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Zreitag, 11. Juli 1919
Zweites Blatt
Siebener Anzeiger (SenerabAnzeiger sör Gderhefiev)
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Mchfte Sitzung: Tonnerstag 3 Uhr. fassungsentwurf.
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wüßte und nichts verstünde. , _ . _
und doch fühlte sie sich wieder zu ihr hingezoaen. Es war ein eigentümliches Gemisch von rücksichtsloser Offenheit und strenger Gerechtigkeit in dieser Professorin, und Ragna hatte unter dieser derben, sicheren, fast eisernen Hand schon so vieles gelernt, was ihr bisher im Leben noch völlig fremd gewesen: Arbeiten und für andere zu leben. Aber wie schwer das war, täglich unter neuen Demütigungen zu atmen und immer mit dem Geiühl, daß ihre Leistungen, die ihr, ach, so unsagbar schwer wurden, eigenllich kaum nenncnstoert waren. Sie fing sich die Kinder, die wie die Wilden her- umtollten und sich heftig sträubten, an den Kaffcc- tisch zurückzukehren, mit Geerds Hilfe endlich ctn und übergab sie Males Obhut, die recht mißmutig dreinschaute, denn es war von Wassersahren die Rede und Male hatte durchaus kein Zutrauen zu
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„Bewundern Sie lieber seine Frechheit, licb- id Fräulein, Frechheit, sage ich. Denken Sie nur, ,tir, nachdem ich ihm rundheraus erklärt habe, et brauche nie auf Gunhild zu rechnen, da wir * niemals einem Manne ohne Vermögen wie $ es ist, anvertrauen würden, hatte der Mensch
Unverfrorenheit, zu sagen: „Tas tut nichts, [hterfte Mama, das kann ja noch alles kommen iti) ich kann warten."
Arne und Ragna lachten, aber die Professorin iii:f erzürnt: „Und das Tollste dabei ist, daß ich nicht mal böse sein kann. Lade ich ihn nicht Ittt,' Jo kommt er mit der harmlosesten Miene tu der Welt von selbst; lasse ich ihn abweisen, W schreibt er mir einen rührenden Bries und verbricht treuherzig, bald wieder zu kommen; gehen ir ins Konzert, ins Theater, oder in Gesellschaft, rmer ist Below da und wenn wir noch so sorgsam
|*ikoc Vergnügungspläne geheimhalten."
„Dem Manne müssen wir helfen," flüsterte kvktor Lorenzen seinem reizenden Gegenüber zu nb in seinen ernsten, großen, blauen Augen ützte es schalkhaft auf.
„Bitte, nicht tuscheln, Arne, das kann ich :achaus nicht vertragen. Fräulein Svendburg, Neu Sie sich nicht mal nach den Kindern um» I öM — ich glaube, die liegen schon im Wasser, öiHrend wir hier klug reden."
1. Ragna stand erschrocken auf. Wie schon tau- Vl onial, hatte sie auch heute wieder ihre Pflicht pnäunrt. O, daß sie es nicht fassen, nicht be- Iju01 ^ntnlc- daß sie, die Hochgeborene, noch «M mal gleichberechtigt war mit der Frau, die
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** Beltershain, 9. Juli. Hier
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Bürgermeister Magel, in Ettingshausen Bürgermeister Keil wieoerg-'wählt, in Reiskirchen dagegen wurde der Maurermeister Launs-
dem nassen Element.
„Kinderkens, jloobt mir, bet Wasser hat kecne Balken nich" sagte sie zu Peter und den Kleinen, die ihr frech, ob ihrer Angst ins Gesicht lachten. Endlich war auch diese wichtige Frage eittfdjiebeit unb bk Gesellschaft verteilte sich in kleine Boote.
„Arne, sei so freundlich und steh' Fräulein Svendburg in der Beaufsichtigung der Zwillinge bei", kommandierte die Frau Professor, ihre beiden kleinen Mädchen in das Boot hebend, in dem schon Doktor Arne Lorenzen stand und, forschend zu Ragna herüberblickte, ob sie wohl seiner Aut- forderung, mit ihm zu fahren, nachkommen würde.
Ragna mußte wohl ober übel in das Boot steigen, in welches sich soeben auch stürmisch Geerd ^"^Nichts ^a, mein Junge," sagte Frau Therese gutmütig spottend, ,„bu nimmst Müttern, Male und bat Peter unter deinen großen Schutz und du.
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pach neu gewählt.
’eb. Busenb 0 rn, 7. Juli. Zum Bürgermeister wurde der Landwirt Friedrick) Gebhardt einstimmig gewählt. Der bisherige Bürger- meister Adam hatte auf eine Wiedenvahl verzichtet. ,
z. Crainfeld, 7. Juli. Bei der gelingen Beigeordnetenwahl wurde der bisherige Beigeordnete Hch. Reh berge r mit 180 Stimmen wiedergewahlt. Der Gegenkandidat Karl Schmalbach II. erhielt nur 60 Stimmern
deutsche Nationalversammlung.
3. Sitzung am 9. Juli.
Weimar, den 9. Juli-
Präsident Fahrenbach eröffnet die neue Sitzung um 3 Uhr 25 Minuten.
Die erste Beratung der
Steuervorlagen
wird fortgesetzt.
Abg. Graf v. P 0 s a d 0 w s k y (D. 5t) äußert Zweifel, ob die Nationalversammlung überhaupt der zutreffende Ort für die Beratung von Steuer- Vorlagen «ist. Sie sollte sich doch ursprünglich mir mit ber Verfassung beschäftigen und bann nur Wahlen ausschreiben. Das deutsche Volk hat ungeheure Lasten laufzubringen, die seine Lage noch verschlimmern. Am wenigsten erträglich geht es zweifellos den B c a m t e n. Deshalb mutz bis zur Senkung der Lebensmittelpreise mindestens eine vorläufige .Gehaltsaufbesserung stattfinden. Die Anal- lierung ber Kriegsanleihe ist ein völlig ungangbarer Weg. Darin stimmen wir mit dem Finanz- Minister überein. Die Vermehrung des Vermögens durch Fleiß unb Sparsamkeit ist dem Kriegsgewinn nicht ohne weiteres glrichzusetzen. Eine Klärung in diesem Sinne würde weite Kreise beruhigen. Vor allem fordere ich von der Regierung eine Nachkontrolle und Statistik der Ausgaben ber Arbeiterund Soldatenräte.
Finanzminister Erzberger: Sämtliche Redner bekundeten den ernsten Willen, an ber Sanierung der Finanzen mitzuarbeiten. Mein Urteil über Helfserich war nicht nur gerecht, sondern äußerst milde. Helfferich hat sich jeher ordentlichen
so unnachsichtig ihre Fehler rügte, die ihr so ost! Lorenzen," rief sie ihrem Manne befehlend zu, schon rund heraus erklärt batte, daß sie nichts „fährst mit dem Herrn Referendar, Gunhild und Sie haßte diese Frau, 1 Dagmar."
Artikel 1L T« Okkupierunsstrappen dürfen sich zu militärischen Zwecken aller bestehenden Telegraphen- und Telephoneinrichtungen bedienen.
Tie Besetzungstruppen üben gleichfalls weitem hin die Installierung militärischer Telegraphen und Tel-eipbvnlinien, Funkspruchstationcn nnb aller ähnlichen Verkehrsmittel aus, die ihnen erfordcr lich scheinen Zu diesem Zwecke dürfen sie vorbehaltlich ber Zustimmung des Hohen Ausschusses jeden beliebigen öffentlichen ober privaten Ort betreten und besetzen
Das Personal des öffentlichen Telegraphen unb Telephondienstes hat den Befehlen, die ihm von dem Höchstkommandierenden der alliierten unb assoziierten Truppen zu militärischen Zrvecken er teilt werden, weiter Folge zu leisten, Telegramme und Briefschaften von den oder für die alliierten und assoziiertm Behörden und von dem oder für den Hohen Ausschuß sowie Telegramme unb Bries schäften amtlicher diatur gehen allen anderen Mite teil im gen vop unb werden kostenfrei beför d er t Tie alliierten und assoziierten Behörden, sind berechtigt, die Reihenfolge der Uebermittlung solcher Mitteilungen nackjzuprüfen.
Ohne vorherige Zustimmung der alliierten und assoziierten Mllitärbehörden darf keine Station für drahtlose Telegraphie von den Behörden oder Einwohnern ber besetzten Gebiete errichtet werben.
Artikel 12. Die Po stbeamten haben allen Befehlen, die ihnen von bem Höchstkommcmdierenden der alliierten und assoziierten Truppen ober von feinem Vertreter zu militärischen Zwecken erteilt werben, Folge zu leisten. Die Staatspost arbeitet unter Leitung ber deutschen Behörden weiter, ohne daß jedoch dadurch dem von den Be- setzungstruppen eingerichteten mllitärischen Post- dienst Eintrag geschehen darf. Die Besetzungstrup- ttxm find zur Benutzung aller bestehenden Post- straßen für militärische Bedürfnisse berechtigt.
Die genormten Truppen sind ferner berechtigt, auf sämtlichen bestehenden Postlinien Postwagen mit allem erforderlichen Personal fahren zu lassen.
Die deutsche Regierung hat kostenlos die bei feinen Postämtern von den Besetzungstruppen und dem Hohen Ausschuß ober für die Brietzungstpupt- den unb den Hohen Ausschuß eingelicferten Briefe Gmb Pakete zu befördern unb haftet für den Wert toller tiiul der Post verlorenen oder gestohlenen Briefe und Pakete.
Artikel 13. Der Hohe Ausschuß ist befugt, so oft er eä für nötig hält, den Belagerungszustand ganz ober teilweise über bas Gebiet zu vec- bängen. .Auf Grund einer solchen Erklärung des Belagerungszustandes erhalten die Mllitärbehörden die im Reichsgesetz vom 30. Mai 1892 erwähnten Befugnisse.
Ich dringenden Fallen, wenn die öffentliche Ordnung in einem Bezirk gestört oder bedroht ist, dürfen die örtlichen Mllitärbehörden sämtliche zur Wiederherstellung der Ordnung erforderlichen Maßnahmen treffen. In solchen Fällen haben die Mllitärbehörden dem Hohen Ausschuß übet die in Frage stehenden Tatsachen Rechnung obliegen.
fettarm erbost, „so zu reden, es ist unpassend unb unkindlich." , .
„Aber Zuckermutterken," rief Geerd beteuernd. Males erneutes Kreischen machte ihn veritummen.
„Kehr um," gebot die Professorin, „mir ist durch die Unverständlichkeit deines Vaters wirklich das Wasserfahren vergangen."
Peter heulte vor Schmerz und Male vor Freude laut auf. als das Boot wendete und Frau Therese im Geiste die Strafreben znrechtlegte, die sie ihrem Gatten zugedacht batte.
Unterdes glitten die beiden Boote über die köstliche blaue Wasserfläche, vorüber an den stillen, grünen Inseln, wo das Schilf leise flüsterte und tausend bunte Blumen im Sonnenglanze flimmerten. Doktor Lorenzen hatte für die kleinen Mädchen, die etwas furchtsam auf dem Wasser waren, eine Menge schimmernder Wasserrosen gepflückt. Sic saßen nun bei dem alten Schiffer, der das Boot führte und machten lange Ketten von den Stielen, unb Franze versuchte sogar, bic iveißew Blüten mit den goldschimmernden Kelchen zu einem Kranze zu vereinen. Arne Lorenzen aber saß Ragna gegenüber unb schaute ihr tief unb innig in die ernsten, traurigen Augen unb sagte leise.
.Laben Sie wirklich so wenig Vertrauen zu mir, baß Sie mir nicht sagen können, was Sie drückt? Ich sehe es ja feit Wochen in federn Ihrer Züge, daß das Leben, welches Sie im Hause meines Bruders führen, für Sie unerträglich ist, und dock) weisen Sie alle meine woUgemeinten Ratschlag zurück. Tie Stellung, die Sie einnehmen, na • >r nicht für Sie — Ihre Kmntnisse und Fäbmlcrte.' liegen auf einem andern Gebiet, als dem für Haus unb Familie, Sic müssen hinaus in die Welt, in den Kampf des Lebens."
,Zck stche mitten darin, bester Doktor, l»ehr als ich ertragen kann."
(Forlsetzung folgt)
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Ter Professor nickte seiner Gattin löchelnb zu — sie sah auch noch, wie er seine Tochter in das Boot hob, bann aber wurde ihre Aufmerksamkeit durch Male, die bei dem geringsten Schaukeln des Bootes laut freifebte, unb durch Peter in Anspruch genommen, der wie toll nach den langen Weiden- ruten ins Wasser griff und vor Vergnügen brüllte, wenn der kleine Kahn dadurch in bedenkliche Schwankungen geriet. Als sie aber schon ein beträchtliches Stück vom Ufer entfernt waren, sagte Geerd ein klein wenig boshaft:
„Wenn mich meine 22jährigen Dummen - jungmaugen nicht ganz täuschen, ist unser guter Alter nicht mitgefahren."
,^unge, red' nur keinen Blödsinn," rief die Professorin aufgebracht.
„Süße Mutter," sagte Geerd unb sah sie mit unglaublich lecken Augen an, „sei doch mebt böse, unser Alter hat das Herz auf dem rechten Fleck, da ließ er die jungen Leute allein."
Frau Therese stöhnte leise auf. Wirklich, Geerd hatte recht. Herr Professor Lorenzen spazierte gemächlich am Ufer entlang unb las in einem mll- gebrachten Buche, und das kleine Boot, das den Referendar unb ihre Töchter barg, die sie um jeden Preis vor diesem „©roherer" schützen wollte, schaukelte in weiter Ferne tanzend auf den blauen Wellen, und sie konnte nichts tun, <lls sich in das Unabänderliche fügen.
„Tos war ein Kapitalstreich von dem Alten", sagte Geerd unb griff nach ^Peters struppigen Haaren, um ihn so vor einem Sturz in die Havel zu bewahren. „Dafür komme ich ihm nachher einen Ganzen."
„Du solltest dich schämen," Mgte die Pro-
Steucrgesetzgebaug, namentlich ber Kriegsgewinnsteuer widersetzt. Nach dem grundlegenden Gesetz ist die verfassungsgebende Nalronal. manmt' lling berufen, dringende Reichögesetze zu lachst eßen Das dringendste aber ist die Sanierung unserer Finanzen. Gemme Unterlagen für bic Schätzung des CMamtbebarfd wird nächste Woche in einer Denkschrift vvrgclegt werden. Ter Friedenewertrag schafft ganz neue Verhältnisse in der Struktur Deutschlands. Er wird ganz anders wirken, a!? die je m gen glauben, die ihn uns aufgezwitngen haben. Aus dem jetzigen Frieden, ter nicht dauern ruirb, wird herein ft der deutsche Nationalstaat erstehen. In dieser Richtung wird auch der Finanzminister wir tert. Die Steuerflucht tst nicht eine Folge der Revolution, wie Gras Posabow^kN bel-auvtet hot . es.sind dw besitzenden Kreise, die die Revolution benutzen, um vor der Steuer auszukneiftn. T«c besitzenden Klassen haben dadurch ihrer Vnterlcmrt.-- liebe ein äußerst trauriges Zeichen ausgestellt. >Lebhafter Beifall links.) Zum Kapitel Sparsamkeit nur eins: Für sozialisierte Betriebe bin ich als Finanzminister nicht in ber Sage, Zuschüsse aus den Mitteln der Allgcmemhrit zu geben. Wenn die Post z. B. so teuer arbeitet, daß sie für 1918 mit einem Defizit von 500 Millionen abschließ 1, so muß eben baZ Publikum mel>r zahlen. Di- Gehälter der Postbeamten sind keinesivegs zu fach, welleren Forderungen aber entgegenzukommen ist undenkbar, beim das wäre chic Schraube ohne Ende. Tie einzige Abhllfe liegt in der systemati ■ scheu Preissenkung, unb zwar nicht nur für Lebensmittel, sondern auch in erster Linie für Kleidung und Schuhe. Das wird und das muß geschehen! (Beifall.)
Aba. Wurm (Unabfal: Von bem Grift bet neuen Zeit ist in biefer Vorlage auch nicht die Spur zu finden. Helfen kann uns nur eine So-ichi fierung im Sinne von Marx unb Engels, also ernt Sozialisierung, die wirklich der Mlgeincinheit zu gute kommt. Geschieht das, bgim witd auch füi bic Arbritermasse bas Wort gelten: 9lrbeiten unb nicht verzweifeln!
Abg. B e ck e r - H e s s e n (D. Bp.): Die Kritik die Herr Erzberger an der Amtsführung Helfferich: übte, war schon deshalb unangebracht, tvell sie von der sicheren Tribüne dieses Hauses erfolgt einem Manne gegenüber, ber sich hier nicht ber tribigen kann, unb mit dem ber Finanz Minister eine sehr ernste Preßfehde anszusechten im Begriff ist. Erfreulich ist, daß der Streit zwischen Reich und Einzelstaaten über die Ausnutzung der Steüer- qnetten verschwunden ist. Wir brauchen eine ge sunde Mischung von direkten unb indirekten Steuern. Einige dieser SteuertwrlagLN hätten uns allerdings früher borget egt loerben sollen. Man kann auch einen solchen Kubel voll Steuern nicht über das Volk ausgießen, ohne den ganzen Be steuerungsvlan der Regierung zu kennen. Das Finanzministerium muß uns einen Plan darüber vorlegen, wie hoch ber Gesamtbedarf ist, und wie es sich dessen Decbing denkt. Bei ber großen Vermögensabgabe muß den Steuerzablenden bnrd) einen Generalpardon die letzte Gelegenheit gegeben werden, sich von ihren Sünden zu bekehren. Auch wir verlangen die absolute Sicherheit der Kriegs anlrihe. Mll altpreutzischer Sparsamkeit müssen wir wieder empor kommen. Auch als Opposition werden wir getreu dem Grundsatz: „Tas Vatm land über der Partei k" an den Vortagen Mitarbeiten.
Damit schließt be Bestwechun»
Tie sämtlichen ©teuetooclagen werden auf Antrag Schiffers (Dem.) an drei Ausschüsse von je 28 Mitalredern verwiesen.
Das noch zur dritten Beratung stehende Reichssirirelungsgesetz wird an den Ausschuß ber*
diese Berwallrmg bot Bedrirfnisse» unb BeriKll- niffen der militürischeu Besetzung anz-upassen. Es herrscht EörverstLndnis darüber, daß die deutschen Behörden unter Strafe der 2£bbcrufung insbesow» dere verpflichtet sind, sich nach allen auf Grund des vorstehenden Artikels 3 ergangenen Verordnungen zu richten.
Arttkel 6. Dos Rocht ber Beitreibung von Natural- unb Dienstleistungen, so wie es im Haager Abkommen vom Jahre 1907 geregelt ist, wird von den alliierten unb assoziierten O kkupatvons truppen ausgeübt.
Tie Lasten, die durch die in der Zone jeder alliierten oder assoziierten Armee borgenommenen Beitreibungen verursacht weiden, sowie die Ab- chätznng der von den OkkupatvonstntpPen verur- achten Schäden roertm von Ortsausschüssen eftgesetzt, die in gleichmäßiger Vertretung zugleich aus deutschen, von den beutfefan Zivilbefardenf ernannten Zivilpersonen und alitierten Offizieren, bestehen, unb deren Vorsitz von einer vom Hohen Ausschuß ernannten Persönlichkell wahrgenommen wird.
Die deutsche Regierung trägt die Unterhaltungskosten der Besetzungstruppen unter den im Vertrag festgesetzten Bedingungen! weiter. Tic deutsche dlegierung trägt gleichfalls die Kosten des Amtsbetriebes unb der Unterbringung des Ausschusses. Für die Unterbringung* des Hohen Ausschusses werden narb Zuvateriehung ber bcutfdjen Regierung angemessene Räumlichkeiten gewählt.
Arttkel 7. Die alliierten Truppen halten weiterhin die Räumlichkriten besetzt, bie sie gegenwärtig rnnehaben, unb zwar unter Maßgabe ber Bestimmungen bes nachstehenden Artikels 8b.
Arttkel 8. a) Die deutsche Regierung verpflichtet sich, den alliierten und assoziierten Truppen alle für sie erforderlichen militärischen Gebäude zur Verfügung zu stellen und sie in gutem Hu stände zu unterhalten, desgleichen bic erforber» lieben Einrichtungsgegenstänbe, Heizung unb Beleuchtung, unb zwar nach Maßgabe der daraus bezüglichen Besttmrnungen, die gegenwärtig bei den verschiedenen obgenannten Truppen in Kraft stehen. Tarin sind einbegriffen die Behausungen für bie Offiziere und Mannschaften, bic Wachmannschaften, bie Kanzleien, bie Verwaltungen, bie Regimentsstäbe, die Generalstäbe, bie Werkstätten, bie Vorratsräume, Hospitäler, Bäckereien, Regimentsschulen, Reitbahnen, ©tattunacn, Exerzierplätze, Infanterie- und Artlllerieschicßplätze, Flugplätze, Weiden, Lebensmittelläger, Manöverfelder, sowie Grundstücke für bie Theater und Lichtspielhäuser, Sport- unb Erholungsplätze für bie Truppen in genügender Zahl.
b) Die Mannschaften unb Unteroffiziere werben in Kasernen untergebracht unb nicht ber ber Zivilbevölkerung einquartiert, es sei benn in Fällen außergewöhnlicher Dringlichkeit.
Falls bie bestehenden militärischen Anlagen sich als unzureichemd oder ungeeignet erweisen sollten, dürfen bk alliierten und assoziierten Truppen von jedem öffentlichen ober privaten Gebäube mit seinem Personal Besitz ergreifen, wenn es ihnen für biesen Zweck geeignet erscheint ober, falls dies nicht ausreicht, die Errichtung neuer Kasernen forbem. Tie Zivllbeamtcn, bie Offiziere und ihre Familien dürfen bei ber Zivilbevölkerung nach Maßgabe der bei jeder einzelnen Armee für die Einquartierung zur Zeit in Kvast befindlichen Bestimmungen untcrgebracht werden. ' Arttkel 9. Die alliierten und assoziierten Truppen ober ihr Personal sowie ber Hohe Ausschuß unb fein Personal haben keinerlei direkte Steuern oder Abgaben zu zahlen.
Proviant, Waffen, Klechung, Ausrüstung und Vorräte jeder Art, bic für ben Verbrauch alliierter oder assoziierter Truppen bestimmt unb an bie Militärbehörben, ben Hohen Ausschuß, bie Mar- ketenbereien und Offizierkasinos gerichtet sind, gemeßen Portofreiheit und vollkommen freie Einfuhr.
Artikel 10. Tas bei ben Verkehrswegen, b h. bei ben Gsenbahnen, ben Kleinbahnen, den Straßenbahnen jeder Art, Flüssen, Strömen unb Kanälen angestellte Personal hat ben Befehlen, bie ihm von dem Höchstkommanbierenden der alliierten und assoziierten Truppen ober in seinem Namen zu militärischen Zwecken ertellt werben, Folge zu leisten.
Sämtliches Material und Zivilpersonal, bas zum Unterhalt unb Betrieb sämtlicher Verkehrswege erforberiidj ist, ist auf biesen Wegen in den befefcten Gebieten vollzählig beizubehalten.
Tie Beförderung der Truppen oder einzelnen Soldaten mib von Offizieren, die mll einem Eisen- bahickesörderungsschern versehen finb, hat kostenfrei zu erfolgen.
Snfammenr
betMlttSgemU
Die militärische vesetzusg der Rheinlande.
Berlin, 10. Juli. Entwurf eines Abkom- ienö über die mllllärische Besetzung der Rhein- ende. (Deupchc Uiebersetzung.)
Abrede zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, Belgien, dem britischen Reiche und Frankreich einerseits und Deutschland anderersells ctr. die militärische Besetzung der Rheinlande
Auf 'Grund der ihnen durch ihre jeweiligen ch-gierungen nach Maßgabe des Artikels 432 des tute unterzeichneten Friedensvertrages verliehe- icn Vollmachten sind die Unterzeichneten über rigenbe Bestimmungen übereingekommen:
Artikel 1. Gemäß Artikel 428 ff. des heute nterzeichneten Vertrages setzen bie Streitkräfte tr alliierten und assoziierten Mächte als Bürg- r>aft ber Ausführung des genannten Vertrages iiirch Deutschland die Besetzung der deutschen Ge- iete fort, so wie diese Besetzung durch Artikel 5 des Wattenstillstandsabkommens vom ll.Novem- i-tr 1918 festgelegt und durch Artitel 7 des Zn- itzabkomnlens vom 16. Januar 1919 weiter aus- Lbehnt worden ist.
Kein deutscher Truppenkörper mit Ausnahme er in der Rückbeförderung begriffenen Kriegs- eiangenen hat zu den besetzten Gebieten Zutritt, unb zwar auch nicht im Durchgangsverkehr; doch 1 innen Polizeikräfte in einer von den alliierten unb assoziierten Mächten zu bestimmen- deii Zahl in diesen Gebieten zwecks Aufrecht- »chaitung der Ruhe unb Ordnung beibehalten. meriteii.
Arttkel 2. Es wird eine Zivllbehörde unter der ^ieteichlrung „Hoher internationaler unsschuß fürdieRheinlanbe'^der nach- 'iehend als „Hober Ausschuß" bezeichnet wirb, rmdjtct, der, falls der Vertrag nichts Gegen- iliaes besttmntt, in den besetzten Gebieten ber l>berste Vertreter ber alliierten und assoziierten Nächte ist. Er besteht aus vier Mitgliedern als Strtretern Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens nnb der Bereinigten Staaten.
Arttkel 3. a) Der Hohe Ausschuß ist befugt, Verordnungen zu erlassen, soweit dies iiir bie Gewährleistung des Unterhalts, der Sicher- ijeü und für die Bedürfnisse der Stteitkräfte ter alliierten unb assoziierten Mächte nötig ist. kr veranlaßt bie Veröffentlichung dieser Verordnungen, deren Abschriften jeder der alliierten unb assoziierten Regierungen sowie der deutschen Regierung zugesandt werden. Diese Verordnungen haben (Gesetzeskraft unb werben mit ihrer Ver- oifenttidping als solckie von ben alliierten Mllitär- bchörden und den deutschen Zivilbehörben anerkannt.
b) Die Mitglieder des Hohen Ausschusses hießen diplomatische Vorrechte und Dreiheiten.
c) Die deutschen Ger i chte setzen ihre ' rricytsbarkeit in bürgerlichen und Sttafsachen unter Berücksichtigung der in den nachstehenden laragraphen a und e erwähnten Ausnahmen weiter fort.
d) Tie Strettkväfte der amtierten und assa- 1 k-rten Mächte inü> die zu ihrem Gefolge ge- 1 jixr.ben Personen, die von den fomnumbierenbert 1 vjiträlen ber Besetzungstruppen einen Paß auf iriberruf erhallen tzaben, sowie sämlliche bei diesen b Truppen angeftdlten unb in ihren Diensten be- Ifiiulid^ai Pcrioncn unterstehen ausschließlich dem s^riegsrechtun.dderMilitürgerichts- 'barkeit dieser Truppen.
e) Wer sich ernt5 Verbrechens oder eines !i-ergebend gegen Person oder Eigentum der Streite Ihätte ber alliierten und assoziierten Mächte schul-» [big macht, tarn vor die Kriegsgerichte der ge- I nq nut en Truppar gezogen werden.
Artikel 4. Die deutschen Behörden [müssen sowohl im besetzten, wie int nicht besetzten liebtet auf Verlangen jedes Offiziers der Be- [iimngsstteitkräfte, der ausreichend hierM ermäch- liiijt ist, jeux Person fcftneljmcn oder an den orts- [ .ochsten Kommandanten der alliierten und assoll ritten Streitkräfte ausliefern, oic eines Ver^ liechens oder Vergehens beschuldigt und gemäß lilrtitd 3 Absatz d und e der Mllitärgerichtsoar- Itrit ber .alliierten und assoziierten Streitkräfte Imtetworsen fft.
Arttkel 5. Die Verwaltung der Provin- Itn, der Regierungsbezirke, der Stadtkreise, der &mbfrcife und ber Gemeinden bleibt in der Hand Lkr deut schen Behörden. Tie Zivilverwal- 13mg dieser Zonen geht.nach der deutschen Gesetz- ■rbung und unter Oberhoheit ber beutfdjen Zen- I Talregierung weiter mll Ausnahme der Regeluitg, |iie pon Seiten des Hohen Ausschusses im Ber- ludnungswege vorgenommen wird, soweit dieser Ilusschuß es tmch Arttkel 5 nicht für nötig erachtet.
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