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Wohnungsnot.
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Druck der Brühl'schen Univerfitüts-Buch. und Lteindruckerei. R. Lange, Eietzen.
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Gießen (z.gt.Kath. Schwesternhaus), 7. Febr. 1920.
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Carl Nonnenbroich und Frau Paula
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Zur Anfertigung von hMkN'i!.ZMev- GiliNshe
Für die anläßlich unserer Der» mählung erwiesenen Aufmerksamkeiten danken wir herzlichst.
Heinrich Schnepp und Frau Marie geb. Jung.
Mieseck, den 9. Februar 1920.
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Bekanntmachung.
Betr.: Verkehr mit Brotgetreide und Mehl.
Gemäß Verfügung des Direktoriums der Rerchsgetrerdestelle wird ab 16. Februar 1920 die Tagesmeuge an Meist für hc ver- forgnngsberechligte Bevölkerung von 240 Gramm auf 200 Gramm ^n<XRei^brotmarken sind vom gleichen Tage ab für jeden Reisetag je fünf Stück auszugeben über zusammen 250 Gramm Gebäck.
Tem Oberbürgermeister zu Gießen und den Bürgermersterereu der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung ortsüblich zu veröffentlichen.
G i ehe n, den 7. Februar 1920. .
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegeri.
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Bekanntmachung.
Betr.: Fcldbereinigung 5) e u ch e l h e i m; hier: Verbesserung der - In der^Zeit^vom 14. bis einschließlich 27. Februar lfd. Js. liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim der Sonderentwurf zur Verbesserung der Kahuwiefen in tfüir IX, X und XII zur Einsicht der Beteiligten offen. ,
Tagsahrt zur Entgegennahme von Einivendungen hrergegen findet am Samstag den 2 8. Februar lfd. Js., norm. 9 V2 b i s 1 0 x/2 U h r, auf dem Rathaus zu Heuchelheim statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Nrcht- erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Tie Einwendungen sind schriftlich u>rd mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 26. Januar 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.
b i l m^a Co tut ^Ezirkswohnungskommissare haben bei Be- kannNverden von Vcrstösten. gegen die Besttmmungen des § 9 die Inhaber oder Betriebsleiter zunächst zu 0 e c ron r n e n unb int Wiederholungsfall dem Landes-Arbeits- und Wnstschastsamt Anzeige zu erstatten und die Beschlagnahme unter Angabe bcr Zu " 10e Di/in^^lO^dem Bezirlswohnungskommissar eiu- geräumten Befugnisse zur Beschlagnahme v^^u Holz natürlichen und künstlichen Baustoffen, Halb- und Fertigfabrikatn werden dem S t a a t s ko m m i I s a r für die wirtschaftliche T e m o b i l m a ch u n g übertragen.
Zu tz 12. U n a b h ä n g t g v o n d e r b a u p o l i z e ilt ch en Genehmigung ist die Genehmigung des zuständigen Beznks- wohnungskommissars für alle Bauten einzuhoün, die nicht ausschließlich Wohnzwecken dienen oder Wohnungen von über 5 Zimmern und Küche enthalten sollen -lern Gesuch sind ein Lage- und Bauplan, sowie eine kurz gefaßte Beschreibung der Bauweise mit Angabe der zur Verwendung vorgesehenen wichtigeren Baustoffe beizwügen. Kleinvtehstatlungen, Werkstätten oder sonst zu Betriebszwecken dienende Bauten mit einem Boll- geschoß von nicht mehr als 30 Quadratmeter überbauter Boden- släche (einschließlich der Mauerstärke) sind hiervon ausgenommen.
Darmstadt, den 30. Januar 1920.
.Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.
- An den Oberbürgermeister zu 65iefoen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstellende Verordnung nebst Ausführungsbestimmungen sind ortsüblich bekanntzumachen. Wir weisen besonders auf die Aus- sührungsbestimmungen zu § 12 hin.
Gießen, den 6. Februar 1920.
. Kreisamt Gießen. J.V.: Langermann.
Ausführungsbestimmuttgc» zur Verordnung zur Behebung der dringendsten Vom 30. Januar 1920.
Zentralbehörde oder des Beztrckswohnungskommissars vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit. Geldstrafe m der des in^ An- Wertes des Bauwerkes, soweit es unvechtmaprgerweiw in zut griff genommen ist, mindestens, t“!$«ne“n kann
stens von einhundertfunfzigtausend Mark best - ~
-N bis Anord
nung des Bezirkswohnungskommissars zu'mderhanbett, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zeyn tanfend Ma^k^beswAt t^,^hörd-n haben dem Rcichsarbeits ministcrinm am Ende jedes ‘naTem^m“
fkHungen über die getroffenen Mannahmen nach einem ooinu
zur Ausführung dieser Beroichmuig. soweit er ton freier Si sugnis oder von der Ermächtigung duS § 4 Ab,, i leinen brauch macht, können die Landesregierungen die
des Wferfraf« Reichs arbeitsminister.
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gibt hiermit bekannt, daß die
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©etr- Tie Staatsbeamten, Volksschullehrer und -Lehrerinnen, die Staats!iensmnwärter nsw.
An bic Schulvorpändc der Lunogcmcindcn des Kreises.
Zur Gewinnung der Unterlagen für eine von dem Gesrmt- mininerinni angeordnete Zusammenstellung werden Sre er.ucht, die Lehrer uno Schulverwalter zu veranlafien, uns binnen 3 Sagen die Anzahl ihrer Kinder milzuteilen, die zur Zeit zum Bezüge einer Kinderzulage berechtigt sind.
Gießen, den 9. Februar 1920.
Kreis, chulvo mmii sion Gießen.
Dr. Usin ge r.________________________
Betanntmachung.
Betr.: Karnevalisüsche Veranstaltungen. ,
Tas Ministerium des ^nllern hat angeordnet, daß ledev Maskentreiben ans öffentlichen Straßen und Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten unbedingt unterbleiben muß, da es die Gefühle weitester Volkskrtise verletzt und darum dec öffentlichen Ordnung widerspricht Tie Polizei wird angewiAen, gegebenenfalls Zuwiderhandelnde gemäß § 3t»0 Ziffer 11 R.Str.G.B. zur Anzeige zu bringen.
Güßen, den 9. Februar 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.
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23 etr.: Hilfswerl für die Wiener Kinder.
An die Schulvorstände des Kreises..
Ten in Hessen untergebrachren Wiener Kindern ist der unent qeltliche Besuch der Volts,chulen gestattet.
Gießen, den 4. Februar 1920.
Kreis,chulwmmi,iron Gießen.
Tr. Hsing er.__________________
Bekanntmachung.
Betr.: Tic Ausführung des Artikel 21 des Volksschulgesetzes.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, uns vis zum 1. März.lfd. Js. dre- ienigen Schüler und Schülermnen zu bezeichnen, aus die der Artikel 21 des Volksschulgesetzes Anwendung findet. Fehlberichte sind nicht zu erstatten
Gießen, den 4. Februar 1920
Kreisichultommisivon Qhefeeu.
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w1lf (urimh von S 15 der Verordnuilg zur Behebung der brrnn^Äf^ngUt t»m 9. Wer 1919 werden bte folgenden «-n En.fch«-
hiniii über einen Einspruch gegen die von dem Bezirtswohnungs- lommissar im Enteignungsvenahren festgesetzten Enlichadtgungen, den Erbbau ins (§ 5) oder Pachtzins (§ 6) oder Entschädigungen und) $ 7 ist der zuständige P r o v i n z ia l a u s s ch u ß. Für das besetzte Gebiet der Provinz Starkenburg kommt der schuß der Provinz Rheinhesien als Hernfungsbehorde in Betracht.
Ter Äter der Verhandlung im Berusungsverfahren darf nicht zugleich Bezirkswohnungskommiisar fern.
Zu 8 Tie Beschlagnahme erneS Betriebs und seine Neber- kragung an einen Sutten darf nur >nit Z u sti m m u n g d e^ Staatskommissars für die wirtschaftliche Temo-
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In unser Handelsregister Abt. A wurde h> bezüglich der Firma H. SchneLer zu Gießen getragen: Das Geschäft ist auf den Kanfm Carl Roeder in Gießen übergegangen, das selbe unter der Firma H. Schneiderlch-e B Handlung Carl Roeder weiterführt. Die Ue n<chmc der im Betriebe des Geschäfts begründ Forderungen und Verbindlichkeiten ist au ^^Gießen, den 3. Februar 1920.
Hessisches Amtsgericht.__________
Bekanntmachung.
Tas Polizeireglement vorn 24. Februar ll wonach die Garten- und Feldbesitzer die il Grundbesitz an öffentlichen Fahr- oi Fußwegen einfriedigenden Hecken jedem Frühjahr bis zum 1. März auf 1,25 M Höhe und 0,50 Meter Breite zurückznschn den ^haben, wird mit dein ?lnfügen wiederholt öffentlichen .Benntnis gebracht, daß Zuwiderha hingen auf Grund des Art. 43 des Feldstrafgesc mit Geldstrafe von 1—10 Mark bestraft wer!
Gießen, den 6. Februar 1920. 15
Der Oberbürgermeister. I. V.: Kren zier
Bekanntmachung.
Die. Friedhöfe sind in der Zeit t 16. Februar 1920 bis 15. März 1920 von 8 morgens bis 6 Uhr abends geöffnet. 15;
Gießen, den 6. Februar 1920.
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Samstag den 14. ds. Mts., vorm. 10 omanacnb, kommen in dem Södler Gemen watd wlgende Holzsvrtimente zur öffentlichen 5 steigerung:
Eichenstämme: 3. Kl. 17 Stück 19 Fst 4. Kl. 95 Stück 74 Fstm., 5. Kl. 77 S 39 Fstm., 6. Kl. 35 Stück 7 Fstm.
Buchenstämme: 1. Klasse 3 Stück 5 Fst 2. Klasse 5 Stück 6 Fstm., 3. Klasse 10 S 8 Fstm.
Zusammenkunft an der Kreisstvaße Eingang Waldes Södel. L1
Södel, den 7. Februar 1920. Bürgermeisterei Södel.
Dillenburger, Bürgermeister.


