Ar. 20* Drittes Blatt. Sonntag bcn 15. Oktober 1882»
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Amis- und Anzkigeblatt für den Kreis Gießen.
Bureau: Schulstraße 7.
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Vermischte».
— fReichsgerichtliche Entscheidung.) Die Praxis einzelner geschäftlicher Aus- kunftsbureaux, zum Schutz gegen die ungehörige Ausbeutung des kaufmännischen Credits
Auszüge aus den bei dem König!. preuß. landwirthschaftlichen Ministerium eingegangenen voriäustgen Ernteberichten der Bezirks- Regierungen und Centrat-Vereine.
(Fortsetzung)
10 Rea -Bez. Cöln. Die Hoffnungen auf eine besonders reichliche Ernte sind durch die naßkalte'Witterung erhedbch beemträchttgt worden Halmsrüchte lagerten «» Körner bildeten sich ungleichmäßig aus und wuchsen schließUch vielfach aus. Uo'tzdem darf die E?nte an Roggen, Wei,en Hafer als gute Ml,e ernte bezeichnet werden Stroh allenthalben reichlich. Kartoffelernte kann durchschnittlich nur einer Drittel-, höchstens einer halben Ernt- gleich gerechnet werden. Frühkartoffel ganz mi6rnthi.n' ^utterernte reichlich. Zweiter Schnitt weniger. Zuckerrüben qualitativ gu^niiUhD ut Cbfkfnt” VV 0mn0, nur Pflaumen reichlich - nach Holland und England expo'tirt- Weinaussichten trotz vorhandener Traubenfülle sehr gering. Warme un^SonnensiheM fehlt- b(§ landwirthschaftlichen Centralvereins. Die seit dem 25. Juni eingetretene anhaltende Regenperiode hat höchst unheilvoll aewukt. Die an sich reiche Wiesen-, Heu- und Grummeternte ift dadurch sehr reducirt- Wlnter- ftücht lagerte sich, war schwer zu mähen, wuchs vielfach aus- Die Ernte der Sommerfrüchte wurde verlängert und sehr erschwert. Im Gebirge wurde die Reife verzögert und blieb theilweise ganz aus. Hackfrüchte, Runkeln, Zuckerrüben, Kappus haben gleichfalls durch Rässe gelitten Kartoffeln sind überall vollständig rumirt. Facit: In der Ebene starke Reduction der an sich guten Kornerernte in Qualität und Quantität. Schlechte Heu-, fragliche Grummeternte. Mißernte in Kartoffeln und anderen Hackfrüchten Im Gebirge schlechte Haferernte und totale Mißernte in Kartoffeln. Bericht der Regierung: Winterfrüchte zwar durch Auswuchs verschlechtert, immerhin eine gute Mittelernte. Stroh reichlich. Geringer Gerste und Hafer aber in den ^blsten^Kreisen ^"elernte.^^ $ Die im Ganzen rechtzeitig beendete Ernte ist der Quantität nach bezüglich der Halmsrüchte und Futtergewächse, insoweit. Nicht Niederungswtesen in den Flußgebieten in Frage stehen, überall aukergewohnlich reichlich ausgefallen und hat in der Qualität lange nicht in dem Grade gelitten, wre angesichts der dauernd ungünstigen Witterung angenommen werden konnte. Kornerertrag des Roggens verschieden, entspricht nicht ganz den geernteten Maßen, trotzdem überschreitet er überall erheblich den Ertrag einer Durchschnittsernte. Die schwierige, langwierige Ernte hat den Arbeitern reichliche Löhne zugeführt. Kartoffelernte-erleidet einen erheblichen Ausfall quantitativ und qualitativ, ohne daß die eigentliche Kanoffelkrankheit ausaetreten wäre. Zuckerrüben mittelmäßige Quantität, gute Qualttat. Zweite Hu- besonders im Spreewald. Obsternte gleich Rull. Bestellung der Wintersaaten auf l-ichteren Böden günstig bewirkt, auf schwereren im Rückstand. Auswanderung ländlicher Arbeiter hat neuerlich gar nicht oder in sehr mäßigem Grade stattgefunden. u v ,
13 Reg Bez. Merseburg. Die Ernte wurde durch anhaltend nasse Witterung geschädigt, verzögert und vertheuert. Roggen, Weizen, Gerste, Hafer haben große Erträge geliefert, aber die Qualität hat stark gelitten Heuernte gut, Grummeternte mäßig. Zuckerrüben reichlich gewachsen, haben durch letzte Regengüsse sehr an Qualität verloren. Kartoffeln — Mißernte.
14. Reg.-Bez. Breslau. Die in Aussicht gestandene vorzügliche Ernte ist durch die Witterung zu einer guten Mittelernte reducirt worden. Roggen hat am wenigsten gelitten, Ertrag recht gut. Viel Stroh und Körner. Gerste und Hafer haben mehr gelitten durch Auswuchs. Weizen am meisten geschädigt, gibt nur die Hälfte der erwarteten Körnermenge und diese vielfach in geringer Qualität. Klee- und Heuernte allenthalben gut, vielfach vorzüglich. Raps Mittelernte. Am ungünstigsten fällt die Kartoffelernte aus, kaum Hälfte der vorjährigen, vielfach völlige Mißernte, ohne daß die eigentliche Kartoffelkrankheit aufträte. Zuckerrüben gut, theilweise vorzüglich.
15. Reg -Bez. Oppeln. Mittelernte. Die vorzüglichen Aussichten wurden durch schlechtes Erntewetter beeinträchtigt. Roggenernte meist vorher beendet, übersteigt an Stroh und Körnern eine Mittelernte. Uebrigen Früchte haben mehr gelitten durch Auswuchs und Ausfall. Der Ertrag von Klee, Raps, Futter- und Zuckerrüben übersteigt eine Mittelernte, Wiesenheu mittelmäßig. Kartoffelernte noch nicht sicher zu beurtheilen, erheblicher Ausfall gegen die vorjährige wahrscheinlich. Bestellarbeiten gehen gut von statten.
16. Reg.-Bez. Liegnitz. Die Hoffnung auf eine ganz vorzügliche Ernte ist bezüglich der Quantität eingetroffen, bezüglich der Qualität durch das ununterbrochene Regenwetter beeinträchtigt worden. Alle Halmfrüchte, etwa mit Ausnahme des Roggens, haben durch Auswuchs und Ausfall gelitten. Auch die sonst reichliche Heu- und Grummeternte hot gelitten. Frühkartoffeln haben durch Fäulniß sehr gelitten, kaum halbe Ernte. Spätkartoffeln scheinen besser, jedoch Ernte noch im Beginn. Zuckerrüben quantitativ gut. Raps gute Mittelernte. Gesammtresultat: Mittelernte.
17. Reg.-Bez Stettin. Gesammtresultat trotz des schlechten Erntewetters nicht ungünstig. Stroherttag sehr reichlich. Weizen hat an Qualität verloren, aber an Quantität über Mittelernte. Roggen ebenso, hat weniger gelitten. Gerste erheblich über Mittelernte, hat Farbe verloren. Hafer ungleich, thetls gut, theils mittelmäßig. Kartoffeln steht großer Ausfall zu erwarten. Wenig Knollen und viel Fäulniß. Erbsen mittelmäßig, theilweise mißrathen. Klee- und Wiesenheu gut. Zweiter Schnitt vielfach verloren. „
18 Reg.-Bez. Stralsund. Die Erwartungen sind nicht im vollen Umfange, aber zum bei weitem größeren Theil erfüllt. Roggen — Mittelernte, viel Auswuchs. Weizen guter Ertrag über Mittel. Gerste und Hafer hat stark gelitten, trotzdem über Mittelernte. Erbsen und Bohnen befriedigend, theils gut. Kartoffeln weit über,'mittel; frühe Sorten mißrathen. Viehpreise hoch.
19. Reg.-Bez. Cöslin. Im Ganzen sehr reichliche Ernte, für welche der Scheuerraum nicht ausreicht. Roggen gut eingebracht, über Mittelernte. Weizen volle Mittelernte. Raps halbe Ernte. Gerste und Hafer volle Mittelernte. Viel Stroh. Kartoffelertrag niedrig. Heu reichlich, Grummet theilweise verregnet. Winterbestelluna noch zurück. Viehpreise hoch.
20. Reg.-Bez. Wiesbaden. Ernteergebniß fast durchgängig gut. Ebenso die Heu-, weniger die Grummeternte. Raps recht gut. Halmfrüchte durchgängig reichlichen Sttohertrag. Die Körner stehen dazu bei dem Wintergetreide in weniger günstigem Verhältniß als die Sommersaaten. Hülsenfrüchte gut. Ebenso liefern Gemüse Futter- und Wurzelgewächse reichlichen Ertrag. Bei den Kartoffeln dagegen bedeutender Ausfall und schlechte Qualität, Preise entsprechend hoch. Obst wenig Ertrag — am besten die Zwetschen. Aussichten auf eine günstige oder auch nur mittelmäßige Ernte sind fast ganz geschwunden.
Mahnbriefe im Auftrage ihrer Abonnenten an deren Schuldner zu richten und falls diese keinen Erfolg gehabt haben, die betr. Schuldner in ihre Listen säumiger oder böswilliger Schuldner aufzunehmen, welche sie sodann ihren sämmtltchen Abonnenten zur persönlichen Information und Warnung zugehen lassen, enthält nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenat, vom 30. Juni 1882 eine Wahrnehmung von berechtigten Interessen sowohl Seitens des Gläubigers, welcher die Aufnahme des Schuldners in die gedachten Listen veranlaßt, als auch Seitens des Inhabers des Auskunstsbureaus, welcher die säumigen Schuldner darin aufnimmt und ist nicht als Beleidigung zu bestrafen, wenn aus der Form der Aufnahme des Schuldners in die Liste oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, die Absicht, zu beleidigen, nicht hervorgeht. Dieser Schutz des § 193 des Strafgesetzbuchs steht den Betheiligten auch dann zur Sette, wenn der vermeintliche säumige Schuldner in Wirklichkeit nichts schuldet und nur der vermeintliche Gläubiger, sowie der Leiter des Schutz-Instituts im guten Glauben an dem Bestehen einer solchen Forderung gehandelt haben; insbesondere ist der Leiter des Instituts nicht verpflichtet, vor jeder Aufnahme eines Schuldners in die Liste sich von der Existenz der Forderung zu überzeugen. Ebensowenig ist die in den Mahnschreiben enthaltene Androhung der Aufnahme in die Schuldner-Liste als Röthigung aus § 240 des Straf-Gesetz-Buchs zu bestrafen.
Mainz, 11. Oktober. Laut amtlicher Bekanntmachung tritt am 15. d. M. die auf Beschluß des Provmzialtages der Provinz Rheinhessen für die Zwecke der Controle der Nahrungsmittel und Verbrauchsgegenstände im Sinne des Reichsgesetzes vom 14- Mai 1879 eingerichtete chemische Untersuchungsstation hier ins Leben. Die Station trägt den Charakter einer Provinzial- und öffentlichen Sanitälsstallo» und steht als solche unter der Administratton und oberen Leitung des Provinzial-Ausschusses. Derselben ist die Aufgabe gestellt, zur Förderung des Handels und der Industrie, sowie der Gesundheit, die ihr zugehenden Gegenstände durch einen geprüften und beeidigten Chemiker in zuverlässiger und sicherstellender Weise einer chemischen Untersuchung zu unterziehen. Zur Leitung der Anstalt ist Dr. Egger aus München berufen. Aufträge sind unter der Adresse: Chemisches Untersuchungsamt für die Provinz Rheinhessen, Mainz, schriftlich aufzugeben und ist hierbei genau zu bezeichnen, auf was sich die Untersuchung erstrecken soll. Die Kosten der Untersuchung bemessen sich nach einem Tarif.
München, 11. Oktober. In der Electricitäts-Ausstellung ist dereigenthümliche Fall eingetreten, daß ein Theil der electrischen Lampen nicht mehr in Thätigkett ist. Es sollen nämlich zwischen dem Comit6 und Der Wiener Firma Seligmann, welcher das Brush-System vorführte, Differenzen ausgebrochen sein, in Folge deren die Firma Seligmann seit Montag früh damit beschäftigt ist, ihre Lampen abzunehmen. Vorläufig ist somit ein Thetl der Ausstellung mangelhaft beleuchtet. Allerdings brannten die Biush Lampen in der Ausstellung keineswegs sehr gut, es wird indessen von vielen Setten behauptet, daß der Grund hierfür zum Theil in dem sehr mangelhaften Zustand der Motoren liege. Zu leugnen ist jedenfalls nicht, daß die in der Ausstellung vorhandenen Motoren und ihre Installation sehr Vieles zu wünschen übrig lassen. Es geht daraus hervor, daß die Ausstellung weniger von praktischen Technikern, welche auf praktisch brauchbare Resultate hinzielen, als von Gelehrten und Künstlern inscenirt worden ist.
Kaiserslautern, 9. Oktober. Ein seltener Fall von Beinbruch kam in einer Tanzstunde vorige Woche Hierselbst vor. Ein Mädchen, das im Tanzen begriffen war, brach nämlich während des Tanzes, ohne zu fallen, den Oberschenkel, so daß es, als es sich setzen wollte, dazu unfähig war uno ärztliche Hülfe geholt, sowie ein Verband angelegt werden mußte.
Straßburg, 11. Oktober. Heute Mittag 1 Uhr 15 Minuten ist in der Kaiser- Wilhelm Caserne in der Citadelle Feuer ausgebrochen. Bet Ankunft der städtischen und Militär-Feuerwehren stand der ganze Dachstuhl des 64 Schritte langen Mittelbaues des östlichen Flügels in Hellen Flammen. Die aufgcspeicherten Kammervorräthe wurden durch die Dachlucken gerettet. Eine Stunde energischer Thätigkeit beseitigte die Gefahr. Ein Theil der Vorräthe wurde beschädigt.
London Wie strenge es in England mit dem Buchstaben des Gesetzes ge- nommtn wird, b weist nachstehender Fall. In Pontefract (Porkshire) wurde ein junges Mädchen, die Tochter drs berüchtigsten Wilddiebes der Umgegend, auf der Wilddieberei in flagranti ertappt und dem Polizeirichter vorgeführt. Dieser aber sprach das Mädchen auf Antrag seines Verthe.dig^rs frei, weil das Gesetz ausdrücklich nur von Wilddieben männlichen Geschlechts spreche und cs demnach keine Anwendung auf weibliche Personen finden könne. Bis zur Abänderung des betreffenden Gesetzes können in England Frauen jetzt ungestraft der Wilddieberei obliegen.
— (Import deutscher Luft in Frankreichs Im deutschen Zolltarif finden sich einige Auffälligkeiten. So z. B. wird das amerikanische Büchsenfleisch drei Zollkategorien unterstellt: Das Fleisch wird für sich taxirt, die Büchse gilt für feine Eisen- waare und die Etiquetten zahlen den Zoll der Chromolithographien. Scheinbar zur Rechtfertigung dieses Verzollungsmodus führt ein Berliner Blatt an, daß Alexander von Humboldt einst die Zollirecheit eines Artikels benutzt habe, um einen andern verzollbaren in Frankreich einzuschmuggeln. Im Jahre 1805 war unser großer Gelehrter mit Gay-Lussac in Pans m-t Versuchen über die Compression der Luft beschäftigt; zu dem Zwecke waren viel Glasröhren nöih'g, welche in Frankreich sich sehrtheuerstellten und dabei war auch ein sehr hoher Zoll auf den Import dieser Waare gelegt. Um billiger dazu zu gelangen, bestellte Humboldt die nöthigen Glasröhren in Deutschland, gab aber zugleich Ordre, daß der Fabrikant die Röhren an beiden Enden verschmelze und auf jedes Rohr eine Et quette mit den Worten „deutsche Luft" befestige. Da nun damals und auch wohl jetzt noch die deutsche Luft zollfrei in Frankreich eingehen darf, so erhielten die beiden Experimentatoren erwünschtermaßen billige Glasröhren. Hbdt.
- Vorsicht. Zum Filtriren von Kaffe- wird bekanntlich namentlich aus wollenen und halbwollenen Stoffen hergeftelltes Paper verwendet. Nach einer Mttiheilung in der Papierzeitung bestehe der dazu verwendete Rohstoff hauptsächlich aus Abfallen weißer wollener und halbwollener Stoffe, welche als Unterkleider auf der bloßen Haut getragen wurden und infolge dessen in hohem Grade mit Hautausdünstungen impragntrt sind. Wenn sie von Krankheiten herrühren, werden sie gewiß auch Anfteckungsstoffe beherbergen, um so mehr, da gerade wollene Stoffe solche begierig aufnehmen und energisch festhalten. Bei der Fabrikation werden diese Hadern lediglich durch den Stäuber gereinigt und mit kaltem Wasser so lange gewaschen, bis der Stoft klar erscheint. Man sollte daher das gewöhnliche weiße Filtrirpapier so lange nicht zum Filtriren von Genußmitteln anwenden, bis sich Fabrikanten finden, welche die zu dem Papier verwendeten Stoffe chemisch reinigen.
— Einen Kttt um Leder mit einander zu verbinden, erhalt man nach Stuben- rauch durch Zusatz von 1 Theil Terpentinöl zu 10 Theilen Schwefelkohlenstoff und Auflösen von Gutta-Percha, bis die Masse dickflüssig erscheint. Die zu verbindenden Lederstücke müssen rein von Fett fein. Man erreicht dies dadurch, daß man auf die Lederfläche einen Lappen legt und ein heißes Eisen darauf stellt; hernach bestreicht man die Stücke mit dem Kitt und fetzt sie so lange einem Drucke aus, bis derselbe vollkommen trocken ift.


