Dienstag den 1. Juli
Meßmer Anzeiger
Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.
"7, . , . .. Q, k Brei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinaerlohn.
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Betreffend: Die Wahlen $um;XXV. Landtag. Gießen, am 30. Juni 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherroalichen Bürgermeistereien Gießen. Albach, Ullendorf a. d. Lumda, Allertshausen, BelterShain, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Elimbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grüubera, Karbach, Holzheim, K.ffelbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshai«, Reiskirchen, Saasen, Stangenrod, Steinbach, Stockhausen, Treis a. d. Lumda und Weickartshain.
b. im dritten Wahlbezirk: Holzheim
. . . 1186
2
c. im sechsten Wahlbezirk:
1. Albach ....
371
1
2. Allendorf a. d. Lumda .
. 1120
2
3. Allertshausen .
246 (
1
Climbach
224 j
4. Beltershain .
330
1
5. Bersrod
372 (
1
Winnerod
30 i
1
6. Beuern ....
999
1
7. Burkhardsfelden
591
1
8. Geilshausen . . .
466
1
9. Göbelnrod
220
1
Zahl der zu Seelen- wählenden
zahl
Wahlmänner
10. Grünberg......
2259
4
11. Harbach......
357
1
12. Kesselbach......
402
1
13. Lauter ......
426
1
14. Lindenstruth......
302
1
15. Londorf ......
791
1
16. Lumda .......
341
1
17. Odenhausen mit Appenborn .
295
1
18. Queckbom ......
597
1
19. Reinhardshain.....
290
1
20. Reiskirchen .
675
1
21. Saasen mit Bollnbach, Veitsberg u. Wirberg
474
1
22. Stangenrod . . . * .
308
1
23. Steinbach......
1019
2
24. Treis a. d. Lumda .
1064
2
25. Weickartshain .....
336
Stockhausen......
159
1
Seelen-
Zahl der zu wählenden
Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 7. April d. I. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir auf Grund des Gesetzes wom 8 November 1872 und der Anleitung zur Vornahme der Wahlen der Wahlmänner für die Ernennung der Landtagsabgeordneten vom 8. November 1872 die nachverzeichneten Wahlgemeinden gebildet haben, deren jede die beigefügte Zahl von Wahlmännern zu wählen hat.
zahl Wahlmänner
a. die Provinzial-Hauptstadt Gießen (als eigner Wahlbezirk) 16959 33
Sie wollen nun, gemäß § 14 der Anleitung, die unverzügliche Wahl der Wahl-Commission durch den Gemeinderath veranlassen und darüber das vorgeschriebene Protokoll (Formular B.) aufnehmen. Die Listen der Urwähler, zu deren Aufstellung und Absendung an die betr. Großherzoglichen Steuer- Commissariate wir Sie durch unsere Verfügung vom 7. April l. I. angewiesen hatten, werden Sie wohl inzwischen zurückerhalten haben. Sie wollen dieselben mit den gewählten Commissionsmitgliedern nochmals prüfen, soweit nöthig richtig stellen und sodann nach Vorschrift d'es § 19 der Anleitung abschließen. Gleichzeitig hat die Wahl-Commission nach Vorschrift der §§ 5, 7 und 15 der Anleitung eine besondere Liste der Wählbaren (Formular D) aufzustellen. Eine gleiche Liste der Wählbaren wird Ihnen auch durch das Großherzogliche Steuer-Commiffariat mitgetheilt worden sein. Die Wahl-Commission hat eine Vergleichung der letzteren mit der von ihr selbst aufgestellten Liste der Wählbaren vorzunehmen, diese, soweit nöthig, zu berichtigen und dann auf dieselbe Art abzuschließen, wie dies bezüglich der Urwählerliste oben bemerkt ist (§ 19 der Anleitung).
Wenn hiernach die Listen der Urwähler und Wählbaren festgestellt sind, sind dieselben von
Donnerstag den 10. Juli l. I.
an drei Tage lang offen zu legen und ist die vorgeschriebene Bekanntmachung (Formular F) in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen. Die stattgefundene - Offenlegung der Listen ist nach Ablauf der Offenlegungssrist von der Wahl-Commission unter den Listen zu bescheinigen. (§§ 20 und 21 der Anleitung.)
Endlich machen wir Sie auf die Bestimmung des § 22 der Anleitung aufmerksam, wonach die Liste der Stimmberechtigten nach stattgehabter Offenlegung der betreffenden Großh. Districts-Einnehmerei zum Zweck des erforderlichen Eintrags bei den mit dem letzten fälligen Ziel ihrer Einkommensteuer im Rückstände Befindlichen mitzutheilen ist.
Die Wahlen der Wahlmänner, zu deren Vornahme eine weitere Weisung von uns nicht mehr ertheilt wird, haben
Donnerstag den 24. Juli l. I.
stattzufinden. Damit dieser Termin eingehalten werden kann, sind alle Vorarbeiten der Wahl-Commission thunlichst zu beschleunigen.
Die Formularien zum Wahlgeschäst (Wahlprotokoll nebst Anlagen A. ß. D. F. G. H. und I.) haben wir heute an Sie abgehen lassen. Das Formular C habön Sie bereits früher erhalten; Formular E wird Ihnen durch das betr. Steuer-Commiffariat zugekommen sein. Das Formular A ist bereits instruktions
mäßig von uns ausgefüllt.
Dr. Boekmann.
Betreffend: DaS Ober-Ersatz-Geschäft für 1884.
Bekanntmachung.
Das Ober-Ersatz-Geschäft für 1884 wird im Kreise Gießen
Montag den T Juli, im Rathhause zu Lich, Vormittags V-9 Uhr,
DienStag den 8. Juli, in dem alten Rathhause zu Gießen, Vormittags V28 Uhr,
Mittwoch den 9. Juli, daselbst, Vormittags V28 Uhr,
Donnerstag den ^0. Juli, im Gasthaus „Zum Rappen" zu Grünberg, Vormittags V28 Uhr, 'stattfinden.
Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzoglichen Ober-Ersatz - Commission im Bezirk der 49. Infanterie-Brigade in sämmtlichen ÄuShebungSorten zu gestellen:
h fÜI ^T»ftaU9n^0reLUnben^ M'" m < soweit denselben noch eine besondere Ladung zugeht;
v. die zur Ersatz-Reserve II. Klaffe in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen \
c- die zur Ersatz-Reserve I. Klaffe in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen;
d. die von der Ersatz-Commission als tauglich und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich derjenigen aus früheren Jahrgangen;
e. die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;
f. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Mllitärpflichtigen k, H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 8 Tage« anzuzeigen. Die Militärpflichtigen sind außerdem anzuweifeu, ihre LoosungSfcheine mit zur Stelle zu bringen. , , r .
Die zur Beurtheilung von Reklamationen in Betracht kommenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich anzuzeigen und est, wenn tin Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen rst-
Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober-Ersatzgeschäfte selbst anwesend zu sein und sich dämm zu bemühen, daß die Militärpflichtigen.
-rechtzeitig zur Stelle sind. ,pr. . .. ,
Gießen, am 12. Juni 1884. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commchion des Kreises Gießen.
Dr. Hoffmann, Regierungsrath.


