Nr 90. Drittes Blatt. Sonntag ben 17. April 1881.
Aießener 'Anzeiger
Aiieigk- unb Amtsblatt für bin Kreis Gießen.
— " Preis vierteljährlich 2 Mari 20 Pf. mit vnngerloh».
Bureau: Echulstrahe B. \h. Erscheint tL-lich mit «uSnahmc brt? Montag». Durch bie Post bezogen vierteljährlich 2 «art 50 Pf.
Amtlicher Hheit.
Bekanntmachung.
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen de- Kreises Gießen für daS Jahr 1881 findet an den nachgenannten Tagen statt und -war:
1* Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen
Montag den 23. April, Vormittag» von 83/< Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Grünberg, Lauter, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Harbach, Aeftelbach, Lindenstruth, Lumda, .'lllert-hausen, Climbach, kondorf und Ovenhausen; a
Dienstag den 26. April. Vormittags von ••/« Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Queckborn, Reinhardshatn, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Rüddingshansen, Weiter-Hain und Laasen.
II. 3» Gieße» im Saale des alten Rathhaufes
Mittwoch den 27. April. Vormittag« von 73/i Uhr an,
Musterung
„r Militärvstichtigen der Gemeinden Alten-Bufeck, Anuer°d, Daubrmgen, Mendorf a. t. Lumda, Bersrod mit Winnerod, Beuern und Burkhardsfelden;
w 8 Donnerstag den 28. April. Dorn.irtag« von 73/, Uhr an.
derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1879 und 1880);
Freitag den 2». April. Vormittag» von 73/i Uhr an,
derieniaen de« jüngsten Jahrgangs (1881) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Großen-Buseck, Hattenrod, Heuchelheim, «lem-Linden, »ollar,
1 ” Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;
Samstag den 30. April, Vormittag» von T/i Uhr an,
derieniaen der Gemeinden Wieseck, Rödgen, Trohe. Ruttershausen, Staufenbera und Trels a. d. Lumda;
Montag den 2. Mai, Vormittag» von 73/4 Uhr an, Looszichung (auch der in Grünberg Gemusterten).
Hl» Zu Lieh im Rathhausfaale.
Dienstag den 3. Mai, Vormittag» von 9 Uhr an, Musterung
o.r Mtlitärvflichtiaen der Gemeinden Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Älbach, Mendorf a. d. Lahn, Ettingshausen, Garbmtetch, Großen-Linden, Grüningen und Hausen;
Mittwoch de« 7. Mai, Vormittag» von 9 Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Langsdorf, Hungen, HoUheim, Inhelden, Langd, Leihgestern und Lang-Göns;
Donnerstag den 3. Mai, Vormittag» t>on 9 Uhr an
btrieniaen der Gemeinden Lich, Münster, Muschenhelm, R.eder-Bessingen, Ronnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgcm, Rabertshausen, Rodheim, 18 und Röthges;
Freitag den 6. Mai, Vormittags von 9 Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Steinbock, Steinheim, Trais-vorloff, Utphe, Ltllmgen und Watzenborn mit Niemberg.
Samstag den 7. Mai, Vormittag» von 9 Uhr an,
L 0 0 S s i k h U N g.
Besondere Bestimmungen.
n Qur Musterung haben sich bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:
Dieieniaen dem Großberzoqkbum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen MUltarpfltchNgen, welche
^ ^ L^G^meinde des Kreises G.eßen ihr gesetzliches Tomic.l - ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz - haben und sich^ mch in einem anderen Tdeile des Großberzogtbums Heften oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter d) angegebenen Eigenschaften aufhalten, („ eüur Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte Handlungsdimer und Lehrlinge Handwerksgesellen un^ Lebrburschen, Fabrikarbeiter oder in äbnUcker Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gvmnafium daselbst oder eine sonstige Lebranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; . . . . .
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, nn AuSlande geboren find, und weder tm Grotzherzogthu« Heften noch in einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder fick aufhalten;
und im Jahre 1861 geboren sind;
Sämmu'ich. Militärpflicht.g., welche im Jahre 1880, bejw. 1879 zurückgestellt worden, -der nach ihrer g-,°,en.u U(^tbuntfVvon°teVperMUch/?Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, -der Berechtigung zum e.njähr.g-freiwUligen
2) Diesiniae.? Mlilarpstilbtig«^ welche zum zweiten- oder dritlenmal« erscheinen, baben ihre Loosungs scheine mitzub rin gen.
“XSZ oder für einen solchen von seinem Baker, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, |0 (st SÄJta? Beugung der behaupteten Tbatsacben erforderlichen Nachwe.se und Zeugnisi, vvr dem zur Musterung anberaumten Termin, zu '"•“to'ÄÄ SÄ®?“ »..ui...,,«»’'«" «v«"1“ »“■ '•f
oocEhtm'7OTufl,runfleI.rm<n< b« t« Bürznm.ifln^ o.tjo-
. . 2 * h i 6albiail an dic'gsta^E-mmiision einzusenden. Bnspäl.Ie Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Tlll|i 4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar find, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, ldurzfichttgkrit, Geistesschwäche s. w, s» ist dies durch amtlich Ausgestellte -der beglaubigte Zeugnisse des «rzt^, s°w,e de- Lürzmneisieis SEichen L-hieis u. fi n°chi°weistn.
Dorbandenkei» von Epilepst« ist durch dir eidliche Erklärung von mindestens drer glaubwurdtgen Zeugen ,« erharlen ® *5) an tti L-oszi-hung persönlich Thcil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bn dem Ausrufe nicht anwesend find zieht em d^gUed der ^^C^ sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen »der in chrer Gemeinde S'^igspflichttzen Mitärpflichnge -
bk »orübergehmd auswärts sich aufhaltenden schriftlich - auf Grund der ihnen k. H. zugehmd-n St-mmr-ll-n zu der Musterung --rzul-den.


