vehSrdliche Anzeige«-!
Bekanntmachung. |
Schneider.
G
N
Los 5: 20 Stück 5a. Kl.
329?
mit
3404
6
46
26
Los 1:
Los 2:
Los 3:
Los 4:
Los 5:
29. März 1920
30. MSN 1920
30. März 1920
Los 2:
Los 3:
Los 4:
8,53 Fstm., 28,27 „
48,94 „ 0,56 „ 3,97 3,16 „
S 2 des Gesellfchafts- höhung de» GrunO- 3408B
Wendung. _ ..
§ 7. Die Landeszenttalbehördeit erlassen, ore erforderlichen Ausftihrungsbestimntuugen. Sre können bestiinmen, daß die Befugnisse nach § 6 Abs. 2 bt Gemeinden, in deren Bezirk kein Einiguitgsamt -errichtet ist, von der unteren Verwaltungsbehörde
Stück 2. Kl.
Stück 3. Kl.
Stück 4. Kl.
3. auf Anrufen eines Verleihers in den Ty allen der Nr. 1 das Leihverhältnis in ein Pacht-
Hess. Bürgermeisterei Beuern. Walther.
Unter"ilusschlnß des Rechtswegs durch die untere Venvaltungsbehöiche entsck/ieden.
Sie kann bcstimmen, daß, wer cntaegim bat
4. Kl. = 9 Fstm., 33 Stück 5. und 6. A. - 13 Fstm., Buchen 2 Stück 2. Kl. = 2.69 Fstm., 2 Stück 3. Kl. -- 2,15 Fstm., 4 Birten 4. und 5. Kl. = 2,64 Fstm., fötefcnt 20 Stück 2. und 3. Kl. = 17 Fstm. (Schnittholz), 10 3. Kl. =
Reichswehr-Brigade 11, la Nr. 98 (8fef.
Cassel, den 24. März 1920.
Holzsubmission.
Aus den Waldungen der Gemeinde Beuer« kommt folgendes Holz auf dem Submissronswege
Richtlinien
zur Ausführung der Kleingarten- und Kleinpacht- lmrdordnung des Hess. Laiches-Ernährungsamts vom 12.11. 1919.
Vis M begitmt, Montag den nactzn. von 2 bis 6 Uhr,
Äs S beginnt, Dienstag bat vornr. von 8 bis 12 Uhr,
b) Buchen-Stäm me
Los d: 3 Stück 2. Kl. = 2,69 Fstm. .1
Los 2: 7 Stück 3. Kl. = 5,87 Fstm. W c) Aspen-Stämme
Los 1: 1 Stück 3. Kl. = 1,21 Fstm.
2: 2 Stück 4. Kl. --- 1,15 Fstm.
d) Fichten-Stämme
Los 1: 1 Stück 1. Kl. -- 3,34 Fstm.'
6 UlmOt- „ VI.
29 Fichten-Dcrbftangen
266 Fichten-Rcisstangen
Hess. Bürgernreisterei Steinbach. K r ä m e r, Bürgermeister.
Verhältnis umzuwandebt. . x
Die Vorschriften des § 1 Abs. 2, § 2 Ab-s. 2,3, 7 bis 9, 13, 14 -der Bekanntmachung WM schütze der Mieter vom 23. Septentber 1918 (Reichs-Ges-etzbl. S. 1140) finbcn entsprech-mde An-
Vvrschrisven ber ßß l und 2 zu W Pachtpverse «erhebt, den zuviel erhobenen Betrag bis zur zebn- fachen Höhe an die Kasse des -Ortsarmenverbrrndes des belesenen Grundstücks zu entrichten hat. Den zu «entrichtenden Betrag setzt die untere Verwaltungsbehörde fest Tie Beitreibung erfvlgt nach den Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben.
Gegen die Entscheidrmg der unteren Verwaltungsbehörde ist tannen 2 Wochen Beschwerde an die höhere Vmnoalturt^behörde zulässig. Diese entscheidet endgültig. w t .
§ 5. Grundstücke dürfen zum Zwecke der Wer- tervecpachtung als Kleingürten (ß 1 Abs. 1) ran durch Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechtes oder ein als gemeinnützig anerkanntes Unternehmen zur Förderung des Kleingarten- wesens gevaästet und nur an solche verpachtet werden. Entgogenstehende Vereinbarungen sind nichtig.
Wetten Grundstücke entgegen der Vorschrift
Nutzholz - Versteigerung.
Am Mittwoch den 7. Avrtl 1920 we. den int Psarr- und ^rcheaftvafa C r um v a ft - Post Viodlwim a. d. Bieber bet Grchen, verstetZer 24 Stück Eichenstämme = 16'97 bltnt, 4 ® -
Eichen-Hanklötze - 0,6o Fstm., 214 Fichtenstämme — 90,67 7^111., 4to.5j ten-Nutz-Knüppel, 243 Stücks
= 68,44 Fstm., 129 Stück ftt^en-StenM 1. Klasse, 81 Fichten-Stangen 2. W ■ 23 Fichten-Stangen 3. Klasse, 4 Rm, tft®9 ten-Nutzknüppel. ~
Tos Holz ist gut avzufahren. G- findav einige Schnittstämme dabei. Anfang.der Serjtew*; rung vormittags IOV2 Uhr in der Wtrttchaft Gel^ ui Crumbach. Bei Besichtigrarg des Holzes wo- man sich an die Pfarrei Crumbach wenden. 3d.
Betr.: Ausführuitg der Kleingartett- und Klein- pachtlandottsramg vom 31. ^jnli 1919.
Durch Verfügung des Hessischem LantaSernäh- mitsamt» M Jtr. S. E. 21.2. 1931 Un 8. d. A ift das Mieteinigungsamt der Stadt Gteßen gen:atz L- 6 der Kleingarten- und Mernpachtlandordnung vom 31. 7.19 zu den in §§ 1—4 u. 6 btefeS Gesetzes und in 8 3 der Ausfuhrengsbekanntnmchung vom 12 11. 1919 den unteren Verwaltung; belrörden übertragetten Eittsckstidungen ermächtigt iwrben. Tie in Betracht kommendem Bestimnmrtgen ftno nachstehend abgedruckt. 33836
Gießen, den 24. Marz 1920.
Der Oberbürger meister. I.V.: Kr.enzien.
Kleingarten« nitii KlkiWaLilsühordüMg.
Vom 31. Juli 1919.
Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschossen,, das nach Zustimmung des Staatenausschusses htermtt verkündet wird:
§ 1. Zum Zwecke nLchtgcwerbsmaßtger garte nerischer Nutzung dürfen Grundstücke nicht zu höheren als den von der ratteren Vermaltumgsbehörde festgesetzten Preisen verpachtet werden.
Die Festsetzung der Preise erfolgt unter De- irückftchtigung der örtlichen Perhältntsse und des Ertragswerts der Grund stückenach Anhörung von landwirtschaftlichen, gärtnerischen oder klemgärtNL- rischen Sachverständigen.
8 2. Die Vorschriften des 8 1 frohen auf bte künfttg zu zahlenden Preise bei Verträgen, dm vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen froh, derart Anwendung, daß der PachWreis sich- für dte «Zeit nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Maßgabe des 8 1 ermäßigt.
§ 3. Pachtverträge ber im § 1 verzeichneten Art dürfen vom Verpächter nicht gekündigt werden. Das gleiche gilt für Leiliverttäge mit der Maßgabe, daß diese Verträge auf Verlangen des Verleihers in Pachtverträge umzunxmdeln such. Sind die Pacht- ober Leihoerttäge auf eine bestimmte Zeit abgeichlossen, so ist ttach Ablauf dieser Zeit auf Verlangen des Päcfaers oder Entleihers das Pachtoder Leihverhältnis zu erneuern. Das Leihverhältnis ist im Falle der Erneuerung auf Verlangen des Verleihers in em Pachtverhältnis umztr-
Beroednung.
Ich bebe mit Zustimmung der Regierungstom- missare, Oberpräswent Dr. Schmauder und Mt- nifter Dr. Fulda, meine Verordnuüg vom 13. 3. 2U und die nur im Gebiet des Freistaates Heften veröffentlichte vom 15.3.20 über den verschärften Ausnahmezustand ohne die unten nochmals veröffentlichten Bestimmungen auf. Ich erwarte dabei, daß die Bevölkerung keinen Anlaß zu einem erneuten, verschärften Einschreiten geben wird.
In Kraft bleibt der durch Verordnung, des
wandeln.
Die Vorschriften im Abs. 1 finden tobte Anwendung, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung oder die Nichterneuerung des Pacht- oder Keihverhältnisses vorltegt.
§ 4. Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung
Vorschriften der tztz 1 bis '3 ergchen, werden
1,5 Fstm., Lärchen 1 3. äL = 1,67 Mm., 4 4. Kl. --- 4,17 Fstm., 6 5. Kl. -- 4,62 Fm., Fichten 1 Stück 2. Kl. = 2,36 Fstm., 7 3. Kl = 10,5 Fstm., 16 4. Kl. - 17 Fstm., 12 5a. und 5v. Kl. — 4ch Fstm.; 67 Fichtenberb« stangen — 4 Fstm., 8 Rm. Eichen-Nutz'- scheit (2 m lang), Nu tzknüppel. Rm.: 12,5 Eiche (1,25 und 4 m fang), 29B Myte (2,5 und 3 ra lang); Nutzreisig, Rm.: 142 Ficht« (Schichten). Auskunft erteilt Herr Förster M üb l e r zu Mücke.
Auf das Stamm-, Stangen-, Ntrtzscheit und Nutzknüppelholz dürfen nur Selbswerftrwr und Klei ngelverbetreibende nritbieten. Hvlzhändler und Sägeioertsbesitzer- sind ausgeschLossen. Auf Verlangen der Oberfö-rfipra muß der Nachweis über btt Verwendung des gekauften Holzes beigebracht werden. Mrd ein Weiterverkauf trm unbearbeitetem! Holz sestgestellt^ so 'bat der erste Käufer eine Ver
dutzter vorgezeigt.
Die Gememde behält sich die GenehmtM? im einzelnen rote im ganzen 8 Tage vor.
Beuern, den 23. März 1920.
8,35 Fstm.
61,66 Fstm. 21,55 Fstm.
__________ 11,12 Fstm.-
Los 6: 35 Stück 5b. Kl. = 11,29 Fstm.
Die Angebote sind getrennt nach Sortiment und Klasse innerhalb der Lose, da keine Ztv sammenvechnung stattfindet, pr. Fstm., bis zum Dienstag den 30. März l. I., nach' mittags 2 Uta, an unterzeichnete Bürgen meisterei einzureichen, wo alsdann bte Eröfftum? erfolgt. Dte Verkaufsbedingmtgen, denen sich du Käus-er mit der Einreichung ihrer Gebote mckev- werfen, können bei uns eingesehen werden. ,,
Das Holz lagert in verschiedenen Dtstrraw und wird auf Verlangen von Forstwart Kva
4. „ 20 „ 16,88 „
5., Va. „ 48 „ 24.98 ,,
6., Vb. ,, 175 „ 40,14 ,,
Dte Angebote sind nach KfaftM getremtt auf der Bürger meistecci al'-zugeLen, rwselbst die Kauf- bedingungen eingesehen werden Eöintcn.
Steinbach, am 24. März 1920.
Ztammholzversteigerung.
Dienstag, den 6. April 1920, vorm 8Vs Uhr anfangend, kommt im Kirch - Gö n ftr Genteindewach, Distrikt Sämcidwald, -Ochsenhaw tntb Herde, nachfolgendes Bau- und Nutzholz l^Eir^nMmme: 1 Stück 1. Klasse = 2,00
„ 7 Stück 2. Klasse = 8,68 M
, 12 Stück 3. Klasse = 9,15 *
„ 23 Sttlck 4. Klasse -- 7,92 Fst"
2. Kiefernstämme: 12 Stück 3. Kl. ----- 12,76 ?rföri
„ Ä 4 Sttick 4. Klasse = 2,38 W
„ 3 Stück 5. Klasse - 0,70 IW
3. Lärchenstämme: 2 Sttick 3. u. 4. Kl. = 0,98 gjjJJ ■ 4. Fichtenstämme: 13 Stück 3. Kl. — 13,^1 Fstm- 27 Stück 4. Klasse = 20-ta ft- m. 77 Stück 5a Ä. = 27,04 Fstm-
163 Stück 4b Kl, =' 37,77 FsM 5. Fichten-DE.: 97 St. 1. u. 2 Kl. = 4,88 Fsw
Zusammenkunft an der Haltestelle , ,
BemeiÜ wird, daß das Stammholz tnr tt strikt Schnoidwald zuerst zur Verstmgemmtg komm-^
Kirch-Göns, den 25. - März 1920. 34i.c
Hessische Vürgrrmersteret.
H an a ck. ——
des Abs. 1 zum Zwecke der Wntervcrpachtung über- . lassen, oder Karat eine Körperschaft ober Anstatt des öfsentlichm Rechtes oder ein als gemeinnützig anerkanntes Unternelmten zur Förderung des Kleingartenwesens (Abs. 1) zur Klciirgartenlnutzimg geeignete Grundstücke nicht in dem von der höheren Verwaltungsbehörde für erforderlich eracksteten Umsang beschaffen, so kann die rattere Verwaltungsbehörde nach näherer Anweisung der Landeszan- tvalbehöiche bte Eigentümer ober Nutzungsberechtigten solck>er Grundstücke auffordern, sie einer Körperschaft, einer Anstalt ober einem Unternehmen der in Abs. 1 bezeichneten Art bis zur Dauer von 10 Jahren gegen Zahlung eines angemessenen jährlichen Pachtzinses (§ 1 Ms. 2) zur Nutzung durch Kleingärtner zu übralassen. Berechtigte Kül- turinteressm sollen jedoch dabei nicht verletzt irerben.
Kommt auf Grund ber Aufforderung eine Einigung zwischen den Beteiligten nicht zustande, so setzt bte untere Verwaltungsbehörde die Bedingungen des Pachtverhältnistes fest. Sie kann das Pachtverhältnis, roerat es auf eine bestimmte Zeit festgesetzt ist, aus wichtigen Grisitden bereits 3U einem früheren Zeitpunkt ausheben.
Gegen dte Bersügungeit der unteren Verwaltungsbehörde ist binnen zwei Wockren die Beschwerde bei ber höheren Verwaltungsbehörde zulässig. Die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde ist endgültig.
§ 6. Ist im B^irk einer Gemeinde ein Eini- gungsamt errichtet (§ 1 ber Verordnung, betreffend Einigungsämter, vom 15. Dezember 1914, Reiärs-Gesetzbl. S. 511). so kann bte Landeszen- tralbehörbc das Einigungsamt zu den in 83 1—4 ber unteren Verwaltungsbekwrbe übertragenen Entscheidtrogen ermächtigen.
Tas Cinigtrogscunt kann ferner ermächtigt werden,
1. auf Anrufen eines Pächters ober Entleihers a) über dte Wirksamkeit einer Kündigung des Verpächters ober .Verleihers und über dte Fortsetzmta des gekündigten Pacht- ober Leihvcrhältnisses jeweils bis zur Dauer von s«l)s Jahren zu bestimmen,
b) ein ohne Kündigung cMausendes Pacht- öder Leitzverhältnis leweils bis zur Taner von sechs Jahrm zu verlängern:
2. ttitf Aitrufen eines - Verpächters oder Ber-
zum Verkauf:
a) Eichen-Stämme " ~ J 5 Stück 1. Kl. -- 8,23 Fstm.
16 Stück 2. Kl. = 17,48 Fstm.
31 Stück 3. Kl. --- 31,62 Fstm.
40 Stück 4. Kl. -- 24,62 Fstm.
32 Stück 5. Kl. = 12,91 Fstm. Los 6: 150 Stück 6. .Kl. = 40,17 Fstm.
Nutzholz-Versteigerung.
Dienstag den 30. März, vormittags 9l/2 Uhr beginnend, leerten bei Gastwirt Hörle in Merlau versteigert:
1. Aus den Fvrswrteu Mühlberg, Hvfstrauch, Pfeifen sack, Haag, Unterer und Oberer Haagckopf, Junger und Alter Zwilling und Vorderster Köpfel ber Fvrstwartei Nieder-O hmen: Stämme: 62 Eichen 4. Kl. ------ 16 Fstm.
lWagnertztolz), 4 Buchet: 3. und 4. Kl. 2J5
Fstm., 1 Ulme, 1 Linde 6. Ä. = 0,5 Fstm.,
1 Kiefer 5. Kl. = 0,45 Fstm., 5 Fichten 3. Kl. - 9 Fstm., 9 Fichten 4. Kl. = 12 Fstm., 54 Fichten 5a. und 5b. Kl. — 20 Fstm.; 29 Fich- tenderbstangen ----- 2,3 Fstm.: Nutz- s ch e i t e r, Rm.: 8 Eiche (gespalten und 1,25 m lang), 4 Fichte (1,25 m laug); Nutztnüppel, Rm.: 2 Eiche (4 m lang); Nutzreisig, 673 Rm. Fichten in Schichten (Lartenhvlz, Bohnenstangen, Leiterbäume). Auskunft-- erteilt Herr Förster-Aspirant Schäfer in -Obergrubenbach bei Nieder-O-hmen.
2. Aus den Forsüorten Keilstopf, Linnenstruth. Kirschgartenzipfen, Beunüvald, Burgwald 1, 4, 7 und 8, Haag 1 und 3, GättseiHeoge 1—3 u. Eich-
Bekanntmachung.
. In unser Handelsvegister, Abt. B, rouröe h-ute a) in den Fällen der Nr. 1 das Packtt- oder bezüglich ber Firma Heyligrosiaedt L Eomp., Werk- Lei hverhältnis vor Ablauf ber festgesetzten jeu^Maschinen-Fabrit und Ei engteßern, Ll.tten- Frist aus wichttgen Grlrodeu auszach.-deit, gesellschaft in Gießen, cing-itrirgcn: Durch Beschluß b) einen mit einem neuen Pächter ober Ent- der ftteiemlvettammlung vom 11 Februar 1920 leihcr abgeschlossenen Pacht- oder Leih-s ist das Grundkapital um 750 000 Mk. erhöht und vertrag, dessen Erfüllung von einer Cnt- te scheidung gemäß Nr. 1 ober von einem bc vor dem Einigungsamt abgeschlostenen ka Vergleickx betroffen wird, mit nlAvirtor-;
ber Kraft aufzuheben.
Holzversteigerung.
In btJt Waldungen ber Gemeinde Wieseck sollen Montag den 29. März, vormittags 9 Uhr beginnend, in den DisttMeit Hegwaü», Klaute, Kronberg und Essigpfad mrchperzeichnete Nutzhorn Svrttnvente versteigert werden:
17 Eichen-Stämme IV. Kl.
85 „ ,, V. „
218 , „ VI. „
9450 Fichten - Bo hnen stangen,
65 Rm Eick; nt-Nutzknüppel, 2,5 m lang (zu Gar- tenpfosten geeignet).
Die Zusammenkunft ist an der Ludwigsburg.
Wieseck, am 24. März 1920. 3405
Hess. Bürgermeisterei Wieseck. .
____________Schomber.____________
Holzsubmission.
Nächsten Mittwoch den 31. März, nachmittags 2 Uhr, soll auf ber unterzeichneten Bürgermeisterei nachverzeichnetes Holz oergebm werden:
3. Kl. 3 Stck. 3,58 Fstm.,
ansoeübt werdeir ^n Strait Dl-etot Mr üurm ^eroiuiiuuH.
8 8 Fm Wsae der Landesaesetzgebmtg können Reichspräsidenten vom 13.1.20 für das geiamte Vorschriften gemäß 8 l bis 7 dieses Gesetzes auch Reichsgebiet verhängte dlu^hm^ustand ln semer für die Verpachtung von Grundstticken bis zu etnem m it b e r en Form. Von ben hierzu v halben Hektar Größe zur tanbroirt^^^aU^t^^en affmeti ^rbnratgai »2u0r 3^2
Nutzung erlassen werden. , . kampfmtg des Schletchhanbels vom 26. 2. 20 noch
8 9. Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ge- Gulttgkett. s. r-, in
woftene Vereinbarungen, die der Vorichrtft oes lluß^dem bleiben für die Stadt .
8 5 Ab-<ro 1 en'aeaensteltut, verlieren trat dem I meiner Bekanntmachung vom 18. 3. 20 »erfugten ^0 September^919 Wirlsamkeit. 8 139 des Beschränkungen bestehen, soweit fte nicht mzwtschen
®efe66* fb,bd entiWC”mbC an' I ffiifüärbefeW^ata.
Znnschenpächter, die brach diese Vorschrift be- 9^. von Stolzmann, Generalleutnant, trösten werden, können, sofern ihve durch dte Her- « . Meihenben Bestimmungen ber
richtung der PAtlchtbereten ^^^0^13^15^®
düngen noch nicht wieder etngebra,cht sem sollten, 1 Krafträder und Betriebsstoffe
Mn dem Verpächter euie angemeftene Entschadr- 1- N Bezirksbefehls-
^W^G^undstücke entgegen ber Vorschrift des KSSiFÄftroÄr'ßÄ
Abs 1 über den 30. September 1919 hroaus zum noÄin SS
2.
BäÄÄ “®1”' Ärnmen
©'82937)au^ 1917 Den Offizieren und Offizierdiensttuern
(Net^-Gchetzbl. S 897) <ni^r rteaft. verleihe ich bte Rechte von Polizetbeamten
Weimar, den 31. Jult 1919. und HilsSbcamten ber Staatsanwalt,chaft.
Der Reichspräsident. | 4. Bezüglich Waffentragen, Betreten ber Stra-
Ebert. | ßen und Ansammlungen auf Sttaßen trcficn
Der ReichsernährungSminister. | die mllitärischen'Bezirksbesehlslmber im Ero-
Schmidt. I vernehmen mit ben zusträtdigen stoatltchen
Benvaltratgs- und staatlichen Polizeibehörden die erforderlichen Einschränkungen für ihre Bezirke. .
5. Zuwiderhandlungen gegen dte vorsteyenden Anott)nungen und bte Besttmnrungen ber Bezirksbefehlshaber, sowie die Au.forderung imb Anreizung daztt werden, soweit mcht höhere Sttafen verwirrt sind, mit Gefängnts, Haft ober Geldstrafe bis zu 15000 Mark bestraft
Vorsteliende Verordnung wird htermtt zur öffentlichen Kenntnis gebracht. „
Gießen, den 26. März 1920. 3459V
gez. von Pape, ________Major unb Bezirksbefehlshaber._______
Bekanntmachung.
Die Auszahlung ber vom Resch für bedürftige Kriegshinterbltebene — Kriegerwitwen mtt Kmdern ratb Eltern Gefallener, soweit Hinter- blickenenbezüge gewährt werden — zur Verfügung gestellten Beihilfen für bte Monate Januar und Fckbruar 1920 erfolgt für bte Empfänger, deren Name mit den Buchftadar __
§ 3.
Nach 8 3 des Gesetzes dürfen bestehende Pacht-1 landoerttäge / vom Verpächter nur aus wichtigen ,Gründen gekündigt werden. In ber Begründung | des Gesetzentwurfes ist bereits die Zuführung des Grundstücks ber Bebauung als wichttger Grund im Sinne des Gesetzes bezeichnet tvvrdsu Für bte Frage, unter welchen Bedingungen dte kleingärt- rrerischen Interessen vor anderen wrrtsck)aftlichen Gesichtspunkten zurückzutteten haben, gilt der Grundsatz, daß wichttge Privatwirtschaftliche Gründe auf Seiten des Verpachters einen Grund zur Kündigung geben fönnen. Will ber Eigentümer auf fernem fas her klein gärtnerisch genutzten Grundstück einen Laglwpfatz für seine eigenen gewerblichen Zwecke errichten, erscheint auch nach ben Gelände- aerhältnissen bte Errichtung von Lagerplätzen in ber nden Gegend zwÄkbientich und kann ein anderes dstück hierfür nicht in Frage kommen, so rotrb ein nndjtiger Grund nicht zu verneinen sein. Der Gesichtspunkt, daß der Eigentümer durch Ver- mtetung von Lagerplätzen einen größeren Gewinn erzielen könnte, darf als ausschlaggekend allein nicht in Betracht tonunen. In nieten Fällen wird, -■■■ - ___ • -__
es gerade Ausgabe ber unteren Vettvaltungsbehörde T fas tt beginnt, Acnsfag bat sein, einen billigen Ausgleich ber VeiderseitigenI a
^ntereffen zu suchen, indem zwar nicht dte sofortige I bei tar unterzetchneten Stelle, Znnmer 4 Räumung des Grundstücks zugelassen, auf der rat- Zur A us za h l u n g t st ber Re Uten deren Seite aber auch nteft bte dauernde 2^laf= t*«f ? t b ntttz u b r t n g e n 3440L
sung des Gartens auf dem Grundsttick verfügt wird I rdtr
und durch entsprechende Entschädigungen besondere I Städttsche Fürsorgestelle für Krtegsbescfaidtgte und Härten abgeschwäT werden Krtegshtnterbttebene (Asterweg 9).
Ilusflöbc foilbcnflcrtcr Hlild). Be^tgscheine für Brenn-
Die Milchempfänger, deren Karteauf pon gelber Farbe wird Holz ausgegeben: Vs .Liter lautet, erhalten am Mittwoch an Bezugsberechtigte des 8. Bezirks, deren Faden 3 1. März 1920 unb Donnerstag ben miliennamen bDginnt mit ben BuckOckben A—L
1. April 1920 in ben nachstehend aufgeführten am 29. März 1920, M—Z am 30. März 1920,
Geschäften gegen Abgabe der Milcümarke an Bezugsbereckstigte des 1. Bezirks, deren Fa- vom 5. April 1920 der 15. Woche anstatt miliennam-en beginnt mit den Buchstaben A—L ber ihnen zuftchenden Vollmilch für ben 29., 30. j 31 März 1920, M—Z am 1. Älprll 1920. unb 31. bs. Mts. und 1. und 2. n. Mts, Die Ausmlbc findet auf dem ftäbtifd^n Lager-
1 Dose kondensierte gezuckerte Voll- pfafc jn tzer Steinstraße gegen Vorlage ber Lebens-
_. ch i fÄSu7,8 0 M k. . mittelausweisfarte in iter Zeit von 8—12 Uhr Dte Klevthandelsgeichafte habett bte emge- Zmittags und 1—4 Uhr nachmittags statt.
gangenen Milchmarken bis s p ä t e st e n s Der Preis pro Zentner beträgt für Harkholr 7. April 1920 auf dem Städtischen Lebensmittel- Ml 6,—, für Weick>holz Mk. 5 50. amt, Zimmer 12, abzultefern und bte restlichen Gießen, den 24. März 1920.
Dosen Milch Nrrückzngeben. 3449B | 3441B Stüdt. Brennstrstomt.
Conrad Dender, Walltorstraße, --------m 7-----7 T
Heinrich Heyttt, Walltorstraße,
S3 Krug^ Wetzlarer Weg, Infolge ungenügender Zufuhr von Milch kön-
l Lubllnskt, Dammstraße nen für Samstag den 27. März 1920 die auf
be u. Ful grabe, Lubwtgsiratz, i/4 «iter lautenden Milchmarten nicht beliefert
^a;abe 11. FullZvabe, Bahnhofstraße, ron^en. 3453B
W- Vogel Schützenstraße, “ Per Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).
Hetra. Drtesch, Seltersweg, —--------------------------------
Heinr. Kalbfleisch Li'chigstvahe, Konsumvercin, Klinikstraße, Heinr. Reuter, Ludwigspfatz,
Carl Seibel, Frankfurter Straße, Robert Stuhl, Neitstadt.
Gießen, den 26. Mär^ 1920.
Ter Oberbürgermeister lLebrosmittÄamt).
Kartoffel-Ausgabe I Z.Woche.
Die Wochenkartoffelmarken Nr. 1 bis 18 bei; 13. Woche werden beliefert bei 6. Krack, Riegelpfad, Fritz Rumps, Zozelsgasse, Hch. Trechsler, Steinstrahe Ed. Weisel, Sandgasse, Carl Löbsack Nachf., West-Anlage.
Die Marken können bis einschließlich Samstag den 3. April 1920 erngelöst werden. 3450B
Gießen, ben 26. März 1920.
Der Oberbürgermeister lLebensmittelamt).


