Ausgabe 
30.12.1919
 
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ZwlMngrnmddruü u.Verlag: vrühl'sche Univ.-Such- u. Stemdrackerei «.Lange. Zchriftleitung, Geschäftsstelle u.Druckerei: Lchulstr.7.

Der Wiederaufbau der zerstörten Gebiete.

iO Mk. 60 Proz.

vom obersten Rot.

Jkaris, 29. Dez. (WTB.) Savas Der te Rai wat heute morgen unter dem Vorsitz

Zwangddienst für öffentliche Arbeiten in Bulgarien.

Im Sobranse ist ein Gesetzentwurf etngereidrt morden, der für die Jugend beiderlei Geschlechts bw Pflicht zu unentgeltlicher Arbeit zu Gunsten des Staates, und zwar für bte Zeitdauer von 6 Monaten bis zu 2 Jahren, Vorsicht. Zu diesem Dienst finden Aushebungen statt, wie früher für das Heer. Wer sich der Ge­stellung entzieht, itrirb wie ein Deserteur bestraft. Die männlichen Arbettspslichtrgen sol­len in Kasernen unter gebracht neiden, die xoegm Einschränkung des Heeres tetr stehen, die werb­lich en Ar bei ts p f l' ch ti ge n in SchuUen und Klöstern Austern sollen die Arlaitspflichrgen beiderlei Geschlechts Uniformen tragen und lemern-

sam verköstigt werden. Die männlichen Arbeits- Pflichtigen werden zur Arbeit bei Staatsbanken, wie Eisenbahnen und Drucken, bei der Austtvck- mntg von Sümpfen, Aufforstungen usw., die weib­lichen Arbeitspflichtigen in Fabriken und Staats- anftalten verwendet tonten.

und weitcre 100000 Mk. 80 Proz. Dies ergibt ge­staffelt eine Steuer von 208000 Mk. Der über 375000 Mark hi n a u s gehe n d e Zu­wachs wird mit 100 Proz., also voll­ständig weg gesteuert Die 2(B000 Mk. Steuern vom Zuwachs von 37o 000 Mk. abgezogen ergibt 167 000 Mk., die wie oben schon einmal bemerkt, dem Steuerpslichttgen verbleiben. Hinzu kommen die freien 5000 Atark, so daß also 11 7 2 0 00 Mark der Höchstbetrag ist der auch dem größten Kriegsgewinn­ler verbleiben kann.

an zu laufen beginnen solle.

Besprechungen der Schiffahrtssachverständigen.

Paris, 29. Dez. (WTB.) Havas. Heute nachmittag 3 Uhr sind die Alliierten und die deutschen Schiffahrtssachverständigen zu neuen Besprechungen der Frage der alliierten Trup­pentransporte angesichts des Inkrafttretens des Friedensvertrages zusammengetrcten.

Nr. 50<

Ter 6ief|«er SBjdfCT erscheint täglich, außer Sonn- und Feiertags.

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p-stsche«ovto: 5r«tksvr1 a. M. H686

nmgen abgezogen werden können.

Wertpapiere sind nach dem für den 30. Juni 1919 amtlich festgesetzten Steu er für 5 anzugeben. Dieser Steuer - kurs zettel wird in Kürze allgemein bekannt- gemacht werden. Im Augenblick siegen nur Aus­züge vor. Die hierin genannten Sätze werden alr- vorläufig bezeichnet und erst nach Ablauf eines Monats sollen die endgülttgen Kurse festgesetzt werden. Große Unterschiede lvcrden hierbei voraus­sichtlich nicht herauskommen.

Aber das eine muß bemerkt werden: diese Kurse haben keine Bedeutung für die allgemeine große Vermögensabgabe Meichsno topfer). Die. für bieie Abgabe gül­tigen Stcucrkurse sollen auf Ende Dezember 1919 festgesetzt werden.

Umiahme van 2-zel-e» s. die Lagesiiummer bi« !m Nnchmiltaavorher.

reis für \ mm Höhe 1üt nteiiten o.34mmprette ortliti 15 3l, auSwärtS 18 Pk^ für Reklamen von 70 mm Brette 48Pf. nebst 207, Teuerungs­zuschlag. Bei Platz- vorlchriil20*/.Anlschlag. Hauotschriitleiter: Aug. Goeiz- Beraittwortlich für Politik: Aug. Goetz; für ben übrigen teil: Dr- Reinhold Zenz; für den Airzelgenteü: H. Beck; sämtlich in Gießen.

Eine französische «uleihevorlage.

Paris, 29. Dez. (WTB.) Havas. Die in der Kammer heute vorgelegte Anleihe­vorlage sieht eine fünfprozentige Rentew- Anleihe vor, die während eines Zeitraumes von 60 Jahren durch halbjährliche Zinsen rückzahlbar ist. Der Rückzahlungspreis der aus den Zeichnungen hervorgegangenen Teile wird 150 Frks. für 5 Frks. Rente betragen, d. h.

50 Prozent des Nominalkapitals. Die Bonds von Obligationen der nationalen Verteidi­gung sollen zur Befreiung der Subskriptionen angenommen werden. Gleichwie alle früheren oll die neue Rente steuerfrei erklärt werden.

Die Präsidentenwahl in Frankreich.

P a r i s, 29. Dez. (WTB.) Havas. Ter Temps" bestätigt, daß die Wahl des Präsi­denten der Republik grundsätzlich aus den 17. Januar festgesetzt worden ist.

Kämpfe in Syrien«

L o n d o n, 29. Dez. (Wolff.) Havas. Der Times"-Korrespondent in Kairo berichtet, daß ein vom 23. 12. datiertes Telegramm aus Damaskus ein blutiges Zusammen­treffen von arabischen Freiwilli­gen und französischen Truppen bei Balbek in Syrien bestätigt.

geben. , __ . _

Zu der obigen Bemerkung, daß die Frist zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 5. Januar 1920 nicht eingehalten werden könne, mag noch bemerkt werden, daß die Ver- tretung der Banken die Hinausschiebung bis 15 Februar beantragt hat. Die Banken sind durch die neue Gesetzgebung dermaßen mit Arbeit über­häuft, das; von ihnen die großen Aufgaoen, die ihnen gerade infolge der Veranlagung zum Ver- mögenszuwachsstcuergesch erwachsen, m der kurzen Frist nicht bewältigt werden kmmen. Jeder Steuer­pflichtige, der unter das Geietz sollt, also etnen Vermögenszuwachs von mehr als 5000 Mark erfahren hat, möge mittlerweile fern Grundver­mögen per 30 Juni 1919 nach feinen Kräften feststellen, so daß er möglichst bald feine end-

Die neuen Steuern.

n.

Der Abg. Grünewald fährt in seiner Besprechung des Vermögenszuwachs­steuergesetzes fort:

mimg der baltischen Provinzen, die nahezu bewerk­stelligt ist, ausgeführt hat. Gr nahm einen Bericht über die diplomatische Lage der deutschen Agenttn von Caracas imb Stockholm entgegen. Cs handelt sich darum zu bestimmen, unter welchen Be­dingungen die alliierten Vertreter ihre Beziehungen zu den deutschem Diplomaten Wiederaufnahmen sol- en. Es wurde beschlossen, daß die alliierten 23er# tretet keine Beziehungen zu dem beut,eben Agenten von Caracas 'haben werden, dessen Beglaubigungs­schreiben von der gegenwärtigen Berliner Regie­rung nicht erneuert worden ist. Andererseits wurde beschlossen, daß der Altersrang des deutschen (&> sandten in Stockholm vom Tage seiner Ankunft

nnf. Darmstadt, 28. Dez. Die schrift­liche Prüfung der hessischen Poltzeikom- missär-AnWärter findet nach einer Veröffentlichung des Vvrsitzenden Pol'zei- direktor Dr. Reinhart-Darmstadt vor der Prüfungskommission am 23., 27. und 28. Ja- nuar 1920 im Polizeiamtsgebaude statt.

beute genügt der Hinweis, daß>er 93er# möaensznwachs von mehr als 5000 Mk. dekla- Gegensatz zu dem bevorstehenden I ReichsnMotstcr^ kau? sonach ein sehr reidjer Mann, Mm SeSiö^i aber im Sermitagung^traum feinen Zuwachs erfahren hat, stet von der Ver- mögenszuwachssteuer sein. Das Vermögen der Ehegatten wird zusammengen chnÄ. Die KteiiererNäruna des Ehemannes muß alio das Ver- mttumfassen.Dne Ausnahme biü>et nur der Umstand, datz dte Eheleute tatsäch­lich voneinander getrennt lebeu Für minder# iährige Kinder tst dte Steuererklärung von dem gesetzlichen Vertreter, Vater, Mutter oder Vor­mund, abzugeben ; das Vermögen der Ktnder wird aber dem Vermögen der Eltern Nicht ang-erechnet. Die Aussührungsbesttmmungen unter, chewen zwi­schen Grundvermögen, Betriebsvermögen und Ka-1 pitalsvermögen, von dem die Schulden al^uztehen sftck». Renten brauchen nur angegeben zu werden; die Berechnung des Kapitalswertes erfolgt durch das Finanzamt. Die Berechnung dieser Werte (Ka­pitalisierung) ist schwierig. Steuerfrei Abzüge, wte sie im 8 6 des Gesetzes aufgefuhrt find, ui erster Linie solche aus Erbschaften und Schenkungen lo­hne die dementsprechenden Zurechnungen sind an- «weben, ebenso Schenkungen an Kinder, Ehefrau imb sonstige Angebön^. Der nach dem 1. August 1919 erworbene Grundbeutz ist nach Maß- gabe des von d«-r Behörde entworfenen Formu­

lars zu verzeichnen. Bei dem vor dem 1. Januar I glückwünschen, mit derer,seine Aufgabe, dieRäu- 1914 erwor^wn Grundbesitz sind die Geswhungs----nahezu bewerb

kosten aut Süitrag einzustellen, und es gilt dann | der bei der Veranlagung zum Wehrbeitrag fcst- aestellte Wert des Grundbesitzes als Bettag der bis dahin entstandenen Gestehungskosten, von welchen die durch Verschlechterung entstandenen Wertmmde-

NLchst dem Zuwachssteuergesetz wird das U m - satzsteuergesetz interessieren, daß gemäß der Beschlüsse der dritten Lesung vergangener Woche unter den Drucksachen der Nationalversammlung erschienen ist und mit dem sich ein weiterer Ar­tikel beschäftigen wttd.

Berlin, 30. Dez. Wie lautBert. Lokal# ani" dieBerl. Parlament. Nachr" erfahren, beabsichtigt der R e i ch s f i n a n z m i n i st er nach dem Wiederzusammentritt der Nationalversamm­lung einiges über die weiteren Steuer- pläne mitzuteilen. Aus der Reihe der Proiekte, die Gegenstand der Erörterungen waren, sei die Bettiebsgewinnsteucr ausgesch.eden. Der als Er­gänzung zum Reichseinkommensteuergeiehentwuri gedachte Gesetzentwurf übet die Auswandsbesteue- nmg sei nahezu ferttggestellt. Bon einer geromen Emkommensgrenze ab soll der übermäßige Auf­wand, durch den eine Kapitalsbildung verhindert wird, mit einer über die Besteuerung des Ber- »^enszuwachses nach dem Besitzsteuetgeietz hm- ausgehenden besonderen Steuer belegt werden.

des Formulars erfolgt/

Die Sätze, die der Sreuerpflicht »n ®nmbc liegen, sind durchgängig hoher als die des früheren Gesetzes und sind derart gestassett, daß von einem bestimmten Betrage ab jebet Vermögenszuwachs weggesteuert nnrb. Der ursprünglich von der Reichsregierung auf- gestellte Taris wollte in keinem Falle erneu 2kT- möO'Mszuwachs von mehr als 204 560 Mk. belassen, während der Staatenausschuß diefts Ziel erst der einem Dermögenszuwack)s von 440 500 Mk er- reickxen wollte. Nach den Verhandlungen des Ans- schusses ist der Höchstbetrag auf 167000 Mark festgesetzt worden. Es mögen kurz noch einige Beispiele gegeben werden, aus denensich die Höhe der Sätze ergibt: J&rmögen am 30. ^unt 1919 13 000 Mk., am 31. Dezember 1913 6000 Mark, Zuwackis also 7000 Mk. Hiervon geyen ab die freien 5000 Mk. Also bleiben steuerpflichtig 2000 Mk.; hiervon Steuer 10 Proz - 200 Da nach § 14 des Gesetzes auf volle Tausend nach unten abgerundet wird, muß der steuerpslichttae Vermögenszuwachs tatsächlich mindestens 6000 Mst. betragen. Ein anderes Beispiel: Vermogens- zuwackrs 375 000 Mk.: Steuer: für bte erfon 10000 Mk. 10 Prozent, die svl«ndcn 10 000

1.1.>. u---- - 15 Prozent, die wefter folgenden 10000 20 Proz.,

ibgabe vom vermög mszmvachs^ folgenden 20 000 Mk. 30 Proz., die wlgenden j- ' - -* ----K -d K*1------ *« c-*ienben 75 000 Mk.

Uns dem besetzten Gebiet.

Der zukünftige Lberstkommandicrende der Rheinlandc.

P a r i s, 29. Dez. (WTB.) Die gesamte Pariser Morgenpresse meldet, daß der fran­zösische General Degoutt nach Inkrafttreten des Friedensvertrages zum Oberstkomman- dierenden der französischen, bclgiichen und englischen Besatzungsarmee in den Rheinland den ernannt werde.

Gin deutscher Arbeiter von einem Franzosen erschaffen.

Aachen, 29. Dez. (WTB.) Am vorver- gangenen Sonntag wurde hier der Metals arbeitet: Köppen von einem Franzosen nach einem von letzterem herbeigeführten Wort­wechsel erschossen. Die gesamte Arbettev- schaft der Metallindustrie wird dem heutigen Begräbnis beiwohnen. Der Oberbürgermei­ster veröffentlichte heute ein Schreiben des Generals Targc, des kommandierenden Gene­rals der hiesigen Besatzungstruppen, worin er . sein Bedauern ausdrückt und der Familie des Getöteten die Summe von 1000 Mk. als erste Beihilfe übermittelte. Die Ermordung des Köppen sei die Tat eines betrunkenen Mannes gewesen, der sofort verhaftet worden sei und vor das Kriegsgericht gestellt werde. Die Fa­milie des Getöteten werde die Genugtuung er­halten, auf die sie Anspruch hat.

ht. M o n t a b a u r, 29. Dez. Hier wurde beim amerikanischen Gerichtshof wegen Ab­weisung der Kontrollbeamten für Karwffe^ revisionen durch verschiedene Landwirte ver­handelt. Es wurden drei Landwirte mit ie vier Monaten und je zwei Landwirte mit ic einem Monat Gefängnis bestraft. Aus diesem Grunde wurde auch der Gemeinde Maxseiu bis auf weiteres die Abgabe von amenlantr schssn Lebensmitteln entzogen.

Berlin, 29. Dez. In Verfolg der Verhand­lungen, die in dem Bureau des Bauarbeiterver­bandes kürzlich stattgefunden haben, haben dieSe­kretäre des Deutschen Bauarbeiterverbandes P a p - low und S i l b e r s ch m i d t und der Settetar der französischen Organisation Chauvin einen Vertrag für diese beiden Organisationen festgelegt, der die Arbeitsbedingungen der dmtschen und deutsch-österreichisckten Bauarbeiter im Wieder­ausbaugebiet festlegt. Die Hauptpunkte sind (nach Mitteittingen der ftanzösischen Presse): Anerken- nung des Rechtes für die deutschen Arbeiter, zum Zwecke der Arbett nach Frantteich zu kommen vorausgesetzt, daß sie hierfür bestimmt sind und den örtlichen Arbeitern keine Konkurrenz machen; Bezahlung der deutschen Arbetter nach dem orts­üblichen Normaltarif; freie Ausübung des Rechtes der Aussprache und Kontrolle über hygienische Fragen, Ernährung, Schlaft äume und Schutz vor Unfällen an den Arbeitsstellen und in den Quar­tieren: Genuß der gewerkschaftlichen Freiheft und das Reecht, jederzeit in, die .Heimat zurückzu- kehren: freier, unzensierter Brlesvnkehr mtt der Heimat; Pflichtversicherung gegen Krank heft, Un­fälle und Invalidität usw.; unverkürzte Anwen­dung des Achtstundentages.

Aus dem Reiche.

Ein Amt für künstlerische Beratung.

Be rl in, 29. Dez? (Woll.) Die Reichsregie- nmg hat im Reichsnnnisverium des Innern em Amt für fünftleriftfce Beratung beÄ Reiches geschaffen und es Dr. Edwin Redslob, dem neuen Direktor der staatlichen KmlMamm- lungen von Württemberg, übertragen.. Die Ge- schäftsleitung in Berlin wird der Architekt Otto Baur übernehmen.

Der Stand der Tariforrhandlungen bei der Eisenbahn.

Berlin, 29. D^. (WB.) Amtlich. Es wirb versucht, die Oefsentlichkeit durch die Nachricht zu beunruhigen, daß die Tarifverhandlnngen der Eisenbahnverwalttmg mit den Gewerk,chatten der Eisciibahnarbeiter gescheitert seien. Die Nachricht ist unrichtig. Tie Tarif Verhandlungen haben be­reits übet eine Reihe wichtiger Punkte des Tarift verttages $ur Verständigung geführt. Sw smd kurz vor dem Fest der Feiertage wegen, bis zum 5. Januar vertagt worden und werden dann un­gesäumt fortgeführt werden. Vor der Vertagung hat die Verwaltung nach Fühlungnahme mtt den Gewerkschaften sich berett erNärt, schon vom 1 Januar ab den Arbeitern nach Ortsklasien gestasselte Zulagen zum jetzigen Stundenlohn zu zahlen. Ferner befW Einver- ständnis darüber, oaß die Sätze des Tariiverttags kemesfalls unter diele Zulagen hcruntergeym wer­den und «daß die Arbeiter auf leben F^ldieun Tarifvertrag festzustellendcn Zulagen rückwirkend vom 1. Jan. 1920 nachge ahlt erha ben. Es hanoell sich also bei diesen Zuschlägen nicht, wre behauptet worden ist, um einen Vorschuß der etwa von den Arbeitern zurückaezahlt werden mußtt, son­dern um eine teilweise Vorwegnahme des T<m£ Vertrages Nach Auffassung der Verwartung besteht kein Grund zu der Annahme, daß der Tanwertvag nicht zum Abschluß gebracht werden könnte.

Die Bewirtschaftung des Druckpapicres.

Es ist nicht zu verkennen, daß der Para­Graph 5 deS Gesetzes, der verschiedene Stich­tage zuläßt, manche Ungleichhctten im Ge­folge haben wird, die sich aber nicht ver­meiden lassen. Ein Steuerpflichtiger, der seinen Geschäftsabschluß am 31. Mai hat, wird bei schlechtem Geschäftsgang schlechter daran sein als ein solcher, der am 31. Dezember bilanziert, weil letzterer feine etwaigen Verluste bis zum 31. De­zember 1919 noch in Anrechnung bringen kann. Hat ein Pflichtiger seinen Geschäftsabschluß am 31. März, so wird er eine Prüfung anstellen, ob er in der Zeit vom 1. April 1919 bis 31. März 1920 mit Verlust arbeitet oder nicht. Arbeitet er mit Verlust, so wird et am 29. Februar 1920 bilanzieren und zwar speziell für den Steuerzweck. Näheres über die Fvage des Sttchtages und die verschiedenen hierbei in Betracht kommenden Mög-1 lichkeiten findet sich in den bereits erschienenen Kommentaren zu den Kriegsabgabegesetzen, ins- bdssndere bei Koppe und Varn Hagen (Verlag Spät & Linde, Berlin), Seite 77 und folgende. Es mag übNgens an dieser Stelle eingeschaltet werden, daß außer dieser Vermögenszuwachssteuer in Betracht kommt eine Besitzsteuer, die pe- riL^)isch eintritt, alle drei Jahre wiederkehrt und auf dem ersten Kriegssteuergesetz vom 21. Juni 1916 beruht. Sie ist infofern auch hier nicht ohne Interesse, als das Vermögensznwachssteuergesetz in manchen Hinsichten jenes alte Kriegssteuergcsetz | vom 21. Juni 1916 sich zum Vorbild genommen hat. Tas Vcrm'ög>ensWwachssteuergesetz regelt in seinem § 2 die subjektive Steuerpslicht für natürliche Personen, im §3 begrenzt es den Zeittaum, der bereits oben erwähnt ist (5Vs Monate), in § 4 enthält das Gesetz neben der Definition des An- ftrngsvermögens die Bestimmung, daß der Ab- ycLepflichtige die Möglichkeit hat, die Feststellung des Anfangsvermögens zu berichtigen, sofern die frühere Feststellung infolge eines Rechtsirrtums der Steuerbehörde oder des Abgabepflichtigen un­richtig war. Schon das Wehrbrittagsgeletz sah in feinem §54 eine nachträgliche Berichtigmvg vor, wenn neue Tatsachen bekannt wurden, die eine höhere Veranlagung rechtfertigen. EEl Anspruch Mtte der Steuerpflichtige nicht. Eine Erhohuna des Wehrbeitrages konnte nur im Verwaltungswege aus Billigkrttsgründen erfolgen. Die Rechtslage des Pflichtigen verbesserte stck) cn der Fo ge^ da­durch, daß der <Äaatenausschuß am 3. April 1919 Kffckftoß, die Landesfinanzbehörden zu ermachttgen, nach erfolgter Kriegsabg«chertranlagung auf An­trag des Abgabepflichttgen in eine Reihe ton Fällen das Anfangs vermögen anderweitig richtig ftstzusetzen, lieber drese Rechtslage geht der ckbfatz- teS §4 unseres jetzigen Gesetzes hinaus, indem er für den Fall des Rechtsirrtums dem Steuer- pslickstigen einen Rechtsanspruch gewahrt.

Freilich kann die Berichtigung auch zu Un- gunften des Slcmerpstichtt^ tor^vommen wrt- ben. Es ist deutlich, datz die Erhohirng de- Wehr- beitragsvermögcns (Anfangsoermögen für die Kriegszuwachssteuer) beit zu veranlagenden Ver- mögenLznwachs verringert und somit -n Gunst^ des Pstichtigcn wirft. A u f g a b e de s P s l t ct^ tiaen ist es, sein Vermögen aus den 30 3um 1919 fe 14E1V",n?

iiwacks zn berechnen, den es )e11 31 Dezem oe r 1913 erfahren bat. Die Ausfübrungsbestimmungen zu dem tst» feh über bic Kriegsabgob- vom Vermögmszuwachs I folgenden 20000 Mk. 30 chd nunmehr imBuchhandel ershenm und e^ daN 50000 Mk. .40 Proz, die folger aut sie Dcrroicfen locrDen. Zuständig jinb bie neuen 50 Proz., die folgenden 1ÖÖ 00< Finanzämter, die eine öffentliche Auf - wettere 100 000 Mk. 80 Proz PorVetung : bg------ ---------

erlaffcn, und aubertem glerchTerttg die Perionrn, ovn | benen das Finanzamt annimmt, daß )ie zur ^gabe eine? ©teuererftärung verpflichtet find, zur Dekla­ration unter Zusendung eines Steuerformulars ausfordert. Als Frist für die Abgabe zu r rintuprflärunfl ist die Zeit vom 15. De­zember 1919 bis 5. Januar 1920 bestimmt. Es ist KKrftänblitb, datz diese Fri,t nicht ausreicht. Sie wttd wo-hl von Amts wegen verlängert werden, Hann aber auch nach den jetzt vorliegenden De- SmunTnt auf Antrag des Pffuhttgen verlängert

von Jules Carnbon zusammen. Ec beschloß,i

General Ninessei zu der Art und Ä-ise zu be- Gekauseuaüager Ruwu em.

Tie Banken und S p a r ka s s e n, bei denen der Steuerpflichttge am 30. Juni ein Guthaben, Konto, Depot oder Schließfach hatte, sind m der Erklärung anzugeben. Eine analoge Bestimmung für die Banken ist durch die ReichsabgabMrdnung uiid die Verordnung gegen Wie Kapitalsslucht ge-

(Erjfes Blatt 169. Zahis-Ng Dienstag, -». Dezember 1919

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Kriegsgesangenen-Heimkehr.

Berlin, 29. Dez. (WB.) Die Reichszenttal- stelle für Kriegs -und Zivil gefangene teilt mit: Heute treffen in Bremerhaven 741 Dfiiytere und 250 Mannschaften aus dem eng'i chen GeMigenQU- lager Wakefield und in Wilhelmshaven 632 Offi­ziere imb 202 Mannschaften auä dem englftchen i w i .»'uenki.azr Ripon an.

Berlin, 28. Dez. Eine Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers vom 23. Dez. 1919 regelt die speise und die Bewirt- chaftung des Druckpapiers. Infolge »es fortgesetzten außergewöhnlichen Steigens der Holzpreise und der dadurch hervorgerufe­nen Verteuerung der Heizstoffe (Holz- und Kohlenstoffe) mußte eine sehr erhebliche Ver­teuerung des Druckpapiers um nahezu 80 M festgesetzt werden. Die in der Reichsstelle für Druckpapier vertretenen Zeitungsverleger h-^- ben dieser zunächst nur für den Monat 3*i- nuar getroffenen Maßregel zugesttmmt, unter gleichKeitiger Anregung von Maßnahmen «zur baldigen Senkung der Holz«, preife. DiesbeNÜgliche Erörterungen sind