Einzelbild herunterladen

Nr. 160

4 November

1920

a)

bi

c

17 der angezogenen Ver

irag von 30 000 Mark, übersteigt, sind Teil des Arbeitslohns, der den Betrag nicht übersteigt, 10 Proz., und von Arbeitslohns 15 Proz. einzubehalteu. 'viel, wenn der abzugspflichtige Teil Mark jährlich beträgt, nur 1650 Mk-,

bis auf weiteres an dem von jährlich 15 000 Mk dem übrigen Teile des Hiernach sind zum Bei des Arbeitslohns 16 000 und zwar 10 Proz. von

eingegangenen Viehes rückwirkend vom 1 Oktober d Is folgt festgesetzt:

Schlußschein vorgeschrie- für Fleisch und Fleisch- im Verkaufsraum sowie

cf«n wie

denen Angaben ersichtlich sein.

§ 16, Ein Verzeichnis der Preise waren ist so anzubringen, daß es von außen deutlich sichtbar ist.

Jnholtr-Uebersicht: Verkehr mit Kartoffeln. - Gesetz zur ergänzenden Regelung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn. - Gebühren für die 5d,ÄerrP* ?er Abschätzung des an Seuchen eingegangenen Viehes. - Kriegergrabstätten und Kriegergräberpflegc. Maßnahmen zur Sicherung )er Fleischoersorgung. - Verpflichtung zum Preisaushang und zur Preisauszeichnung für den Verkauf von Lebensmitteln. - Feldbereinigungen Andors a. d. Lahn und Obe^Bcgm^n. - Dienstnachrichten. - Viehseuchen. - Gefunden, verloren

f e t r Tie Einrichtung der Einkommensteuer durch Abzug am Arbeitslohn: hier: Gesetz zur ergänzenden Regelung des \ Steuerabzugs vom Arbeitslohn vom 21. Juli 1920

.in öcu Olierbiirgcrmcistcr zu Gießen, die Bürgermeistereien der Vnnbflcmciuiicii, Mark- mib Stiftnugsvorstänbe, Kirchcn- verfränbe, sowie Gemeinde-, Mark-, ^kiftiings- unb Kirchen - rechner.

Nach § 45 c des Einkommensteuergesetzes sind von dem '21 'iitslohn, der nach Abzug des steuerfreien Einkommensteils oen Üeirag von 15 000 Mark jährlich übersteigt, höhere Beträge als 10 Prozent von dem über 15 000 Mark hinausgehenden Teile einzubehalten, unb zwar 15 Prozent von den Teilbeträgen aber 15000 Mark bis 30 000 Mark ufro. Nach neueren Mit­teilungen ist diese Bestimmung dahin auszulegen, daß diese lo Proz. bis 55 Proz. nicht nur vou de-n über 15 000 Mark liinausgehcndcn Teile des abzugsfähigen Arbeitslohns, sondern auch von dem übrigen Betrage desselben, also auch von 1 bis 15000 Mark, einbehalten werden sollen. Nur dann, wenn der abzugspslichtigc Teil des Arbeitslohns auf das Jahr um- gerechnct den Betrag von 15 000 Mark, nicht aber den Be

Bekanntmachung

über den Verkehr mit Kartoffeln aus der Herbsternte 1920 Vom 26. Oktober 1920.

Auf Grund der §§ 12 und 15 der Bundesratsverordnung über die Errichtung der Preisprüntngsstellen und die Versor- inngsregelung vom 25. September bzw. 4. November 1915 und 6. Juli 1916 (RGBl. 1915 S 607, 728, 1916 S 673 wird hier )urch angeordnet:

8 1 Tie Kreisämter werden ermächtigt, Vorschriften zur Regelung der Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln zu rlassen und die im Interesse der geregelten Versorgung not ivendigen Anordnungen zu treffen.

8 2. KartoffelVorräte, bezüglich deren auzunehmen ist, daß ic von dem Besitzer oder Verwahrer entgegen den erlassenen An ordnungen in Verkehr oder zum Versand gebracht werden sollen, können sick)ergestcllt oder der ordnungsmäßigen Verwendung zu- ^ksührl werden. Der Erlös dieser Kartosfeln ist dem Besitzer über Verwahrer nach Abzug der durch die Wegnahme entstan- denen Kosten auszuhändigen, insoweit nicht etiva weitergehende Bestimmungen Anwendung zu finden haben.

8 3. Tie Landeskartoffelstelle hat die weiter erforderlichen Anordnungen im Interesse der Versorgungsregelung zu treffen

§ 4 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Be­kanntmachung und der zu ihrer Turchführung erlassenen mer «reit Borschristeu werd eit mit Gefängnis bis zu sechs Monaten aber mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

8 5. Tiefe Bekanntmachung sowie die auf Grund Dieser Be .anntmachung erlassenen Anordnungen treten mit dem No l>?mber 1920 außer Kraft.

Darmstadt, den 26 Oktober 1920

Hessisches Landesernäbrnngsamt. 9? e u nt a n n

Dem Oberbürgermeister zu Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Krei - s e s wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.

Gtesten, den 1. November 1920.

Kreisamt Gießen I. V.: Dr S ieger t.

Zuwiderhandlungen werden gemäß § ______

ordnung vom 19. September 1920 mit Gefängnis bis zu jdrei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.

Ä." I

w

LH

Zitz l$u je kjt » Ar

* kib,w* «MS M tn

Wr DoM

Su Lech!, :ttt Polizei' Tr. Vorteil )n Wiesbaia. mdlommssm t mejen roorb.n r lijjes mit bet h xt Fahrlässig! it am einet oft Rfcin" btrocrgu' nj nngel-iteteii ben NachjoriL- ieb.it Wl!i , Lotten) Volks en Umitänbenli (en, Dr. Sten ctzen pl lassens inanlmortlid) w der Witsbabv- it ©treibelit mgegen fctoi t hardim ML., Ach bi n Präsideitv ki jn und hielt, F wtc:Ahlv ei e:, unb Yxt mit tüte I in da- mmt, () .wi ; fern ein NH

Amtzverlün-igungrblatt

für die Provinzialdirektion Gberheßen und für dar Kreisamt Gießen

Erkch«t»1 nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Rur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 oierteljährlich

§ 8, Ausstellung von Schlußscheinen in Dreifacher Aus­fertigung und sofortige Einsendung von einem Exemplar an das Hessische Landes-Ernährungsamt in Darmstadt

§ 9, Tie Preisbestimmung für Vieh darf nur nach Lebend gewicht erfolgen, ausgenommen hiervon sind Ferkel bis 25 Kilogramm Lebendgewicht, sowie Zucht- und Nutzvieh

8 10, Personen, denen die Erlaubnis zum An- und Verlaut von Vieh erteilt wurde, sind verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Geschäfte Bücher zu führen. Aus den Eintragungen müssen die für den ~......

Bekanntmachung.

Betr.! Maßnahmen zur Sicherung der Fleischversorgung in der Uebergangszeit nach Aufhebung der Zwangswirtschait.

Auf Grund der Verfügung des Hessischen Landes-Ernährungs amt es zu Nr. L. E. A. 13 014 vom 27. (Oktober ds. Js. .vird auf Folgendes hingewiesen:

1. Den Anträgen auf Erteilung der Erlaubnis zum Vieh Aufkauf sind für die Folge zwei nnaufgeKogene Lichtbilder bei zusügen.

2 Auf Die Einhaltung der nachstehenden Paragraphen der Ver ordnung der Reichsregierung vom 19. September 1920 (Arnts- verlündigungsblatt 9?r 143) wird ganz besonders aufmerksam gemacht:

W brt (Ju "Wirirb» hmbe fit kU «nichts ioen?^!l WaAta^l W eint ife sollte, ifi luj, nqetretenr M in-Regel örtlichen

"Heinen las«, i, tnb für ben ?

i. Skitergebeitb' 1 niigtnbi, ati l Ferner eckch üen, boft bie ig vom 11. r Schmismikr.

genau e

15000 Mk. und 15 Proz. von 1000 Mk. einzubehalten, da­gegen bei einem abzugspflichtigen Arbeitslohn von jährlich

32000 Mk. 20 Proz. von 32 000 Mk = 6400 Ml

6) ießen, 1 November 1920.

Kreisamt Gießen Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

Bsr t r.: Tie Gebühren für die Schätzer bei der Abschätzung Des an Seuchen eingegangenen Viehes.

Turch Beschluß des Kreisausschusses vom 25. September r.Js. wurden mit Genehmigung Des Ministeriums des Innern :it Gebühren für die Schätzer bei Der Abschätzung des an Seu

^8et «chätzungeu an ihrem Wohnort unb bis zur Entfernung von 3 Kilometer wird den Schätzern für die ersten drei Stunden ttt^TagegelD von 5 Mark, bei über 3 Stunden ein solches von 8 Mark gewährt.

Gießen, den 26. Oktober 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Mricflcrgvnbftätteu mih Kriegcrgräbcrpftegc

Für cen Nachweis der Krieger gräbstölten des In- uno Aus­landes und für die Kriegergräberfürsorge ist oaS Zentralnabweise ainl Tür Kriegerverluste und Kriegergräber (Z. A. K.) Berlin NW. 7, ToWtheenstr. 48, die allein zuständige Behörde

Durch Artikel 225 des Friedensvertrags haben sich Die alli­ierten und assoziierten Regierung<en verpflichtet, die auf ihren Ge bieten gelegenen deutschen Kriegergrabstätten mit Achtung zu be hanteln unb instand zu halten. Nach den bisherigen Feststellungen ltegt kein Grund für die Annahme vor, daß die Ententeregierungen dreier Verpflichtung nicht nachzukommen gedenken.

Um eine geordnete Grabpflege zu gewährleisten, werden in Frankreich und Belgien, zum Test auch in anderen Ländern, soie tm Kampfgebiet zerstreut liegenden Kriegergräber und auch einige Heinere Friedhöfe zu Saulmelfriedhöfen zusammengelegt. Tas Zentralnachweiseamt erhält später über die auSgesührten Um bettungen besondere Protokolle unb über bie fertiggestellten Fried böte Listen durch die Ententeregierungen zugesandt.

Ta bei den Umbettungen die Grabstätten in einheitlicher Weise hergerichtet werden, erscheint es zwecklos und dürste den Gesamt einDruck Hören, wenn Ange hörig? Sonderwünsche bezüglich der Errichtung von Grabdenkmälern schon fetzt durchznsühren gedenken.

Aus dem Vorstehenden erhellt, daß sichere Auskunft in vielen Hüllen erst nach Boendigung der Umbetlungsarbei.en, also wohl kaum vor Jahresfrist erteilt werden kann. Infolge der politischen Verhältnisse im Osten ist auch über dortige Gräber die Erteilung einwandfreier Auskünfte zur Zeit häufig unmöglich.

Gießen, den 2. November 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

flan verseh

Oetker1!

ufld MIK*1

Ist nach & ndUcMdllK

X'LUH tJUl llui llUvi# uu3 vuiv ml

6pe, die Bourgeoisie durch vereinigten An- Sff zu überrumpeln. Tie neue Zeirung der »skowiter unter den Unabhängigen, sie 'ihit sich dieInternationale", begrüßt i*m auch freudig die Berliner Beschlüsse, icxrcif) in wenigen Wochen die organisatori- Hemmnisse der völligen Verschmelzung Zeitigt und eine große Massenpartei ge- !bet werden soll. Sie schreibt triumphre- ' 'S) wörtlich:Da in unseren Reihen der ! nche Dille lebt, können wir mit Gewißheit *13arten, daß in wenigen Wochen der sich ntnxec mehr zusammenschließenden konter- 1 »TuHonörert Bourgeoisie die gesammelte I oft des revolutionären Proletariats gegen- >> '.rstehen wird."

Unter dem Zusammenschluß derkonter- ix»lutionären Bourgeoisie" kann man sich 1 dieoenes denken, so den neuesten Ausbau | : Organisation der Deutschen Arbeitgeber- 'Dti?cnbe, worüber das Wolfbureau eine |ke. aber vielsagende Meldung verbreitete, 'wr auch die neuerlich 'wieder so brennend ifctxenbe Orgeschfrage. Reichswehrminister Ikfer hat sich soeben in einer Rede in Leip- 1» über das innerpolitische W e t t - t^'ien beklagt, daß dem außenpolitischen i3ti:cnb vor dem Weltkrieg ähnle. Ein Funke um jetzt den Bürgerkrieg zu entzün- Mso soll man abrüsten? Wer wird aber 0106 Anfang machen? Die vereinigten Kom- onönjten tun es nicht. Auch der Reichswehr- «vd-iter wird sich dafür bedanken. Nur die Rüstung des bestehenden Staates den Frieden. Herr Geßler sollte die '^esgenossenschaft der bürgerlichen Welt verschmähen.

yun# .uugemcin gegen oas lourgertum. IZ5 ist deshalb dessen hohe sittliche Aufgabe, sicb klar zu machen, daß bie Dinge wirklich nicht so liegen, als ob der Arbeiter sich heute alles leisten könne. Es muß alles vermieten werden, was nach Provokation ausueht, zumal ran einem Preis­abbau solange nicht die Rede sein kann, als unsere Währung durch die Ausgabe von iw.matlich 34 Milliarden ungedeckter Bankn, ten immer 'weiter verschlech ert .vird. Der Reickswehrminister kam schließlich auf Die Heeresangel?g>mhei'en zu sprechen unb erklärte, es komme in erster Linie darauf an, den guten Geist des alten Heeres in das neue hinemzubringen. Ein Heer mit Streisreck:' sei für ihn unmöglich unb ein Wider'pruch i t sich selbst. Nollvendig sei es auch, daß bie Reichswehr aus Angehörigen aller BoliSschiH'en gebildet werde unb nicht zu einer Bersorgungsanstalt für Arbeitslose herabsinke. Das leg c der Neichswehrminister Der Jugend aller Stande besonders ans Herz.

England und die Zerftörungrwlit zranireichr.

Amsterdam, 4. Nov. Wolsf) TieW e st- minster Gazette" be'ptich: in einem Leit­artikel die in Frankreich her^chende Ver­stimmung gegen England. Das Blatt schreibt, bi: britische öffentliche Meinung bil­lige den Beschluß der bri.ischen Reg'.erung, auf das England nach dem Friedensvertrag zustehende L t a u id a t i on s r e ch t zu verzich en unb be­trachte ihn lediglich als das logische Ergebnis der Wiederaufnahme'er Handelsbeziehungen mit Deutschland. Dies lben Gründe, die England zu diesem Schritt gedrängt hätten, würden ivahrschein-- lich auch die Frmtz^'en dazu treiben, dem eng­lischen Beispiel zu folgen Die'e an sich g> ring- fügige Angelegenheit sei jedoch symbolisch für das mit Bezug aut den Frühen-v.-rtrag herrschmde allgemeine Unbehagen. Man könne nich' zur glei­chen Zeit Deutschland wtrtschastlich cernichten und eine riesige Entscha -igung aus ihm herausziehen. Man könne Deutschland nicht Elsaß-Latbringen, Oberschlesien, und, wenn es fernen Verpflichtungen

Moskau, 4. Nov. (WTB/> Der Heeres­bericht b^'agt: An der Südfront bauert unser An­griff fort. In Meiitop:l erbeuteten wir drei un­beschädigte Panzerzüge, 18 (?) gebrauchsfähige Ge'ch-ütze, 100 Waggons mit Geschoßen, 25 Loko­motiven unb über 2 Millionen Pub Brotkorn.

In einer K undgebu ng Trotzkis oom 2. November heißt es: General Wrangel liegt in den letzten Zügen; fünf Armeen halten ihn von allen SAten umringt. Durch den letzten Ansktrn'. der tapferen roten Regimenter wurde dw Feind von den Landmgen abgeschnitten. Er sucht jetzt in jeder Richtung einen Ausweg. Wrangel ist noch m'cht vernichtet, aber fein Schicksal ist be­siegelt. Dieser große Erfolg wird, fa^ls er glück­lich beendet wird, uns bald den Zugang zur Krim verschaffen. Erst müßen aber bie Haup kräfte der Weif garbisten zersprengt werden. Durch den ener­gischen Schlag werden wir bie Tore zur Krim öffnen. Die Krim, bie bisher als Festung für die Gegenrevolution diente, wirb für die letzten Weiß­gardisten zur Grabstätte werden. Unser Erfolg an der Front des Generals Wrangel wird fofort auf unsere internationale Lage zurückwirk u. Polen, das mit uns den Vorfrieden abgeschlossen hrt, o er­sucht, durch Petljura, Sawinkow unb Dalachow tsch den Krieg gegen uns fortzusetzen. Die französische Börse versucht, den bienstberciten Pilsudski wieder in einen Kampf gegen uns zu verwickeln. Unseve Ausgabe ist es, das weistgardistische Reptil im Süden endgültig zu vernichten und die Träume der französischen Schacherer zum Schntern zu bringen. Schließlich spricht Trotzki die Ueberzeu- gung aus, daß am 3. Jahrestage der Oktoberrevo­lution die Tove zur roten Sowjetttim geöffnet sein werden.

Früher hatte Tvotzky lautPrawba" in einer Versammlung in Petersburg eck art: ,.Mir iit bewußt, tast Hungersnot b vrr'eht, unb ich bin ebenfalls vertraut mit den Gewhre i, die die Winterkälte mit sich bringt. Die Bourgoisie der ganzm Welt bereitet sich auf bei Sieg vor, wir wollen aber beweisen, daß sie sich irrt. Wir müi- sen siegen unb unsere Feinde beraubten. Selbst wenn auch drei Viertel der russischen

grettag, 5. November 1920 Annahme von Anzeige« sür d.e Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit, preis für \ mm höhe für Anzeigen v. 34 mm Breite örtlich 35 Pf., aus wart, 45 Pf.; für Reklame, Anzeigen von 70 mm Brette 150 Pf Bei Platz, vorschrist 2019 Aufschlag. Hauptschriftletter: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Zenz; für den Anzeigenteil: H. Beck« i: Zchulstrahe 7. sämtlich in Gießen.

Volkerung an Hunger unb SVSlte rben sollte, werten die Ueberl?bcniy3t d.'r loben zur Berherrlick-ung des Stcges der tvevolution."

Parts, 5. Nov. (WTB.f Ein Fomkspruch Aivskau melket, batz bie Sowiettruppen der Krim fortlah en, den Feind zurückzu^ ngm, d:r sich unter schweren Kämpfen nach Halbinsel zurückzrht.

Die Gcgcnsirömuttgctt.

K o pe n h a ge n , 4. Nov. (WB.)BerlinSko ende" melde! aus He singforS: Nach Meldung ckus N^oskau hcrrsckst unter ben bolsck-ewisti- n Truppen allgomrine Erbitterung über

Bora'ben der M11 glieder brr aufter- Deutlichen Unter suchungskammis- n e n. Tie Sowietbelwr en c ürd.t.n tit-Ige» en eine Empörimg ber unzufriedenen Sotbaten Moskau.

Lin neuer Streitfall in Danzig.

Tanztg, 4. Nov. (WB.) Der Sirl vertteter Obeckommbsa-s CbtTHIeuhtant Stru11, e * unterm 26. 10. eine Verfügung über btc Be­lag n a h m c von sämtlichem Flug^ igmaterial innerhalb des Gebiets der freien ibt Danzig. Gemäß dieser Aioord tu"g ergrig bie Danziger Lustrie'^rn die Weisung. bts x 1. November abends die ihr g-elioic b-n Flüg­ge abzumontieren unb zum Abt ansport be- zustellen Die Danziger Lustre^derei erhob nur b im stellvertretenden O'erfhmmiTar Em- fck gegen Die unemxrrtet erotgte Beschau rme, Da sie weder durch bie Betimmmigm des ebensve t a*c?, noch durch sonst ge für Dantig Hinblicke Verträge gesetz ich brgrü bet fei. Die nziger Lust eederei ersuckit- den Stiat^rai um :mittelung in dieser Ange egen heil belu 4 Rück- gigmadung ter Beschlagnahme. Der Staats- wurde daraufhin bei Oberstleutnant Strutt vor- '.ig, jedoch erfolglos.

e angebliche Münchener Marbzcntrale.

München, 4. Nvv. (WB.) Mit ber An­legen hei t Dobner be'aßte sich ter pa r- me nta rische U n t er s u chu n a sa u S- u ß und erhob nach Euryr Ausspnaä-e über das l-?bnis ter Zeugenaussagen mit 13 gegen 9' mnten folgenden Ant ag zum Beschluß: Die rgr, ob Organe ber Müuckiener Polizeidrved- t eine Organifativn bildeten, bte c3 sich zur rgabe stellte^ Menschen gewalt'am zu beseitigen, nach dem Ergebnis dec Un erfu^minet mit in zu beantworten. Der Vorsifeide dos sschuss-s, Abgeordn7ter Held, nr.ttbe b-auf* gt, üb-r dieses Ergebnis dec Bollverswnmlung

Landtages Bericht zu erstatten.

51ns- Sern Heirat.

Die preußische Verfassung.

Berlin, 4. Nov. (Wolff.) In der preußi- n Landesversammlung wurden bei der fort» mten zweiten Lesung des Verfassung twurfs die Ausschußvvrsch'äge angenommen, rach bie Mitglieder d's (Staatsrats unb ihre -llvertreter von ben Provinziallandtagen und Berlin von der Stabtoerorbnetenber'ammfung >ählt werden. Ferner wurden folgende Be-, üffe angenommen: Die Auslosung des n d t a g s erfolgt durch eigenen Beschluß ober ch Volksentscheid. Der Volksentscheid kann auch ch einen Besck/uß des Staatßrats h^rb-igeführt werden. Der Beschuß des Landtags, sich aufzu- xn, erforbert zur Gültigk.'it bie Zustimrnimg

Ehr als i^r Hälfte ber gesetzlichen Mit- ^.^derzahl.

Die Abfindung her Hohenzollern.

Der Rechtsausschuß der preußischen Law, desversammlung beschäftigte sich am Mitt­woch mit der Vorlage über die Abfindung der Hohenzollern. Bei der allgemeinen Aus­sprache teilte ein Vertreter des Finanz­ministeriums u. a. folgendes mit:Jm Iamurr 1919 erhielt der frühere König eine Million holl. Gulden, im August 1919 1 138 009 Mk., im Oktober wiederum 10 Millionen Mark. Aus dem Grundstücksverkauf in der Wil- helmstraße erhielt der König 40 Millionen Mark, die teils für den Kauf des Schlosses Toorn verwandt wurden. Für dieses Schloß wurden ihm im August 1919 auch die Ein- richtungsgegenstände geliefert. Der Aufent­halt des Königs beim Grafen Bentinck kostete täglich 1000 Gulden. Die Prinzen erhielten bis zum 1. Juli 1919 ihre Apvanagen aus der Kronkasse, später aus dem Hausschatz; jetzt erhalten sie aber nur nach der frühe- reu Höhe.

Hu$ dem beschien Gebiet-

Französisches Ehrgefühl

mc. Ludwigshafen, 4. Nov. Tie Fran­zosen ließen einen jungen Mann, dessen Hund sich an der auf dem Marktplatz stehenoen franzö­sischen Zeitungshütte nach Art seiner vierbeinigen Genossen benommen hat.e, wg n vorsätzlicher Beschädigung franzölifchen Staats­eigentums verhaften.

Ein neuer Rh.'lnschiff^hrt:3ienst.

id. Vom Rhein, 4. Nov. Die Flotte des Lloyd Rhenan" unbLloyd de la Meuse", bie aus 110 Rheinschiffen besteht, wurde von der belgischen Regierung dem ,Lloyb Royal Belge" zu Antwerpen überwiesen. Ti-ses Unternehmen hat die Absicht, in furjer Zeit einen ausge­dehnten Schiffahrtsbien st zwischen Ant­werpen und Straßburg aufzunchmen.

ier