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Fassung 2 Mehrere gültige Borschlagslisten liegen v-or.

Ausgehängt am . .

Angenommen am .... . vekanntmachung.

I. Bei der Wahl des Betriebsrats für (Bezeichnung bes Betriebs) sind für die Arbeitervertreter 240 gültige Stimmen abgegeben worden.

Bon diesen Stimmen sind entfallen aus:

Liste I 120 Stimmen,

Liste II 80 Stimmen,

Liste III 40 Stimmen

Zu wählen sind:

6 Betriebsratsmitglieder und

1 Ergänzungsmitglied für den Arbeiterrat.

Es sind hiernach gewählt:

aus Liste I 3 Betriebsratsmitglieder, rrämlich:

'"T: in.........

2 in

3....... in . .

aus Liste II 2 Betriebsratsmitglieder, nämlich:

1...........in .

2 in ....

aus Liste III 1 Betriebsratsmitglied, nämlich:

l'j in . .

Ferner ist gewählt:

aus Liste I 1 Ergänzungsmitglied, nämlich:

U. in ....

Tic 6 Arbeitermitglieder des Betriebsrats und das Ergän zungsmitglied bilden zusammen den Arbeiterrat.

II. Bei der Wahl des Betriebsrats für (Bezeichnung des Betriebs) sind für die Angestelltenvertreter 30 gültige Stirn men abgegeben worden.

Bon diesen Stimmen entfallen^auf:

(wie zu I).

III. Tie Belriebsralsmitglieder zu I und II bilden zusammen den Betriebsrat für (Bezeichnung des Betriebs)

Dessen Mitglieder sind somit

usw.

IV. Als Ersabmitglieder für die Mitglieder treten die aus der Borschlagsliste jeiveilig folgenden Bewerber ein.

den 19 . .

Ter Wahlvorstand:

Vorsitzender.

1. it. 2. Beisitzer.

Verordnung, betreffend die Ausführung des vetriebsrätegefetzes. Bom 17. Februar 1920.

Auf Grund des § 103 des Betriebsrätegesetzes vom 4. Fe­bruar ^920 wird fyiermit folgendes bestimmt:

Solange Bezirlswirlschastsräte und Landeswirtschsaftsräte nicht befteben, treten an ihre Stelle die Schlichtungsausschüsse und das Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt.

D a r m st a d t, den 17. Februar 1920.

Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtsclwstsamt.

Raab.

Verordnung

über die Abgeltung von Ansprüchen gegen das Reich vom 4. Dezember 1919.

Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über die vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft vom 17. April 1919 (Reichsgesetzblatt S. 394^ wird von der Reichs­regierung mit Zustimmung des Reichsrats und des von der ver­fassunggebenden Teutsckzen Nationalversammlung gewählten Aus­schusses folgendes verordnet:

8 1. Auf alle Verträge, die von den behördlichen Beschaffungs­stellen, Kriegsgefellfchaften oder Kriegsausschüssen ganz ober zum Teil für Zwecke des Krieges geschloffen sind, insoweit sich, ihre Wirkungen über den 10. November 1918 hinaus erstrecken, sowie auf Ansprüche, die mittelbar auf Grund dieser Verträge erhoben werden, finden neben der bisher schon anwendbaren Verordnung des Reick>samts für die wirtschaftliche Demobilmachung vom 21. No­vember 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1323) mich die Vorschriften der 88 25, 7, 9 Anwendung.

82 Abgeltungsansprüche auf Grund von Verträgen, die von den Vertragsgegnern der im 8 1 bezeichneten Stellen oder wei­teren Vertragsgegnern zur Ausführung der Verträge geschlossen worden sind, können durch Klage beim Reick)swirtschaftsgerichte gel­tend gemacht werden, uack)dem im Abgeltungsverfahren über die Slbgcltung der Ansprück)e der Vertragsgegner der im 8 1 bezerch- neten Stellen entschieden ist.

Tie Erhebung der Klage ist erst zulässig, nachdem von^dem Reichsschatzministerium oder einer von diesem ermächtigten Stelle ein Ausgleich erfolglos versucht worden ist.

8 3. Abgeltungsleistungen auf Grund der im 8 .1 genannten Verträge bedürfen der Einwilligung, Vereinbarung über die Ab­geltung solcher Verträge der Zustimmung des Reichsschatzministe­riums: von der Nachholung ber Zustimmung kann bei Verein-

merben' nod?id)t vollständig ausgeführt sind, abgesehen Mitwirkung des Tenwbilmachungskommissars bei der /x5)^MNetzung gemäß Zisfer 1 ber Verordnung vom 21 November 191b nnbet nicht mehr statt.

§4. Ansprüche aus den im § 1 genannten Verträgen können nach Ablaus von bret Monaten nach Inkrafttreten dieser Verord­nung nicht mehr geltend gemacht werden: die Frist beträgt zwei ^ahre, wenn ber Inlwber des Anspruchs bei Znkrasttreten dieser Verordnung seinen Wolmsitz ober gewöhnlichen Aufenthalt im Au- lanb hat.

Zur Wahrung ber Frist genügt bie schriftliche Anmeldung bei dem Vertragsgegner ober einer amtlichen Stelle.

Im Zweifelsfalle entsckwidet bas Reichswirtschaftsgericht, ob bie Anmclbung form und fristgerecht erfolgt ist.

Tic Vorschriften ber 88 203, 206, 207 bes Bürgerlickien Ge- setzbuck)s gelten entsprechend.

Soweit bie Ansprüche klagbar sind, ist die Erhebung ber Klage erst zulässig, nachdem vorn Reichsschatzministerium ober einer von diesem ermächtigten Stelle ein Ausgleich erfolglos versucht wor den ist. <

§ 5. Soweit eine Zahlung oder sonstige Leistung einer be­hördlichen Beschasfungsstelle, die ohne Zustimmung des Reichs- schatzministeriums erfolgt ist, dasjenige übersteigt, was bei Anwen­dung der Verordnung vom 21. November 1918 zu leisten gewesen wäre, ober soweit sie aus sonstigen Gründen nicht gerechtfertigt ist, kann bas Erlangte ziirückgeforderl werden

Ten gleichen Anspruch hat das Reich, soweit die Leistung durch eine Kriegsgesellschaft oder einen .Kriegsausschuß erfolgt ist

3ft die Leistung einem Vertragsgegner des Empfängers ober sonst einem Tritten unmittelbar ober mittelbar zugeslossen, so ist das Erlangte an bas Reich herauszugeben.

Soweit ein Vertragsgegner ber im 8 1 bezeichneten Stellen lob er ein weiterer Vertragsgegner eine Leistung bewirkt hat, bie dasjenige übersteigt, was bei Anwenbung ber Verorbnung vom 21. November 1918 zu leisten gewesen wäre, ober bie aus sonstigen* Grünben nicht gerechtfertigt ist, kann bas Erlangte zurückgeforbert werben.

Die Vorschriften über bie Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gelten entfpreck)cnb.

Für Stteitigkeiten aus bieser Vorschrift ist bas Reichswirt­schaftsgericht zustänbig.

' Ter Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen zwei Jahren nach Jukrafttreten bieser Verorbnung burch Klage beim Reick>swirtschafts- gcricht geltenb gemacht wirb.

8 6. Die Verorbnung bes Reichsamts für bie tvirtschaftliche Denwbilmachung vom 21. November 1918, sowie bie vorstehenden 88 1 bis 5 gelten entsprechend für sonstige Verträge, bie iuä(>= renb bes Krieges für Zwecke ber Wehrmacht beS Deutschen Reiches geschlossen worben sind, sowie für bie vor bem Kriege für diese Zwecke geschlossenen Verträge.

Ist über den abzugeltenben Anspruch ein Rechtsstreit anhängig, so sinb bie Kosten bes Reichsstreites bei ber Abgeltung zu berück­sichtigen.

8 7. Die Bestimmungen ber Verorbnung, betreffenb die Ab lösung der dem Reiche durch die Inanspruchnahme von Grund stücken und Gebäuden, sowie Leistungen Dritter erwachsenen Ver­pflichtungen, vom 8. August 1919 (Reichsgesetzblatt S. 1375) wer­den durch diese Verordnung nicht berührt.

8 8. Die Vorschrift des 8 4 findet auch Anwendung auf An­sprüche aus öffentlich-rechtlichen oder privaten Dienstoerhältnifsen gegenüber dem Deutschen Reiche wälwend des Krieges, sowie auf alle aus Anlaß des Krieges oder bei Durchführung der (Ueber­gangswirtschaft infolge von Anordnungen oder Maßnahmen von Behörden ober militärischen Stellen erwachsenen Ansprüche.

An Stelle bes Reichsschatzministeriums (§ 4 Ads. 5) tritt für bie Ansprüche aus Dienstverhältnissen bie für bie Abwicklung zu- ftänbige oberste Reichsbehörbe.

Aus ben Entscheibungen bes Reichswirtschaftsgerichts fin bet bie gerichtliche Zwangsvollstteckung statt. Im übrigen wird bas Verfahren burch ben Reichsminister der Justiz geregelt.

8 10. Tie Verorbnung tritt mit bem Tage ber Verkünbung in Kraft.

Berlin, ben 4. Dezember 1919.

Der Reick)spräfibent:

Ebert.

Der Reichsminister ber Finanzen: Erzberger.

Die vorstehenbe Verorbnung nebst nachfolgenber Anmer­kung bes Reichsministers ber Finanzen vom 10. Februar 1920 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis.

Darm stabt, ben 11. März 1920.

Hessisches Ministerium bes Innern: Dr. Fulda.

Anmerkung des Reichsministers ber Finanzen vom 10. Februar 1920 zu vorstehenber Verorbnung:

Ansprüche aus Kriegsaufträgen, lvelcker Art sie auch immer sein mögen, und bie auf Grund des 8 8 der Verordnung zu er­hebenden Ansprüche können keine Berücksichtigung finden, wenn ihre Anmeldung nach dem 30. März 1920 (bzw. >venn der Inhaber

Sc Verfügung standen. Diese wurden verstärkt rch die dort noch bestehende Sicherheitswehr, die »er auch nicht mehr stark war, da sie am 1. April aufgelöst werden sollte, und eine Einwohnerwehr, b*e größtenteils aus Bärgerkchnsen gebildet war und deren Einberufung bei Ausbruch der Unruhen er* felgte. Außerdem bestand noch die blaue Polizei. Ale vier hatten bei Ausrufung der Regierung Kapp nur das Ziel im Auge: Aufrechterhaltung der Orb- ntmg und Verhinderung verb echerischer Ueber- griffc. Sic versuchten im besten Einvernehmen ihre Aisgabe zu erfüllen, auch als die Zahl der Korn- tmuniften und Spartakisten bis zu zehnfacher Uebct- tnQv'.t anschnwll. Die Kämpfe spi.lten sich folgenber- maVn ab: Am Montag und Dienstag voriger 3Boc\ benutzten die radikalen Elemente die Auf- r^gu^), die durch die Ausrufung der Regierung Kapp IZ die Massen getragen mar wb veranstalteten qpöBfle Sttaßendcmonstrationen. Sv sammelte sich vwr t(m Rathaus eine größere Menge, die in das Rathaus einzubringen suchte, um bie Steuer* litten herauszuholen. Der ganze Platz war schwarz. 2ls bie Menge das Rathaus zu stürmen versuchte, nachten die Grünen nach öfterer vergeblicher Auf- »rberung, ben Platz zu räumen, von ber Schuß- icaffc Gebrauch. Arn Mittwoch war burch Siche­rungstruppen bie Ruhe wieder hergestellt und bie radikalen Elemente in Essen niederg.wor'en. In- zivischen waren aber im übrigen Industriegebiet auch starke Kämpfe gewesen und die Spartakisten betten dort teilweise, wo fast gar keine Reic^wchr, Sicherheitspolizei usw. waren, die Herrschaft an sih gerissen. Sie versuchten nun ihre Herrschaft airszubreiten. Ihr erstes Ziel war Essen. Dorthin euwß sich ein zahlloser Strom, besonders von Velseiitircken. Als ein Lokomotivführer seine Ma schinc abkuppelte und seinen mit Spartakisten voll kretzten Zug stehen ließ, verschafften sich diese loc ort Lastautos und kamen auf diesen nach Essen »u. Andere hatten im Ruhrgebiet die zwischen allen Säbten fahrenden elektrischen Bahnen b sch'.ag- lichmt und waren so auf den elektrischen Bahnen

mit den Arbeitern zu verhandeln.

Die Lage im bereich der Reichswehrbrigade XI.

Kassel, 24. März. (WTB.) Bericht über die Lage im Bereich der Reichsweh r-Bri- gäbe 11.

Eisenach: Seit gestern ist eine planmäßige Durchsuchung nach Waffen im Gange. Vordrin­gende Patrouillen erhielten aus Teutleben, Wein­garten und Asbach Maschinengewchrieuer.

Gotha: In der Stadt herrscht äußerlich Ruhe. Die Aufrührer requirieren auf dem Lande mit größter Rücksichtslosigkeit. Ohrdrufs dient als Lager zur Organisation von aufständischen Verbänden. Die Dienstpflicht für alle Männer im Alter von 20 bis 25 Jahren ist eingeführt.

Erfurt: Tie Lage ist unverändert. Söm­merda: Die Ausrührer sollen Verstärkungen er­halten haben.

K 0 b u r g: Tie Feste Koburg wurde durch Reichs weh rtrup Den besetzt. In der Stabt herrscht Ruhe.

Halle.

Leipzig, 23. März. (Wolff.) Das Leipziger Tageblatt" meldet aus Halle a. d. Saale: Gestern mittag rückten zur Verstär­kung 1000 Mann Reichswehrtruppen, von Magdeburg kommend, hier ein.

Halle a. S., 23. März. (Wolff.) Tie Kämpfe in und um Halle waren in der Nacht zum Dienstag beendet. Das Militär ist rtneb-T Herr der Lage. Am Sonntag wurde am Markt­platz nach hartnäckigen Kämpen bei Einbruch der Dunkelheit der Hauptangriff der Arbeiter ab­geschlagen., Am Montag und in der Nacht zum Dienstag säuberten die Truppen die ('ylaudMiucr Vorstadt und das Viertel am Hettstadter Bahnhof. Tie Arbeiter sind aus der Umgebung von Halle abgezogen, lieber die Frage der Fortdauer

darstellen soll, sondern ein Element der Mützigung und der Verteidigung ber Gerechtigkeit.

Zu ber Abriafrage erklärte außerdem Nitti: Wir wünschen tm vollen Einvernehmen mit Frankreich und England zu handeln. Damit Zta- lien mit ber größten Freiheit handeln kann, muß die Adriafrage gelöst werden. Wir werden nie­mals von Jugoslawien ettvas fordern, was un­recht sein oder scheinen könnte. Wenn die Grenz- frage gelöst ist, können wir mittels Handels­verträgen und enger kultureller Beziehungen uns von neuem Jugoslawien nähmt.

Im Laufe feiner Erllärung versicherte übri­gens Nitli, daß das fremde Kapital in Italien der Kapitalssteuer nicht unterliege.

Churchill über die englische Landes­verteidigung.

London, 23. März. (Wolff.) Zur Frage der Landesverteidigung erklärte Churchill im Unterbaute, um eme enge Verbindung zwischen Armee und Marine herzustellen, brauche England ein Offizierskorps, das imstande sei, ben Krieg in seiner Gesamtheit unb nicht allein vom militäri­schen ober marinetechnischen Standpunkt aus zu beurteilen. Er sei entschlossen, einen gemisch­ten General st ab zu schaffen. Die militärische Sage sei zurzeit sehr ernst. Er erinnere an Äegvpten unb Palästina, an die Besetzung Syriens durch die Franzosen unb an die darauf folgenden Kämpfe mit den Arabern. Er erinnere ferner an Konstan­tinopel, an Mesopotamien und an die Sage in den an das ehemalige osmanische Reich grenzenden Länder. Ti.se Lage nötige England, in diesen Ac- bi ten stärkere Truppenkräte z< haften England könne Mesopotamien aber nicht dauernd besetzt halten und dafür jähr ich 15 bis 29 Millio­nen Pfund ausgeben. Tie br.tische Politik habe in anderen Teilen der Welt große Erfolge errungen unb dürfe nicht in Mefopotamien falsche Wege | einschlagen. Im Sudan habe Großbritannien bei-

Mittwoch, 21. März 1920 Anvahme von Anzeigen f. die Lagesmmuner vi-j A A jinn Rowmiiiag vorder

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Anzeigen von 70 mm Bre,ie S<> Pl. t^ei Platz-

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Hauotjchri Heuer: Ang. Woen. Peranlioortlich fin Polit k: A>ig. woetz; für den ädrige« Zeil: Dr. Reiudols Zenz; für den cahIH» 7 Anzeigenteil: V. Beck,

eret. dchuiftt. 7. in vnehe«.

sweise nur ein Bataillon weißer Truppen unb r feinen Soldaten in We.tajrika befände sich ein einziger Weißer, was England nicht pe-

ert habe, nach unb nach das ganze L. nd sich unterwerfen. Nur so könne eine eriolgrx'idx trolle übet große Länder striche dieser Gebiete jeübl werden.

Bolivla und Peru.

Lima, 23. Mär». kW l f) In ofiziellen sen ist man der Ansicht, daß die An prüche

i v i a s auf einen Zugang zum Meere .I'ar seien. Rian glaubt, k»tz Bo bia an- sts d?S entschlossenen Wixrswn.es P-ruS auf

Ansplüche verzüch en werde. Tas Volk glaubt ie Möglickieit eures Bruches der diplomatischen ehungen mit Bolivia. T<w Minister des krn in La Paz unterhält Icblafte Beziehungen, den Kanzleien Südamerikas. Er erfjärtc, Bo-

Hal.e stteng an der VerivirNickmng des Ver- hcns fest, das Peru ihm in letz er Zeit gemacht

.Tic Oesfent.' ichk.il glaubt aber ncchi an bie lichkeit eines Bruches zwischen Peru und Vo- t. In offiziellen Streifen ist man der Ansicht, man noch innerhalb dreier Monate zu einer ändigung gelangen werde.

Santiago de Chile, 23. Mär;. (Wolfs.) inloenischen vfsizillen xolilischen Kreien be- t man Ruhe. Man glaubt, daß es zwischen u und Bolivia übrigens zu einem Bruch ipLematifrfyen Beziehungen lvmme. Tie Ak.ien lulivianisck-en Bergwerke laufen bereits ün e angesich s ber Schwierigkeiten, bie zwischen'

und Bo Kia entstehen töimten.

Baris, 23. März. (Wolff.) Nach einer Ha- eldung aus Santiago de Elnle vom 21. März d)ten die Z.itungen ben Zwckch n:all yvifd.en u und Bolivien für beendet Das Schickial Gebiete von Tacno und Arila suche man durch inbümgoT zu regeln.

er Aufenthaltsort des vormalige» Kronprinzen.

!Im fterba m , 23. März. (Wolst.)Teke- " meldet aus bem Haag: Ter morgen erschn- .Staatscourant" nnti) eine königliche Bot-» bringen, in dem dem vormaligen beut* n STjron bringen die Insel W i -ringer lufenthaltsort in den 9ärberianben zuge^m.i«

Aur dem Uelche^

Verfolgung SrS Kappfchen Anhanges.

Berlin, 23. März. (Wolff.) Die beim isgericht schwebende Untersuchung wegen wchverräterifchen .Unternehmens nimmt n Fortgang. Reichsgerichtsrat Oel- iger wurde zum Untersuchungsrichtec lieichsgerichts ernannt. Unter den Per* t, auf welche die Voruntersuck>ung inzwb- ausgedehnt worden ist, befinden sich der re Unterstaatsfekretär v. Falkenhau- und Geh. Regierungsrat Dope. Die chlagnahme des Vermögens der schuldigten ist im Gange.

Berlin, 23. März. (Wolff.) Amtlich, sofort nach den Rädelsführern wegen »errats aufgenommenen Ermitielungen en, daß die Täter anscheinend unmitteb» lach dem Fehlschlagen ihres Unterneh- f l ü ch t i"g gegangen sind. D a f t b e - e und »Steckbriefe find gegen fol- Personen erlassen: Generallandschafts- or Kapp, Regierungspräsident a. D. Jagow, Major a. D. P a b st, Oberst a. D. Bauer, Arzt, und Volkswirt Martin Schiele, Naumburg, und den frühe*, ren Rechtsanwalt Brederek.

Berlin, 24. März. (WTB) Die Blätter* Meldung, daß Admiral v. Trotba verhaftet hmrbe, entspricht, wie uns mi(geteilt wird, nicht den Tatsachen, tiefer die Verhaftung des Generals v. Lüttwitz ist an maßgebender Stelle nichtt. befaroit

Da§ Arbeitsprogramm der National­versammlung.

Berlin, 24. Marz. (WTB.) Tie für Wlitt* mach anberaumte Sitzung der Nationalver­sammlung wurde nach einem Beschluß deS Aeltestenausschus'es auf Donners ag . nachmittag festges'tz!. Wie wir erfahren, will man vor Ostern nur noch eine ober zwei S-iBungen abhalten und nach Ostern die wichtigsten Gesetzesvorlagen er­ledigen. Ti? Fraktionen fast sämtlicher 'landen sind mit Rücksicht auf die im Gange befindliche ÄaHnettdumbLinmg dauernd beisammen.

Tagung der Vereinigung südweft- deutscherhandelriammern in Wiesbaden

Die V^drinigung südwestdeutscher Handelskam­mern hielt am 12. März im Sitzungssaal bet Handelskammer zu Wiesbaden ihre erste Tagung im besetzten Gebiet ab. Vertreten waren bie Han- belskammern Bingen, Handelskammer für die Pro­vinz Birkenfeld, Darmstadt, ^reinigte Handels­kammern Frankfurt-HanaU, Gießen, Heidelferg, Köln Mainz, Mannheim, Offenbach, Piorzchim, Schwarpvälber Handelskammer für ben Kreis Bil­fingen und Amtsb.-zirk Neustadt, Stuttgart, Trier, Wiesbaden, Worms sowie die hes ifche ^nbufttie* stelle. Nach eingehender Aussprache beicfeoß die Versammlung, an den Deutschen Industrie- und Hanbelstag und den Reichs verband der Deutsch