Ausgabe 
1.2.1919
 
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Die

den

® e n t, "30. 3»n. (WTD.) Schweizerische De« »enagentur. Tic verschiedene» Friedens- imb

Aus dem Reiche.

Der Kampf um die Lstmart.

X>rfd)cnagentur. Die verschiedenen Friedens- imb Bölkerbuildsverritw Dänemarks, Lollands, Nor-

ewUarn der VStertiets r*c6 nvyt wwoltw Vörden ist. soll di- Verwaltung der Kolonien von Pen angtciqtnbai ßerroaltimgen übernmnmen wer­den, i» der Weise, nnt es letzt schon gehandhabt web.

Was bte asiatische Türkei betrifft^ so erhallen btt vier Großmächte den Auftrag, tnefts Gebiet zu verwalten, unb -war tritt das Mmüxu sofort in Kraft.

Schließlich befaßte man fick, mit der «i-rage der Zusammcukmtft aus t»:r Prrnzeninsel. Die Regierung rn Archangelsk weigerte sich, mit den Bolschewisten zusammeiiMreffen. Tie Regierung des iSenerals Äoltschak brachte in gemäßigter Form starke Vorbehalte gegen bic Zusarnineickunst vor Die bolichewisüsche Regierung hat bisher eine Antwort nicht ergehen lassen.

Lllen darüber, ob der Kriegsbeschädigten oder an- »eren Minderleistungsfähigen gezahlte Lohn etn an- aemeslener ist, oder ob die solchen Arbeitern zugemutete Arbeit ihrer Leistungsfähigkeit entspricht, entscheidet der Schlichtungsausschub.

§ 20. Für die Dienstverpflichteten günstigere ge­setzliche oder vertragliche Arbeitsbedingungen bleiben

bestehen.

Vorstehende vorläufige Landarbeitsirdnung er= hält hierdurch bis zum Erlast einer endgültigen Landarbeitsordnung vom Tage der Verkündigung dieser Verordnung ab mit folgenden Maßgaben Ge- seheskraft . 1 Wird gemäst § 8, 18,19 der vorläufigen Landarbeitsordnung der Schlichtungsausschub ang«. rufen, so hat er zu versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Kommt eine solche nicht zustande, so erfolgt die in den genannten Bestimmun­gen vorgesehene Entscheidung durch Schiedsspruch Auf die örtliche Zuständigkeit findet §22 Abs. 1, auf das Verfahren finden die §i 23 bis 25, die §§ 27 und 28 Ab. 1 und § 30 der Verordnung über Tarif, vertrüge, Arbeiter, und Angestellten-Ausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom 23. Dezem­ber 1918 (Reichsgesehblatt S. 1456) entsprechende Anwendung. Durch das Verfahren vor dem Schlich- tungrausschust wird der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Das Gericht hat, wenn das Verfahren vor dem Schlichtungsausschub schwebt, auf Antrag einer Partei anzuordnen, daß die Verhandlung bis zur Erledigung des Verfahrens vor dem Schlichtungs- ausschust anszusetzen ist.

Aus Stadt ttnb Land.

Gie ßen, 1. Februar 1919.

Reichsschatzanweisun-e».

Ebenso wie während des Krieges gibt daS Reich zunächst auch weiterhin Reichsschayanwri >ungen in stücken zu 500, 1000, 10000, 100000 und 1 Million Mark aus und vergütet dafür an täglichen Zinsen 4'/. Prozent Tie Zinsen werden sofort beim Einzahlen des Kapitals für die Zeit der Anlage im voraus entrichtet

Die Reichsbankstelle in Gießen ist bereit, den Ankauf solcher ^xlmtzanwei fangen kostenlos zu vermitteln und die beschafften auf Wunsch kostenlos aufzubewahren Ebenso wird die Einziehung der Reichsschavanweisurnzen bei Fälligkeit von der Me­ngen Reichsbankstelle kostenlos besorgt

Wer also zur Zeit irgendwie über freie Gelder tm Betrage von mindestens 500 Mark verfügt kann sie aut diesem Wege ohne irgend welch. Speien oder Unkosten täglich durch die Reichsbmikstelle Gießen zu 4'/, Prozent, bei weniger als 30 tägiger Laus- zeit au 4 Prozent Zinsen -mleaen. Wird die Rück- zahlun« des Hcldcch vor Fälligkeit der Lchatzamvez-

Arbeitsloser.

Das Demobilmachung^trnt empfiehlt in einer Verordnung vom 22. Januar d I., die Mach' liegenden Kräfte der Arbritstoen nützlrch zur Betätigung anzuregen, indem man zu ihrer Bil­dung fachlich und allgemein beitrügt. Es Haiwelt sich nicht darum, die Erwerbslosen noch besonders durch geistige Genüsse zu bevorzugen, sondern die Absicht ist, ihre VristungSiahigkeft durch all­gemeine, beruflich bessere AuSnldung ihrer An­lagen zu erhöhen und zugknch die Aufnahmo sähigkcit ihres Geistes zu steigern, da bei der tote bevorstehenden äusseren Armut die Umstellung aufs Innerliche, auf die Wertung «eltscher anstatt materieller Güter unumg-anglich wird. Der Ausschuß für Bolksvoilesungen tn Fran-chvl a M. hat nun auch bereits vor einiger Zeit in Fühlung­nahme mit dem Arbeitsamt eine derartige An­regung iln die Tat umgesetzt, indem er, wie jeder­mann, so auch den Arbeitslosen Gelegenheit zur Selbstbildung in den NachinittL.zsvorlesungen gibt Es sei nochmals hier darauf frnywiefet. daß in diesen Vorlesungen, zugleich mit musikalischen Dar­bietungen, die verschiet^msten Wissen- und Kunst­gebiete in leichtverständlicher und volkstümlicher Form abgehandelt werden und so jedermann Ge­legenheft bieten, seine Bildmig zu erweitern, es ist nur bedauerlich, daß oftmals von dieser schönen Gelegenheit nicht der umfassende Gebrauch gemacht wird, den man angesichts der vielen freien Zeit, bie alle Welt jetzt hat, erroarten sollte.

Die Frankfurter Anregmlg könnte auch in der Universitätsstadt Gießen leicht in die Tat um­gesetzt toerben. Der Ä-danke einer Volkshochschule lst nicht mehr neu und dürfte auch in den maß­gebenden Kreisen bcreftwillige Förderung staden.

Lebensmittel.

** NSHgarnverteiluna Nmnnehr ist auch bei der Firma A. Holterhoft Ahne das Näh­garn eingetrofsen. Bezugsberechtigte, die bei ge­nannter Firma bestellt haben, teerte* aufgefordert, das Garn abzuholen. /

(Eine £anbarbtit$or6nnng fflr da, Reich.

Berlin, 30 Jan («TD.» Der Rat der Bolksbeauftragten, Ebert, Scheidemann unb Staatssekretär des Reichsarbeitsamtes Bauer, geben bekannt: Die Verbände landwirtschaftlichem Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben mittels drei Vereinbarung, die durch eine Bekanntmachung des Staatssekretärs des Rcichsernährungsamts vom 22 Nov 1918 (Deutscher Rrichsanzeiger Nr. 278 vom 25. Nov. 1918) in Kraft gesetzt wurde, den Reichs-Bauern, und L a n d a r b e 11 e r r a i in Berlin geschaffen. Die in ihm zusammen, geschlossenen Verbände haben unter dem 20. Dez. 1918 nachstehende vorläufige Landarbeits­ordnung vereinbart: ~ .

§ 1 Für Betriebe der Land» und Forstwirt schäft gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Ge setzbucl>es über den Dienstvertrag, ergänzt durch btt nachfolgenden B stimmungen. v _ r

§2 . In den Betrieben der Land- und Forst­wirtschaft einschl. ihrer Nebenbetriebe, für welche ein Tarifvertrag nicht besteht, sind Dienst­verträge mit mehr als halbjähriger Dauet schriftlich abzuschließen sofern darin Bezüge nlcht barer Art zugesichert sind. Den Dienstverpflichteten ist aus Verlangen eine Vertragsabichrift auszuhän­digen. , .

§3 . Die tägliche Höchstarbeitszeit be- trägt in vier Monaten durchschnittlich acht, in vier Monaten durchschnittlich zehn und in den weiteren vier Monaten elf Stunden. Darüber hinaus ge­triftete Ucberstunden sind besonders zu vergüten. In die Arbeftszeft sind die Wege vom ho)e zur Arbeit und von der Arbeit zum Dose einzurechnen, nicht dagegen die Arbeitspausen, sowie Fütterungs­zeiten bei den Arbeftsgespannen.

§ 5 Während des S o m m e r h a l b i a h r e s sind täglich mindestens zwei Stunden Ruhepause zu gewähren.

8 6. Der B a r l o h n ist in der Regel wöchentlich zu zahlen.

§ 7. Die als ein Teil des Lohnes vereinbarten Naturalien sind in Waren von mittlerer Be­schaffenheit der Ernte zu liefern und in der Regel nach metrischen Maßen und Gewichten zu bemessen. Die Lieferung erfolgt in der Regel vierteljährlich, .sofern die Art und der Gebrauch der Naturalbezüge bricht eine auf eine längere ober kürzere Zeit be­messene Lieferung erfordert. Nichtlicserbave Natu­ralien sind in bar nach dem amtlichen Erzeuger- Höchstpreis ober, wenn ein solcher nicht besteht, nach dem Marktpreise bes nächsten Marktortes zu ver­güten.

§8. Wohnung, Landnutzung unb andere Leistungen, die feinen Marktwert haben, sollen, wenn sie als Teil der Entlohnung vom Arbeitgeber zugesichert sind, mit ihrem Geldwert schriftlich sest- gejetzt werden. Ist dies unterblieben, so entscheidet in Streitfällen der Schlichtungsausschub.

§ 9. In Iahresverträgen darf die Entlohnung auf die vecschidxnen Jahreszeiten nicht unange­messen verteilt fein, so daß bic Entlohnung in der Winterzeit in entern auffälligen Mißverhältnis zu der auf sie entfallenden Arbeitsleistung und zur Entlohnung für das ganze Jahr steht.

8 10. LohncinHaltungen zur Sicherung des Schadenersatzes bei widerrechtlicher Lösung des Vertrages dürfen ein Viertel des fälligen Bar- lohnes einer einzelnen Lohnzahlung unb im Ge­samtbeträge die höhe eine# sünszehnsochen Orts­lohnes im Sinne der ReichSversichcruNgsorbanuig

Freibank. Montag, 3. Fq^ruar 1919, wer- von 12-4 Uhr die Nrn. 551-850 beliefert

fimgen gewünscht, so kann bte» tebci«ni

Die Reichsbank übernimmt in bieftii*. Fall bw Schatzanweisungen selbst, sie kürzt alsdann bT.iint bis zum Fälligkeitstage, und iroar jum ifrocmgen 2^nkiatz, gegenwärtig 5 Prozent sonstige Kosten erwachsen durch die vorzeittge Ennoning ntan. Diese überaus günstige Gelegenheit zu, Karn -

talsanlage, die h o ch v e r z i n s l i ck) ist und habet doch täglich flüssig gemacht werden kann, ist bereit^ von wertesten Greifen wahrgenommen worden «nd findet täglich mehr und mehr Llnklang. Zur näbtrm Auskiinst i|t die Reichsbankstelle Gutzen in den Bormittags-Tienststunden von 9 bis 1 Ufa gern bereit. _ 13yiu

Anregung i«r geistigen Veschästigunq

nicht übersteigen.

8 11. Al- Vergütung für eine lieber- fl u n b e soll mindestrirs etn Zehntel des Orts- lohnes im Sinne der Rcichsversicherungsorimung mit 50 Prozent Aufschlag zugrunde gelegt werden.

Z 12. Fütterung und Pflege der Tiere, sowie fonfttae naturnotwendige Arbeiten sind solchen Arbeitern, welche diese Arbeiten nicht allgemein vertraglich übernommen falben, als Uel^rstunden zu vergüten. Andere dringliche Arfaiten an Sonn- und Festtagen sollen mit mindestens dofax:ltem Ortslohn im Siirne der ReichSversicheruugsord- nung vergütet werden.

§ 13. In Bettieben, in denen ein Ar­beiterausschuß besteht, ist nach dessen An- höruno die Arbeitsordnung zu erlassen und an sichtbarer Stelle miszuhängen. Sie muß Be- flimmuugen enthalten über Arbeitszeit, ste.oie über etnxxige Sttafen und über die Verwendung der Strafgelder, die nur zum Besten der Arbeiter des Betriebes zulässig ist.

8 14. Arbeiterinnen, die ein Haus­wesen zu versorgen haben, sind so ftüh von der Arbeit zu entlassen, daß sie eine Sttmde vor der Hauptmahlzeit in ihrer Häuslichkeit ein treffen. An den Tagen vor Weihnachten, Ostern und Pfingsten sind sie von der Arbeit entbunben. Arbeiterinnen, die ein größeres tzmiSivesen ju versorgen unb ins­besondere auch Gehilfen, die nicht zur eigenen Familie gehören, zu beköstigen haben, sind, ab­gesehen von Notfällen, nur insoweit »ur Arbeit zu verr^lichten, als dies ohire erhebliche Bceinträch- rigung ihrer hän-lichen Pflichten zulässig ist.

§ 15. Die Wohnungen sollen in sittllcker und gesundheitlicher Beziehung einwandfrei und für Verheiratete unter Berücksichtigung der Minderzahl und Geschlechter ausreichend sein. Die Wohnungen der Ledigen sollen heizbar, verschließbar und mindestens mit einem Bett, Tisch, Stuhl, verschließbarem Schrank und Waschgelegenheit ausgestattet sein.

§ 16. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Lösung des Vertrags ist jeder Umstand, mit Rücksicht auf den die Fortsetzung de» Dienstverttages einer Ver­tragspartei nicht mehr zugemutet werden kann. Solche Gründe sind insbesondere Tätlichkeiten, grobe Be> leidiguntzen, unsittliche Zumutungen, in dem Arbeits- verhältnrs beharrliche Verweigerung oder grobe Ver­nachlässigung der Dienstleistung, wiederholt unpünkt- liche Lohnzahlung, anhaltend schlechte Kost und ge­sundheitsschädliche Wohnung. Politische und gewerk- schaftliche Betätigung ist kein Entl. ssungsgrund

§ 17. Dienstverpflichteten mit eigenem Hausstand steht bei vorzeitiger unverschuldeter Auslosung des Dienstvertrages für sich oder ihre Familie die De- Nutzung der vom Arbeitgeber gewährten Wohnung dis zu drei Wochen nach dem Verttagsende ohne Vergütung zu, sofern der Vertrag nicht ohnehin vor­her abläuft. Hat der Dienstverpflichtete di« vorzeitige Beendigung bes Vertrages verschuldet, steht ihm die Benutzung der Wohnung nur bis zu zwei Wochen gegen eine Vergütung zu, sofern der Vertrag nicht vorher abläuft, oder sofern ihm nicht eine andere angemessen« Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.

§ 18. Bei vorzeitiger Beendigung de» Dienst- Verhältnisse» sollen dem Dienstverpflichteten von dem ihm vom Arbeitgeber gewährten Lande die Früchte in einem seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Mnteil unter Zugrundelegung des Durchschniüsertrages der Fläch« zustehen. Lei Stteitfällen »jUkbeibti o<r Schlichtungsausschutz.

nurrf unternommen. >

Brom berg, 31. Jan. (WTB.) Im wei­teren Verlauf der Gefechte wurden ©rema- den, Friedberg, Gr. Neuberg van un­seren Truppen genommen. Mehrere Ma- säMengewehre, zwei Tankgewehre und große Mengen Munition usw. wurden eii^ebracht.

Tie Leben-mittelversorgunß.

Berlin, 30. Ian. (W. B.) £ur Führung der weiteren Verhandlungen über die Lieferung von Lebensmitteln an Deutschland ist in Berlin eine Kommission gebildet worden, an der neben den Vertretern der beteiligten Reichsbehörden und Finanz- und kaufmännischen Sachverständigen auch zwei Der t eter der ärztlichen Wissenschaft teilnehmen sollen. Die deutsche Waffenstillstandskommission in Spaa hat die (EntenteDertreter gebeten, bei der Zusammensetzung der Gegenkommission gleichfalls eine Beteiligung von Belehrten oder Aerzten zu erreichen.

Die Besetzung Bremen».

Bremen, 31. Jan. (WTD.) Die Arbei­ter- und Soldatenräte Bremerhaven- unb des 9. Armeekorps Hamburg sandten an die lleichsregierung Telegramme, in denen sie gwn die nach Bremen unternommene Aktion energisch protestierten. Sie erklären, daß bei Aufnahme von Kämpfen die Folgen unabsehbar seien. Der Sol­datenrat des 9. Armeekorps sieht in der Besetzung Bremens al- Bereich des 9. Armeekorps eine Kriegserklärung an d as 9 Armee­korps.

Das MTB. bemerkt dazu: Zwischen einem Mitglied bet Hamburger Soldatenrats und dem Slaalssettetär Noskc sand Freitag vormittag televl-ouifch eine Aussprache über die Aktion gegen Bremen statt. Nachdem StaalSsc'fte- tär Nvste fest gestellt hatte, daß von einer Bedro- famg Hamburgs gar feilte Rede sei, wurde ihm verftchert, daß für den Hamburger Soldaten rat kein Anlaß vorliege, sich in die Angelegenheit einzumischen.

Milftontnraub in WilhelmSdavc«.

Wilhelnl shaven, 31. Jan. (WTB.) Bei dem Anschlag der Kommunisten g gen die Reichs bank wurden im ganzen «^Millionen Mark, darwrter 2Millii>- l tonen Mark in <Mb, geraubt. Das Geld ist bis auf 400 000 Mark zurück erstattet. Bei dem Handstteich der Kommunisven waren im ganzen 50 Personen beteiligt

Aus Düsseldorf.

Düsseldorf, 31. Fan. 3n einer gestern abge- haltenen Versammlung der kommunistischen Partei (Spartakusbund) wurde mitgeteilt, daß beschlossen worden sei, sofort die Sozialisierung der Rheinsch- Westfälischen Metallwaren, und Maschinen­fabrik Düsseldorf in die Wege zu leiten. Die Verwaltungldieser Fabrik hatte wegen^Arbeitsmangel» mehreren tausend Arbeitern gekündigt. Gestern wurde sie unter der Drohung, daß die Detriebseinrichtungen zerstört werden würden, gezwungen, sämtliche ge- kündigten Arbeiter wieder einzustellen. Das Werk muß seht an 15000 Arbeiter Löhne zahlen, wogegen lediglich für wenige tausend Arbeiter Beschäftigung vorhanden ist.

* Beerdigung de» Gewerberat» L. Petri. Gestern nachmittag wurde Bewerberat L. Petri II unter zahlreicher Beteiligung zur letzten Buhe ge« bracht. Bei der Trauerfeier, die in der Kapelle des alten Friedhofs stattfand, widmete Pfarrer Ausfeld dem verstorbenen unter Iuarundelegung de» Psalm 92, Vers 14 und 15 warme Worte für seine Verdienste Oberbürgermeister Keller gedachte der 41 jähriaen ersprießlichen Tätigkeit des Entschlafenen als Mit­glied des Stadtverordnetenkolleg ums und legte Kränze er die Stadt Bietzen, den Stadtvorstand und den ufsichtsrat der Bezirkssparkaffe am Sarge nieder Es sprachen weiter unter Niederlegung von Kränzen für den Aufsichtsrat der Bewerbebank Kommerzienrat Noll, für den Vorstand der Heff.-Naff. Uaucjewerhs- Berufsgenoffenschaft Frankfurt a. M. und die Hand­werkskammer Darmstadt Maurermeister Sarnes-Darm- stadt, für den Turnverein Universitätssekretär Erle, für die Weißbindermeilter von Gießen Weißbinder- meister Launspach, für die Gießener Freiwillige Feuerwehr Wagnermeister Louis Faber, für den Krtegerverein Amtsgerichtsrat Irümpert, für den Bezirksverband Gießen der Ortsgewerbevereine Neal- lehrer Haggemüller, für die Sektion VI der Heff.- Naff Bangewerks-Derufsgenoffenschaft Bauunterneh­mer Georg Decker, für die Beamten dieser Sektion Geschäftsführer Drescher. Derlin-Londorf für den Ortsgewerbeverein Londorf. Nach te< Ein'eg- nung am Grabe sprach P ofeffor Dr. Kraus ' ü(ler noch für den Ortsgewerbeoerein und für die Deutsche Volkspartei unter Niederlegung von Blumenspenden. - Zu dem Bericht über die Wirksamkeit L. Petri'» sei noch nachgetragen, daß dem Verstorbenen seiner- zeit vom Kaiser der Note Adlerorden verliehen wurde außerdem als besondere seltene Auszeichnung der Bödickerorden.

* Die Straßenbahn hat heute morgen ihren Betrieb wieder ausgenommen, da eine Kohlenlieferung eingetroffen ist, die für etwa zwei Wochen genügt Sollten weitere ßieferungen nicht erfolgen, so muß der Dettieb wieder eingestellt werden.

Preußisch-Süddeutsche Klassen-Lotterie. Die Einlösung der Lose zur 2. Klaffe muß unter Vor­legung des Vor klaffen loses bis zum 5. Februar abends 6 Uhr geschehen. Auch müffen die Freilos» gegen Rückgabe der Gewinnlose bis dahin in Empfang ge­nommen werden.

** Wohnungsbrief ko (len. Bereits des öfteren ist darauf btnflcwitit worden, daß die schleunige trüb glatte Abwicklung der B r ie f b e st e l l u n g e n durch dir Anbringung von Bri.flailen und Brief.iilwür^e.t in den öäieru kbr gefördert wird, weil das Warten Briri- ttägers auf daS Oeffnen der Tür. das wiederlwlte Klingeln ujro fortfällt unb der Ärirfttäaer ternei keine mehrfachen Gänge zu macfan braucht in der zahlreichen Fällen, wenn nicmanb zu Haufe an- getroften wird. Die Vorteile treten für die Post am stärksten der vor, wenn für jede nn £>aufe nohncndc Partei etn besonderer Briefkasten an der Aufa'nsritc der Däuser, am Gitter der Vorgärten ober tm vaus lur des Erdgeschosses angebracht ist.

mancheit westdeutschen Stäbtai, z. B in Frank- furt inth Köln, l-aben sich solche Einrichtungen ichon test erngebürgert. In den mristen Fällen ist d« Bricstastenansa-- mit einer elektrischen Stintgd versehen, mit der der Briefträger das Einlegen vcm Sendungen meldet. Leiser nnrb von der An­bringung von Erdgeichoßbricfkästen im allgemeinen recht wenig Gebrauch gemacht. Man scheut die Un­bequem lichkeft, sich die Briefe von unten zu holen. Feder Zxrusbentzer und Mieter würde sich aber gerade in gegenwärtiger Zeft ein Verdienst er­werben, wenn er sich im Sinne vorstehender An­regung betätigt. Der Dank der Briefträger, fre nicht weniger wie andere unter den schlechten ErnährungsverhälttftFen zu lriden ha'-en und unter benot sich nicht wenige befinden, die a»tS tem Weltkriege als Invaliden oder mit gesch:vächter Gesundheit ^arückgekehrl |i* würde den Vettrift» bat sicher seftz.

Wege ns, Schwedens und der Schiveiz beabsichtigen eine internationale Völkerbunds- konfere n» auf Mitte Februar nach Bern ein- uberufni. Eine Konsereitz van Delegierten ^cr fchwe-izeriscken Vereine brtiufttagte d e I o n g, Pro­fessor Broda und Dr. T r ö s ch in Bern mit den Vorarbeiten Da gfgemvärtig in Paris die führen* den Völkerbundsocrrine Frankreich-, Amerftas, Enalands und Italiens zu einer Taamtg versam­melt sind, hat das Schweizer OrganisatiowZkomftee der geplanten Berner Konferenz es für angebracht gehalten, schon ,etzt an Z)errn Leon Bourgeois als Präsidentrtr der alliierten Versammlirng ein Telegramm zu senden, in dem der Plan für die internationale Konferenz mit geteilt und aus fol­gende Weise begründet wird: Wir freuen uns, daß dio einstntzreichen Organisationen der allitertai Staaten zusammenkommen, um ein gemeinsames Völterl,ud5projett fttren Regierungen vorzulegen, und wir find überzeugt, daß die Eim'icht der alliier­ten Regierungen im Jftteresfe der gesamten Mensch- brit einen Völkerbund schaffen wird. Wft bitten sie aber, die neutralen Vereine für Friedvt und Völkerbund in die Lage zu setzen, auch ihre An- sichten über den Völkerbund »u Ihrer Kenntnis mi bringen. Wir sind der festen Ueberzeu^mtg, daß Sie die Neutralität unserer Staaten incht als eine Misiriat betrachten, und eatituvM darauf, daß Sie

Die vertzanvliingen bes waffevstlll- ftün»san$f(t)ufle$.

Berlin, 31 Jan. (WTB.) Die deutsche W a f f e n st i! l st a n d s k o rn m i s s i o n teilt nut: Die für den 30. Januar angesetzte Sitzung der Wasfenstillstandskommission in Spaa fiel aus Wunsch der interalliierten Kommissionen aus. Tas der deutschen Kommission vorliegende Material wurde durch mehrere der Entente fiixmanMe Noten erledigt. Sie betrafen vor allem wirtschaftliche Fra­gen, jo den Umlauf der noch in Belgien und Nord- frankrrich befindlichen deutschen Mark­scheine. Diese sollten bis zu Beginn des Januar aus dem Verkehr gezogen sein Da jedoch noch bis rum 25 Januar der Umtausch der Ttorfnoten in belgischer Wahrung zugelassen war, setzte rin starker Schmuggel mit Markwerten nach Belgien ern. Deutscherseits war wiederholt vergebens um Mit­teilung der in Nordsrankreich und Belgien zurück- «vlassenen Markbettäge ersucht wvcoen. In der heute zu dieser Frage übersandten deutschen Note wurde nun betaut, daß die durch Schmuggel nach Belgien und Nordfrankreich gelangten und noch ge­langenden Markwerte von der deutschen Negi-erung nicht als zum Umlauf dieser Gebiete gehörig an­erkannt werden können

Im Auftrage der baperi'ch-m Regierung wurde in einer zweiten Note brinynb um Freigabe der für Drhern itottvendigen imb von den Alliierten bereits zugesagten Saarkohle ersucht. Zur Herstellung der den Alliierten zu befeinden ter ftvi' tschastlick)en Maschinen nrnrlc flleichzeitig die Freigabe te*r Ausfuhr linksrheini- dfar Halbfabrikate, Rohstoffe imb Brennmate­rialien erbeten. Auch die ErlMchnis. 250000 Kil»- <namm Baumwollgarn ans dem besetzten lftebiet auSznführen, wurde nachgesuchk.

Zivci »veilcre der Etttente übersandte 9coten bezogen sich auf politische Fragen. In der einen w«lde sesta.-stelli, daß dieKölnische Zei­tung" infolge dcs alliierten Zensurfa-rbots über dte Sinntgebuitg des deutschen Staatss^ftetärs des Austvärt gen Anits nur eine kurze Notiz bringen durfte. (LS wurde dcutscfantsefts die Vermutung mlSgelplochen, daß eS sich hier nur um eine Maße nähme der lokalen Besatzmtgsbehörde handle, die aber der alliierten Obersten Heeresleitung Anlaß geben müsse, die Einschränkungen der Preßfteiheit rniider zu Handbaben.

Um die in Elfatz-Lothringen zurückgebliebenen Angehörigen der ausgewiefenen Deutschen bezüg- sich bes Postverkehrs nicht hinter den deutschen Kriegs­gefangenen zurückstehen zu lasten, wurde die Errich­tung rinerNachrichtenübermittelungsstelleoorgeschlagen.

Die Behauptung der Alliierten, italienische Offi­ziere in dem Gefangenenlager von Zell« seien grau- jam behandelt worden, wurde auf Grund der ange- stellten Untersuchung als unwahr zurückgewiesen.

Infolge der Aufhebung des Achtstundentage» in dem von der (Entente besetzten deutschen Gebiet steht ein Streik der Angestellten der Eisenbahn de» Eisenbahnbezirks Köln bevor. Die deutschen Behörden haben zwar die Arbeiter und Beamten zur Nuhe und Besonnenheit ermahnt, es sind aber nicht nur für das unbesetzte Deutschland schwere Stö­rungen des Wirtschaftslebens zu erwarten, sondern man muß auch für die Industrie und Arbeiterschaft des gesamten besetzten Gebiet» große Nachteile be­fürchten. Die Alliierten wurden daher durch eine Note der deutschen Waffenstillstandskommission vom 30. Januar über die Lage der Derhältnist« aufgeklärt und ihnen gleichzeitig ein Schreiben der Eisenbahn- dlrektion Köln übermittelt, in dem die Bitte aus- gesprochen wird, den Achtstundentag bribehalten zu dürfen.

Die Pfälzer Vlälter müsse» Deutschland verleumden.

Ludwigshafen, 31. J«n, Der fran* höfische Befehlshaber hat den pfälzischen Zeitungen aufgegeben, eine Serie Vvn Ar­tikeln ztt briiiflcii, in denen Deutschland verleumdet wird, damit die Einwohner der Pfalz einer Einigung mit Frankreich ge­neigt gemacht werden sollen. Es wurde Be­schwerde bei der Waffenstillstandskommission erhoben.

Eine internationale VölkerhundG- ksuferenz tn Vern.

Berlin, 31. Jan. (Priv.-Tel.) Oberste Heeresleitung wird denrnäcl)ist die mili­tärische Aufgabe des Grenzschutzes im Osten übemefanen. Zum Zweck der hierzu zu treffenden Vorbereitungen haben die Minister E r n st imb Hirsch eine Reise nach der Ost-