Oer italienische Wehrmachtben'cht.
Rom, 9.April. (DNB.) Der italienische Wehr- Machtbericht vom Freitag gibt bekannt: Der von starken Luftwaffenverbänden unterstützte feindliche Angriff ging an der ganzen Tunesienfront und besonders im Südabschmtt heftig weiter. Entsprechend den erhaltenen Befehlen gehen die Achsentruppen auf neue Aufmarschstellungen zurück. Italienische und deutsche Abteilungen, die von feindlichen Truppen isoliert und überholt worden waren, kämpften hartnäckig in den ihnen anvertr^uten Stützpunkten und brachten dem Gegner schwere Verluste bei.
Kleine politische Nachrichten.
Der OKW.-Bericht meldete am Freitag, daß die britischen Mordbrenner bei ihrem Terrorangriff in der Nacht zum Freitag auf westdeutsches Gebiet 15 Flugzeuge verloren. Das britische Luftfahrt- Ministerium gibt, wie Reuter mildet, zu, daß 2 1 britische Bomber nicht zürückkehrten.
Der Führer hat dem kroatischen Staatsführer Dr. Ante Paoelic zum kroatischen Nationalfeiertag am 10. April mit einem in herzlichen Worten gehaltenen Telegramm seineGlückwünsche übermittelt.
Ministerpräsident Laval ist am Freitagvormittag in Paris eingetroffen. Auf dem Programm seiner Verhandlungen steht vor allem eine Unterredung mit dem Beauftragten für die Arbeitsfragen, Gauleiter S a u ck e l.
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Die französische Regierung hat die chinesische Nationalregierung davon in Kenntnis gesetzt, daß sie ihre Derwaltungsrechte in der internationalen Konzession von Amoy aufgibt.
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Die afghanische Regierung hat längs der afghanisch-iranischen Grenze, vor allem in der ©egenb von Herat, stärkere Truppenverbände zur Sicherung der afghanischen Grenzprovinzen eingesetzt im Hinblick auf die Gefahr, daß die in Ostiran herrschenden Bandenkämpfe auf afghanisches Gebiet hinüber- drmgen.
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Der Führer hat dem Professor Dr. Wilhelm Paulcke in Niederau am Ammersee aus Anlaß der Vollendung seines 70. Lebensjahres in Würdigung seiner Verdienste um die Erforschung des Schilaufes und die wissenschaftliche Schnee- und Lawinenforschung die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Arbeitstagung des privaten Waldbesitzes.
Auf einer Arbeitstagung der ehrenamtlichen Forst- abtetlungsleiter des Reichsnährstandes gab Generalforstmeister Staatssekretär Alpers Maßnahmen der gemeinschaftlichen Holzaufbringung für die kommenden Monate bekannt. Die waldbautechnischen Erfordernisse müssen bei der längeren Dauer des Krieges wieder bei der Durchführung unserer Holznut- zung Berücksichtigung finden, wenn nicht nichtwiedergutzumachende Schäden eintreten sollen. Im Be-i- sMrevier Königswald bei Potsdam wurden technische Einzelheiten am Objekt demonstriert, die für die künftigen waldbaulichen Maßnahmen in allen Teilen des Reiches anregend sein werden.
ZnVichyvor demKriegseintritt derllGA.
Ehemalige französische Minister Vertrauensleute -es IlEA.-BotschasterS.
Paris, S. April. (Europapreß.) Sensattonelle Enthüllungen über den unterirdischen Einfluß der USA.-Diplomatie in Vichy, der noch bis zum vergangenen Jahr, besonders aber während des Prozesses von Riom geltend war, machte der „Motin". Das Blatt erklärt, daß ständig USA.-Emissäre in enger Verbindung mit Daladier, Lson Blum, Paul Reynaud und Mandel standen. Beispielsweise habe die Sekretärin von Paul Reynaud jede Woche aus der Hand des „United-Preß"-Vertreters in Vichy, Heinzen, Kopien wichtigster Dokumente erhalten, die an die USA.-Botschaft gelangt waren. Dazu gehörten zur Zeit Admiral Darlans die Protokolle der Regierungsberatungen, Niederschriften über Besprechungen der US2l.°Diplomaten mit ftanzösischen Ministern und Parlamentariern.
Auch der damalige Justizminister Barthele-my, der ehemalige Außenminister Paul Boudouin, Kammerpräsident Herriot sowie zahlreiche sonstige führende Politiker gehörten zu den Vertrauensleuten der Nordamerikaner. Während des Prozesses von Riom informierten die MtgliÄrer des Gerichtes, die über die Kriegsverantwortlichen zu urteilen hatten, Heinze« in einem für die Angeschuldigten äußerst gün
stigen Sinne. Der damalige USA.-Botschafter, Ad- mirai Leahy, hat mehrfach vor Verhandlungen mit der französischen Regierung Mandel und Reynaud um ihre Ansicht befragt. Die Zeitungen des damaligen nichtbesetzten Gebietes haben durch Leahy und Heinzen erhebliche Subventionen für die Veröffentlichung von Berichten erhalten, welche die Kriegslage für die Sowjets günstig darstellten.
Admiral Leahy habe noch wenige Tage vor seiner Abreffe aus Vichy die Bildung einer französischen Regierung Reynaud-Daladier-Mandel angekündigt. Ein wichtiaer Verbindungsmann bei allen diesen Umtrieben sei Rsn6 Mayer gewesen, der vor zehn Taaen von General Giraud in Nordafrika auf einen wichtigen Posten berufen wurde. Diese Ernennung soll im Sinne der USA. und gewisser französischer Finanzmänner die Bildung einer ftanzösischen Emi- arantenregierung vorbereiten, wie sie schon Admiral Leahy vorgeschwebt hatte. Mayer, ein Vertreter der jüdischen Hochfinanz und Neffe der Pariser Rothschilds, hat seinerzeit mit Hilfe Mandels versucht, Französisch-Jndochina an die Engländer auszuliefern.
i* darstellerische Geschlossenheit hn Bereiche deu Films zu immer größerer Reife zu bringen. Bühnen- und Filmarbeit sollen hier äußerlich und innerlich aufeinander abgestimmt werden, ohne die Gesetzmäßigkeiten des einen auf das andere über» tragen zu wollen. M. G.
Kunst und Wissenschaft.
„Moderne Alchimisten".
Prof. Dr. Otto Hahn, der Direktor des Kaiser» Wilhelm-Instituts für Chemie, berichtete im Rundfunk über neuartige Anwendungsmöglichkeiten der künstlichen Radioaktivität. Es ist gelungen, die verschiedenartigsten chemischen Elemente künstlich radioaktiv zu machen uno sie in den Dienst der Technik und der Medizin zu stellen. Die Chemie verwendet diese künstlich strahlenden Stoffe für den Nachweis seltener und schwer zu trennender Ele- mente. In der Technik werden sie für die Prüfung von Filtergeweben und anderen Werkstoffen gebraucht. Biologie und Heilkunde benutzen die künstliche Radioaktivität, um das Verhalten von Medikamenten im Körper zu prüfen. So konnte Professor Hahn mitteilen, daß es einem feiner Mitarbeiter gelungen ist, den Kreislauf des Phosphors bei der Knochenbildung genau zu verfolgen.
Aus aller Wett.
Zwischen Film und Theater.
Ein Gespräch mit Heinrich George.
Die nackte, kahle Zelle eines Untersuchungsgefängnisses. Durch die vergitterten Scheiben werfen ein paar Sonnenstrahlen ihren hellen Schein auf die grau getünchten Wände. Die mühsam unterdrückte Nervosität des still am Fenster stehenden Untersuchungshäftlings tut sich nur in der unruhvollen Handbeweaung kund, mit der er leicht klopfend das Fenstergestms bearbeitet. Ein plötzliches Schließen an der Tür. Der Strafverteidiger, Justizrat Jordan, betritt die Zelle. Auf dem Gesicht liegt der Ernst eines Menschen, den die Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gelegentlicher Harte zwingt, aber auch Güte und Liebe und Vertrauen zu dem Gefühl, das sein Herz erfüllt Die nun kommende Unterhaltung zwischen dem Justizrat und dem Untersuchungsgefangenen greift mitten hinein in dest weiten Fragenkreis des Tobis-Films „Plädoyer", der rm Rahmen der neuen Herstellungsgruppe von Heinrich George entsteht, sie umfaßt über ebenso die ganze Spannung des menschlichen Gewissenskonfliktes, den Heinrich George in der Hauptrolle des Justizrats Jordan mit seiner großen Gestaltungskraft erfüllt.
Aus den allerersten, leisesten Anfängen heraus sehen wir diese Szene, die einen der Kernpunkte der Mmhandlung darstellt, enfftehen. Langsam, sich immer mehr steigernd, ganz vom schauspielerischen Gefühl gelenkt, wächst Heinrich George in die Aufgabe hinein, bis man, nach vielen Wiederholungen unermüdlich gestaltender Arbeit, nicht mehr weiß, ist es George, der dem Wesen des Justizrats Jordan die Leuchtkraft verleiht, oder ist es die Gestalt des Juftizrates, die den Schauspieler George verwan- gelt? Eines aber spüren wir wieder einmal ganz
klar: auf der Bühne wie vor der Kamera fft nicht nur der sich auf seine eigene Rolle begrenzende Schauspieler Heinrich George entscheidend. Mit der ganzen Kraft seiner Persönlichkeit geht er dem künstlerischen Gesamtwert schöpferisch voran, indem sein gestalterischer Wille über das Maß seiner Aufgabe hinauswäckst.
Diese intuitiven schöpferischen Kräfte werden Heinrich George auch bei der Arbeit in seiner neuen Herstellungsgruppe leiten. Aehnlich, wie der Schauspieler aus dem Gefühl und der Situation heraus eine Szene erwachsen ließ, wird der künstlerische Oberleiter der Herstellungsgruppe seine Filmplanung aus der Beweglichkeit und den Forderungen der Zeit, in der wir leben, hellhörig aufgreifen. Darüber hinaus wird George als Intendant des Schillertheaters der Reichshaupfftadt und als Leiter der neuen Herstellungsgruppe es in praktischer Arbeit unternehmen, die vielfachen Wechselwirkung gen zwischen Film und Theater, unter denen er selbst steht, nutzbar zu machen, ohne daß gegenteilige künstlerische Ueberschneidungen entstehen. Denn wenn auch zwischen den Ausdrucksmitteln Film und Theater wesentliche Unterschiede nicht geleugnet werden können, wenn auch ihre Ziele zum Teil völlig verschieden sind, so haben sie doch eins gemeinsam: den schauspielerffch tätigen Menschen.
In dieser Wesensart am allerstärksten selbst verwurzelt, wird Heinrich George das im Laufe der Jahre organisch gewachsene, aufeinander ab gestimmte Ensemble des Schillertheaters auch an den Film heranführen. Daraus ergeben sich nicht nur für die einzelnen schauspielerischen Kräfte neue Entwicklungsmöglichkeiten, sondern George hofft, auch
Bittere Strafe.
Die schwedischen Behörden haben sich entschlossen im Kampf gegen rückständige Steuerzahler ein neues Geschütz einzufetzen, das seine Wirkung kaum Den fehlen dürfte. Den unpünktlichen Zahlenr soll nämlich ihre Zuteilung an Branntwein, Punsch oder Aquavit gekürzt oder ganz entzogen werden. Man ist sich in Schweden über die unfehlbare Wirkung dieser Verordnung im gewünschten Sinne durchaus im klaren; ungewiß bleibt allerdings, ob der so schmerzhaft zur'Abgeltung seiner Schulden gezwungene Bürger nach erfolgter Gewissensbereinigung und Wiedereinsetzung in den „Genuß" seiner feucht- ftöhlich-staatsbürgerlichen Rechte noch über genügend Kleingeld verfügt, um die ihm dann wieder zustehende Älkoholmenge zu erstehen.
Die üahensamilie im Souffleurkasten.
Während auf der Bühne einer Stdat Nordjütlands ein ernsthaftes Schauspiel vor dem gefesselten Publikum abrollte, ereignete sich ein nicht vorgesehener Zwischenfall, der beinahe die ganze Aufführung „geschmissen" hätte. Die Theaterkatze hatte sich, als die ganze Aufmerksamkeit des Souffleurs dem Spiel auf der Bühne galt, in feine Behausung geschlichen und dort ein molliges Plätzchen gefunden. Mitten im zweiten Akt enthüllte sich dem ahnungslosen Vorsager der Grund dieses ungewöhnlichen Besuches, als mit kläglichem Geschrei nacheinander vier kleine Kätzchen ihren Eintritt in das Dasein verkündeten. Der Souffleur war nahe daran, „aus der Rolle" zu fallen, und nur die Geistesgegenwart der Schauspieler rettete die Aufführung.
Hauptfchriflletter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.
Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckeret R. Lange K.G. BerlagSleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann, z. Z. Wehrmacht.
Anzeigenleiter: Hans Beck. — Anzeigenpreisltste Nr. 6.
Wir haben ans verlobt
1137 D/
Ihre Verlobung geben bekannt
Maria Funke
02355/
Wir haben uns verlobt
Lilo Götz
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Wolfgang Grab
Karlsruhe
Gießen
Ihre Vermählung geben bekannt
Rudolf Gräf, Uffz.
Anna Gräf, geb. Schwindt
(ohne
(ohne
(ohne
8 5. Diese Anordnung tritt eine Woche nach Veröffentlichung
'n Kraft.
1 (einen) Toppelabschnitt
1 (einen) Doppelabschnttt
2 (zwei) Doppelabschnitte
1 (einen) Doppelabschnttt
Deggingen
(Württemberg)
Gießen
Steinstrabe 56
5 Zigaretten (Strangzigaretten),
1 Zigarrp, im Kleinverkaufspreis Kriegszuschlag) über 12 Rpf.,
3 Zigarren, im Kleinverkaufspreis Kriegszuschlag) von 7—12 Rpf.,
2 Zigarren, im Kleinverkaufspreis Kriegszuschlag) bi- 6 Rpf.,
Leni Brunner Karl-Heinz Schmidt stud. Ing., Uffz. In etn. Art.-RegL
rnehv Svende a« der Katue durch B cvm übler-Buch er l
Wir danken herzlichst für die erwiesenen Aufmerksamkeiten und Glückwünsche anläßlich unserer goldenen Hochzeit
Wilhelm PlelHer VI. und Fran
Großen-Buseck, 9. April 1943
s 1179 D/
Berlin, den 99. März 1943.
Ter Letter: gez. Fischen
8 (acht) Doppelabschnitte 50 g Rauchtab al (Fein- oder Krüllschnitt,
1 (einen) Doppelabschnitt 10 g Kautabal,
1 (einen) Doppelabschnitt 10 g Schirupftabal. 1148D
Wie bisher sind die BerlaufSmengeu einheitlich für die Abschnitte
der M- und ^-Karten.
I Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen — Wirtschaftsamt.
Für die Glückwünsche und erwiesene Aufmerksamkeiten anläßlich meines SOjähr. Berufsjubiläums spreche ich hiermit meinen herzlichsten Dank aus.
Hermann Adam
Gießen, den 8. April 1943
Löberstrabe 19
Franz Olschewski
Feldwebel
Bekanntmachung.
Betr.: Abgabe von Tabakwaren.
Mt Wirkung vom 10. April 1943 werden für die Abgabe von Tabakwaren auf Abschnitte der Raucherkontrollkarten die nachfolgend genannten Festmengen festgesetzt:
Es entfallen auf:
Saal
200 qm, f. kriegswichtige Zwecke zu vermieten, 10 km von Gießen, Nähe Bahnhof. Schr. Ang. unt. 02347 tu b. (Ml.
Statt Karten!
Ihre Vermählung beehren sich anzuzeigen
Ob.-Jäger Otto Wagner
Cläre Wagner, geb. Wendel
den 10. April 1943 _________________02336/
Anordnung der Reichsstelle für Elektrizttiits wirtschaft (Reichslast. Verteiler) über die Eiuschrüukmlg des Lichtstromverbrauches in den Büros und Verwaltungen der gewerbliche» Wirtschaft.
Auf Grund des 8 3 der Verordnung zur Sicherstellung der Elektrizi- tätsversorgung vom 3.9.1989 (RGBl. 1S3, S. 1607) wird im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für die Energieeinsparung beim Generalbevollmächttgten für Rüstungsaufgaben im BierfahreSplan für die Büros und Verwaltungen der gewerblichen Wirtschaft folgendes angeordnet:
8 L Der Lichtstromverbrauch ist um 30% gegenüber dem Verbrauch in der entsprechender! Ableseperiode in der Zeit vom 1.10.1941 bis 30.9.1942 herabzusetzen.
§ 2. Die Ueberwachung der Durchführung dieser Anordnung erfolgt durch die Beauftragten für die Energieeinsparung im Bereich der Retchsgruppen Industrie, Handwerk, Handel, Banken und Versicherungen und durch die Bezirksbeauftragten für die Energieeinsparung.
8 3. Die Landeswirtschaftsämter sind ermächtigt, auf Antrag des Sonderbeauftragten für die Energieeinsparung oder dessen Beaufttagten Verstoße gegen die vorstehenden Bestimmungen nach den Vorschriften der Verbrauchsregelungssttafverordnung vom 6.4. 40 in der Fassung vom 6.11.1941 (RGBl. I, S. 784) zu verfolgen.
8 4. Diese Anordnung tritt eine Woche nach Veröffentlichung in Kraft.
Berkin, den 29.März 1943.
Der Leiter: gez. Fischer.
Wiesbaden, den 3.4.1943.
Der Regierungspräsident — Landeswirtschaftsamt Rhein-Main.
I. A.: gez. vr.Will. J.A.: gez. vr. Schneider.
Md Ausstellungsräume folgendes angeordnet:
8 1. Der Lichtsttomverbrauch ist in allen Verkaufs- und Ausstellungsräumen, die mit mehr als einer Glühlampe beleuchtet werden, mindestens um 30% gegenüber dem Verbrauch in der entsprechenden Meseperiode in der Zeit vom 1.10.1941 bis 30.9.1942 herabzusetzen.
§ 2. In allen Verkaufs- und Ausstellungsräumen darf oie Gluh- lampenleislung, ohne Rücksicht auf die Lampenzahl, höchstens 5 Watt ie Quadratmeter beleuchteter Bodenfläche Betragen, d. h., in einem Raum mit einer Bodenfläche von z. B. 60 qm dürfen in Zukunft nur insgesamt 300 Watt für Beleuchtung aufgewandt werden.
Die Herabsetzung des Sttomverbrauches soll möglichst nicht durch Verwendung neu zu beschaffender kleinerer Glühlampeneinheiten hewe'.- geführt werden, sondern durch Verringerung der Zahl der Brennstellen.
In den Räumen, die durch Tageslicht genügend aufgehellt werden tönuen, ist die Benutzung der elektrischen Beleuchtung am ^age unter,ag .
In ungünsttg gelagerten Ausnahmefällen, z. B. bei voll indirekter Beleuchtung, ist eine Erhöhung des Wertes auf 7 Watt ie Quadratmeter beleuchteter Bodenftäche zulässig. . ,
8 3. Die Ueberwacbung der Durchführung dieser Anordnung nfolgt durch die Beaufttagten für die Energieeinsparung im Bereich der > Reichsgruppen: Industrie, Handwerk nnb Handel, und durch die Bezirks- beaufttagten für die Energieeinsparung. t c
8 4. Die Landeswirtschaftsämter sind ermächttgt, auf 'Anttug des Sonderbeaufttagten für die Energieeinsparung oder dessen Beaufttagten Verstöße gegen die vorstehenden Besttmmungen nach den Vorschriften der Berbrauchsregelungssttafverordnung vom 6. 4.1940 in der Fassung vom 28.11.41 (RGBl. I, S. 734) zu verfolgen. ... _____ .
Vekanvtmachung.
Die nachstehenden Anordnungen der Reichsstelle für die Elektrizttätt- Wirtschaft (Reichslastverteiler) gebe ich hiermit bekannt:
Snorduuug der ReichssteNe für die Elektrizitätswirtschaft (ReichSlast. verteller) über die Einschränkung des Lichtstromderbrauches in den ■ Räumen der der ReichSgruppe Fremdenverkehr augeschlossenen Betriebe (Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Gemeiuschaftsver- Pfleger und private Badebetriebe), sowie in den Räumen geschlossener
Gesellschaften, Klubs. Kasinos usw.
Auf Grund des 8 3 der Verordnung für Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung vom 3.9.1939 (RGBl. 163, S. 1607) wird im (rin- vernehmen mit dem Sonderbeauftragten für die Energieeinsparung beim Generalbevollmächttgten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan für die genannten Betriebe folgendes angeordnet:
8 1. Der Lichtstromverbrauch ist um mindestens 30% gegenüber dem Verbrauch in der enftprechenden Ableseperiode in der Zeit vom 1. Oktober 1941 bis 30. September 1942 herabzusehen.
z 2. In allen Räumen, die dem allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind, in den Räumen von geschlossenen Gesellschaften, Klubs, Kasinos usw., darf die Glühlampenletstung höchstens 5 Watt je Quadratmeter beleuchteter Bodenfläche bettagen, d. h., in einem Raum mit einer Bodenfläche von z. B. 60 qm dürfen in Zukunft nur insgesamt 300 Watt für die Beleuchtung aufgewandt werden. Die Herabsetzung des Sttomverbrauches soll möglichst nicht durch Verwendung neu zu beschaffender kleinerer Glühlampeneinheiten herbeigeführt werden, sondern durch Verringerung der Zahl der Brennftellen.
In den Räitmen, die durch Tageslicht genügend aufgehellt werden kbnnen, ist die Benutzung der elektrischen Beleuchtung am Tage untersagt.
In ungünsttg gelagerten Ausnahmefällen, z. B. bei voll indirekter Beleuchtung, in besonders hohen, über mehrere Stockwerke sich erstreckenden Räumen ist eine Erhöhung des obigen Wertes bis auf 7 Watt je Quadratmeter beleuchteter Bodenfläche zulässig.
8 3. Die Ueberwachung der Durchführung dieser Anordnung erfolgt durch den Beaufttagten für die Energieeinsparung im Bereich der Reichsgruppe Fremdenverkehr und durch die Bezrrksbeauftragten für die Energieeinsparung.
8 4. Die Landeswirtschaftsämter sind ermächttgt, auf Anttag deS Sonderbeaufttagten für die Energieeinspartlng oder dessen Beaufttagten Berstöhe gegen die vorstehenden Bestimmungen nach den Vorschriften der BerbrauchsregelungSsttafverordnung vom 6.4.1940 in der Fassung vom 28.11.41 (RGBl. I, S. 734) zu verfolgen.
§ 5. Diese Anordnung tritt eine Woche nach VeröffenUtchung m Kraft.
Berlin, den 29. März 1943.
Ter Leiter: gez. Fischer.
Anordnung der Reichsstelle für die Elektrizitätswirtschaft (Reichslast- verteller) über die Einschränkung des LichtsttomverbraucheS in
Verkaufs- und Ausstellungsräumen.
Aus Grund des § 3 zur Sicherstellung der Elekttizitätsversorgung vom 3.9. 1939 (RGBl. 163, S. 1607) wird im Einvernehmen mit dem Sonderbeaufttagten für die Energieeinsparung beim Generalbevoll- mächttgten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan für alle Verkaufs-
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Bewerber des Geburisjahrganges 1926 für die aktiven Offinerlaufbahnen aller Wehrmachtteile einschl. Waffen-^ — für die Kriegsmarine und Waffen-ff auch der Reserve-Offizier-Laufbahnen — müssen ihr Gesuch bald, möglichst bis
30. Juni 1943 , „
einreichen, damit der Ablauf der Schulbildung oder Lehre und die Ableistung der Arbeitsdienstpflicht planvoll geregelt werden können.
Auch Angehörige des Geburtsjahrganges 1927 können sich bereits letzt bewerben.
Bewerbungen sind -u richten
a) für das Heer: an die dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene „Annahmestelle für Offizierbewerber des neeres" oder an das zuständige Wehrbezirkskommando;
b) für die Kriegsmarine: an das für den Wohnort des Bewerbers zuständige Wehrbezirkstom- mando;
c) für die Luftwaffe: an die dem Wohnort des Bewerbers zuständige „Annahmestelle für Offizierbewerber der Luftwaffe" ?
d) für die Waffen-ff: an die für den jeweiligen Wehrkreis zuständige ff-Ergänzungsstelle sowie an alle Dienststellen der allgemeinen ff und Polizei.
Oberkommando der Wehrmacht, l 1175V
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