Ausgabe 
15.4.1919
 
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4609D

G ie ste n, den 10. April 1919.

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Mittwoch d.l«.,nackm. 3 llbr versteinern wir in der Kirchttr. eine Anzahl

ist wieder efngctroffen und billigst zu baden bei

Georg Wallenfels, Marktplatz 21. Fernspr. 942. Ev. Versand n. auswärts.

ist von Dienstag den IS. April ab nachmittags 3 Uhr geöffnet.

Privat- Handelsschule Hermes Gießen, Bahnhof etr. 60. Tel 1097. Geirr. l' M. Das neae Behaliahr beginttl

Nutzholz-Versteigerung.

Dienstag den 22. April d. I. kommen im meindewald Frankenbach, Distrikt Stärkebach Dreitrog, zur Versteigerung:

121 Eichen-Stämme mit 58,18 Fstm.

3 ErleN'Stämme mit 3,05

Der Anfang beginnt vormittags 10 Uhr Nr. 781 in der Stärkebach.

Frankenbach, den 13. April 1919.

Der Bürgermeister: Schneider.

la. LciWtNslii

f. Spengler, Uhrmacher und Feuerzeuge geeignet, emvsiebli Central-Dro­gerie, Schulitrake. **

2. grtiroiOiii.Sflttrrit ßmtimi». Selten in fioliicii bei Nidt« i^beeheßtiii.

1. Fischbach, Emil, SelterSwcg,

2. Gano, Bhil., Dammstrane,

3. «eifert. Karl, rtrofborfer Dtrahe,

4. Gräf, Vnbro., Veihgeitcrnet Weg,

5. Haas. Wllh., Blcichftrake.

6. Hanbach II., Cbr., Schüvenstraste.

Käse Verteilung.

Am Mittwoch den IG. Avril 1919 gelangt nachstehenden Geschäften flnfe zur Verteilung:

Beizende Anewahl la

Otoörlicta, bunten

Körben und Bauem'ruhen, Reiseandenken u.Geschenk- a.tikeL Heinr. Heß, * Praa Marter »trale 19.

Ausruf zuiu Eintritt in die Freiwilligen-M.-G -Eskadron u. Reiter- ESkudronS v. Moßner u Loebbeckc des Gardc- Dragoner« Regiments Nr. 23 in La n b a ch. Die M.-G- Esk. stellt ailsgebildete M.-Ä- Schützen, Fahrer und Handwerker ein, die Reiter-ESkadrons Kavalleristen und Mannschaften berittener Truppen.

Gcbührniffc: Monat! mindestens 30 Mk., tägliche Zulage von 5 Mk.

Wie nötig uns baß Vaterland braucht, ist aus den erlassenen Aufrufen bekannt.

hessischer Sarde-Vragoner-Regiment 23,

taubach (Gberhesseitz.

NciWkhr!

Donnerstag, 17. April 1919, nachm. 3 Uhr, sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die nach« stehend verzeichneten, im Grundbuche der Ge» markung Gießen den Karl Valentin Ehe« le Uten daselbst zugeschriebenen Grundstücke freiwillig versteigert werden, nämlich:

1. Flur 28 Nr. 277 = 180 qm Grabgarteu in den hintersten Schiestgärten,

2. Flur 28 Nr. 278 = 599 qm Hosreite da« selbst sKrosdorfer Straße 17),

3. Flur 20 Nr. 40 = 4700 qm Acker hinter dem Waldbrunnen,

4. Flur 28 Nr. 316 3378 qm Acker dies­seits am Grasweg. Die näheren Be- dingungen können während den Geschäfts- slunden am Ortsgericht eingesehen werden.

Gießen, 25. März 1919. 4185B

Hessisches Ortsgcricht. I. V.: Leo.

In der Generalversammlung vom IX April wurde einstimmig beschlossen, unterzeichnete Kasse in «ine solche mit beschränkter Haftpflicht umzuwandeln. Gläubiger, welche diesem Beschluß widersprechen werden aufgefordert, sich bei der Kaste zu melden.

Wiescck, den 5. April 1919.

Spar- und Darlehnskafse

eingetragene Genostenschaft mit unbeschr. Haftpflicht

Wiescck.

Votaiy-taeicliiiis der Dniversilil Rostock für S.-S. 19 goxren Ein­sendung von 55 Pf«, zu beziehen durch das Se k retariat

Freiwillige

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des Regiments 61.

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Seefisch-Berteil««g.

Am Mittwoch den 16. d. MtS. gelangen in den nachilcbcuden Geschäften Seenfche zur Ver­teilung. Tie Abgabe geschieht gegen Vorlage der alten Vcbvn^nuttcirnrie und Abgabe des Bezug»- abfchniite^ Rr. 15. Auf jeden Bezugsabschnitt ent­fällt 1 , Mund. Die Preise sind in den Geschäfte« ttuegeUnnot.

Berdttr, Webr., Babnhofstrahe,

Koch, A., Nachf., Schuistrake, Konlumverein, sämtliche Filialen, Schade & Füllgrade, Ba nhofstr^ Lnbwigstr^ Schulboi, I. M., Marktftrahc, Kleinhenn, C. G., Babnboistraste,

Hchsihtt frtikitis!

Die 2. Freiwilligeu-Batterie de» Helft- frfKtt Freikorps stellt «och gediente und un. gediente Kanoniere und Fahrer ein. Stavälk- risten, Infanteristen, M.-G.- Schützen und Fernsprecher sind ebenfalls willkommen. Auch Angehörige des Jahrgangs 1900 und 1901 gelangen zur Einstellung, wenn Eltern bezw. Dormund damit einverstanden sind.

Annahme unter bekannten üblichen Be-

(Mienen, den 14. April 1919. 4761B

Ter Oberbürgermeister (LebenSmittelamt).

Stadt. Arbeitsnachweis (Ziehen

West-Anlage 31, Teleph. 2054.

ES können eingestellt werden:

a. bei hiesigen Arbeitgebern: 3 Schneider, 12 Schuhmacher, 20 Grubenarbeiter, 5 Schreiner, 1 Bilde,einrahmer, der mit der Maschine umgehen kann. Provisivnvreifeude, 1 Wagenlackierer, drei v,immerleute, 1 Sattler. 1 Glaser, 2 Maurer, Landlanger, 1 Buchbinder, 1 Graveur, 1 jiing. Backer, 1 Holzbildhauer, 3 Weischinder nach aufwärts, 10 schwere Kriegsbeschädigte für schrift­liche Arbeiten, 1 selbständiger Elektromonteur.

Lehrlinge: 2 Slauflenie, 6 Kellner, 1 Bäcker, ein Buchbinder, 1 Bilderelnraluner, 5 Maler und Weiübmder, 2 (bravemc, 2 Gärtner, 1 Schmied, 2 Schreiner, 1 Seiler, 2 Tapezierer und Polsterer, 2 Drucker, 3 Setzer, 1 Glaser.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 20 landw. Knech'.e ».Arbeiter, 120 (tzrubenarbetter. 2 Schub- wacher, 9 Schreiner, 4 Schneider, 3 Steinhauer, 3 - tahlgraveure, 1 Wiege ueister (Kriegsbeschch digten, 1 Uhrmacher, 80 Steinbruch- und Erdar­beiter, 1 Stellmacher, 1 Heizer, 1 Schmied, l Fri­seur, 1 Kellnertehrling, 2 Buchbinderlehrlinge, 1 Darmsortierer.

KlmsWilliische FaWnlk lZießn, Staatlich anerkannte Unternditsanstalt für junge Leute männlichen tmb weiblichen Geschlechts.

Tas neue Schuljahr unserer Anstalt beginnt Mittwoch den 30. April l. .3-, nach mittags 2 Uhr, ju welcher Zeit sich alle Schiller und Schülerinnen in dem Kausmännuchen Verrinshmise Nord-Anlage 15 einzufnioen haben.

Anmeldungen unter Schüler und Schülerinnen werden Mittwoch den April, nach­mittags van 57 Uhr, im Schulstause Norv- Anlaqe 15 entgegen genommen

Tie Anstalt gliedert sich in eine Unter-, Mittel- und Oberstufe, von denen jede 3 Parallel llassen umfaßt. Neu eintretendc Schuler unt> Schülerinnen >oerdm in der Regel der 3. Klafsc übenvieien. .Wunen sie aber durch eine Prüfung den Nachweis erbringen, daß sie befMiigt itnb, in einer höheren Klasse mittommen zu fönnrn, so werden sie in eine 2. oder gar 1. Klape em

Tie Pstichtsächer der Anstalt sind: Einsachr doppelte und amerikanische Buchführung, Wechsel lehre, Handclslefae, Bürgerkutrde, Rechnen. Deutsch, Korrespondenz, Schönschreibm, foanbfW geographie, Warenkunde und >t'urzschrrst. Tie Wahlfächer sind: Französisch, Englisch und Ma­schinenschreiben. Ä m .

Ter Unterricht findet an ie 2 Nachmittagen von 2 bis 5 Uhr statt. ,

Ter Besuch der Anstalt befreit btc schul pittch tigen Schüler vom Besuche der allgemeinen Fori- bildungssdntle: schulpflichtig sind alle aus bet Volksschule entlassenen sutaben, sowie bte Schüler höherer Lehranstalten, die nach vollendetem 14. Le bcnsjahre austreten, ohne ein Fahr der Ober« Tertia angehört zu haben. r

Tas Schulgeld beträgt für die Pflichtfächer 40 Mk, für die Wahlfächer Französisch und Englisch je 20 Mk., für Maschinenschreiben 5 Mk.

Vergebung von Ltipendien.

Aus der Jubiläitms-Stipendieu-Stiftung zu Ehren der 25jübrigen Negierung des Grvstherzvgs Ludwig III. sind für das Jahr 1919 als Beihilfe zu den Kosten der Ausbildung auf einer höheren Btldungsanstalt 3 Stipendien von je 400 Mark an 3 junge Leute, und zwar nuS jede der 3 Pro-- v-mzen einen, zu vergeben.

Tas Stipendium kann aus drei Jahre ausge­dehnt werden: es können jedoch nur Angehörige ioldjer Gemeinden berücksichtig: n>erden, die Bei­träge zu dieser Stiftung geleistet habön.

Drernach berechiigte und befähigte junge Män­ner, die zum Ztvecke ihrer Ausbildung eine höhere Bildung^anstalt besuchen oder besuchen nm len und sich um das Stipendium zu bewerben beabsichtigen, sind eingeladen, ilwe Gr-suckx durch ihre betreffende' Bürgermeisterei an den Oberbürgermeister der 5>auptst-adt ihrer Prvpin-, also aus Orten der Provinz Starkenburg an den Oberbürgermeister der Stadt Tarmstadt, aus RI>einhessen an den Oberbürgerntcis'.er der Stadt Mainz, ane> Ober­hessen an den Oberbürgermeisder der Stadt Gießen bis längstens zum 10. Mai ds. Js.

gelangen zu lassen.

An Zeugmisen sind den Gesuchen beizulegen:

1. ein behördlich beglaubigtes Vermögens- -engnis,

2. eine behördlich: Bescheinigung, daß und wo Gestuk/ eller studiert,

3. das Maturitäis- bzw. Schulabgangszeugnts, 4 ein Führungs-(Leumnnds-)Zeugnis.

Außerdem ist der N«l)weis zu erbringen, daß der Gesuchsteller in Hessen gstwren, bzw. hessischer Staatsang.'höriger ist. n w

Gießen, Mainz, Tamtfftin, 9. Apnl 1919. Tas Kuratorium:

Keller Dr. ^ütb

Oberbürgermeister. Bürgermeister.

Dr. Glässing

ObiN- germcister. 4/57B

____________________Die Echnlkammiffton.

GmerblifheFlirtbilSWWk

Str Uttterdthf itjioBf lioiM htn 28. üttril, Neuanmeldungen müssen bis zum 26. April schriftlich vorlieaen. Anmeldebogen sind beim Hausverwalter der Gewerbeschule abzuholen und sind nusqefüGt daselbst abzugeben. Die Zuteilung zu den Klasse« erfolgt durch Karte von der Schulleitung. Der Besuch befreit von der allgemeinen Fortbildungsschule. Bei genügender Beteiligung werden Klassen für

Maschinenzeichnen, graphisches und kunstgewerblichesIeichnen eingerichtet.

Prof. Dr. Krausmüller

Vorsitzender de; Aufsichtsrates. ««--»V

Absperrung der Gasliefernng.

Der anhaltende Kohlenmangel infolge des Streiks im Ruhrgebiet zwingt uns bis auf wei- teres die Gasab<zabe von l'/r Uhr nachmittags bis 6 Uhr abends und von 10'/, Uhr abends bis 6 Uhr früch durch Druckverminderung einzu­schränken

Während der Sperrzeit ist streng darauf zu achten, daß sämtliche Gashähnc vollständig ge» schMssen gehalten werden, um zu verhindem, dast Gas aus der Leitung ausströmen kann: denn während der Sperrzeit werden zur Verhütung von Unglückssällen die Gasleitungen unter leich­tem! Truck gehalten, so dah sich auch während der Sperrstunden in jeder Leitung noch etwas GaS befindet.

Die Sperrung der Gaslieferung ist nur eine vorübergehende Vorsichtsmahnahme zum Strecken des vorhandenen kleinen stphlenvorrats; sie wird aufgehoben werden, sobald das Gaswerk wieder ausretchend mit Kohlen versorgt wird.

Es liegt im Interesse sämtlicher GaSverbraucher, daß während der SperrzeilGasuichtenluommenwird, weil die Gefahr einer gänzlichen Stillegung des Gaswerks droht. Strengste Sparsamkeit im Verbrauch von Gas ist dringend geboten. Ein Gasverbrauch während der Sperrzeit hat ohne weiteres Gasentziehung unter Fortnahme des Gasmessers zur Folge.

Gießen, den 14. April 1919. 4759B

Stadt. Gas- und Wasserwerk Giehen: S t e d i n g.

Behördliche Anzeigen.

Bekanntmachung, ftad>itejenbe Bekanntmachung bringe ich hier- mtt zur öffentlichen ftciinmie.

Giehen, d u 14. Avril 1919. 47808

Ker Oberbürgermeister. I.V.: Krenzien.

vekanutmamung

BettefTenb: deüibcreuiigiaie in Ker Gemar Lung Wieieck.

Nachdem die i^-berecraflttrgi tn der Gcmvr ttntg Wieseck endtzültig bcftlief at und ber Se ginn der ÖtfbbcrerniainigÄatbciien vom Hess. Qru deSeenül7rm g»samt, Abteilung für Landwirtschaft, cmgvrdnel worden ist, lade ich hiermit sämtlich beteilig en Grundeigcmtünter zu der in ixt Gcmäst- beit des Art. 16 Feldberc vcigunysgesc des Tonuerslag den 17. tlpiU, nachm. 1 Uhr, im So-cke des Go ckoirtS Wilhelm Dvrfeld zu Wieieck ra'tfinbenben Versammlung ein

Tie Deciammlung hat:

1. bariixr zu befciÄivfjen, wie btc Feldbereich

K-.os-en auf^ebcacht werden sollen, ob Ausickrlag aus den Flächmyel^ll oder den Abi<t^su>.g:wert ber Grund ücke ober abg selben von dem tn Art. 20 des Foldbe oeruigirngsgesetzeS bc^nrfjtnetcn Fall, durch BiL-u guck» Verkauf vo Ma fcgiwtbftikHen, soiE ferner, ob b.e Beiträge nach Beoärs- chs erhoben, oder ob bic Sboiten durch Kapt- talauftuchme ausgebrocht iverden sollen:

3. die zur Vollzugslommijs ont zu berufenden a-1 forrfbäribigeu und deren Stellvertreter, sonst: ein jUliig'icb des Schicl^yerichts und beifat StedtF-ttnier (Art. 35 Gcf.) M wäh­len. Ausserdem förnwn Wünsche und An­träge feuend der öcletilgten vorgebracht und brr am werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende betellrgte Grundeigentümer eine Stimme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist. Die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Meltrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich. Beteiligter Grundeigen­tümer im Sinne des FeldbereinigamgSgrsetzes ist, wer im Grundbuch als (Eigentümer ein getragen ist Der Inhaber einer erblichen Seihe wird dem Eigen­tümer ber Grundstücke gleichgestellt. Wenn rin hier nach beteiligter Grundeigentümer ober bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, ber Aufent­halt ber Beteiligten unbekannt ist ober diese sich außerhalb bes Deutschen Reichs aushalten, so ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, insofern er sich durch eine entftnxrirnrbe Bescheinigung des Ortsfferichls als solcher auslveist.

Ist unbekannt ober ungewiß, wer beteiligt ist. so Habet bic Vorschrift des § 1913 bes Bürgerlichen Gesetzbuck>es cntsprechenbe Anweuduna.

Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Mann nicht der Zuscimmung der Frau. Gehört ein Grundstück zum ringebrachten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Einwilligung deS Mannes.

Vertreter von beteiligten Grundeigentümern haben gehörige Vollmachten borwiegen.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zustande, so hat:

zu 1. Die VoNzugSkommission die erforderlichen Beschlüsse #u fassen und

zu 2. Die LandeSkommission die Sachverstän- ' diaen und Schiedsrichter zu ernennen.

Zuglerch fordere ich die auherhalb Wieseck wohnenden beteiligten Grundeigentümer (Aus­märker) auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Wieseck wohnenden Bevollmächtigten zu be» stellrm, da eine weitere besondere Zuschrift im Lause bcs FeldbereinigungsversahrenS an sie nicht mehr erfolgt.

Friedberg, den 27. Mürz 1919.

Der Hess. Felbbereinigungskommissär» S ch n i t t s P a h n, R:gierungsrat.

ES suchen Arbeit: 4 Bäcker, 7 Schrntsctzer und Luchbc ucker, Kaufleute, Schreiber und Ncifende, 1 Autoschlosser. 1 Kost, 6 Kellner. Backer. HauS- burschen nnb AuSläuier, 3 Eisen- u. ^b.'tnlldreher, üMaurer,Masch1neufchlosser,Bauschlosier,3Mecha' niker. 1 Sortiermeister, 1 Schäfer, 1 Buchbinder, 3 Gäriner. 1 Polsteter, 2 Sattler, 1 Muller, ein Maler, 1 Anstreicher, Tapezierer, Weihbinder, Arbeiter, 1 Forstbeamter, 5 Spengler und Jnital- Inteurc, 2 Kraftfahrer, 1 Heizer, 1 Dekorateur, 1 («eometer II. Klasse, 2 Drogisten. 3 Schmiede.

1 Melker, 1 Maschinenbauer. 4 Hoch- u. Tiesvau- tedmifer, 1 Werkzeugschlosser, 1 HilfSmonteur, 2 Schweizer. 1 Bankbeamicr, 1 Motorschlofler, 1 Steiniueiz, 1 Schweinemetster und Biehsütterer, 1 Monteur. 3@iubennrbeiter, 1 geprüfter Hetzer, 1 Oberschweizer, 1 Melker, 1 Friseur, 3 Molkerei- vermalter und 'Gehilfen, Schlosser, 1 Wagner.

Lehrlinge: 3 Kaufleute. 4 Schreiber, 20 Schlosser, 2 Elckiriker, 2 Mechaniker, 8 Schuhmacher, zwei Koudlroreu. 5 1),ebner, 1 Svcualer u Jnstallaieur, 2 Friseure. 1 Schmied, 1 Bäcker, 1 Koch, 1 Uhr­macher. 1 Sattler.

Weibliche Abteilung:

Bei hiesigen Arbeitgebern können eingrsieNt werden: 1 besserem Hausmädchen, 2 Köchinnen, 2 Näherinnen, 1 Waschfrau, 1 Kindcrsräulein, 1 Bü­fettfräulein, 1 eins. Stütze, Dienstmädchen, Kauf- srauen, 1 Frau vom Lande für Garienarbelt gegen Bezahlung und freie Wohn^ 4 Lehrmäd­chen. Piltzfrauen für Schulen.

Bei auswärtigen Arbeitgebern könne« einac- stellt werden: 0 landw. Dienstmädchen, Dienst­mädchen, Hausmädchen, 1 Köchin.

ES suchen Arbeit: Bureaugehilfinnen. Steno­typistinnen, Verkäuferinnen, 1 Biblioiheksgebilfin, 1 Friseuse, eine Flickerin. 4774B

ßinfteiliing dcS ßcsocrhrandis unD 6er klelinschei! Srleuditanfl.

Auf Grund der Bundesratsvcrortzmuns über die Errichtung von Preisprüfungsslcllen unb die Bersvrgungsregriung vom 25. September unb 4. November 1915 wird zwecks Ersparnis von Brennstoffen solsendcs bestimmt:

1. In allen öffentlichen Lokalen, Klub- und Ver­sammlungsräumen, Theatern, Lichifvielbausent und skouz'rträumen ist ber Verbrauch von GaS und elettrifd)cm Licht nach 9 Uhr abends verboten.

2. In der Zeit von lOVz Uhr abends bis 6 Ufa früh unb nadtniittaoS von V/$ bis 6 Uhr abends darf kein Gas der Leitung entnommen unb kein elektrisches Licht gebrannt werden.

3. Reklamebeleuchtung, Schaufenster- und Außen­beleuchtung von Läden, Geschäften und öffent­lichen Lokalen ist verboten.

Gaszimmcrheiz- und Gasbadeöfen sowie Gaswarmwasseranlagm dürfen nicht in Be­nutzung genommen werben.

In allen öffentlicknm Lokalen, Klub- unb Versammlungsräumen ist bie Beleuchtung so­weit rinzuschränken, baß gewöhnliche Truck­schrift nach eben gelesen loerfan kann.

In Hotels unb Speisewirtsck'iaf.en dürfen die 5peilen nicht auf dem Gas'herd zuöereitet kverden.

In einer Haushaltung darf der Verbrauch an Gas monatlich 40 cbm nickst übersteigen.

4. In besonders bringenden Fällen können auch Ausnahmen von Vorstellendem zugelassen wer­ben. Eingehenb begründete schriftliche Anträge finb an bic Direktion bes Gas- unb Wasser­werks bzw. bes Elektrizitätswerks zu richten.

5. Mit schweren Gelbstrasen wirb bestraft, wer den erlassenen Verorbnungen zuwider handelt, auherbem wirb die Fortnahme des Messers an- geordnet.

L. Diese Verordnung tritt Jofort in Kraft. Die Verordnung vom 14. März b. I. wird aufge­hoben.

G i i & e n, ben 14. April 1919. 47588

Der Oberbürgermeister. I. V.: Krenzien.

Der Verkauf Deo KäfeS erfolgt nur gegen Vor­lage der Lebensmittelkarte und Abgabe des Be- zugöabfchnitteo Sri. 2. Auf jeden Abistnill entfällt I ein halber Knie zum Preise von 45 Pfennig.

Die Kleinhändler haben die eingegangenen Be- zugSabschnitte bis 20. Avril 1019 dem ^städt. Lebensmittelamt, filmmer 12, objuUefct«.

Giesten. den 14. Avril 1919. 4762B

Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).