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monall. 'Di k. 1.60, viertel- iäbrltrtt Ml. 4.80 durch Abhole- u. Zweigstellen monatl Tlf. 1-50; durch die Voll Tif.5.— oieriel- jährl. au4|d)L Be tellg. t^ertilpred) - Ausgüsse: für bte 8d)rtftleitimgll2 V erlag,Gefchästssteltebl Anschrist iürTrahhiacf)- nchlen: Änjtiger Siegen.
popfchecktonks:
Staofiurt c. M. U686
Erstes Blatt
(69. Jahrgang
Dienstag, 4. November 1919
GichenerAnzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
ZwiMngrrunddruck u. Verlag: vrühl'fche Unio.-Vuch- u. Steindruckerel R. Lange. Zchriftleltung, Geschäftsstelle ». Druckerei: Zchulftr.?.
Annahme von Anjetgea s. die «.aqrsmimmer bis zum Nachmittag vorher ohue jebe"J3ecbmblid)fett vreir für 1 mm höhe für Anteigen v.34mm zweite orilt-b 15 bi, auSwärtS 18 Bi., für Mieflnme- an zeigen von 70 mm ©reue 48 Pf. Bei Platz- t>orid)nn200/.,9hiffd)lag. Hauotfchri'tieiler: Aug. Goetz. Beranlwonlich für Politik: '21 ug. Goetz, für ben übrigen Seih Dr- Remhold Zenz; für den Anzeigenlell: p. Beck; fäinthd) in Gießen
Vie deutsche Antwort auf die Schiffsforderungen der Entente.
Die Entente verlangte die Auslieferung von fünf deutschen Schiffen, die bereits 1915 tunb 1916 als im Bau befindlich an niederländische Schiffahrtsgesellschaften verkauft worden sind. Die Reichsregierung legt in der nachstehenden Note in sehr klarer Weise dar, daß die Gegner sich hier wieder einmal über alles Recht und alle Abmachungen Hinwegsetzen. Das deutsche Volk wird, trotz der vielen anderen Sorgen, die es beschäftigen, mit größter Aufmerksamkeit die weitere Praxis der Feinde in diesem Nechtsfalle verfolgen müssen. Mir müssen uns all dies zur Lehre nehmen und damit prüfen, wieweit die Menschheit für ewigen Frieden und friedliche Gerechtigkeit sei. Vorläufig zeigen sich die Westmächte noch als rechte Erpresser. So soll ja nach einem neuen Beschluß des Fünferrats die deutsche Regierung vor Inkrafttreten des Friedensvertrages nod) ein besonderesProtokoll unterzeichnen, in dein sie erklärt, daß die noch nicht völlig erfüllten Waffenstillstandsbedingungen erfüllt werden müßten. Dabei werden vermutlich auch wieder allerlei Nachtragsfor- verungen, vielleicht baltische Meinungsdifferenzen, hincingeschmuggclt werden, und die Menschlichkeit einiger Engländer, die uns unsere Milchkühe lassen stwllen, wird bei den Maßgebenden auf kein großes Verständnis stoßen.
Berlin, 3. Nov. (WTB.) Die deutsche Regierung antwortete am 3. November aus den Funkspruch der interalliierten Marine k'v m m i s s i v n Dom 17. Oktober und auf die gleichlautende Note des Vorsitzenden des Obersten Rates der alliierten und assoziierten Mächte: Nach Artikel 33 des Waffenstillstandsabkom- nrens soll irgendwelche Ueberführung deutscher Handelsschiffe icder Art unter irgendeiner neutralen Flagge nach der Unterzeichnung des Waffen- üillstandes nicht stattfinden. In einem späteren Abkommen ist lediglich davon die Rede, daß die gesamte deutsche .Handelsflotte unter die Kon- trolk unb den Schutz der alliierten rttcd asso- snierten Mächte gesteUt werden soll. Da die Schiffe „Braunschweig", „Denderah", „Nassau", .Zohmrn Heinrich Burghardt" und „William Oswald" bereits in den Jahren 1915 und 1916, und zwar als im Bau befindlich rechtsverbindlich an niederländische Schiffahrtsgesellschaften über- retdjä werden und somit Bestandteile einer neutralen .Handelsflotte geworden sind, findet der Anspruch der Alliierten auf Herausgabe der Schiffe m diesen Bestimmungcn keine Grundlage. Allerdings wurde der deutschen Negierung bekannt, daß die britische Regierung iich in einer Zirkulardepesche an ihre Vertreter bet den neutralen Regierungen vom 7. November 1918 auf den Standpunkt stellte, die während des Krieges erfolgte Uebcrtragung feindlicher Tonnage zu Eigentum unter der Flagge von Neutralen nicht anerkennen zu können. Einen Reckstsgrnnd für diese Stellungnahme gaben weder die britische Regierung noch andere alliierte und assoziierte Regierungen noch die inter- allüertt. M-armekommission ab. Auch aus der tetzigen Note der interalliierten Marinekommissivn vermag die deutsch Regierung einen derartigen Rechtszustand nicht zu entnehmen. Der Wortlaut des Artikels 57 der Londoner Deklaration stellt dagegen den Grundsatz auf, daß ein bona fide- Verkaur auch nach Ausbruch der Feindseligkeiten tttrliam ist. Dieser Grundsatz entsprach auch der früheren Praxis des britischen Prisengerichts, wi: sich aus Nr. 7 des Memorandums ergibt, welches der Londoner Seekriegsr'cht-Konferenz durch den kritischen Vertreter v-orgelegt wurde. Es ist auch kein Fall bekannt, wo ein Kriegführender die Ungültigkeit der Veräußertmg eines noch im Bau befindlichen Schiffes FÄtenb gemacht hätte. Nach den der deutschen Regierung über die Veräußerungen bekannt gewordenen Einzelheiten bestehlen hier keine Zweifel, daß es sich um eine Beräuße- rung bona side lxindelt. Die deutsche Regierung stellt den alliierten und assoziierten Regierungen anheim, sich Weyen der Auskunft über die Einzelheiten an die niederländische Regierung iu wen den. Daß die deutsche Regvwung in Paragraph 7, Anhrg? 3 und Artikel 244 des Frieden svertragrs anerkannt haben sollte, daß deutsche. Schüfe, die während des Kriege- vH»: Zustimmung der Alliierten auf eine neutrale Flagge übertragen worden sind, ohne weiteres als deutsche Schiffe an- «rsehen sind, muß die deittsche Regierung entschie- oai bestreiten. Eine derartige Auslegung würde jener Bestimmung Zwang antun. Nach dem klaren Wortlaut ist ihr Sinn vielmehr der, daß Schiffe der bezeichneten Art, obwohl sie keine deutschen Schiffe mehr sind, imrch die von Deutschland zu ergreifenden Maßnahmen wieder in volles deutsches Eigentum zurückgebracht werden sollen. Nur wenn dies geschehen kann und
geschehen ist, würden sie den alliierten Sund assoziierten Mächten üb.rg Heu werden können, tebeniafto darf _ die deutsche Regierung beanspruchen daß zunächst das Inkrafttreten des Friedensvertrages äbgcwartet wird und daß alsdann die WiÄ>ermttmachungskvmmrssion g.mäß Dem erwähnten Paragraphen 7 die Maßnahmen zur Erlangung des vollen Eigentums angibt, die sie gklaubt, an geben zu können. Diese Kommiffion wird nur solche Maßnahmen angeben können, mit der die «LLerlandische Regierung einverstanden ist. Ohne die Zustimmung der nieder lärchischcn Regierung wrrS» es der deutschen Regierung such späterhin nicht möglich sein, Forderungen, wie die in der 3bote der alliierten MarineSommission zu 1—5 omfseMrten, zu erfüllen, Ta die deut-.
Die Forderungen des Fünferrates.
Versailles, 2. Nov. (Wolff.) Wie der „Tcmps" meldet, beschoß der F ü n f e r r a t gestern nach-mi!tag, von Deutschland als Ersatz für den den Alliierten durch. die Vernichtung der Schiffe in Scapa Flow zugefügten Schaden eine gewisse Anzahl leichter Kriegsschiffe, Schwimm- docks, Kräne und anderer zum Material der Flotte gehöriger Gegenstände zu verlangen. Nach einigen Abendblättern will man 400 000 Tonnen Schiffsraum als Ersatz beanspruchen.
Der sozialdemokratische Parteitag Oesterreichs.
Wien, 4. Nov. (WTB.) Ter sozialdemokratische Parteitag beendete heute seine Beratungen. Einstimmig wurde eine von Friedrich WLer beantragte Entsckstießung angenomnum, in der die Stellungnahme der soziallemokratischen Partei zur Internationale umschrieben wird. Unter Warnung vor übereilten Schritten auf internativ-
sche Regierung bei ihrem Verhalten lediglich von dem Güwnken geleitet wird, den Rechten der Neutralen gebührende Rücksicht zu schenken, erklärt sie sich bereit, sich einer aus Grund eines Uebereinkommens zwischen den alliier ten und assoziierten Regierungen und der niederländischen Regierung getronenen schiedsrichterlichen Entscheidung über die nationale Zugehörigkeit der fünf Schiffe und der Gültigkeit der Uebereignung auch dann zu unterwerfen, wenn jie von der hiesrgen Stellungnahme abwnchen sollte.
x Rechte ter Deutschen in polen.
Die polnische Regierung beabsichtigt der deutschen Bevölkerung im preußisch-polnilchen Gebiet folgende Zugeständnisse zu machen, wie der „Dzlen- nik Poznanski" vom 24. Oktober berichtet:
1. Auf dem Gebiete des Schulwesen-: Besondere Volks- und Bürgerschulen mit deutscher Unterrichtssprache. Diese Schulen werden aus öffentlichen Mitteln, genau loie die polnischen, unterhalten werden. Ein Recht auf eine besondere Schule oder Klasse sollen die Deutschen haben, sofern die Zahl der Kinder die Zahl 40 erreicht. Schon für 12 Kinder eines Bekenntnisses wird dec Religionsunterricht in der Muttersprache erteilt. Den Teutschep soll das Recht zustehen. Privatschulen zu gründen und zu unterhalten, unter Anpassung an die staatlichen Vorschriften und unter Aussicht der Schulbehörde. Den deutschen Lehrern wird eine Frist von zwei Jahren zur Erlernung der polnischer Sprache gewährt, die sie zur Erteilung des polnischen Unterrichts als Unterrichtsfach in den deutschen Schulen brauchen: dies verlangen die deutschen Bürger von der Schulbehörde. Die deutsche Bevölkerung erhält auch in einem gewissen Verhältnis Gymnasien und Lyzeen mit der deutschen Sprache als Unterrichtssprackw, ferner die nötige Anzahl Lehrerseminare zur Aus- bildung deutscher Lehrer.
2. Auf dem Gebiete der evangelischen Kircke: Vollständige Freiheit in Bezug auf Religion auf die Abhaltung von Andachten, auf den Religionsunterricht und die kirchlichen Amtshandlungen. Die evangelischen Gemeinden arbeiten für sich eine entsprechende Kirchenordnung aus, die ihnen eine eigene Kirchen- und Vermögensverwaltung sichert. Die bisher aus preußischen staatlichen Fonds gezahlten Zuschüsse übernimmt der polnische Staat. Fünf Jahre hindurch soll es den Kandidaten der evangelischen Theologre gestattet bleiben, auf deutschen Universitäten zu studieren, bei der Prüfung müssen jedoch auch die Professoren der polnischen evangelischen Fakultät anwesend sein. Nach Ablauf dieser Zeit tft das Studium grundsätzlich nur auf der polnischen evangelisch-theologischen Fakultät gestattet. Die Prüfung wird in der Muttersprache des Kandidaten abgehalten werden. Stm Amt befindlichen Pastoren wird eine Zeit von fünf Jahren zur Erlernung der polnischen Sprache gelassen. In evangelischen Gemeinden findet der Gottesdienst in der Muttersprache der Gemcinde- mitglieder statt.
Aus dem Baltikum.
Helsingfors, 3. Nov. (Wolff.) Unter englischem Vorsitz fanden zwischen der lettischen und estnischen Regierung erneut Verhandlungen statt. Diese sollen nunmehr zu einem Vertrage zwischen Lettland, und Eslland geführt haben unter folgenden Bringungen: 1. Lettland tritt den Kreis Wall und Telle des Kreises Wal- mar bedingungslos an Eslland ab. 2. Die Letten haben die estnischen Lilsstruppen zu verpflegen. 3. Eine eventuelle Kriegsbeute fallt den Esten zu. 4. Der Oberbefehl über die lettisch-estnischen Truppen geht an General Laidonner über. — Als Gegenleistung haben die Esten die Letten an der Rigaer Front mit Truppen zu unterstützen. (Die Meldung bedarf jedoch noch weiterer Äestättgung.
Die Kriegsgefangenen ans Japan.
Berlin, 3. M-v. (Wolff.) Nach amtlicher Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in Tokio ist in der zweiten Hälfte des Oktobers der Abschluß eines Uebereintemmens mit der japanischen Regierung über die beschleunigte Heim- fübrung der deutschen Kriegsgefangenen zu erwarten. Tie Gesandtscliaft nahm die Charterung von Schiffsraum in die Hand und stellte in Aussicht, daß der erste TranslVrt ungefähr in drei Wochen nach Abschluß des Chartervertrages a6gelten kann: das wäre im Laufe des Novembe,rs. Nähere Ang-.iben über die AufnätzmesMgkeit der Transportschiffe, das Tatum des Abgangs der einzelnen Scknffe und dec anzulaufenden ZwilchenMsen stel-Ln noch aus. Sie werdeir alsbald nach ihrem Eintreffen beröffenllicht.
nafem Gebiet wird der Parteivorstand ermächtigt, den Genfer Kongreß zu besckncken und gteichtzeillg das Brüsseler Bnreau beauftragt, den Genfer Kongreß um mindestens ein halbes Jahr zu vertagen, da oadurch bte Gewähr einer friichtbaren Arbeit bedeutend gesteigert würde. Ter Parteitag nahm erner eine Sympathtekundgebung für das vvn den Imperialisten bedrängte Svwietrutzland sowie eine Kundgebung gegen die Ausschreitungen des n>njjen Terrors in Ungarn und für die Befteiuirg der Kriegsgefangenen an.
Ter europäische Bankrott.
In der „H u m a n i 16" vom 29. Oktober stellt Augustin Hamon fest, daß Frankrcrchs Schu I de n l a st 240 Mi li rden Franks betrage; jede Frcm-ase kämme d.ihec mit einw Htzpatl-ei von 6500 Franks zur Welt. Tas wanzösischc Budget beläuft silli auf 25 Milliarden lährlich, das ftnd 675 Franks auf den Kopf der Bevölkerung. Im Turchschnitt komme daher auf eine Familie bon 5 Personen eine Jahreslast von 3375 Franks. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit dw Sozialisierung der großen Vermögen, der Bergwerke, der Eitenbahi'.en, des Grundbesitzes usw.
In ganz Europa sei die Lage ähnlich. Auf den Kopf eines jeden sEnglchrders lilomlme eine Schuldenlast von 7000, eines jeden Deutschen eine solche von 6500 Francs. Italien sei noch schlimmer daran. Das sei das Ergebnis des Krieges, dessen lange Dauer auf das' Konto des kapllalistisckten Imperialismus zu setzen sei.
Auf Leichenbergen eine zerttümmerte Wirtschaft! Tie Verantwortuicg falle den unfähigen und verbrecherischen Regierenden zur Last. Im Interesse der Menschheit und des französischen Volles liege es, daß die Nation mit ihnen auf» räume.
Der Berliner mctallarteiterftrei!.
Berlin, 3. Nov. (Wolff.) Nach dem „Vorwärts" hat die Generalversammlung des M e t a l l- arbeiterverbandes mit 4000 gegen 17 Stimmen beschlossen: Tie DorMäge der Unternehmer über die Aufnahme der Arbeit sind völlig unannehmbar. Der Streik ist keine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. Tie Streikenden, Ausgc- sperrten und Entlassenen sind bei der Wiederaufnahme der Arbeit glrichzustellen. Alle Entlassungen sind rückgängig zu machen. Die General- ocisammlung tust alle noch urbeitenden Metallarbeiter Groß-Berlins auf, sofort in einen Solidaritätsstreik ernzutveten und fordert daß die polittschen Vertretungen der Arbeiterschaft den Generalstreik nach! Ablauf von 38 Stunden erklären, raenn dir Unternehmer Vvn ihrem bisherigen Verhalten nicht ablassen.
Wie verschiedene Blätter hövm, wird in der Frage der Fortsetzung des Streiks der Mttallar- leitcr der Rrichsarbeftsminister sofort nach Vertun dig üng des Schiedsspruchs am heutiMN Vormittag aus neue seine Vermittlung zur Bei- leckung auck des neuen Streiks anbieten. In Ar- beitgeberfreifen wird die StveKfortsetzung neben ben politischen Däottven damit erklärt, daß die Stteik- sührer befürchten, bei -enter Neuwahl in den Betrieben nicht wiedergewohtt zu werden. Gerade diese persönlich inteoessierten Leute bilden die Mehrheit der GenecAlversammluug des Mrdallarbefter- verkandes. Im ,^okalanzeig-er" wird gesagt, es näre falsch jetzt, 'rov sich eine unverkennbar: Streik- müdigkell zeigt, den Arbeitern wieder die rauhe Seite za zeigen.
Berlin, 3. Nov. (WTB.) Der Metall- arbciterverband beschloß, alle noch nicht ausständigen Metallarbeiter zum sofortigen Ausstand aus- zufordcm. Der Ausstand soll morgen früh beginnen.
Aur dem Reiche.
Der Jahrestag der Revolution.
Berlin, 3. Nov. (Wolff.) Für die R e - v-olutivnsfeiern am 9. November in Berlin wird die Vorschrift über die Anmeldungen von Versammlungien und Feiern in geschlossenen Räumen auf gehoben Beabftchtigte Versammlungen unter freiem Himmel an der Peripherie Berlins sind gestattet, jedoch sind Temonstrationszüge sowie Versammlungen unter freiem Himmel in der Innenstadt verboten. Für den 7. November, dem Jahrestage der russischen Reovlutirm, bleiben die Vorschriften des Belagerungszustandes in vollem Umfange aufvechterhalteN-
Ter Reichswehrminister wird für den 9. November in der Hoffnung, daß der Tag nicht dazu benutzt wird, neue Unruhen hervorznrsen, die die Anmeldcpfticht für Versammlungen aufheben ; dagegen bleiben Straßendemvnstra- tionen u nterJagt. Versammlungen unter freiem Himmel an der Peripherie vvn Berlin werden wahrsckteftllich gestattet werden. Der Polizei- präftdent wird sich dieserhalb mit den politischen Parteien in Verbindung setzen. In der inneren Stadt werden Versammlungen unter freiem Himmel auf feinen Fall zugelassen. Ter Minister irret) ferner anordnen, daß die bewaffnete Macht sich an diesem Tage in den Straßen nicht zeigt: es wird aber natürlich Vorsorge getroffen, daß gegen unerlaubte Demonstrationen eingeschrittcn werden feint. Für den 7. November, dem Tag der niffifdjen Revolution, verbleibt es bei den Vorschriften des Belagerungszustandes.
Die deutsche Flagge.
Berlin, 3. Nov. (Wolff.) Tns Mariuever- ordiruugsblatt bringt einen Erlaß über die Flagge des Reichspräsidenten: Die ReiMfarben mit dem Adlerschtld in der Mitte: die Flagge pes Neichswehrminifters: bte Reic^farben mit dem Eisernen Kreuz in der Mitte, die Reichskriegsflagge, in deren bi& heriges Muster brr neue ReichßMer in der Mitte und die Reicksfarbeu mit dem Eisernen Koeur
in der inneren oberen Ecke ausgenommen sind. Der Zeitpunkt der Einführung der neuen Reichskriegsflagge bleibt Vorbehalten.
Die Einstellung de§ Pcrsonenverkchrs.
Berlin, 4. Nov. Laut einer Meldung d-'S Lak.-Anz. aus Stuttgart wird mit der Einstellung des Perionenvrrk-'hrs in W ü r 11 e m b : r g erst am 6. November begannen werdm.
Berlin, 3 Nov. (WTB.) Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten dementiert die Nachricht, das Eisenbahn Ministerium beabsichtige zur Ermöglichung eines beschrän.ten Per onenverkehrs an die Güterzüge Personenwagen anzuhängen. Es sei unter keinen Umständen auf eine Besörderungsmöglichkeit dieser Art zu rechnen.
Von zuständiger Stelle wird mitgeteilt, daß infolge der Einstellung des Personenverkehrs die Annahme von Wertbriefen und -Pafeten, ausgenommen Medikamente und Pressesendungen, auf kurze Zeit gesperrt werden muß, damit die bcrctis unterwegs befindlichen Sendungen noch ihrem Be- timmungsort zugeführt werden können und ihr Inhalt nicht dem Verderben ausgesetzt wird. Die übrigen Postsendungen können nur mit Güterzügen befördert werden. Für detl Telegraph wird die Annahme von Glücktvunsch- und Begrüßungstelegrammen sowie von Telegrammen in nicht bringenden Angelegenheiten und bergt bis auf weiteres eingesteltt. ES liegt int Interesse ber verkehrtreibendm Kreise, die Benutzung von Telegraph und Fernsprecher auf bie allerdringendsten Fälle zu beschranfen und bet der Abfassung ber Telegramme sich gedrängtester Kürze zu befleißigen.
Zur Bcschlagncchme von Lebensmitteln.
Ter Reichsbevollmäch^.igte für Kvloniatwaren, Hamburg, teilt mit:
Gew-lfsen Nachrichten zufolge soll bei der demnächst einzurichtenden Einftil-rfentvolle für ausländische Lebens- und Futtermlltel an bet Grenze zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiet Kaffee, Kakav und Schokolade nicht der Beschlagarah'me unterliegen. Tiefe Mittellung ist völlig unrichtig. Um dem Schieber- und C chmuggelhandel aus dem besetzten Gebiet entgegenzutreten, haben sich trielmeTyr die mir unter-, stehenden Wirtschaftsstellen, nämlich der Kaffee- Einsuhtverein, Tee-Wirtschaftsstelle und die Kakao- Wirtschaftsstelle in Hamburg entschlossen, der oben emähnten, Vvn der Reichseinftlhrstelle für Lebens- und Futtermittel organisierten Einführkontralle beizutreten, so daß in Zukunft damit gerechnet nerven muß, daß gerade Kaffee, Tee, Kakao Pulver und Schokolade, svNcit diese Waren ohne Einfuhr-^ gmehmigimg der Wirtsckiaftsstellen über das besetzte in bas unbesetzte Gebiet zur Einfuhr gelangen, ohne üeiteres beschlagnahmt werben können.
Die Regelung der Arbeitszeit.
Berlin, 31. Okt. Die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit hat sich als notwendig herausgestellt, da die T-urchführung des Achststun- dentages auf Schwierigkeiten stößt. Das Reichsarbeitsministerium ist mit oer Vorbereitung für diese Vorlage beschäftigt, bie auf Grund einer Anfrage Ausnahmen vom Achtstundenarbertstag in weiterem Umfange zulassen wird. Weiter wird an einer umfassenden Revision ber Reichsversicherungsordnung gearbeitet. Beabsichtigt ist die Gleichstellung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter mit den gewerblichen Arbeitern auf dem Gebiet der Kranken- und Unfallversicherung und die Wiedereinführung ber Krankenversicherung der Hausgewerbetreibenden in anderer Form als früher. Lluch das Gesetz über die Wochcnhllfe hat sich als abänderungsbÄrürftig herausgestellt.
Haases Befinden.
Berlin, 3. Nov. (WTB.) Es besteht Hoff- mntg, das Leben des Abg. Haase erhalten zu tonnen.
Sus Sem besetzten Gebiet.
Der Oberbürscrmeister von Wiesbaden abgesetzt und ausgewicsen.
Wiesbaden, 1. Nov. Der Oberbefehlshaber dec alliierten Armee hat den Oberbürgermeister von Wiesbaden Dr. Gläs- sing, wie bereits kurz mitgeteilt, seines Amtes enthoben und ihn aus dem von den alliierten Armeen besetzten Gebiet ausgewiefen. Es wird Glassing von französischer Seite als Schuld zur Last gelegt, daß er durchschlechte Verwaltung undUn- vorsichtigkeit viel zu der schlim- menLageinderKohlenversorgung Wiesbadens beigetragen habe. Außerdem soll er noch die französischen Behörden von Zuständen, die die Tätigkeit der hiesigen Dienstzweige und die öffentliche Ordnung hätten gefährden können, erst zu spät in Kenntnis gesetzt haben.
Wiesbadens. Nov. Oberbürgermeister Glässing hat heute früh den Ausweisungsbefehl der Franzosen erhalten. Er muß innerhalb 48 Stunden, Mittwoch 9 Uhr, in Begleitung eines französischen Gendarmen das besetzte Gebiet verlassen.
Die Ausweisung Dr. Glässings bedeutet einen neuen Gewaltstreich der Franzosen, bei dem die angeblichen Verfehlungen des Oberbürgermeisters nur einen Vorwand darzustellen scheinen. Wie wir von einem unterrichteten Mitarbeiter erfahren, soll sich Dr. Glässing geweigert haben, auf Kosten der Stadt ein Bordell für französische Soldaten xinzurich- ten und hat sich dadurch bei den Franzosen mißliebig gemacht.


