für das Jahr 1921 für alle hessischen Stähle barchzujetziM. Offenbach i|t demnach aenau tote Kietzen gezwungen, kurz vor Toresschluß erneut wegen der Besteuerung des reichsfteuemveien Ein- foittmati Beschrnß zu fas e».
ihe Abstimmung über die Vorlage der Grunde fcutb Gewerbesteuern gmg im Gegensatz h.erzu glatt vonstatteu. ßiinge aenberung- -antcäge rourOei ab- pdrfjnt und die Vorlage bei Magistrats in der ursprünglichen Fassung angenommen.
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Anwesend sind Oberbürgermeister Steller die Seiten ebneten Klingspoe, Krenzien, Rosenberg- Seib, sowie 35 Stadtverordnete.
Zu Urkundsperivnen werden erwählt: die Sdadtv. Meier und Moosdorf.
Oberbürgermeister Keller eröffnet die Sitzung um 6.15 Uhr.
Besteuerung des reichssteuerfreien Einkommens.
Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer.
Oberbürgermeister Keller führt aus: Zufolge der vorschri ten des hessischen Äussührungs- gesctzes zum Landes steu.'rge fetz ist dse Stad: in die Notwendigkeit versetzt, eine Steuer von bem» lenigen Mindesteinkommen zu erheben, daß non der Ne ichSein kommen steuer nick-t er'aßt wird Nicl-t erfaß: wird vom Reich bei iehern Steuerpflichtigen der Betrag von 1503 Mk Dieser steuerfreie Eiilkommensteil erhälst sich in der Regel für lebe zur Haushaltung d's Steuerpflichigen zäl^ lende, nicht selbstversteuerte Perlon um 503 Mk.
Die Stadtverwaltung Gießen schließt sich bei ihren diesbezüglichen Vorschri ten gniau an die von der Stadtverochneten-Ver ammlung der ©tÄt .Offen bach in dieser Hinsicht beschlossenen Steuerordnung an in der Erwägung, baß, die C ssen.- bacher Reaelung diesen rech: wenig sympatti.chen Gegenstand immerhin in einer sozial erträglichen Weise ordnet.
ES wird demgemäß beantragt, folgende Steuer- erb-nung für die Stadl Gießen zu beschließen:
8 1. TaS nach § 20 bei E nkommensteucr- gesetzeS vom 29 März 1920 reichssteuerfreie Einkommen unterliegt der aemei idlichen Besteuerung.
§ 2. Tic gemerirduche Besteuerung beginnt: 1. bei einem steuerbaren Einkommen von 8000 Mart, wenn daS reichssteuerfreie Einkommen nicht wchr als 1500 Mk. beträgt; 2. bei einem steuerbaren Einkommen von 10000 Mk.. wenn dos reichssteuerfreie Einkommen nicht m-hr a i 2303 Mark beträgt; 3 bei einem steuerbrren Einkommen von 12000 Mk., wenn das veichssteuerfrere Ernkommen mehr als 2030 Mk. beträgt.
8 3 Tas der Gemernbcbesteuerung unterliegende reichssteuerfreie Einkommen wird, so em es nicht mHr als 1500 Mk beträgt, mit bem ganzen Betvag und, sofern es den Betrag von 1500 Mk übersteigt, zur Hälfte mit dem in 8 30 des Landcs- steuergesetzeS vorgesehenen Höchstsätze zur Gerneinde- steuer herangezogen.
$ 4. Tas 'rrick-steuerfreie Einkommen von Steuerpflichtigen mit mehrfachem Wohnsitz wiro mit dem Teil zur Gemeindesteuer hcrans.ezogcn, der auf daS auS der Stadt Gießen herruhrenoe -Einkommen entfällt. i
§ 5. Die Gemeindeeinkommensteuer wird in den Fällen der §§ 23 und 44 bc« Einkommensteuergesetzes in bem gleichen Verhältnis ermäßigt, in welchem die Nel-chseinkommensleucr nachgelassen wird.
L 6. Gegen die Veranlagung ftndet das gleiche RechLsim'ttelverfahren Anwendung, wie gegen die Veranlagung *ur NeichSein'ommensteuer
? 7. Diese St-aerordnnng tritt mit Wirkung vom in Straft.
Frau Biermann beantragt, daß Kinder, die kein eigenes Einlommen ober Vermögen haben, bi- zum 21. Jahve steuerfrei bleiben.
Stadtv. Winn verlangt ein ausführliches Steuerprogravrm und beantregt. die Gnmd- und Gewerbesteuern mrri;. dem bi-5l>ecigen San zu erheben. Er fährt dabei au5. daß die frühere ungeheure Belastung der Gebäude und des Gricnb- besitzes zu der jetzigen Wohnungsnot mit beige- tragen habe, weil die Forderungen zur Beschaffung von billigem Baugelände von der Stadt stets abgelehnt Wochen seien.
Obcrbü grrm i'er Keller hat den Eindruck, daß Dort ben ei zelnen Stadtverordneten die gleichen Einwendungen gemacht werden, wie bei der Steuererhöhung vom März 1915. Der damalige Antrag wurde im Plenum stark bekämpft. Der ■DbetbürgetmcMer zitiert den Bericht des Giese- ner Anzeigers über die damalige Sitzung. Auch damals wurde versucht die allgemeine Steuer zu erhöben und die vermögen $n schonen.
behördliche Anzeige».
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abt. B. wurde am 6. Dezember 1920 eingetragen: Rinn & Cloos, Aktieng-sellschaft in üeuchcih.-im bei Gießen. Ter GesÄlschastsvertnag ist am 20. November 1920 festgestellt. Gegenwand des Unternehmens ist die Erwerbung uiti> FortfLln-ung des in Heuchelheim bei Gießen von Herrn L:rdwig Rinn in Heuchelheim alS alleinigen JnlZaber unter der Firma Rinn & Eloos betricbmcii Zimrrren- und Tabak- fabribatronSgeschäfteS. Tie Gesellschaft ist befugt. Unternehmungen, die ihren Zwecken dienlich erscheinen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder neu zu errichten; sie ist bev.'chtigt, Geschäfte aller Art, in jeder gesetzlich zulässigen Form Ku tätigen. Tas Grundkapital beträgt 3 000 000 Mk. und ist eingeteilt in 3000 Aktien zum Nennbeträge von je 1000 Mk. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Ge- sellsckast durch die Unterschrift zweier Vorstands- mitglieber oder eines Vorstandsmitglicdes in Gemeinschaft mit einem Prokuristen ooer zweier Prokuristen zusammen vertreten. Im Falle Herr Ludwig Rinn in Heuchelheim Mitglied des aus niedreren Personen bestehenden Vorstandes ist, wird die Gesellschaft auch durch ihn allein vertreten Ter Vorstand nriro vorn Aufsichtsratvorfitzenden bestellt. Tie Berufung der Generalversammlung der Aktionäre erfolgt seitens des Vorstandes oder des Aufsichtsrats unter Angabe des Zweckes durch einmalige öffentliche Bekanntmachung, welche mindestens 20 Taae vor dem Versammlungstag, dem Tag der Bekanntmachung und dem der Versammlung nicht mit eingerechnet, erscheinen muß. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch einmalige Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger, soweit nicht im Gesetz eine nochmalige Bekanntmachung vvraeschrieben ist. Die Gründer der Gesellschaft i'inb/l. Fabrikant «ubhng Rinn in Heuchelheim, 2. Marie Rinn, geb. Kröck, Ehefrau des Vorgenannten, 3. Elfe Rinn in Heuchelheim, 4. canb. agrar. Otto Rinn in
etaito. Kann {egt bte Frage vor, was m“ Beladung des reichssteuenreien Einkommens beablich igt fei. Es solle lediglich ein Eristenz- mmimum gychancn werden Aus den Teuerungs- zahlen gehe hervor, daß für eine Familie ohne Kinder ein Erntenzmuiimum von 20003 Mk notwendig sei. Er bebau-ve daher, daß in der Vorlage emC^5a?Jhc- wu .üttidern üärßer her an gezogen roerbe, ali eine Familie ohne Kinder Stadtv Monn macht lobenn im Namen der sozialdems- kratischen Fraktwn folgenden Verbesse- r.ungsvor schlag: Die unterfte Grente itnrb lur Alleinstehende um 2300 Mk. erhöht, so daß also nur berjentge Ledige, der mindesten- 11501 Kar! verdient, zur Gemeindesteuer her an gezogen wurde, bri (Eberaa rat auf 14 001 Mk Für sede loeitere zum Haushalt gehörige unterba(tclxrcd>- ^8te Person erhöht sich die Grenze um immer LOGO Mu sofern Kinder oder sonstige unterhalt-- berechtigte Personen vorhanden sind, also das reich«steuerfreie Einkommen mehr als 2000 Mk. beträgt und daS reichssteuerbare Einkommen nicht mehr als 30 000 Mk. beträgt, wird bai reichs- Ifeucrrrcte Einkommen nur mit einem Trüteil jur Gemeindebesteuerung herangezogen.
Tie Vergünstigungen sollen aufhören, wenn das Einkommen 30 000 Mark beträgt. Ms Ersatz iür die nach dem Verbesserungsvorschlag in Wegfall kommende Gemeinderinkommensteuer b*r unsren Gruppen müßte bann durch Einführung einer Wolmluxussteuer u'w. ein Ausgleich geschaffen werden. Tie Fraktion erklärt, die Steuer- Vorschläge nur anzunehmen, wenn eine Mehrheit di« Verbesserungsanträge amrimmt. Wenn man im Reichstag jetzt eine Erhöhung des reichSstcuer- freicn Einkommens durchzusetzen versuche, so dürfe es von den Gemeinden nicht doppelt besteuert werden.
Oberbürgermeister Keller ertlärt die Entwicklung des RrichsrinkommenstenergefetzeS, in dun gleich den Gemeinden die Möglichkeit gegebm wurde, das reichssteuerfreic Einkommen zu belasten. Tiefe Belastung werde nunmehr von den Staaten den Gemeinden zur Pflicht gemacht, da sie sonst aus dem staatlichen Ausgleichs stock nicht bedacht werden könnten. Tie städtische Vorlage lehne sich an die Vorlage Offenbach an. nicht aber an die kürzlich herausgegebene sDhifterftcuerorb- nung des Ministeriums. Tas Ministerium habe jedoch die Vorlage Osienbach mit einem Einsetzen der Besteuerung bei 8000 Mark nicht genehmigt. Es verlange das Einsetzen der Beiteuerung bei 6000 Mark. Es habe daher wenig prakttsche Bedeutung, über 8000 Mark hinauszugehen. Er persönlich stehe auf dem Boden des Antrags Mann, bitte aber, bei den realen Tatsachen iu bleiben. Er sei g'gen die Verärgerungssteuern für Musikinstrumente nsw. und sei dafür, ergiebige Steuern zu erbeben, die keinen aooßen Verwaltungsapparat erforderten. Auf eine Wobnungslurussteirer tverba man bestimmt kommen müssen, da die RcichSmiels- steuer voraussichtlich als „Abgabe zum Baukostenausgleich" vcrwirllicht werde.
Stadtv. Winn verteidigt fetnp Politik der produktiven Einkommensteuer und verlangt nochmals ein umfassendes Steuerprogramm.
Stadtv. Fourier verlangt die Grundlage der städtischen Finanzen, den Voranschlag von 1921 kennen zu lernen. Ohne diese Untertanen fönne er keinerlei Steuer bewilligen Die Besteuerung des reizte'feuerfreien Einkommens fei von der Landesregierung dem Reictegesehe unterschoben worden. Die Unabhängige Fraktion lehne grundsätz'ich die Besteuerung des r eÄrs steuer freien Einkommens ab.
Oberbürgermeister Keller bemerkt, daß er in der letzten Sitzung die Finanzunterlagen der Stadt gegeben habe Heute sei tne Sachlage so, daß die Städte erst ihren Reichssteueranteil erhalten müßten, bevor sie einen Voranschlag «ruf- stellen könnten.
Stadtv. KrauSmüller weist darauf bin, daß die Städte in einer Znxmgsjacke steckten. Tie Lago der Städte sei schon in den letzten Jahren traurig gewesen, heute solle man die Steuern noch bem Vorgehen anderer Städte richten. Tamit könne auch er sich nicht befreunden. Die Steuerhoheit der Städte müsse in gen? fern Maße roisber» Herne stellt werden. Der Antrag Mann sei auch ihm svmpatlnsch. Persönlich müsse er jedoch her Verhältnisse wegen der Steiiervorlage der Stadt zustimmen. Den Satz der Gewerbese er mit 72 Ps. findet er zu hoch, da das Landesgesetz lediglich 60 Pf. vorsehe. Er glaube ebenfalls, daß Gewerbe- unb Grundsteuern abgewälzt und zu indirekten Steuern würden. Gegen die bis jetzt bekanntge- rooibenen Lurusstruern wende er sich weil sie lediglich schikanös seien und einen großen ve-
Heuchclhrim, 5. Referendar Tr. jur. Karl Dönges in Frankfurt a. M. Tie Gründer haben sämtliche Akien übernommen. Mleiniger Vorstand ist Fabrikant ßubnnq Rinn in Heuchelheim. Mit- Äieder des Aussichtsrats sind: 1. Tr. jur. Karl Dönges, Frankfurt a. M., 2. canb. agrar. Otto Rinn, Heuchelheim, 3. Marie Rinn geb. Kröck, Heuchelheim. Von den mit der Anmeümng ein- gereichten Schriftstücken, insbesondere von dem Prüsungsberichte des Vorstandes, des Aussichtsrats und der Revisoren kann auf der Gerichtsschreiberei während der Dienststundcn, von dem Prüfungsbericht der Revisoren auch bei der Handelskammer Gießen Einsicht genommen werden. Arn 29 Dezember 1920 wurde weiter eingetragen: Ms weitere Vorftanbsmitg.ieber sind Gustav Mar- tin Bergen in Heuchelheim und Onunt) Siege in Gießen bestellt.
Tem Kaufmann Louis Sack in Heuchelheim ist derart Gesamtprokuva erteilt, baß er ermächtigt ist, gemeinschaftlich mit einem Ärrstandsmitgiiri» ober gemeinschaftlich mit einem Prokuristen die Gefcllichaft zu vertreten. 13784B
Gießen, den 29. Teezmber 1920. Hessisches Amtsgericht.
Betr.: FeldberriniMng Pohl-Göns.
Arbeitsvergebung.
Donnerstag den 6. Januar 1921, nachmittags 2 Uhr, sollen mr Rathaus zu Pohl-Göns ine nachderzeichneten Arbeiten vergeben werden:
Los 1. Verschieifung des söge- Voranschlag namttcn „Scheiderwvis" im Mrschttiß an ben Or-
g'lgraben...... 8 490,— Mk.
Los 2. Bcrschleisirng der HoUc
dcs Oogclgrabms . . . 32125,— Mk.
Die Verbingungsunterlagen liegen bei uns und bei der Bürgermci'terei Pohl-Göns zur Einsicht offen. Angebote in PMenten des Voranschlags sind bis zum obigen Termin verschlossen und mit der Aufschrift „Angebot Feldbereinigung Pohl-Göns" versehen, der Bürgermeisterei Pohl- Göns ernzureichen.
Friedberg, den 29. Ttymber 1920.
Hess. Kulturinspettion.
1378OB I. V.: Hauch
amic natDavar erftxbertcn. Selbst die DobnungS- lurusstruer Önne ungerecht wncken
StabtD. Mann gibt zu, daß die Stadt sich m der Zwangslage beiinbe. Die hohen Einkommen sollten nicht von der (rintonnnauteuer freibleiben.
3 t ab tu. Noll spricht gegen die Sätze der Gewerbesteuer und schlägt 64 Pj. vor.
Oberbürgermeister Keller begründet bei dieser Gelegenheit hie
Vorlage oer GrunL- und Gewerbesteuer.
Bei der Frage der Bestimmung der Stcucv- auSschläge der Gemeindesteuer vom Grundbesitz und Gewerbebetrieb kommt in Betracht, daß nach ben neuerlichen Bestimmungen des Gemeindeumlagengcsetzes im Gegensatz zur früheren Regelung die Möglichkeit bestehl, die Ausschläge für Gebäude und Baii- Plätze, für das Anlage- und Betriebskapital und endlich für die land- imb forstwirtichaftl.ch genutzten Grunostücke verschieden hoch zu bemessen.
Es bedarf kaum weiterer Ausiübrunaen darüber, daß die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke diejenigen Steuervbjekte find, bei denen im Vergleich zu den beiden anderen Stcuerobietten der höhere dlusschlag angemessen eriche nt. Die zu beftruemben G:unb- slückSwerte sind meisten- in ben Jahren 1912 und 1913 ermittelt worben und entsprechen schon lange nicht mehr den heutigen Werten. Tie er zielten Reinerträge land- und forstwirtschaftlich genutzter Grur .icke sind heutigen Taaes ganz bettächtlich und Cv entsvricht nur dem Grundsatz der steuerlichen Gerechtigkeit, diese (sfrundstücke entsprechend heranzuziehen. Die Stadtverwaltung beantragt ben Ausschlag bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grund st ücken auf 1 Mark für je 100 Mark des Wertes sestzusetzen.
Anders steht der in Gebäuden bestehende Teil de- Grundvermögens da. Sein Reinertrag ist bei weitem nicht iu bem Maße gewachsen wie derjenige der land- und sorstwirt chastlich genutzten Flächen, sondern durch die stark gesti genen Untev- baltungSbofien bei gleichzeit gen Zwangsbeschrän- kungen z. B durch Mieterschutzoorschriftcn zurück- gehalten worben. Auch Bauplätze verdienen z. Zt. eine steuerliche Berücksichtigung, weil ihre Bebauung schwer möglich ilt. Die Stadtverwaltung beantragt, den Ausschlag bei Gebäuden nebst Zubehör, sowie Bauplätzen aut 60 Pfennig sestzusetzen.
Zu der Frage, in welcher Höhe der Ausschlag für den Gewerbebetrieb zu bgrenzen ist, muß darauf hingewiesen werden, baß nach den Ergebnissen der Steuerveranlagung der gewerbliche Gr trag gestiegen und daß die steuerliche LeistungSsähigkiNt des Gewerbebetriebes nach sacy- verständigem Urteil eine gute zu nennen ist. Tie Stadtverwaltung beantragt, ben AuSschlag bei dem Anlage- und Betriebskapital auf 72 Pfennig festzufetzen.
100
66
90
66
100
Mainz Darmstadt Offenbach Worms Gießen
va^vlStz« 75 66 90 66 60
85
66
90
66
72
toegt und sozial richtiger wirkt <B*bäuhe u. ßonb» u forftw m___.
genefcte (Prunbftfidu ®ra<Il>e
Zieht man in Betratst, daß bei den mittleren und lleineren Gewerbetreibenden der Wert der von ihnen benutzten Gebäude in den weitaus meisten Fällen ein sehr viel höherer iit, als der Wert ihres Anlage- und $etricb5facitaf8. und daß die Gebäude nach dem Vorschläge der Stadtverwaltung nur mit 60 Pfennigen belastet werben sollen, so ergibt sich für diese Gruppe von Gewerbetreibenden eine geringere Belastung, als sie eintreten würde, wenn man einen gl ichen Ausschlag für Gebäude und Anlage- und Bettieb-kavital in Ansatz bringen würde. Es ist somit zwell lGS, daß der Antrag der Stadtverwaltung in dec Richtung der Schonung der lleineren Gewerbetreibenden sich bo-
Falls die Stadtverordnetenversammlung eine Herabsetzung des Ausschlags für bas gewerblich.' Anlage- uno Betriebskapital be ch'ießen svl te, be- hält sich die Stadtverwaltung d:e Stellung eines Antrags aus Erhöhung des Ausschlags für die Gebäuoe vor.
Es liegen em Antrag KrauSmüller, die Gewerbesteuer auf 60 Pf. s.'stiulegen, und ein Antrag Beckmann, landwirtscha tttch und gärtnerisch benutzte Grundstücke von weniger alS 1000 Quadratmeter steuerfrei zu la'sen, vor.
Stadtv. Fourier stellt nochmals fest, daß die Stadt nicht durch den Reichstag, sondern durch den Landtag zu der Steuer gezwungen werde.
Dieser Zwang sei jedoch für ihn nicht stich haltig, die- fei für ihn nur daS Ergebnis emt4 Voranschlags
Stadtv. Vetters bemerkt, daß es für n«* manb angenehm sei, die Steuern zu bewilligen. Man müiit' bas Staatsweicn über xBaiter halte» und habet die Minderbemittelten nach Möglichkeit Idxmen. Tee Vorschlag der Soztalbemokoatte treffe tne Arbeiter kaum, wohl aber hr bemittelten Stleife. Tie Grundsteuer tonne man anerkennen, roetl der Grundbesitz besierg«teilt sei.
Stadtv. Simon hätte eS für notwendig gehalten, sich früher Über bte Steuer zu beraten. Das notwendige Gzistenzmmimum lasse die Em^ kommensteuer al- unerträglich er)rinnen. Er sei für ben Antrag Mann und Frau Bier mann.
Oberbürgermeister Keller bemerkt, daß er die Regelung in anderen Städten absichtlich abgewartet habe.
Stadtv Beckmann setzt sich als Unabhängiger mit den Mehrheitssozialiften über hie indirekte Steuer auseinander Der re ich seinkommen steuerfreie Satz sei nicht geftbaffen worden, um der Bevölkerung Sand m die Augen zu streuen. Bor irgendeiner Bew.lligung der Steuern müsse der Voranschlag Dodicgtn.
Oberbürgermeister Keller bemerkt daß die Stadt Gießen die wenigsten Steuern in ganz Hessen erhebe Selbst wenn sie alle vorgcschlagenen Steurrn erbebe, bleibe rin Defizit von 2 Millionen. Tic Fi lanzgesetzgebung und Fmanzpolitik seien heute anders als früher.
3ur Abstimmung über die Besteuerung bei reickSsteuerfreieirEinkominenS lisgm vor der Mittag Mann, der Anttog der Etavtverwaltung sowie der 8urdfcriträgt Frau Biermann.
Ter Antrag Mann wird gegen 12 Stünmen abgelehnt.
Der Antrag der Stadtverwaltung wird mit 21 gegen 19 Stimmen abgelehnt.
rberbürgermeifler Keller stellt als „ungeheuerliches Resultat" fest, daß die Stadt aut die Giilkommenswuer sowie auf ben Anteil aus ban Äu-glkich-stock vernichten maiije, falls nicht vor dem 31. Dezember mrder- beschlossen würde.
Grund- und Gkwervcsteuern.
Ter Ausschlag für land- und forstwirte fchastlich genutzte Grundstücke mit 1 Mk. für je 100 Mk. des Wertes wird angenommen.
Ter Zusatzantrag Beckmann wird abge* lehnt
Der Aussch^g bei GrdLuden.
nebst Zubehör sowie Bauplätzen mit 60 N. anrd angenommen.
Bei der Abstimmung übet die Gewerbe st euer wird
der Antrag Winn, die Sätze zu erheben wie 1919: 44,8 Ps. bi- zur Regelung der Steuersätze überhaupt, abgelehnt,
der Antrag KrauSmüller, die Ga- werbesteuer auf 60 Pf. re tonfetten, ab gelehnt,
der An trag Noll. 66 Pf. unter der Voraussetzung, daß die Gebäudesteuer nicht weiter erhöht, abgelehnt.
Ter Antrag der Stadtverwaltung, 72 Df., wird angenommen.
Ter Obcrbüraermeistcr beantragt zusätzlich, die Steuer in 4 Zielen »u erbeben.
Stadtv KrauSmüller beantragt, die alte Steuer einstweilen zu erheben unz> später die Differenz.
Tie 4 Ziele icctoen genehmigt mit Wirkung vom 1. Aprll 1920
Das Gesuch der Schulleitung um Befreiung von der Hundesteuer für den Schuldiener im Schulhause in der West-Anlage wird genehmigt und hm der Betrag er'etzt
Der städtischen Arbeiterschaft wird in Anbetracht der Notlage ein sofort zahlbarer ' B o rschu ß von 300 Mark bewilligt unter der Bcbingung, bah er auf die demuächstige Neuregelung der Löhne anarrerfatd wird.
Aehnlich wird den Beamten in ben untersten drei Gehaltsstufen em einmaliger Barsch n ß in Höhe der Hälfte des Monatsgehaltes bo- hnlliTt und zimächft grstundet.
Stadtv. Müller beantragt, die drei ftäbt Schiulivarte den staatlichen glcirizzustellen.
Der Slntrag wird geprüft im Rahmen der Revision der Kesoldungsordnung.
Stadtv. 0m e I in beantragt, über die Vorlage der Stadt nochmals abzustimmen, da sie der wettestgchende Antrag gewesen fei.
Aus den Widerspruch der Versammlung hin zieht er seinen Besriiiuß zurück.
Die öffentliche Sitzung schließt 8/<9 Uhr.
Donnerstag, den 6. Januar 19 21, vormittags 11 Uhr, soll auf dem Rathaus xu Ettingshausen für die Feldbereinigung daS Ehaussieren der Kveissttaßenabsahrten, veranschlagt zu 4794 Mk., vergeben werden. Die Ber- dingunasunterlagen liegen aus der Bürgermeisterei orten. Angebote haben in Prozenten des Kostenanschlags zu erfolgen uno sind verschlossen, post- frei und mit enisprechenver Aufschrift versehen dort einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 23. Dezember 1920. Hessische Kulturinspettion Gießen. _________H. Steinbach, Bauval. 13763B
Milchbelieferung.
Den Empfangsberechtigten für Vollmilch wird hiermit bekanntgegeben, daß mit Ablauf diefes Monats die täglichen Milchmarken in Wegfall kommen. Die Milch wird für die Folge gegen Vorzeigung der AuSweiskarte zum Bezüge von Vollmilch verausgabt.
Die am 1. Januar 1921 aWaufenbai Milchausweiskarten für Kinder von 2 und 4 Jahren müssen am Donnerstag den 30. Dezember 19 20, von vormittags 8—12 und nachmittags von 3—5 Utrr zur Umschreibung auf Zimmer 11 des Lebensmittelamts vorgelegt roCTbcn. 13754B
Gießen, ben 29. Dezember 1920.
Ter Cbetbürgermrifter < Lebensnrittelamt).
Butterbelieferung.
Für Empfangsberechttgte von Krankenbutter gelangt von heute ab in oen bekannten Verkaufs-- Italien, gegen Abgabe oer Buttermarken der 52. uno 53. Woche, gesalzene Butter zur Ausgabe.
Gießen, oen 30 Tez. 1920. 13791B
Der Oberbürgermeister. Lebensmittelamt.)
Jagd-Verpachtung.
Mittwoch den 12. Januar 1921 nachm. 1 Uhr wird in der Wirtschaft von Lenz die der Gemeinde zustehende Jagd in 2 Bezirken evtl, auch zusammen auf weitere 6 Jahre unter den zuvor bekanntgemachten Bedingungen verpachtet. 13770
Atzenhain, den 23. 12. 1920.
Bürgermeisterei Atzenhain. (Erb.
Pferde Versteigerung.
Freitag den 31. Dezember da. Zs. nachmittag« 2 Uhr versteigere ich in Butzbach auf- dem Diehmarkte für Rechnung besten, den es angeht 13736
ein Pferd (Rappwallach)
gegen gleich bare Zahlung.
Herrnbrodt, Gerichtsvollzieher in Butzbach.
Für Silvester!!
3ngtlljtiffltrl9l!ltr Schorin SR. 1570«
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