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lirckHatt für den Kreis Gieszen
5. Januar 1^9
Hummer 1
tzeotbnet:
Artikel I.
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1.
2.
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rftigungSlöfigfrit in großer Anzahl um img im StoatÄneirst beworben lxrben.
Bestand
Stück unbenutzte Vordrucke Stück verschriebene usw. Vordrucke
Bestand
Stück unbenutzte Vordrucke Stück verschriebene usw. Vordrucke
Betr.: Benutzinrr non Leichen zu wissenschaft- lich n Zwecken auf der La dcSir iver iät.
All Polizct^.mt to.^ru und Die Äurqermeiste- rcien Der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen Ihrem Bericht binnen einer Woche entgegen, wann im Jahre 1918 Leichen an daS anatomische Institut der Landesuniversität Gießen abgeliesert worden finb 'ober nach den bestehenden Bestimmungen hatten abgeliefert werden müssen. In letzterem Falle ist der Grund der Nichtaüliefe- rung anzugeben. Fehlberichte sind nicht nötig.
Gießen, den 1. Januar 1919.
Kreisomt Gießen.
I. V.: Weicker.
Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden Volkskammer der Republik Hessen vom 3. Dezember 1918.
Artikel 1.
Art. 18 Abs. 3 der Wahlverordnmrg vorn 3. De^-mber 1918 erhält folgenden Zusatz:
Die Zustimmungserklärung derjenigen vorgeschlagenen Bewerber, welche in den von den feindllchm Truppen besetzten hessischen Gebietsteilen wohnen, ist nicht erforderlich; i|t sie dem Wahlvorschlag nicht beigefügt, dann gilt der Bewerber als zustimmend, sofern er nicht bis »um zehnten Tag vor der Wahl gegen seine Aufnahme in den Wahlvorschlag bei dem .Landeswahlkommissar Einspruch erhebt.
Artikel 2.
Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Darmstadt, den 23. Dezember 1918.
Das Staatsministerium.
Ulrich.
Marmelade-Verteilung.
llAuSgabe Nr. 14.)
Bon Montag ben 0. bis Freitag ben 10. b. M. einfdilicNlid) nclannt in den KtelnhandetSgeschästen, bei denen die Vortzeüellnng erfolat ist, (jenen Vorlage der Lebensmil letkarre und Abgabe deS Bczugs- abschuittcS Nr. 14
'/, Pfund Marmelade
zum Preise von 50 Pfennigen zur Ausgabe.
Die Kleinhändler haben die vereinnahmten Be- zugsabschniile "Jlv. 14 bio spätestens 13. d. M. unter Beifügung einer fdjrlftlidjcn PNt eiluna über die '»lnzahl der avgelieser.en Abschnine auf dem städtischen LebenSmrtletamt, Zimmer Nr. 12, ab- zuliesern.
Nictueinbaltung dieser Frlit, sowie Unregelmania. keilen bei der Lidgabe haben den Ausschluß von weiteren Zuteilungen zur Aolge.
Giegen, den 2. Januar 1919. 102B
Der Oberbürgermeiiter tLebensmitrelamt».
Bekanntmachung
Nr. F. R. 10/12. 18. K. R. A.
Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung wird folgendes an*
Inhalts-lleberficht: Verordnung über die Wahlen. - Demobilmachung - Fällte Zinsen. - Kohlenversorgung. - Slrbeitsaufträge. - Oberhessischer Diehhandelsoerband - Benutzung von Leichen. - Der. messuygsarbeiten. - Maul- und Klauenseuche. - Schuhbedarföscheine.
Artikel I.
Die Bekanntmachung Nr. W. M. 312/10. 16. M R. A_, betreffend ^ftan^crbcbimg von Natron.(Suliat-)Zellstvff, ganz oder tnlwcise aus Na rvn*Sulsab >Zcllüoss hergrstelltem Papier, Spinnpapier, Papiergarn, ferner von Arbeitsmasckünen, welcl>e zur .Verstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Spinnpapier in Gebrauch sind, vom 20. November 1916, die iitachtvagsbe-annttnachuna Nr. W. M. 100/7. 18 K. R A. vom 13. Juli 1918, be- treffend Bestandserhebung von Papierrund-
Drucksache; aller irl SXJÄ'IESÄ wert die Brlhl’sche ünlv.-Drie-iersl, B. Lange, GleBei
I.
§7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Ankauf von Vieh zur Schlachtung ober zum Weiterverkauf und der kommissionsweise handel mit Diel) im Derbaiü>Zbezirk ist außer dem Verbände selbst nur den Verbandsmitgliederu, die vom Borstairde eine Answoiskarte erhalten l-abcm, gestattet. Ebenso ist der Verkauf von Vieh zur Schlachtung außer dem Viehl-ant-elsverband selbst nur an solä^c Verbandsnriwlieder, die pom Vorstande eine Ausweis karte erhalten haben, gestattet.
II.
87 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Ter nicht gewerbsmäßige Ankauf von Vieh für den eigenen Bedarf beidingt nicht die Mitgliedschaft zum Verbände.
III.
§ 8 Abs. 2 wird gestrichen.
IV.
Dem § 9 wird folgender zweiter Absatz zu- gefügt:
Die Verbands Mitglieder sind verpflichtet, je am Ersten eines jeden Monats eine Durchscluist ober Abschrift der Einträge in dieses Tagebuch dem Diehhandelsverbcmd vorzulegen.
Gießen, den 30. Dezember 1918. Provinziakdirektion Oberhessen.
I. V.: Welcke r.
Siädtischer Wildverkauf.
In ben Städtischen WildverkausSstellen, bei denen die Vorbestellung erfolgt HL wird Samstag, ben 4. bS. 9)1 ti. aut die BestellazSrvelse 101B
701—800
Wlldfleisch gegen Ablieseiung der s>leischmarken der 2. Woche lU. — 12. 1. IM abgegeben.
Auf den Wochenabschnitt ein fallen 500 Gramm. Der Verkauf stndet von morgend 8 Uhr bttz nachmittags 6 Uhr natt.
Ueber nicht rechtzeitig abgeholte Wilbmengen wird anderweit oerriigt
Gießen, den 2. Januar 1919.
Der Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).
gamabsällen zu der Bekanntmachung vom 20. November 1916 Nr. W. M. 312/10.16. K. R. A., betreffend Destandserhedung vo,r Natron-tSulfat- Zellstoffen usw.,
K. N. A., betreffenb Höchstpreise für Spinn-
3. die Bekanntmachung Nr. W. III. 700/5.17. K. R. A betr. £>Mftt>rriic für Spinn- papier aller Art sowie für Papiergarn und Bind! äden vom 10. Juli 1917,
4. die Nacht rag 5 be kanutma djain g Nr. Pacra. 1200/11. 17. K. R. A. vom 1. Februar 1918 zu der Bekanntmachung vom 10. Juli 1917 Nr. W. III. 700/5. 17. K. R. A , betreffend Höchstpreise für Spinnpatier aller Art sowie für Papiergarn unb Bindfäden,
5. die Bekanntmachung Nr. Paga. 1/10.17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme von Spinn« Papier, Papiergarn, Zellstoffgarn und Pa« pierbindfaden imtne Meld-epslicht über Papiergarn erzeuguug vom 23. Oktt'ber 1917,
6 die Bekanntmaclmng Nr. Pa. 1600/11.17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme von Papier zur Anscr igung geriibter Vapier'äcke (Sack- Papier - vom 5. Januar 1918,
7. die Bekanntmachung Nr. V,. IV. 1200/7. 18. K. R. A., betreffend Bcschlagnabme und Höchstpreise von Papiemuu>ganmbfäll.m vom 13. Juli 1918,
treten außer Kraft.
Artikel II.
Diese Bekanntmachung tritt am 5. Dezember 1918 in Kraft.
Berlin, den o. Dezember 1918. Kricgs-Rohsdo s-Abteilung.
Wolf shügel.
nommen finb Verkehrsbetriebe, sowie Anstalten und Betriebe mir Doovelschichten oder mit Tag- und Nachtarbeit, welche Zeltbeschränkungen nicht unterliegen.
In Väben mit offenen Verkaufsstellen von vor» mittags 8 Uhr bis nachmittags 5 Uhr. Ausgenommen sind Lebensmittel- und Friseurgeschafie, welche bis abends 6 Uhr beleuchten dürfen.
In Bureauräumen bei Privatgeschäften und Behörden von vo-.mittags 8Vi Uhr bis nachmittags 4 Ubr; vom 15. Februar 1919 ab bis 5 Uhr nachmittags.
In allen öffentlichen Lokalen, Klub-und Versammlungsräumen von vorniitiagS 9 Uhr bis abends 10 Uhr in Theatern, Lichtspieltheatern und Sion- zern luunen von 4 Uhr nachmittags bis 10 Uhr abends.
Außerhalb dieser Zeiten darf in den unter 1 bis 4 bezeichneten Räumen nur für Zwecke der Reinignna, Bewacktlug und dringender Instandsetzung noldllrftig Licht gebrannt werden.
§ L
.Reklamebeleuckstung, Schaufenster- und Muhen- beleuchtung von Läden, Geschälten und öffentlichen Lokalen ist verboten.
In öffeniUchen Lokalen, Klub- und Versammlungsräumen ist die Beleuchtung so weit einzuschränken, daß gewöhnliche Druckschrift eben noch gelesen werden rann.
in einer Haushaltung dürfen gleichzeitig nicht mehr als 2 Flammen, einschließlich Küche, von je 50 Kerzen brennen.
§ 3.
In besonders dringenden Fällen können Ausnahmen von vorfteheudem zugelassen werden. Eingehend begründete fchnftliche Anträge finb zu richten an bie Direktion des GaS- u. Waiferiverkö, wenn Gasbeleuchtung iuFrage kommt undandieDtreftwn des Städi-ElektvizitätSwerks, wenn der Antrag sich auf elektrisches Licht bezieht.
§ 4.
Zuwiderhandlungen werden mit Gesäugniö bis zu einem Jahr unb mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mir einer dieser Strafen belegt.
$ 5.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Gienen, den 2. Januar 1!H9. 100B
Ter Oberbürgermeister: Keller.
Rfi^teriaSausgabe
jeden Mon'aavon 3—4 Ubr in der
CbericolfKi;uIc, Zimmer Nr. 12. 117c
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- unb Klauenseuche.
In Ober-Ofleiden ist die Maul- unä Klauenseuche fest gestellt worden Die erforderlichen Sperrmaßnahmen sind ongeorbnet. Ober-Ofteiben ist zum Sperrbezirk, Hombery unb Gontershausen zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.
In ber Gemeinde Mittel-Grünbau ist bie Maul- und Klauenseuche ausgebrr»chen. Die erforderlichen Sperrmaßr^ln finb angeortmel
In den Gemeinden Oberguembach unb Volpertshausen. Krebs Wetzlar, ist die Maul- unb Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Auf Forsthaus Marburg Süd bei dem Hansen-HauS bei Marburg ist die Maul- unb Klauenseuche amtlich sestgestellt worden
Gießen, den 28. Dezember 1918.
Kreisamt Gießen.
I. V : Langer mann.
Einschränkung in kMtrbraM nnh der eleftr.$elen6tiini.
Aus Grund der Bundes'" 'Verordnung über die Errich ung v>m Prei fu stellen unb die versorgnngsreaelung vom . S lember und 4. November 1915 wird zweck:- e.iceer Ersparnis von Brennstoffen folgendes beiilm.nl :
8 1-
Licht darf nur gebrannt werden:
L tn Fabriken unb Gewerbebetrieben von vormittags 7 Uhr bis nachmittags 5 Uhr. Au? ne-
Betr.: Tie Ausftlhruug von Lermessungsorbeiten für fRedrmmg ber Gemeinden.
An die yürgcrmciiicrcicn her Landgememdev des Kreises.
Für die aus dem Sbcere5bienft entlassenen, im Staatsdienst verwendeten Geometer 1. unb 2. Kl. findet sich nach Mitteilung des Ministeriums der Finanzen bei den KrciSvermesfungSämtem vielfach nicht ausreichende BesssMigung. Es ist dies zum großen Teil darauf zurückzusüliren. baß für bie vorhandenen und in Zukunft zu erlebigertben Arbeiten vermessungStechnischer Art in ben Voranschlägen der Gemeinden Alusgabebeträge für das laufende Rechnungsjahr nicht vorgesehen sind, nach ben seit- berigen Verhältnissen auch nidjt vorgesehen werden foirnien. Um d.m bcstehenben Arbeitsmangel abzu- helfen, empscl/leu wir Ihnen, die bei Ihnen vor- liegenbot, für die kommenden Jahre vorgesel-cnen VermessungSarheiten jetzt sckwn den Kreisvermes- sungsätnter-n zur Ausführmrg zu übertragen, nött- genialls, wenn die Gemeindevertretung zustimmt, unter Ueberschreittrng der voransclüags mäßigen Ausgaben. Welche Arbeiten ftch für die Jahreszeit besonders eignen, köirnte durch Benehmen mit den Kreisvermessmigs äm tern festgestellt werden.
Wir fügen noch an, daß nach Angabe deS Ministeriums der Finanzen bei ausreichender Arbeit die Möglichkeit bestände, Privatgeometer, die sich
Für bie (Vliiabctb-RIeinFinbcrfchufe gingen roei'erc Gaben em von Fabrikanl L. Bender und Frau, UnirerülälS-Neniamlm '.nn i. R. Weimer und Frau, Kaufmann beinr:ch Boller unb Frau, über- biblioihekar Profeffor Dr. Heuser >md tyrau. [116D Herzlichsten Tank!
Für den Vorstand: BechloiSheimer.
Betr.' Koh^n^.-ro gmi, her: J.ista b'aHimg der Ocfen, Herdseuerimgen unb Zentralheizungen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf Verfügung des hessischen LandeS-ArbeitS- unb Wirrsckxsslsaintes vom 23. Dezember 1918 zu Nr. L. A. & W. 1018 empfehlen nur Ihnen, nachstehendes Rundschreiben der Wirtschaftsstelle für bin Bezirke Hessen und Wieslmben zu Frankfurt a. M. vom 18. ds. Mts., Abt. VI. Tgb. 9er. 23 in geeigneter Weise ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, ben 28. Dezember 1918.
KreiSamt Güßen.
I. D.: Dr. ©ic ger t.
Abschrift:
Einer der Dauptcmlässe zur Kohlenverschfven- bintg ist der schlechte Zustand, in dem sich in fast allen Haushaltnngon bie Ocfen, Kuck>enHerde unb Zentralheizungen iiffolge der Abnutzungen in vier Seriegöj.ihren befinden, wahrend denen fast gar keine dtcDar nturm ogl i d)fritcn vor banden nnrren. Man kann ruhig annebmen, daß diese Verschwendung an wertvollen, jetzt mrerfetzbaren Brenn- stossen in den Großstädten ein Viertel bis ein Drittel des Gesamtbedarfes an Kohl<m unb Koks für den LmuSbrand cursmacht.
Diese Verschwendung muß angesichts unserer trostlosen Kohlcnlage jetzt aufhören. Ocfen, .Herde Unb Zentralheizungen müssen jetzt so schnell wie möglich repariert werden. Personal unb Material ist oorlxmden, eS sind schon genügend Töpfer, ZentralheizungSmontcure unb Oft-metzer aus dem Felde znrückgekehrt, die Beschlagnahme der ersor- oerlichcn Werkstoffe ist auiqebobcn; solange rwch die milde Witterung deS Vorwinters anhält, ist jede Reparatur leichter ausführbar.
An alle Hausbesitzer unb Mieter ergeht die dringende Mfforderung, sofort alle Hei^ein- richtuugen ihrer Wohnung gründlich Nachsehen und instaitd setzeir zu lassen.
Die uns am Ende des WinterS voraussichtlich fehlende Menge imfercr HauSbrandkohlen Faun nur ditrch Ersparnis im Betriebe in den nächsten Wochen zum Teil hereingeholt werden und diese Ersparung ist nur möglich, wenn alle Feuerungen in gutem Zustand find.
Betr.: SchtchbedarfSscheine.
An die Biirgermeiftereien der Landgemeioden des Kreises.
Laut Dekanntnmchuna der ReichsstMe für Schuhversorgung vom 9. Dezember 1918 verliere« die Vordrucke Set seitherigen S chuhbedarsSscheiw am 14. Januar 1919einschl. ihre Gültigkeit.
Wir lassen Ihnen neue Vordrucke für Schub- b^arfsscheme tut Verwendung vom 15. Januar 1919 a b zuaehcn.
lieber die Abgabe ist eine Liste nad) unten folgendem Muster au führen und ist diese Lifte halbseitenweise abzuschließcn. Der verbleibende Rest im uribenutzten Vordrucke, sowie bie Zahl der verschriebenen usw. Vordrucke sind als Destarch auf die nächste Seite lLalbfeite) zu übertragen.
Es wird ausdrücklich bemerkt, daß Prüsungsstellen(Dürgermeistereien^ die nicht zugleich A us f er t r g u n g S- stellen sind, vom 1 5. Ianuar 1S 1 9 an die von ihnen bestätigten Schuhbe- darfs scheine niemals mehr dem Sn- trag stellet selbst zur Uebcrbr t ng ung an die Ausfertigungsstelle mitg eben dürfen, sondern sie in allen Fällen von Amts wegen durch die Post an uns ein zu senden haben.
Vordrucke von Schuhbedarfsscheinen, die wegen SchrnbsehlerS oder eine:- sonstigen Ver. sehens nicht an uns ein gesandt werden tonnen, lind von Jharen in laufender Reihenfolge aufzu- bewahten. Tas gleiche gilt für Vordrucke, bie zwar von Ihnen bestätigt find, deren Ausfertigung aber von uns abgelehnt wird; diese werden zurück- gesandt.
Gießen, den 28. De^mber 1918.
KreiSamt Giehen.
I. B.: Or. S ie gert.
wenigstens vorübergehend unb bis zum Eintritt besserer Verlstiltnisse aushilfsweise zu.beschäftigen.
Wir sehen Ihrem Bericht bis znm 1. Februar 1919 entgegen.
Gie 6en, den 31. Dezember 1918.
Kreisamt Gießen.
_____________J.V.: Welcker. _________
Bekanntmachung
Die Bekanntmachung Nr. V. II. 206/11. 15. K. R. A„ betreffend Beschlagnahme und De- standSerhebmrg von Nußbaumholz und stehenden Nußbäumen vom 15. Januar 1916 unb der Nachtrag zu vorstehender Bekanntmachirng Nr. H. II. 235/8. 17. K. R. A. vom 15. September 1917, betreffend Beschlagnahme unb Bcstands- erHebung von Nußbaum- und Mahagoniholz treten außer Kraft.
Artikel II.
Diese Bekanntmachung tritt am 5. Dezember 1918 in Kraft.
Berlin, ben 5. Dezember 1918. Kriegs-Rohstoff-Abteilung.
___________Wolffhügel.___________
Bekanntmachung.
Die am 2. Januar 1919 fälligen Zinsen der in das Hessische Staatsschuldbuch eingetragenen Forderungen werden bei allen in Betracht kommenden Hessischen ffaffen unb bei den Reichsbankanstalten vom 18. Dezember 1918 ab gezahlt. Vom gleichen Tage ab nnrb bie Staatsschutdenkasse die durch die Post ober durch Gutschrift auf Reichsbank-Giro- konto zu berichtigenden Schuldbuchzinsen überweisen.
Darmstadt, ben 10. Dezember 1918. Hessische Staatsschuldenverwaltung.
In Erledigung: Dr. Rohde.
Nr. F. R. 800/11.18. K. R. A.
Im Au trage des Reichsamts für die Wirtschaft- Demobilmachung wird folgendes angöttmei:
Bekanntmachung.
Bei dem Demobilmachungsamt laufen fortgesetzt Anfragen ein bezüglich Auskunft über Beschaffung von Arbeitsaufträgen. Es wird deshalb bekannlgemacht, daß sich die Interessenten dieser- halb zu wenden haben an den Fachausschuß für Loko motivbau: Geschäftsstelle: Firnra A. Borsig, Berlftr-Tegel.
Fachausschuß für Maschinenbau: Geschäftsstelle : Verein Deutscher Maschinenbau- anftalten, Eharlottenburg 2, Hardenbergstr. 3.
Fachausschuß für Feinmechanik: Bureau: Fr. Hahn, Berlm-Steglitz, Königin- Luisen-Stt. 13.
Fachausschuß für Elektrotechnik: Bureau: Dir. Henrich, Berlin W 8, Eornelius- straße 3.
Fachausschuß für Fahrzeuginbustrie, für Schienenfohrzeuge: GcschäitSstelle: Verbmld Deutscher Waggonfabriken, Charlotten- burg 2, Bleibtteustr. 20;
für Straßen fahrzeuge mit motorischem Antrieb: Geschäf:Sstelle: Verein Deutscher Motorfahrzeug- industrieller, Berlin W 8, Unter den Sinben 12/13;
für Straßenfahrzeuge ohire motorischen Antrieb: Geschäftsstelle: Bereinigung Deutscher W-agen- unb Karosserie fabriken, Berlin-Lichterfelde, Schillerstr. 20;
für Fahrräder: Geschäftsstelle: Verein Deutscher Fahrrad-Industrieller, Brandenburg a. d. H., Stitterftr. 19.
Fa chaus schuß für Eisen- und Stahl- Industrie: Geschäftsstelle: Verbarft) Deutsck)er Eisew- und Stahlindustrieller, Berlin W 9, Link- straße 25.
Fachausschuß für S chiff bau: Geschäftsstelle : Kriegsausschuß ber deutschen Werften, Hamburg 11, Neueburg 17.
Fachausschuß für Brückenbau unb Eisenkonstruktionen: Gesä-ästsstelle: Deutscher Eisenbahnverband, Berlin W 9, Linkstraße 1.
Fachausschuß für Kleineisenwaren: GesckMsstelle: Dr. MoÄnus, Berlin W 9, Link- straße 25.
Fachausschußfür die Textilinbustrie. Für Wolle: Geschäftsstelle: Ausschuß der ReichS- wirtschnsEstelle für WÄle, Berlin W 8, Mohren- st a e 10;
für Baumwolle: Geschäftsstelle: Ausschuß der ReickMnrtschaftSstelle für Baumwolle, Berlin SW, Krausenstr. 17/18;
für Seide: Geschäftsstelle: Ausschuß der Reichswirtschaftsstelle für Seide, Berlin W 30, Vik- toria-Luise-Platz 8;
für Kunstspiwnstofse unb Stoffabfälle: Geschäftsstelle : Ausschuß der Reichswirtschaftsstelle für Kunstspmustoffe und Stofsabsälle, Berlin W 66, Leipziger Straße 76;
für Flachs: Geschäftsstelle: Ausschuß ber Reichswirtschaftsstelle für Flachs, Berlin SW, Krausenstraße 25/28;
für Hanf: Geschäftsstelle: Ausschuß der Reic^wirt- fchastsstelle für Hanf, Berlin SW 48, Hebemannstraße 6;
für Jute: Geschäftsstelle: Ausschuß der Reichswirtschaftsstelle für Jute, Berlin NW 7, Unter den Linden 34;
für Hart safer: Geschäftsstelle: Ausschuß derReichs- wirtschaftsstelle für Hartfaser, Berlin SW 48, Hebemannstr. 6:
für Ersatz spinn stosse: Geschäftsstelle: Ausschuß ber Nei ckS?.-irtschaftsstelle für Ersatzspinnstoffe, Berlin NW 7, Unter den Linden 34 ;
für Kunst sest>e unb Stapel faser: Geschäftsstelle: Arisschuß ber ReichswirtschaftSstttle für Kunstseide und Stapelfaser, Berlin W 9, Budapester Straße 6.
Fachausschuß für bie chemische Jn- d u st r i e: Geschäftsstelle: HotÄ Monopol, Berlin NW 7, Friedrichstr. 100.
Fachausschuß für bie Gummi-Industrie: Gesckwstsstelle: Zentralvereftr Dchrtscher Kaittschukwarenfabrcken, Berlin C, Neue Fritte richstt. 52.
Fachausschußfür daS gesamte Papiet- fack: GeschäitSstelle: Reichskommff'sion zur Sicherstellung deS Papierbei'arfs, Berlin S, Alexandtinenstraße 110.
Fachausschuß für die Metallwaren- fobrifen: Geschäftsstelle: Dr. Kramer, Berlin D., Bayreitther Straße 26.
Ferner teile ich noch mit, daß reparaturbedürf- ttgeS HeereSgerät zur Wiederherstellung Don Industrie unb Handwerk vom Verwertungsamt für freinKrbcnbe3 Heetesgerät, Berlin, Friedrichstr. 66, vergeben wird.
Weitere Bekatmtmachungen folgen.
Gießen, den 28. Dezember 1918.
DemobilmachungSauSschuß Gießen-Land.
Sanger mann.__________
Bekanntmachung.
Betr.: Aenderung der Satzung des Oberhess. DiehhandelSver kxm des.
Tie Satzung für die Regelung bei Diehankauf« in der Provinz Oberhessen vom 11. Januar 1917 wird in folgender Weife geändert:
Datum
Laufende Nummer der Vordrucke
Ausgestellte Schuh, bedarfs» scheine
Verschriebene oder sonst nicht mehr benutzte | Vordrucke
lag
Monat
__Datum
Laufende Nummer der Vordrucke
lag
Monat
bedarfs« scheine
nicht mehr benutzte Vordrucke


