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1T0. Jahrgang
Montag. 2d. Januar 1920
GietzenelAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhefsen
ZwiMngsrunddruck ».Verlag: vrühl'sche Unio.-Vuch. n.Steinbrnderet 8.Lange. Schriftleltnng. Geschäflrstelle u.Druckerei: 5chu!ftt'.7.
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Umsatzsteuer.
Vmi JustiZvat Grümivald, M. b. N.
Mit dem 1. Januar 1923 ist das neue U m - satzsteuergeseb in Kraft getreten. Seine bei den Vorgänger haben keine lange Lebensdauer gehabt Äs erste Gesetz, genannt: „Gesetz über einen Warenumsahstempel", hat nur 22 Monate Geltungsdauer er äugt. >md das Umsatzsteuer- aesetz von 1918 bestand vom 1. August 1918 bis 31. Dezember 1919. Der Uebergang von der Geltung des 1918er Gesetzes zu dem neuen hat eine ziemlich große Verwirrung in den steuer- Vflicktigen Kreisen zur Folge gehabt, denn zum ersten Male erfolgt im Januar 1923 die Veranlagung des Steuerjahres 1919 nach den Bestimmungen des Gesetzes von 1918, und vom 1. Januar 1920 an müssen die gewerblichen Lieferungen und Leistungen schon nach dem neuen Gesetz sich richten. Diese Verwirrung wurde vergrößert durch die Bekanntmachung der Finanzämter bzw. Um- satzsteucrämter, welche selbstverständlich noch in Gemäßheit des Gesetzes vom Jahre 1918 ergangen ist, und sich beüelft 'auf die Entrichtung der Steuer in dem Steuerjahr 1919. .Handels- und Jndustrieverbände haben an ihre Mitglieder Nund- »chreiben versandt, daß der neuen Besteuerimg alc Forderungen unterliegen, die bis zum 31. Dezember 1919 nicht beglichen seien. Diese Auslegung des Gesetzes war falsch, denn für nachträgliche Kasseneingänge, die aus Verkäufen vor dem 1. Januar 1920 sich ergeben, gilt der Absatz 3 des § 51, der in zweiter Lesung von der Nationalversammlung eingefügt worden ist, und welcher lautet:
,Hst nach diesem Gesetz eine Steuer für eine Lieferung oder sonstige Leistung zu entrichten, die nach dem Umsatzsteuergesetz vom 26. Juli 1918 steuerfrei war oder einem niedrigeren Satz untere lag, fo ist für die Steuerpslicht und die Höhe des Steuersatzes nur bann dieses Gesetz maßgebend, wenn soiuohl die Vereinnahmung als auch die Lieferung und sonstige Leistung nach dem 31. Dezember 1919 liegen. Diese Vorschrift tritt mit dem 31. Dezember 1920 außer Kraft."
Das neue Umsatzsteuergesetz hat alw eine rückwirkende Straft nicht. Der § 51 ist in dem ver- obschiedeten Gesetz zu § 48 geworden, und dieser enthält in seinem ktzten Absatz die Bestimmung, daß für Lei stungen aus Verträgen, die Mr dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden sind und für roeldye Entgelte nach diesem Zeitpunkt )u entrichten sind, der Abnehmer mangels abweichender Vereinbarung verpflichtet ist, dem Lieferer einen Zuschlag zum Entgelt in Höfte der auf die Leistung entfallenden Steuer zu leisten. Dabei ist jedoch der Betrag abzuziehm, der bei einer Weilergeltung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. Juli 1918 auf das Entgelt entfallen wäre: es fei denn, dast der Vertrag unter b;n § 42 Absatz 6 des Gesetzes fällt. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch nicht auf Zahlungen, die nachträglich für vor dem 31. Dezember 1919 getätigte Lieferungen eingehen, sondern lediglich auf Leistungen/ unb Lieferung^, die auf Grund früher abgeschlossen wer Verträge nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erwlgen. Ter Kalkulation solcher Geschäfte war der niedrigere Satz des früheren Umfayst-euergesetzrS zu Grunde gelegt, die Umsätze selbst aber sind, «weit sie nach dem 1. Januar 1920 erfolgen, erhöht steuerpflichtig. Dem Lieserer soll die Möglichkeit gegeben werden, die unvorhergesehene Er, Höhung der Steuer auf den Abnehmer abzuwälzen.
Das neue Umsatzsteuergesetz ist der Erkenntnis entsprungen, dast i.t der finanziellen Notlage des Reichs die Finanzbedürfnisse durch direkte Steinum nicht al.ein gedeckt werden können und datz aus indirekten Abgaben bis zum Erträglichen herausgeholt werden mü se, was irgend möglich fei. Die Steuer muß, mindestens einen Ertrag von 4 Milliarden bringen, und um dies M erreichen, müs.en die Geschäftswelt, Haniel und Jndultrie Belastungen hinnehmen: und es muß der Verbraucher in erheblichem Maße zur Steuer herangezogen werden.
Die Umsitzfie er bietet auch gleichzeitig einen wertvollen Anhaltspunll für tie direkten Steuern. — Säum o.t ist <5truettwrlageu der Einwand mtgegengehalten worden, daß man se als undurchübrear bezeichnet. Tie Praxis ch.t alle diese Befürchtungen a.s unbegründet erwiesen, so erwartet man es auch hier.
Belanntlich hat die sozialdemokrati'che Partei bereits im Sommer in Weimar c-klä t. daß sie nur dann dieser schweren Belastung b s Verbrauchs zus'immen werde, wenn vorher oder doch g'eich- zeitlg de großen Kriegs steuern, die Erbschaftssteuer und auch das Reichsnotopfer oerabsch'i'bet wü den. Tie'e Vora s etzun- gr.t sind bekanntlich erfüllt worden; hie neuen Steuergesetze, die das Vermögen ergreifen, sind beschlossen, unb es stehen nur noch aus die Reichseinkommensteuer, die Kapitalertrags euer und bi: jnvi neuen Gcsetzmtwürfe, die das Reichsfinanzministenum vor KU'zem b m Reichsrat vorgelegt hat und die dort auf erheblichen Wid-r sprach gestoßen sind. Ich werde an anderer Stelle b.m Inhalt dieses Ge'etzes kur; d rlegm, vie ich auch auf geäußerten Wunsch die toefent» lidjen Grundsätze des Entwurfs des Gesetzes ü. er die Reiä'S.Einkommensteuer erötfcm werd'. Für heute gilt es, das Publikum auf die wesentlichen Anmtsätze des Umsatzsteuergesetzes, vom vre.kii'äien Standpunkt aus, aufmerfiam zu ma- tei, und namentlich bervorzUle en, welche Urter- fdnebe es aufw.nst gegenüber den frül.e.^ kurz- tejt.er Ums tz'euergesetzen.
1. Zunächst ist der Umkreis der Steuerpflichtigen weiter gesteckt. Nich nur die ganz kleinen Betriebe mit Umsätzen unter 3300 Mark im Jahre änd jetzt steuerpflichtig, sondern auch alle freien Berufe fallen unter die Steuer. Die Aerzte, An- oälte, Schriftsteller, Künstler, Artisten, Prediger, Lehrer, Chemiker, soweit sie selbständig sind, d. h.
nicht angestellt ober beamtet sind, sondern auf eigene 9tedynung und eigenen Namens berusliche j Einnahmen haben, sind steuerpflichtig. Der Arzt, der als Beamter angestellt ist oder als Assistent suugiert, d-ec Anwall, der Sy.rd.kus eines Groß, unternehmens ist, sind nicht umsatzsteuerpflichtig. aber eine Differenzierung der Entgelte bv? er Pen sonen wird bann cintvetcn müssen, je nach dem dieselben auf Grund des Anstcllungsvertrages oder auf Gruitd selbständiger Tätigkeit erworben sind der staatlich angcstellte Leiner hat zwar nicht feiner Gehalt zu versteuern, wohl aber seinen Erlös auf- Privatsttinden, der Künstler nicht sein Salär, bae- er vom Theater bezieht, wohl aber die Vergütung, die er erhält, wenn er etwa die Festlichkeit eines Vereins durch seine Mitwirkung verschönert. Dir angegebenen freien Berufe brauchen im Gegensatz zu den gewerblichm Steuern Uyre Tätigkeit nicht anzumelden, sie sind aber verpflichtet, zur Feststellung ihrer Entgelte regelmäßige Aufzeichnungen zu machen intb eine Umsatzsteuererflärung erstmalig zum 1. Januar 1920 einzureicb-en.
Alle Lieferungen und Leistungen, die jemand innerl>alb der von ihm selbständig ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Inland gegen Entgelt ausfahrt, unterliegen der Umsatzsteuer. Als gewerbliche Tätigkeit gelten für dieses Gesetz auch die Ueberzeugimg und der Handel. Die Steuerpflicht wird weder dadurch ausgeschlossen, daß die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder ein Verein, eine Gesellschaft oder eine Genossenschaft, die nur an die eigenen Mitglieder liefern, die Tätigkeit ausüben, noch dadurch, daß die Leistung auf Grund geiefelitOer ober behördlicher Anordnung bewi kt roirb ober kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt.
Auch'.oer Ge ennändoaus dem eignen jBetrvf) für seinen persönlichen Bedarf entnimmt, muß die Umsatzslener lci.ten. Aus enommen von bin: Besteuerung sind Umsätze mis dem Anslanb und die außebhitb des Kleinhandels erfolgenden ersten Um-f fülle eingeführter Gegenstände im Inland, soweit nicht in diesem Gesetz Gegenstände der in 8 15 des Gesetzes bezeichneten 9Lrt in das Inland gebracht werden lLuxusg-genslände». Auch bet § 23 des Gesetzes enthält witeve Ausnahmen von briet Besteuerung. Ausaenommen sind ttrt'er Kreditgewährungen und Umsätze von Gesellschaften, Gelb- fvrderungen, insbesondere von Wechseln und Schecks, sowie von Wertpapieren, Anteilen von Gesellschaften intb sonstigen Bereinigungen, Banknoten, Papiergeld, Geldsorten unb von inländischen amtlichen Wertzeichen, Umsätze von Edelmetallen und Edellegierungen außerhalb des Kleinhandels noch näherer Bestimmung des Reichsrats. — Tie Besteuerung der banktechnischen Gesellschaften im Inland ist frei, da sie ja an sich schon der Besteuerung unterließen.
Der vorentwurs de; Reich;lag;wahl- gesetzc;.
Berlin, 24. Jan. (Wolfs.) Der Vor entwarf des Reich stagswahlgesetzes, dessen Grundzüge bereits mitgeteilt wurden, wurde nunmehr vom Reick-sniinisterium des Innern ver- ösfentlickst. Die Verteilung der Migeordneten auf die einzelnen Parteien erfolgt nach dem sogenannten automatischen System, das zuerst m Baden für die Landtagswahlen eingesül-rt wurde. Auf ie 60000 gültige Stimmen entfällt ein Abgeordneter. Für die Berücksichtigung der Reststimmen sind verschiedene Verfahrensarten möglich. Das Reichsministcrium des Jmiern stellte baber drei ” t m ü r f e auf, um der drei en Oeffentlichkeit Gelegenheit zu geben, zu den einzelnen Anwen- i-K.ig^ui^.icy^eiUu »es neuen Syllems Stellung zu nehmen. Im Vorentwurf A werden die in den einzelnen Wahlkreisen nicht verbrauchten Reststimmen auf die Reichswahlvorsch'ags i'te tvrrech- nct. Im Vor.ntwurf B roerben mehrere örtlich zu- sammenhängeirde Wahlkreise zu einem Wahlr«r- band zusammengefaßt Die im Wahlkreise nicht verbrauchen Reststimmen werden auf die Reichsliste übertragen. Ter Vorschlag C verbindet gleichfalls die örtlich zusammenhängenden Wahlkreise zu einem Wahlverbande und überläßt es den Wählergrupp'n, entweder die Wahlivcisvorschläge oder Die Verbandswahl vor schl ä ge einzureichen.
Parteien, die in Den einzelnen Wahlkreisen nicht wenigstens 60000 Stimmen erreichen wurden, können sich so mit Wählergruppen benachbarter Wahlkreise zwecks Einreichung gemeinsamer Wahlvor- fdväge (Vcrlxindswahl Vorschläge) ivrbätben. Dadurch sott Den Parteien die Möglichkeit gegeben werden, auch in solchen Wahlkreisen örtlichen Kandidaten zum Erfolge zu verhelfen, wo sie an sich scktwächer vertreten sind. Tie Wahlkreiseinteilung ist als Anlage zu dem neuen Gesetz und damit als BestanDteil^des Gesetzes gedacht. Sie ist noch nicht ent war f e n, da die Ergebn; se der Volkszählung vom 8. Oktober 1919, die chr zu Grunde gelegt werden sollen, noch nicht vorliegen. Neben dem neuen Wahlsystem bringt ber Dor- entwurf auch sonstige Neuerungen gegenüber dem bisherigen Wahlrecht. Be onders ist zu erwähnen, daß er den nneberbolt laut gewordenen Wünfchen, die Wahlen zu gewähren, Rechnung trägt.
Berlin, Lö. Jan., (WB > .Aus lern R rchs- wahlgesetz-Vorentwurf ist noch i« in 8 13 vorgesehene Einführung von W a hl s che t n en hnvor- zukrben. Solche Wahlschnne sollen alle biejent^e:! Wäller erhalt-.-n, die keinen festen Wo hnN.tz baJen, z. B. Rei'end«, LoTomotivsiLh^r u w. eie [ÖTtncn dann in je einem l^lstbigenWahlbr? irk wählen. Nach § 21 soll ter Reichs Minister des Innern, HKnn mfelge gnl-tger W-alLleteillgung bn der Zuteilung von je einem Mga. rdneten auf 60 000 Stimmen bk Zahl d r Abg^ordnelen 403 nicht erreichen w rde, das Recht laben, durch eine Verordnung Die Vert(i ungszafL 60000 foweit herad- zuietzen, daß die ZalA der Abgeordneten 400 er- oeicht.
Das Gesetz über die Wahl des Reichspräsidenten.
Berlin, 2$, Jan, (Wolff.) Der im Reichsministerium des Innern ausgestellte Vorentwurf des Gesetzes über die Wahl >es Reichspräsidenten wird nunmehr .'eröffentlicht. Der Entwurf läßt die absolute Mehrheit entscheiden. Sollte sich lber eine solche Mehrl)eit nicht ergeben, so soll im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit den Ausschlag geben. Damit wird ein mittlerer Weg eingeschlagen, da die für die Wahl des Reichspräsidenten im Interesse des Ansehens seiner Stellung nicht erwünschte Stichwahl vermieden »vird. Der Entwurf geht davon aus, daß, wenn der erste Wahlgang zu einer endgültigen Wahl nicht führen sollte, auf Grund seiner Ergebnisse sich ustschwer eine Verständigung zwischen den Wühlergruppen in der Richtung erreichen lassen wird, daß aus dem zweiten Wahlgang ein Mann hervorgeht, der die große Mehrcheit der Millersck>aft hinter sich hat. Die übrigen Vorschriften des Präsidentenwahlgesetzes sind den Vorschriften des Reichswahlgesetzes angepaßt. Im Interesse der Vereinfachung der Wahlgeschäfte sind für die Vorbereitung unb Durchführung der Wahl und für die Feststellung und Prüfung des Wahlergebnisses die gleichen Einrichtungen und Organe vor» gesehn wie für die Reichstagswahlen.
neue LisendahnwerkftStten geschloffen.
Berlin, 24. Jan (WTB.) Alle bis^eriaen Bemühungen her Eis-mbahnverwaltung, die Leistungsfähigkeit bet Eisenbahnwcrkstätten wirk am zu beben, haben einen genügenben Erfolg nicht gehabt. Die Regierung sieht sich gezwungen, im Voten Bewußtsein ihrer Verantwortung vor dem Volke die besonders unwirtsckmftlich arbeitenden Werkstätten Berlin 1 unb 2, Breslau 2 unb 4, Stargard, Se- balsbrück (B^. Hannover), Darmstadt 1 unb 2, Salbke (Bez. Magdeburg), Frankfurt a. M., Jena, Gotha und Königsberg L Pr. vom 26. Januar ab z-u schließen und sämtlichen Arbeitern unter gleichzeitigem Verzicht auf weitere Dienste zu kündigen. Die Werkstätten werden demnächst unter neuen Bedingungen geöffnet, die Wirtschaftlichkeit und erhöhte Arbeitsergelmisse ermöglichen. Die Wiederaufnahme sämtlich'r bisher be>chäsiigten Arbeiter ist unmöglich. Ausgenommen werden nur diejenigen Arbeiter, die sich schriftlich zu einer verständigen Akkordarbeit auf Grund der neu vereinbarten Tanslolmsätze und zu der täglichen Arbeitszeit von vollen acht Stunden verpflichten. Die mit den Gewerkschaften geführten Tarifverhandlungen, erkennt die Regierung voll an. Die neuen Tarife bilden die Grundlage für die Festsetzung der Sätze. Die Regierung bietet damit der Arbci erschast die Mötflichkeit, bei guten Leistungen noch mehr als die Tariflöhne zu verdienen.
Akkordarbeit bei der Eisenbahn?
Berlin, 25. Jan. (Priv.-Tel.) Mehrere Morgenblätter bringen Ausjül)r-.mgen des Referenten des preußisckMn Eisenbahnministeriums, Der den „P. P. N u. a. mitteilte .daß die Eisen- bahnverwaltung seit der Demobilisierung die Zahl ihrer Arbeitnehmer in den Werkstätten auf 160 000 d. h. um mehr als das Doppelte vermehrt hat. Trotzdem die Eisenbahnvcrwa tung außerdem von der Friedens- leistung jeder Werkstätte 60 Prozent in Abzug brachte, blieb der große Durchschnitt aller Arbeitsleistungen hinter dieser Anst«de- ning noch um 60 Prozent zurück. Eine Anzahl der Werkstätten leisteten nur ein Viertel, ja ein Sech'tel bzw. ein Achtel dieser Solleiitung. Die VerDienstmgölichkcit dec Arbeiter soll durch das Akkordsystem nach oben nicht begren.t werden Es soll lediglich von dem Witten und bet Geschicklichkeit des Arbeiters abhängen, wie hoch sich fein Einkommen belaufen wird.
Abschied der Reichrwehri'u^pen von zienrbnrg und Dornig.
Flensburg. 24. Jan. (WTB > Ter Ab. schied der deutschen Reichswehr t r,u p- pe u, die mit dem heutigen Tage nach stbstdock üter» liebeln, gestattete sich zu einer gewaltigen Kundgebung f.r das Deutschtum. Die ganze Stadt prangte in reichem Jllagoenschmuck. Unter ben Klä gen des Liedes „Teut'chland, Deutsch^nd über alles" nahrnm die Feldgrauen vor dem Brs- merckbrunnen Auf ellung Oberbürgermevter Tr. Tods en hielt eine Ansprache. Vereine und Storger» schift bildeten einen Zug, der über 30 0(X) Porsvren umfaßte. Nach der Abfahrt der Reichstruppen ,y>gen vor dem Flensburger Hof, dem Sitz der internationalen Kommission, Posten der alitierten Mächte auf.
Danzig, 24. <WTB) Dre Danziger Garnison verabschiedete sich h.ncke durch eine Parade auf dem fceumarft, die der Wmman- bierenbe General des 17. ArmocVorps, von Malo- chowski, abnahm. Tiefer hielt eine ergrawnbe An-, smache, die in ein L*)ch auf das 1-eutiche Vaterland ausllang. Die Menschenmenge stimmte „Deutschland, TeutfcÄand über alles" an.
-lSguith als LpvositionSrcdner.
Cambridge, 24. Jan. sWolsf) Asquith erfiarte gestern abend in einer Rede in Eam- bridge: „Tas Schwerste, was auf der Koalitionsregierung lastet, it, daß sie an einer irum 9? erteil uni der Länder teilnahm. Grenzen änderte und unsere früheren Feinde
in uner t r ätzl'i.chem Maße belastete. Sie war nicht ernitlun und andauernd bestrebt, auch nur die Grundl^ze eines Friedens mit Rußland zu legen. Die t.ussiichc Politik der Koalltions- regicrung war tum Anfang an irrig und schlecht inszeniert. Ein großes Gemein ve.en, wie Rußland, muß selbst über seine Regierungsform ent scheiden. Jetzt ciüblich haben wir getan, was wir vor einem Jahr hätten tun können: Wir haben die Blockade teilweise aufgel)oben. Gibt cs für Die Kennzeichnung der Nachteile der Koa itions- regierung ein tF-^fsenderes Beispiel als diese Zickzackpolitik der Notbehelfe und sich widersprechen den Bejchlüs>r^
Amerika fand der VolschewiSmuö.
Chicago, 24. Jan. (Wolff.) Die Sonder- kommission, die mit der Unter uchung der Tätia- tcit der Extremisten beau tragt ist, setzte 65 Mitglieder der Kommunistischen Partei und 38 Mitglieder beä Vorstandes der Kommunistischen Arbeiterpartei fn den Anklägern st and.
Berkans ViHt 26 ehemaligen deutschen Schissen
Rio de Janeiro, 25. Jan. (WTB.) Havas. Nach einer Zeitungsrncldung stehen amerikanische Bankiers mit der Regierung von Brasilien in Verhandlungen wegen des Verkavscs von 26 ehemaligen deutschen Schiffen für die Summe von ungefähr 36 Arillionen Dollars an Amerika
An dk'-entschen Landwirte.
Berlin, 25. Jan. (Priv.-Tel.) Wie mehrere Morgenblätter melden, richten die großen land- wirtschaftflchen Körperschaften einen Aufruf an die deutschen Landwirte, in dem es heißt: Die: Lage unserer Brotversorgung ift gegenwärtig äußerst gespannt. Die grei,baren Vorräte der fkeichsgeircstdestelle reichen nur bis zur zweiten :st»ilfte des Februar. Wenn die Liese- rungen nicht sjanz erheblich steigen, müßten schon im März oder April Stockungen in der Brotversor- gung der Sll^ite eintreten. Das würde das Signal zu neuen Mruhen unD damit zum Zusammenbruch unserer Volkswirtschaft geben. Die deutsche Lanowirtsckplst muß und wird dieser Not steuern. Wir richten irn alle Landwirte die dringende Aufforderung, i) vrch beschleunigte Ablieferung des BwtgetreideS die jetzige Notlage zu überwinden.
Aitt» dem Aeiche.
Die AuSttikfernugsfrage nnb die deutsche demokratische Partei.
Magdeburg, 25. Jan. (WTB.) Hier fand eine machtvolle Kundgebung der deutschel,'mokratischen Partei gegen die Auslieferung deutscher Stammes- angehörigelc; an die Entente statt. In einer einstimmig. gefaßten Entschließung sprach sich die Versammlung nachdrücklichst gegen die erpretz^se Zusage der Auslieserung aus und erwartet von der Reichsregierung, daß sie es ablehnt, das Auslieserungsbegehren zu erfüllert
Die beschlagnahmte Rheinflotte.
Freiburg (Br ), 24. Jan. (Wolff.) In einer Entschliestuctz der badisä-en Arbeitsgemeinschaft für Textilindustrie werden die zuständigen Iiegierrmgsstlllen auf das dringendste aufgefordert, alles zu tun, um die Herausgabe der von ben Alliierten beschlagnahmten R beinflott e zuj er reichen. Da die ffoblentxm'orgung nicht nur Badens, sondern auch der 1-adiichen Textilinduijirie des Oberlandes von jeher auf die Flußschiffechrt angewiesen war, bei ben jetzigen Der- ke-hrsverhä'ltnis^en noch melrr, so ist bei weiterem Ausbleib.m der Kvhlenzusuhr mit einem vollständigen Erli egen der Industrie zu retfynen, wodurch tausende unb aber tausende von Arbeitern brotlos würden in ib dem Hunger und Elend preisgegeben würden.
Jnstrndsktznngsarbtittn an Kraftwagen der ReichSwchr.
In brr Nationalversammlung ist folgende An- frage Nus jhke- Grünewald em-ebracht worden:
„Für die Jnstandsetzungsarbeiten an Kraftwagen bet. Reichswehr b-.l'tand bisher eine Zentralstelle mir Zivilangestellten. Jetzt i)t ohne Be- fragen bip zuständigen Fachleute diese Zentralisierung b nb die Zivi isierung, die noch ausgebaut werden J,eilten, au,geloben worden. Es sollen nunmehr Die Kommandeure der ein einen Reichs- wehrbrigczt'Ln die Jnsdandsetunt-:arbeiten selbständig vergeben. Damit sind diese Arbeiten der Aussicht von beamteten Fachleuten entzogen, unb es entsteh die Geiahr der Veneuerunz und Zersplitterung Was gedenkt die M-ichsregi.rung zu tun, unr die den Reichsinteressen nachteilige Um- organii'aifton zu verhüten?"
Versa» tmluugen der Unabhängigen verboten.
Berlin, 24. Jan. (WTB.) Das Polizeipräsidium hat dte fünf für morgen anbera imten Versammlungen der Unabhängigen verboten.
Bn'viarcks Gcdanken nnd Erinnerungen.
Stuttgart, 24. Jan. Wolff) Das feilte verkünttete Urteil in Sachen der Cottalch n Buck- banbluitg gegen den früheren Kai er wegen Äer- ösfent- i chung des dritten Bandes von 931 m a r d. 5 jebonfen unb Erinnerungen beftätrt'/t Die einfmr.i i;e Verfügung des Gerichts vorn 95. November 1918, nach welcher bie Ser- ausg abe des dritten Bandes verboten rst-


