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Erster Blatt

170. Jahrgang

Mittwoch, 15. September 1920

Nr. 217

Der Oietzeaer lMFl9et erscheint täglich, außer Sonn» und Feiertags. SWF5Ä 3^> unöm - SbTrägerlahn, oierleljährlichMarK 10 80 undMk.l.95Trägerlohn; durch die Post viertel- jährlich Mark 12.- ausjchl'estl'ch Bestellgeld. Fernsprech-Anschlüsse: für die Schriftleitung 112; Derlag, Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach­richten Lozctaer »ietzen.

voftschealonlo: 5raoft«r1 o. M. U681

wf* ä Annahme von Anzeiger

MM 3^ für die lagesnummer

GietzenerAnzeiger f-auptfchrifllciler Aug. General-Anzeiger für Oberhessen LZZ

. 1 " Anzeigenteil: H. Beck,

Vrvck und Verlag: vrühl'fche Univ.-Vuch- und Zteindruckerei R. Lange. Zchriftleitrmg, Geschäftsstelle und Druderd: Zchulstrahe 7. sämtlich in Gießen.

Vie Zwangsanleihe.

Durch die Sssentlichen (Erörterungen über die Zwangsanleihe ist, wie vorausAusehen war, in die Geschäftswelt eine äußerst starke Beunruhigung getragen worden. Der Zustand der Ungewißheit, der mit der Bekanntgabe neuer Pläne der Regierung in allen Kreisen der Bevölkerung Platz gegriffen hat, wirkt auf jede geschäftliche Kalkulation lähmend ein. Es ist im gegenwärtigen Zeitpunkt ein sehr ge­wagtes Spiel, wenn man zu agitatorischen Zwecken gegenüber den Steuerrebellen zu oem Mittel der Drohung mit einer Zwangsanleihe griff, über deren praktische Durchführung man sich an den maßgebenden Stellen bis heute noch nicht klar ist. Wenn die Regierung schon ihre Absicht, durch eine Zwangsanleihe vor­übergehend denn um -mehr kann es sich nicht handeln aus ihrer unglaublichen finanziellen Lage herauszukommen, in der Ocffentlichkeit bekanntgeben wollte, so müßte sie zum mindesten gleichzeitig dem Volke kla­ren Wein über ihre Pläne und Absichten ein- sch, /nken, um das unter den gegenwärtigen Verhältnissen kaum erträgliche Moment der Ungewißheit auszuschalten.

Der Anleiheplan aber steht vorläufig in seinen Einzelheiten noch keineswegs fest, und innerhalb der Reichsregierung hat man sich Über Die einzelnen Vorschläge, die für die Zwangsanleche gemacht worden sind, noch kei­neswegs einigen können. Die Einbringung eines Gesetzes beim Reichstag wird sicherlich noch ganz geraume Zeit auf sich warten lassen. Die Meinung ist viel verbreitet, daß man mit -empfindlichen Zugriffen auf fest­gelegtes Betriebskapital zu rechnen habe. Nichts weiß man bisher über die Art der Ver­zinsung, vor allem aber über das Verhältnis der Zwangsanleihe zum Reichsnotopfer. Denn daß nach dieser Richtung unbedingt ein Aus­gleich geschaffen werden muß, wenn die Re­gierung sich zur Aufnahme einer Zwangs­anleihe entschließt, darüber kann doch kaum ein Zweifel bestehen. Neben einer Zwangsan­leihe ist das Reichsnotopfer, und neben dem Reichsnotopfer ist die Zwangsanleihe prak­tisch unmöglich und undurchführbar, da beide zusammen das gesamte Wirtschaftsleben in eine Katastrophe stürzen müßten.

Im Zusammenhang mit den Nachrichten von der Zwangsanleihe hat sich auch wieder das Gerücht verbreitet, das schon einmal Un­heil angerichtet hat: der angebliche Plan über eine Notenabstempelung. Es ist noch in frischer Erinnerung, wie dieses unglückliche und finanzwirtschaftlich unverständliche Ex­periment Erzbergers uns um den Kredit des Auslandes gebracht .und uns einen Schaden von ungezählten Milliarden zugefügt hat. Die Regierung versucht zwar jetzt, nachdem sie ge­merkt hat, daß das Ausland schon wieder ein­mal stutzig geworden ist, diese Gerüchte mit allen Mitteln zu dementieren. Aber diese De­mentis werden doch so lange zwecklos bleiben, als man der Oefsentlichkeit nicht verrät, wie man sich die Beseitigung oder doch wenigstens die Milderung der finanziellen Belastung des Deutschen Reiches, vor allem unserer katastro­phalen Papierwirtschaft, denkt. Ende August hatte der Papiergeldumlauf mit TIVs Milliar­den Mark einen neuen Rekord geschlagen, und bei den steigenden Verpflichtungen des Reiches auf der einen, bei den völlig ungenügenden Stcnereingängen auf der anderen Seite muß damit gerechnet werden, daß bis zum Ende dieses Jahres schließlich 30, wenn nicht gar 40 Milliarden neues Papiergeld hinauskonf- men. garnicht zu reden von den schwebenden Schulden, die 130 Milliarden beinahe erreicht haben dürften.

Deutschland hat seinerzeit von den finan­ziellen Experimenten Herrn Erzbergers einen unendlichen Schaden gehabt. Seine Pläne ha­ben das Reich um Milliarden ärmer gemacht, nicht bloß durch den verminderten Kredit des Auslandes, sondern vor allem auch durch die Kapitalflucht, die damals auf der ganzen Linie einsetzte und die jetzt durch die drohende äwangsanleihe einen neuen, starken Anreiz erhalt' lieber die finanziellen Schwierigkeiten, in denen sich das Deutsche Reich besindet, braucht kein Wort verloren zu werden. Aber Eine ganz andere Frage ist es, ob eine dwangsanleihe das geeignete Mittel ist, un­seren finanziellen Schwierigkeiten abzuhelfen. Davon kann schwerlich eine Rede sein, äo lange es der Reichsregierung nicht gelingt, oer ftänbig wachsenden Inflation Einhalt zu ge­bieten, und so lange unter sozialistischem Ein­stuß Die Zahl Der Beamten, die das Reich be­nötigt, immer mehr anschwillt, statt geringer zu werden, müssen die Ausgaben des Reiches immer mehr steigen, und eine Aussicht auf Besserung unserer Lage ist nicht vorhanoen. Schließlich muß man sich aber auch fragen, wenn die Zwangsanleihe als letztes Mittel zur Sanierung unserer finanziellen Verhältnisse Versagt hat: was dann?

(Ein Streit um den Kieler Kanal.

Berlin, 14. Sept. (WTB.) Unterbem Titel Strcitumden KielerKanal" schreibt die Deutsche Allgemeine 3eUung/': Bereits vor eini­gen Tagen wurde an dieser Stelle die Streitfrage erörtert, die aus Anlaß der Festhaltung eines mit Vtunition beladenen Dampfers im Kieler Kanal entstanden ist. Ter Vorfall wird in der ausländischen Presse immer noch lebhaft be- prochen: insbesondere wird aus Paris gemeldet, daß sich auch die Botsä-asterkonferenz mit ihm besaßt hat. Mit weiteren diplomatischen Verhand­lungen muß daher gerechnet werden.

Ter Sachverhalt ist kurz der, daß ein dänischer Tampfer, der eine aus Frankreich kommende für Polen bestimmte Munitionsladung an Bord hatte, von den Kanalbehörden in Holtenau festgehalten und dann entsprechend von Berlin aus erteilten Weisungen wieder durch den Kanal zurückgeführt wurde. Tiefe Maßnahme wurde auf Grund der für den russisch-polnischen Krieg erlassenen Neu­tralitätsvorschriften getroffen, welche die Ausfuhr und Durchfuhr von Kriegsmaterial nach beiden kriegführenden Ländern verbieten. Französischer­seits wurde die Rechtmäßigkeit der Maßnahme mit der Begründung beanstandet, daß nach 'den Be­stimmungen des Versailler Vertrages der Kanal Handels- und Kriegsschiffen aller mit Deutsch­land in Frieden lebenden Nationen frei und offen stehe und Durchfahrtsfreiheit unter allen Umstän­den ohne Rücksicht auf den Charakter der Schiffs­ladung gewährt werden müsse. Die Frage ist dem­nach 4>ie, ob die deutschen Neutralitäts-' Vorschriften auch auf den Kieler Ka­nal Anwendung finden oder ob das durch den Friedensvertrag für den Kanal geschaf­fene Regime eine solche Anwendung aus­schließt. Die Bestimmungen des Friedensver- traaes über den Kanal sind in einem befonberen Abschnitt des mit der Ueberschrift ,Häfen, Wasser­straßen und Eisenbahnen" vcrschmen Teilet ent­halten der für dm Hand.lsverk 'hc auf den deut­schen VerKH^-swegen eine Reihe wei gehender Ver- pflichtungen zu Gunsten der Alliierten ohne Ge­währung der Gegensci.igkeit Vorsicht und außer­dem die deutschen Ströme ,.rnternationalisiert", d. h. unter die Verwaltung internationaler Kvm- nnssivnen stellt. In der ersten Fassung der Frie- densbedingungen, wie sie der deuffchm Friedens- delegativn am 7. Mai 1919 in Versailles über­reicht wurden, war auch für den Kieler Kanal der Weg der Imernationalisi.rung wenig'lens vorbe­reitet. Es war nämlich vorgesehen, daß jede inter­essierte Macht unter gewißen Voraussetzungen die Einsetzung einer internationalen Kanal Kommission verlangen forme. Als Die deutsche Delegation in ihren Bemerkungen zu den Friedensbedingungen die Einsetzung einer solchen Kommission von der gleichen Behandlung aller anberen Verbindungs- stvaßen und Meere abhängig machte, ließen die Alliierten jene Forderung fallen, eine der wenigen von der Delegation erzielten Aenderungen der ur­sprünglichen Bedingung^. Die übrigen, in den endgültigen Vertragstext aufgcnvmme, en Bestim­mungen über den Kanal begriindeten die Mliierten in ihrem ULimatum ixnn't, daß der Kanal, der aus­schließlich für militärische Zwecke gebaut sei und dessen Verwaltung Deutsckstand belassen werden solle, in Zukunft der internationalen Schiffahrt offen stehen müsse, damitzu Gunsten aller" ein freierer Zugang zur Ostsee gesichert w:rde. Es steht also fest, daß die deutsche Staatshoheit über den Kanal grundsätzlich unberührt blieb.

Betrachten wir jetzt die einzelnen Vertrags- 1 Stimmungen näh.r auf ihre recht.iche Tragweite. Nachdem in der einleitenden Bestimmung des Ar­tikels 380 der bereits erwähnte, für den französi­schen Standpunkt allein als Rechtsgrund ange­führte Satz proklamiert ist, daß dec Kanal und seine Zugänge den Handls- und Kriegsschiffen aller mit Deutschland in Frieden lebenden Na­tionen auf Grund völliger Gleichberechtigung dauernd frei und offen steht, folgt in den nächsten Artikeln eine Reihe von Einzelbestimmungen, bte den Schiffsverkehr durch den Kanal hmnchtlich der Gebühren, Zollbehandlung und polizeilichen Ueberwachung.regeln. Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung des Artikels 381 Abi. 2, wo­nach Der Berk hr von Personen und Schiffen keine anderen B.schränkungen erfahren darf als solche. Die sich au3 den Polizei- und Zollvonchristen, aus Den Vorschriften über das Geiundhe.tswesen sowie über die Aus- und Einwanderung und end­lich aus den Ein- und Ausfuhrverboten ergeben. Ten Kanal benutzende Schiffe dürfen also auf Die Beobachtung der deutschen Aus- und Emsuhr- Derbote hin kontrolliert werden, das heißt, ein französischer oder sonstiger fremder Tarnp.er, der eine gegen die deutschen Neulralitätsverordnun- gen oder deutsche andere Ausfuhrvorschnsten verstoßende Ladung in einem .deutschen Hafen an Bord genommen hat konnte zweifellos an der Durchfahrt verhindert werden. Damit erweist sich die von der französischen Regiemni behauptete Bedin.-,ungslo'igkeit der Turchfahrtsfreiheit schon nach dem Wortlaut des Fried.n.wertta o selbst in einem sehr wesen' ichen Punkte als unhaltbar Freilich ist im Ar.ikll 381 Abs. 2 nur von Ern-und Ausfuhrverboten und nicht von Durchfuhr verboten die Rede, wie sie im Falle des dänisch m Damviers

d.ntsch.n Maßnahmen zugrunde liegen ,Wenn dies tatiächiich dahin gedeutet werden muß, datz deutsche Dn.chsu rverbote im Gegen atz zu den Ein- und Ausfuhrverboten im Kanal nicht berückuclstigt trerben dürften, könnte der Grund h.erfür darin «gesucht werden, daß Deutsch and im Artikel 321 des Friedensvertrages ganr a.Igemri zur G«räh- rung der Transitfr.il eit alliierter Güter aur lämt- lichen deutsch'n Ve k.chrsstraßen, einschließlich der schiffbaren Wasserstraßen und Kanäle, verpflichtet n ürdL. Soll denn nun e.roa brlxu Dtet werden, datz auch diese Verpflichtung aus Artikel 381 vor den

beutfdjen Neutralitötspslich^en bei Vorrang hätte: daß also französische Munitionstransporte nach Polen auf deutschen E.senbahnei unbeschränkt befördert werden dürsten? Dann wäret diese Neutralitätsvorschriften überhaupt hin­fällig. Diese Folg:rung wurde aber von alliierter Seite nicht gezogen und konnte selbstverständlich nicht gezogen werden, denn es bedarf keiner Aus­führung, daß die Bestimmungen des Friedens­vertrages über den gewöhnlichen Handelsverkehr nicht die Tragweite haben können, Deutschland in der Wahrung seiner Neutralitätsrechte und -pflichten einzuschränken. Ist dem aber so, so ist auch nicht ersichtlich, welch: Anhaltspunkte der Friedensvertrag dafür böte, daß Die Frage hin­sichtlich des Kieler Kanals anders zu beantworten wäre. Demi wenn wir von dem hier nicht inter­essierenden Verkehr der Kriegsschiffe absehen, sind auch die Bestimmungen über den Kanal nichts anderes als eine Regelung des gewöhnlichen Han­delsverkehrs, eine Regelung, welche die auf den allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen beruhen­den Pflichten eines im Kriege zwisä>en anderen Ländern neutralen Deutschland nicht in Rechnung stellte und nicht in Rechnung zu stellen brauchte.

Die Richtigkeit dieser Auffassung wird übrigens durch den Friedensvertrag selbst noch in folgender Weise bewiesen: Die erwähnte Bestimmung dcs Ar­tikels 381 Abs. 2 über die Gültigkeit der deutschen Ein- und Ausfuhrverbote für den Verkehr im Kieler Kanal ist die wörtliche Wiederholung des Artikels 327 Abs. 4, der allgemeine Bestimmungen für den Verkehr alliierter Schiffe und Handelsgüter in deut­schen Hästn und deutschen Binnenschiffahrtsstraßen enthält. Auch hier werden die Durchfuhrverbote also nicht besonders erwähnt. Daraus wird niemand, auch nicht die französische Regierung, den Schluß ziehen wollen, daß deutsche Flüsse von den Alli­ierten zu neutralitätswidrigen Transporten benutzt werden dürfen.

Der französisch-belgische Milttarverttass.

Brüssel, 15. Sept. (WTB.) Der bel­gische Gesandte in Paris hat am 13. Septem­ber Millerand ein Schreiben überreicht, durch das chie belgische Regierung chre Billi­gung zu dem endgültigen französisch- belgischen Uebereinkommen gibt, das am 7. September zwilchen den beiderseiti­gen Generalstabschefs unterzeichnet woroen ist. Der »Vertrag faßt Den Fall eines nicht herausgeforDerten deutschen Angriffes ins Auge. In Der Mitteilung erklärt die bel­gische Regierung, Daß das Abkommen zu dem Zwecke abgeschlossen »fei, Die Garantien des Friedens und der Sicherheiten zu stärken, die aus dem Pakte des Völkerbundes hervorgin­gen. Belgien behält sich das Recht vor, selbst zu bestimmen, ob der vertraglich vorgesehene Fall vorliegt. Ferner wird beiden Staaten be­züglich ihrer militärischen Verpflichtungen und Einrichtung"n, die als notwendig erach­tet werden ^zur Verteidigung ihrer Gebiete, völlige Freiheit gelassen.

Giolitti und Millerand.

Aix-les-Bains, 14. Sept. (Wolff.) Havas. Giolitti verließ heute vormittag 10 Uhr Aix-les-Bains. Die militärischen Ehren wurden von einer Schwadron Husaren erwiesen. Giolitti, begleitet von Bonnino, Longare, Aliotti und Mattoli, wurde auf dem Bahnsteig von Barröre und Berthelot be­grüßt. Die beiden Ministerpräsidenten Gio­litti und Millerand verabschiedeten sich in herzlichster Weise.

Paris, 14 Sept. (Wolfs.) Wie die Blät­ter melden, erklärte gestern Giolitti den Vertretern der Presse, daß Deutschland zum Völkerbünde zugelassen werde, wenn es den Willen zeige, die Friedensbedingungen auszuführen. Ob dieser Zeitpunkt nahe oder fern sei, hänge allein von Deutschland ab.

Kamenew und Lloßd George.

Amsterdam, 14. Sept. (Wolfs.) Wie der Telegraas" aus London meldet, stellte das eng­lische Unterhausmitglied Kenworthy derTi­mes" eine Abschrift eines Briefes zu, den er von Kamenew vor dessen Abreise aus London er­hielt. Kamenew beklagt sich in diesem Briefe, daß Lloyd George während seines Aufenthaltes in London auf allerlei Weise jeden Versuch, über den Frieden zu unterhandeln, auf die lange Bank geschoben und schließlich den Abbruch der Ver­handlungen durch Beschuldigungen gegen Kamenew als Vertreter der Sowjet regier ung maskiert habe. Kamenew weist alle vier durch Lloyd George vor­gebrachten Beschuldigungen zurück. Was seine Be­ziehungen zu Dem Council of Action anbelcmgt ,so mache er allen Mitgliedern dieses Rates die von ihnen gewünschten Mitteilungen, ohne irgendwel­chen Einfluß auf sie auszuüben. Kamenew schreibt:

Ich kam nach England mit der Absicht, im Interesse der Arbeiter aller Länder den Frieden mit dem britischen Reiche zu schließen. Ich bin bitter enttäuscht, daß die britische Regierung nicht den Mut hatte, offen ihre veränderte Haltung zu bekennen, und daß sie den Abbruch der polittichen VerhantKungen durch unfaire Beschuldigungen be­mäntelte . . Ter schwache Punst in Kameneivs Brief ist, so sagt der Vertreter desTelegraas" in London, daß er nicht bestreiten kann, daß die Sowjetregierung einem Direktor desDailys He­rold" eine Unterstützung von 75 000 P'und Sterl. gab. Tie englische Regierung werde die Antwort auf Kamenews Brief nicht schuldig bleiben. Wie

der Privatsekretär Lloyd Georges erfährt, sei bar* über noch viel zu sagen.

London, 14. Sept. (WTB.) DerEvening Standard" meldet, daß die Abreise Kame­news die Folge der zweideutigen Haltung Lit­win o w s sei., der fern Bestes tat, um die Verhand­lungen Kamcncws und Nra.s.ns unmöglich au machen. Litwinow verhandelte mit gewissen Ar­beiterführern, während Kamenew und Krassin ihr Versprechen hielten und keine Propaganda machten. Es war auch Litwinow, der sich mit dem Verkauf der kaiserlichen Juwelen und der Unterstützung für denDaily Herold" befaßte.

Unruhen in Petersburg?

Paris, 14. Sept. (WTB ) Havas ver­öffentlicht ein Telegramm aus Peters­burg, daß.infolge des Bekanntwerdens der russischen Niederlage in Polen, die die Volks­kommissare solange.wie möglich verheimlicht hatten, es.in Petersburg zu schweren Un­ruhen gekommen sei. In der Umgebung von Kronstadt hat man vom 22. bis 26. August und am 6. September ununterbrochen Ge­schützfeuer gehört. Man glaubt, daß die Mann­schaften der Flotte gemeutert haben.

Eine Reife Lloyd Georges nach Paris?

Paris, 14. Sept. (WTB.) Wie Jn- transigeant aus Aix-les-Bains meldet, wird sich Lloyd -Georg? alsbald nach Paris be­geben, vielleicht sogar noch in dieser Woche.

Ter polnische Heeresbericht.

Warschau, 14. Sept. (Wolff.) General« stabsbericht der polnischen Arm« vorn 13. Septbr.: Jrn Bereiche von Sokol erreichten unsere Truppen die Linie Kcistinopfl-Sokol. Nördlich von Sokol brachen wir nach heftigem Kampfe Den Widerstmd des Feindes und überschritten den Stri- zi'an ka. Unsere Abteilungen besetzten Chocibzer, Uszilug und Biscoupice. Westlich K>owel nahmen wir trotz des heftigen Widerstandes des Femdes Den Ort Macieiow. In der Gegend ton Sipotale und 'Sepenki wurden wiederholte Angriffe vni fünf bolschewistischen Regimentern abgewwefen. Tei Feind wurde zum fluchtartigen Rück­züge gezwungen. Tie Beute betrug in diesem Abschnitt 132 Gefangene und drei Nöaschinen- gewehre.

DieFlugpostverbindungBasel-Franksurt.

Basel, 14. Sept. (Wvlff) Wie dieBasler Nachrichten" von zuständiger Seite erfahren, wird die Flug po st der Hindun gBafel-Franr- Tu r t in allernächster Zeit verwirklicht werden. Der Pvstflieger nach Frankfurt wird täglich um 8.30 Uhr von Basel zurückfliegen, um die mit den Nock tzügen in Basel cing^roff^ne Post übenie'bmen zu fönnen. Der Postflieger von Frankfurt wird täglich zwischen 10,10 uno 10,30 Uhr mit seiner Labung in Basel eintreffen und wird die um 11 Uhr von Basel abgehenden Züge bedienen. Vorgesehen sinD Zwischenlandungen m Karls­ruhe Die schweizerische P^stverivaltung wird an Deutschland an Flugporto für 1 Kilo (zirka 100 S:ück) 20 Mark bezahlen. Ein Kilo. Zeitungen wird auf 8 Mark zu stehen kommen.

Aus Oem Neiche.

iDer Mittellandkanal.

Berlin, 14. Sept. (Wolff.) Der Mit­tellandkanalausschuß der preußischev Landesversammlung nahm bei der zweiten Le­sung die Mittellinie mit 19 gegen 4 Stimmen an. Ebenso wie in der ersten Le­sung fand auch der Antrag Annahme, die Re­gierung solle Mittel zur Verfügung stellen für einen Anschlußkanal bei Bernburg oder für eine andere wirtschaftlich und hinsichtlich des Kostenaufwandes gleichwertige Verbin­dung des Mittellandkanals mit dem Wirt­schaftsgebiet dec oberen Saale unter Benut­zung der Elbe und Saale.

Ein Streik in Dessau.

Dessau, 14. Sept. (Wolff.) Die in einer Lohnbewegung befindlichen Ange- st e l l t e n der D e s s a u e r I n d u st r i e pvo- klamierten infolge des Scheiterns der Ver­mittlungsaktion des Staatsrates gestern abend den Streik.

Französische Justiz in Memel.

Memel, 14. Sept. (Wolff.) Vor tätige­rer Zeit wurde auf dem Vorwerk Heinq r i ch s t h a l des dem früheren Tilsiter Land­rat und späteren Mitglied des Memeler Lan­desdirektoriums von Schlenther gehörenden Gutes Baubeln ein von deutschen Truppen im Herbst 1919$ urückgelassenes F l ug- zeug gefunden. Die Angelegenheit beschäf- tigte gestern das französische Kriegs­gericht in Memel. Es hatten sich zu ver­antworten: v. Schlenther, sein Oberinspektor Aschoneit und der Kämmerer des Vorwerke- Heinrichsthal, Loschkewitz. Das Urteil lautete gegen Loschkemjtz aus 1 Monat Gefängnis (Strafaufschub), gegen Aschoneit auf 1 Mo-, nat Gefängnis und 100 Franken Geldltrase und gegen o. Schlenther als Besitzer des Gu­tes auf 2 Monate Gefängnis und 500 Mark Geldstrafe, v. Schlenther toiybe in Hart b?- halten.