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Berlin, 23. Dez. (WB.) Dw „B. Z." met- bet: Auf dem Bahnho: Corberha bei Halle stieß ein Personenzug mit einem Kohlenzug zusammen. Bier Reisende und zwei Eisenbahndromre sind schwer, fünf andere Personen leicht verlebt roorben.
Frühschoppen am 1. Feierlaa im Der- eiuslokal. am 2. Feiertag bei Peter Berg.
094906 Der Vorstand.
Stenographie.
*♦ Gießen, 23. De;. Die Stenioara- phen-Gesell scha ft „Gabelsberger'" uni)2X> ntenabreiUmg e. V. eröffnet ant 6. Irmuar in ihrem Unterart) t&ufale Kirchstr. 2 0 nnedrr einen AnsLngerlehcgany in t^abdüdergerscher Steno- gravhie, rourauf wir an dieser Stelle Hinweisen. (Siehe Anzeige.)
Sport.
Gießen, 24. De;. Ans dem Lvorlptatz an ba Hardt findet am 2. Wcchnachtsfeiertag, nach-- mittags 2 Uhr, ein Fußballwettspiel deS Sport-- Vereins „Merkur", Gießen IL qr^at Verein für Rasenspiele 1900 c. V II. statt
schutzverrrn Bstnrheim T. B. in Pforzheim die (fr-* laufens erteilt, 8000 Lose der ihm rar Gratsten seines Zweckes genehmigten Geldlotterie innerhalb des Freistaates Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Der- losungsplan dürfen 100 000 Äse zu je 1 Mk. ausaegeden werden. Zichungstermtn: 28. Jamun: 1920. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Znlassnngsstempei versehene Lose gelangen
stchrnrrgen der Städte n* Frankfurt usw., die das Liter weit über eine Mark mi produzieren kostet, gerade nicht ermunternd wirkt.
Am Auftrage der Ortsgruppe Gvoßen-Bufeck des Hessischen Bauernbundes.
Karl Scvwalb, Vorsitzender.
Mrchliche Nachrichten.
Israel.
Sabbatfeier, 27.
Samstag wrm. 8.
g<nig 5 25. — Dochengottesdienst: morg. 7.10,
«uhrichten des KveiScrmtes — Den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen. — Dauer iies Gesindedienstverhältnisses.
Warnung vor verzinktem Gebrau chSge schirr. Neuerdntgs soll schadhaftes i£6* uno Trinkgeschirr in Spenglereien und Repa- loturwerkslätten mit verzinktem Schwarzblech aus- «bessert werden. Speisen und (Sfe tränte, die in berart ausgebesserten Gefäßen ausbewahrt werden, können Zink in einer Menge lösen, die gesundheitsschädlich werden kann. Die Verwendung von verzinktem Schwarzblech zum Ausbessern von Eß- und Trinkgeschirren verstößt daher gegen § 12 des NohrungSmittclgesetzes. Unter HimveiL auf die Strafbestimmungen wird vor dem Verfahren ausdrücklich gewarnt.
ErwerbSlosenfürsvrge. Der m den Äusführungsbestimmungen zu 8 11 der Bestimmungen über die Gewährung von wirtschastlichen Beilnlsen an ehemalige Kriegsgefangene an gezogene Erlab des Preußischen Ministers des Innern vom 14. Juli 1919 sagt ausdrücklich, daß im Nahmen des 8 12 a. a. O. einer Auszahlung von Erwerbsloienunterstützung an Kriegsgefangene während der Dauer des achtwöchigen Urlaubs nichts enlgegensteht. 8 U der Ausführungsbestimmungen Satz 2 darf daher nur dahin verstanden werden, daß auch die Anrechnung der bereits gezahlten Gcbührniffe auf die Erwervslosenunter- stützung nur im Rahmen und nach Maßgabe des § 12 der Reichsverordnung zu erfolgen hat.
Die Backsteinblattern unter dem Echweinebestande deS Heinrich Weber III. zu Utphe sind erloschen
Dien ft nachrichten deS KreisamteS. Das Ministerium des Innern hat dem Kinder-
Bekanntmachung betr. die Entrichtung der Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1919.
Auf Grund des 8 51 der AuSführungsbestim- nnrnacn zum Umsatzfteuergesetze werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten gewerbetreibenden Personen, Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen der Fimmzamts- bezirte fUmsatzsteueramter) Gießen, Butzbach, Grünberg und Hungen aufgefordert, die vor- ßcschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag her steuerpflichtigen Entgelte vom 1. Januar bis 31. Dezember 1919 bis spätestens Ende Januar 1920 dem unterzeichneten Umsatzsteueramt schriftlich einznreichen ober die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen.
Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Dergwerksbetrieb. Die Absicht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Borliegen eines Gewerbebetriebs im Sinne des Umsatzsteuer gesetzes Angehörige freier Berufe sAerzte. Rechtsanwälte, Künstler usw.) sind nicht steuerpslickftig. Ä
Tie Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen Gegenstände aus dem eigenen Betrieb zum Selbftgebrauch oder Verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Ort und zur Zeit der Entnahme von Wieder Verkäufern bezahlt zu wer- den pflegt. .. ,
Bon der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem Satz von 5 v. T. sind diejenigen Personen usw. befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte m einem Kalendenahre nicht mehr als 3000 Mk. beträgt Sie sind daher zur Entrichtung einer Erklärung nicht verpflichtet. Eine Mitteilung an das Umsatzsteueramt über die in Anspruch genommene Steuerfreiheit ist tedoch erwünscht.
Für die Lieferung von Luxusgegenftänden besteht keine derartige Befreiung .
Die Nichteinreichung der (rrnanm<< zieht eine Ordnungsstrafe bis zu 150 Mk. nach sich
Das Umsatzsteuergefetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wnsentltch unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht, oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 20sachen Betrag der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht feftgestelU werden, so tritt Gelbitrate von 100 Mk. bis 10000Ö Mk. em. Der Versuch ift
Zur Einreichung der schriftlichen Ervarung ' sind Vordrucke zu verwenden. Stx können bet dem unterzeichneten Umsatzsteueramt bzw. der Bürgermeisterei des Wohnorts kostenlos entnommen
teuerpffichtige sind zur Anmeldung der Ent- gelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zur Erklärung nicht zugegangen sind . ___
Die Abgabe der Manina farm im übrigen durch nötigenfalls zu wiederholende Geldstrafe er Ovungen werden, unbeschadet der DeftiINis des Umsatzsteueramts, die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittlung vorzunehmen.
Gietzm. Butzbach, Srünterg, öimsen.
den 24. Dezember 1919. 14371D
Die Hess. Finanzämter (Umsatzsteuerämter).
tlb MnhksskN. bände vcchafirt.
4. Dez. Äm ynitvg mch ffriminalpolutt bei bau r Wiel irr ter Ufa* My Ägehallefi Euu :x bat!
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x, Seitengewehre, mittel, ca. 300 * roei Sasictten mit Silbep mehr wurden fleluiwen.
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Relisions - Gesellfchafi
Dez. 1919. Freitag abd. 4.10. . 8.30. Rachm. 3.30. Sabbotaus-
Am 1. Feiertag. Frflh- oeboppen Im »Ber» einSlokal".
Am 2. Feiertag. Frtlb- Rchoppen bei ©Ölt» wirr ffloeon.
Samptag, den 3. Feier' tag. abends 8 llbr: Weihnachtsfeier im „Poftkrller-.
ES wird um vollzähliges Erfctreinen gebeten.
14-83 Ter Vorttand.
Eingesan-t.
(Für Form und Inhalt öfter unter dieser Rubrik stehenden Attitel üfermmmt dir Redaktion dem Puvlrkum gegenüber ferner Lei Verantwortung.)
Großen-Buseck, 22. Dez.
In der Gießener Stadtverordnetensitzung vom aom 19. Dezember, nennt Herr Stadtv. Fourier die Handlungsweise der Bauern in Bezug auf den Milchstreik verbrecherisch. Wir meinen, daß gerade Herr Fourier und seine Partei am letzten berufen sind, über unsere Handlungsweise zu urteilen, denn wer selbst im GlaShause sitzt, soll nicht nach anderen mit Steinen werfen. Haben Herr Foutter und ixrr Beckmann, der die Bauern unersättlich nannte, auch st) scharf geurteilt, als die Bergarbeiter, Eisen-' batet er usw. streikten und damit so außen: lebenswichtige Betriebe stilleglen. Daß untere Handlungsweise keineswegs verbrecherisch roar, beweist schon, daß nicht die gesamte '.Rilchzufuhr nach Gießen gesperrt war, otevobl es leicht gewesen wäre, dies zu erreichen. Für dringende Fälle rvärc also Milch nach Gießen gekommen. Außerdem empfahl gerade Herr Fourier seinerzeit in einer Räteversammluny im Hotel Hocheld, oen Bauern zu flxetten, falls ihre berechtigten Forderungen von der Regierung nicht berücksichtigt würden.
Die Bererhtigun^ unterer Forderung auf 80 Pf. pro Liter Milch wird ieber anerkennen, der rarr ein bißchen Ahnung von der Landwirtschaft fait. Wenn z. B- wie hier in Großen-Bufeck viele ft eine Landwirte ihr Heugras zum Teil noch pachten müssen und für den Morgen 4 —500 Mk. bezahlen, so muß doch zugegeben roetben. daß der bisherige Preis zu niedrig war. Vielleicht probiert es die Stadt Gießen wie cmdeve Stdäte, auch einmal mit eigener Milchwirtschaft. Jedoch glaube ich, daß Er^-
Bekanntmachnng.
Betr.: Vorschläge von Beisitzern für den Schlichtungsausschuß der Provinz Oberhessen in Gießen, dfech 8 15 ber Verordnung vom 23. Dezember 1918 über Tarifverträge, Arbeiter- und An- gestelldenausschüsse und Schlichtung von Arbeirs- stteitigkeiten besteht der Schlichtungsausschuß: „aus je zwei ständigen uitb je einem unständigen Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer seines Bezirks. Die Landes-Zentralbehörde beruft auf Grund von Vorschlagslisten, die wirtschaftliche Bereinigungen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern eitrreichen können, die ständigen Vertreter und deren Stellvertreter. Das Hchs. Landes-Arbeitsund Wirtsch<tftsamt beabsichtigt, neben den ständigen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine größere. Anzahl von stellvertretenden laubigen Vertretern zu ernennen. Es soll dadurch den Schlichtungsausschüssen die Möglichkeit gegeben werden, etwaige Schwierigkeiten bei der Heranziehung der Beisitzer leichter belieben zp können. Tas Hess. Landes-Arbeits- und Wirt- schastsaml hat uns aufgefordert, Vorschläge nach Anhören der wirtschaftlichen Verernigtmg von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einzureichen.
Es ergeht daher an die in Betracht kommenden w irtschaftlicheu Vereinigungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Ersuchen, uns Personen namhaft zu machen, die als Beisitzer und ständige Vertreter und solche die als stellvertretende ständige Vertreter mitzuwirken geeignet und bereit sind. Den Beisitzern wird zurzeit ein Tagegeld von 7.50 Mk. dis zu 4 Stunden und 15 Mk. über 4 Stunden, bet Auswärtigen auch Fahrgeld 2. Klasse gewährt. Wegen Erhöhung der Tagegelder schweben Verhandlungen mit dem Reichsministerium der Finanzen.
Wir sehen der sofortigen Einreichung von Vorschlagslisten entgegen. 143548
Gießen, den 23. Dezember 1919.
Der Schlichtungsausschuß der Provinz Oberhessen
h Verein Rudersport Gießen1913
Y (e. V.)
1. Se»ertaa:
«orm.ll U. .£oio!ScMte‘ AbdS. SU .Hlnionberu'
iS. Feiertag: Borm.11 U. .Astoria* Abds. 8U ,AMenl'. Amleltla sgegr. 18S81 1. Weibnachtäfeicrlaa, Frühschoppen tm »Ber ctnßlotnl"; 2. Werb »ackitskeierlan, nachm. 4 Uhr. WcibnachtSfeier tm »FeltenkeUer". v,«»* Nur Miialieder u. ein geladene Gälte baden Zutritt. Der Vorstand.
Steiegr.» Betellsok
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Die Di'chenfortofselmarken 9—17 der 51. Woche werden beliefert bei:
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Die Marken können bts etnichlteßltch Samstag den 27. Dezember 1919 eingelölt werden.
Gießen, den 24. Dezember 1919. 143938
Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).
Bekanntmachung.
Die Schiedssprück« des Schlichtungsaus- Ichusses der Provinz Oberhessen in Gießen vom 13. Dezember 1919 __,x
1. in Lokmstteitiache gegen Fa. Ludwig Eioald in Nidda. .
2 Sägewerk Ruppel in Unterschmitten, 3' Sägewerk Neumann u. Kaltenhäuier, Schotten, sind von den Beteiligten anerkannt worden.
Der Schiedsspruch vom 22. November in Sachen des Arbeitnehmerverbands beä Friseur- unb Haorgewcrlres gegen den Frtseur Koch tlt vom Staatskommissar für verbindlich erklärt worden.
Gießen, den 23. Dezember 1919. 143758
Schlichtungsausschuß ber Provinz Oberhessen.
I. A.: Raab.
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