Ausgabe 
4.4.1913 Zweites Blatt
 
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Zwangsverfteigerrmg.

Das unten bezeichnete Grundstück, das zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermcrks auf den Namen des Wrlhelin Balthasar Hof­mann in Gießen im Grundbuch eingetragen war, soll Samstag, den 31. Diät 1913, vorm. 9 Nhr, durch das unterzeichnete Gericht im Zimmer 18 des Amtsgerichts Gießen versteigert werden.

Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangs­vollstreckung.

Der Versteigerungsvermerk ist am 10. März 1913 in das Grundbuch eingetragen worden.

Insoweit Rechte zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, sind sie spätestens im Versteige­rungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bei dem unterzeichneten Gericht anznmclden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nach­gesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung ent­gegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei­zuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver­steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Bezeichnung des Grundstücks: Grundbuch für Gemarkung Gießen, Band 21, Blatt 932, Fl. II Nr. 13V10, Hofreite im Gart- feld 475 qm (Steinstraße Nr. 23). Schätzung 33000 Mk.

Gießen, den 29. März 1913.

_______Großherzogliches Amtsgericht. b4/,

Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Lohnkutschers Ernst Johann Heinrich Fang­mann aus Gießen, z. Zt. mit unbekanntem Aufent­haltsort abwesend, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen 'Und zur Be­schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwert­baren Vermögensstücke der Schlußtermin auf Samstag, den 3. Mai 1913, vormittags 9 Uhr, vor dem Großberzoglichen Amtsgerichte Hierselbst Zimmer Nr. 18 bestimmt.

Gießen, den 30. März 1913. . B4/.,

Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.

Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister wurde bezüg­lich der Spar- und Darlehnskasse, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Großen-Linden eingetragen: Der Landwirt Philipp Größer VI. zu Großen-Linden ist ans dem Vorstand ausgeschieden. An seiner Stelle ist der Schreibge­hilfe Wilhelm Magnus daselbst gewählt worden.

Gießen, den 2. April 1913. b4/4

föronbevAool',iie

Bekanntmachung

In unser Handelsregister Abt. A wurde heute bezüglich der Firma L. Braun & Eomp. in Großen- Linden eingetragen: Die Firma ist erloschen.

Gießen, den 1. April 1913. b4/.4

GroßherzogUches Amtsgericht.

Btkarmtmachrmg.

In unser Handelsregister Abt. B wurde heute bezüglich der Gießener Lichtbühne, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gießen, eingetragen: Die Vertretungsbefugnis des Karl Theis zu Frank­furt a. M. ist erloschen.

Gießen, den 26. März 1913. B4/4

Großherzogliches Amtsgericht.__________

Bekanntmachung.

In nufer Genossenschaftsregister wurde heute bezüglich des Landwirtschaftlichen Konsumvereins Klein-Linden, eingetragenen Genossenschaft mit un­beschränkter Haftpflicht, eingetragen: Die Genossen­schaft ist durch'Beschluß der Generalversammlung vom 4. Marz 1913 aufgelöst. Liquidatoren sind: Johannes Germer I., Philipp Jung IX., Philipp Renschling l V. und Konrad Lotz, sämtlich üi Silcin= Linden.

Gießen, den 29. März 1913. b4/4

Großherzogliches Amtsgericht.

Amtliche Bekmmtmachmrgerr, der Stadt Gießen.

Die Fubrleistuugen bei dem Erdabtrag in der Straffe neben bem SchützenhanS sollen Freitag, den 11. d. Mts., vorm. 11*2 Ubr, auf unserem Trefbaumt vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen daselbst offen und sind Angebote auf Bor brück bis .mm vorgenannten Zeitpunkt an das Tiesbauamt eiuzureichen. Zuschlagssrist 4 Wochen.

3rf) mache darauf aufmerksam, daff bas AuSgicffen von Haus-, Wirtschasts-, Stall- «. sonstigen Abwässert», iu drc Straffen riuusteinc, sowie das Eiujcbüttcu dort Schmutrwasscr in die Rcgenwafscreinläufe des ge- rrcunt cutwässcrteu Gebiets verboten und strafbar ist. Frühiahrskontrsllversammlung.

(5s haben aus der Stadt (Niesten auf dem Hofe der alten Kaserne am Landgras-Philivv Platz zu erscheinen: 1. Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinärosnöiere und Be­amte der Reserve und der Landwehr I. Aufgebots «kleiner Dienstanzug).

2. Die Mannschaften der Reserve und Landwehr I. Auf­gebote aller Waffen, eftischliefflich nur Garnisondienst- fühigM und zeitig Feld- und Garnisondienstunsäbigen.

3. Die zur Disposition der Trtlppcnieile und Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

4. Die Ersatzreservisten, geübte und nicht geübte und zwar: Jahrgänge 1912, 1911, 1908 und 1907 aller Waffen ein- fchlietzlich Ersatzreserpe und die zur Tisposition der Truppen­teile und Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften aller Jahrgänge und Waffen am 17. April, 3 Uhr nachmittags.

Jahrgänge 1910 und 1909 aller Waffen einschl. Ersatz- Reserve am 18. Avril, 9 Ubr vormittags.

Jahrgänge 1906 und 1905 aller Waffen einschl. Ersatz- Referee, sowie die oben unter Nr. 1 Aufgefühneu lOinziere uiro.l aller Jahrgänge und Waffen der Reserve und Land­lvehr I. Aufgebots am 18. Avril, 3 Uhr nachmittags.

Jahrgänge 1904 und 1903 aller Waffen einschliehl. Er­satz-Reserve am 19. Avril, 9 Ubr vormittags.

Jahrgänge 1902, 1901 und 1900 aller Waffen einschl. Er­satz-Reserve am 19. Avril, 3 Ubr nachmittags.

ü r d i e a u f B a h n h o f G i e ff e n beschäftig­ten Beamten und Arbeiter aus Bahnhof ("leffen. Bedienstete des. Bahnhofs, Betriebsamt I, Bahnmeisterei IV, Güterabfertigung, Eilgutabfertigung, Fahrkartenausgabe, Betriebswerrstätte, Betriebs-9keben- magazine. iSämtliche Mannschaften, soweit sie nicht von der Bahn als umibrömiiilidj bezeichnet werden, am 21. April, 9 Ubr vormittags.

E S w i r d folgendes -> r i» n e r t:

1. Befreiuugsgcfliche find unter Beifügung der Militärpässe bis spätestens acht Tage vor dem Appell durch den Be- zirköfeldwebel des Haupunelbeamts einzuretchen und müssen durch die Bürgermeisterei bezw. bei Beamten bnrd) die vorgesetzte Behörde beglaubigt sein.

2. Jeder Kontrollpslichtige ersieht die Jahresklasse, zu der er gehört, auf dem Deckel seines Militärpasses.

3. Die Militärpässe mit eingeklebter gelber Kriegsbe- ordernng bezw. Paffnotiz und Führungszeugnis sind mitzubringen. ,

4. Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen, Stocke, Schirme, Pfeisen und Zigarren sind vorher weg zulegen.

5. Sämtliche Mannschaften stehen während des ganzen Kvlnrolltages bis einschlieffltch Mitternacht unter dem Milltärgesetz.

Unpünktlichkeit und Versäumnis der Kontrollversamm- litng werden mit Arrest bestraft. fß4/«

Ich madjc die Besitzer derjenigen Pferde und Fahr- zeugc, welche bei der Aushebung im Falle einer Mobilmachung zu gcstcllen sind, bereits im Frieden ausdrücklich auf folgende gesetzlichen Bestimmungen auf­merksam:

1. Uebertretungen der hinsichtlich der Stellung der Pferde zur Aushebung getroffenen Anordnungen werden nach 5 27 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 mit Geldstrafe bis zu 150 Mark geahndet.

2. Pserdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht ungesäuint und vollständig vorführen, haben auffer der gesetzlichett Strafe zu gewärtigen, datz auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht ge­stellten Pferde vorgenommen wird.

3. Der Verkauf eines Pferdes vor erhaltener GestellUngS- aufforderung entbindet rticht von dessen Gestellung, so­fern die Ablieferung an den neuen Erwerber noch nicht erfolgt ist. Eine Ausnahme findet nur statt, tueim nachweislich der Verkauf an die Militärbehörde, an. Offiziere, Sanitätsoffiziere ober Militärbeamte, welche sich ihre Pferde für die Mobilmachung selbst beschaffen, erfolgt war.

4. Von Bekanntgabe des Mobilmachungsbefehls bis nackt Beendigung der Pferdeaushebung ist jede Ausführung von Pferden in andere Kreise oder -Ortschaften verboten. Zuwiderhandlungen werden für jeden einzelnen Fall mit der in S 27 des KriegsleistungSgefetzes vont 13. Juni 1873 vorgesehenen Strafe geahndet. (Sine Aus­nahme von dem Verbote findet nur statt, wenn nach­weislich der Verkauf au "Militärbehörden des Aus Hebungsbezirks ober au solche Offiziere, Sanitäts­offiziere, ober Militärbeamte, welche sich bic Pferde für die Mobilmachung selbst beschaffen, geschehen ist.

5. Bei der Vorführung müsfen die Pferde durch den Be­sitzer versehen fein mit:

Halfter, Trense, zwei mindestens zwei Meter langen Stricken und guten.: Hufbeschlag.

Der Wert dieser Stücke ist in der Tare mitenlballen. Fehlt eines derselben, so werden die dadurch entstehenden Kosten bei der Tarsumme in Abzug gebracht.

6. Pferde, welche als brauchbar auSgewahlt, aber zunächst nicht abgenommen werden, sind von den Bendern, bei Meldung der unter 1 erwähnten Strafe, am drei Wochen, vom Tage der Aushebung an gerechnet, zur Verfügimg der Militärbehörde zu halten. BiL zur förmlichen 2lb- imbmc haben die Besitzer ober deren Beauftragte die / Pferde zu beaufsichtigen und auf eigene Kosten zu ver­pflegen. Wenn die Besitzer dieser Verpflichtung nicht genügen, werden die dadurch entstandenen Kasten bei Auszahlung der Tarsumme in Abzug gebracht.

7. Bei den bereits früher gemusterten Pferder! sind an den Halftern auf der linken Seite die Bestiinmungstäfelchen, welche die Designation der letzten Musterung auftveifen, zu befestigen.

8. Schläger und bissige Pserde sollen ausdrücklich als solche bezeichnet werben, um Unfällen vorzubeugen._____[B4/4

Wietzener Bauvorschriften.

Die baupolizeilichen Bestimmungen der Stabt Gieffen sind neu zusammengestellt und gebrltckt worden.

Druckstücke sind zum Preise von 3 Mk. bei dem Sekretariat der Bürgermeisterei erhältlich.iB7 , Städt. Wohnmrgsnachweis Wietzen, Afterweg S. Es sind zu vermieten: B4/<

3 Wohnungen von 7 Zimmern, 1 Wohnung von 5G Zimmern, 3 Wohnungen von 5 Zimmern, 1 Wohnung von 4 Zimmern, 3 Wohnungen von 3 Zimmern, eine Wohnung von 2 Zimmern, 1 Wohnung von 2 Zimmern ohne Küche, 1 Wohnung von 1 Zimmer mit Küche, G möblierte Zimmer, 2 uiimöbl. Zimmer, 3 Werkstätten, 2 Läden, 1 dreistöckiges Lagerhaus mit Pferdestall und Heuboden.

Zn mietet: gesucht: 20 Wohnungen von 26 Zimmern.

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Es können eingestellt werden:

a. bei hiesigen Arbeitgebern:

1 Buchbinder, 1 Elaser, 1 Steinmetz lSchristhauerl, ein Tapezier, 1 Fahrbursche, 1 Hausbursche, 1 Köchin, ein Dienstmädchen.

Lehrlinge: 1 Steinbrucker, 1 Stukkateur, 1 Buch- binber, 2 Schreiner, 2 Anstreicher u. Lackierer, 1 Kell­ner, 1 Friseur, 1 Schneider, 1 Pietallgietzer, 1 Tapezier, 1 Glaser.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern:

1 Anstreicher u. Lackierer, 1 Gärtner, 1 Steinmetz, eit jüngerer Bäcker, 3 Schneider, 3 Spengler. 3 Sattler und Tapezierer, 1 Friseur, 3 landw. Knechte und Ar­beiter, 1 Schweizer/1 Dienstmädchen.

Es suchen Arbeit:

2 Installateure, 1 Schuhmacher, 1 Gärtner, 1 Garten arbeitet, 3 Bau- und Maschinenschlosser, 1 Sattler, ein Tabakspinner, :> Schreiner, Anstreicher u. Weiffbinber, Taglöhner, Erbarbeiter, lanbtvirtsch. Arbeiter, Haus burschen, Putz-, Wasch- unb Lausftauen, Packer, Lager­arbeiter.

Lehrlinge: 3 Schlosser.

Gast- und Schanktvirtschastsgewcrbe: 5kellner Aitshilfskellner, Zapfer. (B4«