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Bekanntmachung. I Bekanntmachung

»erlinwia, SUc. «20. über »ie Kränkung dc» «crbrau

Verbrauch»

etettrischer Arbeit.

1. Stufe

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Gießen, den 9. April 1920.

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innen. Und dies Verdien

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a) im % d) im F!

Henkel, Heinrich, Walltorstrahe 27

5059 Ztm.

Turchm. 15 Fftm.

44 Stück Eichenstämme 3. Kl. 4049 Ztm. Durchm. 39,90 Fftm.

40

3039 Ztm.

25

Gießen, den 9. Ä

Mttata M Irl EXÄÄZTÄ iU Irikl'Mk Vfala cRrukHlL R. IAM. I11UI

Homberg (OberHessen), den 12. April 1920. Freih. Scheu cksche Forstverwaltung Wäldershausen.

4166 wert iie ÄrWeefce Üwlv.-Dreekerel. R. Lagt, lieMl

Bär.

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ZahlirngS- Mk. an

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15 Stück Eichenstämme 4. Kl. Turchm. 10,44 Fstm.

:, int Falle 3b neben der die Wmmnnalbehvrde zu-

-II.

5. Reihmgrab

a) für einen Erwachsenen

-) bei Einkommen des pflichtigen von 3000

Nr. 1

Nr. 2

Nr. 3 Nr . 4 Nr. 5 Nr. 6

---------------------

ür «in Gra5 . .

Bestimmungen über die gärtnerische Unter­haltung »en Gräbern durch die Stadt. I

Vorstehende BekanTttmachung wird Wnmt M öffenttichen Kenntnis gebracht.

Gießen, den 10. April 1920. 4174B

Der Oberbürgermeister. I. V.: Krenzien.

Technische Nothilie beim Reichsministerrum d. I. Unterlandesbezirk: Wefterwald-Oberhessen. Schnell, Ingenieur und Bezirksleiter.

5. des gl. eines Kindes tarn 310 Jahren

6. des gl. eines Kindes unter 3 Jahren

7. Beerdigung aus Kosten der Steinen taffe

Submission aus zichtenstangen.

Folgende im Gr. Eick^erg lagernden Fichten­stangen sollen auf dem Subnnssionswege verwertet werden:

Hungen.

Zum AusmLvt kommen:

13 Stück Erchenstämme 2. Kl.

die ersten 10 Xage der Sperrgut.

1. Schwan, August, Mvltöestraße 16

2. Jorbach, Georg, Kaist r-W« 11

I.V.: gez. Buchwald.

Veröffentlicht

Gießen, 12. April 1920.

70

40

25

unvergessen bleiben, solange es noch ein Dankesgefühl unb eine Dankes- Pslicht gibt.

Technische NochUfe

Ha upt stelle:

Vorstand.

20

200

ji> .ft LZ 1000 40 LZ

2. Stufe

| \S .s !K

MMWlM-MWMW

im Fürstlich Solms-BraunfrisschLN Forstrevier

Hungen am Freitag den 23. April 1920 vormittags 10 Uhr im Hotel Solmstr Hof zu

scheu Fvrstwart K'hl zu Wäldershausen bei Hom­berg (OberHessen). Angebote werden bis zum Er- Lf snungstermin: Donnerstag den 2 2. April, vormittags 11 Uhr erbeten.

1. Die Stadt übernimmt die dauernde gärt-,des T-emobilmadjungC nerische Unterteilung aller Arten von Gräbern| Kel

Sperrzeit für Tanben.

Die Besitzer von Tauben werden unter Hin­weis auf Artikel 39 Absatz 1 Ziffer 2 des Feld- trafgesetzes vom 13. Juli 1904 ausgefvrdert, ihre Tauben während der Saatzeit vom 8. April bis 10. Mai 19 2 0 einzu­halten, andernfalls sie zu gewärtigen haben, daß die Taubenhalter gemäß vorgenannten Ge­setzes bestraft und die Tauben von dem Feldschutz­personal abgeschossen werden.

Nach § 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1894,

ß) bei Einkommen des ____________

pflicküigen von 900 bis aus­schließlich 3000 Mk.

./*? Ift 500(20 80032

1100 14

1400 36

itzendt

ifcfonjed Gießen-Stadt.

! r. 41728

8, Genehmigung zur Aufstellung ober zum Eingraben einer Aschen urne

9. Eingraben einer Aschenurne

10. Herrichtung einer Leiche und Verbrin­gung nach dem Bahnhof

11. Verbringung einer Leiche nach dem Bahnhof

12. Ueberführung einer Leiche mittels Leichenwagens nach auswärts wird nur gegen eine im Einzeljall besonders ver­einbarte Vergütung ausgeführt.

13. Ausgraben eurer Leiche und Meder- beerdigung

a) auf demselben Friedhof

b) auf dem anderen Friedhof

14. Ausgraben einer Leiche mrd Verbrin­gung nach der Bahn

15. Grabgel Lut »

16. Benutzung des Sekttonszimmers

17. Die Ansätze unter Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 können von der Stadtverordneten Ver­sammlung bei einem Einkommen des Zahlungspflichtigen bis zu 3000 Mk auf Nachsuchen bis auf die Hälfte er­mäßigt werden.

Anhang.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Vertilgung der Raupen­nester.

Die Garten-- und Feldüesitzer der Gemarkung Gnßen werden hiermit aufgefordert, bis zum 15. Mai 19 20 ihve Baume, Sträucher und Hecken von den Rauvennestern zu reinigen.

Diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht K>lge leisten, verfallen in die im 8 368 des Neichsstrafgcfetzbuches bestimmte Glld- oder Haft­strafe. Außerdem wird die Vertilgung der vorhan­denen Nau.vnnester auf Kosten dar Säumigen an» geordnet werden. 4171B

Gießen, den 1. Älpril 1920.

Ter Oberbürgermeister. I. V. vr. Rosenberg

Bekanntmachung.

b) für ein Kind von 310 Jahren

e) 54 Einkommen des Zahlungs­pflichtigen von 3000 Mk. an

ß) bei Einkommen des Zahlungs­pflichtigen von 900 bis aus- schliestlich 3000 Mk.

c) für ein Kino unter 3 Jahren

*) bei Einkommen des Zahlwtgs- pflichtigen ton 3000 Mk. an

ß) bei Einkommen des Zahlungs- pfttchttgen von 900 bis aus- schlioferck 3000 Mk.

Bei Einkommen des ZahlungH- pftichtigen bis zu 900 Mk. crus-

8 9 erhält folgende Fafsmrg: .

.Aufpreis für den Mehrverbrauch

Verbraucher, die von einem StromverfortMgS' unternehmen elektrische Arbeit gegen Bezahlung er­halten, hoben für febe trotz besonderer Warmmg über die zugelassene Menge hinaus verbraucht! Kilowattstuitoe bis zmn 1. April 1920 einen Auf­preis von 50 Pfennigen, für jede nach dem 1. Avrü 1920 mehrverbrauchte Kilowattstunde einen Aus' Preis von 1 Mk. zu zahlen.

Die Verteilung der em gegangenen Arrfgewu hat nach den in den Richtlinien gegebenen x*= stimmungcn Mc erfolgen.

IV.

§ 10 erhält folgende Fasfuns: Stromsperrung.

Die Kohlenwirtschaftsstelle ist berechtigt, da Verbraucher den Strom M sperren:

a) bei Zuwiderhandlungen gegen die. Anoa nun gen des Vertrauensmanns in drvMAdo Notfällen (8 6);

b) nach vorausgegangener blonderer Warmmi c) bei wiederholt notwendig werdender Vst- Hebung des Mrfprvises;

d) bei Stromentnahme innerhalb der festgesr-' ten Sperrstunden.

Die Kohlenwrrtschaftsstelle kann die Befugrm «rr Stromabsperrung in geeigneten Fällen auf Vertrauensmann übertragen.

Berlin, den 1. März 1920.

Der Reichs komm issar für die KvhlenverteDmk Stutz.

Bekanntmachung.

Betr.: Das Landgestüt: hier: den gang der Landgestüts beschäle nach den Deckorten.

Nack Mitteilung der LmcbesgestütsdMttt«« sind die Landgestütsbeschaler für die Deckvrte Bev' ftabt, Butzbach, Sich unb (Mnberg wn Darmfdütt abgegangen. [/ 41<ä>»

Gießen, den 9. April 1920.

Ter Oberbürgermeister. I.V : vr. Rosenberg

Regelung des Verbrauchs durch ÖttSvorschrifW vorzunehmen.

, Der Reichskommissür für die KvhlenvO teilung kann auf Antrag der zuständigen Kohleta» wirtschüstsstelle Älbtcilung Elektrizität, nach An- hdtUNg der Kommuimlll. Hörden (3b) die GrenM von 12 000 Kilowattstunden für den fcrtrefienbj Bezirk bder für einzelne Genreinden des BezW oder für einzelne Abnehmer verschieben.

3d. Die gemäß Ziffer 3a oder 3d erfolgte Regel,mg des Verbrauchs ist entweder Sffentlich bekannt zu machen (bei generellen Regklungot, Ortsvorschristcn u. dgl. oder dem Verbraucher schriftlich oder telegraphisch mitzuteilen.

3e. Ist Zweifelsfällcu, die bei der Durch­führung dieser Bestimmungen erttftehen, fowfe tt den Fällen, in denen ein Einvernehmen zwische» der Kohlenwirtschastsstelle mtb dem Vertrauens­mann (3a) bzw. zwischen der Kommunalbehbrbe und der Kohlenwirtschaftsstelle Ob) nicht etzielt nnrd, entscheidet der ^steichskommifsar für die Kvh- lenverteillmg, Abteilung Elektrizität,

Bf. Die Ueberwachung der Innehaltung der mttoffenen Verbraucheregelmrg obliegt in erster Linie dem V-ntrauensmann, der Mußt ist, M seiner Unterstützung Hilfskräfte heranzuztehen. Da- it eben ist fite die lleberwachung im Falle 3a die

schließlich 3000 Mk. kann auf An- fudynt mtb bei Nachweis wirklicher

Bedürftigkeit die ZEung fite die Reihengräber durch bie Stadtver­ordneten - Versammlung erlassen werden.

(Tas Einkommen wird nach der staatlichen Veranlagung zur Ein­kommensteuer beted^tet.)

6< Ueberschreibmtg bei Besitzur krache über eine Gruft oder ein Erbbegräbnis bei Wechsel des Nutzungsberechtigten

7. Berlchvnungsgebühr für je 30 Jahre

a) für ein Reihengrab

b) fite ein Einsassungsgrab

8. Erwerb eines Grabes auf 90 Jahre für 3 ft dritten

a) Reihengrab

®) bei Gintommen des Zahlungs­pflichtigen von 3000 Mk. an

ß) bei EinSommen des Zahlungs­pflichtigen von 900 bis aus­schließlich 3000 Mk.

T) bei Einkommen des Zahlungs­pflichtigen unter 900 Mk.

b) Einfassungsgrab

II. Beerdtgaug.

L, Begräbnis eines Erwachsenen, ein- schlteßlich der Gebühren des Leichen­wärters oder der Leichenfrau, Ver­bringen der Leiche in die Leichenhalle unb zum Grabe. Herrichttrng des Grabes

2. deSgl. eines Kindes von 310 Jahren 3. desgl. eines Kindes unter 3 Jahren 4, Begräbnis eines Erwachsenen ohne Zu­ziehung eines Leichenwärters oder einer Leichmftau

Die VerordTrungen über die Einschrän­kung des Gasverbrauchs intb des Ver- brauche elektrischer Arbeit vom 16. Ok­tober 1919 werden hiermit aufgehoben.

I. Gräber.

1. Grufthallen.

Platz für je 2 Särge übereinander 2000 Mark, vorbehaltlich besonderer Verein­barung : für eine Gruft, entsprechend der oberen Säiilenteilung

Anmerkung: Die Herstellung der Trennung sw ände zsvisckien den eut$el» neu Alwilungen der Grufthalten imb der Stützen zum llcdnernarcherstellen der Sarge grfdnctü durch die Stadt aus Kosten des slftttzungsbereckstigten.

2. Erbbegräbnis an der Mauer (weniger als 2 Plätze werden nicht ab­gegeben»

a) für jede Grabstätte

b) Platz zum Ausstellen einer Aqchen- urne , ,

3. ErlBegräbnis cm sonstigen Plätzen (weniger als 2 Plätze werden nicht ab­gegeben)

a) für jede Grabstätte

b) Platz zum Mufft elfen einer Aschen- urne im Urnenhain

4. Einsassungsgrab (diese Gräber werden nur eiuz.m abgegeben)

Ans Grund der L^tanntmachung über Elektri­zität und Gas fowic Dampf, Druckluft, Hertz- und Lertungswasscr vom 21. Jrmi 1917 (RGBl. S. 543) und ber §§1,3 unb G der Bekamttmachung iitrt Elektrizität und GaS sowie Dampf, Druck­luft, Heiß- unb LeitttNgslvasser von» 3. Oktober 1917 RGBl. S. 879) wirb meine BeLrnnttnackmng über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 9. September 1919 (verbssentlicht rn Nr. 213 des ,,Deutschen ReickBan-eigers" vom 18. Septemder 19191 wie folgt geändert:

§ 1 Ziffer 3 erhält folgende Fasftmg:

8a, Die Regelung des Verbrauchs erfolgt für Abnehmer, die im Jalyre mehr ald 12 000 Kilo- lyatfftnnbftn verbrauclteu, durch die Kohlenwirt-- fchaftSstellen, AbteUung Elektrizität, tm Ernver- nehmen mit dem V^traucnsmmm. Zuständig ist die Kohlenwirtt'chaftsstelle, in deren Bezteck die Betriebs st ätte des liefernden Strom versvvgungS- imtemelnncn5 liegt.

3b. Für Adnehm«, die im Jahre weniger als 12600 Kilowattstunden verbrauchen, erfolgt die Regelung des Verbrauchs durch dir KommnM- tvhiteben, unb vwar in den Genreinden mit mehr als 10000 Einwolsttern durch die Gemeindevov- fiihibe, im übrigen durch dir Borstände der Kvm- mnrmtverbände im Cmu>nnehmen mit der Kohla»- wittschaftsstelle. Unbeschadet des Rechtes auf 9tegy lung des Verbrauchs im Ern-elfalle haben bic

behördliche Anzeige«,

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Bekanntmachung.

Airs Beschluß der Stü>^vrrordneteu-Veriamm- luna vom 27. Domtar 1920 mit Genehmigung des Hesstschen Ministeriums des Innern vom 22. März 1920 zu Nr. M. b. I. II 1935 finb bie Gebühren­sätze zur Friedhofs- unb Begrabrrisordnung! mit Wirkung vom 1. Februar 1920 wie folgt fcft- ge^tzt worden:.

Gebührenordnung

zur Fricdhoss- und Vegräbuis-Ordnung für die Stadt Gießen.

Drr Vorstand der Technischen Nochilfe

an bie

Ndchelftr und Nothelferinnen.

Eine über alles l>arte Feuerprobe für die TcchnisclM Nothilfe liegt hinter uns. Mitelentem tarer Gewalt brach bet Generalstreik Über das Vaterland frkern und die Wogen des Kammes schlugen auch allenthalben in die lebeuÄmchtigeu 'Brirfebc. ~

Aller Arrgen waren m ben vergangenen Tagen auf die Testmische Nothilfe geridjtet und mit Span- ttiötfl fragte sich die Einwohner,chafk, nmnentum in der ReiästHauptstadt, ob es denn möglich sei, den Schutz der Lebensmäglichtart für die Allgemem- lteit derartig durche.usühreu, ball, vernichtender Schaden an der Volksgesundheit verhütet werden ^^it gutem lvewissen kann der BorMnd rüese Frage bcjahen. Die OrgaTNsatimt der Techmschen Notbilfe W fick- unter denkbar tamneriMn Um- stänDen briüäl,rt ui cd die Ettvartmig erftstlt, bic mecn billrger Weise an sie alS M em; Nsthil se stellen komrte.

Wem aber ift dies rn er ster »nb letz­ter Linie zu danken- Jenen wackeren Nothelfern unb Notchelferinnen, die ihrem Versprechen getreu auf den ersten Alarmruf zahlreich beckveterl- ten, um bas gegebene Wort zur Tät der Nächstenliebe werden zu lassen.

Melsach unter bedeukenistn Schwterlgkeiten, unter freudigem Verzicht auf persönliche Bequem­lichkeit, nur das eine Ziel bet rettenden xtiX test im Auge, haben sie Tag unb Nacht aus rhrem Posten ms zum- letzten Augenblick ausgeharrt unb bad Dichterwort glänzend wahr gemacht: ,,Der bvave Mrnn bat 8t an sich selbst zuletzt . So gelang es bann, allen widrigen Gewalten MM Trotz, mit dem Eingreifen der Technischen Notbilse nickst nur die Lebenskraft des Volkes in bat politischen Stür­men zu schützen, sondern auch ausnahmslos alle jenen lebenswickstigen Betriebe, in denen die Nothelfer eingesetzt waren, unversehrt M erhalten. Gegenteilige Behuuptungat beruhen mtf übler Nachrede und Wunen den Vorstand imb ferne freuen Bundesgenossen nickst irre macheli, bie, menschen­freundlichen Bestrebungen der Technische Nrst- hilfe auch weiterhin niemand z^u Li e &O ie- titanb zu Leid«, sondern nur für das Wohl der Allgemeinheit zu betätigen.

Aber auch dort, wo bie politischen Ereignisse teilweise stärker waren als der gute Wille unb bk freudige Bereitschaft der Not Helfer, und wo diese mehr ober weniger zm Untätigkeit verurteilt wa­ren; ferner dort, wo Leidenschaft und Terror zur bitteren Feindschaft gegen bie Technische Rvt- hilse auszuarten drohten, hat sich das Solrdari- tatsgefühl der Nothelfer glänzend bewährt unb sich die allgemeine Achtimg aller Gutgesinnten zu erringen gewußt. Der starte Zustrom von Mitgliedern aus der ganzen Linie ist dafür der beste Beweis.

Der Vorstand ist überzeugt, daß äußere Dankrs- worte nicht jenes stolze Bewußtsein unb jene innere Befriedigung ersetzen können, welches das Gefühl der im Dteuste der Nächstenliebe erfüllten Pflicht gewährt. Er empfindet aber das leb­hafteste Bedürfnis, tvohdem allen jenen .uner­schrockenen mtb braven Nothel fern beiderlei Ge­schlechts, denen die Zug-ehSrigkeft girr Technischen Nothilfe mehr war als schöne Worte, und die dem Ruse des Erständes entschlossen Folg« leisteten, den wärmsten Dank ausz>usprechcn für alle wacke­ren Taten, die von jebem einzelnen nach seinen Kräften vollbracht worden sind.

Leuckstcnb hat sich aus dem Torrcheinander der letzten twlftsschert Unruhen unb des General­streiks immer wieder der Name der Technischen Nvthilfe als ein Hort der allgemeinen Zuversicht unb des überzeugten Vertrauens burchgesetzt. Alle Schmähungen und Ansemdüngen haben es nicht verhindern können, baß der Gedanke des nw- bernen, durch die Technische Nvthilfe vertretenen Samaritertums in den letzten Wochen erst recht tiefe Wurzeln im Bolte geschlagen hat.

Daß es so gekommen ist, basist bas unauslöschliche Verdienst der herbei- eilenben Not Helfer und Nothelfer-

3. Ueber die Untesthaltung vvu Zftabdenk mälern, die erste Anlage von Gräbern sonne eine reickere Äusslattimg. derselben, als in bietet Be­timmun gen vorgesckltm, bleibt besondere Verei.it- rakung mit der FriedbosM'mmissivn norbel-alten.

4. Für die UnleMlttmg der GrAter «rill taO Mwdes: Sämlliche Gräber find nach Bedarf UM- zuarbeilen, fj daß feine (Scnfintgrst des Badens entstehen. AtetneiustrffimgM sind in ackrttteetscher Weise zu unterhalten, bzw. iw herKurichken, Rnien- einfassunsen nach Bedürfnis zu erneuern. Regel­mäßig zu Ostern sind die Gräber und die anslioßen- den Wege'zu reinigen und die Wege mit Kies zu bestreuen. Die Gräber sind nach Bedarf zu gießen imb zu pflegen. Im Spätherbst hat wieder eine befördere Reinigung und bte BestvatQMg der Wege unt Kies stattzufinden. Tie Graber sind sodann, «lange es bie Witterung geswttet, von dürrem Laub zu reinigen. . c

a) Die Gräber der ersten Stufe werden mit

Efeu ober Immergrün bepslantzt und unter­halten.

>) Tie GraSkr der zweiten Stufe werden möglichst zu Ostern mit FrMahrsMaNLcii, demnächst, möglichst zu PfnWien, mit blühenden und einigen grünen SontMerpflEzon bepflanzt mtb untertzalten. Tie PflaWen werden um Mitte Dttober entfernt.

c) Die Gräber dar dri ttenStufe werden mvg- lichst zu Ostern reicher, insbesondere auch mit einigen blülfenden Hyazinthen und Tulpen be­pflanzt. Tie abMblMen Zwiebrig-ewachie wer­den sofort durch andere blüherche ober bald zur Blüte gelangende PflcMKen ersetzt. Möglichst & Pfingsten findet eine reichere und stets nach ftirfnts durch besseve Pfimizen zu ergänzende mmerpflmrztmg statt. Diese Pftary.e'u wer­den um Mitte Ofeober entfernt und darnach, so­weit dies die Rücksicht auf bic FkÄhahrspflart-- zung zuläßit einige grüne imb blühende_Win ter- pflanzen gesetzt, bie spater je nach der Witterung zu entfernen sind.

5. Tie Wänderung dieser Bestimmungen bleibt der Fried^hofs-Oommissivn Vorbehalten.

538 Trrbstangen 30 Fftm.

1249 Reis üäugen 28 Fftm.

Nähere Auskunft durch den Freiherr!. Schenck- t Fvrstwart K.hl zu Wäldershausen bei Hom-

Freitag den 16. d. Mts, nachmittag« von 2 Uhr ab, findet im Lokale des Gastwtt« Wilh. Bender die Nutzholzverfteigcrung der meinde Rodheim a. d. B. Ml zirka 179 Festmeter Fichten- imb Erchenstänu-k zum öffentlichen Berkans.

Auskunft über das zum össentlichen BervM! kommende Volz erteilt Förster Wagner.

4017 Bender, Bürgermeister.

gegen etne einmalige oder rckyrliche Dergüttrng. > Die Un terhaltungSpfticht währt ft lange wie die s Nutz'ungsberech.-ig'ung des unleriMtenen Grades: bei jährlicher Vergütung erlischt sie, wenn der Zählunssp,'lichtige mit der Zahlung ein volles Jahr tm Rückwand und eine ihm unter Aindrohung des Yüsfhörens der ferneren Unterhaltung bes1 Gra­bes gefetzte Frist tvn zwei Monaten crsivlglos ver- 'trichen ist. , , ,

2. Tic Unterhaltung eriolgt nach brn ver- d.iebenen Stufen, nach betten sich die Höhe der Vergütuna bemißt.

Dieselbe beträgt: ,

8. Stus«

~ 8 A

1 i« FL

E ; uiLQ

2 zusammen!. Gräber

3

1500 60 ZA

2000 80 -L 2500 100 -- 3000 120 2000'8013500 140 SS

12. Rosenbaum, Fritz, Löwengasse 20

13. Schmidt, Ferdinand, Wetzstcinftraße 31

14. Vollmer, Gustav, Frankfurter Straße 89.

Gießen, ben 7. April 1920. 38928

Ter Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Rosenberg.

Jagd-Verpachtung.

Mittwoch den 21. d. Wts. nachmittag 2 Uhr soll die Feldjagd der Gemeinde Berni- tlurq, Kr. Alsfeld, nochmals verpachtet weü«- Tiefelbe ist ca. 3 Du. von Bakmltatton Neu stück (M -W.-B.1 entfernt, ist ungefähr 800 Hektar grou, darunter 60 Hektar Wald, und außerdem riugsml» mit Wald begrenzt.

Hess. Bürgermeisterei BernMrrg.

Korell.

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10

13

16

19

22

2h

3

Das Holz lagert im Distrikt Fuchsstrauch bei Lich, Station Lich, Distrikt Äaftersch'ag b. Langs­dorf, Station Langsdorf, und Distrikt Tiergarten bei Hungen, Station Hungen. Entfernungen bis zur Statton 34 Km. Auskunft erteilt der fürst­liche Fdrster Sarnes in Hungen. Auszüge über das Holz sind von der Fürftlichm Rentkammer in Brwmfels a. b. Lahn zu brziechen. 4125V

Fürstliche Rentkammer.

Der Oberbürgermeister, I. B.: Krenrien.

Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Ber- mSgen der Gewerkschaft Elisenburg in Hungen ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendüngen gegen das Schlußverzeichnis bet bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen imb zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht ver­wertbaren Vetmögensstüche der Schlußtermin auf Dienstag ben 4. Mai 1920, nacknntttags 3^/iUhr, vor dem Amtsgerichte hienelbst bestimmt.

Hungen, ben 9. April 1920. 4180V

Hessisches Amtsgericht.

3. Reu sch, .förntrab, Wiefecker Weg 3'

4. Schomber, Willy, Walltorstraße 51

5. Hanrbach, Gang, Asterweg 541.

6. Rühl, Ludwig, Marttp!atz 13

7. Oftnger, Wckhllm, Landg'.as-Philipv-Platz 1

8. Schmidt, Heinrich, Bfeichslraße 6

9. Schäfer, Johannes, Bleichsttaße 6

Neuling, Karl, Steinstraße 72

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W, Sinn fr itmnden. [ hunger gckn rmt km Q! ' essen betont es nicht im unb »jn ir bestehende ( (em. Es g i mir fofitfet [ len nütf, f | mtsetzlch fd | ist fcum mck L (eit ist weite i Wn finb,

Eeichen dm 2 ' ui auigesivpe 6tn$i(b . Umstand, 1 k) bie berft 'Ehering, chdt, in

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