Ausgabe 
17.4.1881 Drittes Blatt
 
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Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren V* Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungs- geschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militär- Vienstes unwürdig ist, und sind deßhalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet

Dienstag den 26. April im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, Samstag den 3tt April im Saale deS alten RathhauseS zu Gießen und Freitag den 6. Mai im RathhauSsaale zu Lich

die Klasfificirung der Mannschaften der Reserve , der Landwehr und der Ersatz, Reserve 1. Clafse rücksichtlich chrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner, sowie die Ersatz-Reservisten 1. Elaste, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu bt-gründen.

Gießen, den 31. März 1881.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

Dr. Hofsmann, Regierungsrath.

Deutschland.

Darmstadt, 15. April. DaS Großherzogliche Regierungsblatt <Bei- läge Nr. 10) enthält:

1. Oeffentltche Anerkennung einer edlen That. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Matrosen Sebastian Zander \u N erstein, welcher sich am 2. September v. Js. gelegentlich des in der Nähe von Rhetn-Dürk- heim auf dem Rhein stattgehabten BrandeS des L>chleppdampfschtffesPfalz II" bei der Rettung deS Matrosen dieses Schiffes, Friedrich Sack aus Haßmers­heim, durch Muth und Aufopferung auSzeichuete, eine Geldprämie allergnä- digst zu verleihen geruht.

Bei dieser Rettung haben ferner der Hetzer Joseph Frank 0118 Duisburg, im Königreich Preußen, und der Sch'ffszimmermanu Karl Weinmann aus Speyer, im Königreich Bayern, in nne-kennenSwerther W-ise Hülfe geleistet.

2. Ueberstcht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal-Bedürsniste der Gemeinden des Kreises Lauterbach.

3. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts BeuShrim die im ersten Quartal 1881 in den Gemeinden des KreiseS BenSheim zur Erhebung kom­menden Umlagen betreffend.

4. Ueberstcht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Eornrnunal-Bedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bensheim.

5. Bekanntmachung Großhcrzoglicheu Kreisamts Heppenheim, die im ersten Quartal 1881 in den Gemeinden des KreiskS Heppenheim zur Erhebung kom­menden Umlagen betreffend.

Berlin, 14. April. DerReichs-Anz." publicirt eine kaiserliche Ver­ordnung, durch welche der Canonicus Stumpf zu Straßburg ermächtigt wird, die Verleihung eines B sthums in parlibus anzunehmen und die canonische Instruction als Coadjutor des Bischofs von Straßburg mit dem R chtf als Nachfolger zu empfangen.

DieNordd. Allg. Ztg." und andere Zeitungen schreiben, entgegen einer bezüglichen Meldung derProv-Corresp.", über die Reise des Kaisers nach Wiesbaden sei noch keine Festsetzung geiroffen.

Bremen, 14 April. Die Bürgerschaft ließ bei der gestrigen zweiten Berathung der Zollanschlußfrage, nach Befürwortung durch den Anschlußfreund Dr. Joh. Wilkens, ihre früher gemachten Vorbehalte constitutioneller Art fallen und nahm nunmehr den SenatSantrag auf Niedersetzung eines Ver- trauenS-Ausschuffes ohne weiteren Zusatz an, weil sie durch die Erklärung dis Senats die Gewißheit erlangt habe, daß die in ihrem ersten Beschlüsse bezetch- neten Punkte (Forderung der sofortigen Zusammenstellung der Zollanschluß- Bedingungen) volle Berücksichtigung finden würden.

Arankreich.

Paris, 14. April. Nach einer Meldung aus Bona (Algier) ist in Randon bei Bona ein Italiener verhaftet und der Gerichtsbehörde übergeben worden, der bei dem Verkauf von Pulver an die Eingeborenen auf drr That betroffen worden war.

Wie derklgence Havas" aus Tunis gemeldet wird, bestände der Bey auf seiner Weigerung, bei der Bestrafung der Khrumtrs mitzuwirken, hätte aber erklärt, daß die tunestschen Truppen nichts gegen die franzöfischen Truppen unternehmen würden.

Rußland.

Petersburg, 14. April. DasJournal de St. Pstersbourg" widmet dem scheidenden englischen Botschafter, Lord Dufferin, sympathische Abschiedsworte und schreibt, Lord Dufferin sei gerade nach Pctrrsburg gesandt worden, als die Beziehungen zwischen England und Rußland keineswegs freundliche gewesen seien. Heute seien diese Beziehungen ganz andere und zeichneten sich durch den Charakter gegenseitiger Freundschaft und Achtung aus, wie dies seit Jahren nicht der Fall gewesen sei. Dieses glückliche Resultat sei nicht nur vorthetlhaft für beide Reiche, sondern nütze auch der Civilisation und dem Frieden. Lord Dufferin habe sehr viel zu dieser Aenderung beige­tragen, unterstützt durch seinen Takt und seine Intelligenz. Für die Ernennung Lord Dufferin's zum Botschafter in Konstantinopel sei Petersburg eine gute Vorstufe gewesen. Er werde sich in seinen Beziehungen zu den russischen Staatsmännern überzeugt haben von den entschieden friedlichen, aufrichtigen und loyalen Jntensionen der russischen Regierung und von ihrem Wunsche Abenteuer und Complicationen zu vermeiden und immer denjenigen Com­binationen zu dienen, welche dem Fortschritte der Humanität im Orient nützlich sind.

Kriechenlauv.

Athen, 13. April. In der Antwort der griechischen Regierung auf die Note der Mächte wird, wie bereits gemeldet, der Vorschlag der Mächte acceptirt unter der Bedingung, daß die Mächte im Voraus die Versicherung ertheilen, daß die Türkei wirklich das Griechenland zugesprochene Gebiet über­

gebe. Sodann heißt es, indem Griechenland die Entscheidung der Berliner Conferenz annahm, betrachtete es deren Beschlüffe als die Grundlage des Rechtes für Griechenland, die Türkei und Europa. Um den Frieden aufrecht zu erhalten, werde Griechenland jedoch dem Verlangen der Mächte nachkommen. werde bereit sein, das ihm zuerkannte Gebiet zu besetzen, aber es könne nicht aufhören, die Ansprüche der hellenischen Stammesoerwandten aufrecht zu erhalten. Die neue L'nie enilvreche d'esen Ansprüchen richt.

Lokales.

Gießen, 15. April. Großherzogltche Handelskammer.- Sitzung am 29. März An­wesend die Herren: Ed. Stlberetsen, Vorsitzender, L. Georgi, F. 6. B- Koch, W. Liebrich, H. Schirmer.

1. Der schon früher dem Reichstage vorgelegte Gesetzentwurf betr. die Erhebung von ReichSstempelabgaden ist abermals eingebracht worden. In Gemäßheit eines früheren Beschlüsse- hat die Handelskammer eine Petition an den Reichstag gerichtet, in welcher sich die Kammer in eingehender Mottvlrung gegen den Entwurf ausspricht. Die Reichstagsabgeordneten Freiherr v. Rabenau und Prof. Garets werd.n davon in Kenntniß gesetzt und beide Herren um Unterstützung dieser Petition ersucht.

2. Ebenso soll den genannten beiden Reichstagsabgeordneten eine Abschrift des seiner Zeit an das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz gerichtet« Gutachten über den Gesetzentwurf betr. die Retchs-Unfall-Dersicherung übersandt werden.

3. Das AeltestewEollegium der Berliner Kaufmannschaft macht der Handelskammer Mittheilung über eine in Berlin projektirte Ausstellung und ersucht, dieses Projekt zu berathen und etwaige Wünsche in Bezug auf Einrichtung, Zeit rc. an das Aeltesten^Eollegium gelangen zu lassen. Die Ausstellung soll sich auf Erzeugnlsie deutschen Ursprungs beschränken.

4. Von dem Ausschuß des deutschen Handelstages gelangt eine Eingabe an die Kammer betr. die Unterstützung eines in London projekttrten Bazars behufs bülfsbedürftigrr Ausländer. Da die Kammer sich als solche nicht mit dieser Angelegenheit befassen kann, so übernahm <8 Herr F C B. Koch sich mit btm Vorsitzenden des Gewerbevereins tnS Benehmen zu setzen um Weiteres tm Sinne des obigen Gesuchs zu veranlassen.

5. Auf die vor kurzem an Freiberrn v. Rabenau, Reichstagsabgeordneter, ergangene Mittheilung, betr. die Beschwerde des Vereins deutscher Tabakfabrikanten über daS Gebahren der Straßburger Tabaksmanufactur und daS darin geknüpfte Gesuch im Reichstag diese Be­schwerde kräftig zu unterstützen hat Freiherr v. Rabenau geantwortet. In feiner Antwort legt derselbe nochmals seinen schon srüber ausführlich dargelrgten und von der Kammer ge­billigten Standpunkt in dieser Frage dar und ersucht die Kammer ihm eventuell neue Gesichts­punkte zur Deurtheilung der rechtlichen Seile der Frage an die Hanb zu geben. Die Kammer beschließt das Schreiben in geeigneter Weise zu beantworten.

6. Von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz ist abermals rin Separatabdruck aus Nr 10 des deutschen Handclsarchtvs zur weiteren Verbreitung etngrsandt worden. Derselbe enthält Konsularbcrichte aus Cincinnati (Schluß) und Havana.

Die bereits öftcr erwähnten Klagen über mangelhafte Verpackung und Emballage, über knappeS Maas und Gewicht, ungleichmäßige Lieferung, Pedanterie, Klrinllchkeit, Mangel an Coulanz. verkehrt angewandte Spariamkeic u. > w. kehren auch in diesen Berichten wieder, ebenso die Klage, daß in Folge dessen die ausländischen Häuser lieber mit französischen und englischen Firmen verkehren alS mit deutschen

Sitzung am 8 April. Anweiend die Herren: Ed. Silbereifen, Vorsitzender, L. Georgi, S. Heichcll.eim, F. ß. B. Koch, H. Schirmer.

Nach Mtttbeilung brr Eingänge theilt der Vorsitzende die WirthschaftSrechnung pro 1880/81 und den Voranschlag für daS Budget von 1881/82 mit. Nach dem letzteren betragen die von den Mitgliedern des Handelsstands zu erhebenden Umlagen JL 1018 47 H. Der Staatszuschuß beläuft sich auf 1030 JL Die Kammer erklärt sich mit beiden vorlagm einverstanden.

Die Güter-Expeditionen der Main-Weser- und der Köln Gießener Bahn lassen seit Anfang d. Mts., wie schon früher einmal, denjenigen Firmen, wclch« ihre per Bnhn ankommen­den Güter durck eigenes Fuhrwerk abholen, per Post durch unfrankirten Avi8 benachrichtigm. Nachdem diese Neuerung »ut Kenntniß der Kammer gekommen, beschließt diese gegen daS Ver­fahren, welches den betreffenden Firmen namhafte Kosten verursacht und sowohl mit de« Bestimmungen des Betriebsreglemenks al8 dem seitherigen UsuS in grellem Widerspruch steht, bei der zuständigen Behörde zu protestiren.

AuS der der Handelskammer zugestellten Uebersicht des GeschäfiSverkebrS bei der hiesige» Reichsbanknebenstelle erhellt, daß von derselben im Jahre 1880 Wechsel im Betrage von Jt 3,966,700 eingezogen wurden

VermiscbteS

Essen, 12 April. Soeben erhalte ick aus sicherer Quelle die Nachricht, d«ß der Mörder der Elisabeth Riemensckneider der 43jährtger Besenbtnder Peter Schiff, fix in der ganzen Gegend gefürchtetes, vollkommen verthiertes Lubject sich auch zur Lhäterschaft anderer in der Nähe von Bochum begangener Morde bekannt unb einen anderen Menschen alS seinen Gebülfen bezeichnet bat; der letztere ist auch bereits verhaftet worden. Die beiden Scheusale haben ihre grausiqen Verbrechen insofern gemeixsam begangen, als abwechselnd der eine das Opfer überfiel, während der andere auf Wache stand. Rur dadurch ist eS auch erklärlich daß die letzten «arde noch verübt werden konnten, als sckon der Landkreis Bochum von Polizisten und der Gensdarmcrie des ganzen Regierungsbezirks überwacht wurde. Im Ganzen sind fünf Frauen in der Näoe von Bochum mißhondelt und «rmordert worden. 1) Josrpbine Kost am 30. Dccember 1878 2) Eli'a'oetb Riemrnschnnder am 5. Juli 1879, 3) Lisette Schälken am 5. August 1879. 4) Wilhelmine Pott am 30. Juli 1880, 5) die Heb­amme Decker am 1 November 188c.

Als Friedrich Wilhelm IV. wenige Jahre vor keinem Regierungsantritte durch die westlichen Provinzen reiste, gab man ibm in eixer Stadt der Grafschaft Mark «ix Festmahl. Dabei setzte man in seine nächste Nähe einen wortreichen Herrn, der aber die unglückliche Gewohnheit hatte, ung'aublicke Dinge alS wirkliche zu erzählen. Nachdem der Herr eben wieder ein Stück seiner Art geleistet batte, entgegnete der Kronprinz:Das ist noch mchiS l" Glücklich, von dem bohen Tafelgenossen einer Erzählung gewürdigt zu werben, war der An- geredetc nun ganz Ohr. Als'wir im vorigen Sommer," erzählte der Keonprinz,in S«b- mannSdorf warcn, wurde uns plötzlich der Besuch von russischen Herrschaften gemelvet. S» erfreut, wie überrascht davon, nahmen wir uns vor, mit unseren Gästen die kurzen Stundm so angenebm wie möglich zu verleben. Aber was kann man denn Großes in SrdmaxnSdorf anfangen! Wir beschlossen eine Schlittenfahrt auf Dem nahen See. FluaS war angespannt und pfeilschnell ging's über die glatte Fläche bin. Dock a>s wir beinahe mitten auf dem See waren, krachte es fürchterlich-- Der Kronprinz hielt plötzlich inne, aber der staunende

Horcher fragte:Und, Königliche Hoheit?"Wir ertranken", lautet kühl die Antwort, die zugleich den Mund des redseligen Nachbars schloß.

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