Ausgabe 
1.6.1884 Erstes Blatt
 
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««. 127.

Erstes Blatt.

Sonntag den I. Juni

1884

ießmer Anzeiger

DrrrstzMr Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit ««snahme des Montag».

BMQI

2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

t mit nut Inhalt 1 Spieluhr, 1 Kratzeisen. 1 Stuhl, 1 Radkapsel, 1 Paar Glacehandschuhe,

1 ^pannkett^^Teller^mt H^asen^auf dem Wochenmarkte stehen geblieben), mehrere Schlüffel und Hundeblechmarken,

Gießen, den 31, Mai 1884. Großherzogliches Poli'reiamt Gießen.

................................................. Fresenius.

Bekanntmachung.

Großherzoglichm Kreisbauamts Grünberg sind für den dortigen Baubezirk der Großherzogliche Kreisbauausseher D8ma(b' ^ich Grimberg, Ls den Po'lizeischutz

Gießen, am 30. Mai 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

________________ Dr. Boekmann.

Betreffend: Ermittelung der landwirthschastlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahr 1884®^'"' 3° 1884

Das Großherzogliche Krcisamt Gießen

dtt Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

.^halten mit nächster Post die erforderlichen Formulare, um mit der statistischen Ermittelung der landwirthschastlichen Bodenbenubuna und des t. n. l?8M0? ru bbgmnen nachdem Sie vorher zu diesem Zweck eine Commission haben wählen lassen. Jerbei enwfiehlt es sich wie nür ftüherci^ahrm Mtig wäre? biefeI6e" i|3erf<,nett roieber in bie Commission zu wählen, welche bei Anstellung der fragliche?Ermittelungm' bereits in 14 Dcto63e?b1879t-SMV7^rtl£eM9fii8Un9ent°m Mai 1878 Anzeiger Nr. 118 - vom 12. Juli 1879 - Anzeiger Nr. 162 - und vom LMen M Dieser Lin tnuß strmg e7ngchL werL b" ber Ueberfid>tm Wetten» am 1. Nov-mbe- d. I.

Am 30. August d. I. wollen Sie uns anzeigen, wie weit Sie mit den Ausnahmen gekommen sind.

____________ Dr. Boekmann.

Psing ftrn 1884.

So hat sich denn wieder aus des eisigen Winters Armen der Frühling losgerungen, so ist er, mächtig und gewaltig, die Nebel vor stch hertreibend und zerstreuend, als Sieger in alle Lande eingezogen und wieder hat er seinen schönsten Schmuck und sein duftigstes Gewand an dem lieblichsten der Feste an­gelegt. Das liebe Pfingstfest, das Fest der Fröhlichen und der Glücklichen, das Fest der Hoffenden und Liebenden, das Fest der Gesundung, Belebung und Er­frischung, es ist wieder bei uns eingekehrt in seinem ganzen Glanze. Es führt wieder mit sich den duftenden Blüthenflor und der Vögel jubelnden Gesang, balsamischer Düste belebenden Odem und jene sich ewig erneuende, nimmer ver­siegende Kraft der Natur, deren die Menschen allesammt theilhaftig werden, surch welche sie mit neuem Lebensmuth erfüllt, gestärkt werden zu neuem Schaffen, neuem Wirken und Streben.

Selbst die eingefleischten Stubenhocker und selbst der Greis an der Krücke, wie das Kind, das zaghaft seine ersten Schritte macht, Alle, Alle strömen sie Humus in Gottes frische, freie Natur, Körper und Geist zu baden in erquicken­der Frühlingsluft. Jener Geist, der sich einst auf der Jünger Haupt am Psingstfeste ergossen, daß ihre Zungen beredt wurden, Gottes Wort frei und offen zu verkünden, jener Geist, er waltet noch heute wie damals aus Erden, er strömt gewaltig durch alle Adern der Natur, der Geist der Liebe, der Treue und der Freiheit. Das Gefühl der Freiheit, das Gefühl, daß nun wieder ein­mal die Feffeln gefallen und sich freier, ungehinderter und stolzer die Menschen- brust heben und dehnen kann, das Gefühl der wiedergegebenen, zum freien Ge­brauche gegebenen Kraft ist es vor Allem, was uns das Pfingstfest bringt. Wer aber die stumme und doch so beredte Sprache der Natur zu verstehen vermag, der wird es auch verstehen, daß uns die Kraft des Lebens gegeben, damit wir sie nützlich für uns selbst und für die Gesammtheit anwenden. Wie in den Säften und Kräften der Natur sich allüberall ein weises Walten bemerk­bar macht, so soll auch der Mensch die ihm von der Natur gegebenen und am Frühlings- und Psingstfeste neu belebten Fähigkeiten und Kräfte weise verwerthen.

Durch alle Feste der Christenheit und nicht zum wenigsten durch das Pfingstfest zieht sich als Grundton die ewige, göttliche Liebe. Und diese Liebe des Menschen zum Menschen, die Nächstenliebe, wie sie der Erlöser gepredigt und wie sie seine Jünger gelehrt, sie soll auch heute wieder das Menschenthum durchziehen. Auch der heutige Tag soll eine Mahnung sein zur Liebe und Verträglichkeit, zum Wohlthun und zur Barmherzigkeit, zur Frömmigkeit und Gottvertrauen. Der heutige Tag, er ist ein Gedenktag jener Zeit, da die erste christliche Gemeinde durch die von dem heiligen Geiste berührten und geweihten Jünger erstand, da das Christenthum zum ersten Mal in fester, der Oeffentlich- keit kenntlicher Gestalt unter das Volk trat und in frommer Begeisterung des Erlösers hohe, heilige Lehre öffentlich von der Schaar der von seinem Geiste Durchdrungenen gepredigt wurde. Und jene Lehre, sie gipfelte damals und sie gipfelt noch heute in dem schönsten Worte, das je auf Erden gesprochen, in dem WorteLiebe Deinen Nächsten wie Dich selbst? Wie sich damals die wenigen

Anhänger zur ersten christlichen Gemeinschaft aneinander schloffen und aus dieser kleinen Gemeinde des Christenthums nimmer zerstörbare Macht hervorging, so soll sich auch heute noch der Mensch an den Menschen schließen und stets ein­gedenk sein, daß er selbst nur ein Mensch unter Menschen. Und nur in diesem Gedanken kann jene Gesittung und Humanität erstehen, wie sie zwar noch nicht gefunden, aber stetig erstrebt werden soll.

Wir aber, wie wir unfern Lesern stets nur Gutes gewünscht, wir wün­schen ihnen auch heute wieder

Recht vergnügte Feiertage!

Deutschland.

Darmstadt, 30. Mai. Wie aus der amtlichen Mittheilung zu ersehen, haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog nunmehr das Gesuch des Staats­ministers von Starck um Versetzung in den Ruhestand zu genehmigen geruht. Dieses war, wie bekannt, am 2. Mai gestellt und am 24. erneuert worden, weil der Minister in einer wichtigen Sache mit seinem Rath nicht durchzu- dringen vermocht hatte.

Der zur Uebernahme der Geschäfte designirte Geh. Staatsrath Finger bürgt uns durch seine Persönlichkeit dafür, daß dieselben in demselben Geist 'wie seither fortgeführt werden. (Darmst. Ztg.)

1- Darmstadt, 30. Mai. sZwelte Kammer der Stände.) Zufolge Recom- munication 1. Kammer hat Abgeordneter Muhl Namens des 2. Ausschusses noch­maligen Bericht über die Vorlage Großb. Ministeriums der Finanzen, den Gtsetzes- Entwurf, dieErbschafts- und Schenkungdsteuer betr., erstattet. Derselbe führt zu Anfang aus, daß nach dem von dem 2. Ausschuß der hohen 1. Kammer über den vorliegenden Gegenstand erstatteten Berichte nur zwei Dissense mit den diesseitigen Beschlüssen be­ständen und sich deren Anzahl durch die Berathung und Beschlußfassung des Plenums auf sechs erhöht hätte. Sie seien theilwetse von tief eingreifender Bedeutung und be­ständen einerseits nicht blos in Ovposition gegen Neuerungen, welche der Entwurf enthielte, sondern andrerseits auch in selbstständiger Schaffung anderer Neuerungen.

Schon bei Art. 1, pos. 3 des Entwurfs beschloß die 1. Kammer, daß keinerlei Bezüge au8 Famtlienstiftungen der Steuer unterliegen sollten und daß daher diese pos. 3 zu streichen fei. Obwohl dieser Beschluß dem Ausschuß von keiner großen finanziellen Tragweite erscheint, derselbe ober doch im Widerspruch mit dem ver­schiedentlich im Entwurf zur Ausführung gelangten Prtncip steht, daß auch diejenigen in Folge des Todes einer Person erfolgenden Erwerbungen, welche in Nutzungen be­stehen, Objecte der Steuer seien, beantragt der Ausschuß, da kein durchschlagender Grund vorliegt, cme Ausnahme zu machen und auch in allen übrigen ErbschaftSsteuer- gesetzen neuerer Zeit diese Bezüge zur Steuer herangezogen werden, in seiner Mehrheit Beharren auf dem früheren Beschluß, während eine Minderheit, jedoch lediglich um das Ihrige zum Zustandekommen des Gesetzes betzutragen, Beitritt zu dem Beschlüsse erster Kammer vorschlägt. Auch weiter wollte die 1. Kammer, doß Fideicommtßanfälle nur dann von der Steuer getroffen werden, wenn der Successor nicht vom Stifter deS Fideicommisses adstamme und beschloß deßhalb, den Absatz zu Art. 6 beizufügen: -Bet der Nachfolge in Fidercommisse sind als Dekcendenten Diejenigen zu betrachten, welche vom Stifter des Ftdeicommisses abfiammen."

Der diesseilige Ausschuß glaubtunmöglich Beitritt zu diesem Beschluffe empfehlen zu können. Die Gründe hierzu sind weitläufig in juristischer Hinsicht ausgeführt und dürfte näheres Eingehen auf dieselben hierorts unnöthtg erscheinen.

Vermächtnisse und Stiftungen zu wohlthättgen Zwecken wurden ohne Be­schränkung Seitens hoher 1. Kammer befreit von der Steuer, es kann sich jedoch der 2. Ausschuß nicht entschließen, in so weitem Umfang den llebergang von Vermögen m die tobte Hand zu begünstigen. Denn obschon sich erhebliche volkswirthschoftliche Be- denkm diesem entgegensteüen und weiter gerechtfertigt erscheine, das betreffende Vcr--