Ausgabe 
31.10.1919
 
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130. Oktober 1919.

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169. Jahrgang greitcg, 31. ©lieber 1919

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Die 5par-prämienanleihe.

Seitdem der Reichsfincmzminister die Ausgabe einer Prämienanleihe anqekiindiqt hat, ist diese Anleiheform, die seit dem Jahre 1871 auf dem deutschen Anleihemarkt keine Rolle mehr gespielt hat, i» der Oeffentlich- feit viel erörtert worden. Insbesondere sind vielfach Vorschläge gemacht worden, um die Besitzer der Kriegsanleihen bei der Zeichnung der neuen Anleihe zu bevorzugen. Die Be­ratungen im Reichsfinanzministerium, die unter Hinzuziehung eines bekannten Theore­tikers und eines im Anleihewesen erfahrenen Bankpraktikers stattqefunden haben, sind jetzt beendet. Tas Rcichsfinanzministerium teilt hierüber folgendes mit:

Außerordentliche Feiten erfordern autzerordent, liche Mittel, und so hat sich die Reichsfinanzver- waltung entschlossen, ohne Rücksicht auf die Be­denken, welche der Ausgabe von Prämienanleihen bisher entgegenstanden, ebenso wie auch die an­deren am Weltkriege beteiligten Staaten, eine solche auftulegen. Laut § 2 des Gesetzes, betreffend einen Anleihekredit für das Rechnungsjahr 1919, sowie die Ausgabe von Inhaberpapieren mit Prämien vom 29. August 1919 ist der Reichsminister der Finanzen ermächtigt worden, mit Zustimmung des 10-er Aus- fchuffes der Rationalversammlung die zur Bestreitung außerordentlicher Ausgaben bewilligten Kredite auch durch Ausgabe von Inhaberpapieren mit Prämien flüssig zu machen. Nachdem dieser Ausschutz nunmehr seine Zustimmung zu dem ihm vorgelegten Plan er­det It hat, tritt das Reichsfinanzministerium mit diesem Plan an die Oeffentlichkeit.

Es ist etwas Neues, was hier dem Publikum geboten wird, und die mit der Prämienanleihe ver­bundenen Aussichten und Vorteile für den Besitzer taffen sie nicht nur als ein Spielpapier, sondern als ein Anlegepapier erscheinen. Verheißt die zweimal jährlich erfolgende Auslosung dem Besitzer erheb­lichen Gewinn, der obendrein abgesehen von einem Gewinn von 10 Prozent - gegen steuer­liche Zugriffe geschützt ist, so kommt auf der anderen Seite auch derjenige auf seine Kosten, welcher, ohne einen hohen Gewinn zu erzielen, bei der ein­mal im Fahre erfolgenden Amortisationsziehung mit feinem Sparprämienstück herauskommt. Er erhält dann entweder seinen Zeichnungsbetrag einschl. 50 Mark (für jedes abgelaufene Fahr ausgrzahlt, oder aber er empfängt noch einen Zuschlag, genannt Bonus, der in den ersten 30 Jahren 1000 Mark, in den weiteren 10 Fahren 2000 Mark und in den letzten 40 Fahren 4000 Mark beträgt. Es verdient besonders heroorgehoben zu werden, datz jedes zweite zur Amortisation gelangende Stück mit einem solchen B^nus ausgestattet ist. Die Anleihe ist keine verzinsliche Anleihe, sie ist aber infolge der Ansammlung der Zuschläge eine Sparanleihe, ja noch mehr, sie ist eine Versicherung; denn jedem Besitzer der Stücke ist die Möglichkeit gegeben, nach 20 Fahren seinen Besitz dem Staate zu kündigen Er erhält dann den Betrag einschlietz- lich der aufgelaufenen Zuschläge mit einem Abzug von 10 Prozent zurück und befindet sich daher in derselben Lage wie jemand, der ein Kapital zum üblichen Sparkaffenzinssutz von 3 Prozent angelegt hat, die Zinsen stehen lätzi und es mit Zinseszinsen nach 20 Jahren abhebt. Angesichts dieses Rücktritts­rechts 'pielt weder die Unverzinslichkeit der Anleihe, noch ihre lange Laufzeit - 80 Fahre - eine er­hebliche Rolle. Was aber die Anleihe neben ihrer Ausstattung mit Gewinnen, Zuschlägen, dem Bonus für das grohe Publikum besonders anziehend macht, ist der Umstand, datz bei der Zeichnung die Hälfte des Betrages in Kriegsanleihe, und zwar zum Nennwert, entgegengenommen wird. Das Reich will allen denen, welche in schwerer Zeit ihre Mittel dem Staat zur Verfügung gestellt und in Kriegsanleihe angelegt haben, die Möglichkeit geben, durch Einlieferung der Stücke bis zur Hälfte des zu zeichnenden Betrages der neuen Anleihe ihnen An­teil an deren besonderen Vorzügen zu gewähren. Dadurch, datz dieses Vorrecht, Kriegsanleihe ein: zuliefern, nicht nur auf die Kriegsanleihezeichner, sondern auch auf die Kriegsanleihe besiher ausgedehnt wird, ist jedem die Möglichkeit gegeben, in Kriegsanleihe einzuliefern. Die Kriegsanleihe­besitzer, welche die Spar-Pramienanle he 1919 ge­zeichnet haben, haben außerdem das Ieichnungsvor- recht, wenn vor Ablauf von 10 Fahren eine neue gleichartige Spar-Prämienanleihe zur Ausgabe gelangt.

Die ganze Ausstattung der Anleihe, ihre Ver­knüpfung mit der Kriegsanleihe und ihre Beschrän­kung auf einen bestimmten Betrag, die mit dem Besitz verbundenen steuerlichen Vorteile und vor allem das Rücktrittsrecht, gibt die Gewähr einer steigenden Kurs­richtung. Die mit der Anleihe verbundenen Beftei- ungen von der Nachlaß- und Erbanfallsteuer sind geeignet, sie besonders beim kleinen Publikum populär zu machen. Die Vorzüge, welche die Beteiligung an einer solchen Anleihe jedem gewährt, der sie zeichnet, sprechen für sich selber, so daß es eines besonderen Appells an die Bevölkerung nicht bedarf.

Die Zuteilung der Stücke erfolgt, wie bei einer Idegrenzten Anleihe Üblich, nach Maßgabe der Höhe «ber Zeichnung. Da indessen eine sehr erhebliche Beteiligung an der Zeichnung zu erwarten steht, sso daß der kleine Zeichner Gefahr laufen würde, keine Stücke zu erhalten, wenn nach vorstehenden Grund- sjitzen verfahren würde, hat die Reichsfinanzver- »altung im Interesse der kleinen Zeichner veranlaßt, » jeder Zeichner mit Ibis 5 Stücken worweg befriedigt wird, ehe die Verteilung Ber Stücke entsprechend der Höhe der Zeichnung er- flolgt Damit wird auch der beabsichtigte Eharakter Wieser Anleihe als einer Dvlksanleihe namentlich auch im Inlereffe der kleinen Kriegsanleihebesther gewahrt."

Die vorstehenden Mitteilungen über die

neue Anleihe, die mitDeutsche Spar-Prä­mienanleihe 1919" bezeichnet wird, lassen erkennen, daß es sich hierbei zunächst um den Versuch handelt, eine Ordnung der Reichsfinanzen anzubahnen. Das beweist die Begrenzung der Anleihe auf 5 Milliard. Mk. Man will offenbar zunächst einmal erproben, welchen Erfolg diese neue Anleiheform hat, um sie dann (evtl, in abgeänderter Form) in größerem. Maßstabe zu wiederholen. Die Reichsfinanzverwaltung erreicht durch den in Vorschlag gebrachten Modus gleichzei­tig eine Abburdung der Schuldenlast des Reiches und die Bereitstellung neuer Mit­tel. Im vorliegenden Falle handelt es sich allerdings um Summen, die im Verhältnis zu der Höhe der Reichsschuld und des Reichs- ftnanzbedarfes keine wesentliche Rolle spielen. Das Reich erhalt durch die neue Anleihe nur 2l/2 Milliarden Mark in bar, die bei der ge­waltigen Hohe der schwebenden Schuld von fast 100 Milliarden Mark nicht ins Gewicht fallen. Gleichzeitig wird die Kriegsanle'he- schuld um den gleichen Betrag vermindert. Die Zeichnungsfrist der neuen Anleihe beginnt voraussichtlich Anfang November.

«Eine deutsche Note über die Dstsee- iperre.

Berlin, 30. Okt. (Wolff.) Die deutsche Regie­rung ließ folgende Note in Paris überreichen:

Die interalliierte Marinekommission übermittelte der deutschen Marinekommission am 10. Oktober fol­genden Funkspruch:Infolge des Angriffs auf Riga werden alle Freifahrt-Erlaubnisse für Schiffe in der Ostsee vorübergehend außer Wirkung gesetzt. Schiffe, die sich in der Ostsee befinden, sind zurückzuberufen und keinen anderen Schiffen ist die Erlaubnis zu geben, in See zu fahren, so lange diese Außerkraft­setzung dauert. Deutsche Schiffe, die in der Ostsee in See befindlich angetoffen werden, sind der Beschlag­nahme durch die Alliierten unterworfen. Die Minen­räumboote sind zurückzuberufen "

Das Ersuchen der deutschen Marinekommission um Bestätigung, daß die deutsche Schiffahrt in den deutschen Küffengewäffern nicht behindert werden würde, wurde von der interalliierten Marinekom- miffion am 14. Oktober wie folgt beantwortet:Die Außerkraftsetzung der Freifahrt für die deutschen Schiffe schließt die territorialen Gewässer ein."

Erst durch Funkspruch vom 26. Oktober ist die Sperre für diese Gewässer aufgehoben worden. Nach den der deutschen Regierung zugegangenen Mittei­lungen befinden sich auf der Reede von Reval acht deutsche Schiffe, welche von englischen Seestreitkrästen zum größten Teil in estnischen Gewässern angehalten und dorthin gebracht worden sind, ober an der Aus- ahrt aus dem dortigen Hafen verhindert worden sind. Andere Schiffe werden in ßibau festgehalten, darunter ein Schlepper mit zwei Leichtem und einer Ladung von 1400 Tonnen Kohlen, der auf der Reede von Pillau auf der Fahrt nach Königsberg angehalten wurde. Mehrere Segler wurden in der Nähe der dänischen Küste festgehalten. Sämtliche Schiffe hatten die erforderliche Erlaubnis der interalliierten Marine- kommiffion und waren teils vor Ausbruch der Sperre, teils zu einem Zeitpunkt ausgefahren, der zum Teil chon wegen Mangel an funkentelegraphischer Ein­richtung eine rechtzeitige Warnung an sie unmöglich machte.

3m übrigen hat die Maßnahme zu einer schweren Schädigung des deutschen Wirtschafts­lebens geführt. Zahlreiche deutsche Schiffe liegen in deutschen Ostseehäfen fest. Unentbehrliche Rohstoffe, Erze usw., Lebensmittel, namentlich Fleisch und die in Dänemark gekauften Kartoffeln können, was bei der äußerst ungünstigen Kartoffelernte sehr bedenklich ist,auch mangels der Möglichkeit, deutschen Frachttaum für sie zur Verfügung zu stellen, nicht der Wirtschaft zugeführt werden. Durch die Erstreckung der Sperre auf di. Fische­rei, die innerhalb der Küstengewäffer nur in ganz be- chränktem Umfange möglich und wenig ergiebig ist, ent: teht nicht nur ein sehr empfindlicherAusfall anNahrungs- Mitteln für die Großstädte des Binnenlandes durch den Ausfall des mehrere Tausend Zentner täglich umfaßenden (Ertrages des Ostseefischfanges, sondern auch schwere Schäden für die Fischereibevölkerung, die ohne Familienangehörige allem 15 000 Köpfe umfaßt. Durch bloße Freigabe der Schiffahrt in den Territorialgewässern können diese Schäden nicht wieder gut gemacht werden. Vor allem wird diese Beschränkung auch die Heranführung der zur Vermeidung des völligen Iu- ammenbruchs des Wirtschaftslebens in Ostpreußen notwendigen Kohlenmengen wesentlich erschweren. Hier -hat die durch die Sperre auch der Küstenge- wäffer herbeiführte völlige Unmöglichkeit, die schwer belasteten Bahnen auf dem Wasserweg zu unterstützen, ogar bereits zur Einstellung des ^Betriebs des Elek­trizitätswerkes in Königsberg geführt, wo auch das Gas-, Waffer- und Elektrizitätswerk mit Stillegung bedroht ist.

Die deutsche Regierung hat in ihren Noten, ins­besondere in denen vom 3. und 16. Oktober, den Nachweis erbracht, daß sie mit allen Mitteln bestrebt it, den Rückzug ihrer Truppen aus dem l Zaltikum und Litauen mit größter (Energie durchzu- ühren. Die alliietten und affoziierten Regierungen haben in ihrer Note vorn 10. Oktober die Zweck­mäßigkeit dieser von de deutschen Regierung ein­geleiteten Maßnahmen ausdrücklich anerkannt. Auch haben sie den Vorschlag angenommen, einen alliierten Vertreter zu entsenden, um" von den getroffenen Maß- regeln nähere Kenntnis zu nehmen, oder etwaigenfalls anderweitige Vorschläge zu machen. Indem die deutsche

Regierung im übrigen auf ihre Stellungnahme in der Note vom 16. Oktober Bezug nimmt, weist sie darauf hin, daß an den Unternehmungen bei Riga, die als äußerer Anlaß für die Maßnahme der interalliierten Marinekommission angeführt sind, deutsche militärische Stellen unbeteiligt sind. Sofern etwa unter westrussi­schem Befehl stehende frühere deutsche Truppen daran teilgenommen Haden sollten, kann die deutsche Regie­rung nur wiederholen, daß sie ihrerseits alles ver­sucht hat, um dies zu verhindern.

Wenn ttotz dieser Sachlage die Sperre gegen die deutsche Schiffahrt und weite deutsche Küsten- sttiche verhängt wurde und dabei sogar zeitweise über die nach anerkennten, völkerrechtlichen Grund­sätzen Deutschland zustehende Gebietshoheit über seine Küstengewäffer hinweggegangen wurde, so muß die deutsche Regierung gegen diese ungerechtfertigten Vergeltungsmaßnahmen, wodurch zahllose, an den Vorgängen im Baltikum gänzlich unbeteiligte Deutsche schwer geschädigt werden, nunmehr feierlich st vor aller Welt Verwahrung einlegen.

Die deutsche Regierung nahm von Ihrer Mit- teilung vom 27. Oktober Kenntnis, daß die inter­alliierte Marine-Waffenstillstandskommission angewie­sen ist, alle Maßnahmen zu treffen, um den hiesigen Vorstellungen, die sich keineswegs auf Fischerboote und sonstige kleine Fahrzeuge beschränkt haben, zu entsprechen. Sie muß jedoch feststellen, daß bisher, abgesehen von dem eingangs erwähnten Funkspruch vom 26. Oktober und der auf besondere An­frage erfolgten Wiederzulaffung der Minensuchfahr- zeuge den zuständigen deutschen Stellen von der genannten Marinekommission keinerlei Mit­teilungen, weder hinsichtlich der in ihrer Note vom 27. Oktober erwähnten Fischerei noch hinsichtlich der nicht erwähnten Zufuhren aus den neutralen Ländern zugegangen sind. Andererseits vermag die deutsche Regierung, worauf von der deut­schen Friedensdelegation von vornherein hingewiesen ist, irgend welche militärische Gründe für den Fortbestand der drückenden Einschränkungen nicht anerkennen. Höchstens für die Absperrung der Küste von der deutschen Grenze Finnlands, nicht aber für die Stillegung der gesamten deutschen Ostsee-, schiffahrt außerhalb der deutschen Küstengewäffern könnten Gründe militärischer Art angewendet werden.

Die deutsche Regierung ersucht daher die alliier­ten und affoziierten Regierungen nochmals dringend, die Maßnahme, die bei ihrer Anordnung ausdrück­lich als vorübergehend bezeichnet worden ist, nun­mehr völlig aufzuheben und Anordnungen zu treffen, daß alle festgehaltenen Schiffe, die sich zur Zeit ihrer Festhaltung in Unkenntnis der angeordneten Sper­rung befunden haben, ihren (Eigentümern zurück- gegeben werden.

Die in der Note erwähnte Mitteilung des Herrn (Elemenccau vom 27. OK ober lautete: Die alliierten und assoziierten Mächte haben Ihre Vorstellungen hinsichtlich der Schiffahrt der Fischerboote und an» derer kleinerer Fahrzeuge deutscher Nationalität in der Ostsee geprüft. Sie haben die interalliierte Ma- rine-Waffenstillstandskommission angewiesen, alle Maß­nahmen zu treffen, um "ben Vorstellungen der deut­schen Regierung nach Möglichkeit und insoweit Ge­nüge zu tun, als derartige Maßnahmen nicht den als unumgänglich erachteten militärischen Maßregeln widersprechen würden.

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Königsberg, 31. Okt. (WTB.) Die Abend­blätter melden: Die am 9. Oktober von den Alliier­ten beschlagnahmten und nach Libau eingebrachten Bremer Seeleichter Nummer 134 und 160 des Nord­deutschen Lloyd mit iyrem Schlepper Merkur trafen gestern in Pillau ein. Sie bringen etwa 1200 Tonnen Kohlen für Königsberg mit. Den Schiffen wurde am 28. Oktober in Libau von dem englischen Be­fehlshaber mitgeteilt, daß die Beschlagnahme aufge­hoben sei und sie ihren Bestimmungsort aufsuchen dürften.

Englische Rache für Scapa Flow.

Breslau, 30. Okt. (Wolff.) Ein am Mitt­woch abend aus dem englischen Gefangenenlager Donnington Hall zurückgekehrter Offizier berichtet in derSchlesischen Volkszeitung": 3m Kriegsgefangenen- lager Donnington Hall werden gemäß einer Ver­fügung der englischen Regierung der Führer der ocutschen Seestreitkräfte von Scapa Flow, Ad­miral Reuter, ein Kapitänleutnant, ein Oberleut­nant zur See, drei L ndonflieger, ein U-Bootkomman- dant und sechs der Scapa Flow-Mannschaften zurück- bchatten werden. Die Offiziere sollen vor ein G e- richt gestellt werden. Auch die übrigen etwa 120 Scapa Flow-Offiziere werden nicht in die Heimat entlassen, sondern sollen bis nach Erledigung des Gerichtsverfahrens in Donnington Hall bleiben.

Anmerkung des Wolff-Bureaus: Eine amtliche englische 'Betätigung dieser Meldung liegt nicht vor.

Zur Ratifizierung des Frieden».

Versailles, 31. Oht. (2VTB.) Nach den Abendblättern wftd der Fünferrat wahrscheinlich von Deutschland verlangen, bei dem Aus­tausch der Ratifikationen ein Protokoll zu unter« zeichnen, wodurch es sich verpflichtet, die noch nicht völlig erfüllten Waffensttllstandsbedingungen nachttäg- lich zu erfüllen. DasJournal des Debats" glaubt, daß am 1. November darüber entschieden werde. Nach demselben Blatte sprach ber Fünferrat auch darüber, wie Deutschland den den Alliierten zugefügten Schaden (gemeint ist jedenfalls die Zerstörung der Flotte in Seapa-Flow) ersetzen solle. Die maritimen Sachoer. ständigen wollen die Frage begutachten.

Die Äohlenfraget für Wien.

Wien, 31. Okt. (WTB.) Korr.-Dur. 3n der gestrigen Stadtratssihung teilte Bürgermeister Neu­mann mit, datz es den Bemühungen des ameri­kanischen Obersten Fores jetzt gelungen sei, die Aus­fuhrbewilligung für 200 000 Tonnen amerikanischer Kohlen für Oesterreich zu erhalten, sowie, daß die amerikanische Regierung geneigt sei, gegen eine

angemeffene Sicherheit einen Kredit dafür einzuräu­men. Da indes eine Verschiffung nach den adriattfchen Häfen mangels Rückfracht unmöglich sei, und nur atlantische Häfen für den Versand in Bettacht kämen, so sei trotz der gewaltigen Kosten angesichts des Standes der Valuta und trotz her außerordentlichen Schwierigkeiten, die sich dem Bezug amerikanischer Kohlen entgegenstellen, beschlossen worben, bie Ver­handlungen fortzusehen.

Au» Liessen.

Zu ber bemokratischen Parteiversamm­lung in Butzbach schreibt uns Prof. Dr. Werner:

Als Monarchist bin ich selbstverständlich für bie Wieberherstellung eines Kaisertums das auf dem Dolkswillen aufgebaut ist cingetreten. Diese Ent­wicklung wird m. E. ganz von selber und ohne ge- waltsame Eingriffe kommen, weil bas monarchische Prinzip bas bie Wahl bes Staatsoberhauptes aus» schließt, eine gleichmäßigere unb unabhängigere Re­gierung bebingt als bie Wahlmonarchie bes gegen- roärtigen Präsidialsystems. Das parlamentarische Systems habe ich durchaus nicht restlos anerkannt; im Gegenteil: ich habe es als falsch bezeichnet, daß die Parteitüchtigen nach oben kommen und bie fach­lich tüchtigen Leute zur Seite stehen müffen.

Der Neichrhauzhaltsplan für 1919.

Berlin, 30. Okt. Der Nationalversamm­lung ist eine Ergänzung zum Gesetzentwurf be­treffend die Feststellung des Reichshaus­haltsplans für das Rechnungsjahr 1919 zugegangen. Tie Ergänzung ist durch die Gestaltung der politischen Lage im Reiche, insbe­sondere durch den Abschluß des Fried.'nsvertrages und durch die Annahme der neuen Reichsver­fassung, sowie zur Befriedigimg unvorhergesehener Bedürfnisse notwendig geworden. Sie briigt eine Gesamtübersicht des Haushaltsplanes für 1919 und stellt diesen Plan in seinem Endergebnis fest. Zugleich wird der Finanzminister ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 8 861270 028 Mark im Weg« der Anleihe flüssig zu mad)cn und zur vorüber­gehenden Verstärkung dieser außerorden.lichen Be­triebsmittel der Reichshauptkasse sechs Millionen Mark Schatzanweisungen auszugeben. Der Ge- samthauschalt sicht in Einnahmen und Aus­gaben die Summe von 5 7 4 7 0 Mill. Mark vor, also gegen die Rechnung von 1918 weniger 21 Vs Mill. Mark.

-ter ordentliche Haushalt des Rechnungsjahres 1919 schließt einschließlich der Ergäiizimg in Em- nahmten und Ausgaben mit 15 310 Mill. Mk. ab. Bei der Einnahme sind die Zölle und Steu-- e r n einschließlich der Ausg^MSbeträge auf 13 202 Mill, veranschlagt, wovon 9 Milliarden aus neuen Steuern erwartet werden. Tie Einnahmen aus dem Bankwesen einschließlich der Tarlehnskassen, sind auf 544 Mill. Mk. veranschlagt unb aus deut auf das Reichsichatzministerium übergegan­genen Betrieb der Reichsvermögens-, VerpslegungS-« Vekleidungs- und Remontoämter werden 88 Mil­lionen Mk. erwartet. Bei der Postv-erlvaltung wird infolge Einführung der neuen Postgebühren an Stelle des veranschlagt gewesenen Fehlbetrages von 161 Mill. Mk., mit einem Ueberschnß von 185 Mill. Mk. gerechnet. Bei den auf 13 318 Mill, veranschlagten fortdauernden Ausgaben tritt be­sonders hervor die Ausgabe für die Verzin­sung der Reichs schuld mit 8817 Mill. Ferner sind zu enpalfncn (die Ziffern bedeuten Millionen Mr):

Beim Retchsarbeitsministerium für das Heeres- und Marine-, Lazarett- und Versor-- gungswesen 270, dir Kosten der Schlichtung saus - schüsse mit 25, für Wocl>enhilfe und Wochenfürsorge 60, Beihilfe zur Unterstützung der minderbemittel­ten Bevölkerung zur 'Beschaffung von Hausbrand- Kohle 15, Belastung des Reichs durch die In­validenversicherung 108 Millionen.

Beim Reichsheer: Die bis Ende Septem­ber aus dem .iiriegsfonds bestrittenen Ausgaben für die Reichswehr auf ein halbes Jahr 543, für die Verwaltung der Reichsmarine desgleichen auf ein halbes Jahr 79 Millionen.

Beim Rcichsfinanzministerium: Die Kosten der Landesfinanzämter mit 197, die Vete­ranenbeihilfe 39 Millionen.

Berm Reichsschatzministerium: Für die Reichsvermögensämter 30, für die Reichsver­pflegungsämter für die Reichsbelckeidungsämter 30, für bie Remontämter 5, 121 insgesamt 186 Millionen, Die einmaligen Ausgaben sind auf 1962 Millionen veranschlagt. Hervorzuheben sind: Kriegsteuerungszulage für Offiziere, Beamte unb Mannschaften, ferner an Lohnange- stcllte, sowie an Ruhegehaltsempfänger und Hinter­bliebene 1730 Millionen.

Der a u tzero rden t l ich3 Hrushalt ich rnft in Einnahmen und Ausgaben mit 41344 Mill, ab. Hervorzüheben sind:

Bei der allgemein ?n Finanzverwal­tung: Kosten aus Anlaß des Krieges und der Temobilmachung 13 000, für tewn^en aus dem Friedensvertrag, insb.'.ond.re für d'n Wiederaufbau usw. 17 000, zur Abwicklung der Angelegenheiten teS alten Relchsheeres 3000, zur Abnickluna der Angelcgenherten der allen Marine 660, Beihilfen usw. für die heimkehrenden Kriegs- und Zivil gefangenen 151 Millionen.

Beim R e i chs m i n i ste r i u m des In­nern: Zur Rückerstattung von Fami.ienunter- tützungen 202, zur Fürsorge für aus Elsaß- Lothringen ausgewiesene Beamte usw. 20 Mil­lionen.

Beim Reichswirtschastsministe- rium: Ueberteuerungszuichüs^ zu Handels- chiffsneubauten 100, Ue-erteuerungszu- ch'üssc zu Dampfer-Neubauten 20, zur Verbil­ligung von Lebensmitteln 3500 Millionen.