1
8539B
H. Steinbach, Baurcct.
nachm. 2 Uhr an vercheigere ich im Hintergebäude Plvckstraße 4 b-w. aus meinem Burenu gegen Barz»ähkmg:
1. Zwangsweise: 18 Pfund Dörrobst und Zuckerwaren, Flaschenkorke, 1 H.rndleitcrwagett, 2 AnssteLlregale, 1 großes Lagevholzgcstell, ein Butterleierfaß, 1 Säge, 1 Sägrbvck, 1 Frrmrn- child und 1 Flungarderobe.
2. Auf Kosten und Gefahr für bett, den es a n geht: 45 Fl. verschiedene SchnLvße und Liköre (40 und 50proz.).
3. Auf freiwilligen Antrag: 1 Goldlacke, 3 Musen, 2 Röcke und 1 Paar weiße Mb* ■ chuhe (neu), 1 schw. Muse, 1 Perser-Teppich 1,40/2,20 Meter, 1 Schreibmaschine (Stö ° oer), gut erhalten, und verschiedenes andere. Versteigerung bestimmt. 8447
Junker, Gerichtsvollzieher, Plockftr. 4.
vergeben -werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen auf Hess. Bürgermeisterei offen. Angebote sind verschlossen und postfvei bei ihr einMreichen. Eröfftumgster- min Dienstag, den 2 4. August 192 0, vormittags 10 Uhr, auf dem Geschäftszimmer der Bürgermeisterei im Schulhaus.
Gießen, den 6. August 1920.
Hess. Kulturinspettion Gießen.
Bekanntmachung.
Der von dem Gemeinderat durchberatene Voranschlag für das Rechnungsjahr 1920 dec Gemeinde Watzenborn-Steinberg und der Feldgemarkung Obersteinberg lieyt vom 10. August 1920 ab 8 Tage lang zur Einsicht und Erhebmig von Einwendungen auf der Bürgermeisterei offen.
Es wurde die Erhebung einer Umlage beschlossen, wozu auch die Ausmärker beizutragen haben.
Watzenborn-Steinberg, den 10. August 1920. Hessische Bürgermeisterei.
Schäfer.
Hi. rZ-rerer « canv.
iw Einz-Averfon läbrlrch 100 Mr.
IV. Freie Beleuchtung.
a) Für eine Einzelperson jährlich 10 -Uci.
b) Für eine Familie jährlich 80 Mr.
Tie vorstehende Festsetzung ist als Durch- schnittssatz zu betrachten. Der Wert anderer Sachbezüge wird von Fall zu Fall festgesetzt, ebcrflo können auch Abweichungen von den obigen /Mt- setzungen zugelassen werden, wenn dies nach Lage des Einzelfalles geveckftfertigt erscheint.
Die Festsetzung tritt am 9. 'Xuguft 1920tn Kraft. 85356
G ießen, den 2. August 1920.
Versicherungsamt der Stadt Gießen.
Stadt. Arbeitsamt Gießen
West-Anlage 31, Teleph. 2054.
Es können eingestellt werden.
a. bei hiesigen Arbeitgebern: 1 Schlosser and Autogenschweißer für alle Metalle, 1 Konditor.
Lehrlinge: 1 Maler und Anstreicher, 1 Schmied, 1 Gärtner, 1 Schuhmacher.
b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 3 landwirtich. Knechte und Arbeiter, 1 Anstreicher, 50 Feldbereinigungsarbeiter, 10 Hauer u. Lehrhauer, füll! Rundschleifer, 5 Werkzeugschleifer, 5 Feinschleifer. 5 Dreher für Leitspindelbänke, 5 Stahlgraveure.
1 verheirateter Schmied für Hofgut, 10 Gestein» Hauer, 1 Müller «Oelschlagmüllerf, 10 Kesselschmiede, 1 Schreiner, 2 Vrovistonsreifende, ein Lohnbuchhalter n. 1 Betrieböbuchhalter (f. Kriegs- beschädigte).
Lehrlinge: 1 Schriftsetzer, 1 Müller.
ES suchen Arbeit: Schriftsetzer und Buchdrucker Schweizerdegen, 2 Buchbinder, 2 Schneider, ein Friseur, Maurer, 2 Stellmacher, Kaufleute, Schreiber u. Reisende, 1 landwirtschaftlicher Verwalter, Backer, Hansburschen und Ausläufer, Maschinen- u. Bauschlosser, 1 Gärtner, 1 Konditor, Elektromonteure, 3 Schuhmacher. 1 Heizer, zwei Krankenpfleger, 1 Schmied. Weißbinder und Anstreicher, 1 Küfer, 2 Sortiermeister, 5 Tapezierer, Polsterer u. Sattler, Bäcker und Metzger, 2 Kellner. 3Kraftfahrer, 1 Brauer, 2 Baulechniker, 1 Zeichner, 1 Bandagist, Mechaniker, 2 Dachdecker, 1 Ziseleur, 2 Schweizer, 1 Spengler u. Installateur, Dreher.
Lehrlinge: 1 Schuhmacher, 3 Kaufleute u. Schreiber, 1 Weißbinder u. Maler, 2 Elektrotechniker, 1 Schlaffer, 1 Elektromonteur, 1 Gärtner.
Weibliche Abteilung:
Es können eingestellt werden:
a. bei hiesigen Arbeitgebern: 1 landw. Mädchen, Dienstmädchen, Lauffrauen u. -mädchen, tüchtige Alleinmädchen, Zimmermädchen. 1 Näherin, eine Schneiderin, 2 Bereiferinnen, 2—3 Pflegerinnen s. Anstalt. 1 Säckeflickerin.
b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 1 Beiköchin, Dienstmädchen. Hausmädchen, Zimmermädchen, Alleinmädchen. 1 Haushälterin zur Führung des Haushalts, landwirtschaftliche Arbeiterinnen und Dienstmädchen.
Es suchen Arbeit: 1B bliotheksgehilfin. 1 Stickerin, (übernimmt auch Näh- und Flickarbeit zu Haufe), 1 Lehrmädchen (Putzgefchäft), das l Jahr gelernt hat, zum Weiterlernen, einige Näher- und Flicke, rinnen außer dem Hause, 1 Büglerin. 1 Frau • übernimmt Wäsche im Hause. 8489B
Behördliche Anzeigen.
Bekanntmachung.
betreffend Entrichtung der Luxussteuer für das 1. Halber 1920.
Auf Grmw des § 144 der AusführungSdeUm-- vrungen zum Umsotzsteuergesetz toerpen b« zur Entrichtung dec Luxussteuer und erhöhten Ummtz steuer -verpflichteten Personen, tte eine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigest ausuben, ine Gesellschaften oder sonstigen PecsonLNveoeinrg-unqen l m Bezirk der unterzeichneten Finanzämter ausgesor- dect, die vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte im l.V<Ub- jahr 1920 (1. 1. bis 30. 6. 1920), die lns )päte- stens 31. 7.1920 bei den unterzeichneten Umsatzsteuerämtern schriftlich einzureichen waren, umgehend zu erstatten. Tie erforderlichen Angaben köimen an Amtsstelle auch mündliche gemacht werden
Tie Absicht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes im Sinne des Umsatzsteuerge.etzes. Wch Ange- työnge freier Berufe, j. B. Wnstler, sind steuer- E Die Steuer wird auch erhoben, ivenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch ober Verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt dann der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern oder, in Den Fällen der §§ 21, 23 2lbs. 1 Nr. 1 wn Personen, die die Gegenstände nicht zur gewerblichen Weiler- IxräuBerung erwerben, gezählt zu werden pflegt.
Verpflichtet zur Abgabe der Erklärung sind: 1. Diejenigen Gewerbetreibenden, die Luxus- gegenft&robe der im § 45 des Gesetzes bezeichneten Art her stell en und veräußern, und zwar auch dann, nenn ihnen die Steuerent- rickttmg gemäß § 33 Ws. 2 letzter Satz des Gesetzes auf Grund des Jahresumsatzes gestattet ist. _ .
2. Diejenigen Gewerbetreibenden, die Lreierungen der im § 21 des Gesetzes bezeichneten Luxus- gegenstände im Kleinhandel -usführen, uno zwar >auch dann, wenn ihnen die Steuerentrichtung gemäß § 33 Ws. 2 Satz 3 des Gesetzes für einen kürzeren ober längeren Zeitraum gestattet ist, sowie auch die Gewerbetreibendem, die Gegenstände der in § 23 unter Nr. 5 des Gesetzes genannten Art in das Ausland verbringen. ,,
3. Diejenigen Steuerpflichtigen, die Anzeigen der im 8 25 Ziff. 1 des Gesetzes übernehmen m i t Ausnahmen der Zeitungen und Zeitschriften. Für diese Betriebs erstrecken die Ausführungsbestimmungen den Steuerabschnitt auf ein volles Kalenderjahr.
4. Diejenigen Steuerpflichtigen, die gemäß §25 S2 des Gesetzes eingerichtete Schlaf- und räume in Gasthöfen, Pensionen oder Pri- vachäusern nachhaltig zu vorübergehendem Aufenthalt abgeb«r.
5. Diejenigen Steuerpflichtigen, die gemäß §25 Nr. 3 des Gesetzes die Aufbewahrung von Gold- und Wertpapieren, Wertsachen oder Pelz werk imb Bekleidungsstücken aus oder unter Verwendung von Pelzwerk gewerbsmäßig betreiben. Ausgenommen sind Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften, da sich für diese Betriebe der Steuevabschnitt
II. Freie Wohnung.
a) Ein einfaches Mansardenzimmer oder gemeinschaftliches Zimmer für mehc als eine Person jährlich 150 Mk.
b) Für ein besonderes Zimmer jährlich 300 Mk.
c) Familienwohnung (2 Zimmer mit Zubehör) jährlich 400 Mk.
auf ein volles Kalenderjahr eil streckt.
6. Dichenigen Steuerpflichtrgen, üte nach § 25 Nr. 4 des Gesetzes Pferde, Esel oder andere Reittiere gewerbsmäßig zum Reiten ausleihen.
Die gemäß § 47 pes Gesetzes mit 10 Prozent zu versteueruoen Entgelte find weiterhin monatlich mit Muster 6 der früheren Ausfühvungsbestrmmun- gen zur Anmeldung zu bringen.
Die Einreichung öer Erklärung kann durchs erforderlichenfalls zu wiederholende Ordnungsswafen bis zu 500 Mark erzwungen werden. Umwandlung in Haft ist zulässig. Wer meint, zur Erfüllung her Aufforderung nicht verpflichtet zu sein, hat dies dem Umsatzsteuevamt rechtzeitig unter Darlegung der Gründe mitzuteilen (§ 202 der Reichs abgab en- Ordnung). v ,__
Das Um ftrtzsteuergesetz bedroht benjemgen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht, Mid vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht >oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 20fachen Betrage der gefährdeten oder Hintes zogenen Steuer oder mit Gefängnis, xer Verbuch ist strafbar. . .
Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung siiid Vordrucke iu verwenden. Bis zu zwei Stück können von jedem Steuerpflichtigen bei den unterzeichneten Umsatzsteuerämtern kostenlos entnommen werden, s oweit sie nicht amllich zugestellt worden sind.
Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen sind.
Bei Nichteinreichung einer Erklärung, die im übrigen durch eine Ordnungsstrafe geahndet werden kann, ist das Finanzamt befugt, die Veranlagung aus Grund schätzungsweiser Ermittelung, vorzunehmen. 85270
Gießen, B utzb ach, Grünberg, Hungen , den 9. August 1920.
Die Finanzämter (Umsatzsteuerämter).
Bekanntmachung.
Festsetzung des Wertes der Sachbezüge.
Durch Verfügung des Herrn Oberbürgermeisters und des Versicherungsamts der Stadt Gießen wird der letztmalig am 1. März 1920 festgesetzte Wert der Sachbezüge gemäß § 2 des VersicherungsgZetzes für Angestellte und § 160 RVO. wie folgt neu festgesetzt:
I. Freie Verköstigung.
Arbeitsvergebung.
Für die Feldbvreinigunö .Heuchelheim sollen nachfolgende Arbeiten und Lieferungen vergeben werden *
Los 1: Herstellen des Bieberbachdurchstichs unterhalb Heuchelheim,
Los 2: Bau einer BetonbrücL,
Los 3: Herstellen eines Flutgrabens aus der PferDewnde. .__
Die Verdingungsunterlagen liegen trui öer .Hess. Bürgermeisterei Heuchelheim offen, wo öre Angebot* in Prozenten des Kostenanschlags nnt ent== sprechen<or Aufschrift versehen, versÄolien und postfrei ernMreichen sind. Eröffnung Samstag, den 14. d. M., norm. 9 Uhr, aus dem Rat-
I haus M Heuchelheim. ,
Tie Vergebung der Arbeiten in Losen an eenen tzdec mehrere Unternehmer, sowie freie AuswaU unter den Bietern bleibt virbehalten. 8o41U
Gießen, den 6. Wgust 1920.
Hess. Kulturinspettion Gießen.
H. Steinbach, Baurat.
Arbeitsvergebung.
Für die' Feldbeninigung Rabertshausen sollen die sür die Herstellung der Kreisstraßen- abfckhrten und der Fekdgrjäben erforderlichen Erd- unö Ehaus sierunosckrbeiten, Sternlieferungen und Fuhrleistungen, sowie verschiedene Berschleisungs- arbeflen veranschlagt mit zusammen 29 000 Mark
Frühstück
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l ,§= Vesper-1 ” Brot 1
- pi Abend-1 effen |
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erstes
Zweit.
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tägl.
jährl.
a)
männliche Personen
70
90
2.50
0.90
2.-
7.-
2500
b)
weibliche Personen
60
70
2.—
0.70
1.80
5.80
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