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behördliche Anzelg«

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3.

1. Landwirt Karl Stein, Hungen, Vorsitzender,

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3.

DrüA der Drtid l'lckcn Unnxrsttäl^-Duw- und Stttnhrv.Arrri *R L*c '

Se-r biütge greifst

Prima Ware.

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Gegründet 1875.

ob

hoizversteigermg

in kleineren Quantitäten.

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K. Böhling, Kaplansgasse M Werkstätte für Polstermöbcl uitb Bettest.

Acht, tztbi

WaMorstrahe 48 im Garten. Dienstag den

23. ds. Mts., vormittags 10 Uhr. bestimmt:

5. Bezirk V.

Mitglieder:

Beigeordneter Will, Tr>eis a. d. Lda., Vorsitzender, Bürgermeister Sn auf], Stangenrod, Forstwart Büttel, Grünberg.

Ersatz-Mitglieder:

3of). Jak. Girnhard, Odenhausen, stellver'r. Vorsitzender, Johann Schmidt, Ettingshausen, H. Schudt, Lauter.

genen Organe und Vertreter des Unternehm Arbeiter in einem land- oder forswnrtsc lichen Haupt- oder Nebenbtztriche, Bergarbeiter, Gesinde,

Bühnen- und Orchestermitglieder.

Ausnahmen von tiefer Anordnung

Bekanntmachung.

B e t r : Schlachtvieh- und Fleischbeschau.

Es ist in letzter Zeit wiederholt die Beobachtung gemacht den, daß Gast-, Schank- und Speisewirre das Fleisch von selbst-

Gieße n, den 17. November 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.

2. Bezirk II.

Mitglieder:

Bürgermeister Holler, Ober Hörgern, Vorsitzender,

Fvrstwart Dippel, Dors-Güll, Altbürgermeister Gilbert, Grüningerr.

Ersatz-Mitglieder:

Matth. Moritz Ohly, Holzheim, stellvertr. Vorsitzender, Forstwart Findt, Lich, Ang. Görlach, Eberstadt.

3 Bezirk III.

Mitglieder:

Bürgermeister Horn, Annerod, Vorsitz'nder,

Bürgermeister Walter, Beuern, Fvrstwart Bender, Oppenrod.

Ersatz-Mitglieder:

Jakob Gerhard V., Steinbach, stellvertr. Vorsitzender, Balih. Pfeffer, Gwsten-Buseck, Fvrstwart Mak, Hausen.

4. Bezirk IV.

Mitglieder:

2 Bürgermeister Reitz, Inheiden,

3. Forstwart Sames, Langsdorf.

Ersatz-Mitglieder:

1. Landwirt Sehrt, Nonnenroth, stellvertr. Vorsitz.nder, Altbürgermeister Nicklas, S einheim, Forstwart Müller, Bellersheim.

Mitglieder:

1. August Klein, Gießen, Vorsitzender,

2. Kaspar Gg. Jung, Leihgestern,

3. Forstwart Menges, Baumgarten.

Ersatz-Mitglieder:

1. Beigeordneter Gerlach, Lollar, stellvertr. Vorsitzender,

2. Oekonom Preiß, Gießen, Forstwart i. R. Schlag. Hausen.

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Anordnung, betreffend F machnng von Arbeitssteür

Auf Grund der Verordnung über die Machung von Arbeitsstellen während der ße wirtscha rlichen Demobilmachung vom 25. 1920 «Neichsgefetzbl. 92 Seite 708) wird mi stimmung des Staatskommissars für die wirt' liehe Demobilmachung in Hessen für den 5 bezirk Gießen angeordnet, was folgt:

§ 1.

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sämtliche Arbeitgeber des Stadtbezirks E angehalten, diejenigen bei ihnen beschäftigtet beitnehmer beiderlei Geschlechts (Angestälte Arbeiter) zu entlassen, welche

1. nicht auf Erwerb an3 dieser Beschäftigun gennesen sind. Darunter fallen unter and a) Personen, die außer ihrer Beschäftigun derweitige Einnahmeauellen besitzen, solche gelten auch auf den Namen der fron oder sonstiger Hausstands angelst betriebene Geschäfte, es sei denn, da nach ihrer Art dem Betressenden feint schäftigungsmöglichkeiten bieten.

b) Tochter von Eltern, die weibliches 5 personal oder Gesinde beschäftigen.

c) Weibliche Arbeitnehmer, deren Ehe, oder Vater erwerbstätig ist und hinrei verdient, um ihren Unterhalt zu get leisten.

2. bei Kriegsausbruch oder später als Arbeit einem land- oder forstwirtschaftlichen H oder Nebenbetrieb, als Bergarbeiter odei Gesinde berufsmäßig tätig waren oder

3. seit dem 1. August 1914 von einem an Orte zugezogen sind oder

4. nicht ihren Wohnsitz in Gießen haben irrt!

1. August 1914 in Gießen nicht als 91' nehmer beschäftigt waren oder

5. seit dem 1. August 1914 ihren Beruf gewe haben, sofern in Gießen ein erheblicher M> an Arbeitskräften ihres früheren Berufs be Tie angeordnete Entlassungspflicht tritt ein:

1. in den Fällen zu 3, 4 und 5, wenn der Ai nehmer Schwerbeschädigter ist,

2. in den Fällen zu 3 und 4, wenn der Ai nehmer am 31. März 1919 an seinem Heiligen Wohnort mit seiner Familie einei meinschaftlichen Hausstand geführt hat und führt oder wenn er am 1. August 1914 fi Wohnsitz als Reichsdeutscher im Ausland in Teilen des Reichsgebiets hatte, die sei vom Deutschen Reiche abgetrennt oder fremden Mächten besetzt worden sind, Joferi Rückkehr in diese Reichsteile ihm infolge Maßnahmen fremder Machthaber verwehrt für ihn aus politischen Gründen mit erbeb! Nachteilen verknüpft ist.

§ 2.

Soweit aus Grund des 8 1 die Entlassung Arbeitnehmern angeordnet ist, sind die Arbeit; verpflichtet, chnen zu kündigen. Tie Kündig»! frist ist die gesetzliche oder die vertragsnE sofern diese die kürzere ist, mindestens aber zweiwöchige. Tie Kündigung hat für den e Termin zu erfolgen, für den sie zulässig ist.

§ 3.

Tse Entlassungspflicht erstreckt sich nicht

1. die von dem Arbeitgeber beschäftigten eig .Haushaltungsangehörigen, es fei denn, da erst nach dem 3. 5. 1920 in den Haushalt getreten und nicht Abkömmlinge des Ar gebcrs find,

2. Generalberwllmächtigte unb die im Hanl register oder Genossenschaftsregister eing-

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nut z; Ml hat 2VQm. »her öc5 5 5tmt 7 iec , n bjt

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von dem Demvbilmachungsausschuß bewi werden, wenn sie im öffentlichen Inte liegen oder zur Vermeidung von

billigen Härten erforderlich sind oder satz für die zu Entlassenden nicht zu schaffen ist. Auf Wunsch des zu entlassenden beitnehmers hat der Arbeitgeber den Ausna' antrag aufzunehmen und an den Dem machungsausschuß schriftlich weiterzuleiten, träge auf Ausnahmebewilligung können von Arbeitgeber, dem betroffenen Arbeitnehmer den in § 5 genannten Arbeitnehmer-Vertretungen gestellt werden. Wird ein Antrag auf Ausnahme­bewilligung gestellt, so ruht die Kündigungspflicht des Arbeitgebers. Eine ausgesprochene Kündigung ist unwirksam bis zur Entscheidung des Demobil- Mackmngsausschusses. Arbeitnehmer und Arbeit-

nach Beendigung des jeweiligen Arbeitsverhältnisfes ist also auch «eitlen güt ms der auszu- zahlende Arbeitslohn, vermindert um die abzugsfreteiiBettage, rote sie sich aus § 1 Absatz 1 und 2, § 2 der vvAiegeuden Bestimmungen vom 28 Juli 1920 und aus Nr. 2 dieses Schreibens, ergeben.

Im Auftrage: v. Laer.__

> rl'»r v die «ei W Teil a Wvondtt Ij fobinctl-I m Dffit Stet '^Loyal'la km Dfftt fffi l Üir halt M die M iff|!prüng D ivicderp y [filier Re cta, in dem Mdie

Ma M leis« t nidjt luirff ' cifln seine Bjitmt gednl wWllichn b man dann rM das d . sminiiter v Malten Sr M io bar,u' In 11 Nuzr hi, dahin zu Bpf'beit.r, i'Inschuldig hwil tu l r.'d$ili(f)t t l®8, utibefi h: fommt t fi!a ifl, nach] in !ml8üovgä g tan hab i ihnlichni i lii'iprach.' la Ich mar irfunbigk /»ächt uitb am i kl gegen wr ffm 2. A krtooritn nmt.br an Stiert mit MonbtR bt5 4M l 'nun durchs 3nbaiti:u' '! ich Antw 'id begründ b i t<; fohl b'fint >11 salg-nd. "'"alstaat mir bi Ml, kfinb'n N ton b ei1

M buche ( Jf1. hi. Set' tiÄ eiv

Automobilisten! uw id Ztussehen erreg. Erfindung übertr. altes bis­her Dagewesene auf diesem Gebiet. Mit Un/MMee»i""E'lifserveidtrnnrwerd.Fahr-, Piilblliul»! Äliotorrnd. u. Amoschtauche her- luetisch gedichtet, sodaß ein duften:zveteben beim Eindring. v. Nägeln rc. ausgeschl. in. ja sogar ein Einpuino. v. Luft a. 6 'JJionatc übcrfL tuiro. Für Versandgefch.größte Abfaeniögl'.cht. Probebein, f. 1 Fahrr.-Schlaiich in. Prosp. zu M. 5.50 franko. Wiederverk.Rabatt. F.ReHs.öressisl, Hen-Jsea* barg (P.23) Porticheckk. L84S8 Frankfurt «. M.

Wegen Aufgabe des Artikels

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«r svtatt 123688

Gießen, den 19. November 1920.

Der De nrobilm a chung s-Ansschuß Gießen-Stadt. _______3,. B.: vr. F r e y, Beigemchneter.________

Bckauntnmrkinng.

'Durch Beschluß des LandessiediimgsvmIS ist das Verfahren der Larrdtzutellung für die Ge­markung Lumda eröffnet worden.

Die Landbewerberliste liegt in der Veit vom 25. November bis einschl. 9. Dcezmber 1920 auf der Bürgermeisterei Lumda während der Dienst- stunden offen. Gemäß ß 25 der Bollzugsordnung -änn Landgesetz fordere ich sämtliche Personal, die sich an dem Verfahren der LaniMteilung be­teiligen wollen, aber noch nicht in der Qandbe- werberliste ver?^ichnet fiitii, auf, sich während der Offenlegumgsfrist in die Liste ein kragen zu lassen.

Die Wahl der BertMuensmänner der Larcd- bemerbtr findet am

Sonntag den 12. Dezember 1920, vormittags HVr Uhr,

im Lumda statt. Wählen darf nur, wer in der Landbewerl'/erlipe verzeichnet ist.

Tas Wahllokal wird von der Bürgermeisterei bekanntgegeben. 12374D

Bad-Salzhausen, den 20. Nvvbr. 1920.

Der Landamtmann zil Bad-Salzhausen.

Brill.

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Betr - Das Verfahren gegen Forst- und Feldrugesachen _ An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Burger^ meistereien der Landgemeinden des Kreises sowie das Polizeiamt Gießen.

Das starke Ueberhandnehmen der Feld- und Forstfrevel macht es wünschenswert, daß namentlich gegen dre gewerbs- und g e w o h n h e i t s m ä ß i g e n F r e v l e r rasch uno mit aller Strenge eingeschritten wird. Hr solchen Fallen ^d die Anzeigen daher nicht erst geiamrnelt an uen durch 8 9 Ao,atz 3 der Verord­nung vom 2. November 1904 (Reg.-Bl. Serke 3bo) beituninten Zeitpunkten, sondern einzel n st l sbald an den ckmts- anwalt abzugeben. Auf Ziffer 10 der Anleicung^ für ine Ortspolizeibehörden zur Ausführung der d.n tteld- und ^orstschutz betreffenben Gesetzgebung (Rehsches Handbuch Ser e 293) wird ver­wiesen. Um zrwerlässig feststellen zu tonn eit in welchen Fallen Rückfall vvrliegt, werden die Ortspoliz.ibehorden angewiesen, das bureb Ziffer 2 Absatz 2 daselbst empfohlene alphabetifche geordnete Verzeichnis der rechtskräftig bestrasten Forst- und Feldfrevler genau zu führen.

Gießen, den 19. November 1920.

Kreisamt Gießen.

__Dr. U f in ge r. _______________________

Bekanntmachung.

Betr Die Wildschäden-Abschätzungskommisfionen , Der Kreisausschuß hat für dre Zeit bis 31. Marz 1921 die Kommissionen zur Abschätzung des Wildschadens wie folgt getnibet:

1. Bezirk I.

von GM-rmö Albersachen.

DienStag den 23. November 1920 nachm. 2 Uhr versteigere ich im fricher Lenzschen sfelsenkeller, Liebigstraße 5, in Gießen gegen Barzahlung:

I. 1 göld. Präzisionsuhr, gold. Nadeln, Mon- chetten- und Brustknöpfe, gold. Ringe mit Brillanten und Sastrs, Nadeln mit Perlen und Rubinen.

An Silber: Alle Arten Eßbestecke, Tee­kannen, Glasschalen mit Fassung, Leuchter Tabletts lo.ld eine größere Anzahl anderer Sachen.

II. Eine große Puppenküche mir vollst. Ein­richtung an Möbeln, Porzellan und Herd usw., eine grosse kvmpl. Eisenbahmnrlage, vernickelte Schlittsebuhe, 1 Wringmaschine, 1 fast neuer Salkoanzug und 1 Paar Schuhe.

Versteigern n g bestimmt. 12307 Junker, Gerichtsvollzieher. Plockstrahe 4.

Mobiliar - Versteigerung^

Mittwoch den 24. November, nach­mittags 2 Uhr, pünktlich, werden stn Cafe Leib Walltorstvaßc, meistbietend gegen Barzahlung ver­steigert :

1 la. Ankleideschrank m. gr. Spiegel, 1 Hochs. Bertikow, 1 Konsolschrank m. Spiegel 1 f. g. Sofa, 1 Stegtisch u. O'Stühle, 1 pa Teppich, 1 Paneelbrett:

ferner: 1 Wasch- und 1 Kleiderschrank, 1 neue Nähmaschine, 2 Betten m. Matratzen, 1 Hand­tuchhalter, 2 Regulatoren, 1 Bronze-Ti'ch m Frgur, 1 äNarmor>StLndutzr, 1 Mchentisch' bis eis. Bettstelllen,

sowie: Nipp- und Ausstellsachen, Porzellan Bil­der und Spiegel u v. 0. Haus- und Küchen­gerät.

Die Gegenstände sind wie neu, ans bestem Hause und beste Arbeit.

«ersteigecmig bestimmt.

12370 L. Arthofs, Tel 230.

... .. ___________ Ferner Vutzhokz: Fichtenstangen (für

an den Arbeitnehmer ein, dem Arbeitgeber ist eine Weißbinder, Maurer) sowie dickte Pappel- und

Abschrift der Kündigung mitzuteilen. andere Stämme. itceg

Eine nach Absatz 1 vom Demobilmachungs- M . o o

ausschuß ausgesprochene Kündigung kann durch! XClCpyOU 2u0.

nehmervertretungen haben deshalb, sobald sie um Ausnahmebewilligung nachsuchen, hiervon dem Ar­beitgeber sofvtt Mitteilung zu machen. In den Ausnahmegesuchen sind die Gründe, die eine Aus­nahme rechtfertigen sollen, genau anzugeben.

§ 5.

Vor der Kündigung hat der Arbeitgeber den Arbeiterrat (Angestelltenrat) oder, wo ein solcher nicht besteht, den Betriebsrat (Betriebsobmann) zu bören. An die Stelle dieser Vertretung treten in den durch § 62 des Betriebsrätegesetzes sestgelegten Fällen die dorr vezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer. Wo weder ein Arbeiterrat (An­gestelltenrat-, noch eine der letztgenannten Vertrv- tungen bestehl, tritt an ihre Stelle die Mehrheit der Arbeiter (Angestellten).

Sollen Arbeitnehmer zur Verminoecung der Arbettnehmerzahl entlassen 1 Derben, so ist § 13 der Verordnung über die Einstellimg und Entlassung von Arbeitern wäbrend der Zeit der wirtschaft­lichen Demobilmachung vom 12. Februar 1920 ^Reichs-Gesetzblatt S. anzuwenden.

Kommt ein Arbeitgeber der Verpflichtung zur Kündigung gemäß ^2 nicht nach, so ist der Demv- bilmachungsausschuv berechttgt, an feiner Stelle die (Kündigung für den jeweils zulässigen Termin unter Einhaltung der Frist des S2 Satz 2 au^zu- sprechen. Vor Der Kündigung sind dec Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu hören. lJstz»iese Anhörung vor Der Kündigung nicht möglich, so ist sie un^ .. .

»erzüglich nachzuholen. Die Kündigung hat dieselbe mehrere Wagen Reistg und Scheitholz usw. auch Wirkung, wie »oerm sie von dem Arbeitgeber er- r*"'*:*s*

klärt wäre. Tie Wirkimg tritt mit der Zustellung

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen: hier: die Masse- Ternnn''zur^Versteigerung der Massegrundstücke an Ort und Stelle findet statt . non

Mittwvchden 1. Dezember 1920 und soweit erforderlich, die folgenden Tage.

Zusammenkunft hierzu am 1. Dezember 1920, vormittags 9 Uhr beim Rathaus zu Ettingshausen, ^woselbst die Versteigerungs- bedingungen bekannt gegeben 'werden.

Friedberg, den 15. November 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär

S cki n i t t s v a h n, Regierungsrat___________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Rabertshausen.

Tie Versteigerung der Massegrundstücke findet itatt an Ort und Stelle am Freitag den 3. Dezember 1920 und soweit erforderlich am folgenden Tage _ o

Zusammenkunft hierzu am 3. Dezember lch. Js. mittags 12 Uhr am Schulhaus.

Friedberg, den 14. YLovember 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

_______Dr Jan n, Negierungsrat.________________

Bekanntmachung^

Betr: Feldbereinigung Röthges: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.

Mit Entschließung vom 29. Oktober 1920 hat das Hessische Landesernähimngsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zutei­lungsplan der Gemarkung Röthges einschließlich der Grenzregu­lierung mit Gemarkung Wetterfeld auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Aussührung l Eigen­tumsübergang) den 1. Dezember 1920 und überwepe hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die Neuen Grundstücke. t

Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.

2. Die beteiligten Grundi'igentümer müssen sich eine Verände­rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Aus- führnng von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, ; Gräben oder aus sonstigen Gi-ünden innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.

Eiii hierdurch bebingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bvnitütswert vergütet bzw. zugeschrieben.

Friedberg, den 8. November 1920.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

S chn i t t s p a hu, Negierungsrat.__

Dierrstnachrichteu des Kreisamtes.

Unter dem Viehbestände in Ockers hau s^n (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klaueiiseuck^ ausgebvochen.

linier Dem Viehbestände in Lohra (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In den Gemeinden H v l z h a u s e n, B u r g - G r ä f e n r o d e und K l o p p e n h e i m (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen. Die genannten Gemeind-en werden aus dem Sperr­gebiet ausgeschieden und dem Beodachtilngsgebiet angegliedert.

geschlachteten Tieren gewerbsmäßig verwenden, ohne die erforder­liche Fleischbeschau vornehmen zu lassen.

Wir weisen daraus hin, daß solches gemäß § 2 des Gesetzes betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau unzulänig ist.

Zitwiderhandlungen roerbeu mit Geldstrafe bis zu einhundert- sünfzig Mark oder mit Haft beftraft

Gieße n, den 18. November 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.

Betr.: Festsetzung des Ortslvhns.

An die Bürgermcistcreien der Landgemeinden des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit der Erledigung unserer Verfügung vom 25. Oktober 1920 im Nückitanoe sind, weben an die Einsendung der Berickste binnen 3 Tagen erinnert.

Gießen, den 16. November 1920.

Kreisamt Gieß en (Versicherimgsamt). I. V.: Dr. H e ß.

Betr.: Erwerbslosenfürsorge; hier: Nachweisung für den Monat November 1920.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom itö. Oktober 1920 Amtsverkündigungsblatt Nr. 156 vom 28. Oktober 1920, sehen' wir der Einsendung der Nachweisung bis spätestens 6. De­zember 1920 entgegen. ,

Gießen, den 18. November 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß._____________

GIESSEN

Neuen weg 9

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