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Mittwoch, 50. Zum 1920

er

1920

29. Juni

Nr. 89

Schulstratze 7.

i.

3.

4.

5.

§

auf

die

Aus dem Reiche

§ 14. Die abteifung und Reichsminister

II. Reichsgetreidestelle.

Reichsgetreidestelle besteht aus einer Verwaltungs­einer Geschäftsabteilung. Die Aufsicht führt der für Ernährung und Landwirtschaft.

Mainz, 29. Juni. (Wolff.) Der gest­rige Tag ist int allgemeinen ruhig verlau­fen. Es ist wohl noch vielfach zu Ansamnr- lungen gekommen, aber nirgends wurde eine Störung der Ruhe und Ordnung wahrgenom­men. Die Vertreter der Landwirtschaft auf den Hauptobstmärkten haben gegen bie Festsetzung der Höchstpreise pro­testiert, da solche nach Aufhebung der Zwangswirtschaft für Obst ungesetzltch seien. Von verschiedenen Rednern wurde unter stür­mischem Beifall der Versammelten in dieser Protestversammlung der Anbau- und Ltefe- rnngsstreik angedroht.

M a i n fr, 29. Juni. (Wolff.) Die Stadt Mainz hat anläßlich der Lebensmittelkrawalle an bte, Reichsvegiernng das dringende Ersuchen gerichtet, dafür zu sorgen, daß der we iteren V e rte u e- rung der öffentlich bewirtscha steten Lebensmittel und Gebrauchsgegen­stände Einhalt getan wird. Ferner wird cm ylbbau der Kartoffelpeise und der ungerechtfertigten Zuschläge auf die Gestellungskosten mancher Le­bensmittel und Verbrauchsartikel verlangt.

Würzburg, 29. Juni. (Wölff.) Gestern abend kam es auch hier zu Lebe.nsmittel- ii n r u h e tt. Eine nach Tausenden zählende Men- icbenmenge versammelte sich vor dem Ratlxms. Dik Reichswehr hatte dasselbe besetzt und forderte du Menge auf, auseinanderzugehen. Ms diese der Aufforderung nicht nachkam, schoß die Reichs wehr auf die Menge, wobei es mehrere Tote und Verwundete gab. Auch heute fanden an meh"

Jnhalts-Uebersicht: Außenhandelskontrolle. - Ausbildung und Prüfung für den mittleren Staatsdienst im Vermessungssach. - Dienstnachrichten. - Feldbereinigung Langd. - Bekanntmachung der neuen Fassung der Reichsgetteideordnung (Fortsetzung).

§ 15. Die Verwaltungsabteilung ist eilte Behörde und besteht aus einem Direktorium und einem Kuratorium.

Tas Direktorium besteht aus einem Vorsitzenden, einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, aus ständigen und nicht­ständigen Mitgliedern. 'Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ernennt den Vorsitzenden, die stellvertretenden Vor­sitzenden und die Mitglieder, und zwar unter den ständigen Mit­gliedern einen Landwirt.

Tas Kuratorium besteht aus dem Vorsitzenden des Direk­toriums als Vorsitzenden und vierzehn Bevollmächtigten zum Reichsrat, nämlich aus vier Bevollmächtigten Preußens, zwei Be­vollmächtigten Bayerns, je einem Bevollmächtigten von Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen, Mecklenburg-Schwerin und Anhalt sowie einem hanseatischen Bevollmächtigten. Außer­dem gehören ihm je ein Vertreter des Deutschen Landwirtschafts­rats, des Deutschen Handelstags und des Deutschen Städtetags, ferner je vier Vertreter der Landwirtschaft, von Handel und Jn- dusttie und der Verbraucher an; der Reichsminister für Ernährung

Annahme von Anzeigen jür die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigen v. 34 mm Brette örtlich 35 Pf., auswärts 45 Pf.; für'ttebtame» Anzeigen von 70 mm Brette 150 Pf Bei Platz­vorschrift 20°/, Aufschlag. Hauptschriftletter: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Fenz; für den Anzeigenteil: H. Beck, sämtlich in Gießen.

2. Tie Zulassung zur Prüfung, setzt vora-us:

Eine abgeschlossene Volksschulbildung, oder eine mindestens gleichwertige Schulbildung.

Eine dreijährige praktische Lehrzeit bei einer staatlichen Messuu gsdienststelle.

Ten ^jährigen Besuch der Hessischen Baugewerkschule (Tief­baukursus, Vermessungsabteilung,).

Ein Zeugnis über die bestandene Abgangsprüfung für bas Vermessungsfach an der Baugewerkschule.

Tas erfolgreiche Bestellen eines 2p-jährig,en praktischen Vor­bereitungsdienstes bei einer Vermessungsdienststelle.

3. Ter Erlaß weiterer Vorschriften bleibt Vorbehalten.

Amsterdam, 29. Juni. (WB.) Dem Neuyorker Korrespondenten, derTimes" zu­folge hat die amerikanische Staats-Handels- kommission eine Verfügung erlassen, die tn ihrer Wirkung auf ein Verbot d er Koh­le n a u s f u h r nach Europa hiuauskommt. In der Verfügung wird bestimmt, daß die Staaten Neuenglands das Vorzugsrecht ~c Kohlen haben. Man erwartet aber, daß Verfügung noch Abänderungen erfährt.

Lebenrmittelunruhen.

tatznahmen gegen die hohen Preise.

a. Mainz, 30. Juni. Hier wurde eine Mission gebildet, die aus Stadtver- etcn aller Parteien, aus Arbeiter- re t e r n und aus Vertvetern des Kleider- Schuhhandels besieht. Diese Kom- .....,^n soll nach und nach in den in Befracht kom­menden Geschäften durch E insi chi rnlhme der Bücher usw. nachprüsen, ob die Kleinverkaufs­preise den Einkaufspreisen entsprechend festgesetzt sind. Es bestand Uebereinsttmmung darüber, daß in allen Fällen, in denen sich übermäßige Preisauf­schläge ergeben, mit rücksichtsloser Schärfe evtl, bis zur Geschäftsschließung vorgegangen werden soll.

ttmtsöcrfünMgungsblatt

für die ProvmMldirektion Gberhessen und für das Kreisamt Gietzen

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

den 'Srüiwen, die das frMwe Kabinett zu seiner Zustimmung veranlaßte, nicht verschließen und ftimmte da'her dem Entwürfe zu. Im, übrigen wurde beschlossen, die Frage der Veremfachimg der Reichs be'hörden und der Neuabgrenzuus der Zustäichigkeit unverzüglich in Angriff zu nehmen. Zusammentritt dcS Rcichswirtschastörats.

Berlin, 30. Juni. Dem heuttgen Zu­sammentritt des Reichswirtschafts­rats widmen die Blätter verschiedene Wünsche und Hoffnungen. DieVossische Zeitung" erinnert daran, daß das Räte­system durchaus keine bolschewistische Errun­genschaft sei. Der gefunbe Gedanke, die Trä­ger der Produktion an der Ausübung, der Staatsgewalt Mitarbeiten zu lassen, spielte bereits 1905 eine Rolle. Der Reichswirt­schaftsrat werde schon in seiner heutigen Ver­fassung den Versuch machen müssen, sich Rechte über das Maß hinaus zu erkämpfen, das ihm der Geist kurzsichtiger Politiker ver­wehrt habe. In derDeutschen All­gemeinen Zeitung" wird gesagt: Noch ist das Fundament der improvisierten Spitzenorganisatton relativ schwach. Durch Leistungen muß es die Fundierung verstärken, von der andererseits ihre Leistungsfähigkeit selber abhängt. Klassen erscheinen nach außen die Träger egoistischer Sonderinteressen von Gruppen, die an sich nicht produktiv sind. Stände find im Innern aber solidarisch, und diese Solidarität komme dem Ganzen zu­nutze, weil sie produktiv ist. Daß der Stände­egoismus nach außen nicht ebenso verheerend wirkt als der Klassenkampf, das zu verhüten ist die vornehmste Aufgabe des Reichswirt­schaftsrats.

Die deutsche Delegation für Spaa.

B e r l i n, 30. Juni. DieVoss. Ztg." hebt hervor, daß die deutsche Delegation für Spaa von einer Reihe namhafter Bankiers begleitet

Die Regierungsbildung in Gotha gescheitert, i,cren Stellen ber Stadt größere Ansammlungen Gotha, 29. Juni. In der auf heute ftatt, dock) ist es M Zusammenstöße noch nicht zwecks Bildung der neuen .Regierung anbe-1 gekommen.

Die L-ienuim oer mim ivtLiiuruj vy.

sammenwirkmden Men sch/ n im Produktions­prozeß und ihre dadurch beittmmte Lebenslage zu achten, schuf den Nährboden für die Kritik des Sozialismus, die an diese Zustande ihre .scharfe 1 Sonde legte. Der Sozialismus entstand als das hohe Lied von der Arbeit und ihren heiligen, aber schwer gekrankten und verkümmerten Menschen­rechten. Ihre Einsetzung in. diese Rechte - über deren Wege die Meinungen m seinem Schoße frei­lich weit auseinandergingen war ihm Be­freiung und Erlösung der Menlchpett.

Wie steht es heute mit dem vymnus auf die Arbeit2 freute wo die Arbeiter die polittsckn und soziale Macht und im Wirtschaftsleben die volle Gleichberechtigung errungen haben, smd Arbeits­lust und Arbeitsenergle, ia selbst die elementare Erkenntnis von der Bedingtheit aller materiellen und geistigen. Kultur durch Maß und Grad der Arbeitsleistung, in tahem Absturz. Daß Geld nur eine Anweisung auf Ware ist, wo also Ware man­gelt diese Anweisung nichts ist, Ware aber nur durch Arbeit entsteht, dafür fehlt dem Radikalis­mus heute das Verständnis oder der Wille zum Verständnis. Radikalismus erfreuet aus sich selbst betau' immer stärkeren Radikalismus, mit dem dadurch steigenden Fanatismus schwindet aber die ruhige Erkenntnis. Der Radikalismus versündigt sich heule nicht nur an der Wirtschaft des Volkes und damit am Volke selbst, sondern zugleich am klassischen Sozialismus, dessen entarteter Sproß er ist. Nach außen hin zur Macht gelangt, ist er geistig deklassiert und offenbart dies in dem Mangel ^glichen Gefühls für das ungeheuere Maß von Verantwortung, das der Arbeiterschaft seit der Erlangung der Macht zufällt.

Das Herrentum betätigt sich vornehmlich in der trotzigen Festhaltung unterhöhlter, durch die Entwicklung innerlich unhaltbar gewordener Machtpositionen. Er läßt sich, was er nicht fest- batten kann, lieber aus dm Händen reißen, als daß er es vergibt. Die Wirkung ist dann stets die, daß der Wert der ertrotzten Zugeständnisse ihm nicht auf der Aktivseite gebucht wird, tote es der Fall fein würde bei vorbeugende-: Nach ne!'igkett gegen Fordermtgen, deren Durchsetzung doch nur eine Frage der Zeit ist, lond^rn aus oe' Osi > w feite auf Schuldloitto, statt auf Verdieustlouw.

en Sitzung der Landesversammlung en die Unabhängigen einen Drtng- 'santrag ein, den Reichspräsidenten zu >n, den Belagerungszustand über Gotha aufzuheben und den Reichskommissap abzuberufen. Nachdem der einzige demo- he Abgeordnete den Sitzunüsraum ver­halte, wurde die Dringlichkeit des An- mit 9 gegen 9 Stimmen abge- t. Nach einer kurzen Unterbrechung ga- arauf die Unabhängigen folgende Er- ig ab;

Durch die Verhängung des Ausnahme- d-es und durch die Einsetzung des Rerchs- issars sind im Gebiete des Freistaates rechts- und verfassungswidrige Zu­eingetreten. Die Rechte der Landesver- lung sind verletzt, die Schließung des )en Landtages und die Neuwahlen für chigen Landtag sind verfassungswidrig t, die politische Freiheit der Beamten broht, die Pressefreiheit eingeschränkt Die Fraktion der U. S. P. D. sieht da- ne schwere Gefahr für die verfassungs- jen Rechte des Landes und sieht sich nicht ide, sich an der parlamentarischen Arbeit eiligen. Sie wird ihre parlamentarische -beit verweigern." Darauf verließen i Saal und machten die Weiterverhand- vor allem die Regierungsbrl- j, unmöglich.

englische Botschafter für Berlin, ondon, 29. Juni. (WTB.) Sonar Sato im Unterhause die Ernennung .Lord e r n o n s zum brittschen Botschafter tn Ber­euter erführt, Lord d'Abemvns Werbe Lon- kürzester Zett verlassen, um den Botschafter­in Berlin aufzunehmen. Seine Ernennung eitroeihgen Charakter und stehe im Zusam- ng mit den wirtschaftlichen Problemen, bte ervotragende Rolle in Deutschlands ntter- aler Lage spielen.

Kriegspefangenenheimkchr.

drlin, 29. Juni. (WB.) Die Rerchs- llstelle für Kriegs- und Zivilgefangene nit: Der DampferM o u n t V ern o n^ wegen Havarie in Norfolk fest. Die auf DampferMount Vernon" befindlichen -gefangenen, und zwar 390 Deutsche, Österreicher und 130 Ungarn werden em DampferAntigone"' etwa am 10. 7. mburg eintreffen.

>ie in der Montagausaabe desBerliner lnz." verbreitete Meldung, daß bei dem sunglück in der Newa-Mündung 3000 sgefange ertrunken seien, wird von eichszentralstelle als nicht den Tat- 2n entsprechend bezeichnet.

Bekanntmachung.

Setr.: FeMereinigung Langd; hier: die Arbeiten des 2. Ab­schnitts.

In der Zeit vom 26. Juni bis einschließlich 9. Juli lsd. Js. liegen auf dem Rathaus zu Langd die Arbeiten der Besitzstands- ausnahme zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

86 Bonitierungskarten,

3 Bände Besitzstands Verzeichnisse,

3 Bände Gütergeschofse und

1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet bafelbft

Samstag, den 10. Juli 1920, vormittags von 1011 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Tie Einwendungen sind schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 10. Juni 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskonnnissär.

Schni11spahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Gemäß § 10 der Ausführungsbestimmungen zu der Verord­nung über die Außenhandelskontrolle vom 8. April 1920 (Reichs-Gesetzbl.S.500) wird unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 30. April 1920 (Reichsanzeiger Nr. 92) folgendes bestimmt:

1. bei Berechnung der Ware in ausländischer Währung wird der Wert der Ware nach einem Kurse umgerechnet, welcher je für eine Woche auf Grund der am Montag notierten Geldkurse nach Abzug von 1520 v. H. berechnet wird.

2. Der Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung er­läßt die erforderlichen Ausführungsauweisungen.

3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 15. Juni 1920 in Kraft. Berlin, den 9. Juni 1920.

Der Neichswirtschaftsminister. Der Reichsminister der Finanzen.

J.A.: Flach.________________I. A.: Fischer.

Verordnung

über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Staatsdienst im Vermessungssach.

1. Wer die staatliche Anstellung in den mittleren Stellen des staatlichen Messungsdienstes erlangen will, muß sich die Aus­bildung für diesen Beruf nach den nachstehenden Vorschriften er­werben und seine Fähigkeit durch Ablegung der vor geschriebenen Prüfungen nachweisen. Er muß die hessische Staatsangehörigkeit besitzen und sich 'hierüber nötigenfalls besonders ausweisen.

Frankreichs Kriegsgewinnftener.

Paris, 29. Juni. (WTB.) Havas. Der Finanzminister teilte im Ministerrat mit, bte Steuer aus den außerordentlichen Kriegs- geroinnen würden sechs Milliarden Francs einbringen. Der Ministerrat genehmigte den An­trag Morin, der die für den Wiederaufbau der befreiten Gebiete bestimmten Kredite auf 17 Mil­liarden festfetzt.

Aufhebung der Zwangswirtschaft in Frankreich.

Paris, 29.Juni. (Wolff.) Der fran- zöfifche Handelsminister Isaac erklärte in der gestrigen Kammersitzung, daß alle Le­bensmittet, mit Ausnahme des G e tr eid es, demnächst für den Handel freigegeben würden.

Generalstreik in Italien.

Mailand, 29.Juni. (WB.) In einer Nachtsitzung beschloß die Arbeitskammer den von Dienstag ab zu proklamierenden Ge­neralstreik.

Verbot der Kohlenausfuhr ans Amerika.

Bekanntmachung

der neuen Fassung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920. Vom 21. Mai 1920.

(Fortsetzung aus Nr. 88 des Amtsverkündigungsblattes.)

§ 8a. Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirt­schaftlicher Betriebe Gerste und Hafer aus ihren selbstgebauten Vorräten auf Bezugsscheine liefern, soweit der Ankauf auf Bezugs­scheine gestattet wird. Das nach Maßgabe dieser Bestimmung er­worbene Getreide darf nur für den Zweck, zu dem der Ankauf ge­stattet wurde, verwendet werden. Die Geschäfte sind binnen drei Tagen nach Abschluß dem Kommunalverband anzuzeigen, für den die Gerste ober der Hafer beschlagnahmt ist. Die näheren Bestim­mungen trifft ber Reichsminister für Ernährung unb Landwirt­schaft ober bie von ihm bezeichnete Stelle.

§ 9. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erläßt bie Bestimmung über den Verkehr mit Saatgut. Das nach Maßgabe dieser Bestimmungen erworbene Saatgut darf bis zu den int § 8 Abs. 1 Nr. 4 für selbstgebautes Saatgut festgesetzten Mengen zur Bestellung verbraucht werden.

§ 10. Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirt­schaftlicher Betriebe, vorbehaltlich näherer Besttmmungen nach § 63 Abs. 2, aus ihrem selbstgebauten grünen Dinkel und Spelz Grünkern Herstellen. Die Beschlagnahme erstreckt sich auf den Grün­kern. Hiervon dürfen sie zur Ernährung ber Selbstversorger auf den Kopf insgesamt bis zu drei Kilogramm verbrauchen.

Die Unternehmer haben die hergestellten Mengen unverzüglich, spätestens bis zum 15. August 1920 dem Kommunalverband an­zuzeigen. In der Anzeige sind bie Anzahl ber Selbstversorger unb die für diese nach Abs. 1 Satz 3 beanspruchten Mengen anzugeben.

§ 11. Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirt­schaftlicher Betriebe selbstgebautes Gemenge (Mischfrucht, Meng­korn) mit Ausnahme von Mischungen, die nur aus Roggen, Weizen, Spelz.(Tinkel, Fesen), Emer, Einkorn oder Gerste bestehen, vor ber Reife als Grünfutter im eigenen Betrieb verbrauchen.

§ 12. Die Beschlagnahme enbet mit beni freihändigen Eigen­tumserwerbe durch die Reichsgetreidestelle ober den Kommunal- Derbanb, für den die Vorräte beschlagnahmt sind, mit der Ent­eignung ober mit ber Verfallerklärung (§ 72). Im Falle der Liefe­rung von Gerste ober Hafer auf Bezugsscheine (§ 8a) enbet bie Beschlagnahme mit der zugelassenen Verwendung.

Wer im Aufttag ber Reichsgetreidestelle oder einer gemäß § 8a zum Ankauf ermächtigten Stelle, eines Kommunalverbandes oder einer Gemeinde Getreide ober daraus hergestellte Erzeugnisse zu erwerben, aufzubewahren, zu bearbeiten, zu beförbern ober zu verteilen hat, darf nur solche Rechtsgeschäfte über die Vorräte ab­schließen und nur solche Verfügungen über sie treffen, bie von feinem Auftraggeber zugelassen sind. Dies gilt auch, soweit ber Beauftragte Eigentümer der Vorräte ist.

§ 13. Heber Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung ber §§ 1 bis 11, § 12 Abs. 1 ergeben, entscheidet die höhere Verwal­tungsbehörde endgültig.

Turm stab t, den 9. Juni 1920.

Hessisches Gesamtministerium:

Ulrich. Henrich. Tr. Fulda. vion Brentano.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Tas Ministerium des Innern hat der Münchener Künstler­genossenschaft und dem Verein bildender Künstler Münchens (Se­zession) die Erlaubnis erteilt, 6000 Losbriefe ber aus Anlaß ihrer in ber Zeit vom 1. Juli bis Oktober bs. Js. istattsindenben Kunst­ausstellung im Glaspalast in München zu veranstaltenden Sach- und Geldlotterik innerhalb des Freistaates Hessen zu vertreiben. Nach dem von ber zuständigen Behörde genehmigten Verlosungs- plan dürfen 125 000 Losbriefe zu je 1,20 Mk. ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem 'hessischen Zulassungs- stempel versehene Losbriefe gelangen. WMrend der Zeit des Vertriebes ber Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung«, Ausgabe und Vertrieb ber Los­briefe in Hessen nicht gestattet.