Nr. 6J
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Erstes Blatt
170. Jahrgang
Hreitag, 12. März 1920
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Gberhefsen
Zwillingzrunddnick u. Verlag: vrichl'sche Univ.-Vnch- a. Steinöniiterei R. Lange. Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schulstr. 7.
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Der Uebergang der hessischen Ztaatseisenbahnen an das Reich.
Der Erste Ausschutz der Hess. Kammer Hal sich in seinen Sitzungen vom 2. und 3. März mit dieser Regierungsvorlage eingehend beschästigt. In seinem im Druck vorliegenden Bericht darüber heißt es:
Obgleich ein Mitglied des Ausschusses erklärte, daß es nicht in der Lage sei, sich zu der Vorlage zu äußern, »veil jede Begründung fehle und die Sache zu kurz anberaumt morden sei, glaubte der Ausschuß doch in seiner Mehrheit wegen der außerordentlichen Dringlichkeit der Angelegenheit, in die Beratungen eintreten zu sollen, umsomehr als die Regierung sich bereit erklärt hatte, alle während der Beratung austrctenden Fragen ausführlich durch ihre Vertreter mündlich zu erläutern. Die Begründung wurde dem Herrn Referenten schriftlich vorgelegt und von diesem zunächst verlesen. Sie wurde am z»veiten Tage der Beratungen den Mitgliedern des Ausschusses auch gedruckt zugänglich gemacht. Es wurde sodann der vor aelegtc Staatsvertrag, sowie das Schlutzpcotokoll Paragraph für Paragraph durchgegangen, ohne daß seitens der Ausschutzmitglieder eine Acnderung vorgcnommen worden wäre. Schließlich »vurde die Regierungsvorlage seitens des Ausschusses äuge-1 leomnt-n mit dem Vorbehalt, daß die endgültige Zustimmung erst nach vorheriger Besprechung in den Fraktionen gegeben werden könne. Auch wurde Vorbehalten für den Fall, datz durch die Beratungen in den Fraktionen iroch Aenderungen erheblicheren Umsanges gewünscht würden, eine jnx'itc Lesung der Vorlage im Finanzausschuß vorzunehmen
Zu dem Vertrag im einzelnen bst zu bemerken, daß wir in Hessen durch die Preußisch- Hessische Cisenbahngemeinschaft eigentlich sck»n den Weg beschritten haben, welcher hier nunmehr für ganz Deutschland begangen wird. Es kami deshalb dieser Vertrag, »velcher eine Vereinheitlichung des ganzen deutschen Verkehrswesens zu erreichen sucht, unsererseits nur begrüßt werden. Da durch die Ueickisvcrsassung der Termin für den endgültigen Uebergang der gesamten Eisenbahnen an das Reich aus den 1. April 1921 festgesetzt _ift, und da geivünscht wurde, diesen Uebergang möglichst schon zum 1. April 1920 zu vollziehen, muß die Vorlage noch im Laufe des März in der Kammer verabschiedet nxnrbcn. Es ist desl-alb besondere Eile, »vie schon oben erwähnt, geboten. Der Entschluß kann uns in Hessen verhältnismäßig leicht fallen, da wir nicht mehr viel Selbständigkeit ii6 Bezug auf unser Eisenbahnwesen auszugebcn lnrben, tvälnend der Entschluß für die übrigen vertragschließenden Staaten von wesentlich einschneiden- oercr Bedeutung ist. Auch diese Staaten müssen in der hrrym Zeit einen gleichen En.sAuß -äs en. Wich.ig lür uns ist. datz wir in dem Vertrag als vertragschließende Partei neben den anderen Ländern genannt »perben, und daß es unsere Regierung und ihre Vertreter in BetlLN verstanden haben, die Interessen Hessens in dieser Hinsicht durchaus zu wahren. Von besonderem Interesse ist derieniga Teil des Vertrages, welcher sich mit der Abfindung, die uns für die Ueberlassung der Bahnen zu Teil wird, befaßt. 8 3 des Staatsvertrages- welcher- hiervon handelt, läßt den Ländern die Wahl entweder abgefunden zu loerben nach dem Betrag des Anlagekapitals nach dem Stand vom 31. März 1920, oder aber nach dem Betrag des Anlagekapitals nach dem Stand vom 31. März 1920 erhöht um die Hälfte des Betrages, um den der nach den Ergebnissen der Rechnungsjahre 1909—1913 ermittelte Ertragswert dieses Anlagekapital über- steigt.
Unsere Regierung bcbält sich in der Vorlage das Recht vor, s-'»st lür eine der beiden Möglichkeiten zu entscheiden. Es dürfte jedoch keinem Zrvei- sel unterliegen und kann auch aus den Erklärungen der Herren Rcgierungsvertreter entnommen ,ver- den, daß für uns allein dir^z weite Möglichkeit in Betracht kommt, da wir uns hierbei finanziell günstiger sieben. Ein Vergleich zwischen unterer finanziellen Lage, trrie sie vor dem Krieg durch den Preußisch-Hessischen Eifenbahnvertrag bestand und der Lage, welche durch die jetzige Regelung geschaffen würde, mögen die nachfolgenden Ausführungen erläutern:
Als Abfindung für seine Staatsbahnen erhält das Land nach 8 3, Id des Staatsvertrags neben dem Aillmrekapital der Bahnen am 31. März 1920 noch die Hälfte des Betrages, um den dieses Anlagekapital hinter dem zu 4 Prozent kapitalisierten Ertrag der Bahnen, ermittelt nach dem Durchschnittsergebnis der Rechnungsjahre 1909—1913 und zwar unter Zugrundelegung des vollen Ertragsprozentes der Eisenbalmgemeinschaft (6,13» zurückbleibt, ferner den Ersatz der durch die Eisenbahn- Einnabmen nicht gedeckten Ausgaben für den Zinsen Tilgungs- uiid Verwaltungsdienst der Eisenbahnschulden und für die auf dem Eiscnbahnbcsiy ruhenden öffentlichen Abgaben in den Jahren 1914—1919.
Das statistische Anlagekapital der hessisckZen Ztaatseisenbahnen kann am 31. März 1920 auf etwa 418 Rtillionen Mark angenommen »verden. Diesem Betrag sind noch die Bauzinsen und die »Kursverluste bei Begebimg der Eiscnbahnanleihen, '"owic diejenigen Auß«nidungen zuzurechnen, die rus laufenden Betriebseüuiahmen der Eisenbahn- temeinsciwst für die Substanzvermehrung 'Ergänzung und Verbesserung der Bahiurnla^n, Vermehrung und Verstärkung der Fahrzeuge usw.) auf- gewendet sind, und die mnqmehr ebenfalls vom Reich ersetzt nvrden. Das derart ergänzte Anlagekapital ist nach den vorläufigen Bered» cungan der Regierung auf rund 515 Millionen Mark, der Ertragsivert der Bahnen auf rund 790 Millionen PZarf zu schätzen. Als Abfindung kommt sonach
schätzungsweise unter Einschluß des vom Reiche zu erstattenden Fehlbetrags beim Scliuldendienst eine Gesamtsum mevon rund 680 Mill. Mk. in Betracht. Außerdem fällt der von Hessen s. Zt. geleistete Zuschuß znm Betriebsfonds der preußisch- hessischen Staatseisenbahnen von 3 Millionen Mark an die Staatskasse zurück.
Rach den Vertragsbestimmungen hat Hessen das Recht, seine gesamte fundierte Staatsschuld an das Reich ^u übertragen und sie mit dem zu 4 Prozent kapitalisierten Zinsenauswand auf die Absindungssumme anzurechncn. Diese Staatsschuld nriri) sich am 31. März 1920 voraussichtlich auf rund 550 Millionen Mark, der Zins- aufwand hierfür auf rund 19 Millionen Mark belaufen. Bei Anrechnung des kapita! Liierten Zins- auswandes (— 475 Millionen Mark» auf die Abfindungssumme wurde dem Lande em reiner Ver- mögensübcrschuß von über 200 Millionen Mark verbleiben. Für diese Restschufd des R.iches, über deren Tilgung das in Aussicht genommene Eiscn- bahn-Finanzgesetz bestimmen wird, zahlt das Reich dem Lande 4 Prozent Zinsen, das sind 8 Millionen Mark im Jahr.
Mit Einschluß der im hcsrschen Staatshaushalt künftig wegsalleuden Pa.sivzinsen der Staatsschuld von 19 Millionen Mark berechnet sich danach die Gcsamtrcnte Hessens aus seiner Abfindung auf 27 Millionen Mark. Der finanzielle Effekt der getroffenen Abmadmngen drückt sich in einer durchschnitt.ichen Bes erftellung deä hessischen Staatshauslfaltes um jährlich rund 13 bis 14 Millionen Mark aus.
Die küustige Bau Politik des Reiches regeln die §§ 17 und 18 des Be träges. Hiernach wird d.s Reich die Don den Ländern begonnenen Beuren fortfüljren, soweit das Bedürfnis in unveränderter Weife fortbc^Mjt uni) nicht Rücksichten au» d e roirtfd.aitlid>e Lage ter Reids- ci| en bahnen entgegcnsbchen. Den Bau neuer, dem allgemeinen Vet.elw dienenden Bahnen, den Bau zweiter und weiterer Gleise, sowie den Um- unb Ausbau der beftebenben Aiil-.gen wird das R ich nach yiZafc»abe der Le.kehcs und rtT.rtfdxmhcl.en Bedärfnisie der Länder und der berfügbivm Mittel aussühven. Daß bei der Auswahl der Nebenlinien im Rahmen der allgemeinen Bw^hrspolitik auf die Absichteri der Länder möglichst Rücklicht zu nehmen ist, haben die Vertrags, chließmLen im SchlußprotokvÜ vereinbart. Nach den im Ausschuß abgegebenen Erklärungen Hal die R gierung bem ReidfSverkehrs-Minißerium dve vorliegenden aus- gearbeileten Bahn-Prookte ang«.'meldet.
Ans dem Schl ußprow toll ist als wesentlich hervorzuheben, biß in unierem La d, wie in allen anderen beteiligten Ländern, sich brr Gib einer höheren Reichs-Eisen bahn-Behörde befinden must. weld>.- direkt bem Reichs-Verkehrs- Ministerium unterstellt ist.
(Sicsberts über Post und Telegraph.
Der Neichsministcr GieSberts hielt gestern abend aus Einladung der Berliner Handelskammer einen SSorrtag über den Wiederaufbau des Post- und Tclegraphenwesens. Der Minister giiy von der Feststellung aus, daß die Klagen über den Betrieb der ReichSpost in allen ihren Zweigen vom Standpunkt des Publikums aus als berechtigt anzuerkennen seien. Der technische Betrieb sei weniger gut als vor dem Kriege. Eine Besserung könne nur dadurch geschaffen werden, daß tech- nifdx Reformen mit Personalreform und Finanz- resorm ineinanbergteienb zusammenwirk.n. Von der Post feien zahlreiche Eisenbahnpoüwagen mit den neuesten Einrichtungen in Auftrag gegeben worden. Zur verkehrstechuijchen Erschließung der (sagenden ohne Eilenbahnlinien seien 200 Postkraftwagen in Au trag gegeben worden. Im Tele- -grophenverkehr seien die Verzögerungen wesentlich daraus zurückzusühren, daß ein während des Krieges nicht genügend in Stand gehaltener Apparat das rnehrsache der Friedensleistung vollbringen müsse. Im vorigen Jahre seien im Inland 30 neue Leitungen sertiggeslellt worden, im laufenb.n würden weitere 60 neue Leitungen in Betrieb genommen werden. Mit England und der Sc^veiz seien Verhandlungen über Verbesferungen der Tcle- graphcmverbindungcn im Gange. Em Preisefunk dienst mit 15 Empsaugsstellen an den wichtigsten Orten Deutschlands sei gleichfalls zur Entlastung des DelegraphennetzeS eingcriclftet worden. Auch beim Telephonbetrieb sei die lieber!aftung des benutzten Apparats sür die meisten Sdjwierigkeitcn verantwortlich zu machen. Die Verwaltung sei bestrebt, durch technische Verbesserungen den Betrieb leistungsfähig zu- »nadj.m und zu verbilligen. Der Minister redgtiertigte am Schluß seiner Ausführungen seine Tariipolitik. Sie fei deswegen nicht vcrkehrSfeindlich, weil sie mit einer Besserung der Wir.sdia tslage und einer Verbilligung der Betriebsausgaben rechne. Daher seien die Tariferhöhungen nur so bemeieu, daß sie etwas mehr als die Hälfte des Fehlbetrages des Poft- Haushaltes deckten.
Miveraud droht.
Berlin, 11. März. (Wolff.) Nach Pres'c- meldungen behauptete der französische Ministerpräsident Millerand, daß Deutschland die militärischen Bestimmungen des Versailler Frie- densvcrtta »es verletzt, in Dem es Massen und Munition vcrbwgen hol e u. a. m I n A schloß hieran stieß et nndxr Drvl>ungen aus, dic bereits aus seiner Kohlennorc beka mt sind und stellte die Unterbrechung der Räumnngsfristcn und die W i e d e r b e i e b u n g bereits g e r ä-u m- ter Gebiete in Aussidn.
Hierzu wird'dem Wslsburcau von z- verlässiger Seite u. a. gefdiri.-ben: Deutschland denkt nicht daran, irgenbroelux? geheimen Wef enlager zu unterhalten. Alle Vorgänge spielen sich vor den
Augen der Ententemissionen ab, die mit Zahlreichen Unterkommisfioncn das ganze Reich überschwemmen, ©ämtlidjc in den Händen der Armee und des Reichsivelnnninisterüuns befindlichen Waffen roerbeu vielmehr den zuständigen EntentcauSschüssen pflidstgemaß angezeigt. Wenn der französische Ministerpräsident glaubt, Bc- sd>werde darüber führen zu müssen, daß Deutschland eigenmächtig Kriegsmaterial zerstört habe, so ist ihm entgegcnzuhalten: Ter Sinn des in Frage kommenden Artikels 169 des Vertrages kann für jeden billig Denkenden nur darin gesucht werden, daß daslübcrzählige Kriegsmaterial Deutschlands so schnell und so gründlich wie möglich zerstört wird und zwar auf deutschem Gebiet, denn es wird darin ansdrücklid) festgesetzt, daß die Auslieferung dieses Geräts an dic Ententemädfte zur Zerstörung aus deutsdiem Gebiet erfolgen soll. Wenn also Deutschland sdwn seit dem Absdiluß des Wasfenstill- standes, allo noch vor Inkrafttreten der betreffm- den Vertragsbestimmungen, mit dein ^ersdwoten non Kriegsmate.ial begonnen hat, so yanb.lt cs damit gerade durchaus int Sinne dieses Artikels.
Entschädigung für den französischen Wilderer?
Paris, 11. Marz (WTB.) Es ist! zu ermatten, daß die französisdic Regierung für den in Deutschland getöteten ftcnrzö.ifchen Soldaten eine bedeute ndeEntsd-ädigung berlai gxn »vird, ähtttich nnc int Falle des Wachtmeisters M an he i m.
Ein deutsch-französisches Schiedsgericht.
Paris, 10. März. (Wolff) Das gemischte Schiedsgericht zur Schlichlnng z i v i l re ch t- licherStreitigkeiten nvischcn Deutschen und Franzosen, iveldxs im Friebensoertrair von Versailles vorgesehen ist. Hal sich konstituiert imd wirb am Mittwoch seine feierliche Eröffnuttgs- fibung abi-alten. Das Schieds.-ericht umfaßt vier Abteilungen, nxldte je aus einem neutralen itod) zu bestimmenden Vorsitzeitben und je einem deutschen und einem französischen Schiedsrichter bestehen. Als deutsd-c Richter werden wirken: von R t ch t h o f e n, Justizrat in Leipzig, Felix Con- din, Redstsanrvalt in Dresden, Dr. Herwegen Justizrat vorn Landgericht in Düsseldorf und Jristizrat Wiegeleben vom Landgericht in Münd)en. ---*—
Der italienische Geschäftsträger in Berlin.
Rom, 11. März. (WTB.) Der „Secolo" vernimmt aus Rom, daß de Marino, ehemaliger Direkwt im Ministerium des Auswärtigen und Kanzleiches der italienisd-en Friebens- bclegation in Paris, offiziell zum Geschäftsträger in Berliit ernannt worben ist. Graf Aldobranbi, der fick gegenwärtig als italienisd>er Geschäftsträger in Berlin aushält, ist für einen anderen Posten in Aussicht genommen, de Marirw wird sich in den ersten Apriltagen nach Berlin begeben.
Sparprämicnanftihc.
Berlin, 11. März. (Wolff.) Aus bnugendeS Ersuchen der Banken ist die erste Geiviunv^tlosung der b'utschen Sparprämicitanteihe von 1919 bin- ausgesdtobcn. Sie findet erst ain 27. März statt.
Dir Bkrrcichlichung drr baucr.schen Post.
München, 12. März. (WTB.)> Der Finanzausschuß des Landtages hat am Donnerstag den Slaatsverlrag über die Berreich- lichung der bayerischen Poft mit dem Schluftprotowll angenommen.
Koburg zu Bayern.
München, 11. März. (Wolsf.) Der bayerische Landtag hat heule in Gegcnwarv der vollzählig erschienenen Vertreter der 5kv- burgischen Regierung bcn Koburbischen Laild- tagSgcsetzentwurf über die Beretniguna des Freistaates Koburg mit dem Freistaat Bayern und den dazu gehörenden Staatsvertrag e i n ft i in m i g angenommen.
Berliner Lohnforöerungen.
Berlin, 12. März. Nach dem Berliner Tageblatt wurde in einer Versammlung der Funktionäre der Angestellten und Arbeiter dec Großen BcrlinerStraßenbahn beschlossen, vom 1. 4. ab einen Stundenlohn von 5.70 bis 6 Mk. gleich einem Tagelohn von 45,60 bis 48 Mk. zu verlangen. Das end- spräche bei 300 Arbeitstagen einem Jahreseinkommen von 13 680 bis 16 400 Mk.
' Die Angeftellttnbeireaung in Köln.
K ö l n , 12. März. (WTB.) Der drohende Streik im Kölner Großhandel wurde in letzter Stunde dadurch vermieden, daß den Angestellten je nach Aller und Familienstand für das.erste Vierteljahr 1920 eine sofortige Teuerungszula g e von 150 bis 250 Prozent des derzeitigen Tarifgehalts bewilligt wurde.
Uns dem besetzten Gehset.
mc. Mainz, 11. März. Der Bischof von Mainz, Dr. Kirstein, ist so schioer erkrankt, daß mit seinem Ableben gerechnet werden muß.
mc. Mainz, 11. März. Gestern besuchte Marschall Foch aus der Rückreise nach Paris die Stadt Mainz und wurde von General Dagoutlc am Bahnhof mit sämtlichen Offizieren empfangen. Nach einer Parade und einem Festmahl (im Schloß reiste der Marschall am Abend ab.
Ans Hessen.
Ans den, Neßche.
Ein Nachspiel zum Al-tentat aus Erzberger.
Die Dew.'iS.rufnahmc im Prozeß gtgi*n den Fälmrich v. H » r I ch f e l d h t c t-ie überrafd;eiibe XitadK ergeben, bafe Erzb.-.ger b.’i den auf rlu verübten Anschlag entgegen den tagelang tu txe Oefsentlichk it lancierten Klxrnk^ei?sburd-ten nur eii en g<mz leichten Schulter-Streifjchuß ^halten hat. Bon einer Digel, die angeblich — nach diesen B.-ridyrn in der „Wmide" noch stxlvn füllte, war nichts zu finden. Wievun der „D. A l l g. Ztg." aus ärztlidxn Kreisen geschrieben wird, toir’b die Herkunft der rn brr Press«: erschienener. Bulleti .s über di: Art der Verwmi- dimg unb Befinden i-es Verletzten von dn Berliner Aerztekammer ir.iter dem G:i.hts- pcmkte tlyrer Verträglid).1eit mit der Stanbc^ 'hre zum Gen.ensna: d i-tner Nachprüfung gema-dtt ioc.» den. Im vorliegenden Falte in gauz offensichtlich zu bem Zweck, die öffentliche Meinung in nneui ganz bestimmten Stneie zu b-arbeiten, im G'gcn- jatz zu dem tatsächlichen Sadwepialt tn einer Reih: imtcreincrtber juraminerti,-ä iren er Nadwid^m, mehrere Tage hinb.lrch verbreite motLen, Erz- bcr«»er lei verw.mdct. Er sei nicht unerheblich verletzt, lein Schulderblatt fei zerschmettert. Sein Befinden gebe zu nicht geringer Bewrgnis Einlaß. ' Airs bei i3etl)anblinigen htt sich ferner ergeben, biß diele Nachrichten weder von Dem Patienten sÄbst, noch von dem Geh. Wbtjmalrat Pros. Dr. Hildebrandt, dec neben seinem Haus- arzt, Pros. Dr. Plesch von ihm in Au pruch gs- uommen nzntci n>:r, ausgegrrngen sind. Nadi Lage der Dinge muß angenommen werdm, daß die in Ret>e üelenbai Rnchril/ten von dem Hausarzt Erzbergers, Dr. Plelch, stammen. D2 sie dcrs Anfehen des Aerzteiumdes nicht ro.mtg gefäi/rben, steht t« Eröffnung eines Verfahrens gegen den Genannten bevor.
Neue Gesetzentwürfe.
Berlin, 11. März Ter R icksrat überwies heute eine Anzahl neuer Gesetzentwürp: den Aus- fchüfsen, darunter den Staa Vertrag über den Uebergang d r Ei sc n bäh' naufdasReich, t'K En!.vü.-fe über bas R e ich s i a g s wa hla c - setz des (^-esetzes über die Wa hl des Reichspräsidenten, des Besoldungsgel etzes un d^cs Gesetzes übet die Ausdehn ung der Versicherungspflicht in der Ktankmver- fichc innig
Berlin, 11. März (WTB.) Ter Reichsund Staatsanzeiger enlh.1t be BeÄrmn- nadxmg, daß das Tabaksteuergesetz ab 1. April in Kraft tri t, ferner eine Becannrmachung bete. Ausfu h.ertcichterlrngen im Berieh. ntü bem Fvn- fttfcit Hamlirrg, den Freib^rirLen und den fee-
g Irgncn A.Harnschüsen unb eine pveußi I fdte Verordnung zur Ausführung des BerrüchSräte- g^setz-S. I
Ein rnrrkttnilDig r Erlaß.
In einer «hessischen Korrespondenz der Deutschen Volkspartei lesen wir folgende Notiz: i
Fortgesetzt bestellen Bürgermeistereien und Pfarrämter die D a r m st ä d t e r Zeitung ab, weil es für dic meisten gebildeten Menschen eine Qual ist, das Blatt zu lesen — ausgenommen vielleicht in den Tagen, in denen sich der politische Schriftleiter wieder einmal im Urlaub befindet. Wie wir hören, hat nun das Ministerium des Innern einen Erlaß herausgegeben, in bem darauf hingewiesen wirb, baß dkc amtlichen Stellen verpflichtet sind, dic „Darmstädter Zeitung" zu halten. Das Ministerium hat sich an das Konsistorium gewandt unb unter Hinweis auf irgend ein altes Gesetz (etwa Dom Jahre 1824) darauf verwiesen, baß auch die evangelischen Psarrämter dieDarmstädter Zeituna abonnieren müssen. Das Konsistorium soll damit veranlaßt werden, auch die Psarrämter an der Abbestellung zu hindern. So sieh! das Recht der Kirche im „freien Dolksstaat" aus. Unter Berufung auf em ganz veraltetes Buchstabenrecht soll die Kircbe verpflichtet sein, durch ihre Gelder ein bestimmtes Parteiblatt zu unterstützen. Als der stellv. Kreisdirekwr von Erbach auf Grund alter Bestimmungen einen allerdings überflüssigen Trauer-Erlaß aitorbnete, nnirbe ihm gesagt, er habe bie „neue Zeit nicht verstanben" unb würbe versetzt. Der Kirche gegenüber glaubt man sich aber aus uralte Abmachungen zu berufen, wenn es bet „neuen Zeit" damit in den Kram paßt. Wie sagte der „Volksfteund" anläßlidi des örbad)et Falles? „Heft Dt. Fulda nehmen Sie den gröbsten Besen und kehren Sie gründlich aus." W i r wagen nicht, in diesem Ton mit einem Minister zu reden. Aber bezeichnend ist der Fall doch, für die „Darmstädter Zeitung" sowohl als auch sür die — anderen.
Meinungen soll man anderen Menschen nicht aufzwingen. In der „Darmft. Ztg." finden sich aber oft politische und polemische Meinungen, für die unsere Regierung durchaus nicht alle Beamte und Geistlichen einschwören lassen kann. Der erwähnte Erlaß muß darum berechtigte Bedenken Hervorrufen, gerade auch da, wo man sich dem Parteigezänk fernhalten will.
Die Mineralwässer von Bad-Nauhrim.
Der Vertrieb dcr Heil- unb Tftnkwäi er uu3 den zu dem ftaatlidjen B-ad-NauIxtm gehörigen Mineralquellen in Bad-Naulxim, Sch walle im und Torl.-eim ift bis zum Jahr 1931 ve.pachtet, >o- w:it diese Wäffet nicht ;u Zwecken der Tftnk- und Badekur erforoerlich sind. Ter Gefdräftsbetftw konnte dabei .richt in der Weise entwfck ll nxtden, wfe es erwünscht und möglich gewesen wär.'. Tie R g erung fy t nunmehr Vereinbanmg mu zwei Firmen erzielt, wonach diese unter Abfindung b-*5


