m. 74 Erstes Blatt 165. Jahrgang Montag, 31. März 1913
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Die heutige Nummer umfaßt 12 Seiten.
Dar Steuerbukett.
WLHrleird die Wehr Vorlage der Regierung in politischen Kreisen alles in allem eine sehr wohlwollende und freundliche Berrrteilnng erfährt, kann man das von den gleickMitig veröffentlichten Steuer gesetzcnt würfen weder in ihrer Gesamtheit, noch inbezug auf die Einzel- hsiten behaupten. Was die Wehr-Vorlage betrifft, welche die F r i e d e n s p r ä s e n st ä r k e um 40Ö0 Offiziere, 15 000 Unteroffiziere und 117 000 Gefreite und Gemeine vermehren will, so kann iib-er die Bereitwilligkeit aller bürgerlichen Parteien, zu bewilligen, was erforderlich ist, um die Wehrmacht Deutschlands auf der .Höhe der Leistungsfähigkeit zu erhalten,, kein Zweifel bestehen. In der Deckungsfrage werden selbstverständlich eine ganze Reihe anderer Vorschläge gemacht werden können, ohne daß die wünschenswerte Verstärkung des Heeres dadurch gefährdet zu werden braucht. Denn die Vorschläge des Herrn v. Bethmann-Hollweg haben ivirklich manchen wunden "Punkt. Das gilt sogar auch für den 'eimnaligen „W e hrb ci tr a g", der ja im Prinzip ganz überwiegend Zustimmung findet, aber im einzelnen noch mancher Umformung bedürfen wird. So wird der Reichstag hoffentlich sich nicht damit einverstanden erklären, daß die untere Grenze auf 10000 Mk. gesetzt wird, während schon aus sozialpolitischen Gründen die Steuerfreiheit bis zu 20 000 oder 25 000 Mk. dringend geboten erscheint. Die dadurch entfallenden Beträge können sehr gut durch eine Staffelung der Steuer eingebracht werden, die dem Gebot der ausgleichenden Gerechttgkeit entspricht. Wenn in der Begründung der Vorlage dagegen geltend gemacht wird, daß „die'Höhe des Vermögens für sich allein keinen unbedingt zuverlässigen Maßstab für die größere oder geringere Leistungsfähigkeit des Vermögensinhabers gibt", so mutet das nicht fahr weise an. Auch spräche nichts dagegen, die Grenz-e für das zur Ergänzung heranzuziehende Einkommen ganz -erheblich tiefer als 50 000 Mk. an- zusetzcn. Es ist finanzpolitisch widersinnig, das Vermögen schon 'von 10000 Mk., das Einkommen aber erst von 50 000 Mark au zu erfassen, denn ein solches Einkommen entspricht den Zinsen eines Vermögens von weit über einer Million Mk. Auch die SpezialVorschrift en über die Ausführung d e r B e st e u c r u n o mit ihren mannigfachen Belästigungen, fo der im § 38 vorgesehenen Vernehmung von Zeugen und dergl. mehr, dürften Abänderungen und Milderungen erfahren. Starte Enttäuschung erregt es, daß die gewaltigen Vermögen der toten Hand, die Kirchenvermögen und Stiftungen, von dem „vaterländischen Opfer" verschont bleiben sollen. Es dürste im Reichstage Neigung bestehen, diese Lücke auszufüllen.
Was die Deckung der laufenden Ausgaben für die Heeresverstäriung betrifft, so wird statt eines Steuer s y st e m s ein Steuerbukett geboten, das aus der Erhöhung und Veredelung der Matrilülarbeiträge, Reichsstempeln, Fortdauer des» Grundstücksstempels, Verzicht auf die Ermäßigung der Zuckersteuer und dem Erbrecht des Staates besteht. Während bisher das Streben aller Finanzreformen darauf ging, das Reich finanziell auf eigene Füße zu stellen, soll es jetzt wieder zum Kostgänger der Einzclstaaten gemacht werden. Die Erhöhung der Matrikular beit rüge von 80 Pf. aus 2,05 M k. be-
Aurstellung deutscher Privatsammlungen.
Darm stabt, 28. März.
Int städtischen Ausstellungsgebäude auf der Mathildenhöhe wurde heute die erste der Sondcrcmsstcllungen deutscher Privat- sammlungen eröffnet. Die Gemäldegalerie des Herrn Tr. Karl Lanz aus Mannheim enthält Werke aus der italienischen und deutschen Renaissance, aus der Barockzeit und aus der Zeit des Rokoko sowie Stücke aus den Anfangslagen der modernen Malerei. Besonders wercvotl find einige Bilder aus Hollaitds großer Zeit.
Die italienische Renaissance vertreten ein Schüler Leonardo da Vincis, Giampiecriiio, und Solario, der eine durch ein Madonncn- bild, der andere durch eine Salome mit dem Johanniskopf. Von Lukas Cranach befindet sich ein Bildnis des Kardinals Albrecht von Brandenburg aus der .Ausstellung. Von alten Holländern enthält die Lanzsche Sammlung neben einem Rembrandt „König David mit der Harfe" einen prächtigen Frans Hals „Ter Schalks narr". Die holländischen Geitremaler vertritt Nicolas Macs mit drei Bildern, von denen „Die glückliche Mutter" sicher das beste ist. Von Rubens sieht man ein^größercs Gemälde „Amoretten mit Fruchtgewindcn". Von Jacob Ruisdall, Hollands größtem Landschaftsmaler, findet man eine „Landschaft mit Häusern". Ein Bild „Der König trinit" von dem Bauernmaler David Tcniers nimmt unser Interesse durch seine Realistik in Anspruch. Weiter findet man bekannte Namen wie Franz Snhders, Jan Wynants, Phnacker, Willem Kalf lüon deut eines seiner viel- gcrühntlen Stilleben zu sehen isl>.
Die Zeit des R^olo ist nicht so reichhaltig vertreten wie Mt-Holland, dafür ftuer durch einen ihrer besten, durch Boucher. Das Bild ,Dw" zeigt uns den sinnenfrohen Meister in seiner ganzen Offenheit.
Von englischen Malern finden wir Reynolds, Romney, den Maler der Lady .Hamilton, den Schotten Henri Raeburn, Law- renze, Becchey und den Pionier der modernen Malerei John Constable.
Die ganze Ausstellung enthält zwar nur 50 Werke, ist aber kunstgeschichllich von hohent ^Werte, da sich hier die Möglichkeit bietet, gewissmmaßen durch Stichproben die Unterschiede der verschiedenen Stile, von der Renaissance bis zur ntodcrnen Freilichtmalerei, festzustellen.
Tie Ausstellung ist geöfstiet täglich von 11 bis 1 Uhr und von 3 bis 5 Uhr (Sonntags von 10 bis 2 Uhr) und — ausgenommen Freitags, wo der Eintritt 1 Mark kostet — unentgeltlich zu besichtigen.
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— Gießener Stadtlheater. Ter Stabs trom- pe t er. Eine wahre Fastnachtsstimmung wehte aus der gestrigen von Herrn Norden sehr sorgfältig und wirkungsvoll eingerich-
bcutct, wenn auch diese Mehrbeträge durch die Vorschrift, daß sie auf dem Wege einer Vermögens-, Ertrags-, Einkommens- oder Erbschaftssteuer aufgebracht werden sollen unter Androhung einer eventuell von Reichswegen zu dekretierenden Werntögenszuwachssteuer veredelt werden in Wahrheit eine Verweisung der Jinanzreform vom Reichstag an die Instanz der Einzelparlamente. Diese „veredelten Matrilülarbeiträge" sind nur ein etwas fragwürdiger Ersatz für die Besitzfteuer, die nach.dem Beschluß des Reichstags von der Negierung vorgelegt werden sollte. Ebenso ist von der Erbschaftssteuer nichts übrig geblieben als das Erbrecht des Staates, von dem auf das'Reich 75 °o entfallen sollen, und wovon sich die Regierung nur eine Einnahme von 15 Millionen Mark verspricht.
Alles in allem aber wird man sich sagen müssen, daß etwas Vollkommenes auch bei dieser Finanzordnung nicht wird geschaffen werden können. Opfer werden gebracht werden müßen. Und wer wirklich das Wohl des Volkes im Auge hat, für den haben die Drehungen und Windungen mancher großen Blätter, die sich sonst immer als Retter und Behüter der unteren Volks kreise anpreisen, etwas sehr Befremdendes.
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Tie in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" angekündigten Gesetzentwürfe sind dem Reichstage zur Beschlußfassung zugegangcn.
Ter Gesetzentwurf über den einmaligen Wchrbcitrag bestimmt, daß die Höhe des beitragspflichtigen Vermögens nach dem Stande vom 31. Tezembcr 1913 ermittelt wird. Bei der F e st st c l l u n g des V e r m ö g c n s ist der g e m eine Wert (Verkaufswert) seiner einzelnen Bestandteile zu Grunde zu legen, bei Grundstücken, die dauernd land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, der Ertragswert, das heißt der fünfu.tdzwanzcig- racfc dcS Reinertrags, den die Grundstücke bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren können. Für die Veranlagung und die Erhebung des Wehrbeitrags ist der Bundesstaat zuständig, in welchem der Beitragspflichtige seinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zur Abgabe der Vermögenserklärung ist verpflichcet, .wer Vermögen von über 10 000 Mark besitzt. Er ist auf Erfordern verpflichtet, der Veranlagungs- bchörde die Wirtschafts- oder Geschäftsbücher, Verträge, Schuld Verschreibungen, Zinsquittungen und Abrechnungen von Banken usw. vorzulegen. Tie V e r a n l a g u n g s b e h ö r d e ist berechtigt, sich von dem Beitragspflichtigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärung an Eides statt versichern zu lassen. Wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit G c l.d ft r a f e o i s. z n m z m anz igf ch e n Betrage der gefährdeten Wehrbeiträge bestraft. Strafen sind auch vorgesehen für die Beamten usw., die den Inhalt der Vermögenserklärung unbefugt offenbaren. Befreit von d e nr W ehr- beitrage sind alle Personen, die nach den völkerrechtlichen Grundsätzen von der Zahlung direkter Staatssteuern befreit sind. Landesfürsten und L a n d e s f ü r st i n n e n, die einer direkten Besteuerung durch das Reich nicht unterliegen, habenftch g l ei ch- w o h l bereit erklärt, sich an dem vaterländischen Opfer des Wehrbeitrags zu beteiligen. Das Vermögen von Eheleuten ivird zusammengerechnet, fofern sie nicht dauernd getrennt voneinander leben.
Der Geschentwurf über das Erbrecht des Staates bestimmt u. a.: Sind nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Abkömmlinge von den Großeltern des Erblassers in der Seitenlinie oder Verwandte in der vierten Erbrechts- ordnuug oder in den ferneren Ordnungen zur gesetzlichen Erbfolge berufen,^fo tritt an ihre Stelle als gesetzlicher Erbe der Fiskus. Der Fiskus ist ferner gesetzlicher Erbe, ivenn zur Zeit der Erbfälle weder ein Verwandter noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden ist. Gesetzlicher Erbe ist der Fiskus des Bundesstaates oder der Schutzgebiete, in welchem der Erblasser
tetcn Aufführung des S ta b s tr om Peters, die für manchen Darsteller zugleich einen Abschied bedeutete. Herr Norden spielte beit Konditor Mampe mit trefflicher Laune und erntete mit feiner Einlage noch besonders starken Beifall: Fräulein Rappo gab feine Gattin mit anmutsvoller Liebenswürdigkeit und sang ihr Lied vom Apfelbaum den Zuschauern sehr zu Tank, nur vergaß sie bei der dritten Strophe, daß das Gramvphon keine Mimik Iviedergeben kann. Ein nettes Torchen war Frl. de Bruyn. Fräulein Jüngling war eine blutvotle Male, frisch und lebendig in jedem Schritt. Ten Stabstrompeter spielte Herr Bruchwitz mit geruhiger Kraft. Ganz prächtig war Herr Grosser als sanftmütiger Wuppe, reizend in seiner hilflosen Verliebtheit: mit seiner Einlage vom Küssen holte er sich sehr stark eit Beifall und wurde durch eine besondere Svende noch eigens ausgezeichitet. Ganz vorzüglich und in ihren köstlichen Masken von bester Wirkung waren die Herren Volck Lehmann» und G r o s s e r - B r a u it i Schulze) sowie die Damen Gasfrey (Fran Lehmann) und Scholz «Frau Schulze«. Auch die übrigen Mitglieder des Bezirksvereins kamen in vorzüglich karikierten Masken und fanden lebhaften Beifall. Tie 5ram;aife war ebenfalls von schlagendster Wirkung. Nicht vergessen seien diesmal auch die kleinen S t e u e r n a g e l, die sich während der ^Spielzeit mehrfach in Kinderrollen hervorgetan haben.
. — Die Gesundheitsschädlichkeit d e r Lichtspiele. Daß das heute so allbeliebte Lichtspiel für die Gesundheit eine getvisse Gefahr bedeutet, hat N.aldo Felke durch eine Reihe von Beobachtungen festgestellt, über die er im neuesten Heft der Umschau berichtet. Es lmndelt sich dabei nicht etwa nur um die allgemeinen Schädiguugett der Gesundheit, die durch unzulängliche Räume hervorgerufen werden können, sondent um die Wirkungen aus die Augen und die Nerven. Gegenüber den Eindrücken, die die Natur liefert, haben die Bilder des Kino ein viel intemiveres Licht, und eine schnellere Szeneufolge ruft ein intensiveres Sehen hervor. Felke hat nun an drei verschiedenen Versuchspersonen Versuche gemacht, tote lange ein normaler Mensch solchen Lichtbildervorführungen beiwohnen kann. Ein geistig tätiger Akademiker, ein nervöser Künstler und ein robuster Turchsckyiitts mensch wohnten gemeinsam einer Kinodauertwrstellung bei. Nur der Künstler hatte schwache Augennerven, die beiden anderen hatten durckmus normale Augen. Das Rffullat war überraschend. Nach 1—2 Stunden ergab sich eine Steigerung der Pulsschläge bis zu 28,2 Prozent: nach 3 Stunden gingen sie bis zu 13,3 Prozent zurück. Bei-dem Klutftler trat Ermüdung und Tränen der Augen nach 2tzh Stunden ein, bei dem Akademiker nach 2 Stunden 55 Minuten, bei bem Robusten nach 3 Stunden 20 Minuten. Kopfweh bekamen die Versuchspersoncn in derselben Reihenfolg-, die erste nach 3 Sttinden, die zweite 50 Minuten später und der Robuste nach 4yt Stunden. Aber gerade der letztere versagte nm1
zur Zeit des Todes feinen Wohnsitz hatte. Hatte der Erblasser keinen Wohnsitz in dem Bundesstaate ober in dem Schutzgebiete, so ist, wenn er zur Zeit des Todes Deutscher war und zu biesem Zeitpunkte einem Buitbesstaate angehörte, der Fiskus dieses Bundesstaates, toenn er mehreren Bundesstaaten angehörte sowie in den übrigen Fällen brr Reichsfiskus gesetzlicher Erbe. Ist der Fiskus neben den Großeltern des Erblassers gesetzlicher Erbe, so hat er ihnen die Haushaltsgegeilstände, soweit sie nicht Zubehör des Grundstückes sind, sowie die Gegenstände des versönlickien Gebrauchs auf Antrag unentgeltlich zu überlassen. Ein gleiches gilt von Schriftstücken persönlicl-en Charakters. Der Fiskus muß sich bei der Auseinandersetzung bezüglich des übrigen Nachlasses eine Abfindung in Geld gefallen lassen. Sind Verwandte in der dritten Erbrechtsordnung durch den Fiskus als dem Allein- erbcit von ihrem gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen, so sind ihnen die eben bezeichneten Nachlastgegenstände aus^Ailtrag unentgeltlich, andere zum Nachlaß gehörige bewegliche Sachen und Grundstücke, welche in ihrem wesentlichen Bestände von dem Großvater oder der Großmutter des Erblassers herrühren, deren Abkömmlingen auf Antrag käuflich zu überlassen. Von der aus dem Erbrecht des Fiskus erzielten Reineinnahme erhält das Reich 75, ber Bundesstaat 25 Prozent.
Die Denkschrift über da8 Marineluftschisswefen.
Die „Nordbeuische Allgemeine Zeitung"- veröffentlicht den Wortlaut her Deckungsvorlagen unb Begründung, sowie die Ten k- s ch r i f t über das M a r i n e l u s t s ck: i f s w e se n. Danach fordert der Ergänzungsvoranschlag 3 Millionen Mark für das Luft schiffs und Flugwesen ber Marine. Geplant sind zwei L u f t s ch i f f st a f f e l n von je vier in Dienst befind lichen Luftschiffen unb einem Lufts ck i s s als M a 1 ter ialrci erbe. Für beide Stasi Au ist ein Standort geplant mit vier D o p p el d r e h ha l t e n sur die in Dienst besinblickM Luftschiffe unb zwei festen Hallen für di? Materialreserve. Für die d u r ch s ch n i 11 l i ch e G e b r a u ch s d a u e r der Luftschiffe sind vier Jahre angenommen.
Für die Flugzeuge sind eine Mutierftalion unb sechs Austenstationen mit zusammen 50 Flugzeugen, von denen 36 in Dienst gehalten werben, vorgesehen. Tie Luftschiffe erfordern während ber Jahre 1914 bis 1918 3 5 Millionen! Mark. Hiervon entfallen 11 Millionen Mark auf die Beschaffung der Luftschiffe, 14 Millionen auf die .Herstellung der Laubanlagen und 10 Millionen Marl auf lausende Kosten. Da für 1914 und 1915 bereits 4 Millionen zu Luftschiffs zwecken ausgeworfen mären, beträgt der Mehrbedarf in den genannten fünf Jahren 31 Millionen Marl. Die Beschaffung ber Flugzeuge erforbert 3 Millionen Mark, die Landanlagen dafür 4 Millionen Mark unb der Betrieb 2 Millionen Mark. An Personal sind 1452 Teckoffiziere, Unteroffiziere und Mann- Klärten erforderlich deren Besoldung unb Verpflegung für fünf Jahre etwa 6 Millionen Mark erheischt. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 50 Millionen Mark, die Jahresraten betragen durchschnittlich 10 Millionen Mark.
Der Nachtragsvoranschlag für 1913
enthält unter anderem nachstehende Forderungen erster Nate: Neubau einer Gefrieranlage in Mainz 8000 Mk., Neubau unb Ausstattung eines Dienstgebäudes für zwei Bezirksrommanbos in Frankfurt a. M. 150000 Mk., Neubau und Ausstattung einer >taferne für die Festungsmaschiiiengewechkompagnie beim Inf.-Regt. 117 (Mainz) 244000 Mk. Neu- unb Erweiterungsbauten für die Unterkunft zweier Pionierkompagnien und einer Scheinwerserabteilung in Mainz 750000 Mk., Gamisonbautcn in E l sa ß-Lo t h r i n g e n unb Ausarbeitung von Entwürfen für die Garnisonbauten 22 000 Mk., Gefrieranlage in Straßburg lElsafft 10 000 Mk., ebenso in Tiedenhofen 8000 Mk. und ebenso in Metz 10 000 Mk., Neubau von Viehgehöften in Metz 500 000 Mark, Neubau einer Kaserne für die Radfahrer- und Maschinen- gewehrkompagnie in Colmar 320 000 Mk., Kasernengeubau für die FestungSmaschinengewehrabteilung Mutzig 200 000 Mk., K'aserneu- iicubau für die Radfahrer-Komp, in Schlettstadt 175 000 Mk., ebenso für die Maschineugetvehr-Wt. Straßburg Els.i 310 000 Mk.,
frühesten: nach etwas über 5 Stunden.fühlte er eine hochgradige Ermattung und Schwere ber Augenlider, so daß er erklärte, er könne nicht mehr, fein Kopf sei schon ganz wüst und die Augen schmerzten. Ter Akademiker hielt den Versuch etwas über 5r? Stunden aus: bann waren auch äußerliche Zeichen der Erschöpftmg' bei ilchk bemerkbar, und noch am nächsten Morgeii fühlte er eine groste Mattigkeit. Der Künstler, trat, seiner Nervosität ein willens- starker Mensch, hielt 5 Stunden 50 Minuten aus, hatte, dann aber sehr heftigen Kopfschmerz und ungewöhnlich langsamen und schwachen Puls: er mußte sich sofort zu Bett legen) unb er hatte bann das Gefühl, als hebe unb senke sich das Bett mit ihm: es dauerte Stunden lang, bis er den Schlaf finden konnte. Aus diesen Ergebnissen seines Versuches folgert ber Verfasser, daß bei häufigen mtb andauernden Besuchen von Lichtspielen, wie sie gerade bei Jugendlichen heute beliebt seien, die schädlichen Folgen für Augen imb Nerven geradezu verehrend sein müßten.
— Wiesoll man Adressen schreiben? Der Geueral- postdirektor des Seine^DepartcMents bat jüngst versucht, die Briefadresse zu reformieren, aber dieser Versuch ist kläglich gescheitert. Tie. Briefschreiber wollten davon nichts wissen. Ter Beamte stellte die Russen als Vorbild bin, die auf Briesadressen, die Angaben in bei' Reihenfolge schreiben wie bic Post sie zur Beförderung ber Briese braucht, die mit dem Bestimmungsorte anfaugen, dann den Namen der Straße, hierauf die Hausnummer und zuletzt den Namen des Empfängers nennen. Vergleicht man unsere Art der Adrcsseuschreibung, und die einiger anderer Völker mit der eben angegebenen, so findet man wirklich viel Nnlogisches. Bei uns ist die Reihenfolge: Name des Empfängers, Besttmmiings- ort, Strafte und Hausnummer. Tie Franzoien weick^en hiervon insofern ob, als fie die Hausnummer vor den Namen ber Strafte setzen, und nur die Engländer verfahren zweckmäßig, indem sic mit dem Namen beginnen, bann die Hausnummer, hierauf den Straßennamen unb zuletzt rechts unten unb unterstriclien, beit Bestimmungsort schreiben. So findet also die Post bic nötigen Angaben in der umgekehrten Reihenfolge vor, wie sie sie braucht. Aus welchem Grunde haben nun die französischen Briefschreiber, wie sich -besi diner flllmfragc herausgestellt hat, die Adresseurefomk abgelebnt? Weil fie es für unmöglich halten, eine neue Vorschrift wirtlich mir einem Schlage burchzuführen! Sie meinen, die Brief- schreib er seien zu sehr an bic alte Art bes Adressenschreibens gewöhnt, unb es vergingen 3aljre, bis dft neue, als zweckmäßiger anerkannte Reihenfolge allgemein eingenihrt wäre. Mit anderen Worten, die Briefschreiber ziehen eine schleckte, jedoch überall vor handeue Gewohnt eit einem vernünftigen Brauche vor, dem sich jedoch nicht alle fügen würben.


