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au ver Frankfurter Theater.
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Gieren, teil 25. September 1920. Der Obcrbürgermttster. I. V.: Dr. Seid.
Nachtrag zur LrtSpolizeiordnung.
Auf Gnnd der ^eftimnrumgen in Artikel
Rivier.
Weitz: W Rivier, Lausanne. Schwarz: M. Flatto, St. Gallen.
1. e4, e6. 2. 64, 65. 3. e6X, edX- 4. S f3, Sf6. 5. L63, Le7. 6. Le3, Le6. 7. 862, 867. 8. Tel,0'0 9. 0-0, Tc8(1.) 10. c3, b6, 11. Tel, Te8. 12. Sfl, 818.. 13. Se5(2) c5. 14. Sg3,c4(3). 15. L bl, 8 67. i6. f4, 16. 17.15. Lf7(4). 18. SXL17, KXSf7. 19. Dg4, 8 66. 20. L H6Ü (5), T el+ (6) 21. T elX, 86- 22. fgX+, hgX- 23. LblXgö!, SXg6 24. De6#.
1. Bis hierhin ruhige Entwicklung, doch was soll der Turm auf der e-Linie? 2. Nützt gleich die Kleine Schwäche des letzten Zuges aus. 3. Dieser Borstotz ist schlecht, Schwarz hätte den Druck auf 64 immerhin aufrecht erhalten sollen, oder eher noch abtauschen. 4. Fehlerhaft Der Abtausch schafft schwache Punkte auf dem Königsflügel, solange der weitze Läufer die Linie bl -H7 bestreicht, wäre sein schwarzer Kollege besser am Leben geblieben. 5. Sehr fein! Auf 8 H5, c5, hat Weitz zunächst nichts. 6. Falsch zum Schluß! Nun hat Weitz zudem noch die e-Linie. Der Schluß »st fein.
Hi
Elsass-Lc
Ort
Lösungen:
Nr. 31. A. Ellermann (Brislane Courier 1920). 1. Preis.
1. D12-b2!
Nr. 32. (Th. Salthouse, Good Can/anion 1916).
1. 62-63.
In einem Tage zur Frankfurter Herbstmesse und zurück!
Stöbt. Eebensmittetamt.
Waren-Ausgabe für die Woche vom 27. 9. bis 3. 10.
Nicht rechtzeitig abgeholte Ware verfällt.
1. Brot: 2000 Gramm Brot oder 1480 Grau» Mehl, Kg. 2.15 Mk., Brötchen 15 Pf. Weizenbrot« mehl Kg. 2.80 Mk Weißbrot Kg. 2.45 Mk. Weih- brolbäcker: Ludwig Weber, Hillebrandstr. 1; Apitz & Ehrhardt, Krofdorfer Str.; Karl Euler, Ludwigs« platz. Mehl für Kranke: Kg. 3.20 Mk. (Berkaus»« stellen siehe unter Nr. 4).
la. Fleisch: 200 Gramm Eorned Deef zu 3.75 M., 125 Gramm amerikanischer Speck zu 3 Mk. gegen Abgabe der Fleischmarke der 38. Woche in den Metzgergeschästen vom 24. 9 bis 1. 10. 20 Ablieferung der eingegangenen Marken bis spätesten» 5. 10. 20 durch die Metzgergeschäste. 102058
2. Nährmittel: 200 Gramm Haferflocken 1.40 M. pro Pfund auf Abschnitt Bu.C der Nährmittelkarte.
3. Jucker für September: 750 Gramm zu 2 M. pro Pfund in den Kleinhandelsgeschästen gegen Ab« gäbe der Iuckermarke für Sept, bis 30. Sept. 1920.
4. Meyl, Nährmittel, Lebensmittel und Zucker für Kranke, Iugezogene und Fremde: Hch. Jung, Rittergasie 11; Emil Fischbach, Seltersweg; Konrad Männche.Wilsonstt.15; SchadeLFüllgrabe, Walltorstr.
5. Fische: Verkaufsstelle in den Markttauben.
6. Obst und Gemüse: Verkaufsstelle in den Marktlauben. Gemüse u. Obst täglich frisch zu Tagespreisen. Größere Mengen Fallobst eingetroffen.
Der Oberbürgermeister lLebensmittelamtk
kWogofle.
Ewvsrhl,
Gießen... ab 8"
B.-Naaheim „ 853
Friedberg . ■ 901
Frankfnrt/M.an939
Tßlicfj, 114 ff.l Abl.OW>b. Künstler'
am Sänfte s[!hr 1®
=EBZ,BEBZ(i Eintrltteb»^ bausDlet^ Hontag mdei Kaue «o 2 »• Vorverkauf bei und
Dafür werden mit Rücksicht auf die derzeitige Lage auf dem Baustvfftnarkt, der sich in letzter Zeit etwas gebessert hat, die auf Grund der Bekanntmachung vom 29. Juni 1920 zu Rr. D. K. 12 378 erlassenen ErleichiMMgen bis auf weiteres wie folgt ergänzt. ■
Es können daher abgegeben werden von Erzeug erwerken und gc-ndymigten Dändlerlagern: 1. a) 2000 Stück Backsteine pro Monat und Ein-- zekverbvoucher,
b) 1000 Stück Dochtziegel aller Art prv Monat und Ginz elberbraucher,
c) 2000 Stück Drainageröhren pro Monat und EiilHelverbraucher,
d) 2500 kg Kalk pro Monat und Erntzekvev- brauxher,
e) 1500 kg Portland- öder Hochsfentzemiertt pw Monat und Einzelperkwaucher.
2. Das von den Krersbauinspektoven btzw. städtischen BaupolizeiÄntern durch Freigabescheine sreizugebende BanmaterialienÄmtinsent wird wie folgt erhöht: r/wx
a) Backsteine — Abbruchsteine brs zu 5000
Stück pw Monat und Baustelle,
b) Dachziegel aller Art bis 5.1t 3000 Stück Pw Monat und Baustelle,
c) Drainageröhren bis zu 5000 Stück pw Mo- nat urck Baustelle,
d) Kall bis zu 15 000 kg pw Monat und Baustelle,
e) Portland- und Hochofenzement bis zu 10 000 kg pw Monat und Baustelle.
Größere Mengen werden im gleichen^ Verfahren wie bte'Oer von der Bau sloffbeschaffungs- stette für Hessen, Sitz in Frankfurt a. M., Obermain stratze 51, freigegeben.
Mit Rücksicht auf den z. Zt. vorhandenen Vorrat an Baumaterialien und zur Verminderung der Arbeitslosigkeit im Bau- und verwandten Gewerbe werden bis auf weiteres Freigabeschrine auch für Lurusbauten ausgesdellt. Borausse^rng ist dabei, bas die Eitzengnisse im Jnlande bleiben und keine Gefährdung der Baustoffbelieferung für den Wvhnungs- und Siedlungsbau eintritt.
Darmstadt, den 11. September 1920.
Der <Äaatstanmffsar für die wirtschastl. Demobil- mackmng in Veslen. Or. Wagner.
Zu Art. 30 der Allgemeinen Bauordnung.
8 1. An Gebäuden, welche divekt an die Straße zu stehen kommen, können Balkone und Erker bis zu 60 cm Ausladung im 1. Obergeschoß zugelassen werden.
Loggien, Beranden und Erker können bis zur Grenze reichen, tvenn gleicharttge Anlagen des anstoßenden Gebäudes durch eine Zwischenmauer getrennt werden. Balkone müssen die Breite ihres Vorsprungs als Abstand von der Grenze erhalten. Für die Gebäude mit Vorgärten können an den Straßenseiten Erker, Balkone und Veranden bis äu 1 m Ausladung zugelasscn werden. Für besondere Anlagen, Säulengänge, Treppen usw. vor der Stratzenfluchtlinie muß besondere Genehmigung in jedem Einzelfalle erwirkt werden.
Zu Art. 39 der Allgemeinen Bau- 0 r dn ung.
§2. Die durch Ortspolizeiverordnung vom 26. Februar 1897 bestimmte Höhe der Einfriedi- jgung bleibt für die Marburger Sttaße und für bie Straße F—G—$> unberührt.
Die Einfriedigung längs der Straßen B—C und D—E sollen dagegen nur eine Gesamthöhe von mindestens 1,30 m erhalten. Die Einfriedigungen müssen aus einem massiven Sockel und aus Metall aus Holzgitter bestehen.
Der Sockel, der entweder verputzt oder aus Hau- ober Blendsteinen herzustellen ist, soll in den letztgenannten Straßen in einer Höhe von mindestens 40 cm und nicht über 50 cm errichtet werden.
Gitter und Tore sind in gefälliger Weise aus- zufühven. An Stelle folcber Einfriedigungen können auch volle Mauern oder auch Deckenzäune, auf deren ganze Länge oder für einzelne Teile derselben, zu- igelassen werden, insoweit dadurch das gesamte Straßenbild keine Beeinträchtigung erleidet.
Gießen, den 25. September 1920.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Dr. Sei b.
K artoffclliefernnfl.
Für unsere Anstalt soll die Lieferung von ca 600 Ztr. guten Kartoffeln vergeben werden. Angebote nebst Proben werden bis zum 2. Oktober 19261 vormittags 11 Uhr erbeten.
Die Lieferung kann auch geteilt vergeben derben- Iuschlagsfnst 2 Tage.
Gießen, den 24. September 1920. 102090«
VttmltW der Provlsljial-Litltzenanßalt.,
Kartoffelliefernng.
Die Lieferuug des Winterbedarfs an guten aus* gelesenen Speisekartoffeln, zirka. 650 Ztr. für die unterzeichneten Kliniken ist zu vergeben. 102343
Angebote und Proben sind bis zmni 2. Oktober 1920 norm. 11 Uhr einzureichen. /
Vergebung kann getrennt erfolgen/. IuschlagsfrM 2 Tage. ,1
Uni». Augenklinik und Kintderklini^
kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
Sonntag, den 26. Sept., 17. nach Trinitatis.
Stadtkirche. Borm. 8 Uhr, zugl. Ehristen- lehre f. d. Neukvnftrm. a. d. Matthäusgem.: Pfr. Mahr. dVs. Bwrrasl. blamge. 11: Kinderkirche f. ö. Markusgem.: Pfarrass. Ramge. — Johannes- kirche. Borm. 8 Uhr, zugl. Ehriltenlehre f. d. Neukonffrm. a. d. Lukasgem.: Pfr. Bechtolsheimer.
Ans dem Nmtsverkündigungsblatt.
** Tas Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 24, September enthält: Nachtrag zur Deutschen Arzneitaxe. — Abgabe von Bauholz aus Staalswaldungen. t—■ Errichtung einer Schorn - steinfeger-Zwangs-tJnnung für Dessen. — Vorschüsse auf Einnahmen aus der Reichsernllommen- steuer. — Uebernahme von Wechselv-erpflichtungen für die Gemeinden usw. durch den Saat. — Fürsorge für Schwerbeschädigte bei der Eisenbahnfahrt. — Viehseuchen. — Dienstnachrichten. — Feld- beretnigung Rabertshausen.
Abgabe von Bauholz aus Staats- Waldungen. Nach einer Mitteilung von der Mrnisterialabteilung für Forst- und Kamcralver- waltung kann im Walde lagerndes rundes Nadel- ftamm'liolz (Bauholz) für die Errichtung von Wohnungsbauten in nachstehend angeführten festen Pretssätzen für 1 Fm. abgegeben werven. Bedarss- trnforberungen sind bis zum 1. döovember 1920 an die genannte Ministerialabteilung zu richten. Die Preisansätze gelten zunächst im Absatz bis 1. November 1920: 1. Fich'enstammholz je Fm. 1. Kl 303 Mk., 2. Kl. 270 Mk., 3. Kl. 1240 Mk. 4. Kl. 200 Mk., 5a. Kl. 180 M., 5b. Kl. 150 Mk. 2. Kiefernstammholz je Fm. 1. Kl. 300 Mk.,
2. Kl. 270 Mk., 3. Kl. 240 Mk., 4. Kl. 200 E., 5a. und 5b. Ä. 180 Mk. , ._ .
Die Maul- und Klauenseuche ist m Nieder-Bessingen am lich seltgestelu ■ roor> den. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestemnd aus der Gemarkung Niaoer-Bessingen. Das Bcv- bochtunasgebiet Metbt unverändert — Ls" Ettingshausen ist die Seuche erlolchen. Die <s>e» nurrhmg Et.ingshausen wird aus dem Sperrgebiet ausgeschneden mtb dem Beobachtungsgebiet ango gliedert. , _ „ . _ ._
Dien st nach, richtendes Kr ersamteS. Tas Ministerium des Innern hat dem Pras^rum der Kri.'gerkameradsch'crft Dassia zu Darmstadt dre Erlaubnis erteilt, zum Besten der Unterstutzungs- fonbö des Verbands, insbesondere für die Unterstützung von Altveteranen eine Geldlotterie nach Maßgabe des vovgelegten Lo'.terie- und Ziehungs- plans zu veranstlllten. Ziehungstermrnl. Dezember 1920. Es dürfen bis zu 100000 Lose zu 1,20 Mk. das Stück einMießlich Reichs stempel ausgegeben werden. Der Vertrieb der bofe ift in sämtlichen Kreisen des Landes gestalt — Das Ministerium des Innern hat dem Vvrstaid des Badischen Landesvereins vvm Roten Kreuz m Karlsruhe die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose der 3 Reihe der 10. , Badischen Roten Kreuz-Geldlotterie" innerhalb des Fveistrvates Hessen zu ver- itwiben. Ziehungstermin: 19. November 1920.
Overnh aus. Sonntag, 26. Sept.: Aida. Montag, 27.: Ter Zigeunerbawn. Dienstag, 28.: Margarethe. Mittwoch, 29.: Rigoletto. Donnerstag, 30 : Ter Vogelhändler. Freitag, 1. Oft.: Figaros Soweit. Samstag, 2.: Die Meistersinger von Nürnberg. Sonntag, 3.: Tiefland. Montag, 4.: Mignon. Dienstag, 5.: Die ersten Menschen. Mittwoch, 6.: Madame Butterfly. — Schau- spielh aus. Sonntag, 26. Sept. nack»m. 3l/t: Jugend. Abends 773: Sophokles' Anttgone. Montag, 27.: Neun zehn- h undert -neunzehn Dienstay, 28.: Amphitryon. Mittwoch, 29.: Sophokles' Anttgone. Donnerstag, 30.: Judith. Freitag, 1. Oft.: Tie Journalisten. Samstag, 2.: Die Verführung. Sonntag, 3.: 3V-: Im weißen Rößl. 7: König Nikolo. Montag, 4.: Platz. Dienstag, 5.: Maria Stuart. Mittwoch, 6.: Die Journalisten.
Frankfurt/M.ab 522 9*211» Friedberg . . , 6« IO» 12« B.-Nauheim . . 7« 102 12» Gießen . . .an82111» 1« 1018938
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Cantivirticbaft.
— Treibhö user müsset, immer von Osten nach Westen gerichtet fein, daß sie den größten Kreis, den die SoTrne beschreibt, im Auge behalten; höchstens ist ein Nordwesten ober Nordosten erlaubt, aber nur ein wenig, und ie wenrger, deiw besser, sonst treiben die Pflanzen nicht und btt Blumen entbehren ihrer natürlichen Farve. Lust ist für die Pflmrzen Lebensbedürmrs, rote Licht, und sollen die Blumen gut gedet^n, so müssen sie jeden Tag Lust haben ; natürlich kam: man auf sie in Wohnzimmern mcht Nucklicht
nehmen, welche die Menschen für sich _^Elbst bean- spruchm, deshalb wird in kälteren Jahreszerten die Blume im Zimmer ein kümmerliches Dafem haben. Wo sie aber auch stehe dürste man einiger» maßen wenigstens auf regelmäßige Lüftung der Zimmer durch Oeffrnmg der Fenster und bisweilen auch der Türe bebaut sein, um eine freie Zirkulation der Lust zu ' fördern. Dies sollte in bestimmter Ausdehnung jeden Tag geschchen, je nach dem Stande des Wetters, mit Ausnahme des strengen -Frostes, nw es nicht ratsam wäre, Luft von brauten ein strömen zu lassen. Dauert das schlechte Wetter jedoch längere Zeit, so mutz ntan die Zimmer durch Oefstnmg der Türe auslüften und auf dem Flur einen Luftzug belverkstelligen. Bei strenger Kälte oder bei fortwährendem nebligen Wetter sollte man um der Pflanzen willen ein mähiges F-ener machen, wenn sie in nicht benützten Zimmern stehen. Die 'Fensterladen müssen bei Nacht geschlossen fern.
«Uh,, ^'bekannte i Mittag’
Bes. Säst
SV? (zugl. MErgottesdienst) : W. in
-Kinderkirche f. d. Jol-annesgcm.: Pir. Msseld. — Konfirmanden saal, Liebigstt. 06, nodjm. 2 Uhr: Taubstummenoot.e^ienst: Pfr. Beclststs- Heimer. Abds. 7V^: BereiniMig d. fonfirm. mörenl. Sugeüb b. Iohannesgem.^i. Johann es saal. — Sonntag, 26. Sept., norm. 10: Kirchberg. 11: Clfristenlehre f. d. männl. Jugend. Nachm. li/2: Mainzlar. — Wiese ck. 26. Sept. Borm. 9 V?: Gottesdienst.
Kalholischc Gemeinde.
Samstag, 25. Sept., nachm. 5 u. abds. 8 Uhr: Gelegenh. z. hl. Beichte. — Sonntag, 26. Sept. 18. Sonntag n. Pfingsten. Borm. 6V2: Gelegenh. z. hl. Beichte. 7: Dl. Messe. 8: Austlg b. bl. Kommunion. 9: Lwchamt m. Pr. 11: Dl. Mesro m. Pr. Nachm. 2: Andacht. 3:Unterricht f. d. aus- warttgen Firmlinge. Abds. 7Vr: Segensmesse. — Freitag, abds. 61/2: Rosenkcanzandacht. — Dia- spora-Gottesdienst am 26. Sept. In Grünberg 9--/2 Uhr. — Katholischer G^ttesdien st. 26. Sept. Lich 10 u. 2 Uhr. Düngen. 8 Uhr. Am 28. Sept. Ausspendung d. hl. Firmung in Gießen. Näheres wird noch> verlautbart.
*
Israel. Religions gemeinde. Gottes, dienst i. d. Synagoge (Süd-Anlage). Montag, 27. und Dienstag, 28. Septbr. Laub hüttenfest. 1. Tag. Vlwabd. 6 Uhr. Morg. 8.30. Pveoigt 2 Tag. Bovabd. 6. Morg. 8.30. Abds. 6,15 u, 6.55 Uhr.
Behördliche Anzeigen. >
Bekankitmachimg.
Für die Gnmdstücke Flur 21 Nr. 85 und 86 der Gemarkung Gietzm, östlich der Marburger Sttaße, oberhalb des Weges nach dem neuen Friedhof, ist heute ein Bebauungsplan nebst folgenden Nachträgen zur OrtsbaüsatziMg unb zur Orts- ■ Polizeiverordnung für die Stadt Gießen sestgestellt worden. 1
Der Plan taut im städtischen Tiefbaumut ungesehen werden.
Nachtrag zur OrtSbaufatzung.
Aast Grund der Bestimmungen in Art. 12, 13, 29, 31, 37, 44 und 59 der Allgemeinen Bauordnung Vvm 30. April 1881 und in §§3—5, 7unt>9 der Verordnung vom 1. Februar 1832 die Ausführung der Allgemeinen Banordming betreffend, wird auf Beschluß der Stadtverordnetenversamm- ' lung nach Anhörung des Oberbürgermeisters und Begutachtung durch ben Kveisausschutz mit Ge- lehmigung Grotzh. Mnisteriums des Innern vom 18. April 1916 zu Nr. M. b. I. 5382 zu bem Bebauungsplan östlich der Marburger Straße und oberhalb des Weges nach dem neuen Friedh of Gewann: „Auf die (5 6 auf fee" folgender Nachtrag zur Orlsbaufatzung erlassen:
Zu Art. 13, 31, 37 und 59 der Allgemeinen Bauordntmg.
§ 1. Für die vorgenannten Bauquartiere, mit Ausnahme der beiden Eckplätze bei A—F, wird offene Vauweise vorgeschriebm. Die Gebäude können einz ln stthen oder zu Doppelhäuser-i vereinigt werd.n. Sie sind in architektonisch gefälliger Weise auszubilden.
Der Banwich muß von GebÄrde zu Gebäude gemessen m ndestens 5 m betragen.
Tie Grundstücksbrci e darf nicht unter 11 m bemessen sein Die Doppelhäuser müssen ein architektonisches Ganzes bilden, und'die Gebäude dürfen in. der Marburger Sttaße und in der Sttaße F— $—£) nicht weniger als zwei und nicht me^r als 2Vj Stockwerke erkalten.
In ben übrigen Straszenzügen dürfen nur Gebäude mit nicht mchr als 2 StockwecVen errichtet werden.
Bewohnbare Dinterhäufer dürfen nicht erbaut werden.
Tie Erbauung von Magen-- ober Autosdmppen, kleineren Pferdeställen ufiv. unterliegt in jedem ein* Seinen Falle besonderer Genehmigung.
Zu Art. 44'der Allgemeinen Bauordnung.
§ 2. Die Umfangswände der Gebäude können in den obeoen Geschossen und Giebel in architektonisch gefälliger Holzkonfttuktion hergestellt werden.
Zu Art. 29 der Allgemeinen Bauordnung.
8 3. Sin'arxn der in § 16 der Gewerbeordnung erwähnt'N Art sind nicht zulässig. 10220B
30 und 39 der Allgemeine Bauordnung vom 30. April 1881 und in 3, 4, 6, 8 und 9 der iVerordn'-n: vom 1. Februar 1882 §ie Anssüh- nnig der A lg.meinm Dauordnung be!reffend, wird auf Betthntz der S ad: > orordnetenoersammlwlg, na cf) Anhörung des Ob rbürgermeistcrS, mit Zustimmung des Kr i:a ss-hnsses, mit Genttunigung Großlrerzochichm Ministeriums des 3 nein vom 18 Ap.il 1916 zu Nr M. d. I. 5332 zu dem Bebauungsplan östlich d e r M a r b u r - ger ©traue unb oberhalb des Weges nach dem neuen Friedhof Gewann: „Auf die Chaussee" f lgender Nachtrag zur Ortspockzeiordnung c. tafje-u
Bekanntmachung.
Nachstehende Bekamttmachmigen bringen wir zur Kenntnis. 102176
Gießen, den 18. Sep'emLer 1920.
Demvbllmachungs Aussckmtz Gietzen-Sladt.
I. B.: Dr. Frey, Lfeigcvrdneter.
Bekanntmachung, betreffenb Bautätigkeit; hier: Aufhebung des Verbots der Errichtung von Luxusbauten.
Da z. Zt. ein größeres Angebot von Baumaterialien vorhanden ist, hebe ich hürrmit meine Verordnung über Verbot der Errichtung vo-n Luxusbaulen bis auf weiteres auf.
Darm stadt, ben 10. September 1920.
Der S'.aaislttMmissar für die roirtfdxrftl. Demobilmachung in Hessen. I. V.: Dr. Bernheim.
Bekanntmachung, betreffend die Verottmung zur
Behebung Der dringendsten Wohnungsnot.
Nachdem der S a« stanmissar für die wirt- fdiaf .Iid're Dcmvbilmarlmng in .Hessen die von ihm erlassene Verordnung über Verbot ty?r Errichtung von Luxrzsbauten bis auf weiteres aufgehoben hat, werden cäe zu 8 12 der obenganarnren Verordnung erlas cnen Aus üh -ungsbesdimmimgen v m 30 Ja nuar 1920 -Regi.wungZblatt S. 50) ebenfalls zu nächst außer Kruft gesetzt.
Darmstadt, den 10 (Sehernter 1920 Defsrsches Landes Arbei s- und Wttisckrastsamt.
I. V.: Dr. Wagner.
Beranntmaiclmng üler Bau-'vffbewirstl>astung
Rack, den vorli gend.n Ve h l uiss n muh damit gereckss.iet toeri-en. daß bi? Beli fernng ber Yau|'tX>'rfaLru,cn mir .^tobten für die iiädften Monate sehr brich, ankl sein wird, eue ituell audbleibt. AußerdtM i der Bedarf an Ba.im« erkh«-u fttt Meinwchnmigslau^en unbedingt firfvr zu sttll n. Ci er ttorläuftgen Aushebung der Zwrngsioirt- sckiafl der Ziegrleierzeugnisst kann dck-er z. Zt. noch nicht f.a tgegeben roer.cn
folget. e kurze und intereffante Partie entnehmen ' wi der „Revue Suisse d' Achecs".
Franzö'^ ■.!•,» Partie. (Abgekü? ke Dtotationen).
Anrn^i kungen von 2(. Kraemer.
Stellung nach dem 20. Zuge von Schwarz.
Flatto.
Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Landessiedlungsamts vom 18. September 1920 ist das Landzuteilungsvem fahren in der Gemartting Geilshausen eröffnet unb mit dem Arbeitsbezirk Londorf, Allertshausen unb Kesselbach vereinigt worden. Tie Landbewer- berliste liegt in der Zeit vom 25. September bis einschließlich 5. Oktober d. I. während der Tienfb stunden auf der Bürgermeisterei Gellshausen offen.
Gemäß §25 ber Vollzugsordnung zum Laich« gesetz fordere ich sämtliche Personen, die sich <u dem Verfahren der Landzutellung betelligen wol« len, aber noch nicht in der Landbewerberliste verzeichnet sind, auf, sich während der Offenlegungsfrist in diese Lifte eintragen zu lassen. Die Wm der Vertrauensmänner der Landbewerber findet B
Sonntag den 10. Oktober 1 920,r vormittags 111 /2 Uhr, in Gellshtmsen statt. Tas Wahllokal wird von btt Bürgermeisterei bekanntgegeben.
BadSalzhausen, den 22. September 1920.
Ter Landamtmann zu Bad Salzhausen. _ __Thurn._________1Q178D
Bekanntmachung.
In unser ^gnbelsregister Abteilung Nr. k wurde heute bei oer Firma Moses Thambre, Lich eingetragen: Die Prokura des Max ThambrL H te Lich ist erloschen. 10238c
Lich, den 23 September 1920.
Hessisches Amtsgericht.
111 verbünde' 10183 n Heute abti nD> ■ s Ubt1 Eamstag, r. l
K«
Arbeitsvergebunfl.
Für die Fcldbereinigungsgefcllfchaft Steinheim sollen Tonnerstag den 30. d. Mts., vormittags 11 Uhr, auf dem Rathaus zu Steiro- heim Trainagcarbeiten, Wegplanierungs- unb kleinere Verschleifungsarbeiten, veranschlagt zu rund 14 000 Mk., in einzelnen Losen vergeben werden.
Tie Verbingmigs'unterlagen liegen auf Hess. Bürgermeisterei offen, wo die Angebote in Prozenten des Voranschlags verschlossen unb post- frei bis zum Eröfftrmigstermin einzureichen sind.
Zuschlagsfrist 3 Wockien. 10 1880
Gie tzen , den 20. September 1920.
Hessische Kulturinspektion Gießen.
I. V.: Krause, Regierungsbaumeister.
Brennholz-Ans^abe.
Tas auf bem Städtischen Brennstoffamt bereits bezahlt» L>olz mutz bis spätestens M it t wo ch ben 29. September b. I. ton ben Lagerplätzen abgeholt werden.
Am Donnerstag dem 30. September, Freitag, dem 1. und Samstag dem 2. Oktober bleiben die Oolzlagerplätze geschloffen.
Gietzen, ben 23. September 1920.
___________Städtisches Brennstoffamt. 101948
Ausgabe von Kohlen.
Zur Belieferung wirb freigegeben:
Nr -1 ber K (Kohienbezugskarte für Klein- Handwerker) mit 3 Ztr. Kohlen oder Koks ober o Ztr. Braunkohlen.
Nr. 3 unb 4 ber Z (Zufatzkarte > mit je 1 Ztr. Kohlen ober Koks ober je 2 Ztr. Braunkohlen.
Gietzen , den 23. September 1920.
Städtisches Bremiftoffamt. 10 193B
h
8
8
6
6
5
3
2


