Samstag, 20. Dezember 1919
169. Jahrgang
Erstes Blatt
heil.)
Deutsche Nationalversammlung
10
:■ ein Antrag auf Vertagung vor.
öbe (So».) beantragt dazu nament-
134. Sitzung.
Berlin, 19. Dez. 1919.
Vizepräsident Lobe eröffnet die Sitzung um Uhr 20 Min.
Erne Anfrage des Abg. Kunert (Unabh.)
m. 298
lex -ietzener Injdget rridxtni taalid), außer Sonn und Ferertag«.
Bezugspreis;
Monatlich 2 Mark, xiiettel)äbrüd) 6 Mark kinlchlrebltch de« Bestellgelds- durch die Bost viertelsäbrlich 6 "Mark ausschließllch Bestellgeld. Fernsprech - Anschlüsse: für d«e fcd)nfiltitunaH2 L erlag,Geschäusstelletzl AnIchriltsiirTralUnach- iid)ifn: Lnzeiger Sletzea.
Postscheckkonto:
Sronfjurt a. M. 11686
Annahme von Anzetgea s. die Arttieeiumimec vls zuinNachmittag vorher. Stets ißt [ mm höhe für
ii.eiuenD.34mm Brette örilt r, 15 bi, auSioäitf 18 Bf., für Äektamea von 70 mm Breite 48Bs. nebft 20*/. Seiieiungfr zuidilag. Be, Ptay- ooefct’»ri’i200/ Autsckstag. Hauvtichri tleiter: Aug, Goeg. Vecaulivorltich für Politik: Aug. Goey; für de>i übrigen Teil: Dr. Reiuholü Zenz; sur den AiczecgeMect: p. Beck: säinltich in (Sieben.
Ein- und Ausfuhr erfolgen darf. Der Renhs- tomrnifsar kann ktne Befugnisie auf bie Autzcu- bmb.ls stellen übertragc'n. Tie lvsrehenden Sen* trolstelleii feilen in AußenhanbelsfLllen mngenxrn- belt werden.
Grob Thüringen.
Weimar, 19. Dez. (Wolff.) Der Dolfs- rat von Thüringen hat in seiner Heutigent Sitzung den voln Meininger Landtag in seiner Denkschrift vom 12. Dezember 1919 gestellten Bedingungen über den Eintritt MelicingenS in die thüringische Staatengemeinsdstrjt ein* mütig zugesttm nrt und beschlossen, eine Kommission einzusetzen, die die Beziehungen zum Reich regeln und neue Verhandlungen mit Preußen in die Wege leiten soll, zum Zloecke der Abtretung preugiscl>er (Gebietsteile an die thüringische Staatengeineinschaft. Durch den Beitritt Meiningens zur thnringi- scl>en Staatengemeinschaft ist rmumehr der Zusammenschluß aller thüringisclstm Gliedstaaten, mit Ausnahme von Koburg, das in Bayern aufgehen will, erfolgt.
Sche'.drmann Oberbürgermeister von Kassel.
Kassel, 19. De». Der ehunalige Ministern Präsident Pl-üchp Scheibemann ilt am Freitag von der Stabvevordnetenverstimmlung von Kasscl mit 48 Stimmen der Sozial de- mo (raten und des Zentrums »um Oben* li-ürgerm erster gewählt worden. Tie De uw traten und die Rechte gaben 38 weiße Zettel ab. ödntbe- mann ist bereits in Kassel eiugetvofferi und wird aas neue Amt am 1. Januar an treten. Er hat sich verpflichtet, auf jede ferne« politische Tätig-, Ecit, mit Ausnahme der aus seinem Mandat für die Mtionalversammlung, zu verzchicn.
Ein Attentat auf Marschall French.
London, 20. Dez. (WTB.) Haoas. Am Freitag wurde in Dublin auf den Vizekönig oon Irland, UtandxKl French ein Attentat verübt, das ihn aber nicht verletzte.
Lo n do n, 20. Dez. (WTB.) Havas Zu dem Attentat auf Marscipll French wird berichtet: -Die Angreifer waren in der Zahl von 15 bis 20 Mann. Um dem Automobü des Marschalls den Weg zu rersperren, hatten sie einen Wagen in die Straßenmitte gestellt. Als das Automobil an die versperrte Stelle kam, wurde eine wal-re Salve darauf abgegeben. Der Chauffeur tonnte aber sehr geschickt den Wagen umfahren und baoontommen. . Der Wagen, der dem Automobil des dNarfchatlS folgte, wurde durch eine Bombe fast vollständig' zerstört. Nur der Elxrusfeur blieb unverletzt. Im dritten Wagen befanden sich Soldaten, die das Sier der Angreifer emnbertcn. Wahrend einiger t knatterten beständig SdjüfTe, worin sich der m explodierender Bornlvn miidjte. — Im Unterhaus erklärte der Staatssekretär für Irland über das Attentat gegen Lord French, daß bilder einer Hecke hervor vier Bombcm geworfen ivurden und einer der Attentäter auf der Straße l'djofj. Dieser wurde von der Lord French begleiten* oen Militärestorte sofort erschossen. In seinem Besitz befanden sich zwei Revolver. Die Attentäter, die sich hinter der Hecke befanden, konnten (im slüchlen.
Natürlich müssen die Gehälter und Löhne der wirtschaftlich Schvachm bann erhöht werden und nicht etwa bloß um 40 PvozeM.
Llbg. Mumm (D.-.N) begründet sodann die Interpellation bett. Ein- und Ausfuhr: Während die gebundene Wirtschaft im Julande auch vielfach aufrecht erhalten nnrd, wo sie mtwirischaftlich ist, sind ®in> und Ausfuhr in Wirklichkeit planlos. Dentfrite Unternehmungen und Grund und Boden tommen in die Hand des Auslandes. Die Kindersterblichkeit wächst ins Ungeheure. Wir haben so viel neue Verordnungen, daß die Behörden sich selber nicht mehr äugten neu. Die Kompetenzen der Behörden sind nicht genau abgegrenzt. Gewaltige Summen sind nutzlos vertan. Es wird ärger mit jedem Ta« Will die Regierung nicht endlich gegen diese Mißstände vorgebm?
Miniiirr Schmidt: Sie (nach rechts), die Sie die (Sinnxuibcrung aus dem Osten beflogen, haben sich früher nicht gescheut, den Arbeiten' aus dem Osten men schm unwürdige Wohnungen anzubieten und sie wie das Vieh zu bc'banbcln. (Zuruf redete: Unerhört! Umualyr!) Weser die Einfuhr noch die Ausfuhr ist frei; sie stehen unter Kontrolle. Das Ernährungselend unserer Kinder entrüstet uns alle. Aber gerade Herr Mumm hat gegen jedes Friedensangebot geschrieben! Der Friede zwei Jahre früher hätte uns allen das Elend erspart. Sie wollen die Freiheit deS Handels? Nein, die Freiheit der Ausbeutung! (Lärm recksts.) Wir bemüpen uns, Futtermittel ein zu- führen. Aber soviel Privcllkredtt, wie bafür nötig ist, ist nickst auszutreiben. Herr Dr. Hugo will den freien Hairdel und will die Löhne entspreckstnid hevaufsetzen. Dann müßten wir 10 Mark Stundenlohn zahlen und dann hätten wir erst recht die Katastrophe. Die Regst-rung wird dem Volke sagen: Hier (nach rechts) sitzen die Brotoerteuerer, die aus der Konjunktur ihren Sondernutzen ziehen wollen. (Beifall bei der Ädehrt-eit, Lärm rechts.) Das deutsche Volk muß unabhängig sein von irgendeiner Jnteressencligue. Ohne die Regierung loben zu wollen, kann ich sagen, in diesem Jahve ist auf wirtschaftlichem Gebiet Ungeheuves erreicht worden. Hinter der Hilssbeveitsdraft derjenigen, die den freien Handel heute wollen, steht ein materieller Beigeschmack. (Beifall bei der Mehr-
2lus dein Ueiche.
Helfferich und der UitenuchunliSanSschnß.
Berlin, 19. (WTB.) inxt.e Untersuchungsausschuß des uarLureetttarif<nen Unter» l'uchuugs-ausschusses der stiativnalverfain mlung saßte auf u<e Beschwe rde des Staat ssek- cclörs Helsferich mit 4 gegen 2 Stimmen bei einer Stinnnenthll img der Besckstuß, wonach k Ski'dmx-dx zuruckgci viesen wird, st,weit sie sich gegen bie am 16. 9äovemi>er fefigriettee Geldstrast richtet. Gründe liegen nicht vor, die Strafe zu rmäß gcm. Tie am 17. Nvveml^r 1919 verchingle G l-Iträfe wird aufgebsbcn, da in diesem ^iixritcn Fall nicht Geldstrafe, sondern nur Zivangsltafl -nlä'sig.gewesen wäre, eine solche nachträglich aber nickst fest gesetzt nx-ricn Cann.
Berlin, 19. Dez (WTB.l Im Dolksnnrt- schastsaus'chuß der 9fatümalDctfammTung wurde der Entwurf ituer Vevordnung ü er die Außen- hande lskvn trolle nmh ten Beick lü stn ber- Reichs rate angenommen. Nach der Vetrrdnung wird der R idtewirtid-aftsrnrirteer ern'äch igt, Ausfuhr unb Waren jeder Art mit der Wirkung zu verbieten, daß nur mit <Ben?i liajmg des Reichs Lonwüssars oder der sottß yzjiÄübuea Sollen die
Eine Erklärung Lloyd George.
London, 19. Dez. (Wolfs.) Havas. Llohv George gab im Unterhaus eine Erklärung ab, worin er ausführte, daß es für bis gute Einvernehmen zwischen den Mächten sowie für bett Frieden gefährlich fei, wenn alle Besprechwigett hinsichtlich der politifd-en Probleme, bte sich auf Fiume beiieben, der Oefenttichkeit zugänglich gemacht würden. Die italienische Regierung Handl« nach bestem Wissen und Gewissen. Aber sie steho den größten Schwierigkeiten gegenüber, und etrc falsch ausgelegtes Wort der Vereinigten Staaten^ Englands oder F-rmikreidrs könnte Verwirrung Hervorrufen. Der italienische Ministerpräsident würde- eingeladen, sich binnen kurzem nach "Laris zu begeben, um mit Clemenceau zu konferieren. ES wäre jedoch unnütz, wenn Nitti sich zu Giernencenif tegeben wurde, weim er nicht mit Vollmachten ausgerüstet wäre. Hinsichllich des englische französischen Uebereinkommens er* Härte Lloyd George, daß es tmmöglich fei, die Frage von dem Standpunkt zu besvrechen, alfi ob die Vereinigten Staaten den Frieden nicht rax tifizieren würden. England hat eine solche Mög- lichkrit nie ins Auge gefaßt, lieber die russtsche Frage sagte der Mimsterprä! ident, daß die Alliierten gegenüber Rußland eine zu wartende Politik verfolgen und. mit ihm Frieden schließen werden, falls es eine be* festigte und richtige Regierung, die eine wirkliche Vertretung des russischen Volkes darstelle, eingesetzt haben wird. Für Oesterr eich haben die Alliierten alles getan, was in ihren Kräften stand, um dessen verzivei feite Lage zu erleichtern. Sie könnten nichts weiter tun, es sei beim, daß die Vereinigten Staaten mit ihren ergiebigen Hilfsquellen in dieser Angelegenheit Eurova einen großen Teil der Last ab nehmen würden. Die Unterzeichnung des Friedens mit der Türkei wurde mir deshalb hinausgeschoben, um den Vereinigten Staaten zu gestatten, ihre Entscheidung zu treffen. Die Alliierten werden nun den Frieden sobald als möglich schließen. Sie werden in dieser Frage nächstens in London ober, was noch wahrscheinliclier ist, in Paris die Besprechungen wieder anfnehmen. Wie auch die Be^ schlösse Der Vereinigten Staaten fein mögen, fei Großbritannien fest entschloßen, die Verwirklichung des Völkerbundes zu einem guten Ende zu führen, weil biefer zur Aufrechtl-rhaltung des Weltfriedens eine unbedingte Notwendigkeit sei.
liche Abstimnnmg.
Abg. Schulz- Bvomberg (T.^katl.): Wir verlangen Vertagung, weil die poovoLttorischen Angriffe des Ministers eine gründliche Aussprache erforderlich mache».
PvL.ibmt Fehrenbach macht daraus aufmerksam, daß noch weitere ministerielle Erklli- rungen zu erwarten sind.
Minister E rz be r g er: Ich mußte lannehmen, daß die Interpellanten gvofies Jnteieise an der sofortigen Bcanttvortung Ixtben. Nun sind sie aber lange nicht voll ständig erschienen. (Lärm und Zurufe von allen Seiten. Glocke des Präsidenten.) Unterlassungen der Regierung sollen nach ben Interpellanten die jetzige schlechte Lage herbeigeführt loben. Tas ist die größte Geschichtsfälschung, die je ausgesprock-en tourte. Uns selbst ernähren können wir nicht. Wir werden immer Futtermittri, Rohstoffe und Nalwungsmittel vom Auslände brauchen. Jede Regierung bat die Pflicht, regulierend in das Wirtschaftsleben einzugrrifen. Ihre Politik (nach rechts) ist leineswegs mehr staats- erlstiltend. Wir werden im nächsten Monat mit großzügigen Plänen hervortreten, besonders in der Wohnungsfrage für die Bergarbei er.
Präsident Fehrenbach erhärt, nach der Geschäftsordnung müssen bie Interpellanten jetzt bie Beantwortung beantragen, sonst seien die Interpellationen erledigt.
Abg. Schulz Bromberg) (D.-.N) hält daran fest, daß ein Vertagirngscmtrag jederzeit eingebracht iuerben kann. Er bezweistll bie Beschlußfähigkeit des Hauses.
91hg. Dr. Cohn (Unabh.) stimmt dem Präsidenten zu.
Nach weiterer Gefchastsordmmgsdebatte, die ziemlich erregt toar, beantragt Abg. Dr. Heintze (D.V.) die Bemtt Wartung der Jnterp.'llationen.
Der Antrag wird von der Rechten und einigen Unabhängigen unterstützt. Die Unterstützung reicht nicht aus Damit sind die Jnterp llationen erledigt.
Es folgen persönliche Bemerkungen der Abgg. Dr. M u m m (D.-N.) und Dr. Hugo (D. V ).
Hierauf vertagt sich das Hans. Nächste Sitzung Dienstag den 13 Januar 1920, 3 Uhr. Tagesordnung : Betriebsrätegesetz. Schluß 2ya Uhr.
Bei der Neuordnung der Gerichte wird eine Steigermiy des Volksrichterbedarfs ein» treten. Sui Ausgleich wird durch die in dem Gesetz über ben Rechtsstand in Strassack>en geplante Vorschrift emtreten, wonach der Amtsrichter bei Vergehen und Uebertrctungen bann, tovitn der Angeklagte keine Eimvendungen er liebt, ohne Zuziehung von Schössen zur Hauptoerhandlung schreiten kann. Weiter wird der Kreis brr Laien, die in der Strafrechtspflege mitwirken, beträchtlich erweitert.
Als Schöffen und Geschworene werden auch Frauen herangezogen, hauptsächlich bei der Aburteilung von Frauen und Jugendlichen. In diesem Falle sollen bei ben Amtsgerichten ein Mann und eine Frau, bei den Strafkammern ein Mami und zwei Frauen und bei den Schwurgerichten sieben Männer und fünf Frauen als Volksrichter berufen werden. Damit wird erreicht, daß bei Frauen und Jugendlickien fein endgültiger Schuldspruch gegen ben Willen der Frauen erfolgen kann. Dienstboten sollen nicht mehr vom Vol^srick^er auSgeschwsseii werden. Ebenso wird die Ausschließung des Lehrerstandes, soweit es sich mit den Ruck ichten auf die Schul- pslege vereinbaren läßt, beseitigt.
Die Auswahl der Schöffen und Geschworenen erfolgt in der bisherigen Weise. Als Vertrauenspersonen sind dabei m Zukunft auch Frauen zugelassen. Die Vertrauenspersonen sollen in gleidjer nnh gelieimer Wahl gemäljlt werden. Die Schöffen sollen nicht mehr zu 5, sondern zu 7 Sitzungstagen herangezogen werden. Die als Geschworene vorgeschlagenen Perionen sollen nicht mehr durch Mitglieder des Landgerichts einer Siebung unterzogen werden. Es sollen nicht mehr 30 Hauptgeschivorcne ausgelost und täglich aus ihnen die Bank gebildet werden, sondern es wird für die ganze Periode von vornherein durch öffentliche Losziehung eine feste Geschworenen- bank gebildet, so daß künftig für die Periode statt 30 nur 12 Personen in Anspruch genommen werden. Das Recht der Beteiligten, einen Geschworenen ohne Angabe eines Grunds abzu- lehnen, wird beseitigt und durch die Whichnung wegen Besorgnis der Befangenheit ersetzt.
Von ben sonstigen Vorschriften ist noch folgendes hervorzuhcben: Um die Staa^sanwalt- schaft in den Stand zu setzen, d«s Ermittelungs- versahren selbst burchzuführen, soll sie enger mit der Polizei verbunden werben. Einern alten Wunsch der Anwaltschaft wird dadurch entsprochen, daß bie Möglichkeit einer Bestrafung wegen Ungebühr beseitigt wirb. Schließlich wird das GerichtsverfaffwigSgesetz an bte neue Reicl)s- oerfaffung angepaßt. Ferner wird die nötige Folgerung daraus gezogen, daß nach bet Verfassung niemand zur Benutzung einer religiösen Eibesform gezwungen werden darf.
Gichemr Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhefsen
3®iUhtg$ninbbni<f ru verlaq: vrühl'fche Univ.-Such- u. Steinbruderei K. Lange. Schristleitunz. Seschäftsstelle itöruderei: Schulstr. 7.
wegen Verletzung der Immunität von unabhängigen Abgeordneten durch den Reichswehr Minister, die im Marlol)-Prozeß zur Sprackic gekommen sei, b.xintiDort€t Minister Noske: Nach dem von verbrecherischen Elemeicten verursach'en Aufstand im März d. I. ist in Wort und Schrift weiter zum Bürgerkrieg gehetzt wovden. In der „Frecheit" selbst wurde gesagt, daß sich Teile der Partei des Fragestellers der tommunistlsckzen Partei nicht ganz fern gehalten haben. (Särm und Gelächter bei den Unabhängigen.) Meine Instruktion vom 9. März d. I. («fagte: „Für ben Fall eines erneuten Aufstandes befehle ich: Der Aufstmtd ist mit allen zu Gebote stehenden Mitteln so sckmell wie möglich uiederzuschlagen. Während der Dauer des Aufstandes sind die Personen, die an dem gewallsamen Sturz der Regierung tätlich teil ne Innen, sofort sestzunehmen." (Hört, hört! tki den Unabhängigen., Dagegen sckMtzt bie Immunität nicht. Herr Henk< hat nch daraufhin auch schleunigst aus Bremen in Sicl»erheit gebracht. ^Lärm bei den Unabhängigen, 2aeben bei der Mehrheit.) Ein Befehl zur Ausstellung von Listen brr Personen, die sestzu nehmen seien, ist von mir nicht erteilt worden. Die Jnirruttion war eine militärische Maßnahme, ffli die ich allein die volle Vermitworinng habe. Die Immunität der Abicvrdneten, bie sich nicht an verbrecherischen Untemchntungen beteiligt haben, ist nickst bedroht. (Zuruf der Abg. Frau Zietz^ Unverschämter jkerl! Dummer Junge!) Darüber besteht kein Zweifel... (Zuruf der Abg. Frau Zieh: daß Sie ein Ddörder sind!) Vizepräsrbent Lobe ruft Frau Zieh zur Ordnung.) ... daß bi< gesamte Rrichsregieruug fest entschlossen ist, jeden Versuch, durch Ausstand ober Gewalttat, Frei hei! und Leben der Staatsbürger ober bie Sick,erheit der Republik zu gefährden, niedcrzuschlagen. (Beifall.)
Es folgt bie Jnterpellalron Arnstadt-Heintz« betreffmb Wirtschaf.s- und Steuerpolit.k sowie da-, unablässige und ungeheure Steigen aller Preise.
Abg. Dr. Hugo ,D. V.) begründet die Inter pellolion: Dio Regierung muß Wege find.m, um den Produktionspwz ß zu fördern. Tie Kaufkraft Ixte Jnlandsnmrlles nruß offvngclxrLen w.rien. Die Steuer Politik vernichtet unteren Jhrebit. Dic Kohlensörivrung hat sick) glückricherweie g-h'len, akr nock) nicht genug. Mit größtem 'JiadjOiud muß die Arb i ersch f darüber an g- flär. w rden, baft Aktordarb i: und der Ackjls.uicd n ag nölig sind. Uniert Er,läh.mngsbosis ist zu schwach. Am Ende des Ernttjahres müssen wie Geteei« vom Ausland fanfon um je^xm Preis. Sollen wir roei!er iilte füitf.lidien Preis enllln^en mackjen ober selllv wir eut aller Macht die Pwbuttwu fördern./
Reform des
Gerichtsversastungsgesetzes. 1
Der seit längerer Zeit vom Reichsjustiz- Ministerium augefünbigte Enttvurf einer Ge- richtsverfafsungsgesctz-Novelle, die den Vorläufer der zu crnxirtenben neuen Strafpro- zeßordnung bilden soll, ist nunmehr erschienen. Der Entwurf stellt den Anfang der in Aussicht genommenen Neuregelung der Strafgerichte und des Strafverfahrens dar. Er soll ergänzt werden durch verschiedeite Gesetze, so durch ein Gesetz über den Rechtsgang in Strafsachen, das an die Stelle der Straf- toroyfoorbnung treten soll. Das Gesetz über den Rechtsgang in Strafsachen, das sich noch im Stadium der Vorbereitung befinbet, wird, soviel bisher über seinen Inhalt verlautet, die gerichtliche Voruntersuchung beseitigen, es will ferner dem Beschuldigten und dem Verteidiger mehr als bisher eine Mitwirkung im Ermittlungsverfahren ermöglichen, und endlich will es das Eröffnungsverfahren auf Sclstvurgerichts- und Reichsgerichtssachen beschränken.. Wenn auch die V^glichkeit vorliegt, daß der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ourch andere aesetzgeberische Arbeiten, die noch nicht abgeschlossen sind, in einzelnen Punkten geändert werden muß, so iverdcn feine Gruno- züge kaum beeinträchtigt werden.
Berlin, 18. Dez. Tas Rrichsjustizmini- sterium verösfentlickst den Entwurf einer Ge- richtsverfasfungsnooelle, die ben ersten Teil bet in Aussicht genommenen Enttvürse zur Neu- vrbnung der Strafgerichte und des Strafverfahrens bilben soll. Er soll seine Er- «gänzmig fiuben in einem Gesetz über ben Rechtsweg in StvassackZen, das an die Stelle ber Strafen» ze Horb innig treten soll und in einem Einfüh- rungsgesctz. Die Gesetze seien noch in ber Aus- «nbeittmg. Das Gesetz über den Reckstsstand in Stvafsackpn wirb, soviel bishcw über seinen Inhalt verlautet, die gerichtliche Voruntersuchung beseitigen, dem Beschuldigten und dem Verteidiger eine größere Mitwir- !u n g im Ermittlungsverfahren ermöglichen und endlich das Eröifnungsverfal-ren auf die Schwurgerichts- und Reichsgerickstsfachen bcfdyränfeu. Der Entwurf sieht zunächst eine ettifachere und gleichmäßigere Gesialttlng ber Strafgerichte vor. Das Reichsgericht bleibt im bisherigen Umfang Gericht fester Instanz. Im übrigen finb ersttnstanzlickx Gerickste nur bie Amtsgerichte und die Schwur- gerickste. Die Strafkammer scheidet als Gericht erster Instanz aus. Die Urteile der Amtsgerichte sind mit ber Berufung anfechtbar, lieber die Berufung entscheidet die Straft'ammer. Die Urteile der Strafkammern und die Urtelle der Sckm»urgerichte unterliegen ber Rechtsrüge, bie künftig bie Revision Ixiäcn soll, lieber stiockstsrügen gegen die Urteile ber Sclstvurgerichte entschnbct bas Reichsgericht. Ueber 9ieckstsrügen gegen Urteile ber Strafkammer entscheipet bas Reichsgericht ober ein Oberlandesgcrickst.
Die A m tsgeri chte sind m ber Haupt Verhandlung, soweit nickst nach Ix’fonberen Vorfckniften der Amtsrickster ohne Schöffen zu entscheiden hat. mit einem Amtsrickchr und zwei Schöffen besetzt: sie enlspvechnc mit Inn ben bislierigen Sck>ösfen- Beridtfen. Bei ben bisher ausschließlich aus Be- russridstern besteh nben Strafkammern sollen lünftig in der Haupt Verhandlung zwei Berufs- ndster und drei Schöffen zusammenwiröen. Die Schwurgerichte bestehen nach wie vor aus der Ridsterbank, besetzt mit drei Berufsrichtern und aus der Gesdnvvrenenlxmf mir 12 Geschrvvrenen An der Besetzung ber Strafsenate, der Oberlandesgerichte und des Reichs- g e r i d) t e 5 wird nicksts geändert.
Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfasst im ivesentlichcn die Sachen, die bisher zur Zuständigkeit der Sdwfsengeridste gehörten, ober ben Schöffengerichten zur Berl)anblung und EirtsdZridung überwiesen werden tonnten und die bisherigen StraiTemmeriadxm. Ausgenommen sind nur bie widrigeren Preßsachen, |ür bie die bisher nur in Süddeutschlaud und Oldenburg eingeführte Zusländigtoit der S chw u r ger i ch te ans das ganze Reich aitegcbefmt wird. Andererseits werden einzelne Seertircdjen, k,v-ie Urlimibenfäll'd)ung, ftalfdjbeurhmbiiitg und Amtsuntcrschlagung, den Schavurgeridsten genommen und ben Amtsgeridsten übertragen. Im übrigen bleibt die Zuständigtleil der vom Volke hod>gehaltenen Schwurgerichte unverändert.
Den Landesjustizverwaltungen wird die Befugnis eingeräumtt, die Entscheibimg der StrafsadLU für ben Bezirk mehrerer benachbartei Amtsgerichte einem von ihnen ganz tixr teilweise zuzuweifen.
Die Strafkammern entscheiden als Gericht zweiter Instanz auf Berufung überall da, wo in erster Instanz ein Amtsgericht erkannt hat.
Tie Zuständigkeit des Reicksgerickts und ber Oberlandesgerichte zur Entscheidung über Rechtsrügen gegen Urteile ber Strafkammern wird beweglich gestaltet, so baß bas Reichsgeridst nur da einzMreteu Hot, wo seine Enlsd^idung zur Wahrung der Rechtseinh.stt geboten ist. Weiter werden bie Ol^rlandes Gerichte verpflichtet, in allen Sachen eine Entscheidung des Reichsgerichte l)erbeizuiuhren, wenn ein Ol>er- landesgericht von einer Entscliribung bte Reichsgerichts oder eines anderen Dberlanbedgeridjte abweichen will, oder tvenn es zur Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung eine Entscheidung des Reicbsgeridsts zur Wahrung ber Rechteemhell für gejoteu hält


