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Veranstaltung, fonntt in ßn, 1 WIlrr Tr. Leyd mit zutm I int Ausdruck geben, ditz f E men tjarmoniidjen, men t)abt.

beim, 23. Nov. Zu wd) mitgeteut, daß die Ur nimng mit dein Pojim idjnittai, Bis Hilfe von; m die frechen Lindinzl^

esfen-Nasslw. losionc-llnglück.

irt L.Ä., U.Nvv. A ta oarm Handlung von tzedme c, DomiMnergafse 3-ü, !v» ? tir üifrrtn mit bem Sortiere ijcn tefthäftigt, untrt bet fit fr am ScklÜmegrichossen h folgte eine schwere i Wita xmxtixn schwer iimWn wurden sofort b ,ugesM, wo der 21 jährige fr nn hin nach der Einliefer.- rigni Leute liegen an to rletzungen idfwr darnieder, to ag leichme Bcrletzimgen davor

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,rl a.M 24. Nov Die Stadl nachdem die zuständig M [afrimimntg krteckt haben, «

Tx MM M ggj Imcn 150000 M in.fi gestellt.

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zugelassen ist. it Rücksicht ans

noch den besonderen Vorzug, daß. sie bei rich­tiger Durchführung den Tierkörper nicht schädigt und daß die Ernährung der kranken Tiere nickst notleibet.

Zur Ausführung der Gasbckhandlung werden

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Effektvoll und stromsparend

24.11.

24. 11.

25. 11.

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tags bedeckt Regen

nachts Nebel

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die räudigen Tiere während einer Stunde in eine Gaszelle gestellt, so, daß allem der Kopf sich außerhalb der Gaszelle befindet. Da der Kops mtt> ein Neiner Teil des Halses der Einwirkung

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7.1

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werke aber ohne Kdrtvffeln zurüSVYrten, weil man vsvsessen hatte, die nötigen Arbeit skrüfte imb Säcke mitzuschicken.

rm. Darmstadt, 24. Nov. Das Landcs- ErnähruTrgsamt hat dos Verarbeiten von Kor- tosscln in Brennereien verboten. Die l-icrdurch erübrigten Kartoffeln sollen in den Kar- toffelstellen zur Verteilung kommen.

eine Beschränkung der Dauer der Veranstaltungen infolge der Kohlcnnot eintreten.

Die Räude ist unter dem Pferdebestand des Lohntutschcrs Karl Huhn zu Gießen erloschen.

Bei Hausschlachtungsanträgen für Großvieh und Kälber ist jcroeiB zu bescheinigen, ob die Tiere von dem Antragsteller aufgezogen wurden oder nicht. Außerdem ist ein amtlicher Wieaefchein über das ermittelte Lebend­gewicht deö Ächlachttieres dem HauSschlachtungs- Mi trag beizusügen. Anträge ohne solche gehen zur Bervollständi-ung wieder an die Bürger- en^st n^achrichten deS KreiSamtS. Ludwig Schwalb I. von Rödgen wurde als Er­heber für diese Gemeinde ernannt und eidlich ver­pflichtet.

des Gases nicht ausgesetzt sind, so müssen die,.' Körperteile nach tierärztlicher Anweisung mit an­deren Räudemittcln bebanbeü: werden. Die letzt- Behandlung von Wpf und Hals muß 24 Stun­den vor der Begasung durchgeführt sein. Bor der Begasung läßt man das Psrrd 12 bis 24 Stun­den dursten irnb hmigern, um möglichst zu verhüten, daß es während cher Begasung Kot absetzt oder in Schweiß gerät.

Ein.Apparat zur Gasbchandlung wurde von derBeterinärmedtzinischen Klinikder Universität Gießen an geeigneter Stelle aus­gestellt. Dort findet die Beigasung nach voraus- gegangener Anmeldung statt. Rach der Anmeldung gibt die Direktion.der Klinik bekannt, wann und unter welchen Bringungen die Gasbehandlung! stattfinden tarnt. Die Kosten für eine einmalig.' Begasung betrogen 80 Mk.

Wie aus den über die Verbreitung der Räude gemachten Ausführungen hervorgeht, kann ein>.' Reuerkrankung der geheilten Pferde stattfinden, wenn nicht auch diejenigen Gegenstände desinfi­ziert toerden, an denen Räudemilben haften. Da­her sind die zum Pferde gärigen Ausrüstungs- oegenstände (Halfter mit Kette, Putzzeug, SX'de, Geschirr) zur Desinfektion in der GaSzelle m'tzu- bringcn. Der Stall, in dem das besagte Pferd eingestellt wird, ist schon vor der Begasung nach tierärztlicher Anweisung zu desinfizieren, so daß das Pferd nach jeder Begasung in einem schon vorher desinfizierten, berertgestellten Stall zu ftehm kommt. Roch zweckmäßiger ist es, die geheiltm Pferde nach der zweiten Begasung in -tinen an­deren Statt zu stellen, in dem räubrfrante Perde nicht aufgestellt waren. Rach vier Wochen können die Pferde tvieder an ihren früfritn Standort verbracht werden, da erfahrungsgemäß noch bief.T Zeil alle dort vorhanden gewesenm Rän^müben und ihre Brut tot sind.

W«mn alle hier kurz beschriebenm Maßnahmen sorgfältig beobachtet tverden, so gelinat es mit Sicherheit, die Räude in den von ihr betroffnen Höfen innerhalb kurzer Zeit zu tilgen.

Die lkartoffelversorgung.

nn. Darm stadt, 25. Rvv. Die Kartof- fetkommission, die Vier seit crntgcn Tagen täiin ist unb die Keller der Hvtels und Gafvmrtr nach überschüssigem Kartosfelvoruäten fl»7ttwUicrt, hat bei eittzelnen Besitzern gawz bedeutend« Borvätt fiststetten können, die nunmehr beschlasnahmt wur­den und im Falle nicht ausreichende Sendungen von dem Lande kommen, absehvlt werden und auf Grund der Kartoffilkarttn zur Berteittms ge- iflwn Wie man hört, sollen bisher über 400 3ntrnrr auf diesem Wese beschlagna^nt fein. Cha- rÄtcristisch für manchmal eigentümliche Art der Geschäfisfülwung ist die Tatsatz^ daß dieser Tage acht Gespanne von Seiten des Kartofselamtes nach Groß-Bieberau Mr, um die entsprechende Menge Kartoffeln l?ierl>cr zu bringen, daß die acht Fuhr^

VeVSchtnkftkrrn für die Gefallenen.

rm. Darmstadt, 25. Nov. Zu Ehren der «fallenen Krieger fanden heute auf dem Helden- rrirdhof sowie in der Städttapette große Ge- dLchtniSfeiern mit Musik- und Gesan^- Vortvägen, Ansprachen ufto. statt. Tie hiesigen ÄrAber waren geschmückt. Trotz des ungünstigen Wetters war die Betelligung besonders auch durch die Beteiligung der Kriegerveveine imposant.

O Ä r ü n berg, 21. Nov. Tie hiesige Real- 1 ch u l e vevanstaltete am Fwertag in der Turn­halle eine Gedenkfeier zum ehrenden Gedächt-

Weltkrieg gefallenen ehemaligen L.hrer u^d Schüler. Tic GäxichtniSrede hielt der Leiter der Anstalt, Direktor Ang^lberger. Er erwühnte, daß 7 eh?malige Lehrer und 27 frühere Schüler gefallen seren, deren Namen er bekannt gab, zwei zählen zu den Vermißten. Dic Bildnisse der ge- tallenen Lehrer find zur Erinnerung im Sinqsaale der Realickmle auigelxingt. Passende Gedichtvor- tvage einzelner Schüler unb mehrere Lieder des ^chülcrchors gaben der Feier ein ernstes Gepräge.

-m. v un gen 24. Rvv. Ter gesttige Ge­dächtnis tag unserer Toten gestaltete sich hier zu einer eindrucksvollen Feier. In den bcüvmi Gottesdiensten am Vormittag und Abend war die dtchtg?füllt mit Zul^örem, die den Worten unsres neuen Geistlickien felgten. In etareifcnber Dcisc suchte er der Toten und verlas bte Namen der Gefallenen und Verstorbenen im verstossenen Jähr Tic für den Nachmittag auf dem Friedhof vorgesehene Feier mußte wegen rxgnerischer Wrt- rerung am Llbend in der Kirche stattfinden. In l«iden Gottesdiensten sangen die Schulkinder stim- .mmgsvolle Chore unter Leitung ihres Haupt­lehrers Metz. Am Nachmittag läuteten zu Ehren unb »um Gedäckünis unserer Verstorbenen längere Zeit die ODckcn.

sj Marburg/ 23. Nov. Auf dem Ehren­friedhof im Habichtstal fand heute nachmittag unter Mitwirkung der Kapelle des Jägerbatattlons und der vereinigten Gesangvereine in Gegenwart einer gewaltigen Menschenmenge eine Gedächtnis­feier für die Toten des Weltkrieges statt. Die Ge­dächtnisrede hielt Pfarrer Eisenberg.

Kriegsgefangenen-Heimkehr.

# Steinheim, 23. Nov. Aus englischer Gefangenschast kehrte der Sergeant Wilhelm Kopi zurück. Er war am 20. August 1918 gefangen worden Aus unserer Gemeinde befinden sich noch jwci Kriegsteilnehmer in fianzösisck-er, zwei in russischer und einer in englischer Gefangenschaft.

2 Flammen gleichzeitig brennen; daneben dürfen in landwirtschaftlichen Betriebsräumen zur Ver- richttrng dringender landwirtschaftlicher Arbeiten bis höchstens 3 weitere Flammen brennen. Der monatliche Verbrauch an elektrischer Beleuchtung in einer Haushaltung darf 30 Kilowattstunden nicht überftriffen. Verbraucher haben für jede trotz besonderer Warnung über die zugelassene Menge hnurus verbrauchte Kilowattstunde ein Aufgeld von 60 Pf. zu zahlen.

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Verkehr mit Runkelrüben aus der Ernte 1919. Dic Ausfuhr von Runkelrüben aus dem unbesetzten Gebiet des Freistaates Hessen ist verboten. Ausnahmen tonnen von der Landes- gemüsestelle in Main; zugelassen werden. Der Ver­such der Ausfuhr ist sttasbar. Runkelrüben, deren Ausfuhr entgegen den Vorschriften dieser Bekannt­machung versucht wird, unterliegen der entschädi- gungslofen Beschlagnahme unb der Verwertung durch die Landesgemüsestelle. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu eintauscndiünfhundert Mark bestraft, soweit nicht nach anderer gesetzlicher Bestimmung eine höhere Strafe verwirkt ist. »

Errichtung einer Bäckerzwangs­innung für den Landkreis -Gießen. Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Bei­trittszwangs erklärt hat, ordnen wir hiermit an, daß zum 1. Saraiar 1920 eine Zwangsinnung für das DaQrchandwekk im Landkreife Gießen mit dem vorläufigen Sitz in Reiskirchen und dem NamenBückerrnnunfi (Zwangsinnung) für den Landkreis Gießen" errichtet werde. Von dem ge­nannten Zeitpunkt ab gehören alle Gewerbetrei­bende, die das Bäckerhandwerk betreiben, dieser Innung an.

D i e städtische Arbeitsna ch w e i S - stelle Gießen wird den aus Oft und West ein­st römen den Arbeitern, namenttich auch landwirl-

Aus dem AmtSverkündiflnngsblatt.

* Das Amtsverkündigungsblatt Nr. 124 vom 21. November enthält: Verordnung über die Erhebung eines durch Aendernng der Höchstpreise für Häute, Felle und Leder sich er­gebenden Zwischengewinns. Vom 30. Oktober 1919. -- Bekanntmachung zu der Verordnung über die Berwendnno deS Mehrerlöses aus den Häuten von Echlachtbieh und Schlachtpferden, vom 23. Sep- tambet 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1714). Be­kanntmachung betreffend den Verkehr mit Runkel­rüben aus der Ernte 1919. Vom 10. November 1919. Errichtung einer BäckerzwangSinnung für den Landkreis Gießen. Städt. Arbeits- nachwiis. Festsetzung der Ortslöhne. Tanz- erlaulmis. Räude unter dem Pferdebestand des Lohnkutschers Karl Huhn äu Gießen. Haus­schlachtung von Großvieh und Kälbern. Ein- schränlung des Verbrauchs elektrischer Arbeit. Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse: hier: ür den Monat Oktober 1919. Feldbereinigung Hber-Bessingen. Dienstnachrichten des Kreis­amtes.

Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit.

Folgende Verordnung ist für die Landgemein­den des Kreises Gießen erlassen:

Elektrisches Licht darf nur gebrannt werden: &) in Fabriken unb Gewerbebetrieben, sowie in Läden mit offenen Verkaufsständen von vormittags 7 Uhr bis nachmittags 41/, Uhr; ausgenommen sind Apotl^eken, Verkehrsbetriebe, Anstalten und Betriebe mit Dovpe! schichten oder mit Tag- und Nachtarbeit. Lebensmittel- und Friieurgeschäste dürfen bis abends 6 Uhr beleuchten; b) in Bureau- räumen bei Privatgcsckräften und Behörden von vormittags 8 Uhr bis nachmittags 4 Uhr: c) in allen öffentlichen Lokalen von 4 Uhr nachmittags bis 10 Uhr abends; d) in Lichtspielhäusern, Klub-, Konzert-, Vergnügunas- und Versammlungs­räumen von 7 Uhr nachmittags bis 10 Uhr abends. Außerkalb dieser Zeiten dars nur zur Reinigung, Bewachung und dringender Instandsetzung der Räume notdürftig Lickst gebrannt werden.

Reklamebcleuchtung. Schaufenster- und Außen­beleuchtung, von Läden, Geschäften und öffent­lichen Lokalen ist verboten. In 6ffcntlid>en Lokalen, Klub- und Versammlungsräumen ist die Beleuch­tung soweit emzuschränken, daß gewöhnliche Druck- schnft eben noch gelesen werden kann.

Kraft darf nur entnommen werben in der Zeit von vormittags 8 Uhr bis nachmittags

In einer Haushaltung dürfen nicht mehr als

Landwirtschaft.

GaSbchandlung bei Räude der Pferde, Ochsen und Rinder.

Die Räaü>e hat bevannllich während des Krie­ges unter den Ätilitärpserden und auch unter den Wirtschaftsmerden der Zivilbevöllerunq sehr um fich gegriffen. Obwohl jetzt ein allmählicher Rück­gang der Zahl der Räudefälle zu bemerken ist. lo sind doch noch zahlreiche Pferde sowie da und dort auch Ochsen im» Rinder von dieser Str an t- beit betroffen.

Die Räude ist eine langsam verlaufende, an­steckende Hautttankheitt die durch R ä u d e m i l - ben verursacht wird. Diese Mllben bohren fich in die Haut der Tiere ein. Die Übertragung der Stranfbeii aus gesunde Tiere ^schieht entweder unmittelbar von kranken Tieren aus oder durch Vermittlung fron Zwischenträgern, als welche namentlich das Putzzeug, Gefchirrteile, Decken, Stallgeräte, Stalleinrichtungsgegenständ,', Stallräume, Deichseln, Lleider des Wartepersonals usw. in Betracht kommen. Ein sehr heftiger Juck­reiz, der die kranken Tiere zum Benagen der er­krankten Hautstellen, znm Scheuern und Reibm veranlaßt, ferner Knötchen, Straften und Borken, an den erkrankten Hautstellen, Ausfall der Hian», Faltenbildung der Haut, sind die l«uptsächlichsten Kennzeii-hen der Skrankheit, die schli.'ßlich so sehr um sich greifen kann, daß ein großer Teil der Körperoberfläche kahl wird.

Die Behandlung der Räude, deren AuS- bruch der Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigm ist, hat nach Weisung eines approbierten Tier­arztes zu geschehen.

In neuester Zeit nnttde durch den Tiwarzt Dr. Stotler dreGasbehandtung mit Schwefel­dioxyd zur Heilung der Räude mit großem Er­folge angewandt. Diese Gasbehandlung ist zur Zett daS beste Hellversahven; >ts bat sich bei der Bchondlimg fron vielen tausenden fron raubefarnTen Pferden ausgezeichnet bewährt. Eine zweimalige, itmerhalb 510 Tagen durchzuführende Begasung der räudekranken Pferde, wobei das Gas etwa eine Stunde aut die Körperobersläche der räudekranven Tieve einwirtt, genügt in ben meisten Fällen zur vollständigen Heilung. Diese Gasbehandlung hat neben der Herbeiführung einer raschen Heilung

GeetchtrsaaL.

rm. Darmstadt, 24. Nov. Als Nachipiel zu dem letzten Offenbacher Spartakisten Prozeß vor dem Schwurgericht in Darmstadt sand gestern die Verhandlung gegen den damals zu sechs Jahren Zuchthaus tvntrteüten Hanl» arbeitet Adam Bauch aus Offenbach statt, der damals nach der Verkündigung des Urteils im Schwurgerichtssaale unter dem fthife: Hoch Spar­takus! eine Feldflasche, in bet die Strafgefangenen während der Verhandlung ihren Kaffee bekamen, nach dem Staatsanwatt warf, aber nur den neben diesem sitzenden Kriminalbeamten ungefährlich traf. Der Angeklagte bestveitet die böse Absicht, will die Tat vielmehr nur in bei durch dic lange Ge­richtsverhandlung ein getretenen Erregung bemm- gen haben. Das damalige und das heutige Auf­treten, wie kuch seine Vorstrafen lassen aber seine Roheit und Gewalttättgkeit ossensichllich erkennen. Er wird zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Von Interesse ist die Verhandlung gegen einen hiesigen Witt wegen Körperverletzung, der einen jungen Mann mit einem spanischen Rohr kräftig abzog, weil er an einem Maimvrgcn, als er ein in dem Hause wohnendes MLockM zur Maivrr abhvlen wollte, schon morgens gegen 6 llftr die Nachtruhe des Wittes durch Pfeifen, Spektakel, Rütteln am Tor usw. störte. Das fteispi'eckiende Schösfengettchtsutteil wurde bestätigt, da der Mann sich in berechtigter Notwehr zum Schutze seiner Nachtruhe befand und die erlaubten Granzen nicht überschritt.

ICircfoe rrnd Schule.

Lange Ferien.

-- Frankfurt a. M., 24. Nov. Infolge des BrennstosfmangelS beginnen die WfihnachtL- ferien bereite am 15. Dezember, und sie nxroen dem Vernehmen nach biS zum 15. Januar 1920, vielleicht aber auch bis 15. Februar währen.

**Kreislebrerversammlung. Lehrer Lotz-Leihgestern schreibt uns bettchttgend zu un­serem Berichi in Nr. 274: Es ist mir nicht ein­gefallen zu empsehlon, daßst a 11 der Zkriegs- und Monarchengeschichte Kulturgeschichte zu betreiben fei". Ich habe vielmehr die Meinung, daß n.ich wie vor das nationale Bewußtsein scharf beraub gearbeitet werden muß unter Ablehnung des mo­dern-schwächlichen Pazifismus.

A«nft «nd Wissenschaft.

Frankfurter Uraufführung.

Zur Uraufführung gelangte im Frankfurter Schauspiel Haus, aufs trefflichste bacgcftellt,De i Schneestur m", ein Trauerspiel in 5 Akten von Otto Zoff. Ter Autor wandelt stark in den Spuren des genialen Vorlchufers der Erxressv> nisten Gsorg Büchner, dessen sprunghafte Szcnm- führung und Art und Weise der Men scheu schckde- tung er in moderner Untprägung uachviünt; ihm fehlt aber die dramatische Eigen kraft, die mte triebhaft dahinlebenden Personen und rasch fror- übcrwehenden (8) Bildern eine wirklich tragische Handlung zusammenballt. Sein Werk hebt an wie eine Fanülientragiödie. 'von der man stärkere lyrische Töne erwartet, und gleitet über rein kinv- mäßig gestaltete Szenen in ein tos-eS Nfb^nttn- mtixr von Geschehnissen, das jede ftstcre Kristalli­sation um den gemeinsamen Mittelpunkt entbehren läßt. Ter Jrchalt? Ern genialisch veranlagter Schenkwitt, von der Sehnsucht nach Paris mrb her Minne ergriffen, vernachlässigt Frau «nd Kind und geht, nachdem er sich selbst geblenM hat, elendiglich im Schneesturm ztt Grande. Tic Ge stalten, bis ans die abgehärmte Gfcfran Eillons, sind feine Menschen von Fleisch und Btttt, ihnen eignet etwa- Schemenhaftes, Wesenloses an, es sind durchweg phatoiogisck-e Figuren.

Bei der Aufnahme des Werks übettvvg zstletzt ftarter Beifall den Widerspruch, so daß sich der Verfasser mehrmals zeigen durfte. Er dankt diesen Erfolg zum guten Telle den stimmungsvollen Büh- nenbilteni (Entwürfe von Ladung Siefrerl), der fhltreffenden Regie Richard Weicherts uno den künsllettsch reifen Leistungen txm Gerda Mül^ ler, Ebert und Taube. Herr George, die­ser hochbegabte junge Wnstler, hätte feinen Ge­neral, den Ehemann von CllvvnS Geliebter, ge­trost etwas dämpfen sollen. _______

Meteorologische Veobachtirnge« der Station Gießen.

chaftlicheri, wie Gutshandwerkern, Taglöhncr- antilien, Burschen unb Mädchen, die für Daus-, cöol'°. Stall- unb Felddienst geeignet sind, Arbeit nachnreisen. Die Grundbesitzer (große wie kleine) seien auf die Möglichfeit hin gewiesen, bei der städtischen ArbeftsnachweiSstelle ihr Personal durch landwirtscha-lliche Arbeiter ergänzen zu können.

TanzerlaubniS. Durch Verfügung des Ministeriums des Jnneni vom 28. Dezember 1918 ist an geordnet ivorden, daß mit dem Fortfall des auf das Gesetz über ben Belagerungszustand ge­gründeten allgemeinen Tanzverbote die Abhaltung öffentlicher Tanzbelustigungen wiedernach Maß­gabe der schon vor dem Kriege bestehenden Be­stimmungen und Gewohnheiten" zugelassen ist Auf Grund dieser Verfügung unb mit Rücksicht ans Artikel 229 Pol.-St.--G. wird das KreiSamt daher die Genehmigung zur Abhaltting von Tanzbelusti- gungen überhaupt nicht erteilen für Sonntag den 23. November (Totensonntag) und Donnerstag den 25. Dezember (1. L^ihnachtsseiettag). Für die Adventssonntage (30. November, 7 14. und 21. Dezember) wir» eS die Genehmigung nur an geschlossene Gesellschaften erteilen, falls die Ver­anstaltung für die Mitglieder des betreffenben Vereins beschränkt ist. Für die Weihnachtswoche wird Tanzcr.'aubniS je nach freier Wahl für Frei­tag den 26. Dezember (2. Wcihnachteseiettag) oder SamStag ben 27. Dezember erteilt werden. Für die Woche vom 28. Dezember 1919 bis 3. Januar 1920 wird Tanzerlaubnis für ben 31. Dezember ober 1. Januar erteilt werden, auch wird allgemnn

Höchste Temperatur am 24.11. ll.V, 25.11. 7.8° Slicbrigfte , . 24. 11. = 7.1', 25.11. 08*

Niederschlag 1.9 mm

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