Ausgabe 
7.8.1919
 
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^r*tna

M-182

Zwettes Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhesfen)

Donnerstag, z. August (919

Schieden,

1.

iu 1000

Fortsetzung 27.

(Nachdruck verboten.)

legte Ragna tief aufatmend

war

** Amtliche Ernannt wurde der

Personalnachrichten.

Rose am Fenster aber

Tie letzte späte verblüht.

Der Schlichtungsausschuk

-er Provinz Oberhessen.

Auszug aus dem Bericht über die Verhandlung

vom 28. Juli 1919.

Der Deutsche Transport

ttn?8tonMe

Ragna Gvendburg

Roman von Anny Mothe.

kann man hier einen oder mehrere Wagen des Nomadenvolkcs beobachten, wie sie bettelnd den Ort und die ganze Gegend Heimsuchen. Mit einer Gewandtheit und Fingerfertigkeit sondergleichen lauen die alten Wahrsagerinnen Hühner und alles, was sie brauchen können, unter der Schürze ver­schwinden. In den meisten Fällen sind sie zu zweien und dreien. Während die eine durch Karten­schlagen und Wahrsagekünste die Bewohner ins Hans fesselt, gehen die midern aus Raub aus. Hauptsächlich wäre den Frauen zu raten, sich nicht durch diese Zigcunerweiber überlisten zu lassen, und die Landwirte sollten in der kommenden Erntezeit ihre Anwesen verschliessen oder doch, wenn irgend möglich, nicht ohne Aussicht lassen.

Kreis Lauterbach.

O Aus dem Schlitzerland, 6. Aug. In der kleinen Gemeinde Hartershausen nniroen dirrch eine Hauskollekte 144 Mark für die durch ein schweres Unwetter heinrgesuchten Volksgenossen des Kreises Darmstadt aufgebracht. In S ind- lofs wurden einem Geschäftsmann aus Rhina durch die Schlitzer Gendarmerie ein Schaflamm und ein Zentner Weizenmehl abgenommen, da zum Tiere der Besördcrungsschein und zum Mehl der Mehlschern fehlte.

OSchlitz, 6. Aug. Zunr Rechner der Orts­krankenkasse wurde das Gemeinderatsmitglied Sein* rich Lachmann III. gewählt. Der Gemeinderat hat die Einführung einer Arbeitsnachweisftelle be­schlossen. Nach einem Vortrag von Lehrer Funk, dem Vorsitzenden des hessischen Landes­verbandes Kriegsbeschädigter und Kriegslssnte» blicbener, schlossen sich der bereits 100 Mitglieder zählenden hiesigen Ortsgrrwpe des Verbandes 40 neue Mitglieder an. Die Wohltätigkeitsveran­staltung des KlubsFrohsinn", die das fünfaktige VolksstückMuttersegen" flott zur Darstellung brachte, hatte auch bei ihrer Wiriterholuug einen starken Besuch, besonders mich vom Lande. Ein Reinertrag von rund 1500 Mark zum Besten der hiesigen Kriegsgefangenen konnte durch beide Ver­anstaltungen erzielt werden.

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Nein, mein Kind, er ist ein sehr lieber Mann, der es sehr gut mit mir meint."

Soll er auch," sagte der kleine Kerl und hob drohend die Faust. er auch, alle Leute sollen dich lieb haben. Bater sagt, so gut du gäb's keine und 'ne andere hätte sich an deiner Stelle schönstens bedankt,iverm sie mich hätte so pflegen sollen^ damals, als e9 mit mir ans Sterben ging zu Weihnachten. Weisst du noch, wie du da immer an meinem Bette saßest und mich besser gesund Pflegtest als die anderen alle zusammen? Vater sagt, ich müßte dick ganz furchtbar lieb dafür haben das mache rch auch."

Er sah aus treuherzigen blauen Kinderaugen zu ihr auf.

Tas ist nett von dir, Fritzchen," lächelte Ragna zurück.

^Ntcht wahr?" nickte der Rehre Mann selbst­bewusst und dann drückte er wieder fein kleines Näschen ganz platt an die Scheiben und sah angelegentlich dm Heideweg entlang.

Ein Mann, ach wieder ein Mann," schrie er plötzlich,sieh doch Tante, wirklich ein Mann."

Ragna trat zum Fenster und sah hinab. Da durchzuckte _ es sie plötzlich wie Frühlingsahn m. So still, so ruhig und friedvoll wurde es sihr zu Sinne. War es berat möglich, war der Mann, der da so stolz und hocherhobenetr Hauptes daher­kam und gerade auf ihr Häuschen zusteuerte, ^virk- lich Arne Lorenzen?

Sie 'wollte hinaus, dem alten Freunde ent­gegen, aber sie vermochte keinen Schritt zu gehen.

Laus zu deiner Mutter, Fritzchen," flüsterte sie,und sage ihr, daß ich den Herrn dort gern empsan^n -rill. Hörst du?"

Ich renne stlzon," rief Fritzchen zurück.Wer weiß, vielleicht hat der mir wenigstens Noas mit­gebracht !"

Wenige Minuten später stand Arne Lorenz-m auf der Schwelle, unb die Sonne, die gold-ntz

HochschHtlnaehrichte«.

** AkademikeZ-Bund £) betreff ex. Ms solcher hat sich kürzlich hier eine Zweigvrgmn- sation desReichsausschusses der Akädemrsch«! Berufsstände"', Berlin, gegründet, um die I»- teressen der in Gießen und in Oberhesse» wkchnew-

Ragna lächelte, ein süßes, traumhast glück­liches Kinderlächeln. Mit diesem trat sie zu ihrem öchvcibtisch und Seite um Seite füllte sich bald imter ihrer weißen, schreibenden Hand.

Tie blassen Astern auf dem Tische nickten her- übtr zu dem Bildnis des schonen Mannes, an dessen Schulter sich das rotgoldene Frauenhaupt lächelnd schmiegte, aber kein Blick Ragnas traf das 8ild. Ihr Geist zog andere Bahnen.

TEr Regen batte auf gehört. Die Nacht kam terauf. Mit Weidjem Mvndlicht zuckte sie über das ärmliche Häusclren der Heide. Ragna schrieb wch immer. Ein fahler Schein glomm zwischen den -sichten auf, und endlich rosigrot der erste Streifen tzs Frühlichts. Da " ' ' '

die Feder ineber.

rat Becker, zweiter Geh. Medizinalrat Pcosessor Dr. Strahl. Im Oktober soll die erste Mit- glirirerversammlung stattsinden. Mitglieder könne« alle Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung werden.

Frankfurt a. M., 5. Aug. Der Se­nat der Universität ist, da au5 technischen Gründen die Einrichtung eines Herbst­zwischensemesters an der Universität nicht möglich ist, an das Ministerium mit der Bitte herangetrelen, zu gestatten, daß das Winter­semester nicht erst Ende Oktober, sondern schon in den ersten Oktobertagen beginnt. Ferner soll im Frühjahr ein Zwischensemester ab­gehalten werden, falls die nötige Kohlen menge zu beschaffen ist. AmSchwarzen Brett" gibt der Rektor bekannt, daß neuerdings die Bänke in den Hörsälen mit politischen MeimrngS- üußerungen aufreizenden und konfessionell ver­hetzenden Inhalts bekritzelt unb beschrieben wer­den, die geeignet sind, in der Universität als einer unpolitischen Anstalt, den politischen und konfessionellen Frieden zu stören. Der Rektor warnt vor Wiederholungen dieser Ungehörigkeit«

Salb- unb Selbig i« übernehmen neiudj: 1-1 Frlti Loctfl, Frflüdi^- SornbeirnerlanbH 5000 W sind ÖQPOtOefarHy iuleiben.

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OlfejitöM-'

arbeiter-Berband beantragte, die mit dtt Fuhr Unternehmer vereinigun g in Gießen über Arbeitszeit, Löhne (55 Mk. wö­chentlich), Ueberlandsahrten, Urlaub nsw. getrof­fene Vereinbarung vorn 1. April 1919 auf eine Anzahl Gießener Firmen miszudehnen, die in ihrem Geschäftsbetrieb als Nebenzweig auch ei­genes Fuhrwerk hatten. Bis auf drei der beteiligten Unternehmer war eine Verständigung erzielt worden. Der Schiedsspruch wurde da­hin erlassen:

Tie Firmen Tribus u. Sundheim, Joh. Balch. Noll und Genossenschaft für Häute- und Fett- verwertung, Nebenstelle Gießen, fmb verpflichtet, ihren Fuhrleuten unb Transpvrtiagrrarbeüern mit Wirkung vom 1. ?lprll 1919 dieienigeu Leistun- gen zu gewähren, die in der Vereinbarung der Fuhrimtemehmer-Bevermgung mit dem Trans- portarbetter-Berband, Ortsverwaltung Gießen, vom 1. April 1919 festgesetzt find.

Die Arbeitgeber, btc am Erscheinen oerhin­dert waren bzw. schriftliche Erklärungen abgegeben hatten, werden zur Annahme ober Ablehnung des Schiedsspruchs eine Frist von Zufirtigung an ge­setzt bekommen, die Arbeitnehmer erklärten die Annahme.

2. Infolge erneuter Verhandlungen, als Er­gänzung zu dem cm 12. März 1919 zwischen oer Bereinigung der Maler mei ster in Gießen ratb dem Verband der Maler, FilialeGießen, geschlossene Abkommen, sollte der Stundenlohn von 1,80 Mk. (im Juni) vom 1. Juli ab auf 2 Mk. erhöht weichen. Auf Arbeitnehmerseite toar die förmliche schriftliche Zu­stimmung zunächst übersehen worden, weshalb die Malervereinigung die Zusage des höheren Lohnes widerrie? unb wegen des schlechten Geschäftsgangs den Satz von 1,80 Mk. beibehalten wollte. Der Schlichtungsausschuß entschied:

Nachdem von der Bereinigung der Maler­meister für die Zeit vom 1. Juli 1919 an ein Stundenlotzn von 2 Mk. bereits zugestauden war, die verzögerte schriftliche Bestätigung jedoch nicht als ausschlaggebend erachtet werden kann, die Ver­hältnisse sich inzwisi^eu nickst wesentlich geändert haben, die Stadt Gießen zur Lohngruppe II des Lohntarifs für das Teutsche Baugewerbe gehört und hierin für verwandte Berufsgruppen ein Stundenlohn von 2 Mk. schon länger festgesetzt

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Be­stimmungen werden mit Geldstrafe bis Mark bestraft.

be,N|>en Echt ei>meit «fflam'nteel ^saiid-

SaS empfiehlt i Weinen Gieße« °v>erwarrngrohh^ -^chlel-Sabrikati«.

Aus Stadt und £an&.

Gießen, den 7. Aug. 1919.

Die Maßnahmen gegen die Wohnungsnot.

Dom Stadt-Wohnungsamt wird uns geschrieben:

Wohnräume, Läden und Werkstätten können nur mit vorheriger Zustimmung des Miet- einigungsamteS gekündigt werden. Bei der Miete von Gärten, Möbeln, Stallungen und bergt ist die Kündigung auch ohne Zustimmung des Mieleinigungsamtes zulässig, jedoch steht dem Mieter das Recht zu, das Mieteinigungsamt an- »»rufen. Bei unverzüglicher Anrufung kann das Mieteinigungsamt gegebenenfalls den Vertrag ver­längern, ab ändern oder auch die Kündigung zu­lassen.

Unter gewissen Voraussetzungen steht der Ge­meindebehörde ein Beschlagnahmerecht zu.

Unbenutzte Wohnunyen und Räume, die zu Wohnzwecken geeignet lind, können be­schlagnahmt und mietweise solchen Wohnung- sucherrden überwiesen werden, die nach ihren so­zialen und wirtschaftlichen Verhältnissen für diese Wohnungen als Mieter geeignet erscheinen. Auch benutzte Wohnungen unterliegen dieser Bestim­mung, wenn sie im Verhältnis zur Zahl der Be­wohner übergroß sind und entbehrliche Teile ohne erhebliche Aenderung als räumlich und wirtschaft­lich selbständige Wohnungen verwendet unb ab­getrennt wekden können.

Ohne Zustimmung des Stadt. Wohnungs­amtes dürfen Gebäude ober Teile von Gebäuden nicht abgebrochen, Räume, die bis zum 1. Oft. 1918 zu Wohnzwecken bestimmt ober benutzt waren, zu anderen Zwecken, insbesondere nicht als Werkstätten, Dienst- ober Geschäftsräume verwen­det werden.

Es ist verboten, mehrere Wohnungen zu einer -u vereinigen. Die Ueberlassung von Wohnräumen an Personen, die von auswärts zuziehen, ist ohne Zustimmung des Mietrinigungsamtes ver­boten. Der Aufenthalt von Personen in Gasthöfen, Wirtschaften und berg! ist nur für die Dauer von höchstens einer Woche gestattet. Jeder Ab­schluß eines Mietverttags über Wohnräume, Läden und Werkstätten ist vom Vermieter binnen einer Woche, nach Abschluß des Vertrags dem Stadt. Wohnungsamte unter Benutzung des vorgeschrie­benen Formulars anzuzeigen. Erscheint der Miet­preis nicht angemessen, so kann seitens des Woh­nungsamtes oder des Mieters bis zum Ablauf zweier Wochen nach Abschluß des Verttages bean­tragt werden, daß der Mietzins auf angemessene höbe herabgesetzt wird: etwaige Nebenleistungen des^Mieters gelten als Teilej)es Mietzinses, ebenso eine für den Nachweis der Mietsräume gezahlte Belohnung, soweit sie dem Vermieter unmittelbar ober mittelbar zusließt. Aus einem nicht gemel­deten Mietverträge können von dem Vermieter Ansprüche nicht geltend gemacht werden, insbeson­dere kann die Zahlung des Mietpreises nicht ver­langt werden. Der Berttag wird in Ansehung der Ansprüche des Vermieters wirksam, wenn weder das Wohnungsamt, noch der Mieter innerhalb der Frist von zwei Wochen die Herabsetzung des Miet- nnses beantragt, wenn der Anttag auf Herab- itbung zurückgenommen wird, ober wenn das Mieteinigungsamt über die Anträge entscheidet.

mrterut Schnee versteckt, die ersten Schneeglöck­chen jubelnd gefunden.

Sie standen jetzt in einem winzigen Gläschm in Ragnas Zimmer und Fritz sagte stolz:

Tn, Tante, von mir!"

Dabei tippte er mit seinem kleinen dicken Zeigefinger bedeutsam auf seine Brust, unb die großen, Wauen Kinderaugen wanderten stolz zu den weißen, kleinen Blumenglocken.

Es ist Sonntag heute. Fritzchen fühlt dies mit Wonne, denn am Sonntag da darf er herauf- Vommen, um in Ragnas Stube, wo es nach feinen bescheidenen Begriffen so unmenschlichfein" ist, zu spielen. Da gab es auch Zucker ratb zuweilen sogar Kuchen . Fritzchen bat 'ne Schwäche für Zucker und nun gar erst für Krih-n!

,/Tu Tante," sagte Fritzchen zu Ragna, auf den Stuhl, der am Fenster stand, kletternd,hast du Kopfweh?"

Kvpfweh, nein, mein Jirnge. Wie kommst du daraus?"

Nicht?" Fritzchen hielt den Finder nach­denkend an das Stumpfnäschen,na, rch dachte man, weil Mutter es vorhin sagte als der Onkel Doktor da 'war unb nach Dir fragte."

Ragna fühlte, wie sie errötete. So war er also doch trotz ihrer Ablehnung heute wieder da- gewesen, der gute Doktor Metzner, wie schm, so viele ©onntage, und Fritzchens Mutter hatte ihn abgewiesen, Wie sie ihr am Morgen geheißen.

Du, schmollte Fritzchen,es war aber gar nicht nett von dir, da st du Kopfweh hattest. Oii'el Tvktor rannte gleich wieder weg, mtb die Apfel­sinen, die er mir immer mitbrmgt, hat er auch wieder mitgenommen."

Tu sollst morgen eine andere Apfelsme haben, Fritzen."

Aber der kleine Mann war nicht so leicht zu beschwichtigen.

Tu magst ihn wohl nicht?" fragte er wtch- tig.Tut er dir Böses?"

** Funkentelegraphie nach den Vereinigten Staaten von Nordame­rika. Die .Handelskammer Darmstadt teilt mit: Tie Funkentelcgcaphie für Handelst Uegramme nach den Vereinigten Staaten von Amerika ist wieder ausgenommen. Zugelassen sind Telegramme in offener deutscher und englischer Sprache sowie in der Eodex-Sprache. Die Auflieferung hat bis aus weiteres nur durch die Handelskammer zu erfolgen. Da nur eine beschränkte nutzbare Funk­verbindung zur Verfügung steht, können nur ganz besonders wichtige Telegramme angenommen werden.

** Geldbeträ gean de utsche Kriegs­gefangene in Japan föraten von Bern ab telegraphisch übermittelt werden. Tie Bettäge siiid als Kriegsgefangenensendung mit Postanweisung an die Oberpostkorivolle in Bern zu senden: das Verlangen der telegraphischen UebermitUiuig nach Japan ist auf dem Postanweisungsabschnitt deutlich anzugeben. Bon dem nach Bern übenmefenen Be­trage nnrb die Gebühr für das Telegramm aus der Schweiz nad) Japan (4 Franken 90 Centimen für das Wort) unb die schweizerische Postanweisungs- gebühr abgezogen.

* Die Ersatzmittel stelle der Provinz Oberhessen in Gießen teilt uns folgendes mit: In letzter Zeit werden häufig durch sogenannte Leer­offerten ausländische Ersatzlebensmittel angeboten, auch werden Angebote von Ersatz- lebensmittri, die im Auslande offeriert iverdcn, weiter gegeben, ohne daß eine Genehmigung der zuständigen Ersatzmittelstelle eingeholt ober erteilt wäre. Da diese Fälle nach der Verordnung über die Genehmigung für Ersatzlebensmittel vom 7. März 1918 (RGBl. Seite 113) strafbare Hand­lungen darstellen, wird erneut aus die für die Ein­fuhr von Ersatzlebensmittel geltenden Genehmi- gungdbefttmirningen hingewiesen. Nach der genann­ten Verordnung (8 1 Aos. 1) dürfen auch aus dem Auslande eingeführte Ersatzlebensmittel nur dann gewerbsmäßig angeboten, feilgehalten, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden, wenn die Einfuhr von einer Ersatzlebensmittelstelle ge­nehmigt ist. Die Genehmigung ist von demjenigen zu beanttagen, der die Lebensmittel einführen Willi Will ein anderer als der Einführende die Ersatz­lebensmittel unter feinem Namen oder seiner Firma in den Verkehr bringen, so ist der Antrag von diesem zu stellen. Für die Erteilung der Ge­nehmigung ist die Ersatzlebensmittelstclle zuständig, in deren Bezirk der Anttagsberechtiate seine ge­werbliche Hauptniederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz bat.

** Die Einfuhrbeschränkungen für Postpakete nachdem fra nzö s isch besetzten Teil Deutschlands (htb fast durchweg auf ge­hoben. Nicht zugelalsen zur Einfuhr sind Waffen, Munitton und Kriegsmaterial aller Art, polittsche Zeitungen und Zeitschriften und schriftliche Mft- teilungen innerhalb der Pakete ebenso wie auf den Pakelkartenabschnitten. Zeitungen und Zeitschrif­ten dürfen noch wie vor auch nicht als ^innerer ober äußerer) Verpackungsstoff benutzt werden. Schulbüfter, Wörterbücher und sonstige wissenschaft­liche Werke usw. sind auch weiter nur in Paketen an Buchhandlung«? durch Vermittelung von Bür­germeistereien »ulässig. Tie französischen Zensur­vorschriften bleiben weiter in Kraft, ebenso die Anordnung, daß der Absender auf jedem einzelnen. Paket mit urrterschriftlicher Beschriuigung zu er­klären hat, daß der betreffende Paketinhalt nicht gegen die ftaT^üsischen GenehinigungSiorschristen verstoße. In der Richtung aus dem fvanzösisch besetzten Gtebiet ist nur die Ausfuhr von Waften, Munition, Kriegsmaterial, Farbsvoss«, Platin, Gold unb Silber jm gemünzten und ungemünzten Zustande, von ausländisck^ir Werten vorbehalt­lich besonderer Genehmigung her interalliierten! Kommission der Rhemlande verboten. Die Schwrerigkeiten in der Bewältigung des Po st Paketverkehrs au $ der franzö­sischen Besatzungszone uadii dem unbe­setzten Deutschland, auf die vor einigen Tagen hin- gerrieten worden ist, fntb überwunden. T« Post- behörde ist jetzt in der Sage, allen dbnforderungen des Paketverkehrs gerecht zu werden. Nach Großbritannien, Irland und Belgien sind jetzt gewöhnliche offene Briese und Postkarten auf Gefahr des Slbsenders zugriassen. strich dem besetzten Posen können fortan gewöhnliche offene Briessendungen gegen Jnlarrdsgebühr versandt werden.

Kreis Büdingen.

la. Stockheim, 5. Aug. Während vor dem Krieg in hiesiger Gegend fast keine Zigeuner mehr zu sehen waren, nimmt diese Landtage jetzt wieder in erschreckender Weise zu. Durch seine zen­trale Lage wird Stockheim viel durch diese un­gebetenen Gäste belästigt. Fast jeden zweiten Tag

Höh' mtb Tiefe hat Lust und Leid, Sag' ihm ab, dem törichten Neid: Anderer Gram birgt andre Wonne, Dulde, geduldige dich fein, lieber ein Stündlein

Ist deine Kammer voll Svtrne!

Paul Hehse.

Ter Herbst war gegangen imb dcr Winter W^mnen. Mit Schnee und Eis hatte er bi? bedeckt, und das Bahnwärterhäuschen toar erdrückt worden von den gAvalttge.n Schne'- 'nanen, die wochenlang auf feinem Dachfirst lagen, xwn mar es schon, als ginge einLenzen" durch |®ie Luft, und Fritzchen hatte schon wirklich, halb

worden ist, wird der Stimdenlohn der Maler ab 1. Juli 1919 auf 2 Mk. festgesetzt, wobri die Ver­einbarung vom 12. März 1919 im übrigen auf­recht erhalten wird

Die Arbeitnehmer nahmen den Schiedssprrlch an, die Arbeitgeber behielten sich Erklärung vor.

3. Die Lauterbacher Blechwaren­fabrik er Harte sich zur Wiedereinstellung ihres ftüheren Angestellten, des Kriegsteil­nehmers Andreas Schneider von AngerSbach, bereit.

4. Die von der Firma I. Weinert in Oie» ßen gegen den Buchbinder Richard Weber von Gießen ausgesprochene Kündigung tourbe als durch die mißverstandene Auslegung oer Verord­nung unb den Irrtum über die angebliche 93er- pflichtmig zur Wiedereinstellung eines anbccen Kriegsteilnehmers veranlaßt festgestellt und der Entlassene, der die nuranehr angebotene Wieder- einstellung nicht mehr ausnntzen wollte, mit et­waigen Entschädigungsansprüchen au das Geiverbcgericht und die Erwerbs­losenfürsorge verwiesen.

5. Die Gießener Firmen: BÖnninger, Heylig enftaed t und Sck afsst aedt gehören richt zu dem Verband der Drit all industriellen fax Hessen-Nassau, Hessen und angrenzende tztebiete. Mit dem der Deutsche Metallarbeiter- ver band, Bezirk 8 in Frankfurt a. M., am 15. Juni 1919 ein Kollektivabkommen ge­schlossen hatte, dessen Ausdehnung auf jene Finnen von ihm erstrebt wird. Die 7wch strittigen Punkte betrafen den Lohnausgleich (1,60 Mark Stundenlohn bisher» ab 1. Juli 1919 für die von 48 auf 46 Stunden zu verkürze nde Wochenarbeitszeit, den Urlaub von drei Werktagen nach einjähriger ununterbrochener Ar­beitszeit im gleichen Betrieb, 6 nack 3 Jahren, 8 nach 6 Jahren und die Fortzahlung des Durchschnitt sverdien st es aus dem letzten Vierteljahr. Tie Arbeitgeber lehnten richt oen Wegfall der 2 Stunden ab, wollten aber dir dadurch^ bedingte Lohnzulage von 7 Pf. zum Stundenlvhn richt zuaestehen, den Urlaub erst narfj 3 Jahren mit 4 Tagen und nach 6 Jahren mit 6 Tagen bewilligen unb zur Vermeidung um­ständlicher Ausrechnung für die Urlaubszeit den. Mindestlohn wctterzahlen. Eine Einigung war nicht zustande zu bringen. Tie Arbeitnehmerftite betonte die Notwendig kett, den M'ttallarbeit.'rn, als sonst bestenttohnten Arbeitern, bessere Löhne zuzttwrisen und das Kollekttvabtommen auf mög­lichst große Wirtschaftsgebiete ersttecken zu müssen^ Tie Arbeitgeber befürchten die schon durch starkes Unterbieten der Preise deutscher Fabrikate fühl­bare Auslandskonkurrenz, die unserer Industrie bas Leben sehr erschweren werde.

Ein Schiedsspruch kam nicht zu­stande, da die Beschlußfassung wegen Stim­mengleichbeit der Arbeitgeber- unb Arbeite nehmermitglieoer unmöglich war und ein mit seiner Stimme den Ausschlag gebender sog. in> parteiischer Vorsitzender nicht bestritt ist. Tie An­gelegenheit wird dem Staatskommissar für dir wirischaftlvche Temobilmachung zur roeitcren Ver­anlassung (erneute Verhandlung) voryelegt.

Aktuar bei dem Amtsgericht Herbstein Joh. Dix, z. Zt. in Bingen, zum Aktuar beim Amtsgericht Worms. Am 31. Juli ronrrbe ber außerordentliche Professor der philo­sophischen Fakultät an ber Lanbesuniversität Gießen Tr. Karl Helm auf fein Nachsuchen mit Wirkung vom 15. August an von feinem

Frühlingssomve da drauhen Mässen mit ihm hinein-' gekommen, so licht und hell war es mit einem Male in Ragnas Stübchen.

Ragna stand wie gebannt auf ihrem Platz am Fenster kein Wort des Willkommens kam über die festgeschlossenen Lippen, nur in den .Augen leuchtete es hellrate Wiederseyensfrercke aus, als sie Arne Lorenzen beide Hände ent gegen streckte^

Er nahm hastig, auf sie zuschrritend, diese: fernen, weißen Hände mit warmem Druck und zog sie ehrerbiettg an seine Lippen.

Endlich," rief er aus,endlich kann ich Si» sehen! O, wenn Sie wüßten, wie ich diesen Mo­ment ersehnt habe. Sie würden mir richt so stumrr unb steif gegenüber stehen, sondern wenigstens ei* Wort des Willkommens für mich haben."

Sie kommen trotz ber Sehnsucht spät, Herr Lorenzen," entgegnete Ragna mit leisem Lächeln..

Wie ein Blitz des Triumphes zuckte cs in bett blauen Männeraugen auf.Also doch oer- mißt/' .zog es burch feine Serie; sich aber schnell fassend, sagte er herzlich, in Ragnas jetzt hell auf/ strahlende Augen scl>auenb:

Ich 'ntoltte Sie nicht eher Wiedersehen, eh» tch nicht ganz übewimöcn hatte." r

Unb bas ist jetzt geschehen?"

_ Sritsam, was sie so heiß -TQtemscht, jetzt be­stätigt zu zehen, machtc ihr fast Pein. Wie kam rVur^, Üc gleich ber großen Zahl ihrer

Mitschweitern cm kleinlicher Eitelkeit?

_ ..Vollkommen, Gräfin, ich habe überwunden. Frisch, frei, 'ftöhlich stehe ick hier raib bitte nur um eins um Ihre Frelmdschaft Wollen Sie^

Er hielt ihr mit freimütigem Blick seine Rechte hin, und sie legte bte ihrige mit warmem Druck hinein.

(.Sortfetzimg folgt.)

Amt enthoben. In den Rul>estaub versetzt wurde am 29. Juli 1919 der Rabbiner des Rabbinots Tr. Israel Goldschmidt in Offenbach auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner dem Staate geleisteten Dienste mit Wirkung vom Tage des Tiensteinttitts seines Amtsnachfolgers an.

**Briefenachdem Ausland kön­nen fortan verschlossen eingeliefert werden. Gewöhnliche Briefe mit Postkarten sind aus Aesahr des Absenders nach allen Ländenr außer Rußland, den Balkanstaaten und der asiatischen Türkei zugelassen. Die nach El­saß- Lothringen zugelassenen Sendun­gen sind künftig nach der Auslandstaxe frei zu machen.

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