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Behördliche Anzeh

Konkursverfahr

In den Konkursverfahren über die V 1 des Referendars Emil Burk: 2. bei Burk Witwe, beide in Gießen, ist zur Abn. Schlußrechnung des Verivalters, zur Erhel Einsendungen gegen das Schlußverzeichm. der Verteilung zu berücksichtigenden For tatb zur Besch bußfafsung der Gläubiger ni (fit verwer'.baren Vermögens stücke der termin auf Donnerstag, den 8. Juli 195 mittags 31/3 Uhr, vor dem Amtsgerick selbst, Zimmer Nr. 6, bestimmt.

G ie ß e n , den 11. Juni 1920.

________Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Konkursverfahr

In dem Konkursverfahren über das 1 des Nachlaßes des Zimmerrneistrrs Wilhe told in Gießen ist zur Abnahme der Schluß des Verwalters, zur Erhebung von Einw< gegen das Schlußverzeichnis der bei der V zu berücksichtigenden Forderungen und schlußfassung der Gläubiger über die 11 wertbaren Vermögcnsstücke der Schlußter Donnerstag, den 8. Juli 1920, nachmittag vor dem Amtsgerichte hierselbft, Zimmei bestimmt.

Gießen, den 8. Juni 1920.

_______Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

In unser Handelsregister wurde heute offene Handelsgesellschaft einretragen: Launfpach & Co. in Ettingshausen. Juha 1. Konrad Launspach-Cttingshausen, 2. $ Wachenfeld-Volkmarsen. Beginn der G 1. Januar 1920. Jeder der Gesellschasie Vertretung der G^s-l'schast befugt., Anc Gesckm't^betrieb: Betri b eines Steinbruc

Laubach, den 10. Juni 1920.

Hessisches Amtsgericht.

Bekanntmachung

Bett.: Die Gebühren der SÄornsteinfege

Auf die Bekanntmachung im Amtsverkür blatt Nr. 79 vom 11. Juni 1920, wonach zu 5. Februar ds. 7s. veröffentlichten Gebül ein Teuerunyszuschlaa von 40 vom Hundert werden darf, wird hiermit hinqewiefen.

Gießen, den 11. Juni 1920

Ter Oberbürgermeister. I.B.: Krens

Bekanntmachung

Die Fuhrwerkswaqe in der West-A von Montag, 14. ds. Mts., wieder für den freigegeben.

Gießen, den 11. Juni 1920.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Kren

Bekanntmachung.

Auf die Bekanntmachung im Amtsverkür blatt Rr. 76 vom 7. Juni 1920, betreffen prelle für Iieaeleierzeugnlif«, gement, § Holz, wird hiermit hingewiesen.

Gießen, den 9 Juni 1920.

Der Oberbürgermeister. I.B.'r Kren

Bekanntmachung

Die bisher an Installateure und Inst> firmen erteilten Zulassungen zur Ausführ Lettunoen und Anlagen im Anschluß an und Wasserleitungen der Stabt Gießen hiermit zurückgezogen.

Die Erteilung neuer Zulassungen wird Ablegung der staatlichen Meisterprüfung t der Erbringung eines sonstigen Befähigt weises abhängig gemacht, der dieser Prüfu zu achten ist.

Anträge auf Iulaffung sind an das ( Wasserwerk zu richten.

Gießen, den 4 Juni 1920.

Der Oberbürgermeister, I. V.: Kren

Bekanntmachung.

Die Versteigerungen des Heugrases Domanialwiescn in den Gemarkungen Alte Gießen und Mieseck sind genehmigt Die Ak Absuhrscheine kann vom 21. ds. Mts. ab <

Gießen, 12. Juni 1920. vuuuu

Oberförsterei Gießen.

_____________Koehler, Geh. Forstrat.____________

Vergebung von Bauarbeiten.

Für die Kanalisierung des Mühlgrabens in der Ortsdurchfahrt Beuern sollen die nachstehenden! Arbeiten und Lieferungen im öffentlichen Wettbewerb vergeben werden:

Grd-, Rohroerlegungs-, Betonierung»-, Ehaufsie. rungs-, Pflaster., Schlofferarbetten und Material- lieferung

Pläne, Voranschläge und Bedingungen liegen vom 15. Juni ab bei dem Unterzeichneten, Regierungs- gebäude, Laudgraf-Pkilipp-Platz 3, Zimmer 19, affen.

Angebote, die in Prozenten der Voranschläge erfolgen müssen, sind getrennt nach den 2 Ausführungs- arten

a) Kanal in Zementröhren

b) Kanal in Eisenbeton

mit entsprechender Aufschrift versehen, oerschlosien und postsrci, spätestens bis zum 25. Juni vormittags 10 Uhr an den Unterzeichneten einzureichen. Die Eröffnung erfolgt zum gleichen Termin in Gegenwart etwa erschienener Bewerber.

Zuschlagsftist: 14 Tage.

Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt vor- behalten.

Gießen, den 12. Juni 1920.

Der Kreisbauinspettor des Kreises Gießen.

Tellarius, Baurat. [6527B

SmtSniii vsi Lr!>-a.$liinmn5ar6ritfii.

Der Aus- und Abhub von ca.4000 cbm Vodeu in unserer Siedelung an der Sicher Straße soll mit den nötig n Planierungsarbeiten in Lose geteilt oder >m ganzen vergeben werden. Angebotsformutar« können gegen Erstattung der Abschreibekosten bei Ar- chitekt Hamann, Lergstr. 11, bezogen, Dedingungeu daselbst eingeschen werden.

Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis 22. Juni ds. I». abends 6 Ubr daf-ldst einzureichen. Die Oeffnung der Angebote erfolgt in Gegenwart etwa erschienener Bewerber. Baugenosienschaft 1894, E. G. m. b. H. zu Gießen.

Für den Vorstands 65451)

Wolf. Fourier.

Bekanntmachung.

«etr.: Zahlung der Ablieferung Prämien für Brotgetreide und Gerste

Tie Reichsgetreidestelle fiat angeordnet, daß Tür amtliches bis zum 15. Juni 1920 abgeliefertes Brotgetreide und Gerste die Höchstprämie von 300 Mk. für die Tonne gewahrt wtrd, während für die nach dem 15. Juni 1920 zur Ablieferung kom­menden Mengen Brotgetreide unb Gerste nur eine Ablicsertu^s- prämie von 200 Mk. für die Tonne bezahlt wird. Äochst- prämie von 300 Mk. wird nach dem 15. Juni 1920 nur noch in den Fällen gewährt, wo es sich um Mengen handelt, die 100 Pwz. des vom Kommunalverband errechneten Ablieserungs- solls des betreffenden Erzeugers übersteigen.

T em Oberbürgermeister zu Gießen 1 0 w 1 e den Landgemeinden des 51 reifes wird empfol/len, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.

Gießen, den 12. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. S1 e g e r t.

Bekanntmachung.

Betr.: Verbot der Herstellung von Weißgebäck.

Wie die Preisprüfungsstelle für Oberhessen restgestellt hat, wird trotz des Verbots des hessischen LandesernährungSamts noch Weißgebäck hergestelll. Es wird deshalb darauf aufmerksam ge­macht, daß die Verordnung des Landesernährungsamts vom 29. November 1919 Amtsrerkündigungsblatt Nr. 131 Dom 5. 12. 1919) noch in Kraft ist und demgemäß das Verbot der Herstellung von Weißgebäck noch besteht.

Gießen, den 12. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegert.

B e t r.: Wie oben.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, das Polizeiamt Gießen und die Gendarmerie des Kreises.

Tie Verordnung des hessischen Landesernährung: avils vom 29. November 1919 ist erneut ortsüblich zur öffentlichen Kennt­nis zu bringen. Bäckereien, Konditoreien, Cafes, Hotels und dergleichen sind besonders auf ihren Inhalt hinzuweifen. Zu­widerhandlungen sind zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 12. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegel t.__________

Betr.: Reichsreisebvotmarken.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Anordnung der Reichsgetreidestelle werden von letzt ab die Reifebrotmarken nach einem kleineren Muster aus gegeben. Durch die Einfülfrung der neuen Marken wird die Gültigkeit der seil- berigen Marten nicht berührt. Es gelten also die neuen und die alten Marken bis nur weiteres nebeneinander, doch ist damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit die seitherigen Marken außer Geltung gefetzt werden. Ter Zeitpunkt, zu dem letzteres gescheb-en wird, wird noch besonders betänutgegeben werden. Ein Umtausch ter alten in neue Marken ist ivegen der noch langen Uinlaufzeit der ersteren nicht statthaft.

Wir ersuchen Sie, die Anordnung in geeigneter Welse den Verbrauckrern und Bäckern zur Kenntnis zu bringen.

Gießen, den 10. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegert.

Bekanntmachung.

B e t r.: Maul- und Klauenseuche: hier: Tie Vornahme der Schutz­impfungen gegen Schweinerotlauf.

Ta die Maul- und Klauenseuche ständig zunimmt und in bösartiger Form Der läuft, wird hiermit auf Grund der Ver­fügung des Ministeriums des Innern zu Nr. M. d. I. II. 3452 vom 19. 5. das Folgende angeordnet:

In den verseuchten Bezirken werden die allgemeinen Impfungen gegen den Schweinerotlauf eingestellt und die Impfungen aus die Bestände beschränkt, in denen Schweinerotlauf festgestellt wird.

Gießen, den 9. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. 93.: D. Gemmingen.

Bekanntmachung.

Betr.: Schweineseuche unter dem Schweinebestande des Friedrich Hofmann M Stein heim.

Unter dem Schweinebestande des Obengenannten ist die Schweinefeuche festgestellt worden. Tie erforderlichen Sperrmaß-- regel.i ßnd angeordnet.

Gießen, den 7. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: v. Gemmingen.

Warnung.

Tie Preisprüfungsstelle ObeLhessen roanit hierdurch die Ange­hörigen des Schuhmachergewerbes vor Preisüberschreitungen und macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß nunmehr, nachdem die

Lederpreise um 2030 Pvoz. zurückgegangen sind, der Einsatz der bei Schuhreparaturen unb Neuanfertigung tat s ächlich verwendeten Ledermenge uruer Berücksichtigung der wirklich aurgenxnibeten Preise statt ha st i|t. Tie Beibehaltung der früher nxieiitlid) höheren Preise wird von feiten der Gerichte unb auch der Preisprufungsstelle als Wucher angesehen und demgemäß streng bestraft.

Gießen, den 11. Juni 1920.

Preisprümngsstelle für die Provinz Ober Hessen.

I. V.: Kleber ger.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Ter Philipp Heinrich Klein II von Treis a. d. Lda. mürbe als Jagdauneher für den 2. Jagdbezirk zu Treis a. d. Lda. von uns verpflichtet.

Tas Ministerium des Innern hat der städtischen Pferdemarkt Deputation in Gietzen die Erlaubnis erteilt, anlätziich des im Sep­tember b. I da selb st stattfindenden Pserdemants eine Verlosung zu üeranftalten mit der Niaßgabe, daß erforverlichenfalls die Ge­winne nach dem vorgelegten Verlosungsplan in bar ausgezahlt wer­den dürfen. ZiehmigStermin: 22. Sept. 1920. Es dürfen bis zu 25 000 Lose zu 2 M. das Stück ausgegeben werden. Ter Wert bei Gewinne muß mindestens 40 Proz. des Bruttoerloses aus beui Ver tauf der Lose betragen. Ter Vertrieb der Loie i|t in Helfen ge^ stattet. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußifch-Süddeutichen Staatslotterie ist Ankündigung, Älus- gäbe und Vertrieb der Lose nicht gestattet.

Bekanntmachung.

B e t r.: Feldbereinigung Queckborn.

In der Zeit vom 25. Juni bis einschließlich 8. Juli 1920 liegt auf der Bürgermeisterei Queckborn

das topogr. Güieiverzeichnis der infolge Grenzregulierung zugezogenen Teile der fllachvargemanungen Har^ack), Lau­ter und Grünberg nebst den dazugehörigen alphabetischen Namens Verzeichnis, en

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen lind bei Meidmig des Ausschlusses während Der Onenlegnngszeit bei der Bürgermeisterei Queckborn schriftlich und mit Gründen verfehen einzureichen.

Friedberg, den 2. Juni 1920.

Ter Heßische Felo herein lgungs ko rn mis r Schnittspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim; hier: Durchstich des Krop- und Bieberbachs.

In der Zeit vorn 10. bis einschließlich 25. Juni lfd. Js. liegen ans der Bürgermeisterei Heucl-elheim während der Ge- fck-äftsstunden zur Ein,icht der Beteiligten

die Entwürfe über den Durchstich des Bieberbachs unterhalb Heuchell>eim sowie den Durchstich des Kvohbach in Flur II und III nebst zugehörigen Beschlüsse,! der Vollzugskom- mission unb des Gemeinderats vom 28. Febrüar 1920 offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet auf dem Rathaus zu Heuchelheim am

Samstag den 26. Juni 1920, barm. 910 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Nichterfcheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen find.

Tie Einwendungen sind schriftlich einzureichen.

Am gleichen Tage findet daselbst vormittags 1011 Uhr Termin zur Entgegennahme der Wünsche, die die Beteiligten für die Bildung der neuen Erfatzgrundstücke geltend machen wollen, statt.

Tie Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Grund­stücke zusammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.

Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Friedberg, den 30. Mai 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

S ch n i 11 s p a h n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Reinhalten der Straßen.

Seit neuerer Zeit ist wieder die Unsitte eingerissen, Papier, Obstschalen, Obstkerne und sonstige Abfälle auf Bürgersteige und Fahrbahn zu werfen. Hierdurch werden nicht nur die Straßen oeriyireinigt, sondern auch Gefahren für Passanten hervorgerufen, die durch Ansgleiten auf Obstresten und dergleichen zu Falle kom­men und sich erheblich verletzen können. Wir erivarten, daß es nur dieses Hinweises bedarf, um den Uebelstand abzustellen, wi­drigenfalls die Pvlizeibeamten mit Strafanzeigen Vorgehen müßten.

Gießen, den 9. Juni 1920.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

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