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12/04/1882 Drittes Blatt
 
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Rr. 84.

Drittes Blatt. . Sonntag den 9. April isea.

icßciicr Anzeiger

Amts- und Anzeigeblaü für den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

®UTMWt Schulstraße B. 18.

Der corporative Hilfskassennvang.

socialpolitischen Fortschritts.

PreiA vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

in welcher die Sacke an den Reichstag gelangen wird.

Rur der Kürze hrlber bedient sich Schaesfle nicht des Wortescorporative Versicherungsgenossenschaft", sondern des WortesHilfskasse"; er begreift darunter nicht nur die Krankenkassen, sondern alle Abarten gegenseitiger Unterstützungsgenossen­schaften für Krankheit?."., Unfälle, Alter 2C

Schaesfle erörtert zunächst den Versicherungszwang. Nach seiner Ansicht ver­schafft erst der Zwang durch die Rückwirkung auf die Lohnsätze, Productronskosten und Preise allgemein die Mittel für die Versicherung der versicherungsbedürftigsten Volksschichten, wobei der Fortbestand der freiwilligen und sacultativen Selbsthilfe für bessere Sicherung, nre die Freiwilligkeit überhaupt, durch Zwang nicht ausgeschlossen werden soll. Vielmehr hält Schaesfle d»n neuen Verband für vorzüglich geeignet, später auch als Genossenschaft mit freien, fakultativen Einrichtungen, als Spar-, Arbeitsnachweise-, Herbergsbureau rc. über den Roth- und Mindestbedarf hinaus thätig zu fein. * , r

Nach Schaesfle ist im Gegensatz zur Privatversicherung die allgemeine gesetzlich zwingende, dauernd giftige Corporationsversicherung an die Bedingungen der Technik der freiwilligen Versicherung nicht ebenso gebunden; sie bedürfe nicht nothwendig der Prämienreservirung.Die Prämienreserve liegt schon in der Fortexistenz einer Nation von fünfundnierzig Millionen Menschen", hörte Schaesfle den Reichs­kanzler äußern.

Verwaltungstechnisch betrachtet sollen durch den corporativen ^ilfskassenzwang die Versicherten sich und der Anstalt näher gebracht, berufsgenossenschaftlich zusammen- gesaßt, zur gegenseitigen Controle herangezogen werden.

Einkünfte und Vermögen der Zwarrgshilsskassen sind corporativ und öffentlich rechtlich Aus Mitgliederbeiträgen wie aus Schenkungen u. bergt werden sie, ohne cs zu müssen, einen corporativen Deckungs-, Reserve- und Dotationsfond ansammeln. Die Mitgliederbeiträge sind Abgaben, deren Eingehen g sichert t|i. Zur Unfallkasse kann, zur Krankenkasse muß der Arbeiter mit Beiträgen herangezogen werden. Behufs Ac- comodation her Lohnbildung an diese Last sind für die Einführungsperiode Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln statthaft. Innerhalb des neuen nationalen Hilsskassen- organismus herrscht Freizügigkeit, Verbandsrückversicherungen sind anzustreben. An der Beitragslast wie an der Verwaltung sind Unternehmer wie Arbeiter zu betheiligen, letztere behufs sparsamer Verwaltung, Verhütung des Simulantenthums rc. In Fällen der Noth hätte der weitere für den engeren Verband subsidiarisch einzutreten.

Nach Schaesfle liegt in der Parole:Kassenzwang, nicht Zwangskassen!" ein Widerspruch. Es solle heißen:Kasse «zwang und Zwangskassen!" für die obli­gatorische Mindestverforgung undKassinsreiheit und freie Kassen!" für die Versicherung über den Minimalbedarf hinaus. Vorerst durchführbar sei nur die Organisation des Krankenkassen- und Unfallversicherungszwanges, alles Weitere bleibe der Zukunft anheim. Erst nach Beendigung dieser Reform könne an weitere corporative Hilfe­leistung gedacht werden, an facultativLUnterstutzungen, Arbeitsnachweisungen, Herbergs- und Reisebeihilfe, schieds- und friedensrichterliche Thätigkell, Sparanstalten rc., zuletzt auch an die Altersversorgung, Krisen- und Nothstandsversicherung. Freien Gewerk­vereinen bleibe die Streikveisicherung überlassen.

Jedwede Organisation der Jnvaliditätsversicherung sei auf allgemeine oder partielle Organisation der Krankenkassen zu stützen, welche auch den Unterbau für die Unfallversicherung abgeben. Zunächst solle der Krankenkassenzwang nur ausgedehnt werden auf die Angehörigen des Großbetriebs und der gefährlichen Gewerbe, sowie auf die Arbeiter in den Städten. Die Fabrikkrankenkassen sollen schlechthin, die Zwangs- und Communalkrankenkassen nur in den Städten nach Reichsgesetz obli­gatorisch sein.

Hilfskassenpflichtig sollen sein: 1. für Fabrikshilfskassen die Arbeits- und Gewerbegehilfen des Großbeiriebes jeder Art und jeden Ortes, 2. für Jnnungsh'lfs- kass-n die Lehrlinge, Arbeits-, Gewerbe- und Handelsgehilfen von mehr als 16 Jahren in Orten von über 5000 Einwohnern mit ihren Meistern rc., 3. für Eommunalhilfs- raffen die Gesellen und Lehrlinge des Kleinbetriebes in O'ten von unter 5000 Ein­wohnern, die Hausgesindeleute, b:e bauernb beschäftigten Taglöhner, die hausindustriellen Lohnarbeiter, die nichtlandwirthschastlichen Saisonarbeiter, Kleinbetriebsunternehmer, welche keiner Jnnungskaffe angehören rc- Für die nächste Zukunft sei indeß an ^ommunalhilfskassen noch kaum zu denken; man beschranke sich daher auf die Er- « n,°n Fabriks- und Jnnungshilfskaffen für Krankenunterstützung im Anschluß an schon bestehende Einrichtungen.^

cy - Unter Oberaufsicht des Staates hätten sich die Hilfskassen selbst zu verwalten, d Verbänden bleibt der Schwerpunkt; sie wählen Verwaltungsausschüsse

^sr-^b^Efchattsführung, für den Verkehr mit den weiteren Verbänden, mit der Armen- fnft^nnfr^r iJ^run0. Hilfskassenbücher rc. Unter ihnen sind besondere Hilfs- hntLi/kd er r, d9' Die Krankenlöhne und Jnvalidengchatte sind knapp zu bemessen, c 'e^rb§oerbipnft begehrlich bleibt. Die Hilfskassen genießen Steuer; wrri- sie sollen sich mit den bestehenden Kassen loyal und

Staatliche Dotationen seien nicht unbedingt nothwendig, für die antenDtlfe nicht zu empfehlen, für die Betriebsunfallshilfe zu entbehren, nur für die zutersDerlorgung pnncipiell festzubalten und zu rechtfertigen wegen der internationalen Goncurrenj und auch als Steuerausgleichung.

Von einem ihrer Mitarbeiter hat die

Mnalnfe der neuesten demnächst erscheinenden Schrift des früheren österreichischen Minifters und jetzigen focialposttischen Beratbers des deutschen Reichskanzlers erhalten, worin die Organisation des corporativen Hilsskassenzwanges m Deutschland bargefteUt und begründet wird- Sckaeffle's Schrift führt den Titel:Der corporative Hilfskasfenzwang" und ist mit ben beigegebenen Anlagen und Gesetzentwürfen etwa 150 Seittn ft-nt rojrj), prgcjßrt Schaesfle nach der Kaiserlichen Botschaft vorn 17 November 1881 dahin: Sicherung der Vermögenslosen gegen die wirthschastlicke Notb aus dauernder Erwerbsunfähigkeit (zunächst ans Unfallsinvalidität) und breitere Grundlegung des Krankenkasfenwesens, welches gegen die zeitweilige Erwerbsunfäh g- keit F>ilfe schafft, beides In der Form korporativer Selbstverwa tung. Darauf hat der Reichskanzler schon hingebeutet, als blos die Organffation der Unfallversicherung ohne die Krankenkasfenorganisation als breiter Unterbau in Rede stand, indem er am 2. October 1881 im' Reichstage von der Bildung corporativer Genossenfchasten sprach, bei welchem man das Interesse der mitzahlenden Mitgenossen zum Wächter der Zweck­mäßigkeit der Einrichtungen für Verhinderung der Unfälle zu machen habe. Zu einem nationalen System corporativer Berufsgenossenschaften hätte, wie Schaesfle hervorhebt, die Unfallversicherung allein zu wenig Material geboten.

Auf die Frage nun, ob das Vorgefchlogene auch ausführbar fei, antwortet Schaesfle durch Skizzirung des Bildes einer praktisch positiven Ausgestaltung der corporativen Organ'fationsform. Doch will er nur individuelle Ansichten entwickeln und aus seinen Ausführungen keinen Schluß ziehen lassen auf die endgültige Form,

Frankfurt a. M-, 6. April. Voriges Jahr ging ein hiesiger Handwerksmeister sein Glück zu suchen nach Amerika und von da nach Sidney in Australien, wo er alsbald eine sehr gute Stelle fand. Er schrieb deshalb seiner Frau, sie sollte mitihren Kindern kommen, cs gehe ihm gut. Die Frau trieb mit Mühe und Noth das nöthige Reisegeld auf und reiste ab. Mittlerweile hatte ihr Mann aber ferne Stelle wieder verloren, bekam das Heimweh und verwendete seine Ersparwsse zur Rückfahrt nach Europa. Er kommt hier an, hofft feine Familie noch hier zu finden und erfahrt nun zu seinem größten Schrecken, daß sie abgereist sei. Da er fein Geld mehr hat, um zurückreifen zu können, muß er vorerst die Unglücklichen ihrem Sd)itffale über lasstn.

Kreuznach, 31. März. In dem nahen W. hlhausen wurde gestern^ sact sch mobil gemacht, wodurch die gefammte Einwohnerschaft in nicht geringen Schrecken gerieth. Dem bortgen Bürgermeister waren nämlick von seiner vorgefitzten Behörde Plakate zugekommen, welche ben Mobilmachungsbefehl enthielten; diese Plakate sollten, nach einer gleichzeitig übermittelten Weisung, im Falle einer Mobilmachung sofort angeschlagen werden. D»m Bürgermeister schien jedoch das nicht ganz klar zu sein, denn er ließ sofort nach Empfang bie Moblmachungs O bre anschlagen, was begreif­licherweise eine große Aufregung der Bevölkerung zur Folge hatte. Der Schrecken wich jrdock einer gelinden Schadenfreude, als der Mißgriff des Dorfoberhauptes an den Tag kam. t

In Lüdenscheid lies ein Schüler über die Pulte, glitt aus mtd fiel mit dem Kopfe in einen an der Wand angebrachten Kleiderhaken. Der Haftn d cmg durch das Auge in das Gehirn- Trotz rasch herbeigeholter ärztlicher Hilfe ist der Knabe, der Sohn einer Wittwe, nach wenigen Stunden gestorben- .

Ein sehr naives Verlangen wurde an die in Ratidor das städtische Kranken­haus versehenden barmherzigen Schwestern gestellt; bet diesen erschien nämlich ein Dienstmädchen mit den Worten:Die gnädige Frau N- N. läßt die Frau Oberin um em Ordenshabit bitten, weil sie alsbarmherzige Schwester" auf den Maskenball gehen will!" , .

Ganz Frankfurt a- d. O- ist seit einigen Tagen in Aufregung wegen eines gräßlichen Mordes. Am Sonnabend wurde am Kirchhof in der Dammvorstadt die Leiche eims Mannes, in einem Sack steckend, in der Erde vergraben aufgefunden. Beim Dungspreiten beschäftigte Leute waren mit der Mistgabel darauf gefloßen und gruben die Leiche bann aus. Schon im Januar wurde von einem Morde tn einem Hause der Landstraße gemunkelt, jedoch hatte fick bie Polizei baburch täuschen lassen, baß der des Mordes Verdächtige einen Hund geschlachtet, welcher auch vorgesunden wurde und von dem das Blut herrühren sollte. Nachdem jetzt die Leiche aufgesu ben, wurde der muthmaßUche Mörder eingezogen und am Sonntag mit der Leiche confrontirt. Beim Anblick der Leiche fiel er sofort in Ohnmacht- Am Montag fand die Odduct'on statt und ergab, daß dem Ermordeten der Schädel mit einer Axt gespalten und der Hals von der Seite vollständig durchstochen war. Darauf ist dem Tobten ber Leib quer aufgeschnitten, das Kreuz gebrochen und der Unterkörper nach oben gedrückt, so daß die Füße auf den Schultern lagen. Dann ist er verkehrt in den Sack gesteckt, in welcher Lage er gefunden wurde. Die wegen Verdacht des Mordes Verhafteten sind junge Leute und haben sich erst vor Kurzem verheirathet-

New-Vor k, 30. März Das DampfbootGolden City", das von New-Orleans nach Cincinnati fuhr, ist in der Nähe von Memphis ein Raub der Flammen geworden. Der Dampfer hatte 40 Passagiere und 60 Mann Bemannung an Bord. Ungefähr 20 von den elfteren, meist Frauen und Kinder, verbrannten ober ertranken- Auf dem Schiffe befanb sich ber Stowe'sche Cirkus. Alle bemfelbcn zugehörigen Thiere ver­brannten. Der Eigenthümer des C>rkus, seine Frau und zwei Kinder verloren ebenfalls das Leben.

Im vergangenen Jahre wurden im Großherzogthum Hessen 53 Sßanberlager durch 65 Wochen betrieben und hatten dieselben zusammen 2035 «X Gewerbesteuer zu zahlen. In Bezug aus die Zahl der Wanderlagerbetriebe steht obenan Mainz mit 13, bann folgt Gießen mit 10, Darmstadt mit 7, Worms mit 5, Offenbach mit 4. Je 3 Wanderlager wurden in Alzey und Bingen, je 2 in Erbach, Alsfeld und Friedberg und je 1 in Heppenheim und Lauterbach betrieben- . .

Zürich, 29. März Unser Kanton hat einen neuen öffentlichen (Scanbai ju beklagen: Notar Heß in Wald, der dritte Notar innerhalb Jahrestrist, ist wegen unter« schlagungen im Amt und wegen Betrugs verhaftet- Einem Mitglied des Züricher Obergerichts wurde von zuverlässiger Seite mitgetheift, daß Heß m ^^oanalact en unglückliche Differenzgeschäfte gemacht habe, ein sofortiger Kassensturz ergab i1. fct ein Deficit von 20 000 Fr. in ber Notariatskaffe und oer,ch'edene ^alichungm behuss Verbeckung biefes Deficits. Diese schmachvolle Corruption im Züricher.beamtensland und zwar gerade unter denjenigen Beamten, deren Obhut der öffentliche E ed t cmh m- gegeben ist erfüllt alle Kreise der Bevölkerung mit der höchsten Entrüstung und erzeugt allgemeine Beunruhigung. Beim besten Gesetz sind ein-m unredlichen Beamten Be­trügereien möglich unser schlechtes Notariatsgesetz aber, das bie Notare ohne alle Conlroic ist m jllngft« Z-st ju

Mefem Be6u7, fntoedt worben' «' wird 1-mlich empfohlen, Mr En'strnun, der blecken nnn Tinte melcke wie dies am häufigsten ber Fall ist, Eisenvitriol enthalt, pyrophosphorsaures Natron anmwenden Dieses Salz soll nämlich bie Faser des Stoffes iSanaretfen unb eine farblose Verbindung mit dem Eisenoxyd nicht em- aehen B vor man mit der Entfernung des Fleckens beginnt, sollte man einige Tropfen vaia non einer Unfdilittfme darauf fallen lassen, bann benselben mit einer Auflösung des SaUes in heißem Wasser waschen, bis Talg unb Flecken verschwunben sind. Wenn nötbia muß das Verfahren wiederholt werben. Im Falle die ^.tnte aus Anilin be- ftanb foQte ber Flecken mit einer Mischung von starkem Weingeist unb starkem Essig befeuchtet werben" Eosin ist bie einzige Anilinfarbe, die unter dieser Behandlung nur schwer unb langsam zu entfernen ist.

Hier unb ba weichen, wie man bemerkt haben wird, Schaeffle's Ausführungen von den Grunbzügen ber Kranken- unb Unfallversicherung, welche bem preußischen - r . . Volkswinhschaftsraihe vorlagen, ab, boch nur in untergeordneten unb ausgleichbaren

Dresbencr SociaftCorresponbenz eine ^unftcn rote Scha ffte selbst hervorhebt Er bösstt alle Jnvalib'tätsversicherung auf """ """" " ' "" ben engen Verband ber breizehnwöchentlichen Krankenversicherung, weil nur bie engeren

'Verbänbe, in welchen die Arbeiter selbst mitwirken und mitbezahien, eine wirthschaft- liche und sparsame Verwaltung gewährleisten. Schacffle vertritt den engen Zusammen­schluß der Kranken- mit ben Jnvalibitätsverbänden mit stärkerem Nachdruck als die Reichsregierung in ihren Grunbzügen.Der Gesammtaufbau des Hrlfskassenwesens wirb, so bemerkt er, Jahrzehnte brauchen, aber bas Funbament muß so gelegt sein, baß die Krankenkasse einfach unb wirthschaftlich ben allmäl'g ansteigenden Ueberbau nicht blos ber Unfall-, sondern auch der AlterS- und sonstigen Gebrechlichkeitsversorgung tragen kann." Schließlich begrüßt Schaeffle die dem Volkswirthschaftsrath vorgelegten XSrunbjügeaufrichtig und freudig als einen so umsichtigen als gewaltigen an die Mitarbeit aller Parteien appellirendm Schritt vorwärts auf der richtigen Bahn positiven