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Behördliche Anzeige

Trais-Münzenberg, den 18. April 1920.

4416V

Markmeistet Häuser.

48838

leter,

43848

Hessische- Amtsgericht.

Gießen, den 15. April 1920. Hessisches Amtsgericht.

Bekanutuiachnng.

In intfer Genosfenschaftsregister wurde heute bei dem' Spar- und Vorschußvevein Daubringen, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eingetragen: Tic Genossenschaft hat sich in eine solche mit beschrmrkter Haftpflicht umge- bxnröett. T:e sftrma lautet jetzt: Spar- und Vor-

Hungen, den 9. April 1920.

Hessisches MmtSgerickft.

Gießen, den 10. April 1920.

Hessisck>eS Amtsgericht.

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Mt. B wurde heute bezüglich der Spar-- intb Lerhkasse, Aktiengesellschaft in Watzenborw-Steinberg eingetragen: Der bis­herige Direktor Johann Eberhard Leicht ist ver­sterben und an seiner Stelle der Landwirt Karl Klovs von Watzenborn gewählt worden.

mit April/L

übernommen und bringen dieselbe

9 zuzüglich Schlußjnotensternpel frech. Die Tilgung der Anleihe erj zuzüglich ersparter Zinsen. Die Q beantragt. Weitere Dbligationsai

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. A wurde heute bezüglich der Firma Geschwister Aron in Gießen eingetragen: Das Geschäft ist auf Siegfried Stern Ehefrau, Erna geb. Wolftmuth in Gießen über- geaangen, die es unter der bisherigen Firma

Die Koni

Die Bei in Zan Rem> (t» d-r M leickö, begon ,'ereil.; vielsäl! essjert vorniie irm;öiischeu Ailitärpolltll anuptbeteiligi nicht gebilligt Jnloenduiig d iigen Lage an iet gehe und mng des Bei .Mansigeai des Friedensv Mn Deutschlc lende Summ, Frage werde ( Iten Rat befd irgendeinen i zumrten.

Es ist l, Hwrge, der d bem Maingav andere Weise: tan beze Mn, daß t M in die '51 BchWnlich jicbung der sfaatimmei anfs neue die allerlei Ack ^ompromigu, auch noch in haben hrir z. Ar Reginall ireters in l^n tonnen. tfi 5er ntungt tnimitbeiren i !ißk vafeu $ O Handelsl 'rnher so

Ä haben, c nichts i

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gerade jet *n vor siä ^deutsche $ Wen und Umstellen. '

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ergal jungen. N und gan F^d &otge 'üneils bet S teü" A°» aetto*m

iirrrnrc o,o» tyeicmerer, > ,

83 Kiesernftämme 5. Klasse, unter 24 Ztm. Duck

messcr --- 9,14 Festmeter,

1 Buckvnstamm 2. Klasse, 5059 Ztm. Duck

Messer 0,59 Festmeter,

18 Buchenstämme 3. Klasse, 4049Ztm. Amt"

Messer 14,57 Festmeter,

46 Duclrenstämme 1. Masse, 3039 Ztm. Dirck

mrsser - 22,19 Festmeter.

10 Buchcnstänune 5. Klasse, 2529 Ztm. Duck

Messer --- 3,16 Festmeter, __

1 Birtenstamm 5. Klasse, 2529 Ztm. D-r^

Sonn- .

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yS Sk1 ncht-tuAnzeig postsche«« ^-ntftrt a.

In unter Handelsregister, Abteilung A, wuö heute hinsichtlich der Firma Abvochrun Oprenheur-2 in Hungen eingetvagen: Die Firma ist erloscht. 43691b

schußveretn Daubringen, eingetragene Genossen- i-fart mit beschränkter Haftpflicht. Haftsumme 1000 Mark. GesclMsmrteil 200 Start.

Gießen, den 15. April 1920.

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Bekanntmachung.

Betr.: Zahlmarkenumtausch.

Wir nehmen Bezug aus unsereBekanntmachung Vvm 31. März d. I. und geben hierdurch be­kannt, daß die Frist zum Umtausch der ^chl- m ar Ten bis »um 1. Mai d. I. verlängert worden ist: bis zu diesem Zeitpunkt können die Marken mit einem Aufgeld von 5 Pf. benutzt werden.

Gießen, den 19. April 1920; 44476

Die Direktion der Elektri-itätswerke und Straßenbahn der Stadt Gießen.

ovi. o,<su ym. ©irre: 4. sn. ---» U,S1 ym., 5. Kl. - 0,27 Fm., 6. N. -- 4,86 Fm. Fichte: 1. Kl. - 30,95 Fm., 2. Kl. - 35,54 Fm., 3. Kl. - 65,14 Fm., 4. Kl. --- 30,69 Fm., 5a. A. = 20,58 Fm., 5b. Kl. -- 10,74 Fm. Kiefer: a) Schnittholz: 2. Kl. -- 15,44 Fm., 3. Kl. - 240,47 Fm., 4. Kl. = 50,43 Fm. b) Bau­holz: 2. Kl. -- 3,48 Fm., 3. Kl. --- 65 Fm. Lärche: 5. Kl. - 22.67 Fm.

Derbstangen: Fichte: 1. Kl. 1 Stück 0,11 Fm., 2. Kl. 86 Stück - 5,22 Fm., 3. Kl. 72 Stück - 2,17 Fm., 4. Kl. 35 Stück --- 1,40 Fm.

Nutzrolle«: Eiche: 23 Rm., Hainbuche: 10 Rm.

Nutzprügel: Lärche: 46 Rm., Fichte: 12 Rm.

Nutzte!»: Fichte: 228 Rm. in Schichthaufen.

Das Stammholz ist mit der Rinde vermessen. Das Nadelstammhvlz ist entrindet. Aufmaßlisten sind durch die Unterzeichnete erhältlich, an Aus­wärtige zum Preise von 10 Mk.

Wegen vorheriger Besichtigung des Holzes »volle man sich an die Freiherrlich Riedeselschen Reviervenvaltunaen in Eisenbach, Maar und Sickendorf, sämtlich Post Lauterbach. Hessen, wen­den. Hvlzhändler und Auswärtige Barzahlung bei Aushändigung des Abfuhrscheines.

Beginn der Versteigerung vormittags 8.30 Uhr im Gasthaus zum Johannesberg in Lauterbach, Hessen. Reihenfolge^der Versteigerung Revier Eisen­bach, Ziegenberg, Sassen. 4366V

Freih. Niedeselscte Rmtkamnter Lauterbach, Hessen.

Bekanntmachung.

Jin unser Handelsregister Abt. A wurde heute eingetragen die Firma Hermann Salznuum, Gie­ßen. Angegebener Geschäftszweig: Häuft'- und Fellhandlung. Inhaber ist der Kaufmann: Hermann Salzmann in Gießen. Der Mathilde Fachem in Gießen ist Prokura erteilt, 13818

Gießen, den 10. April 1920.

Hessisckses Amtsgericht.

Die unterzeichneten Firmen

losewoft

Bekanntmachung

Wir iveisen erneut aus die gesetzlichen Bes nuntgen über die Notwendigkeit der Er wer und Veräußerungserlaubnis- und! s ö r d e r u n g s s ch e i n e hin und geben die : tigften geltenden Bestimmungen hierüber noch mal bekannt.

I. Die Erwerbs- und Beräußeruu erlaub n i s scheine sind für jeden Erwerb für jede Veräußerung von Rindvieh einschlie Kälbern, sowie Schweinen über 25 kg und Sch erforderlich.

'Auch jeder Händler bedarf einer Enoe und Vcräußerungserlaubnis (siehe unten III. !

II. Für jede Beförderung von Schlacht-, 9 und Zuchtvieh (Rindvieh einschließlich KM sowie Schweinen und Schafen jeden Alters) be es eines Besörderungsscheines. Nur Schweine unter 25 kg ist ein Beförderungssc dann nicht erforderlich, wenn die Beräußei durch einen zum Ferkelhandel zugelassenen Häv erfolgt.

III. Für das Verfahren güt folgendes:

1. Die Erlaubnis- und Beförderungssch sind zu beantragen:

a) für Nutz- unb Z uchtv ieh beim O b ,- Hess. B iehhandelsverband,

b) für Schlachtvieh, das an unsere Sam- ' melstelle abgeliefert w.rden soll, bei der Bürgermeisterei des Hetmatortes des Tieres.

Zur Verladung mit der Bahn bebarf es außerdem eines mit dem Stempel des Ober- lress. Viehhaiidelsverbandes versehenen Fracht­briefes, der für Nutz- und Zuchtvieh mit dem Be­förderungsschein bei dem Oberhess. Biehhandels- verband zu beantragen ist, und für Schlachtvieh von unserem^ Vertrauensmann angefordert werden karm.

Wir machen, ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Besärderungsscheine der Bürgermeistereien nur für an unsere Sammelstellen abzulieferndes Schlachtvieh ausgestellt werden dürfen, daß sich also strafbar macht, wer Nutz- -unb Zuchtvieh mit einem solchen Schein erwirbt oder veräußert.

2. Will ein Händler ein von chm erworbenes Tier w e i t e r v e r ä u ß e r n, oder muß er ein .Tier, das der Käufer sich abzunehmen weigert, zurücknehmen, so bedarf er eines neuen Erlaubnis­scheines. Dieser ist beim Oberhessisch«: Vieh- Handelsverband unter Rückgabe des alten Er- tauünissckremes zu beantragen. Umschreibung gen alter Scheine werden nicht mehr v o r g e n o m m c n.

3. Auf dem Schein mutz die An> unb Ab- mdbung beim Kataster durch Unterschrift des Katasterführers beschönigt und die erfolote Mlreferung durch eigenhändige Unterschrift des Empfängers bestätigt fein, andernfalls wird der Schein als unerledigt zurückgegeten. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß neue Scheme vor Eingang der alten nicht ausgestellt werden.

4. Wenn ein Tier die chm bei der Besichtigung angelegte Ohrmarke verloren baben sollte, fo rst dies unverzüglich dem Lertrauensinann de? Oberhess. ViehhandelsverbandeS zu meld«:, der eine neue Ohrmarke anlegen und deren tummer

Messer 0,63 Festmeter, ä

6 Hainbuchenstämme 5. Klasse, 2529 Zvu Durchmesser -- 1,21 F-estnreter, _

8 Hainbuchenstämme 6. Masse, unter 25 Zdu Durchmesser «= 1,10 Festmete

636 Fichten-Terbftangen --- 47,71

37 Eichen-Derbstangen = 1,44

1 Lärchen-Derbstange -- 0,07 Fritmeter

19 Rm. Eichen-Nutzknüppel ä 2 Meter LwM 12,36 Festmeter.

Die Bieter erkennen durch Ernrecchung txw

auf dem Schein eintragen laßt

IV. An Gebühre n werden erhoben :

1. be: erstmaliger Ausstellung eines Scheines, I wenn er über e i n Tier lautet, 6 Mk., wenn er I

gebunden. .

Die Gebote gelten für nicht entrmdetes is® mit bet Rinde gemessenes Holz. t

Angebote sind nach Sortimenten und Klasi« getremck pro Festmeter bis zum Montag dc'n 26. April 1920, nachmittags 2 Uhr, auf dw Bürgermeisterei Langsdorj einzuoeichen, wos«>«!' dann die Eröffktung derselben zu gleicher jy'11

^lus Verlangen tarnt das Holz durch Forr> wart Pauli dahier vvrgezeigt werden.

Langsdorf, den 19. April 1920.

Bürgermeister« Langsdorf.

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Bekanntmachung.

Wetzlar und Gießen, den 20

Ml M Wtl und 3 MM lm tato-C MtzeM 3 WütoMt MtM 3i iiiiuniiiiiiiiiiinniniiiiiiiiiiiiiiiiiiQiiiiniiiifliiuniiiiiiuiiuiiiiiiii Wohn- u. Geschäftsha in Garnisonstadt des Brückenkovfes Coblenz gel bestehend ans 18 m langem 3 stockigei: Woon mit Toreiuiahrt und Laden sowie geräumiger 9 Hätte mit ermem Hof unb anschließendem Gi ist wegen vorgeschrittenen Alters des Besi unter günstigen Bedingungen zu verkaufen.

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