Ausgabe 
4.10.1919
 
Einzelbild herunterladen

SDtt

(r* 5>c£}? fowt flfMf, Jtwrnng and Orlö fpda»®5 ecif* gtkaud)« ecaotadt

Bonn» jnm ftaeti*« »« Wäsche.

D<

3.

i

u

N 9t

TU in , TX

Id -

-J

SST r-E rom 2b. pttortnö.

Korschrist

3) $?>' rill* dH' Mitt

b) für (StM mit bfSi öt* brftri

*mt die Ar Xünbigunj 0 9»ta habe «er der wich gründen er»i oder Bureau «Minen ist. auch njch! w m wichkign Arbeitgeber z MMgnngss, ^enstverUt

Zahre ihr Ai 1*1101 virchar Kireo AIS A ^nontn. »u cmn

§2 1 ordnuntz |i militäritche -riegStriln

W 9 vrdmmg l'i tdlmhmer Äuti'chen' die bei ihr DohM i

Teutik hingt nn Wn<! deutschen Zeit ihre, schor Reil

Die I

Wt int i Reichs«»- tiniiitili

ming verpj rdtWtaitfd nelche am

,-fm Bett

über den 1914 ih« riiw oder bald aus avi.wlchiei «höcmni die bei 3u 'udxtn und sofern He mittelbar u odrrder Z<j

* Srbeitne'

£l,WH bei SL^ttßSU AM- <u »eldepslicht k Fr

Sterte, SJegr,«, 2^ £

«e Bjkftti

OfIoüftnni5| m.'n.J/ .

^cbcrbc V?nCri^ Iin ' und j

tSp1 K UL S§3*y

Anmeldungen zu meinen Tanzkursen werden ab 4. Oktober wieder angt^mmen. Frau Lina Goll-OIdinr** Ballettmeisterin IMlt

Kirchenplatz 23 (Neubau).

Zur Zeit Bad-Nauheim, Hauptstraße 94.

V ____/

Tanzunterricht

Mein diesjähriger Winter-Tanzkursus

beginnt 019178

Montag den 8. Oktober.

Gefällige Anmeldungen nehme ich täglich in meiner Wohnung, Marktplatz 23 III., entgegen. Frau Luise Deuster geb.MöL

Tanj-fhistitut Tfugo Thöhl, giessen Mein diesjähriger 01 n* lffinter= Tanj* Kursus beginnt am 6. OKt. 1919.

Gefl. Anmeldungen hierzu nehme ich in mein. Wohn. Sonnenstr. 5 ///.entg.

Hugo Möhl, Tanzlehrer.

Sanatorium Stolzenberg

bei Salmünnter Soden

ron Frankfurt aus schnell und bequem erreichbar eröffnet nm 1. April!

Aerztlicher Leiter: Dr. med. K. Stränekmaai.

Mäßige Preise! Kurgemäße Verpflegung!

TW* Man verlange Prospekt! -M» IW»D

dem Lehrziel des Gymnasiums, des Re­algymnasiums und der Oberrealschule bis Oberprima. forberaitaeg so! alle ashnlprtiiMcss auch für Damen. Eintritt jederzeit »D

1L Ella*. Herd weg SS

Telephon Nr. 25M Privatschule mit

Darmstädter

Pädagogium

9224SS

Behördliche Anzeigen

sind.

9284.

Gute Verpflegung. ---------

Prospekt 5. San.-Rat Gigglberge

mit dem Arrfüqen zur öffcntlicf>ai .tivnutnis, bafe '2Inftäfle auf Zuteilung von äSanftuffen an das

Stodtbauamt, A stermeg Nr. 9, zu richten Gießen, den 26. SeVtenrber 1919.

Tcr Oberbürgermeister: Keller,

Bekanntmachung

betreffend Baustvffbüvirtschastung. I

Tie nach sichende Bekanntmachung bringe

Tie Frei gab? aller über die vvrg mannten Zahlen, hinauügebeuden Mengen erfolgt durch die von mir uir Kaustvffvertrilimg ermächtigte Bau- Nv^s beschaffung-steile für Krisen in teOfrjn

Kurhaus Michelstadt i. Odenw.

(Linie Hanau-Eberbach.)

Behagl. Kurheim für Nervöse und Erholungsuchende

Bekanntmachung

betreffend Baustvffbejvirtschaftung.

Auf Grund ter §§ 1 igni» 4 der Reichsverord­nung vom 7. yboember 1918 über die roirt- schaltliche Teinobilmachung (RGBl. £>. 1292) und der vom Reichsdemobfflnachungsamt erteilten Er­mächtigung nnrt> bestimmt:

§ 1.

Beschlagnabme.

Zur Herstellung der dringend NJtmendigen Baustaffe und bereit ywtfmäbigeit Verteilung sind leichlagnohmt:

1. Sämtliche vorhandenen und neuerzeugten sowie nach Hessen eingeführten Mengen tiuii ge» f rannten und anderen künstlichen Mauersdeinen und TachHiegel aller Art (insbesondere gebrannte 5>oblsternc, Kalkjandsleine, Schwemmstein:, Schlack-ensleine, Zementsterit.», nicht Zementröhren), die Vor- oder Hintermau-ersdeine, $>artbranb* steine, Klinker, Verblender, porös: Steine, Teckerr- und Lochsteine, Formsteine, Dachziegel V'rwen- düng finden können, soivie Tratnageröhren aus Ton.

2. Portlandzement.

3. Bau kalk.

Von der Beschlagnahmermordnung werden be­troffen : Natürliciie oder juristische Personen, g> 'nxxblide oder landmirtschastliche Unternehmer, öf- fentiichrechtllche ZtvcperictZaften oder B'rbände, die die unter 13 genannten Gegenständ: erzeugen ober mit ihnen handeln.

Beschlagnahmt können jederzeit auf An- Ira? durch mich iverden die bei Dauherrn oder sonstigen Verbrauchern lagernden und in un­wirtschaftlicher Weise zurückgehaltenen obigen Bau- stzosfarten.

Tie Kefchlagnahme l-at die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechts- aeichästlichc Versügungen über sie nichtig und. Den rechtSgeschäjtlrchen Verfügungen stehen Ver­fügungen gleich, die im Wege der Zwangsvoll­streckung oder .Arrestvollziehung erfolgen.

§ 2.

Freigabe, Tie Freigabe erfolgt von Ziegelerzeugnlsfen bei Mengen bis zu 8000 Backsteinen, 1000 Tach-iegeln und 2000 Tvainageröhren je Monat und Bau­stelle,

Zement bei Mengen bis zu 500 Klgr. = 10 Sack, je ÄL>nat und Baustelle,

Kalk bei Mengen bis zu 400 tilgt. = 10 Sack, je Monat imb Baustelle,

durch die für die Verbrauchs stelle zustündig.'n Be- zirkSwvhnungStommissare (im unbrictz- ten Gebiet Kvevsd« rekdoven, im beseht en Gebiet die KreiSLmter) nach Vorlage einer ort», bebördlich (Bürgermeisterei) beglaubigten Tnng- lichkritSbeichcinigung In Städten über 10000 Einwohnern hat dre Freigabe auf Grund einer von dem städr Baupolrie«»t auSgeiheltten Tring- lidteitfbetoemignng durch dou Oberbürger- meister zu erfolgen.

8 3.

Verfahren.

_ , T« Freigabe durch die Banstoffb-sthaffungs- sbelle erfügt, nur auf TrinÄichkritSbescheftrigung batet die iuständigen Bezir^vobnungAommissaTe über Dreisämter bei Freigabemvgljchkrit durch die BertrkSw.chntmg4ff0mmisfare. tittihinter b-m OkerbLraetM'.iser selbst, mur» Tringlub^itLd'schri- nignug der BüraermeitLr^ien byv studt BLt- polizeiLmter vorliegen. Tie Freigabe erfolgt zu­nächst nur für;

Jftodernes Tang^efir* ^nstifut v«n Th. 'ßäulfce

Mitglied des Bundes Deutscher Tanzlehrer (Sitz Berlin)

Mein diesjähriger Winterkursus für Anfänger beginnt Dienstag den 7. Oktober abends 8 Uhr in meinem eigenen Saal, Wolfstraße 21, Ecke Lieber Straße, Restaurant zum Kronprinz.

In diesem Kursus werden außer den bekannten Rund- und Gesellschaftstänzen auch die mo­dernsten Eigurentänze gelehrt.

Ferner empfehle ich mich für kleinere Gesell­schaften sowie nn Einzelunterricht zur Einstudierung der modernsten Figuren- u. Ge­sellschaftstänze (die neuesten Schlager der Saison), wie: 0ltlM

The Tidde Toe, Wedding-Glide, Jazz, Foxtrott, Feodora - Walzer, Max ix - bresitienne, Ragtime, Tango, Fouriana, Boston (mod.), Riviera-Boston, Valse-Bleue, Frühlingsboten walzer, Tango walzer, Hiawatha, One-Sfep (neuste Art) usw.

Anmeldungen hierzu nehme ich jederzeit in meiner Wohnung, Wolfstraße 21, Ecke Lieber Straße, Restaurant zumKronprinz entgegen.

Tanzunterricht

Mein diesjähriger Winfer-Tanzkursus beginnt am 6. Oktober 1919. Gefall. Anmeldungen nehme ich von heute an täglich in meiner Wohnung

Wetzsteingasse 31 entgegen. Mc.

Karl Schmidt, Tanzlehrer.

Klavier-Unterricht

auf moderner physiologischer Grundlage. Analysen u. Interpretationen. Geschichte und Kritik der Klaviertechnik und ihrer Methoden. Keine einseitig pianistische Ausbildung.sondern allgemeine musikalische Förderung. Voraussetzungen: Nachweis­bare musikalische Begabung: günstige ana­tomische Verhältnisse der Hände. ^212 Dr. Heinrich Koene,Uiessen

tieetheetraße 34

Sprechzeit: Werktags von 12 1 Uhr.

LandwirtschaslsschulcWeilburfl/Lahn DaS Winterhalbjahr beginnt am 17. Oktober. Ausnahme in die Fackklast'en III bid I. Anmeldungen baldigst erbeten. Auskunft erteilt m0Did Direktor Pror. Dr. Helmkanivt.

STOTTERER erhalt, ums. Brosch: Die JIUI tl>E,n Ursache des Stotterns u. Beseitigung ohne Arzt u. ohne Lehrer sow. ohne Anstaltsbesuch. Früher war ich selbst ein sehr starker Stotterer u- habe mich nach vielen ver­geblichen Kursen selbst geheilt. B^tte teilen sie mir Ihre Adresse mit. Die Zusend, meines Büchleins erfolgt sofort im verschloss. Kuvert ohne Firma vollständig kostenlos. 5244c

L. Warnecke. Hannover. Friesenstraße 33.

a) tileinupohnungsbauten iNenbauten, Umbauten, (rinbauten oder Au-Zbefst'ruiigcn),

b) landwirtsckaftlicke ober bergbauliche Betriebs­gebäude oder Reoaraturarbeiten,

c) gemerblicke und industrielle Bauten, soweit sie der Versorgung des Bolbrs mit Olegenständen das täglichen Be­darfes diene it.

Von den unter ac angeführten Bauten gel­ten ohne weiteres als dringlich alle Wohnunas- bauden, die durch staatliche Baukostenzuschusse -oder aus anderen öffentlichen Mitteln unterstützt wer­den. Alle übrigen Bauten und Ausbesserungen bedürfen eines besondereit Nachweises ihrer unbe­dingten Dringlichkeit, wobei bat Anträgen Zeich­nungen, prüsungssähige Maffenberechnungen unter Beifügung einer Tsaustoffbedarssnachweisung und einer Bescheinigung der zuständigen Baupolizei- behörde über bre Dringlichkeit des Bauvorhabens beizulegen sind. Ausnahmsweise ftntn jedoch bei kleinen Mengen von der Vorlage dieser Unterlagen abgesehen werden, sofern eilte Bescheinigung der zuständigen Bauovli;cibehörde oder des B^irks- wohnungs>kommissars über die unbedingt erforder­liche Baustofsmeillie bei gehr acht wird.

"Formickarmätzige Freiglchianträge sowie Bau- stoffbedarssnachweisungsformulare sind bei den Be- ziffkswohnungskomnrissaren, KreiSämtern oder ^Oberbürgermeistern su erhalten.

§ 4.

Meldepflicht.

Die in § 1 unter 13 genannten Baustoffe unterliegen einer Meldepflicht durch die in 81 Absatz 2 bmannten Personen und Betriebe. Die Meldung ist zu erstatten über die am 1. eines jeden Monats vorhandenen Bestände an Ziegel­waren (getrennt nach ein^ehtert Arten), Zement und Kalk und über die im abgelaufenen Monat abgegebene Menge. Die 9JMbungen sind auf Vor­drucke an die Baustofsbcschaffungsstelle Frankftrrt a. M., Obcrntainstvaste 51 (Tri. foanfa 9284) bis 3. jeden Monats zu richten. Die Vordrucke können von dort bezogen werden.

§ 5.

Preise.

Die Abgabe von Ziegelsabrivatrn hat zu den Richtpreisen zu erfolgen, die durch den paritätisch zusammengesetzten Arbeftsausschust der Baustosf- beschafftingsstelle festgesetzt sind: Bis auf weüeres gelten folgende Richtpreise:

Für Mauersteine: 100 M. pro 1000 ab Werk Biberschwänze (ges.)l. Wahl 160 w

* » 2. 150 , n

" (g«w.) 1. 140 , w w

i, 2. , 120 , ,

Falzziegel 1. , 280 w ,

2. 260 ......

Als Handlerverdienst, der in vorstehenden Preisen nicht enthalten ist, sind für Mauersteine 10 Prvz. und für Dachziegel aller Art 12V» Prvz. mit Rücksicht auf die heutigen Verhältniffe festgelegt.

Die Preise für Zement und Kalk sind die ortsüblichen. Im Interesse der Verbilligung imd Förderung der BantätigHrit wird den Käufern dringend empfohlen, aus Einhaltung dieser Preise zu achten. Ueberschreitungen durch Erzeuger oder vändler haben sofortige Entziehung der Kvhlen- vder Materialbetieferung zur Folge.

n § 6.

Lagerbuchsührung.

Jeder Meldcpflichtige hat ein Lagrrbuch zu fuhren, aus dem dir benhrtfdxzrteten Baustoffe nach Art, Menge, Gröste und Bcsck^sfenheit, Zu- und ^lbgang, Empfänger. Art der Verwendung. Num­mer des Freigabescheins und Berkaufsprets zu er» sehen ist. Der Abgang ist durch die aufzubewahren- ben Freiaabescheine %u belegen.

Die Baustofsbeschaffungssttlle und die Bezirks- wohnungskommissare bezw. ihre Beauftragten sind ermüdjrigt, die in der Verordnung über Aus- kunffEpiUcht vom 12. Juli 1917 (Rrichs-Gesetzbl. ©. 601187) beieidmcini Rechte zum Zwecke der Durchsührimg der Bewirtschaftung insbesondere PoriichrnihT Bestimmungen aus-uübeir.

_ § 7.

-strafen.

Zutviderhandlungen gegen die Vervrdnuna können mit ^Ksängnisstraic bis zu 5 Jahren uitb Geldstrafe bis zu 100 000 Mark bestraf: werden außerdem wird die weitere DaustoffzntLilung ge­sperrt

§ 8.

Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Stuft. 114298

Darmstadt, den 17. September 1919.

Der Staalskduunissar für die wirtschaftliche Deliwbilumchung in Lessen.

I. 93.: Dr. Bernheim.

Bekanntmachung.

Nachstehend bringe ich die Bekanntmachung des hessischen Feldbereftrigungskomnrissärs vorn 23. September 1919 zur allgemeinen Kenntnis.

Gießen, den 1. Oktober 1919.

Ter Oberbürgermeister. I. V.: Krenzien.

Bekanntmachung.

Betreffend: Fridücreinigung in der Gemar­kung Klein-Linden.

Nachdem die Feld der einigung in der Gemar­kung Klein-Linden endgültig beschlossen und den Beginn der Fridbereiniguiigsarbeiten vom Lejs. Landesernährungsamt, Abtrilung für Landwirt- sckait, angeorduet werden ist, lade ich hiermft sämt­liche beteiligten Grundeigentümer zu der gemäß Art. 16 des Fridbeveinigungsges<^es Samstag den 18. Oktober 1919, n ach-

mittags 2i/3 Uhr. im Saale der Deutschen Eichri", Klein^Linden stattfindenden Versammlung ein.

Tie VersamniluTvg hat:

1. darüber zu beschließen, wie die Feldberei­nigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch AusscAag auf den Flächengehalt ober den Abschätzungswert der Grundstücke oder ab­gesehen von dem in Art. 20 des SetbtHrev nigmrgsgesetzes bezeichneten Fall durch Bil^ düng und Verkauf von Dtassegrundstücken, so­wie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, oder ob die Kosten durch Zapitalauf- nahme ausgebracht werden sollen:

2. die zur Bollzugslommission zu berufenden Sack:verständigen und deren Stellvertr'ter, f > wie rin Mitglied des SchiL>sgeriichts und d'ssen Stellvertreter (2lrt. 35 Ges ) ZU wählen. Auster dem können Wünsche und Anträge sei­tens der Beteiligten vorgebracht und beraten werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grundeigentümer eine Stimme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist. Tie Beschlüste erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und sind unter die­ser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betestigten verbindlich. Beteiligter Grundeigen­tümer im Smne des FeldbereinigungSgesetzes ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist Ter Inhaber einer erblichst Leihe wird dem Eigen­tümer der Grutchstucke gleichgestellt. Wenn rin hier­nach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte Erben derselben wcht vorhanden sind, ber Aufent­halt ber Beteiligten unbekannt ist oder diese sich austerlxstb des Deutschen Reiches aufhalten, so ist ber Besitzer als Beteiligter zu erachten, insofern er sich durch eine entsprechende Beschrinigung des Ortsgericküs als solcher auswlist

Ist unbekannt oder ungewist, wer bririliat ist, so findet die Vorschrift des 8 1913 des Bürgerllchen Gesetzbuch'S entsprechende Anwendung.

Gehört em Grundstück zum Gesamtgut. so be­darf ber Mann nicht ber Zustimmung der Frau. Gebärt rin Gruitdstück zum eingebrachten Gute bet Frau, so bedarf diese nicht der Emwstligung des Mannes.

Vertreter von beteiligten Grundrigentümern Txrbcn gehörige Bollmachtm vorzulegen.

Kommen gültige Beschlüsse rncht zu fhmbe, so hat:

zu 1. Die Vollzugskvinmillüm die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und

zu 2. die Landeskvmmission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

Zugleich fordere ich die austerdalb Klein-Lindm wohnenden beteiligten Grundeigentümer (Ausmär­ker) auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Klein-Linden wohnenden Bevollmächtigten zu be- stellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Fcldbrroinigungsversahrrns an sie nicht mehr erfolgt. (11427B

Friedberg, den 23. September 1919.

Der hessische Fr ldberrilrigungs kommiss 4r:

Dr. 3ann, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Die Nähstude für Kriegsfürsorge WaLtorstrahe 24 I kann noch Ieppenstoll, 1,50 Meter breit, zum er. mätzlgten Drelse von Mb. 16. per Meter, sowie Männerunterhosen unb ErstlingsjLckchen abgeben.

Der Verkauf erfolgt:

Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags, vorm. von 10-12 Uhr unb nach«, von 3-6 Uhr.

Giehen, den 3. Oktober 1919. 11430B

Ter Oberbürgermeister (Lebensmittriamt).

Bekanntmachung»

Das Bezirkskommando ist wegen Verlegung vom 6. bis einschl. 11. d. Mts. geschloffen.

Es wird gebeten, in biefer Zeit nur indrin­ge n d e n Angelegenheiten int 3immer 130a des Stabsgebäudes ber Zeugbaus'aserne vorUusprechn.

Vom 12. d. Mts. ab beftndet sich das Be- zit^skommando im Stabsgebäude brr Zeughaus­hauskaserne, Landgraf-PhtlippP^t».

Meßen, den 4. Oktober 191^/ 11465B

v Kropff, Major z. D. u. BeririsEommandeur.

Bekanntmachung.

Betr.: Ermittelung brr Oft- unb Westprrutzen. Oberfchltsier unb NordschleSwiger.

Nack dem Friebenitvertrag, demzufolge die Volksabstiurmung über das staatliche Schicksal Ost- unb Vestpreuftens, Oberschlesicns unb dtorbschleswigs entscheiden soll, haben an ber Volksabstimmung alle diejenigen das Recht der Teilnahme, die vor dem 1. Januar 11901 in den angeführten Gebieten ge­boren sind, auch wenn sie zur Zeit in den Abstimmungsgebieten nicht mehr ihren Wohn sitz haben.

Das hessische Landes-ArbeitS-- und Wirt- schaftsamt wünscht Namhaftmachung der in Hessen sich aufhaltenden Stimmberechtigten. Es handelt sich um Personen aus folgenden Kreisen:

1. Von der Provinz Schlesien die Kreise Namslau, Kreuchurg, Rosenberg, Lv- peln-Stadt und Land, Gro^Streliy, Laubnitz. Gleiwitz-Stodt, Tost Gleiwitz Tarnowitz. Beuchen-Stadt uni) Land, ÄönigShütte-Stadk. Hindenburg (früher Zabrze), Kattowih-Stadt und Land, Pletz. Rhbnik, Ratibor-Stadt und Land, Toset, Leobschütz und Neustadt.

2. Von der Provinz Ostpreutzen die Kreise Oletzko, Lyck, Lotzen, Zohannis- bürg, Sensburg, Ortelsburg, Rössel, Al- lenstein-Stadt und Land, Neidenburg und Osterode.

3. Von der Provin,z Westpreutzen die Kreise Marienburg, Swhm, Rosenberg und Marienwerder.

4. Von der Provinz Schleswig-Hol­stein die Kreise Habersleben, Apenrabe, Tondern, Sonderburg, Flensburg^Stooi unb Land unb Husum.

Mit Rücksicht auf die grohe Vrchttgkeit der Angelegenheit werden alle hier in Frage kommenden Personen dringend gebeten, sich än die auf dem Stadthause, Zimmer Nr. 8, aufliegenden Listen bis spätestens am 15. Oktober einzurragen. 11428B

(Sieben, 3.Oktober 1919.

Der Oberbürgermeister ber Stadt Giehen. ___________I. V.: ft re Mi en.___________

Petroleumversorgung.

Die geringen, ber Stabt Bietzen für ben Monat Oktober überwiesenen Petroleummengen gestatten nu» eine Verteilung von Petroleum in ben aüerbringenften Notfällen.

Berücksichtigt können nur solche Familien ober Einzelpersonen werden, die weder Maslicht noch elek» irische Beleuchtung entweber in dem Wohnraume ober in ber Küche ober im Schiafroume haben. Für ander« Bedürfnisse kann Petroleum nicht ausgegeben werden

Anträge auf Zuteilung von Petroleum sind aus besonderem Vordruck, der auf dem Städtischen Lebens, mittelamt, Zimmer 11, ausgegeben wird, bis zum 8. dieses Monats

zu stellen. Nachträgliche Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Anschaffung von fiarbiblampen wird dringend empfohlen.

Bietzen, ben 3. Oktober 1919. [11431B

Der OberfrürfrfTw- fvnsmittriemt).

Rüe Hruckarbeiten/ f6r BeHrdtn, Dertine, ftondtl Ottxrb«, 5n- dultr-f nn» »fHrnMxfili»« IDerfe no»

OltertattMiee eerSee MmtU. Wirtin u. pnirw»* angtftrti<t In »er Bo4>> nn» Ct*in»njdenl/

Wilhelm Herr, Gießen

m^tortraet 77 $emfpr*t 500