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AmkverlündigmgMatt

für die provinzialdirettion Oberhessen und für das Ureisamt Gießen.

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Nr. 80 14. Juni 1920

Inhalts-llebcrsicht: Ausdehnung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. - Arbeiter- und Angestelltenversicherung - Urlaub der Lehrer und Ferien. - Zahlung der Ablieferungsprämien für Brotgetreide und Gerste. - Verbot der Herstellung von Weitzgebück. - Reichs­reisebrotmarken.- Schutzimpfungen gegen Schweinerotlauf. - Viehseuchen. - Warnung. - Dienstnachrichten.-Feldbereinigungen Queckborn und Heuchelheim. - Reinhalten der Strafen.

Verordnung

über Aufhebung der Bcrordnnng vom 1. April 1920 (Reichs- Gesetzbl. S. 433) und über Heraufsetzung des Grundlohns und Aus­dehnung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.

Vom 30. April 1920.

A.

Auf Grund des 8 1 Abs. 2 des Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschast vom 17. April 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 394) wird die Verord­nung über Heraufsetzung des Grundlohns und Äusdehnng der Ver sicherungspflicht in der Krankenversicherung vom 1. April 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 433) aufgehoben.

B.

Aus Grund des unter A genannten Gesetzes vom 17. April 1919 wird von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichs­rats und des von der Nationalversammlung gewählten Ausschusses folgendes verordnet:

I. Heraufsetzung des Grundlohns.

§ .1. Der § 180 der Reichs Versicherungsordnung erhält folgende Fassung:

Tie baren Leistungen der Kassen werden nach einem Gruntp- (ol}ii bemessen. Als solchen bestimmt die Satzung entweder oen durchschnittlichen Tagesentgelt der Mitglieder oder den wirklichen Arbeitsverdienst der einzelnen Versicherten. Den durchschnittlichen Tagesentgelt kann sie nach denjenigen Klassen von Versicherte, für welche die Klasse errichtet ist, oder stufen­weise nach der verschiedenen Lohnhöhe der Versicherten fcstsetzen.

Bei der Festsetzung des Grurrdlohns must der Entgelt berück­sichtigt werden, soweit er vierundzwanzig Mark für den Ar­beitstag nicht übersteigt: die Satzung kann ihn darüber hinaus berücksichtigen, soweit er dreißig Mark für den Arbeitstag nicht übersteigt.

Die Festsetzung nach dem durchschnittlichen Tagesentgelt innerhalb der im Abs. 2 bestimmten Grenzen bedarf der Zu­stimmung des Oberversicherungsamts (Beschlustkammer).

Für freiwillig Beitretende, für die sich hiernach kein Grund­lohn ermitteln läßt, bestimmt ihn die Satzung.

§ 2. Soweit nach den Vorschriften der Reichsversicherungsord­nung Ersatzleistungen für Krankenpflege, Krankenhauspflege oder Unterhalt in einer Anstalt nach dem Grundlohn zn bemessen sind, kann der Reichsarbeitsmiinster im Falle eines Bedürfnisses den für diese Ersatzleistungen maßgebenden Höchstsatz des Grundlohns allgemein bis auf zehn Mark herabsetzen.

8 3. Heber die Satzungsänderungen auf Grund des 8 1 haben die Organe der Kassen innerhalb vier Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu beschließen. Bis zur Genehmigung der Satzungsänderung durch das Oberversicherungsamt setzt der Kassen­vorstand die nach 8 1 erforderlichen oder zulässigen Aenderungen desGrund ohns vrrlär.fig fest.

8 4. Für Beschäftigte, die zur Mitgliedschaft bei einer Orts-, Land- oder Jnnungskrankenkasse oder bei einer knappschaftlichen Krankenkasse verpflichtet sind und für die nach! den Vorschriften dieser Verordnung ein höherer Grundlohn in Betracht kommt als der bisherige höchste Grundlohn ihrer Klasse, haben die Arbeit­geber der Kasse binnen vier Wochen nach! dem Inkrafttreten dieser Vorschriften die zur Berechnung der Beiträge.erforderlichen An­gaben zu machen.

Zuwiderhandlungen werden gleich ZUiwiderhandlungen gegen 8 ,318 der Reichsversicherungsordnung bestraft.

II. Ausdehnung der V e r s i che run g! s pf l i ch t..

8 5 Im 8 1 der Verordnung über Ausdehnung der Versiche­rungspflicht und Versicherungsberechtigung in der Krankenversick>e- rung vom 22. November 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1321) wird das Wortfünftausend" durch das Wortfünfzehntausend" ersetzt.

8 6. Wer in der Zeit seit dem 2. Dezember 1918 wegen Heb er­schreckens der Einkommensgrenze pon fünftausend Mark aus seiner Krankenkasse oder knappschaftlichen Krankenkasse ausgeschieden ist, kann bei dieser Kasse binnen sechs Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Vorschriften die Wiederaufnahme als Mitglied gemäß § 313 der Reichsversicherungsordnung beantragen, sofern er beim Aus­scheiden zur Weiterversicherung berechtigt war und nicht jetzt nach § 5 ver sicherun gspsli chtig' ist.

Die Kasse kann den Berechtigten, wenn er sich zum Beitritt meldet ärztlich untersuchen lassen. Eine Erkrankung die beim Wiedereintritte bereits besteht, begründet für diese Krankheit keinen Anspruch auf .Kassenleistung.

Wer einer Ersatzkasse angehört und nach Erlaß dieser Verord­nung in einer knappschaftlichen K'rankenkaiie ver <ick)erungspf richtig wird, kann auf seinen Antrag von der Verftcherungspfücht in der knappschaftlichen lürankenkaise befreit werden.

8 <. Sind seit dem 2. Dezember lyl8 Personen der im 8 1 der Verordnung vom 22. November 1918 (Reichs-Gesetzblatt S. 1321) bezeichneten Art trotz lieber)chreitens der ck.inwmmenS- grenze von ftrnsrauienb Mark von ck-rer Krankenkasse oder tnapp- jchaftlichen Krankenkasse weiter wie versicherungSpilichtige Mck- giicDer behandelt worven, so kann diese Mirglreoichack nacht rüg lich nicht mehr angesochren werden. Ties gelt auch für wiche Fälle, in denen beim Inkrafttreten dieser Vor,chriften ein Slreck- veriahren schwebt.

8 8. Dre Frist zur Meldung derjenigen Beschäftigten, welche durch die Vorschrift des § 5 der Ver, icherungspfncht neu unter­steht werden, wird bis zum achten Tage nach dem Inkrafttreten dieser Vorichiriften erstreckt, soweit sie nicht nach § 31V der Reichs- versicherungsordnung darüber hinausläuft. Die Meldung kann wirftam ichon vor dem Inkrafttreten die)er Vorschriften gejchetzen.

III. S ch l u ß v o r s ch r i f t e n.

8 9. Tie Vorschriften der §§ 1 bis 4 treten am Tage der Verkündung mit Wirkung vom V. April 1920 an in Krall. Mit dem gleichen Tage tritt § 1 der Bekanntmachung, betreffen!) Krankenversicherung und Wochen Hilfe während des Krieges, vom 22. 'November 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 1085) außer Kraft.

8 10. Tie Vorschriften der §§ 5 bis 8 treten mit dem 10. Mai 1920 in Kraft. Haben )olche Mitglieder von Ersatz­kassen, auf welche die Verordnung vom 1. April 1920 die Ver­sicherungspflicht ausdehnte, Anträge nach § 517 der Reichsver­sicherungsordnung gestellt, so werden diese Anträge ckifolge der Aufhebung der genannten Verordnung nicht unwirksam.

Berlin, den 30. April 1920.

Ter Reichsarbeitsminifter: Schlicke.

Bekanntmachung

betreffend die Auslegung der Begriffe Friedensschluß und Kriegs­ende auf dem Gebiete der Arbeiter- und Angestelltenversicherung.

Vom 25. Mai 1920.

Auf Grund des § 27 Abs. 2, 3 des Ausführung-?gesetzes zum Friedensvertrag voni 31. August 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1530, wird lyierourd) solgendes bestimmt:

§ 1. Soweit in den Reichsgesetzen oder üi den reichsrecht lichen Verordnungen oder Bestimmungen über die Arbeiter- und Angestelltenversicherung ausdrücklich oder dem Sinne nach auf die Beendigung des Krieges oder den Friedensschluß Bezug ge­nommen wird, gilt nrangels anderweitiger Bestimmung als Zeitpunkt der Kriegsbeendigung oder des Friedensschlusses der 10. Januar 1920.

8 2. Fristen, welche auf Grund der im § 1 bezeichneten Vor­schriften oder Bestimmungen von dem Zeitpunkt der Kriegsbeen­digung oder des Friedensschlusses ab laufen, beginnen erft mit dem Tage der Verkündung dieser Bekanntmachung.

§ 3. Hnberührt bleiben die Vorschriften, welche den ehemaligen Bundesrat oder eine andere Stelle zur Bestimmung des Zeitpunkts ermächtigen, mit dem die im § 1 bezeichneten Vorschriften oder Bestimmungen außer Kraft treten sollen.

Berlin, den 25. Mai 1920.

Ter Reichsarbeitsininister: I. V.: Gei b.

B e t r.: Urlaub der Lehrer und Ferien.

An die Schulvorstände des Kreises.

Hm Störungen in der Beaufsichtigung der Schulen zu verhüten, beauftragen wir Sie, Beurlaubungen, der Lehrer so zeitig lote nur irgend angängig bei uns anzuzeigen. In besonders eiligen Fällen! genügt Anzeige durch eine seitens des Lehrers an den Kreisschnl- inspekbor zu richtende Postkarte. Tie,Ferien sind mindestens 3 Tage vor Beginn bei uns anzuzeigen. Sogenannte Notferien (außerge­wöhnliche Ernteferien) dürfen nur nach vorher bei uns eingeholter Erlaubnis genmhrt werden. Eine Heberschreikung der Gesamtdauer der Ferien ist nicht zulässig. Wenn ein Gesuch nm Notstands­ferien eingerichtet wiä), so ist gleichzeitig von Ihnen ein Vor­schlag zu unterbreiten, an welcher Stelle der örtlichen Ferienord-, nnng eine gleichwertige Kürzung eintreten soll. OlMe eine solche Festlegung können Notstandsferien künftig nicht gewährt merben.

G ießen, den 4. Juni 1920.

KreisschulKommissivn Gießen. Tr. H s i n ge r.

Dienstag, 15. Mi 1920

Schulstrahe 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigen v. 34 mm Breit« örtlich 35 Pf., auswärts 45 Pf.: für Reklame- Anzeigen von 70 mm Drecke 150 Pf Bei Platz- oorschrist 20% Aufschlag. Hauptschriftlecker: Aug. Goetz Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Zenz; für den Anzeigenteil: H. Beck, sämtlich in Gießen.

cht: Crvce; Befreite Gebiete: Rai- Justiz: Fera: Industrie: Alessio:

und Furwrge: Abbiate; Post: Ca-

as neue rumänische Kabinett.

rkarest, 14. Juni. (WTB.) Take Io - i unb Bratianu wurden zu Ministern i. Hierdurch erfährt die Regierung Avereseu deutende Verstärkung.

Die Wirtschaftsvcrhandlungen mit Rußland.

aris, 13. Juni. (WTB.) Nach einer >s"-Meldung aus London soll Kras- oenn die Sowjetregierung nicht dieEin- g des Vormarsches der bolsche- icn Truppen in Persien veranlasse, irdert werden, England zu verlassen, owjetregierung habe behauptet, daß sie :rantwortung.für die Besetzung von Gn- d sRescht ablehnen müsse.

Die Lage in Persien.

n st e r d a m, 14. Juni. (WTB.) Die Times au5 Teheran vorn 10. Juni: Kulschik Khan d "sich 'nach einigem Schvanken für den mus und rief sich selbst in Rescht zum Mi äsidenten und Kriegsminister der persischen regierung aus. Das deutsche Kon

in Täbris wird einem Bericht zufolge noch belagert. Getier al Haldane, Oberbefehls n Mesopotamien, ist in Teheran dugetroffen.

Die Bolschewisten in .Kiew.

m ft erd am, 14. Juni. (WTB.) Eine >se Moskauer Meldung besagt: Die ro- ruppen besetzten Kiew. Vor der Räu- sprengten die Polen die Wla- r-Kathedrale, die Eisenbahnsta- , die Elektrizitätswerke und die er Leitung. Diese Maßnahme, die keinerlei militärische Notwendigkeit zu iben ist, hat die Stadt der Gefahr schwe- «idemischer Krankheiten aus-

Ans dein Ueicbe«

as Wahlergebnis in Mecklenburg.

0 sto ck, 14. Juni. (WTB.) Nach dem vvr- i Landtagswahlergebnis aus mecklenburgischen Bezirken mit ;mc von Doeuitz, öaS noch aussteht, ent laUcr ie Mehrheitssozial isten 15 Mandate, die nationalen 9, Deutsche Volkspartei 9, die iugigen 6, den Wittschaftsbnnd 3, die De­en 3 und die Kommunisten 2 Sitze.

Aus Hessen.

Der verweigerte Treueid.

ndgerichtsdireklor K. L e b r e ch t in Mainz auf sein Nachsuchen in Ruhestand ver- ebrecht, der sich noch durch den Treu­egen über der frü'bercn großjherzoglich-hes- Regierung gelnmden fühlte, hatte sich ge- :r t, den Eid auf die neue Verfassung zu

Dieser Verwirrung muß man entgegen­treten. Der Weg ist vorgezeichnet. Vor der Sicherung unseres wirtschaftlichen Daseins, vor der Sorge für den Wiederaufbau müssen alle anderen Zukunftsforderuugen zurückge­stellt werden. Dementsprechend ist die Foroe- rung der Zeit nicht ein koaliertes Partei­ministerium, sondern ein K a b i n e t t des Wiederaufbaus, dessen Mitarbeiter auch das Vertrauen der Wirtschaftsorganisationen haben.

Der Reichspräsident hat die ihm von der Verfassung übertragene Aufgabe, einen neuen Mann mit der Kabinettsbildung zu beauftra­gen. Es handelt sich jetzt darum, daß bei der Auswahl dieses Mannes vorurteilsfrei verfahren wird. Seine Mitarbeiter müssen die sachliche Eignung zum Wiederaufbau, zur wirtschaftlichen Erneuerung Deutschlands, be­sitzen. Der verhängnisvolle Unfug, daß die Parteien dem Ministerpräsidenten ihrenMi- nifterkandidaten präsentieren, muß verschwin­den. Gerade in der jetzigen Lage ist eine solche engstirnige Parteiherrschaft völlig unmöglich. Der Ministerpräsident muß seine Mitarbeiter s e l b st a u s w ä h l e n und in der heutigen Lage Wert darauf legen Fachmänner um sich zu haben. Ein solches Ministerium wird eine Mehrheit im Parlament finden. Diese Mehrheiten können wechseln, obwohl bei den praktischen Vorschlägen für den Wieder­aufbau ein sachlicher Zwang vorliegt, dem sich keine Partei ungestraft entziehen darf. Die Partei, die gegen das Wiederaufbau- Kabinett in kurzsichtiger Opposition stände, triebe Obstruktion gegen die Gesundung un­serer wirtschaftlichen und sozialen Verhält­nisse. Ein solcher, von einer festen Ko- alition freier Ministerpräsident wäre endlich wieder in der Lage, zu führen. Da könnten auch Oppositionsparteien in be-

DVC, AZUIJ UL LM3H yC|ltigCil KKfUAUO VÜL 'CA/glUl» benioiraten gesagt werde, daß die Fortsetzung der bisherigen Koalckionspolitik gegenwärtig als un­möglich betrachtet werde. Dieser Gedanke solle offenbar nicht als Absage an oen Kvalitionsgedan- len überhaupt gedeutet werdm. Viclleickft müsse hier ckvenn alles andere versage, der Ausweg aus der Krisis gesehen werden. DieKreuzzei- t u n g" dagegen ist der Meinung, daß der Be­schluß nicht nur die Beteiligung an einer Regie­rung, worin die Deutsche Vvlcspartei vertreten sei ab-lehne, sondern auch an einer solchen mit dem Zentrum und der Demokratie.

Das en-gMize Wahlergebnis im ^reijtaai Hessen.

M. In der Sitzung des Wahlkreisausschusses für den Wahlkreis 22Hessen-Darmstadt" am 14. Juni 1920 würbe folgendes endgültige Er­gebnis der Reichs'ag-swahlcn festgcste lt: Die Zahl der in die Wählerlisten cingeira ,encn Wahlberech­tigten betrug 781 724, die Zahl der Wähler auf Wahlscheine 6808, die Zahl der ungültigen Stim­men 1923, die der gült ig en Snmmeil 592 622. Es enlflelen 3014 gültige Stimmen auf die Kom­munistische Partei, 72420 auf ble Unab­hängige sozialdemokratische Partei, 179 800 auf die so z i a l d e m o k r a t i s ch e Mehr­heitspartei, 63 873 auf die Demokratische Partei, 95 536 auf die Z e n t rn m s p a r t e i, 94 755 auf die D e u t s ch e V o l k s p a r t e i, 83 224 auf die Einigungsliste dec Hessischen Volk spartet unddes Hessischen Bau­ernbünde s. Die Wahlbeteiligung betrug demnach 75,4 Prozent g'gm 86,8 Prozent im Jahre 1919. Auf die Kommunistische Partei entft'len 0,5 Prozent (1919: 0,0) der Stimmen, auf die Un­abhängige sozialdemokra-ische Partei 12,2 Prozent (1919: 1,9), auf die sockalvemokralische Mehrhcits- parlei 30,3 Prozent (1919: 44,3), auf die Demo­kratische Partei 10,8 Prozent (1919: 19,0), auf bas Zentrum 16.1 Prozent (1919: 17.0), auf die Deuftchc Vollsparjei 16,0 Prozent (1919: 11,2), auf die Hessische Volkspartei 14,1 Prozent (1919: 6,6 Prozent).

L/uerrommiHor ves-tfoitcrD'.ntDeg, t&rr mcgn.aio Tower, der Generaliommisjar der NeGlbiik Po­len Dr. von Biesiadecki, der den sche N-ick-s- und p eußisckie Staatswmmis ar, Regierungrpräsi bciit För st c r, der Gouverneur der alliierten Streitkräfte ht Danzig. General Haykin s, sowie die ausländischen Konsuln. Sir Reginas Tvtver Hi lt eine Ansprache. Nacktem der Oberkom­missar daim noch auf die Jnckaftsetzmig des Ab­kommens zwischen Polen unb der freien Stadt Danzig hingewresen hatte, das bei der Erklärung Tanzigs zur freien Stavt in Kraft trete, erilärte er Die ver fas snn g geben de Versammlmrg für eröffnet, hierauf erfolgte die Konstituierung des Hauses, zu dessen Vorsitzenden der deutsckmativnale Ab­geordnete Generalspperint woent R e i n h a r d t ge­wühlt wurde. 3um Präsidenten des Stadtrates wurde Oberbürgermeister Saam gewälstt.

Ruslöwng der östcrre-chischen tlatioiialöeriatrmliwg.

Wien, 14. Juni. (WTB.) In ber Sitzung des Hauptausschus es ergab sich aus den Erklä­rungen al er Redner die übcreiu'timmenbe Mei­nung, daß unter den obtoaitmben Verhältnissen die Fortdauer der gegenwärtigen Nationalver­sammlung nickst ni.hr möglich sti. Demgen:äß wurde einstimmig bchchlossen, die nötig-n Ge e^erckwlirfe letvesftnb Auflösung der konstituieren­den Nationalversammlung und Durck>- führimg der Neuwahlen unverzüglich ausarbeck.n zu lassen. Die Beratungen über die Bildung der Negierung iverden in der nächsten Sitzung des Hauptaussckwsses fortgesetzt.

Das neue italienische Kabinett.

Zürich, 14. Jnni. DerSeeolo" veröffent­licht folgende vorläufige Liste des neuen Kabinetts: Vorsitz und Inneres: Giolitti: Auswärtiges: Sforza: Kolonien: Raggi: Schatz: Bonomi: Finanzen: Meda: Def,eut= liehe Arbeiten: Peano; Laiidwirtschaft: Mi­cheli: Krieg: de Nicola; Diarine: Secchi;

*

mk. Darmstadt, 13. Juni. Das Hef- Justizministerium hat dem Landtage Regierungsvorlage betr. den Entwurf Gesetzes über Zus chlägezuden Ge­bühren der Notare zugehen lasten, der auf die ständig steigende Teuerung und die hohen Ansprüche der Gehilfenschaft begründet wird. Der Mindestsatz der Gebühren ist von drei auf fünf Mark erhöht, die Gebühr bei Ge­genständen bis 500 Mk. Wert beträgt zehn Mark und steigt entsprechend. Entgegen dec bisherigen Gepflogenheit, prozentuale Zu­schläge zu erheben, wurden die G r u n d gebuh- ren entsprechend erhöht. Die Schreibgebühl wurde von 80 Pf. jetzt auf eine Mark festge­setzt. Der Pauschsatz wurde von 20 auf 30 Prozent, bei kleinen Objekten auf 40 Pro­zent festgesetzt. Das Gesetz soll rückwirkend bis 1. April gültig sein.

Bus dem besetzten Gebiet.

Schmachvolles Verhalten deutscher Frauen.

hl. Griesheim, 14. Juni. Am Miltwocb atcitb unternahm die hiesige Gmdarm-.rie und Polizei mit einer französisckien Patrouille eine Streife in der Umgebung des Truppenübunas Platzes, um dem immer mehr zu einem Skandal ausartenden Treiben liederliche Weiber Einl-alt zu tun. Die Zahl der sich hier herunttreibenden Weiber beträgt gegen hundert. Sie kommen aus der ganzen Umgegend, im Laster ergraute und kaum der Sckmle entlassene Mädchen. Manch werden auch von Kupplerirmetl hierbei verschleppt Dies Ivar auch bei der vom Kreisamt Groß-Gerau als vermißt ausgeschriebmm 15jährigen Martl>i Schmuck von dort der Fall. Sie konnte von ihrem Vater hier abgeiholt werden. Eine Mutter brachte täglich ihre noch sehr jugendlichen beiden Töchter I}i2i1)er und hielt sie zur geiverbsmäßig^m Unzucht an. Die Namen von sämtlichm ohne Grund sich hier Tyerumtreibeitben F ouensp ifeilen wurden fest gestellt und sollen veröfseiltlicht iverd^n. Ein gro­ßer Teil derDamen" wurde über die Grenze nach Darmstadt abg schoben. Die Franzosen holen die Weiber nicht, können sie ans dem unbesetzten Gebiet auch nicht Holm und spreck-en von ihnen verächtlich alsviel San".