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Behördliche Anzeigen.

Bekanntmachung

Der

Abgabe der

2. die *

jjft

Ausgabe:

70148

Die Finanzämter.

6977V

Jur Abgabe einer Steuererklärung sind pflichtet:

Ausgabe von Aohlenbezugskarten für das Jahr 1920/21.

Arbeitsvergelsung.

Für die Feldberrinigimg Robert Ah ausen sollen zur balbigat Ausführung vergeben iwstai : Grabenarb-eiken vevLnschlagt zu 4890 Mr.

Fsthrleistting-en pewnschlagt zu 636 Mk.

Bekanntmachung

An die Herren Bäckrrmcister des Landkreises Gießen.

Gemäss 8 29 des Statuts der Bäckerzwangs- iiumng berufe ich hiermit eme Mitgliederversamm­lung auf v ,

Freitag den 2. Jul i l. I., na cam. d U o r, in den Sitzungssaal des Regiermigägebendes dahier, Landgraf-JHrlipp-Platz 9!r3, ein. .

Tagesordnung: Wahl des Vorftundes.

Gießen, den 25. Juni 1920. 7043V

Im Auflage des Kveisanrts Gießen:

N. Hasenzahl.

tetab aller Irl J5XÄWKÄ

Wert 41* Irttl'Hhi öelv.-BrrekereL B. fceege. iltSee

1. a) die Angehörigen des Deutschen Reichs;

b) Angehörige autzerdeutscher Staaten, die die deutsche Staatsangehörigkeit erst nach dem 31. juli 1914 verloren haben, und Staatenlose, die am 31. Dezember 1919 im Deutschen Reiche einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes ihren dauernden Aufenthalt gehabt

Bekanntmachung.

Einsprüche gegen die Beran lag ll n g zum 7. und 8. Gemeindefte«erziel wer­den bis Ende Juli jeden

Montag (Buchstabe A$>),

Mittwoch (Buchstabe IR),

Donnerstag (Buchstabe SZ) voir vormitt ags 812l/i Uhr im Stadt­haus, Zimmer M. 2, entgegengerwmmen.

Nachweise, daß das derzeitige Einkommen 2600 Mk. nicht betrügt, sind vorzirlegen.

Gießen, den 24. Juni 1920. ,69838

Der Oberbürgermeister. I. B.: Kreuzien.

Buchführung

Stenogr., Maschin alle Handels facher, u. Fremdsprachefa.

Am 1. Juli Begin n rin.neuenHalbi.-Kursu^^ A nmeld. tägl. Prosp.frt>/.

7. Nährmittel für Juni: Aus dre roten Karten (B) und bl aucn K arten(6) .500 Grainm Haferflocken zum Preise von 1.40 Mk. das Pfund. V2 Pfimd Erbsen zum Preise von 1 Mk., 1 4 Pfd. Apfelringe r^int Preise von 1.25 Mark. Nicht abgeholte Mengen sind bis Mittwoch den 30. d. Mts. zurückzulvefern. In Anbetracht N-.i v - riggestellten Preises für Erbsen mid

Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für die Veranlagung zum Reichsnotopser.

Klavier» stimmen und Reparieren in tadelloserAuaführung W. Schlüter, Schottstr. 15 I.

Daselbst Ankauf gehr.

Instrumente. 06124

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der (Gemeinde Holzheim für 1920 Rj. liegt vom 28l. l. Mts. clit eine Woche lang auf unserem Bureau zur Einsicht der Interessenten und Erhebung von Einwendungen offen. ES wird eine Umlage erhoben, zu der auch die Ausmärker beizutragen haben.

Holzheim, 25. Juni 1920. .703;»

Bürgermeisterei Holzheim.

Wetz.

Freiwillige Versteigerung.

Donnerstag den 1. Juli d. I., nachmittags 5 Uhr, versteigere ich gegen bar in der Bismarck straße 11 Part, eine hochfeine eichene Schlafzimmer einrichtung, bestehend aus großem, 3teil. Spiegel­schrank, Waschkommode mit echtem Marmor- imd Spiegejaussatz, 2 Nachtschränkckien mit Marmor, 2 Bettstelleii mit Drahtmatratzen inib Auflege­matratze (echter Drell). ,

Ferner eine Rei!eschreibmasclnnc mit Koster. MarkeUltima" mit Sichtschrift.

Ungelochte oder nur mit einem Loch versehene Straßenbahnfahrmarken sind ungültig. Sie können aber bei unserer Kasse, Lahnstr. 28, Zimmer 7, und bet den Wagenführern gegen eine Vergütung von

JSÄÄftÄ -An- u. Verkauf Mas itewkWa b srsssrt sifess anks* t«, ben 24.Juni 1980. Louis Rothenbenger

Der Oberbürgermeister. (Armnrverwalbmg.) I We*eawag88. TNmM. hl.

Rohrverlegnngs- und . ,-cm*

Ehauf sie.ru ngs-arbeiten oeranschlagt 511 1130 Mk.

Die Verdi ngungÄm trrlagen lieget auf Hess. Bürgermeisterei offen, wo die Mrgebote mit ent­sprechender Aufschrift verteilen, nersUstosfeit und postfrei einzur-eichen sind. .

Eroffmmgs'termin: Montag, de n 5. Ju li 19 20, vormittags 10 Uhr, auf dem Go- schäftszimmer der Bürgermeisterei im Schulhairs.

G i e B e n, den 22. Jimi 1920.

Hessische Kchturinspektion Gießen.

H. Steinbach, Banrctt. 6993c

Bekanntmachung.

Laut Beschluß der Städtischen Lebensmittel-Depu­tation werden mit Wirkung vom 1. Juli 1920 an der Kasse des Städtischen Lebensmittelamts Bargeld» Zahlungen nicht mehr angenommen.

Bon diesem Tage an können Zahlungen an das Städtische Lebensmittelamt nur auf bargeldlosem Wege durch Abgabe von Bar. oder Ueberweisungs- schecks erfolgen.

Die mit dem Städtischen Lebensmittelamt in Ber. bindung stehenden Geschäftsleute werden gebeten, sich schon jetzt des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu bedienen, damit späterhin keine Störungen in der glatten Abwicklung der Geschäfte chrtreten.

Gießen, den 10. Juni 1920. 6508B

Ter Oberbürgermeister (LeheuSmittelamt).

haben;

c) Angehörige autzerdeutscher Staaten, die sich am 31. Dezember 1919 im Deutschen Reiche dauernd des Erwerbes weqen aufgehalten haben;

falls die zu a bis c G< nannten am 31. Dezcm- ber 1919 allein oder mit ihrer Ehefrau ein

Verwögen os n 5000 M. und darüber ge-

*J. Juni: Auf die Marke

Nr. 6 eurfcdl^: /au Gramm Zucker. Ausgabe, er- > folgt utt 0en KleinhLndlent bis einschließlich 30. Juni 1920. Nicht recht^rtig abgeholter Zucker verfällt. Die neuen Zucker- ltrch Nährmittelrarten sind bis spätestens ben 30. Juni 1920 einer Ver­kaufsstelle zur Eintragung ihrer Firma und Ab- treinuntii der Kontrollabschnitte vorzulegen. Die Verkaufsstellen haben die Kontrollabschnitte riebst einer Aufstellung über die Anzahl der Abschnitte bis längstens 5. Juli 1920 Zimmer 6 einzureichen.

9. Mehl, Nährmittel, Lebensmittel und Zucker für Kranke, Zugezogene und Fremde: Hch. Jung, Rittergasse 11; Hch. Kalbfleisch, Liebig st r. 71; Ernst Noll, Roonstr. 2; Ehr. Hmibach Nachf., Schühenstr. 2.

10. Kerzen: An jede versorgurrgsberecht t g te alleinstehende Person 1 Kerze: Familien bis zu 3 Personen 2 Kerzen; Familien über 3 Personen 3 Kerzen. Ausgabe durch die KleinhandelsgeschäftL, solange der Vorrat reicht, gegen Bo-rzeigung der Lebensmittel ausweiskarte, ans welche von leiten der Kbeinhandelsgeschästt auf die Rückseite ein Vermerk zu machen ist. Abholung der Kerzen am Montag den 28. Juni am Lager Ost-Anlage. Aus­gabe ab Mittwoch den 30. Juni. Verkaufspreis 75 Pf. pro Stück.

11. Seife: Marie für Juni. Anteil 125 Gr. K.-A.-Seifenpulver das Pfund 4.20 Mk.

12. Petroleum und Spiritus: Aus­gabe erfolgt in den bekannten Geschäften. Petro- leum das Liter 3,30 Mk., Spiritus das Liter 4,75 Mk. (ohne Glas').

13. Fische: Verkaufsstelle in den Markt­lauben. Mitte der Woche zu Tagespreisen.

14. Gemüse: Verkaufsstelle in den Markt- lanlen. Täglich frische Spargel zu Tagespreisen.

15. Bohnen (weiße): Verkaufsstelle rn den Marktlauben das Pfund 2 Mk.

Anmerkung: Sämtliche Klermvarenhand- ler nierbeit gebeten, die leeren Oelfässer sofort an den stützt. Schlacht Hof zurückzuliefern.

16. Sohlen und Absätze: Herrensohleu und Msätze je nach Größe das Paar 2428 Mk.; Damen.sollen und Absätze je nach Größe das Paar 1825 Mk.; Widersohlen und Absätze je nach Größe das Paar 818 Mk. Der Verkauf erfolgt im.Lebens mittelanft gegen Bar unter Vorlage der AnÄveiskarte cm folgenden Tagen:

Bezirk 1 M 3 Montag den 28. Juni von 71/2 bis

12 Uhr und 21/2 bis 5 ITbr ;

Bezirk 4 bis 6 Dienstag den 29. Juni von 71/2 bis 12 Uhr und 21/9 biS 5 Uhr;

Bezirk 7 bis 10 Mittwoch den 30. Juni von 71-2 biS 12 Uhr und 2Vs. bis 5 Uhr;

Bezirk 11 bis 13 Dormerstaa, den 1. Juli von 71/2 bis 12 Uhr und von 2Vr bis 5 Uhr.

Bon der Pveis-mckunassMe für die Provinz Ober Hessen werden sollende Richtpreise für Be­sohlen von Schuhen! Bfet Stellen des Leders durch den Kunden als angemessen erachtet:

Schuhe für Herren (Durckstchnittsgröße 42): Soksten und Absätze 1818 ML, M>sätze 35 ML Schuhe für Tttmcn (Durchschnfttsgrbße 38); Sdch- len und Absätze 1214 ML, Absätze 1,50-3 ML Sckuihe für Knaben imd Mädckmr (Durchschmtts- große 3638): Sohl«: unb Absätze 1315 ML, Absätze 34 ML, 3135: Soh^i und Absätze 912 ML, Absätze 23 ML. Sckmhe für Künder (Turchschnittsaröße 2730): Sohlen und Absätze 710 ML, Mätze 1,503 ML., 2026: Solsteu imd Absätze 56 ML, Absätze 11,50 ML.

17. Bekleidungsstücke für Minder­bemittelte: Für die Versorgung der minder- bemittelteu Bevölkerung der Stadt Gießen sind uns eine geringe Anzahl Herrenhemden aus Nessel­stoff, gewebte Herrenhemden, Herverrurtterhosen und Drillich überwiesen iiwrbeit. Bezugsscheine werden im Leveusmittelamt ausgegeben für den Bezirk 1: Montag den 28. Juwi 1920 rvn 812

und 35 Uhr ,

Bezirk 2: Dienstag den 29. Jimi 1920 von 812 imb 35 Uhr;

Bezirk 3: Mittwoch den 30. Jiun 1920 vvn 812 intb 35 Uhr.

Die Belieferung der Mioen Bezirke erfolgt nach Eintreffen weiterer Bolle idnngMücke.

Markeu-Ausgabe.

Dmmerstag imb Freitag den 1. und 2. Juli gelangen in den Bezirken Brot-, Fleisch- und «sondevausgabe - Marken wie nachstehend zur

AE Donnerstag vorm. von 812 Uhr, FK Donnerstag nachm. von 26 Uhr, LQ Freitag vorm. van 812 Uhr, RZ Frvitag nachm. von 26 Uhr'.

Ausgabe von Brennholz.

Die Nr. 2 der ausgrgobenen Holzbezugskarte wird mit 5 Zentner Hartholz beliefert. Der Preis für den Zentner ist auf 13 Mk. festgesetzt. Der Gesamtbetrag von 65 Mk. ist auf dem Brennstoff-1 amt in den Geschäftsstunden von 812 und 24 Uhr zu entrichten, imb zwar:

Bezirk 5: Bnckfttalxm AK Montag, 28. 3mii, Bezirk 5: Buchstaben LZ Dienstag, 29. Juni, Bezirk 1: Buchstaben AK Mittwoch, 30. Jmn,. Bezirk 1: Buchstaben LZ Donnerstag, 1. Juli, Bezirk 6: Bnchstal«n AK Freitag, 2. Juli, Bezirk 6: Buchslaben LZ Montag, a. Juli, Bezirk 2: Buchstaben AK Dienstag, 6. Juli, Bezirk 2: Buchstaben LZ Mittwoch, 7. Juli, I Bezirk 8: Buchstaben AK Donnerstag, 8. Juli, I Bezirk 8: Buchstaben LZ Freitag, 9. Juli,

Die Hol zaus gäbe findet statt gegen den bei der Bezahlung ausgehändigten Gutschein in der Zeit von 812 imb 1l Uhr für

Bezirk 5: Holzlagerplatz Gabe l s b e r g er­st r a ß e am Montag den 28., Dienstag den 29. und Mittwoch den 30. Juni 1920,

Bezirk 1: Holzlagerplatz Steinstraße am Mittwoch den 30. Juni, Donnerstag den 1. und Freitag den 2. Juli 1920,

Bezirk 6: Holzlagerplatz Gabelsbergcr- stra ß e am Fveitaa den 2., Mvntag den 5. und Dienstag dem 6. Juli 1920,

Bezirk 2: Holzlagerplatz Steinstratze am Dienstag den 6., Mittwoch den 7. imb Donnerstag dar 8. Juli 1920,

Bezirk 8: Holzlagerplatz Gabel s be r gest r a ß e am Donnerstag den 8., Freitag den 9. mw Montag den 12. Juli 1920.

Samstags bleiben die Lagerplätze gefchlostem Gießen, den 25. Juni 1920. 7O23B

Stadt. Brennstoftamt.

Zum 1. Juli 1920 treten auf der Strecke! Frankfurt a.M.Marburg folgende Fahrplan­änderungen ein:

Zur Wahrung des Anschlusses von D 175 an Bk 793 in (ließen und Herstellung einer direkten Zugverbindung (Basel)Frankfurt (Main'' Hbf. Cassel bzv). (Basel)Frankfurt(M)Hbf.Wabern Bad Wildungen verkehren D 175 und Pz. 793 wie folgt:

D175 (Frankfurt a.M. Hbf. ab 1.57 nachm.), Friedberg ab 2.43 nachm., Bad-Nauheim ab I 2.54, Gießen an 3.29 nachm. und ab tvie bisher.

Pz. 793 (Frankfurt a. M. .Hbf. ab 1.05 nachm.) bis Gießen wie bisher, ab Gießen 3.35 nachm., Marburg an 4.24, ab 4.29 nachm.

Des Weiteren wird Pz. 704 (Gießen bisher ab 4.10 vorm.) von Gießen bis Frankfurt a. M. West um 5, ab Frankfurt a. M. West um 6 Minuten

Versteigermrg beftinimt.

Besichtigmm kann von 1011 Uhr norm, in der Wohnung Bismarckstr. 11 am Donnerstag er­folgen. 7035

Deckenbach^ stellv. Gerichtsvollzieher in Gießen.

Stäöt. tebeiismittdamt

Waren-Ausgabe für die Woche vom 28. Jun: bis 4. Jicki 1920.

Nicht rcckstzeitig abgeholte Ware verfällt.

1 Brot: 2000 Gr. Brot oder 1480 Gr. Mehl. Brot Kg. 2.15 Mk. Brötclien 15 Pf. Weizen- brotmchl Kg. 2.80 Mk. Weißbrot Kg. 2.45 Mk. Weißbrotbäcker: Emil Hanke, Rregelpfad, Ludwig Rühl, Macttplatz. Mehl für Kranke: Kg. 3.20 Mk. 1 Verkaufsstellen siehe unter Nr. 9).

2. Fleisch: Wochenabschnitt 26. Metzger für Fremde: Karl Scharmann, Marburger Sttaße 34.

3. Vegetaline: 250 Gramm zu 6.90 Mk. Ausgabe durch die Metzgergeschäste gegen Abgabe der Bezugsadschiiitte 5 der Auslandsfleischkartc. Die Auslandssleischkarterr, welch: bei Metzger Krug eingeschrieben sind, werden von Metzgermeilter Jul. Rosenbaum, Kirchmplatz 4, beliefert.

4. Kartoffeln: Verkauf kommende Wvckie nur Donnerstag, Freitag und Samstag. Wochen­menge 6 Pfund. 4

5. Butter: 50 Gramm Butter 1.9o ML, 125 Gramm Mprgarine 3.25 Mk.

6. Käse: Montag den 28. Jrmi 1920 wird in den Verkaufsstellen der Molkerei Grieb, Frank- furtLr Straße rmd Plockstraße an die Bezirke 7 »und 8 Käse ausgegeben. ?luf einen Anteil entfallen etwa 100 Gramm (Preis 6.40 das Pfd.). Dre Ausgabe erfolgt gegen Vorlage der, Lebeirsmittel- ausweiskarte und Abgabe des Abschnitts 7 zur Lebensmittelkarte.

Arrf deni Brelmstoffämt iuerben an Haus­haltungen v>hne Zentralheizung Kohlen bezugs karten -ausgogeben und zwar: Bezirk 8. Anfangsbuchstaben AG am Montzrg, den 28. Jrmi 1920, am Dienstag, den 29. Jrmi 1920, M i ttwvch, den 30. Iuni 1920, nach-

Anfangsbuchstaben VZ mittags von 2 Uhr ab verberge re rch

am Mttwoch, den 30. Juni 1920. int Darmstadt er H a 11 s, W a ll tor str 6

Bezirk 5. Anscmgsbuchstabat 216) oatyier gegen Barzahlung, anr lvrutch des § 3M

am DomterHtag, den 1. Juli 1920, Handelscmetzbuches auf stchketl denen den es angebt:

m ftSTÄ, zirka 19 Mille Zigarren.

Dlufaiigsbuchstaben PZ Ferner zwangtvnse geßen Barzahlung 1 gr.

am Samstag, den 3. Juli 1920. Dörfer, 1 schw. Handtaffer, 1 Damen-arm^mduhr,

Die Ausgabe der Karten erfolgt nur In der , Rasiennrsser, 5 weiße Taschnttichr, 1 GAdbön- Zeit von 8-12 Uhr vormittags. sowie verschiedenes andere. 7013

Tie Lebensmittelausweiskarte ist mitzubringen. Junker, GenckMovllxieher,

Zur Beliestriiiig wird freigegebeii: Plockstraße 4.

M. 1 der v (HauMrlt>Krrte) mit 5 Zenttitzr _ r

Wen über KoG «oder 10 Zentner BraunkMeu. w

Nr. 1 nrtb 2 in- Z (Zußr^K^ ntit ie 1 Zatt- VE Mg rner KMeit 'A. Kvks oder je 2 Zentner Bmunkohlen. gebkEtk

Die KohleiibcNtasLarten find bis z-iwl 1. Mai > fett' nn °Kahr* 1921 Mtig ?°d°rn und NäbuW

entpstMt es sich, bteie gut uen jeder Art, autogene

KohlolchäuÜlrvn zur vevantwntlrcheii Aurbewah- Tchweißarbetten, Neu- rmrg zu ü6ergcben. Die oarfodxnKftru Nummerm emaillieren und Ber- von'16 bzrv. 15 wecden iiacheinurnder zur Be- nirkcln prompt, billig liefonms frei gegeben. Die am die eixisduen Num- und gut. .»638

mer.i mtfalttniden Mengen richberr «ich dm I Jul BUS «Latz, K<chlcm4->raängen. . 7005B Inheiden,

Gießen, bat 24. Juan 1920. mechauijcheWerkttätte.

Städt. Brmrnftoffamt. Telephon Str. 4.

habt habon oder e.f- ""usforder.mg zur ^pstlrim» ' dst Bevölkerung gebeten, Tüten ......--"rv > «u7:; Abholen der Waren mitzu-

Privat- Handels-Schule HERMES Gießen, Bahnhofstr. 60

frühergelegt.

Auch Pz. 780 (Gietzer: bisher ab 12.40nachin.< 1 ß'ärs'r^ dHLttick abgegeben werden." erhält von Gießen bts Friedberg; eu« Die Direktion der Elektrizitätswerke und Sttaßen-

(Gteßen ab 12.38 nachm., Friedberg an 1.34 ber Stadt Gießen,

nachm.). . St ölte 7042c

Bei Pz. 794 (Friedberg ab 6.39 nachm^) wer- ___________________-------------------

den auf "den Bahnhöfen Bruchenbrücken Okarben, Dortelweil und Berkersperm Aufenthalte vorge- -OekßtzNSkLDNUtzyTHrSge sehen. Der Zug trifft ab l,Juli 1920 7.48 nachm. letzte diesjälwige ösfentlkche Impftermin

m %antfTUTL0--?' EM. für die Ersttmpflinge der Stadt Gießen wird um

Nähere Auskünfte über denIahrplan der vor- Mittwoch, den 3 0. Juni 1920, nachmit­genannten Personenzuge ab 1. ^uti 1920 erteilen 3 u^r, im Jmpslvkale Turnhalle der 5ie Bahnhofe.____________________________/UiOia StadtmädchensucUe, Schillerstr. 8 abgehalten. ,

Blan über die Herstclttma einer ober-1 . Wer, diesen Dermin nicht benutzen will, muß irdischen Telegraphenlinie in der Untermlsse in sein rmstfMchtiges Kind mit nflene Kv)t«n unpseu Oberhörgern liegt bei dem Postamt rn Butzbach ta'fc24 Juni 1920 BiÄs« w»». I Äsasaan.......

Telegraphen-Banamt. 7051D

Hansa

Privat-Handelsschule Gießen, Seltersweg73.

Inh. und Leiter:

J. Kunzeimann

Diplom-Kaufmann und DiplonirHandri^hrer. EhzigföchuieamPlahQ (if'ffl/nh.zugi.Schulleit., rer u. Fachmann ist.

Am l.Juli Beginn neuer Kurse in

Engi., Franzos. Buchf, Korrespondenz, StenographMasclunen- schrtnb. u. and. Handels- fächem.A nmetcLtäglich.

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gespllfchaften auf ü aen, Kolynlalgesett- fdx.i Beuger -r^schaften und ander-Berg- oende Vereinigungen, Gesellschaften mit veschränkter Haftung, Dersicherungs- vereine, eingetragene Genossenschaften, deren Anteil auf mindestens 50 Mark lauten, sowie Kreditanstalten;

b) sonstige inländische juristische Personen;

0 inländische, nichtrechtsföhige Vereine sowie sonstige inländische Vermögensmassen, die Nicht istrn Vermögen anderer Abgavepslichtiger anzu. rechnen sind, insbesondere Stiftungen ohne juristische Persönlichkeit;

d) die Eigentümer von inländischem Grund, und Betriebsvermögen oder diejenigen Personen, denen nach Arttkel 297 i des Friedensvertrags Äne Entschädigung gewährt worden oder zu ge­währen ist.

3 wer zur Abgabe der Steuererklärung nach Nr. 1 und 2 Verpflichtete zu vertreten hat.

Die Angehörigen des Deutschen Reichs, die sich bereits vor dem 31. Juli 1914 mindestens zwei Jahre ununterbrochen des Erwerbes wegen oder aus anderen zwingenden Giünden im Ausland aufgehalten haben, ohne einen Wohnsitz im Inland zu haben, und noch am 31. Dezember 1919 im Ausland gewohnt haben, sind zur Abgabe einer Steuererklärung nur insoweit verpflichtet, als sie zu den oben unter 2 d bezeichneten Personen gehören. Diese Ausnahme findet jedoch keine Anwendung aus Reichs- und Staatsbeamte, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland gehabt haben.

Die zur Abgabe der Steuererklärung Verpflich­teten werden aufgefordert, die Steuerklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 28. Juni bis 28. August 1920 bei dem unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Vordrucke für die Steuererklärung können von dem unterzeichneten Finanzamt bezogen werden, und zwar, soweit den Steuerpflichtigen Vordrucke nicht zugestellt worden sind und es sich um die beiden ersten Stücke handelt, kostenlos und, soweit weitere Stücke verlangt werden, gegen Zahlung von 1 M. für jedes weitere Stück. Die Verpflichtung zur Abgabe der Steuer­erklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugesandt worden ist.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf die Gefahr des zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Mündliche Erklärungen werden von den unterzeich­neten Finanzämtern während der üblichen Geschäfts­stunden zu Protokoll entgegengenommen.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegen­den Steuererklärung versäumt, wirb mit Geld­strafen zu der Abgabe der Steuererklärung ange­halten; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 vom Hundert der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden.

Wer das Reichsnotopfer ganz ober teilweise hinterzieht oder zu hinterziehen versucht oder eine derarttge Handlung seines Vorteils wegen begünstigt ober hierbei hilft ober wer seines Vorteils wegen Gegenftänbe, von denen er weiß ober annehmen muß, bah bas Reichsnotopfer für sie hinterzogen ist, verheimlicht, absetzt oder zu ihrem Absatz mittvirkt, wirb mit Gelbstrafe bis zum breifachen Bettage ber bettefsenden Steuer bestraft. Neben ber Geldstrafe kann auf Gefäng­nis unb Verlust ber bürgerlichen Ehrenrechte erkannt sowie die Besttasung auf Kosten des Ver- urtellten bekanntgemacht werben. Vermögen, das bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer vorsätzlich verschwiegen wirb, verfällt zugunsten des Reiches. Sonstige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Gesetzes über das Reichsnot- Opfer oder die zugehörigen Verwaltuugsbestimmungen önnen mit Ordnungsstrafen bis zu 1000 M. geahndet erben.

Für bkp bis zum 30. Juni 1920 auf bas hsnotapfer bar gezahlten Beträge (8 41 bts etzes) werben 8 vom Hundert und für die in

3 eit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1920 bar zahlten Beträge 4 vom Hundert als Vergütung währt. Die in dem § 30 des Gesetzes über das ^.ichsnotopfer vorgeschriebene S prozentlge Ver- nsung der Steuer vom 1. Januar 1920 ab hört r den durch die Zahlung getilgten Betrag mit m Tage der Einzahlung auf.

Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen, den 24. Juni 1920.