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3.12.1882 Viertes Blatt
 
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282. Viertes Blatt. Sonntag den 3. December

1882.

ießener Anzeiger

Amts- und Anzcigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme bei Montags.

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PrciA vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Deutschland.

Darmstadt, 30. Novbr. Mr sind in der Lage, nachstehend den Wort­laut eines von dem Großh. Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Kreisämter erlassenen Ausschreibens mitzutheilen. Dasselbe lautet:

Die gewaltigen Überschwemmungen, denen ein nicht unbedeutender Theil des GroßherzogthumS in den letzten Tagen ausgesetzt war, haben so viele Be­schädigungen von Pnvateigenthum herbeigesührt, daß es den davon Betroffenen voraussichtlich nicht möglich sein wird, dieselben ohne fremde Hülfe zu ersetzen, daß sie vielfach nicht in der Lage sein werden, ohne ausgiebige Unterstützung während des bevorstehenden Winters zu leben und die Ernte für das nächste Jahr zu bestellen. ES liegt daher nahe, daß diejenigen Gegenden, die von Wasserschäden nicht betroffen worden sind, den Nothleidenden durch freiwillige Gaben Hülfe gewähren, und zweifeln wir nicht, daß ein Apell an die Mild- thätigkeit der von Elementar-Ereigniffen nicht berührten Einwohner des Landes von Erfolg begleitet sein wird. Wir empfehlen Ihnen daher, im Einvernehmen mit angesehenen Männern in den bedeutenderen Orten Ihrer Kreise Eomit^s zur Sammlung von milden Gaben für die Wafferbeschädigten zu bilden und diese Sammlungen möglichst über alle Gemeinden zu verbreiten, die vom Wasser nicht geschädigt worden sind.

Damit aber die auf diesem Wege gesammelten Gaben auch zweckmäßig verwendet werden und allen Beschädigten im Lande im Berhältniß zu dem erlit­tenen Schaden zu Gute kommen, ist es geboten, daß die eingehenden Gelder an einer Stelle vereinigt und von dieser unter die Beschädigten vertheilt werden. Es ist daher in Darmstadt ein Landes-Eomit^ zum Besten der Wasserbeschü- digten in der Bildung begriffen, das sich die Sammlung aller eingehenden Gaben und deren gleichmäßige Verwendung an die Beschädigten zur Aufgabe gestellt hat, an welches daher die im ganzen Lande gesammelten Beträge zweck­mäßig abzuliesern sein möchten. Diesem Eomit6, in dem auch wir vertreten sein werden, beabsichtigen wir, auch die der Großh. Negierung zur Unterstützung der Beschädigten zunächst zur Verfügung stehenden Mittel zu überweisen, und werden wir demselben alle über die Höhe der einzelnen Schäden und über die Nothwendigkeit der Vergütung derselben von den Behörden anzustellenden Er­mittelungen mittheilen, damit auf deren Grund die VerHeilung erfolgt. Es liegt uns dabei fern, die Sammlung freiwilliger Gaben, die an beschädigten Orten selbst oder in deren nächster Nähe erfolgen, in die Thätigkeit dieses Eomitäs einzuziehen, da dieselben naturgemäß ihre Verwendung sofort an den Orten, für die sie speciell bestimmt sind, zu finden haben; die Sammlungen aber, die in nicht beschädigten Orten stattfinden, würden planlos verwendet werden, wenn sie nicht von einer Stelle gleichmäßig vertheilt würden.

Indem wir uns vorbehalten, Ihnen wegen Aufnahme der bei Privaten entstandenen Schäden demnächst weitere Weisung zugehen zu lassen, empfehlen wir Ihnen, bei dem voraussichtlich großen Nothstand die Sammlung von milden Gaben sich angelegen sein zu lassen, und die Uebermittelung derselben an die Ihnen Seitens des gedachten Eomitös demnächst bekannt zu gebende Stelle zu veranlassen.

Darmstadt, 30. November. ^Maßregeln gegen das Vagantenthums Das Großh- M msterium des Inner« und der Justiz hat unterm 20. b. sj)L das nachstehende Ausscheiden an die Großh. Kreisämter erlassen:

Die schweren Schäden, welche das Vagantentbum, wie es in den letzten Wintern auck im Großherzogthum um sich gegriffen, in volkswirthschaftlicher sowohl als auch in sittlicher Hinsicht mit sich gebracht hat, legen den Behörden die Verpflichtung auf, demselben mit aller Energie entgegenzuwtrken und insbesondere den zunächst zur Hebung der öffentlichen Armenpflege berufenen Organen der Gemeinde Mittel und Wege zur Bekämpfung des Vagantenthums zu zeigen und sie bei Durchführung der als zweckmäßig erkannten Maßregeln zu unterstützen.

Es bedarf keines näheren Nachweises, daß unter den Vaganten der letzten Jahre eine große Anzahl solcher Personen sich befindet, denen wenn sie auch angeblich Arbeit suchen, es um Arbeit gar nicht zu thun in, die vielmehr in den ihnen leider so zahl reich gereichten Geldgeschenken nur die Möglichkeit suchen und finden, ohne Arbeit ein für ihre Verhältnisse gutes, sorgenfreies Leden zu führen. Um diese Möglichkeit zu beseitigen gibt es nur das eine Mittel, um Almosen ansprechende Durchreisenden keiner­lei Geldgeschenke zu verabreichen, weder seitens der einzelnen Einwohner, noch auch seitens der Gemeinden oder der an vi len Orten bestehenden sog. Armenvereine. Die Unterstützung dieser Personen darf vielmehr ausschließlich nur durch Gewährung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse erfolgen und zwar sollte diese Unterstützung nicht von den einzelnen Einwohnern, sondern durch die Gemeinde, der ja in dcr Regel wohl die Ortsarmenvereine ihre Mittel zur Verfügung stellen, verabreicht werden. Kost und Nachtquartier, deren Verabreichung zunächst zur Befriedigung der unmittelbaren Lebens­bedürfnisse genügt, sollten nur durch Verabreichung von Marken in einer dazu be­stimmten Herberge oder in einem Wirthshaus verabfolgt werden, mit deren Inhabern vorher eine Vereinbarung über den dafür zu entrichtenden Preis und darüber zu treffen wäre, daß die Marken unter feinen Umständen gegen Geld eingelöst oder geistige Ge­tränke für sie verabreicht werden.

Wenn irgend angängig, sollte der Versuch gemacht werden, diese Unterstützung nur gegen entsprechende Arbeitsleistung zu gewähren; in jeder Gemeinde lassen sich Arbeiten im allgemeinem Interesse ober in bem ber Gemeinde finden, deren alsbaldige Vornahme man den wegen angeblicher Arbeitslosigkeit um Unterstützung Ansprechenden anbieten kann, wie z. B. Reinigung von Ortsstraßcn ober dem Orte nahe gelegene Wege, Aufsetzen von Holz bei dem Schul- ober dem Rathhaus und dergleichen mehr. Werden Arbeitsleistungen, wenn auch nur auf die Dauer von einer Stunde, gefordert, so werden viele Bittsteller sofort auf Unterstützung verzichten, die Mehrzahl der Vaga- bonben aber btc betreffenden Orte bemnäcbfi gar nicht mehr berühren unb wirb hier­durch bfe ohnebies geringe Mühe, die ein Mitglied des Ortsvorstandes ober eine sonstige geeignete Person durch Anweisung und Ueberwachung der Arbeit hat, reichlich ausgewogen werden. Arbeitsleistung kann zweckmäßig auch als Voraussitzung einer über die nothwendigsten Bedürfnisse hinausgehenden Unterstützung, z. B. einer warmen Kost im Anschluß an das Nachtquartier oder ber Verabreichung eines Kleidungsstücks gefordert werden.

Für solche Fremde, bfe wirklich Arbeit suchenb umherziehen, wird allerdings gerade zu der Zeit, in welcher dieselben in größerer Anzahl erscheinen, Arbeit nur sch » er zu b'schaffen sein, allein es wird immerhin einigermaßen auch für diese Personen gesorgt werben können, wenn Diejenigen, die Arbeitskräfte suchen, ihr Verlangen danach an einer bestimmten Stelle melden, die sich dann ber Mühe unterzieht, die gleichfalls bet ihr anzumeldenden Arbeitsucher nach den Arbeitgebern hinzuweisen. Auf den Bürgermeistereien der Kreisstädte und anderer bedeutender Orte lassen sich unzweifel­haft entsprech nde Einrichtungen treffen; es wäre dann freilich darauf hinzuwirken, daß dir Arbeitgeber auch in der That von denselben Gebrauch machen und daß Arbeit­suchende von b*n Orten, wo solche Einrichtungen nicht bestehen, an den nächsten Ort wo sie getroffen sind, verwiesen werden. Als Voraussetzung zu einer jeden Arbeits­vermittelung müßte aber ber Besitz von georbneten Legitimationspapieren bet bem Arbeitsucher angenommen werden.

Selbstverständlich genügt die oben anempfohlene möglichst knappe Unterstützung bedürftiger Reisenden nicht in den Fällen, in denen besondere Umstände, wie z. B. Elkrankung, Marsckunfähigkcit und dergleichen eine weitere Hülfe bedingen, die bann nach ben bestehenben Grundsätzen zu Lasten des verpflichteten Armenoerbandes zu leisten ist.

Die Kosten der Unterstützung bedürftiger Durchreisender mit den nächsten Lebens­bedürfnissen werden, wo Ortsarmenvereine bestehen, und ihre Mittel ber Gem-inde hierzu zur Verfügung stellen, vielfach schon daraus bestritten werden können, und werden auch Einwohner von Orten, in denen keine solche Vereine sich befinden, wohl bereit sein, die von ihnen selbst bisher zweck- und planlos gereichten milden Gaben der Gemeinde zu überlassen, wenn sie deren richtige Verwendung durch dieselbe gesichert sehen; an vielen Orten sind bisher schon zu Lasten der Gemeinde Geldgeschenke verab­reicht worden, deren Betrag bann gleichfalls zu ben Kosten ber Naturalverpfl.gung verwendet werden kann; auch würben weitere Verwilligungen aus Gemeindemitteln indessen immer nur ausschließlich für Naturaloerpflegung, umsomehr eintreten können,' als bei ber voraussichtlich beträchtlichen Abnahme der Zahl ber Vaganten die Be­lästigung ber einzelnen E'nwohner und ber Gemeinde sich rasch vermindern wird. Besonders in Anspruch genommenen oder bedürftigen Gemeinden könnte durch die Organe des Kreises Ersatz eines The'les ber aufgewendeten Beträge aus Mitteln des Kreises zugesichert werben.

Indem wir Ihnen noch mitthecken, daß die Einrichtungen und Maßregeln, wie wir sie oo> stehend empfohlen, 'N einem großen Theil des Königreichs Württemberg'eine ganz erhebliche Abnahme des Vagantenthums zur Folge gehabt haben, geben wir uns der Hoffnung hin, daß Sie im Bewußtsein der Nothwendigkeit die Ergreifung energischer und gemeinsamer Maßregeln sich angelegen fein lassen, entsprechende Einrichtungen in Ihren Kreisen in'S Leben zu rufen und zu diesem Zweck die vorliegende Materie auch in besonders dazu anzuberaumenden Versammlungen der Bürgermeister des Kreises zu besprechen; wenn solche Einrichtungen vielleicht zunächst auch nicht an allen Orten sondern nur da getroffen werden können, wo besonders geeignete Persönlichkeiten daran Theil nehmen, so werden unzweffelhaft auch andere Orte dem einmal gegebenen Bei­spiel folgen, wie wir uns dessen verseben, daß aller Orten sich Männer finden, die zur Beseitigung einer wahren Plage der Gesammtheit der Bevölkerung einiger Mühe unb Arbeit sich unterziehen."

Wie in dies m Ausscheiden erwähnt, sind die darin anempsohlenen Einrichtungen in einem großm Theil von Württemberg m t Erfolg angewendet worden und sind wir in der Lage, aus einem Bericht, den die von ber Centralleitung des Wohckhätigfeits- vereins in Württemberg herauSgegebenen Blatter für das Armenwefen enthalten, bezüg­lich der dort erzielten Resultate das Nachstehende mitzutheilen:

Heber die W rkungen der getroffenen Einrichtungen, insbesondere die Natural­verpfl,-gung, sprechen sich die Berichte der Oberämter fast durchweg sehr günstig aus- selbst in solchen Oiten, wo anfänglich gegen die Einführung ber Naturalmrpfleguna heftiger Widerspruch sich erhob, fand die Einrichtung beim Publikum volle Anerkennung sobald es die Wohlthat der Befreiung von dem lästigen Häuserbettel fühlte. Auch seitens des besseren The,les der Reisenden selbst fehlte es nicht an dankbarer Aner­kennung dafür, daß ihnen durch die getroffene Einrichtung erspart wurde, durch Bettel sich fortzubringen, während bfe schlimmeren Genossen derselben, die sog Strome seit Einfühlung der Naturalverpflegung, die ihnen nicht b.hagte, zum großen und größten Theil ferne blieben. Wenn freilich Der unmittelbar nach Einführung ber Natural­verpflegung meist nahezu ganz beseitigte ober doch sehr erheblich beschrankte Häuser­bettel in vielen Bezirken mit der Zeit wieder mehr ober weniger zunahm und die Zahl der Vaganten früher oder später sich wieder vermehre, so darf hieraus keineswegs der Schluß gezogen werden, daß das System der Naturalverpflegung die erhofften günstigen Wirkungen zur Bekämpfung des Vagantenthums nicht heroorzubringen im Stande sei; es laßt sich vielmehr stets mit Sicherheit nachweisen, daß diese rückgängigen Bewegungen aus anderweitigen Hrsachen entsprungen sind, indem in vielen Berichten darüber geklagt wird, daß das Publikum die guten Wirken ber Naturalverpflegung durch eigene Schuld vereitle, da es trotz wiederholter Ermahnungen sich nicht abhalten lasse, bettelnden Vaganten Almosen zu geben, anstatt dieselben an die mit der Verabreichung der Natural­verpflegung betrauten Personen zu verweisen."

Auch die vor Kurzem in 2. Auflage erschienene Schrift des Pastors Stursberg in DüsseldorfDie Vagabundenfrage", gibt in den darin zusammengestellten, aus ver­schiedenen Orten erstatteten Berichten vielfach Beispiele, wie die Beschränkung der Unter­stützung an Durchreisende auf Verabreichung von Naturalverpflegun.t und die Forderung vorgängiger Arbeitsleistung die Zahl ber um Almosen ansprechenben Passanten erheb­lich vermindert hat.

Aus einer Stadt wird berichtet:

In hiesiger Stadt kommen täglich zweimal kurz vor Mittag unb Abends gegen 6 Uhr die Reisenden nach dem Raihhause, um vom Stadischretder sich Hnterstützungen des hiesigen Vereins gegen Bettelei zu holen; derselbe prüft ihre Legitimationspapiere eingehend; wer gar fein Papier hat, erhält feine Unterstützung, dagegen so viel Brod als er essen mag. Wer an Reisemitteln mehr als 1 bat, erhält gleichfalls feine Unterstützung. Die übrigen werden unterstützt und zwar mit Ausschluß von baarem Gelbe nur in Form von Marfen behufs Naturalverpflegung. Während des Sommers 1880 wurde hier in der Nähe eine Chaussee gebaut; jeder Unterstützungs-Nachsuchender wurde zunächst auf die Baustelle verwiesen, um Arbeit zu suchen. Von ben durchschnittlich 10 Personen täglich hat es faum einer der Mühe rverth gehalten, sich die Arbeit an­zusehen, obgleich die Entfernung nur 1520 Minuten war. Von den wenigen Nach­fragenden hat nur Einer sich bereit erklärt, am folgenden Tage anzufangen unb auch biefer Eine ist nicht erschienen, nachdem er auf der Herberge bearbeitet war. Die Leute brauchten weder Karre noch Schute mitzubringen, der Schachtmeister stellte ihnen solche; ber Verdienst war JL 1 301.50 pro Tag. Es war empörend, anzufehen. wie die ein­heimischen ordentlichen Arbeiter, welche auch nicht mehr verdienen unb davon ihre Familie ernähren müssen, sich bei der säuern Arbeit von den Fremden haben aushöhnen müssen lassen:Das sollte mir einfallen, für so ein Geld zu arbeiten", war die ständige Antwort.

Von einem anderen Orte wirb erzählt:

Als auch mein Haus von Vagabunden überlaufen wurde, weil man sie nicht rundweg abweisen mochte, ließ ich einige Raummeter Bruchsteine vor dasselbe anfahren