22 November
AmtsverNindiguMblaN
für die Praoinzialdirettion Gbcchesien und für da; Kreisamt Ließen erftrtrt «ch ®d>arf: Montag, Di-N.t.-, «Donnerstag und Freitag Nur durch M, L» , h k *
________________* <T 9 r Ourd> die Post zu begehen gegen Md. 2.50 vierteljährlich
Nr. 169 --
________ 1920
be? Steuerabzugs vom ^"^HbfAäTenfflMA-fc ~ ^leichterungen bei Ausführung
Unb Fleischbeschau. - Festsetzung des oSdogn«! - Erw^rbsloMr^rgl.
Verordnung
übet Sammclheizungs- und Warmwassewersorgungsanlageii in Mieträumen. Vom 29. Oktober 1920.
Aus Grund des Gesetzes über die vereinfachte Form der Gesetzgebung sür cie Zwecke der Uebergangswirts6)asl vom 3. August 1920 (Reicks-Gesetzbl. S. 1493) wird von der Zieichsregierung mit Zuslim mutig des Reichsrats und des vom Reichstag gewählten Ausschusses svlgendes verordnet:
Tie Gültigkeitsdauer der Verordnung über Sammel- Heizungs- und WarMivasserversorgnngsanlagen in Miet- räumen vom 22. Juni 1919 Rcick^s-Gesetzbl. S. 595) wird bis zum 30. September 1921 verlängert.
Berlin, den 29. Oktober 1920.
_____________Die Reichsregierung: Fe hre n b ach.
El le.chterungen bei Ausführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohu.
Wir weisen auf nachstehende Anordnungen des Herrn Reichs- minlsters der Finanzen zur Erleichterung der Ausführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn hin.
D a r m st a d l, Len 8. November 1920.
Landessinanzamt, Slbteilung sür Besitz und Verkehrsstenern I. V.: Müller.
Der Reichsminister der Finanzen.
II 22 205. B e r l in, den 25. August 1920
1. Uebersteigt bei ständig beschäftigten Arbeitnehmern der ab- zugspilichnge Teil des Arbeitslohnes - auf das Jahr umgerechnet — den Betrag von 15 000 Mk., nicht aber den 'Betrag von 30 000 Marl, so sind bis auf weiteres von dem Teil »des abzugspslichtigen Arbeitslohnes, der auf das Jahr umgerechnet — den Betrag von 15 000 Mk nicht übersteigt, 10 o. H. von dem übrigen Teil des abzugspslich'igen Arbei'slohnes 15 v H. einzubehalten. Danach ,st also bei ständig beschäftigten Arbeitnehmern, sofern der auf das Jahr umgerechnete abzugspflichtige Arbeitslohn 30 000 Mk. nicht übersteigt, die Durchstaffelnng vorznnehmen. Beträgt j B der abzugspflrchttge Wvchenlohn 400 Mk. und demgemäss der auf das Jahr umgerechnete Arbeitslohn 20 000 Mk., so sind von 300 Mk. 10 v. H. (da 300 Mk. Wvchenlohn auf das Jahr ümge- rechnet 15 000 Mk. ergeben) und von 100 Mk. 15 v & einzu- behalten.
2 Vom Steuerabzüge bleiben bis auf weiteres frei besondere Entlohnungen für Arbeiter, die über die für den Betrieb regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet 'wurden. Ms regelmästige Är- bei szeit soll dabei, sofern nicht besondere Verhältnisse im einzelnen Falle eine Ausnahme bedingen, die Arbeitswoche zu 6 Arbeitstagen, der Arbeitsmonat zu 25 Arbeitstagen und das Arbeitsiahr zu 300 Arlcits'agen gelten. Demgemäß. sind von dem Steuerabzug alle besonderen Entlohnungen für Ueberstunden, Ueberschichten, Soiinlagsarbei, und für sonstige, über die regelmäßige Arbeits- zev hiiiausgehen e Arbeitsleistungen bis auf weiteres freizulassen. Hat z. B. ein Arbeiter in einer Woche statt der regelmästigen l> Arbei östlich'en 7 Arbeitssckicktcn geleistet, so findet ein Abzug von dem für die siebente Schicht auszuzahlcnden Arbeitslohn nicht statt. Hat ferner z. B. ein Arbeiter in einem Monat eine Woche hin urch nicht gearbeitet, leistet er aber in den drei folgenden Wochen mehr als 18 Schichten, so hat der Abzug nur insoweit ^.F^'.olsten, als die Vergütung für 18 Schicksten gezahlt wird ohne Rücksicht daraus, ob die Lohnzahlung täglich, wöchentlich oder in anderen Zeitabschnitten erfolgt.
Es must sich aber dabei um besondere Entlohnungen handeln: ein Dienstmädchen z. B., das auch tonst Sonntagsarbeit leistet, erhält für diese Sonntagsarbeit keine besondere Vergütung, weshalb h,er der Gewnttlohn dem Abzüge unterworfen bleibt.
Zur Beseitigung weiter entstandener Zweifel füge ich noch folgendes an:
a) Es sind Zweifel darüber entstanden, wie der nach § 1 Ab'atz 1, 2 der vorläufigen Bestimmung n vom 28 Juli 1920 ab- zugstreie Lohn teil bei einer Lohnzahlung zu berechnen ist, wenn der Arbeitnehmer in der Zeit seit der voranfgegangenen letzten Lohnzahlung io^er falls es sich um die erste Lohnzahlung bandelt: ’’’ t -r ,e*f ®eg>nn des Arbeitsverhälwisses) au einzelne>t Arbers aaen. Wochen o^er in längeren Zeiträumen nickt gearbeitet und Lohn nicht verdient hat. Die Frag' ist, ob in solchen Fällen der abzugsfreie Betrag nur nach der Zahl der Arbeitstage,. Wochen
^enen gearbeitet wuroe und für die Lohn- gezahlt ivird, Abr für die gewmte Zeit zu berechnen ist. Bei der Beantwortung %%Lp,yraflCQil,tob^1L^u-'5u9eI>cn' das; nach der Avsich. des 1- X>U 1 1920 cer Lohnabzug — soweit wie moglich- h!/£Ämnilin8 ""' er spateren endgültigen Veranlagung fr-l5 ^bracht werden soll. Bec der endgültigen ^chllagung bleiben aut oas ^ahr gerechnet ste.s 1500 Mk , also ^00 Arbei.stage 5 Mk. steuerfrei. Daher entspricht Arbei^ s Geictzes, dast auch vom Steuerabzüge für jeden
9^0 frcigclalieii twreen, und zivar auch ixtun, wenn hiP S? nicht zu zahlen ist. Dasselbe gilt für
h! unt> Abzugstreih.at der steuerfreien EinÜommensteile, die wegen der zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden An gehongeti gewahrt werden. Anderseits must sich die Anrechnung der arbeits- und lohnsreien Arbeitstage ans die Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses beschränleii. Tenn der Arbeitgeber kaiin nur sur diese Zett Lohn zahlen, Abzüge machen uno Abzugs- freiheit berechnen, ^ast hierbei dem Arbci.nehrner uiehe abgezogen wird, als leine demnächst endgültig veranlag e Steuerschuld beträgt, rcnin nur in ganz besoneeren Ausnahmesällen ein;re en, weil der Elnlvmmcnsteueriatz schon in der untersten S.use 10 v H beträgt und m den höheren Lohnilasseri erheblich wächst. Demnach hac der Arbeitnehmer den Abzug Tür jeden Arbeitstag der Lvhuzahlungs- pervore und insbesondere auch sür die arbeits- und lohnlosen Är- bcttstage feit der vorausgegangenen letzten Lohnzahlung oder gc geben en falls leit dem Beginn des Arbcitsverhältnisses, immer aber nur lür die Tauer dieses Arbeitsverhälinisses zu beanspruche,i. OQ V <sn bem Fall des ß 1 b der vorläufigen Bestimmungen vom oi.11 20 l’t sur ständig beschäl ig e Arbeitnehmer b-'i :eher Lohnzahlung der abzugspsliästige Arbeitslohn nach dem Bc hilt- nisie der Lohnzahlungsperiod-e zu dem Arbeitsjahr (300 Arletts- tage, oO Arbeitswochen, 12 Arbeitsmonate) auf ein Jahreseinkommen umzurechnen. Es sind nun Zweifel entstan ei. wie der Arbei slohn auf das Jahr umzureckmen ist, wenn der Arbei nehmet fett der voraufgegangenen letz en Lohnzahlung an einzelnen Arbeitstagen oder während einzelner Arbeitswochen oder sonstiger Zeitabschnitte nicht gearbeitet hat und wenn ihm für diese Zeit fein Arbeitslohn ausgezahlt wird. Jnsbe'o i e e wurde die J-rage aufgeworfen, ob in solchen Fällen die Umrechnung des Arbeitslohnes auf das Jahr lediglich nach Maßgabe der Tag-. Wocken oder sonstigen Zeitabschnitte zu'ersvlgeii hat, während bereu beit Arbeitnehmer gearbeitet hat und für die ihm Arbeitslohn ausgezahlt wird, oder ob bei der Umrechnung auch die Zeit zu 6c: ücf= Nchtigen ist, in der der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat und Tür die ihm ein Lohn nicht ausgezahlt wird
Auch bei Beantwortung die'er Frag' ist davon ausv-gefp hafi durch die Umrechnung des Arbei slohnes auf das Jahr aus Grund des abzugspslich'igen Arbei slohnes - soweit m glich - bas endgültig steuerpslirck ige Jahresein!vmmen e mittelt ne»be,i soll. Wenn nun der Arbei nehmer an einzelnen Tagen u u nicht gearbeitet hat und 'nenn ihm sür di-'e Zett A b'it?lohn ni,f;t au gezahlt wird, so vermindert sich das eiidgültig steuerpsüch'ige Arbeitseinkommen um diesen Lohnausiall. u esl-alb f’’egm hei c Umrechnung des Arbeitslohnes aus das Jahr Rückfich g'-ommen werden muß. Demgemäß ist bei die'er Um echeiung a is das Jahr nach Maßgabe der Lohnanszahlungspe>ßLe d von a' s: g-ben daß. zn einer Lohnauszahlungsperiode säm lickte, "ei bc v>raus gegangenen letzten Lohnmiszahlung verflo'scn-n Arbei t-g- gehören, ohne Rücksicht daraus, ob bet Arbeitnehmer an die-'n Tagen gearbeitet hat und ob ihm für diese Arbeitstage Arbeitslohn ausgezahlt wird. Der am Scklu>>e einer Lohnzahlungtt-e.iode tatsächlich auszuzahlende abzugspflicktige Arbe-tsl-ehn ist dah r so anzusehen, als wenn et während der ganzen, seit der l"tz' n Loh-' auszahlung verflossenen Zeit v.'tdient worden wäre Demgemäst ist auch die Umrechnnng die'es Arb'itslohnes auf das Arbeitsjahr nach dem Verhältnisse vorznnehnrm, in cem b'e seit der r nauf gegangenen letzten Lohnzahlung verslos'ene Zett zum Arb.'itsjahr steht. Als letzte Lohnzahlung ist dabei nickt Ser Tag au dem zum letz'enmal dem Arb i'u hmer Lohn ausgezahlt ivur'e. sondern das Ende her letzten Lohnauszahlungsperi-.^e anzu'eben, für welche dem be'reffenden Arbei'nehmer Arbeitslohn ausg-zahlt word'u ist.
Hierbei kann aber gleichfalls nur die Zeit als zu einer Lvhu- zahlungsperiode gehörig anges-hen "rre-ben, roälTren'i der d-r Arbeitnehmer im Dienste des jeireiligen Arbeitgebers gestanden bat da her Arbeitgeber nur für diese Zeit Lohn zahlen und nur diesen Lohn auf das Jahr umrechnen kann Die Zeit ;.nr Beginn und
11, worin ich ihn bat. ent: Deputat s i von Rrai'xi;rem, w lche zu ihm kommen roo'ltrn, zu ^sangen Dieser Brief kam tu ch -ufäl ije Ilm* fcbc erst io t-r tu den Besitz des Adre sat'N. Am 19. August, kam ein Bericht und Telegramm
Arbeitet -ur Er-wm'ung ihr r Wün ch- itreifm würden. Was al ei ti ses lü' ein Bad wie Nauheim und für dessen Herzkranke Patienten zu brd.m en gehabt hätte, ist klar. D m Herrn Oberstaatsanwalt in Githen l>att.- ich deShalo geschrieben, er möge t>i? LcuK empfangen und evtl, eine Be- Bl'chleunigungdesBersahrensveran. l assen. Der Str ik i stdann völli; ge ch.-stert, wozu nicht nur meine wi d:rho tc.i Besprechungen mit ten Führern, sondern auch die vernünftige Haltung d-r Nauheimer Bürger einsch ich ich der Arbeitcrschast b ig tragen ffrit. Es i t l-slbltver- stand!ich ganz u imög ich da; mit solchen M:t e.n ans Gericht.' u w. eingewirkt iverd.-n kann." Das war der Jnha t mein.8 Schreibens. Daraus er» solate ein Bericht des Herrn Oberstaat»va'ts, worin er ausdrücklich erkläst. daz das Schr iben des Jußizm.nißers t :n- bestimmte W is:ni e t- halten habe, weS'alb di- in ihm nie-aerzelezten Erwä'.uag-n ten Entschuß, ti- Ha t anfreckstzu- erhalten, nicht hätte ändern können. Rechtsvnege uw Dadrb t i b seien inkommensurabele Größen und ter mateii'l'e Nacht"il einer St: t- stgung des Bad bet rieb 3 stehe in keinem Derlä tnis zu der Schädigung, di- die Rechtsp.lege erleckeii würde, falls man vor Drohmigen zurückw.ichrn wolle."
Durch bt'-fe Schilderung wird es erst so recht klar, wie schwer und heiß Herrn von Brentano die „sozialen Erwägungen^ auf dem Nucken saßen, die nach sein'n eigenen Worten bei ihm über dem „rein Formellen" stehen. Er ließ nicht locker in seinen Bemühungen. Et ließ es nicht dabei bewenden, den Abgeordneten zu enivfcngen, sich zu informieren und danach den Beschwerdeführern zu bedeuten, daß die Sache in den rechten Händen sei und ihren korrekten Lauf nehmen müsse. Er wendet sich an die StoatSanwalt- ! schäft in Gieße» und erhält eine gelinde Zurückweisung; „die Haft sei gesetzlich begrün- I bet". Am charakteristischsten ist es aber bann.
TeSha b entschloß ick mich, am an bm Herrn O de r st aa t s- n Gießen einen Brief z u r i a) -
liMck err ich! hat." ,
Meine Tarn ii und Herren? Ich glaube nicht. ■k§ auch her größt: Frondmr in dreier Nachricht ■in. bm Herrn G neralstaatsanwa t irgentx-inen «Ersuch ter B.-einsl'is ung zu erk.mnen vermag. Rb war in der Zwischenznt eine Deputation der Htm!) ia-er und d r Fried'erg^r Gow-rkscha ten bet l'irir ersch en m, die mich eb-msakls w.-gen her ^n« Rfasti-iu ig interp llic te.i. Ich crrf.net: :h'en, das^ hot spät r her Herr Staatsprä t-xnt Ulr-ch h bestimrnt'st r W.'ise getan, daß ich weder das .seht noch ten Di l n hätte, nnch irgendwie in ein 'MngigeS Versahrm -u mischen, datz mir d:e Ihm unbelannt s i?n, und daß ich mich det-dalb -digfich b-i du Fomyteutm Stelen »ern Lage
Sach: informieren könne. Es wurde haraufhm Itif durch bi- e b: Depütatir^ mitgetn t, daß, veil noch fein Bescheid eingegangen fi. am 17. August adend-3 in Bad-Nc.uh.im große Protestvecsamm'u -g staltiinden «»che. Nunmehr lirf an 17. Aumst von dem Örrn Generals!aatS<anwalt ci te Dwelch: ein, , bafi n bv 9(n"b bum des Haftbefehls negen ©rat ^■ntrajt ha'e, während die Ha tbeschwcrde der Ne» and reu Be ckmldigt-m vom Senat d-S Ober- ■ »n>-s e ickts am 1<. August ve wo im worden >ä_ Der H rr Grirnalstaat^aiiwast fü t- be>, batz «kr 'A* Ausr chterha tiing ter Hast :m übrigen sur Kfotm eracht- und um Weisimi an die äuWs- «Maltschast bi t-, falls bei G richt trotzdem Au - i'.-kfung beantragt werden sollte".
Eine so ch: Anw isung gab ich nierra s. t>cun- II ®efr rourt< mitg t.-ilt, daß dis Gewe k ch^Nen glicht gen, den g famtm Betrieb bes ^Bade^ ii HC jungen.
9u-ut »»walt ii
F’abebe triebe 5 gedroht. Der hiesige Rickter dry5t nich! an den Emst bief.’r Drohung. Tie k-'ahastung als solch- ersch üit mir gerechtrethgt. fj würde nur zu prüfen sein, ob sie nicht ihren
tonnre |ie jicq biniet oen opicget jieacn: di: gewundene rednerische Ber-innrng, die er weiterhin an diesem Spiegel noch anbringt, ist in sozialer und juristischer Hinsicht oder auch in Hinsicht auf Bekenntnistreue in jeder Weise matt und stillos. Warum erschüttert er uns mit den Gefahren für die Herzkranken, mit Der drohenden Konkurrenz für Bad-Nau- (jeim, wenn er fortfährt, „um alles dieses handele eS sich gar niefjt", und wenn er uns mit einem fadeuschrinigen Satz di: Genügsamkeit und Bescheidenheit seiner Absicht bei feinen Brie,schr.il)er^ien vorzureden versucht. Was eine „SBebung" und eine „Beeinflussung" ist, das wissen alle Beteiligten zur Genüge, und da hat auch die „Berücksichtigung ber Kriegspsychose" absolut nicht mitzusprechen. Der Minister wollte, das ist uw- sere Ueberz-eugung, den Gewerfschastssührern in der Sache „entgegenkonnncn", aber in der Form dieses Entx^egenkommms B^rsicht walten lassen. Das ergab indessen die Zweideutigkeit seines Borgehens dem Gericht und den StaatSanwällen gegenüb'r. Bon der allergrößten Bedeutung waren für uns die Folgeerscheinungen des ministe- riellenBorgehens,die auch, bevor wir noch irgend ein kritisches Wort zu dem Falle schrieben, in triumphierenden Artikeln ber Linkspresse zum Ausdruck kamen, und womit tatsächlich ber Eindruck cineS Fehlurteils in der Lefsentlichkcit verbreitet wurde.
Dir halten die Befähigung des Herrn von Brentano für einen Mini erposten nach den von ihm vorliegenden Leistungen für unbedeutend genug, aber chm Achtung zu ver-
istag, 23. November 1920 2ainüi|Uie uou 2lnjtiacn iüi b.e lagesnummer dir e/S A Zum WacLminag voihe, Aj'-Ä ohne j»be‘ictbinölid)heiL Preis jur I nun hohe iitr Anzeicen d. 34 mm Breit« örtl d) 35 Ps.. au-roarts 45 Pf.; lür Reklame-
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. fällt uns nicht ein, trotzdem er in seiner die sachliche und politiscl-e Gegnersck)aft iar zu vulgärer Weise „mit Pev- ig" zurückwies. Es ist kläglich, n ber neuen Republik der Freiheit die den Revolutionswellen, tveniger von fachlichen Kenntnissen emporgetragenen 'ter eine so empfindlich: Scheu unö '21 b- ng gegen sachliche Kii ik und sachli.che .nandersetzung offenbaren. Herr Ful- >er sozialdemokratische Minißer deS Jn^ strengt gegen einen Redakteur wegen z emlich harml.'s:n Z.itungsbemerkung Beleidigungsklage an, und sein Kollege Zentrum, der oberste Ju lizgewaltige , hat es tatsächlich fertig gebracht, we- mserer VeiöFentlichnngen in der G i e- e r Staatsanwaltschaft Diszi- aruntersuchungen zu vera n- ten! Schon in seiner Rede hat er über e Veröffentlichung von einem „Einer" gesprochen, dem er mangelnden neSmut vorwarf. Er muß es doch wlssen, Artikel der Redakteure in ihren von l ja verantwortlich gez ichneten Z.itun-' ohne Namensunrerschrift zu erscheinen en. Nun wollte er den schuld- n StaatSanwäi^en an den Kra- , und er bemühte dazu den Herrn Gene« latsanwalt, der zu diesem Zweck zwei in Gießen weilte und auch auf unserem ktionsbureau ein Verhör an stellte. Wir n uns willig diesem Verhör, weil wir zu unserem eigenen und selbständigen ehen auch offen bekennen und zur Recht- ;ung bereit sein wollten. Was in unseren ein an Tatsack>en angeführt war. waren icrus k ine Aktengeh.imi isse, sondern die ;en pfiffen eS von den Dächern.
Die Herren Minister in Darmstadt sollen ihren Haussuchungen, Beleidignngskla- Derdächtigungen und Schnüffe'eien in Amtsstuben nur so fortsahren! Die erdämmerung hat bereits begonnen und Darmstädter Walhalla kracht in sugen. Ihre Insassen glauben allein noch hre erleuchtete Berufung, während das mit federn Tage länger über ihre wach» ! Willkür und Engherzigkeit in Geist und den Kopf schüttelt!
Die Dclferbunösüerfammlung.
Ye n f, 22. Nov. (W^lst.) Zur B:r«-m'g
ein Antrag von L.'rd Roke t Er st, t-a'i-i- d, daß sich ber Völkerbunds at im e z-lglich l-er armenischen Frage Eea m sstle aß b r B 'kerbu bv e:'<rmm[j ng V^r'ck'S t brei et n-e.-'e > sollen ar Rstnu g Rest S irn-enij^et Vol'e.' ® tü taut iFra- k « >) te sich orgeu ter Zusatzantrag am (SinlWing Spez'alkommissvon für Arn-e v >. Ttcic nff »u dürfte kaum rt em ro i i er Er- s komn-en, i-a>chdem ter Bül'erbu"ds a* b Sl er - erveickN T,abe. Bivtant PeTte bet Dnt ar, tat solle sich mit c mer g^jfri Ma-ist rerstän- , zu tem Zweck, datz d e'e sich mit den Verwick» 1t m Ülrrrrmen be'chöf'ige unb b^-rt Rude Ordnung stist', bvnit bt? Feind estg'eiten in .. nicn ein Ende fut-en. Es nnirtxm schließlich die Anträge Cecils und Vivianis angenommen, und zwar einstimmig.
Vie Ermordung noi GWren in vudlin.
London, 22 Nov (Wvlff) Aus Dublin wird unter dem 20 d. M gemeldet, daß morgens 9 Uhr in verschiedenen Teilen Dub'inS ein allgemeiner Angriff auf Offiziere statt- land: auch ehemalige Of iziere wurden in ihren! Mokmungen angegr ffen. Im ganzen wurden vierzehn Personen getötet und sechs verwundet Trei der Mörder konnten feft^ei’ommen wer>n. Zwei Polüisten, die zur Bevstärfimg aiis- gefanbt worden waren, wurden auf dem Wege erschossen. Unter den Toten befindet sich a-ich zwei Kr'egsgerichtsofii’iere. Pvliiei und Mi'itär veranstalte en nachmittags eine Raztia in der ganzen S'adt. T-'e Bürger sind von einer Panik ergriffet, da sie Wi-’hervergeltungen befürchten.
Eine snäter eingetroffene Reutermelduna besagt, baß sich unter den in Dublin getöteten Offizieren ein Major, fünf Hatmt'elrte, ein Hauptmann a T und ein Leutnant befinden: unter den Ber- rmmbeten be'inbcn sich jnri Obersten, ein Hauvt- mann und ein Leutnant. Tie Zahl der Person-'n, die die Morde aussührte. betrug 12 bis 24. Zahlreiche Ov'er befanden sich noch im Bette, aI5 sie annenriffen wurden. Ein Hau-’tmaim wurde im Schlafzimmer in Geoenwart seiner Frau e^scknssen^ nachdem er zuvor feinen Angreifer, d-r hierbei gefangen genommen wurde, verwu-det hatte.
Einer Meldung der „Tägl. Ritnd'ckat," au5 zu folg’, kam es wegen ter Bin'Ne in Ticklin im Unterhanfe yt efrem Hand-» ge m e n ge. Ter iriiV« VT^enrdne’e Devlm nni’-de von rf-em anderen Mitaie Han'es am Svre- ^xri durck tät'i'c-i Ainr st rett tet. In brm .Hause Dernditc eine lolr's Aiisremn g. laß der Präsident irjt Sitzung um:erb.eXe.i mu&te.


