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Nr. 6

12. Januar

1920

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wen gefrort haben. Weiter ist Kapitolabfindung, die als Ent-

2150

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9.

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1340

Gruppe II. Dunkle Backmasse......

K. Marzipanersatzwaren in Schnitten, Broten

und Blöcken zu 50 und 100 Gramm

Gruppe I. Aus Heller Backmasse ...

Gruppe II. Aus dunkler Backmasse . . .

L. Echte Marzipanmasse........

M. Marzipanwaren in Schnitten, Broten und

rDct'en Verlust der Erwerbsfaliigkeit gezahlt wor­den ist, ebenso einer solchen, die als Entschädigung für die durch Unfall ober Verschulden eines Tritten

J. Backmasse (Marzipanersatzmasse): Gruppe I. Helle Backmasse/

2380 3040

1852 2360

3330

Im § 6 Absatz 1 Satz 2 sind die Wortedes Wildes, der Hühner und" zu streichen.

Im 8 9 Absatz 1 Satz 2 sind die Worteoder durch Aus­übung der Jagd" zu streichen.

§ 10 Absatz 8> Satz 1 erhält folgende Fassung:Hausschlach­tungen von Kälbern bis zu 6 Wochen und vor, Schafen sind dem Kommunalverband anzuzcigen".

Im § 10 ist der Absatz 4 zu streichen.

Im 8 12 Msatz 1 sind die Worteober durch Ausübung der Jago" zu streichen.

Im § 13 Wsatz 2 sind die Worteund Wlldbret sowie für ein Huhn (Hahn oder Heime)" und die Wortefür einen jungen Hahn bis zu einem halben Jahre die einer halben Woche" zu streichen.

Im § 16 sind die Worte,mit Ausnahme von Wild imb Hühnern," zu streichen.

Abgezogen können ferner werden: Verm^gens- eträge, die aus der Veränderung ausländi.cher önmd- und Betriebsvermögen oder sonstiger Ge- enstände h.wrühven, die zu Beginn des Beranla- mngszeitraumes rum nichtsteuerbaren Vermögen' >es Abgabepflichtigen gehört haben. Weiter ist

, erfolgte Tötung an diejenigen gezahlt worden ist, denen gegenüber der Getötete unterhaltspflic^ig

Bekanntmachung

zu der Verordnung über den Verkelw mit Süßigkeiten. Vom 13. Dezember 1919.

Auf Grund des 8 5 der Verordnung über den Verkehr mit Siiiigleiten vom 9. Dezember 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1972) wird bestimmt:

§ 1. Tie Reichszuckeritelle kann auf Antrag Süßigkeitenbe- trieben, die von der ZuckerzuteiluWsstelle für das Deutsche Süßig- teiisgeiverbc in Würzburg mit Zucker beliefert werden, die Her­stellung und den Absatz berjenigen Arten von Süßigkeiten gestatten, für die im 8 3 Höchstpreise festgesetzt sind.

8 2. Tie Hersteller von Süßigkeiten dürfen von den in § 3 genannten Arten von Süßigkeiten nicht mehr herstellen, als sie davon in der Zeit vom 1. September 1916 bis 31. August 1917 hergestellt haben.

8 3. Beim Verkauf von Süßigkeiten in- und ausländischer Herkunst dürfen folgende Preise für 100 Kg. Reingewicht nicht überschritten werden:

. 1958 1200

chtzugssälAg eine--------------- ...

chädigung für den durch Körperverletzung ober Krankheit lierbeigcfühtten gäntzl chen oder tell-

setzen: ferner ist stattund sieben auf die Städte ent­fallen" zu setzen:sieben auf die Städte und zwei auf Kreise der Arbeitnehmer entfallen".

Artikel 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung Kraft.

Berlin, den 20. Dezember 1919.

Der Reichswirtschaftsminister.

I. V : Dr. Peters.

Blöcken zu 50 und 100 Gramm .... 2790 3030 3920

8 4. Tie Vorschriften der Verordmmg über den Verkehr mit Süßigkeiten vom 28. Dezember 1918 bzw. 9. Dezember 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1471 bzw. 1972) und der hierzu erlassenen

Ter Vorsitzende der Reichs zucke r stelle. Tenge.

) Beim Verkaufe durch den Hersteller, soweit nicht unmittel­bar an Kleinhändler oder Verbraucher verkauft wird (Hersteller- Preis).

2) Beim Verkaufe an den Kleinhändler sowie beim Verkaufe durch den Hersteller an Verbraucher (Großhandelspreis).

3) Beim Verkaufe an den Verbraucher, abgesehen vom Falle des Verlaufs durch den Hersteller (Kleinhandelspreis).

In 8 1 Absatz 1 sind in Ziffer 1 die Wortesowie Hühner" zu streichen.

Im 8 1 dlbsatz 1 ist die Ziffer 2 zu streichen.

Im 8 1 Absatz 1 sind in Ziffer 5 die Worteund Wlldbret" zu streichen.

Im 8 1 Absatz 2 sind die Worteferner Wlldaufbruch ein» ichließlich Herz und Leber, sowie Wildköpfe" zu streichen. Im 8 2 sind die Worteeinschließlich Wildbrett und Ge­flügel" zu streichen.

8 3. Tie Bekanntmachung über die Ausgestaltung der Fleisch­karte und die Festsetzung der Verbrauckfshöchstmenge an Fleisch und Fleischwaren vom 21. August 1916 (Re1ck)s-Gesetzbl. S. 945) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 29. November 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 1086), vom 24. Januar 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 96) und vom 20. Juli 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 684) wird wie folgt geändert:

1. Im 8 2 Absatz 2 ist stattWildbret, Frischwurst, Ein­geweide" zu setzenFrischwurst oder Eingeweide".

2. Im 8 2 ist der Absatz 3 zu streichen.

8 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Ter Reichswirtsck-aftsminister wird ermächtigt, den Wort­laut der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen vorn 19. Oktober 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 949), wie er sich aus den Aenderungen durch die Verordnungen vorn 20. September 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1117) 24. Januar 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 96), 15. September 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1699), 28. Oktober 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1829) und durch § 2 dieser Verordnung ergibt, in fortlaufen- der Nummernfogle im Reichs-Gesetzblatt bekanntzumachen.

Berlin, den 20. Dezember 1919.

Ter Neichswirtschaftsminister. In Vertretung: Dr. Peters.

Die Eingangsworte des § 15, Abs. 3 erhalten folgende Fassung:

Tas Kuratorium besteht aus dem Vorsitzenden des Direktoriums als Vorsitzendem und fünfzehn Bevollmäch­tigten zum Reichsrat, nämlich vier Bevollmächtigten Preußen ..." .

Im 8 15, Abs. 3, Satz 2, 1. Halbsatz ist das Wortzwei" durch das Wortvier" zu ersetzen.

Im 8 16, Abs. 2, Satz 1, 2. Halbsatz ist das Wortvier- imdzwanzig" durch das Wortsechsundzwanzig" zu er-

amtsoerlönöigungsblatt

für die provinzialdirettion Gberheffen und für das Kreisamt Sichen

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 oietteljährl. Postzeitungsliste Nr.

besgaben für W Wiener Bevölkern«-. Wien, 11. 3ait; (Wolff.) Kvrr.-Bur. Heute traf hier ein Berliner Lebensmitte l- i ein. Vize-Bürgermeister Winker empfing den namens der Wien und rickKete an bec sche Abordnung, ?iie den Zug begleitete, h:rz- Begrüßungsworte.Wir empfinden bas nicht Wohltat, die un4 Berlin erweist," sagte er, ibern als brüderliche Hllfe. In dreier Hllse t wir ein Symbol, daß die geschichtliche Pc- e, die uns heule noch trennt, iLvnpmtben >." Der Führer der deutschen Abordnung ste für die herzlichen Worte und überbrachte Grüße der ©tatot Berlin, insbesondere ihres rbürgermeisters Permuth. Der Lielesgabew- besteht aus 31 Tdaggvns, darunter drei Wag- i mit Liebesgabe kn der Stadt Königsberg in ufeat.

Irkutsk im Besitz der Sozial- revolutionäre.

Amsterdam, 12. Jan (WTD.) Das Reu- he Bureau meldet aus Peking vom 8. amt# : Die Sozialrevqiutionäre befinden sich im vonIrkutsk, nachdem die Gruppen von Sa- cows aus dem Bahnhof oertneben wurden.

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sinnung, fein deutsches Wesen, Empfinden, Mhlen und Denken alle^it zu erhalten wissen wird. Auch das deutsche Vaterland bewahrt dem deutschen Volkstum in der Fremde die Treue bis zum letzten Hauch."

Die Besetzung Oberschlesiens.

B e r l i n, 12. Jan. (Priv.-TeN Am Don­nerstag, den 15. Januar findet lautVoss. Zeitung" die Besetzung Ob^rschlesiens durch die (Entente statt.

Ein Protest der ReichHregiernng gegen die RheinlandSverordnung.

Berlin, 12. Jan. <Priv.-Tel.) Gegen die Rheinlandsverordnungen der Entente, die außerordentlich weitgehende Beschränkunyen für die Bevölkerung enthalten, welche viel­fach im Widerspruch mit dem Friedensver- trag stehen, hat den Abendblättern zufolge die Reichsregierung einen Protest ergehen lassen, den sie heute in Paris übergeben wird.

Ententegeschäftsträger in Berlin.

Berlin, 12. Jan. (WB.) Zu Geschäftsträ­gern in Berlin wurden ernannt: seitens Eng­lands Lord Stil marod?, seitens Frank­reichs Herr be Marcilly, früher General­konsul in Genua, seitens Jtal iens Graf Al- drovandi di Barescetti. Die Beglau- kigungsschreiben sind bereits in Berlin eürgegan­gen. Die deutschen Vertreter in dm drei Landern sind noch nicht ernannt.

Paris, 12. Jan. (Wolff.) Havas^ Ter Matic" berichet über die diplomatische Ärrtre# hmg Frankreichs in Berlin, daß die französische Regierung bereit» durch den spanischen Bot­schafter der Wikhllmstvaße die Ernennung von be Marcilly als rrai^osischen Geschäftsträger no:i v.icren H st Ts Marcillp tarizb nächiwn Sams­tag nach Berlin abxeijen.

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LersichemMMchk. lAM) Ter Schlich. lJ8-BerllnmWwin 'J^Merbe. daß der Ar- nstag, 10. Januar, nach» anblungen über btn & trage? einzuttchnhat ind für bit deutschen- !N erklärte, bag er bar sfmch als eine mgehüre Md sich ihm nicht mln-

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. Der von der soMvw' Unter suchvng bei Sllarf. Ausschuß nahm gestern btr beugen vor. öeuk toc« matm meifer fortflwßt

Zweifel ergeben sich bei der Aussteuer, uf diese besteht ein gesetzlicher Anspruch, und enn die Eltern diesen Anspruch erfüllen, so ist £ Aussteuer (sielx 8 6, pos. 4, am Ende, und 8, Zilfer 1) dein Vermögen der Eltern nicht nzuzu rechnen. Tür Aussteuer nrirb in bet Regel ls steuerfr.ien Obiekten bestehen (Hausrat usw.), daß sie weder von ben Eltern n-c^ fron der achter zu Dcntmem ist. Es ist indessen des alles zu gedenSen^ daß bie Aussteuer nicht in kvbiliar, sondern in Geld gegeben werde. Auch zr wird man die Steuerpflicht bestreiten müssen 3er es müßte doch der Härteparagraph helfen.

Anders verhält es sich mit der Ausstat -> ung, die vielfach im Publikum mit der Aus- tuer verwechselt wird. Ausstattung ist der Be- >rag, den Sohn oder Tochter wegen Verheiratung **her Existen^gründung von den Eltern erhält. Tiefe Eingabe beruht nicht auf einer gese^ichen, Pflicht |ptb deshalb muß der Ausstattende die Ausstattung \.iit versteuern, lieber die Frage, ob die Eheschlie- img eineentsprechende Gegenleistung" sei, wal­ken verschlLbene Auffassungen ob: der Reichs- .nanzl»)! wird in dieser Fruge das letzte Wort u sprechen haben.

Auch dieses Gesetz enthält einen sogenannten Härteparagraphen. Während früher de'sen Anwendung nur eine Folge von Billigkeits­erwägungen sein konnte, best.cht jetzt nach Maßgabe der Beschlüsse des Aussckmises bet Nationalver­sammlung ein Rechtsanspruch auf seine An- I Wendung. Es sind außerdem die Fälle, in denen allgemein Der Härteparagraph an gewendet werden soll, durch einen Beschluß des Staatenausschnsses vom 3i .April 1919 zum Abdruck gekommen. Auch

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3nhalts-Uedersicht: Verkehr mit Süßigkeiten. - Verkehr mit Wild und mit Hühnern. - Abänderung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919. - Zahlung von Ablieferungsprämlen für Brotgetreide und Gerste. - Außerkraftsetzung der Bekanntmachung über die gewerb­liche Verarbeitung von Reichsmunzen. - Statistik des Wein- und Obstertrages im Jahre 1919. - Stundenpläne für den Fortbildungsschul­unterricht. -- Regelung des Mietwesens: hier: Wohnungen für Staatsbeamte. - Aufnahme der taubstummen Kinder in die Taubstummen- Anstalten des Landes. - Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse. - Gefunden, verloren. - Feldbereinigung Allendors an der Lahn

bei ei ebnen ftud nnö fie meroen es wom oura^ tjöngig nicht fein, begründen sie die Hin zurech­nungspflicht.

Es möge zum Schluffe noch hingewiesen wer­ben aus die Vorschrift des 8 24, nach bet bie Kriegsabgabe zur Hälfte binnen drei Monaten, zu einem V ert. l binnen sechs Monaten und mit dem letzten Viertel binnen neun Monaten nach Zu- fteitung des Kriegsabgabebescheids zu entrichten ist. Machi der Abgabepflichtige glaub­haft, daß die Einziehung zu den gesetzlichen Zah­lungsfristen mit einer besonderen Hätte für ihn ver­banden fein würde, so kann die Abgabe aus läng­stens fünf, bzw. zehn Jahre und durch die oberste Fimmzbehörde auch sogar auf 20 Jahre gestundet werden, sie ist dann mit 5 v. H. zu verzinsen. Die yrbgnbe kann entrichtet werden durch Hingabe von Krisgsailleihe an Zahlungsstatt, und zwar werden die öprvzentigen, wenn sie vorn Urzeichner ober feiner Ehefrau überreicht werden, zum Nennwert, die 4'/-,pvozentigen zu einem noch ststzm'etzendem Kurse an Zahlungsstatt angenommen. Eingehen­dere Dcsttmmungen hierüber enthält der ß 25 des Gesetzes.

Abgabepflichtiaen oder Vertretern von solchen, die wissentlich der Swuerbchörde unrichtige ober un­vollständige Angaben machen, die geeignet sind, eine Verkürzung der Kriegsabgabe herbeizuführen, toetben mit hohen Geldstrafen, und wenn sie in der Älbsicht der Hinterziehung erfolgt sind, auch mit Gefängnis und Verlust der bürgerlichen Ehren­rechte bestraft.

Verordnung

über die Aufhebung von Verordnungen über den Verkehr mit Wild und mit Hühnern. Vom 20. Tezernber 1919.

Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Ztvecke der Uebergangswittsck>aft vom 17. April 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 394) wird von der Reichs­regierung mit Zustimmung des Reichsrats und des von der ver- sassunggebenden Teutschen Nationalversammlung gewähltey Aus­schusses besttmmt:

8 1. Tie Verordnung über den Verkehr mit Wild vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 607) wird aufgehoben.

8 2. In der Verordnung über die Regelung des Fleischver­brauchs und den .Handel mit Schweinen vom 19. Oktober 1917 > Reichs-Gesetzbl. S. 949) in der Fassung der Verordnungen vom 20. September 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1117), 24. Januar 1919 , Reichs-Gesetzbl. S. 96), 15. «Äptember 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1699) und 28. Oltober 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1829) werden folgende Aenderungen vorgenommen:

Aussührungsbestimmungnt vom 28. Januar 1919 finden fprerfjenbe Anwendung.

8 -5. Die in dieser Bekanntmachung festgesetzten Preise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise.

Berlin, den 13. Tezernber 1919.

3ur LIsn bahnerbeweaünq.

Berlin, 12. Fan. (Priv.-Tel.) Eine Ber- mlung von Vertrauensmännern in Breslau lautVoss. 3tg/* den Eisenbahnerstreik in ganz lesien beschlossen.

B e u t h e n, 19. Jan. (Wolff) Im oberMesi- n Eisenbahnerstr'nk l>at sich auf Station W e n - die Lage etivas aebeffert, ebenso in Ratrbor. ige Güterzüge find nrieber abaelassen worden. Ka11owitz Usgarat die Notlll^e ihre Tatrg- Ter SchnellMijsverkehr wird aufrechterhalten, iso der Personevsugsverkehr, auch die Rangier- :ilung ist nicht gestört. Der Hauvtherd der zen Bewegung fiegt im Beuthener Bezrrk.

Versammlungen der Eisenbahner finden Vor­tags in Benthe», nachmlltags in Gleiwrtz statt.

Aur dem Ueiche.

Die Reichstag ^Neuwahlen.

Berlin, 1$. Jan. (Privatteleyr. d« öln. Bolkszta..") Zur Frage der Reichs- gsneuwahlen wird einer Berttne» rrespondenz vr»n gut unterrichteter Paria- ntarischer Seite mitgeteilt, daß die Regie- ig die Zeit uormittelbar nach Pfingsten, o Ende Mai, Anfang Juni für bu? Nerv- wählen in Aussicht genommen und den Mehr­heitsparteien dechingehende Jnforma ionen für die Vorbereitung zum Wahlkampf ge­macht hat

Aufhellung örs Belasenrnaszustandts.

Berlin, LB. Jan. (Wolff.) Dre preußr- sche Staatsregieuung erläßt folgende Verord­nung: Nachdem: der Herr Reichsprästdent durch Verordnur'.g vom 11. Januar 1920 auf auf Grund des Art. 48 Abs. 2 der Reichsver­fassung für die Regierungsbezirke Düssel­dorf, Arnsberg, Münster und Miw den die nötigen Maßnahmen zur Wiederher­stellung der öffentlichen Sicherheit und Ord­nung getroffen hat, wird der auf Grund des preußischen Gesetzes über den Belagemmgs- zustand vom 4. Juni 1851 verhängte Belage­rungszustand, sl,weit er innerhalb dieser Ge­biete noch bestehst, a u f g e h o b e n.

Eine Niederlage der Nadi'alisten.

Berlin, ttl. Jan. (WTB.) Wie dieB. 3- meldet, haben bei den gestrigen Delegierten­wahlen des Zesttralverbandes der Angestell­te n die Unabbänijigen und Kommunisten eure voll­ständige Niederla ge erlitten. Die beiden $ arteten konnten von 17 £523 abgegebenen Stimmen ran 4680 auf ihre Shfite vereinigen.

Visielc iär Planwirtschaft.

Hamburg,, 12. Jan. lWvlff.) Ter vor­malige Reichswi rtschaftsmimster Wrssell hm gestern vor dem Arbeiterrat Gwtz-HamburA über sein Wittschaftsststtem ter Plan- bjw. Gernemwrtt- schaft gesprochen, Er meinte, daß nur durch lerne Planwirtschaft ein Auswegaus ban Elend zu finden sei.

Plünde'nrnse« in Hamborn.

Oberbau ffen, 12. Jan (WTB.) Dio Oberhausener ^jeitung" meldet: In Hamborn tarn

Die Halins.g «meritas.

Washington, j 1. Jan. (Wclff.) Havas. gtegivTimg der Vereinigten Staaten hat ischland formell mitgetellt, daß die Bedingun-' des Waffenstillstandes für die Bezieh» n zwischen den Vereinigten Staaten und :schland maßgebend sind.

Tie SenatswaHIen in Frankreich.

Paris, 12. Jan. (Wolff.) Havas. Bon dar i a t s w a h l en fiWdb 229 Resultate ans 240 lkreisen bekannt. (> s wurden bisher gewählt: Konservative (Gewdm 3 Sitze), 13 republika- e Liberale (Gew^ nn 4), 19 cepublikanischo tressistcn (Verlust 3), 58 Linksrepublikana; oinn 1), 116 Raj)ikale und rabifale Soziw- i (Verlust 17), zwei republikanische Sozialisten oinn 2) und 2 unifizierte Sozialisten (Ge- t 2). Unter den (gewählten befindet sich Poin- . Auch der Präj^dent des Senates, Dnbost, die Senatoren Äissier und Masse wurden ergewählt. Tie beiden gewählten unifiziert en ialisten sind die f-rtüheren Abgeordneten Bomeri Fourment.

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bkiirhend in i§ofn, 1 Salon- miiSeHfl.!tii(t>.5$iule, ank. 1 polierten Raätutich, 10oHnnöer,eiiDa»Slinoer' |bltl3of i,2 dlerne Seit«.

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Verordnung

zur Abänderung der Reichsgetteideordnung für die Ernte 1919. Vom 20. Dezember 1919.

Auf Grund des Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Ztvecke der Uebergaugswirtstchaft vom 17. April 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 394) wird von dem Reichs­ministerium mit Zustimmung des Reichsrats und des von der Nationalversammlung gewählten Ausschusses folgendes ver­ordnet:

Artikel 1.

Die 8$ 15 und 16 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 535) werden wie folgt geändert:

Dienstag, 13. Januar 1920 hiiHüqiue von Aozeige» s. die Zaqe^nummer dis zum Nacdmiltag vorher

V lÄw ohne jr bewerb in Mtdtfett.

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I eg drth n 25 bi , auswärts

I 80 Pst; für Reklame^

K Anzeigen von 70 mm

M ~ ~ »reite 90 Pst Bei Plak-

r voritbrlliA)*/ A'chkhla^

Hauotfchri'tterter: Aug. Goen. PerMitivottlich für Polit'k: Aua. Loetz; für ben übrigen tetL Dt- Remhold Zenz; für ben cAtifie» 7 Auzelgeuteü: H. Beck, tret. schUlsir. 7. fämihd) in ®ie6en.