Tie Kürzung eures Tei.es de. Rente beginn! frühestens, w nn ein lediger Kriegsbeschädigter heben s.nner Rente mehr als 6503 Mk. sonstiges Einkommen aus Arbeit oder Vermögen bezieht; bei einem $-.1:tot röteten beginnt die Kürzung bei einem Einkommen ton m.'hr als 7000 Mk., h<rt er zwei Kinto unter 16 Jahren, so beginnt sie mit mehr vis 8>00 Mk., bet vier Kindern mit mehr als 9800 Mk. Uetorstttgt das Einkommen des Kriegsbeschädigten diese Gwnze, so ruht zunächst nur ein Zehntel seiner Rente. Für ie 1000 Mk. weiteres. Eint'omnieii ruht ein weiteres Zehntel der Rente. Die tolle Rente ruht erst, wenn ein lediger Kriegsbeschädigter mehr als 1-5 500 Mk., ein verheirateter «mehr als 16 000 Mk., ein verheirateter mit zwei Kindern mehr als 17 000 Mk. und mit vier Kin- fceru mehr als 18 000 Mk. sonstiges Einkommen hat. Aber <ruch trotz dieses GintommenS verbleibt dem Beschädigten die Schwerbeschädigtenzulage mit der auf sie tvesrenden Ausgleichs-, Orts- und Deue- rungsznlase. Dem erwerbsunfähigen srülferen gelernten Arbeiter verbleiben daher, gleichgültig, weiches Einlommen er bezieht, mindestens in Ortsklasse A jährlich 1898 ML, in Ortsklasse C 1687 Mark und in Ortsklasse E 1406 Mk. Ein früherer gelernter Arbeiter, dessen Erwerbsfähigkeit wegen Verlust eines Armes um 70 Proz. gemindert ist, erhält, wenn er Vater ton vier Kindern ist, in Ortsklasse B 6060 Mk. Rente. Hat er neben der Rente ein Einkommen ton 13800 Mk., so ruht die $)äffte der Rente; er erhält 3030 Mk. ausg-ezahlt, so daß ec einGesamteinkommen von 16830 Mk. hat. . Tie DersorgnngSgebüchmisfe der Hinterbliebenen bem.sien sich nad) der Rente einschließlich der Schwerbeschädigten-- und Ausgleic^zulage, die dem toll erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten zu- stehm. Der frühere Beruf des- Kriegsteilnehmers ist somit auch für die Höhe der Hinterbliebenenbezüge Maßgebend; die erwerbsfähige Witwe erhält 3O°/o, die erwerbsunfähige 50% der S&Urenle des Verstorbenen. Der erwerbsunfähigen Witwe gleichgestellt ist die Witwe, die das 50. Lebensjahr vollendet hat, sowie die Witwe, die wegen der Pflege und Erziehung ton Kindern nicht in der Lage ist, einem Erwerb nachzugehen.
Hiernach erhält die erwerbsfähige Witwe eines gelernten Arbeiters jährlich in der Ortsklasse A 2089 Mk., B 2014 Mts., C L856 Mk., D 1702 Mk. und E 1549 Mk. Ist die Witwe erwerbsunfähig, so erhält sie in Ortsklasse A 3484 Mk., B 3352 Mark, C 3094 ML, D 2839 Mk. und E 2580 Mk.
Bei der Wiederverhttratung mit einem Deutschen erhält die Witwe anstelle der Witwenrente eine Abfindung in Höhe des dreifachen Jahres- betrages der ton ihr zuletzt bezogenen Rente, die erwerbsunfähige Witwe in OrtsÄMe A Mo 10 452 Mark, in Or'sLlasse E 7740 ML
Jeder Waise unter 18 Jahren wird eine Waisenrente gewährt; sie beträgt, wenn die Mutter lebt 15 Proznit, wenn die Mutter nicht mehr lebt, 25 Prozent der Bollrente des Verstorbenen. Uneheliche Kinder und Adoptivkinder sind den ehelichen Kindern in der Versorgung gleichgestellt, unter gewissen Voraussetzungen auch dir Stief- und Pflegekinder. Die Waise eines gelernten Arbeiters erhält hiernach jährlich in der Ortsklasse A 1046 Mark, B 1009 Mk., C 930 ML, D 851 Mk. und E 776 Mark. Für die Vollwaise eines gelernten Arbeiters beträgt die Rente in Ortsklasse A 1744 Mark, B 1676 ML, C 1549 ML, D 1421 Mk. und E 1290 Mark.
Der Witwe eines gelernten Arbeiters mit drei Kindern, die in Berlin ober in einer anberee Grvß-- stadt lebt, steht hiernach vorausgesetzt, daß sie ihre Kinder im eigenen Haushalt erzieht und daher als erwerbsunfähig anzusehen ist, eine Rente von 6622 Mark zu. Dieielbe Witwe erhält in einer mittleren Stadt (Ortsklasse C) 5884 ML und in einem Landort mit billigen SebenSbebhtgimgen (Ortsklasse E) 4908 Mk. jährlich.
Reben den Witwen und Waisen haben auch die Eltern Anspruch auf Versorgung, trenn sie bedürftig sind und der Verstorbene ihr Ernährer gewesen ist oder voraussichtlich geworden wäre. Die Elternrente beträgt für die Eltern zusammen 30 Prozent für den Vater und die Mutter allein 20 Prozent der Vollrente des Verstorbenen. Demnach erhält die versorgungsberechtigte Vtutter eines gelernten Arbeiters als Elterngeld in der Ortsklasse A 1395 ML, B 1342 ML, C 1237 ML, D 1136 Mark, E 1031 fNark.
Für die Hinterbliebenen tritt ein Ruhen der Versorgungsgebührnisse erst ein, wenn die alleinstehende Witwe neben der Rente mehr als 6500 Mark Jahreseinkommen hot. Bei der Witwe mit einem Kind erhöht sich dieser Betrag aus 7000 Mark, b'i der Witwe mit zwei Kindern aus 7700 Mark, mit drei Kindern auf 8400 Mark, mit vier Kindern auf 9100 Mark.
Für je 1000 Mark, um die das Einkommen der Hinterbliebenen diese Sätze übersteigt, ruht ein Zehntel der Rentenbezüge, und zwar wird, wenn das Einkommen aus Arbeitseinkommen besteht, im allgemeinen nur die Witwenrente von dem Ruhen betroffen. Erst wenn das Arbeitseinkommen mehr als 12 000 Mark beträgt, ruht unter Umständen auch ein Teil der Waisenrente.
Folgende Beispiele mögen zur Erläuterung dienen: Für eine in einer mittleren Stadt (Ortsklasse C) lebende kinderlose Witwe eines gelernten Arbeiters, die eine Rente von 1856 Mk. bezieht und ein Arbeitseinkommen von 7000 Mark im Jahre hat. ruht ein Zehntel ihrer Rente in Höhe von 185 ML, so daß sie insgesamt über ein Einkommen ton 8671 Mk. verfügt. Erst bei einem Arbeitseinkommen von mehr als 10 500 ML würden sich die Rentenbezüge um die Hälfte vermindern, unb erst bet einem Arbeitsverdienst von mehr als 15 500 Mk. ruhen sie vollständig.
Eine in Ortsklasse A lebende Witwe emes gelernten Arbeiters mit einem Kinde, dte neben ihrer Rente ton 3136 Mk. ein ?lrbeitsemlvmnum von 7000 Mk. erzielt, behält ihre Rente nnoer- Lürzt; betragt das Arbeitseinkommen 8000 M., so vermindern sich die Bezüge um ein Zehntel der Witwenrente, d. h. um 208 ML, so daß thr neben ihrem Arbeitseinkommen ton 8000 Mk. noch Rentenbezüto von 2928 Mk. zustehen. Ein vollständiges Ruhen würde in diesem Fall erst bei einem ErnkoiUmen ton mehr als 16 000 Mk. eintreten
Für eine auf dem Lande lebende Witwe eines Landwirtes mit zwei Kindern, die neben Witwen- nnd Waisenrente ton 3101 Mk. durch eigene Arbeit einen Jahresverdienst von 8000 Mr. erzielt, ruht ein Zehntel der Witwenrente mit 154 Mk. Hat sie dasselbe Einkommen nicht aus Arbeitsverdienst, fonbern aus Vermögen, so ruht ein Zehnte! der gesamten Rentenbezüge im Betrage von 310 Mk.
Im allgemeinen wird ein erheblicher Teil der Hinrerbliebenenbezüge nur dann ruhen, wenn es sich um Hinterbliebene mit großem Vermögen oder um alleinstehende voll erwerbsfähige Witroen handelt; Witwen mit mehreren Kindern erzielen nur selten so große Arbeitseinkommen, daß eine wesentliche SBermütberung der Bezüge cintiitt.
Sitzung der Stadtverordneten.
Gießen, 11. September.
Die gestrige Sitzung wurde eröffnet mit der Einführung des neuen Beigeordneten Dr. Frey, der fidi speziell als Dezernent für Wohlfahrtspflege betätigen wird. Wie notwendig eine umsichtige Fürsorge auf diesem Gebiete ist, bewies ein dringlicher Antrag des neuen Dezernenten nach Schluß der Tagesord- rtuitg. Es handelt sich um den Zustand der Fürsorgeabteilung des neuen Hospitals. Wir wollen unseren Lesern Einzelheiten ersparen, da es sich nm vorübergehende Erscheinungen handelt, die durch den Umzug des Hospitals entstanden sind und da sofort Abhilfe geschah fen werden soll. Trotzdem bleibt die Verwahrlosung, der dort hilfsbedürftige Kinder ausgesetzt waren, unverantwortlich, und der neue Dezernent wird zum energischen Durchgreifen jegliche Unterstützung finöen. Daß man hierbei auch in finanzieller Hinsicht nicht engherzig verfahren will, davon haben die Stadtverordneten einmütig ein schönes Zeugnis abgelegt.
Einer der wichtigsten Beratungsgegenstände war ein Antrag einer Beschaffungsbeihilfe der ftädt. Arbeiter. Der Antrag wurde im Plenum abgelehnt, da Vorschüsse in gleicher Höhe bereits bezahlt seien und die Stadt Gießen bei einer Konventionalstrafe von einer Mark für jeden Einwohner — 33000 Mk. von den Beschlüssen des Marburger Wirb- schaftsverbandes abhängig sei. Der Antrag wird aber in den Kommissionen und in Verhandlungen mit dem Marburger Wirtschafts- verband weiterberaten werden.
Der Preisabbau soll nun auch von der Stadt Es gefördert werben und zu diesem Zwecke ist die Preisprüfungsstelle umgestaltet worden. Der schwerfällige Apparat ist um die Hälfte der Mitglieder reduziert worden. Die Stelle besteht jetzt aus 8 Mitgliedern, die sich paritätisch aus Erzeugern und Verbrauchern zusammensetzen. Von der Hauptstelle und den drei Unterkommissionen wird sicher eine eifrige Tätigkeit entfaltet werden. Ob man aber die wirtschaftlichen Verhältnisse merklich beeinflussen kann, muß abgewartet werden.
Ein Antrag Winn nach Schluß der Tagesordnung gewährte einen interessanten Einblick in neue Bauprojekte. Man ist demnach zu der erfreulichen Einsicht gelangt, daß dem Wohnungsmangel nur durch ein großzügiges Vorgehen abgeholfen werden kann. Von einer Herrichtung der alten Landsturmbaracken zu Wohnzwecken wird abgesehen, da hierzu ein Kostenaufwand von 1240 000 M. erforderlich wäre unb der Staat zu provisorischen Wohnungen keine Beihilfe leistet. Man will daher das ans den Land- iurmbaracken freiwerdende Baumaterial zu vier großzügigen Bauprojekten verwenden, die die Summe von 4 Millionen Mark erfor- )em und 111 neue Kleinwohnungen vorsehen. Man denkt dabei nicht an außerhalb gelegene Kolonien, sondern will die Neubauten an bereits erschlossenen Straßen wie Kaiser-Allee, Bleichstraße, Wilhelmftraße und Liebigstraße erstellen. Wir weichen Gelegenheit haben, auf diese Projekte näher zurückzukommen. 111 neue Wohnungen sind sehr begrüßenswert, werden aber der Wohnungsnot noch nicht abhelfen können, da bereits im Juli 830 Wohnungen in Gießen gesucht wurden. Dies möge Auswärtigen zur Warnung dienen, die auf die Kunde von Wohnungsbauten vielleicht in Gießen unterzukommen gedenken.
Erfreulich ist sonst noch, daß Oberbürgermeister Keller die Vorlage einer Geschäftsordnung für eine der nächsten Sitzungen ankündigte.
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Beginn der Sitzung 5 Uhr.
Anwesend sind: Oberbürgermeister Keller, die Beigeordneten Frey, Klingspor, Rosenberg, Seid, sowie mit Ausnahme der Stadtverordneten Biermann, Eichert, Faber, Fourier, Gmelin, Kiel, Marttn, Müller, Schmahl, Simon, Sommer und Sttmmer 29 Stadtverordnete.
Zu Urkundspersonen werden gewählt die Stadtv. Michel und Volz.
Vom Oberbürgermeister Keller wird beim Beginn der Sitzung zunächst der neue besoldete Beigeordnete Dr. Frey in sein Amt eingeführt und verpflichtet.
Der Oberbürgermeister führte hierbei u. a. aus:
Sie haben, sehr geehrter Kollege, Ihre Heimat Sachsen verlassen, um im Hessenlande eine neue Heimat zu finben. Wer den Sachsen gemütlich nennt, muß den Oberhefsen noch als gemütlicher ansprechen. Sie werden hier eine Bevölkerung antreffen, die mit ruhigem Fleiße ihrer Arbeit sich bingibt und nicht verschmäht, denjenigen zu wür- digen, der mit sozialem Verständnis und warmem Herzen ihnen Bedürftrissen gerecht zu werde,: und begründeten Beschwerden abzuhelfen sucht. Darum werden Sie bald erkennen,» daß "bie mittlere Stadt gegenüber der Großstadt neben manchem anderen eines vor allem voraus hat: die engere Beziehung von Mensch zu Mensch und damit für den Kommunalpolitiker die Möglichkeit, klarer zu sehen und unmittelbarer zu wirken.
Rach dem üblichen Diensteide dankte Dr Frey für seine Berufung. Aber nicht nur durch Worte, auch durch die Tat wolle er diesem Dank Ausdruck geben. Sein neuer Wirkungskreis, die Wohlfahrtspflege, sei nicht leicht. Ein steter Kampf sei hier zu führen zwischen den gebieterischen Not- nxmoigfcit?n, die sich aus dem sozialen Empfinden ergaben unb der unerbittlichen Tatsache, daß wir m der gegenwärtig schweren Zett sparen müßten, wie noch nie em Volk gespart habe. Hier einen annehmbaren Ausgleich zu scwffen, werde seine vornehmste Ausgabe sein müssen. Das Wohl des Ganzen nvrbe stets sein unverrückbares Ziel fein und er bitte um vertrauensvolle Mitarbeit der Stadtverordnetenversammlung.
Bei geto. dneter Dr. Johannes Frey ilt 1882 zn ,Treibers i. S. geboren, studiert-' an den Universitäten Gvenoble, Kiel. Berlin und Leip- 'in Vvlkstrnrnchaft, Rechts- unb Staatswissim- Miauen unb trat nach Beste!,,m der beiden iuristi'chen L.aatsi . sinnigen sofort rn den Deen st b-im Rate tfi S.ittbi Tri'-icen Il>o er ,) irn -*är. ix,»,
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Jtatr<iiiei|Dr, «Piller zum ertabtamünann und Stabt*
rechtsrat aufrückte. In der Stadtverwaltung Dresden war Dr. Frey mehr als 10 Jahve lang in den verschiedensten Vermaltungszweigen tätig, 10 tm Armen amt, Grunbsiücksaint, Wohlfahrtsamt und Wohnungsamt. Nach seiner Rückkehr aus dem Kriege bekleidete er eine verantwortungsvolle Stelle beim Lebensmittelamt der Stadt Dresden.
Zum Vorsitzenden des Gewerbegerichts wird der neue Beigeordnete Dr. Frey gewählt, zu dessen 1. Stellvertreter Beigeordneter Krenzien unb zum 2. Stellvertreter Beigeordneter Dr. Seib; zu Gerichtsschreibern dte städtischen Beamten Koch unb Schneidmüller
Zum Vorsitzenden des Kaufmanns- g e r i ch t s wirb ebenfalls Beigeordneter Dr. F r e y gewählt, zu seinem Stellvertreter Beigeordneter Dr. Seib. Dieselben beiden Herren werden zum Vorsitzenden bzw. Stellvertreter des Versicher- rungsamtes gewählt.
Zum Vorsitzenden der Preisprufungs- stelle wird Beig. Dr. Seib gewählt, als Stellvertreter Dr. F r e y.
In den Vorstand der gemeinnützigen Baugenossenschaft ton 1894 werden als Vertreter der Stabt Beig. Krenzien und bie Stabtv. Grobe unb Mann gewählt; in den Vorstand des Eisenbahn heim st ätten Vereins Beig. Krenzien und die Stadtv. Höhn unb Wenzel.
Die Niederschlagung unetnbtina* licher Aus stände aus 1916, insgesamt 15 280 Mark, wird genehmigt.
Die Prüfung der Rechnung der Stadt unb des Stablerweiterungsfonds für 1916 wird ebenfalls genehmigt.
Tas KleidergelbderPolizeiwacht- m eist er wird von 180 Mark auf 600 Mark mit Wirkung vom 1. April 1920 erhöht.
Vorschüsse für die städtischen Arbeiter.
Der Berbanb der Gemeinde- und Staatsarbeiter hat eine Beschaffnngsbeihttfe beantragt in Höhe ton 500 Mark für Verheiratete, 300 Mark für Ledige und 150 Mark für jedes Kind sowie weiter einen Lohnzuschlag von 25 Prozeitt ab 1. Juli 1920.
Oberbürgermeister Keller erklärte hierzu, baß bie Stadt nicht in der Lage sei, in der Lohnfrage selbständig vorzugehen, sie sei an bie Beschlüsse des Marburger Wirtsch-astsverbanbes, bem sie angehöre, gebunden. Dieser verhalte sich biesen Forderungen gegenüber ablehnend und empfehle statt dessen eine Vorschußzahlung. Die zuständigen Ausschüsse hätten daher beschossen, zur Beschaffung von Kartoffel- und Brennstoffvorräten folgenden Vorschuß zu beantragen, der m Raten, beginnend nicht vor dem 1. April 1921, zurückgezahlt werden solle: für Verheiratete 500 Mark, für Lebige, bie Angehörige zu unterstützen hätten, 300 Mark und für jedes Kind bis zu 17 Jahren 100 Mark. Die Frage der Vorschußzahlung an bie Notstandsarbeiter unb an die Ledigen ohne Anhang solle nochmals dem Finanzausschuß zur Beschlußfassung unterbreitet weroen. Tie Vorschüsse seien übrigens bereits ausgezahlt.
Stadtv. Mann (Soz.) halt die torgeschlagene Regelung für die allerunglücklichste, die man sich denken könne. Ter Marburger Verband sei ein Hindernis, die Entlohnungsregelung der süddeutschen Städte auf Gießen zu übertragen. An dem Hanauer Tumulte — Hanau gehöre dem Vtarbnrger Verband an — trage der Marburger Städteverbanb Schuld und Verantwortung. Die Stadt Gießen könnte vielleicht zu einer Neuregelung dieser Frage ohne Rücksicht aus den Marburger Verband gezwungen werben. Er beantrage, ohne Rücksicht aus bie Ämsecmenz, bie sich dsttch bie Mitgliedschaft bei bem Marburger Berbanb ergebe, für die Zett ab 1. Juli den städtischen Arbettern eine Lohnzulage ton 70 Pf. pro Stunde zu gewähren.
Stadtv. Krausmüller (D. Bp.) meint, daß es ltohl wünschenswert fei, einem anderen Verbände anzugehoren, der den Gießener Verhältnissen besser entfpreche. Vorlauög feien aber noch oie Marburger Berbandsbeschlüsfe zu beatften. Der Redner beantragte, daß der Antrag Mann zur schnelleren Behandlung an den Finanz-» und Bor- schlagsausscl-utz verwiesen und daß versucht werbe, nicht nur durch Vertreter dec Stäbteverwaltung allein, sondern gemeinsam mit solchen der Stabt» verordnetenverfammluug bei der Berlanbsleivung zu erreichen, daß Gießen feinen Verhältnissen eat- spvechenb vorgeken dürfe. Ten Not(laichsarbeitem, die eine gewisse Zett bet der Stadt tätig seien, ließen sich vielleicht gewisse M<mg?n an Holz und Kartoffeln zuwenben. Man möge e,s im übrigen doch bei der Borscifußregelung belasten, zumal die Borsckfüsje bereits aus befahlt feien. Tann müsse man es auch vermeiden, Lohnforderungen irgenbwie mit dem Steuerabzug in Zusammenhang zu bringen.
Stadtv. Kl in g(T.-N.) schloß sich im großen ganzen den Ausführungcm des Vorredners an und wies daraus hin, daß die Bertteter der Gießener Arbiter selbst mit dieser V-orschußregelung einverstanden waren. Er sei ton bem neuen Vorgehen der Arbiter (PlakatanscUäge) erstaunt; wer sie hierzu veranlaßt Tyabe, wisse er nicht. Er bitte die Versammlung, sich durch dieses Vorgehen nicht beinflusfen zu lassen.
Stadtv. Beckmann (USP.i tritt für den Antrag Mann ein. Falls dieser abgelehnt werde, beantrage er, in dem Ausschußmtrage die Worte zu streichen, daß die Vorschüsse ab 1. «-April zurück- zuzahlen seien. Es müsse der Stabt überfaffen bleiben, wann sie eventuell den Vorschuß zurück- verlange. Weiter beantragte der Redner, die Not- flanbSarbciter den übrigen ftäbiifdyen Arbettern gleichzustellen und auch ihnen die Vorschüsse zu gewähren.
Stadtv. Ebel (Dem.) erklärt zunächst, daß in der Stadtverorbnetenversaninilicn g all diele Reden über den Marburger Wirlsckraftsverband samt einmal gehallen worden seien. Solange Gießen in diesem Verband sei, müsse es dessen Beschlüsse unbedingt achten, nicht aus 'Angst vor der drohenden Kvntontional strafe in Hohe ton mindestens 33 030 Mark, fanbern aus moralischen Gründen, lieber bie Rückzahlung der Vorschüsse lalle übrigens im März nächsten Jahres nochmals gesprochen werben.
Oberbürgermeister Keller fyics nochmals auf die Notwendigkeit hin, bei der schlechten Finanzlage der Stabt, wenn irgend uröglüf,, bie Summe ler Stouton wnalstrale zu erspiren. Diese Möglichkeit biete ter Antrag Krausnrüller. Der Redner glaube übrigens, daß die Hanauer Ereignisse nt Marburg eme ander,- Luft geschaffen hätten und daß begründete Aussicht auf eine Revision der Berbandsbeschlüsse bestehe.
Der Antrag der Ausschüsse wuvke herauf angenommen, cbenfo der Antrag Kvausmüller: ab» gelehrit dagegen die Aniräge Mann und Beckmann.
(Schluß folgt.)
2lus Stadt rind Land.
Gießen, den 11. L>ept. 1920. BeranstaLtungen.
Samstag: Cafe Leib, 8Uhr, Kon^rt und Vorstellung der Mebick-Meidinger. — Hotel Einhorn, 8V4 Uhr, Gastspiel Buchwald. — Lichtspiel- f'M's ..Dtt lstiwarze Familie" und „Das Skelett des Herrn Markutius". — Lichtspiele, Settersweg, lute geiieat —
Sonntag: Gewerkschaftshaus, 9 Uhr, Bch triebsräte- und Betriebsobleutesitzung der Lebens- mtttelbranche sowie Betriebsrätekonferenz des Baugewerbes unb ber Jrckustrie her Steine und Erden. — GewerkschaftsHaus, 21/» Uhr, Holzl-auerkonse- renz. — Cafe Leib, 8 Uhr, Konzert und Vvv- stellung der Medick-Meü>inger. — Hotel Einhorn, 8V4 Uhr, Gastspiel Buchwald. — Lichtspieltheater wie gestern.
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** Amtliche Personal nachrichten. Ter znm Königlich Niederländischen Generalkonsul in Frankfurt a. M. ernannte .Herr A. N. M a r ck x, bem namens des Reichs das Exequaivr erteilt worden ist, ist zur Ausübung 'konsularischec Verrichtungen im Volksstaat Hessen zugelassen worben. — Ter Konsulatssekretär Tuhl, Verweser des Tschecho-Slowalifchen BizeLonsulats in Frankfurt a. M., ist zur Ausübung konsularischer Verrichtungen im Freistaat Hessen zugelassen worden. — Ter zum polnischen Konsul 2. Klm'se in München ernannte Herr Louis W l 0 d e k und der zum Polnischen Vizekonful borlftlbft ernannte Herr Dr. OchentvwsLi sind zur Ausübung Lousularisch« Verrichtungen im Volksslxurt Hessen zugelassen wor- wvrben.
** Aus dem Stadttheaterbureau. Die einzige ^Inffü^ntng des neuen Sudermannschen Schauspiels „Tie Raschhofss'' am Dienstag bem 14. d. Mts, daS an sämtlichen maßgebenden Bühnen Deutschlands gegeben wird, dürste durch bie erMassige Besetzung unter der Regie Adolf Telekhs besonderen Anklang finden. Die 5)auptrvllen sind besetzt mit den Damen: Rose Rubner, Augusr Marcks, Bern Vondziej, Luise Rammel, Karlr Keller und den Herren: Advlf Teleky, Karl Voll! Harry Noebert. In der Rolle des Bernhard Rasch- hoff wird der neue steg-endliche Held Wladimir Brandes zum ersten Male in Gießen auf treten.
** Brrfügungsbeschränkung bei Abschluß von Mietverträgen. Wir verweisen auf die Bekanntmachung des städt. Wohnungsamtes im Anzeigenteil unseres heutigen Blattes.
** Die Warenausgabetabelle des Städt. Lebensmittelamts rst im Anzeigenteil enthalten.
** Die Maurermeister des Landkreises Gießen hielten am Freitag im Gewerbehaus eine gutbesuchte Versammlung ab. Nach einem einleitenden Referat ton Berufsgenosfen- schastssekretär Kirchner-Gießen über Or g anisationsf rag en fand die Grünomig einer Vereinigung der Maurermeister für den Kreis Gießen (Land) statt. Die Wahl bes Vorstandes ergab folgerches Resultat; K. Konr. Schäfer-Langgöns (Vorsitzender), Sames- Grüningen (Schriftführer), Jäger-Oueckborn (Rechners Weiß-Großen^Linden, K. Schäfer II.-Wieseck, Bock-Grünberg, Feck-Lich, Lauber-Langgöns, Benner-Allendorf a. Lda., Magold-Klein-Linben und Preiß-Daubringen (Beisitzer'. Weiter würbe beschlossen, beut Hanbwerkerbuub Gießen korporatj.'' beizutreten, außerdem als Beitrag iy2 Pro MM ber ausgezahlten Löhne zu erheben. Zum Schluß fand noch eine eingehende Besprechung allgemeiner Berufsfragen statt.
** Die Maul - und Klauenseuche ist weiter ausgebrochrn in 111phe. Tie Gemarkung Utphe ist als Sperrgebiet erklärt worden. Das Beobachtungsgeoiet bleibt unverändert. Weiter ist die Seuche au^gebwchen in Großen-Buseck Hier besteht das Sperrgebiet aus der Lepper- mühle in Gemarkung Großen-Buseck. Das Beod achtungSgebiet ist auch hier unverändert.
**BezirkssparkasseGießen. Um irrtümlichen Auffasstmgen im sparenden Publikum zu begegnen, sei bemerkt, daß bie hiesige Sparkasse nach wie vor bei täglicher Verzinsung für Spareinlagen 3^/4 Prozent, für Scheckgelder 3 Prozent Zinsen vergütet. (S. heutige Anzeige.)
** Der Vaterländische Abend der Teutschnationalen Volkspartet zum Besten oer Oberschlesier vom 4. 9. erbrachte etwas mehr als 600 Mk. — In vorbildlicher Weise haben zwei Tarnen in ihren Bureaus 110 unb 15 Mark für die bedürftigen Oberschlesier gesammelt.
** Vortrag Graf Luckner. Für de» ienigen, denen es nicht vergönnt war, dem erfki'. Bvrtoage des Grafen Luckner bei^lwoky'En, loirt es ton Interesse sein, zu hören, datz ber Rcknter am Montag seine Erlebnisie vom Ausgang Der Fahrt ab — Durchbruch der englischen M-xkade, 35 000 Meilen Kren zerfahrt — in kurzen Zügür noch einmal entwickeln wird, so datz leoennaii ein vollständiges Bttb der a'e.tteuerüchen Erlebnisse auf dem „Seeadler" ufw. erhalten wird. - Vorverkauf der Eintrittskarten bei Ernst .Cha" lier. Siehe Anzeige.
** Der DeutschvölL Schutz und Trui bu nd veranstaltet Mitttooch, 15. Sept., oben!" 8 Uhr, im Postkeller eine Mitgliederversarnmliuv
Landkreis Gießen.
®a n bringen, 10. Sept. Am letzten Dien.- • tag wurde in einer Nottz Klage über den ar geblich mangelhaften Feld- unll O bst s ch u tz geführt; ,cher Feldhüter scheine m ' in dem Gemeinbebubget aufzutauchen". Wie ur. hierzu mitgeteilt wird, beweist die Tatsache, dov der betreffende Feldhüter im letzten Monat num weniger als 76 Anzeigen wegen Feldfrevels uU-, loettergegeben habe, wie wenig ber Sormuc mangelhafter Dienstausübung des Feldhüters am gebracht sei.
-m. Langds 11. Sept. Tie Gemeinde bc- schloß die Errichtung eines^ Helder- Haines für die Gefallenen. Das Hauptdeickm^l sowie die Einzeldenksteine werden auf dem Friedhof, wo bie Baumanlage sowett hergestellt ist, zrnr Aufftellung gebracht. Tie Eittwürfe stammen w»» dem hefsifchen Tenknralvfleger, Geheimrat W a l o-e in Tarmstadt. Mit der Ausführung, die äi Muschelkalkftein erfolgt, wurde der Bildhauer Werner in Hungen beauftragt. Es ist anerkennens wert, wenn derartige Arbeiten heffischen BM bauern zugewiesen und nicht, wie es vielfach schiebt, irgendeinem außerhessischen KonkurrewO! übertragen werden. Tie Einweihung soll noxv diesen Herbst erfolgen.
U Lang-Göns, 11. Sept. Die Die - manten-Hochzeit feiert der Landwirt Anttn Henrich VIII. unb feine Ehefrau Ehristckm geb. Romps. Es sind bie Eltern des Hessischen FinarK' mMrsterS Henrich in DarmüM»


