rinbat wäre. Auch sonst entspricht es dem der Erhöhung der Ächrbritragcs zugrunde liegenden Gedanken eines einmaligen Opfers, wenn dieser Gedanke aus btetter Grundlage und m nun lichst einfacher Form bnrchgesührt wird. Daher ist vo,i einer Staffelung des Beitrages nach der Höhe de? Vermögens abgesehen und unter Freilassung der kleinen Vermögen von nicht mehr als 10 000 Mark der -reis der Beitragspflichtigen möglichst weit ge-ogen worden. Gegen die Staffelung spricht auch der Umstand, baß die .höbe des Vermögens für sich allem keinen unbedingt zuverlässigen Maststab für die größere ober geringere Leistungsfähigkeit des Vermögensinhabers bietet, da diese durch die Ertragsiäbigkril des Vermögens und durch mannigfache sonstige Umstände wesentlich mitbcstimmt wird. Bei der Frage, wie bte Freigrenze nach unten hin zu ziehest ist, fällt außerdem die Höhe des finanziellen Pedarses erhebltch in die Wagschale. Zur Vermeidung von Härten ist vorgesehen, daß der Beitrag rn zwei Raten entrichtet werden kann und Stundungen bis zu drei Jahren zulässig sind. ,
In den Kreis der beftragsvftrchtiacn Perwnen sind allster den natürlichen Personen auch bie A k t i e n g c s e l l s cki a f t e n und Kommanditgesellschaften aus Aktien bcrangezogen. Es schien gerechtfertigt, auch die hier hervortrctenoc hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dem Wehrbeitrag dienstbar zu machen, zumal, da gerade die grasten Erwerbsgesellschaften an der Erhaltung des Friedens, dem die Verstärkung der Wehrmacht dienen soll, besonders interessiert sind. Bei Berechnung ihres steuerbaren Bcr mögens ist bcr Nennbetrag bes Aktienkapitals und bas Geschästs- guthaben der persönlich haftenden Gesellschafter in Abzug zu bringen.
Das Verfahren ist im Hinblick auf die besondere Art der Abgabe und ihre einmalige Erhebung möglichst einfach und zwar im'Anschlust an die Veranlagung in den Einzel- staaten geordnet, ohne dast deshalb auf eine sichere Erfassung, insbesondere des mobilen Besitzes, verzichtet worden ist. Es wurde gerade dem vorliegenden Gesetz am wenigsten entsprechen, wenn dem Beitragspflichtigen daraus, dast er sein Vermögen hier gewissenhaft angibt, Nachteile aus einer unzutreffenden Deklaration in einem landessteuerlichen Verfahren erwachsen würden. Es ist daher bestimmt, dast Beitragspfichtigc, welche Vermögen angeben, das als solches oder als Beitragsguelle bei der Veranlagung zu direkten Landes- ober Gemeindesteuern bisher nicht besteuert war, obwohl es der Steuervsticht unterlag, von der landesgesetzlichen Strafe und der Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre freibleibt.
Ter umfassenden, bis 1914 burchzunihrenbcn Vermögens- Veranlagung, die für die Erhebung des ansterordentlichen Wehrbeitrags notwendig ist, fällt weiter die wichtige Rolle zu, die Grundlage für das Verhältnis zu bilden, nach dem bcr Betrag von 82 Millionen, bcr zur Deckung eines Teils der l a u f e n d c n Kosten von den Einzclstaatcn aufzubrnigen iit, unter ihnen umgelegt werden soll. Ter auf den einzelnen Bundesstaat entfallende Anteil ist von diefevi durch Einführung allgemeiner Besitz st euer ober, sofern er solche bereits besitzt, durch bereu entsprechende Erhöhung aufzubringen. Ist cs einem Bundesstaate bis zu einem bestimmten Termin, 1916, nistst möglich gewesen, die Einführung ober Erhöhung derartiger Steuern unter Dach zu bringen, so tritt bis zu diesem Termin cm Reicbs- besitzstcuergescb für ihn in Kraft. Weiter sind zur Deckung bcr laufenden Kosten in Aussicht genommen, wie schon erwähnt, die Aufrechterhaltung bcr Zuckersteuer sowie die der Zuschläge zur Stempelabgabe des Reichs für Grundstücksveranberungeu. Außerdem scheint das Erbrecht des Reich? gesetzlich begrunbet und als neue Stcucrgiiclle erschlossen zu werden Endlich dürfte eine ergiebige Erhöhung des derzeitigen Bestandes an Silber- münzen vorgesehen werden.
Als Gesetz, das für den Fall, daß eine landesgesetzliche Regelung nicht rechtzeitig zustande kommt oder später wieder wegsällt,' von Reichöwegen in den betreffenden Bunbesstaaten in Kraft zu treten bat, ist ein dem Entwurf beigefügtes Vermög e n s z u w a ch s st c u c r g e sc d (Besitzsteuergesctzf borge sckstagen. Für die Wahl der Steuer war einmal die Erwägung maßgebend, dast sie bat Charakter einer allgemeinen Bentzstener in sich trägt, sodann kam in Betracht, daß diese Steuer bisher noch in keinem Bundesstaat cingeführt ist, und damit batjenigen ^tagten, die in der Anspannung ihrer bisherigen direkten Steuern nickst glaubten weiter gehen zu kömren, eine neue Steuerart zur Verfügung gestellt wird. Tritt das Besitzsteuergaetz mangels landes- gescickicher Regelung, die auch in der landesgesetzlichen Einführung des Dcsitzstaiergesctzcs bestellen könnte, hon Reichs wegen tu Kraft so soll der Bundesrat an Stelle des auf ilm entfallenden iährlichen Beitrages den gefeinten Ertrag aus diesem Befttz- steiicrgcfctz an das Reich abführen. Es beruht oic)c Vorschrift auf bcr Erwägung, das; bei den Staaten, die sich dem Besitz- slenergesel; untcrlücrfcn, die Verpflichtung dem Rache gegenüber billigerweise als erfüllt werde angesehen werden können, wenn sie die ans dem Gesetz erzielten Einnahmen dem Rache überlasten, andererseits könnte es in Interesse bcr Reichsfinanzen nicht zugelassen werden, daß die Staaten, die einmal zum 1. April 1916 das Befigsteuergesetz haben m Kraft treten lassen, spater nach ihrem Belieben das Gesetz wieder aufheben ober ändern. £b eine lanbesgeie: liche Bestimmung im Sinne des OKsetzes durchgeführt ist, soll bcr Vunbcsrat zu entscheiden haben.
Gcgalstano bcr mangels anderweitiger gesetzlicher Regelung in bat einzelnen Bunbesstaaten in Kraft, tretenden 9>cr» mögenS - Zuwachsstcuer lBcsilrstener) ist der Permögens- znwackts im weitesten Sinne, nämlich der Betrag, um den ftch der gesamte Werl des Vermögens einer Person erhöht hat. Der Vermögenszuwrchs ergibt sich mis der Vergleichuitg des Der- mögenszusianbes eines Staterpslichtigen zu verschiedetien Zeit punkten. Die Slater bat sodann zum Gegenstand nicht den Vermögen sbesitz als solchen, oder das Vermögen als Ertragsquelle, sondern dai Vermögenserwerb. Die Steuerpslicht knüpft aber nickst an einzelne, den Vermögen- enverb vermittelnde Rechlsvoraäuge au, ionberu sie tritt an einem sckwn voraus bestimmten Zeitpunkt ein. zu welchem das Vermögen festgestellt und mit dem Vermögens stände zu einem früberat Zeitpunkt vcrglickstu wird. Dor zwisck)cn deii beiden Zeitpunkten liegende Jei träum ist der Veranlagungs zeitrastm. Nack» dem Entwurf betrügt bcr allgemeine Ver- anlagungszcitraum zwei Jahre. Er schließt sich zunächst an ben für die Veranlagung des Wehrbcitrages maßgebenden Stichtag (31. Dezember 1913) an Durch weitere Einzelvorschristeu *j- Vor . x e -ei', '•‘■ji. daß die Mlgl»..,kct. der AuSglcuimug späterer Vermögensverluste besteht. Gniudsätzlich soll das gesamte Vermögen in der S?a nb des Vermögensinhabers, dieses jedoch nur einmal, bcr Zuwachsbesteuerung unterworfen sein. Die Steuer- ptlickn ist beschränkt aus natürliche Personen. Kleinere Vermögen bis 6000 Mark sind» Von der Steuer befreit. Die Freigrenze kanu sich dadurch erhöhen, daß auch ein Vcrmögcnszuwachs bis zu 2000 Mark nicht besteuert wird.
Tie Entrichtung der VermögenszuwackMeuer verteilt sich auf den dem Beranlagungszeitraum jolgenben zweijährigen Erl)ebungs zcitraum. Außerdem ist eine raiemveiic Zahlung von IahreS- beträgen der Steuer vorgeiebat. Zur Vermeidung von Härten kann die Stcurrbcbörbc auch bie Zahluna der Steuer in Raten zulassen. Die Steuersätze bemegen sich zwischen 0,5 und 2,5 des Zu wacknes. Sie sind abgestnil nach £)öhc des Zuwachses und nach der Größe des gesamten Vermögensbesitze.- eines Steuerpflichtigen.
Tie Vermögcuszuwachssteuer enthält auch mittelbar eine Besteuerung des ErbschaftS - uud S ch e n k u u g s e r w c r b s , rnsbesondere auch des Erbschaftserwerbs der Abkömmlinge, wogegen für den Erbschaftserwerb unter Elicgatten eine besondere Regelung vorgeiebat ist. kie steuerliche Ertassung bis kindeserbes durch eine nllgeineinc Vermögens',uwackrssteuer stellt sich aber auch als eine wesentlich mildere Form der Belastung dar als bie Bc stcucrung durch Ausdelmung dec> ErbschaflSsteucrgesctzeS aift Ab fbmntlingc. Die Vermögenszuwachssteuer kann »ich mit erheblich niedrigeren Sätzen begnügen als die Erbsckraftssteua Sic wird außerdem nich! alsbald beim Ableben rblasserS erhoben. Umbern erst zu Bcgtnu des nächsten Beran um ■ liaum . S> ift nicht am einmal zu entrichten, ioub< • • r md
Ratcuzalstiutgcn und erfaßt nur die ? r. . am i
mögen. znwachssteuer kann da - mobile .'Li.
eine Hinterziehung der Steuer durch <d»cnnm
vermieden werden. Dem Dancocnbcnchen des Grundwert- ;u wachs st eu e rge s e tzes trägt bcr üntrourr mioTcr.t Rechnung, als bic Möglichteil gegeben i»*T, bie Grundstücke nur mit dem Betrag der Gestehungskosten. au bewerten und die Abrechnung des Betrags per steuerpflichtigen Dertsteigerung abzüglich der erhöbe neu Wcrlzuwachssteucr von dem nach dem vorstrhenden Gesetz ermittelten Vermögenszuwachs zu belassen.
Der Reichstag
der am 2. April wieder Zusammentritt, dürste, wie verlautet, in der nächsten Woche leine Plenarsitzungen weiter abhalten, um den Parteien Gelegenheit zu geben, zu den neuen Heeres- und Steuervorlagen Stellung zu nehmen. Tie plenarfreien Tage sollen gleichzeitig dazu dienen, die Arbeiten des Budgctausschufses zn sördern, die noch den Voranschlag des Auswärtigen Amtes, den Militärvoranschlag und den Voranschlag des Rcichsschatzamts zu beraten hat. 3 n der zweiten Aprilwoche sollen die neuen Vorlagen zur ersten Lesung gestellt werden Tie Beratung des Militärvoranschlages durste voraussichtlich mit der neuen Heeresvorlage nicht verbunden werden.
preffeslimmen zur wehroorlage.
X Berlin, 29. März (Drahtbericht).
TaS „Berliner Tageblatt" schreibt:
Tie neue Wehrvorlage bringt nach ben monatelangen Erör tcrungai keine große Usvcrraschung, sie bescktert uns in bcr Hauptsache nicht mehr als erwartet wurde. Betreffs der Vcr mögeiisabgabe muß eine vernünftige Staffelung verlangt werden. Betreffend der als Besitzsteucr bezcichmlen ReichSvermögcuS steuer wird die Frage nicht zn umgehen sein, ob dies die allgemeine Besitzsteucr sein soll, bic bcr Bunbcsrat dis zum 30. April vorzulegen versprochen hat. Wenn ja, darf man gespannt sein, wie bet Reichstag dies stärkste Stück, das ihm je geboten worden, aufnelunen wirb.
„Lokal-Anzeiger":
Alles in allem genommen kann man sagen, daß bcr BunbeS- rat ehrlich bestrebt mar, für bic Tcckungsvorlagc eine Lösung Vi suchen, mit bcr bic Volksvertretung sich wohl ober Übel ein verstauben erklären kann. Mit. großer Bcgcistcrnng wird sie sich der Nachprüfung seiner Vorschläge gewiß nicht unterziehen, aber, ob es ihr gelingen wird, andere Wege ausfindig zu machen als bic Berbünbeteu Regierungen sie jetzt empfehlen, darf bk- auf weiteres bcziveisclt werben.
„N c u c st c Nachrichte n":
Wir verhehlen nicht, baß wir gegen eine Reihe von Einzelheiten des neuen Steuergesetzes erhebliche Bedenken habn. 'Diod) niemals wurde dem Reichstag eine Slenervorlage vorgclegt, die soweit wie diese den Wünschen der Linken entgegenkommt. Gewisse Schwäckien des Entwurfs zu befeitigen wird Aufgabe des gesamten Parlaments sein. Tiefen in seinen Grundzügen zu zerstören hieße, bas mühselig errungene Kompromiß bcr Bunbesrats Verhandlungen gefährden oder gar illusorisch zu machen.
„T ö g l i ch c R u n d s ch a u":
Ter Grundgedanke, die neuen außerordentlichen Lasten in der Hauptsache dem Besitz aufzubürden i»'t sowohl bei ben Wehr- beitrügen als bei brr Deckung der lauicnbcn Kosten mit einer Strenge und Rücksichtslosigkeit bnrchgesührt, bic auch ein Sozialdemokrat^ ivenn er ehrlich sein will, unbedingt anerfennen muß.
„B os fische Zeitung":
Tic Wchrvorlage wird auf maunigsachc Sympatlstcm die fick» aus der politischen Lage ergeben, rechnen können, die Dcckiings Vorlage dagegen werde in weiten Kreisen lebhaftem Wiberspnick) begegnen und monatelang das Volk und die Volksvertretung bc schofligen. In dieser jetzigen Fonn bcbcutc sie eine beinahe vor- behaltslosc Unterwcrfnng ber Regierung unter bic reaktionärsten Parteigruppen.
„Krenzzeitu n g":
Es erscheint als keine glückliche Lösung, bas; in bau zu er lassenbcn Reick)sgesctz bie Besteuerung bcr Erbschaft von Ehe gatten uub Minbcm unter bau boch sehr burchsichtigen Schleier bcr Vermogakszuwachsstalcr vorgrfchlogen wirb.
„D c u t s ch e T a g e s z e i t n n g":
In erster Linie scheint es uns angebracht, nicht einen gleich mäßigen Satz für alle Vermögen zu forbern, sondern vor allem für bic kleinen Vermögen eine Staffelung nach unten vorzunehmen. Der baburch cntstanbaie Ausfall müßte einesteils durch höhere Staffelung des Abgabensatzes bei den großen Vcrmögai, anderen Teils aber durch eine schärfere Erfassung bcr großen Einkommen eingebracht werben.
„M or ge n p oft":
Eine sehr bebenkliche Neuerung ist bic Ausgabe von 120 Millionen Mark Silbermünzen uub von 120 Millionen Mark Reichspapiergelbes zum Zwecke bcr Verstärkung des Reichsstiegs- schatzes im Iuliusturnv Tas bedeutet eine bedrohliche Verschlechterung unserer WährMig und der Deckung unserer Reichsbanknoten.
„Germ auia":
Wir behalten uns untere Stellungnahme im Einzelnen vor, bis die Vorlage in ihrem Wortlaut veröffentlicht ist.
„Vorwärts":
Ter ganze militärische Paroxismns der Wehrvercinshetzer l>at in dem Ga'etzentwurf seinen 9ticdcrschlag gesunden, lieber die cinezlnen Gesetze wird noch anssührlichcr zu ipreckicn sein, wenn der Wortlaut vorliegt, aber schon ;ctzt läßt sich sagen, daß man cs mit einem stümperhaftai, dillctantischen Verlegenheits- Produkt zu tun hat, das in dieser Form nie Gesetz werden kann.
Au» Stadt und (and.
Gießen, 29. März 1913.
Eine Triuterfürsorgeftcüe in Gießen.
Bei der Bekämpfung der Trunksucht, bei der .Hilfe, die einzelne oder menschenfreundliche Dereinicplugen den Alkoholkranken zu ihrer .Heilung und ihren Familien zur Errettung aus dem Elend, das das Leiden des Vaters oder der Atutter über- alle Angehörigen bringt, lmbeu zuteil werden lassen wollen, hat sich mehr und mehr die Auffassung dnrchgeruugen, daß nur die lieb erficht über alle Verhältnisse und eine Zusammenfassung aller Hilfskräfte an einer Stelle Mm rechten Ziele füljri, weil viele Fragen erst geklärt tverden müssen, ehe der richtige, im Einzelfall einzuschlagende Weg erkannt wird. Die Urjachen der Trunksucht sind zu erforschen, der geistige Zustand des Leidenden, der Grad der .^brankheit und die Art der sozialen Folgen für die Familie. Danach ist zu entscheiden, ob schon ein Anschluß au gute, hilfsbereite Kreise Rettung verspricht — der in dem bestimmten Falle günstigste ist dann anszusuchen —, oder ob uidrt vielmehr eine offene oder geschlossene Heilanstalt vorzuzichen ist. Bei llubemit tcltcn fällt sehr die Kosten frage ins Gewicht, die Frage, wie sind Mittel zur Heilung zn beschaffen, kann die sfeanken- kasse, die öffentliche Fürsorge oder die Invalidenversiche ruufl helfend eingreifen. Bei schwerer Erkrankung tritt die Frage auf, was iit bei Gefahr für das Vermögen, für Leben und Gesundheit der Angehörigen, für die Erziehung der Kinder zu tun. Haben Altol-olkranke ihre Genesung in einer Anstalt geffindcn.'so tritt uns die ernste Sorge entgegen, was :nuß man tun, um sie'im Leben draußen auf dem guten Wege zu halten, damit sie und ilne Familie für immer gegen bic drohende Gefahr des Rück falls gefeit bleiben. Fn allen größeren Städten erwuchsen zur Völling dieser Fragen und als Sammelpunkte für alle hilfsbereiten Kräfte zur Bekämpfung des Trinkerelends di, Trinkerfürsorgcstetten und hoben schon recht erfolg- reim gearbeitet. Wie au vielen anderen Osten hat auch
in unserer Stabt der Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke mit Hilfe der Nüchternheitsvereine für die Stadt und den Landkreis Gießen eine private Trinke r f ü r s o r g e st e l l e Gießen, A st e r w e g 9, untere f S t o cf, ins Leben gerufen, die unter ärztlicher Leitung unentgeltlich Rat und Beistand geivährt, auch brieflich An ■ fragen beantwortet und allwöchentlich am DiH^stag abend non 6*/. bis 8 Uhr eine Sprechstunde adhält für Alkoholkranke sowohl wie für ihre Angehörigen.
** Tageskalender E t a b 11 hc a t e r. Sonntag nachmittag 3*/, Uhr: .Andreas Hofer*: abends 77, Uhr: .Der SladStro in peter*.
Biogravh-Lichtspielc: Taglick Vorstellung.
B a k o s s Kammer-Lichtsviele: Täglich Vorstellung.
L i ck t i p i c l b a u s: Täglich Vorstellung.
D b e r h e s s i l cb c r K u n ft » c v c i n. GemäldeauSstellimg * int Tnrinhnns am Brand. Geöffnet täglich (mit Ausnahme von SamStag) von -11—1 Uhr, Sonntags von 11—3 Uhr, Mittwoch nachmittag von 3—5 Uhr.
Museum des oberhessischcn GcschicktSvereinS. Geöffnet Sonntaa vormittags 11—1 Uhr unentgeltlich.
Museum für Völkerkunde. Geöfiiel an Sonntagen vormittags von 11—l Uhr unentgeltlich.
91 n (n g c inu| iI am Sonntag 12 Uhr mittag in der Süd- Anlage (nur bei gutem 'Vetter). Spkelplan: 1. Einzug der Gäste auf der Wattburg au5 der Cvcr .Tannhänier*, von R. Wagner; 2. Ciivcrliitc zur Operette -Fran; Schubert", von Suppe: 3. Selektion ciu5 bcr Cvcrcltc .Tbc Geiiha", von Fon es; 4. Marsch des IRrotih. Hess. Vcibqarbc Infanterie - Blcgimcut?, von Landgraf Ludwig VIII. (1744). Bearbeitet von H. Hanske.
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** Auschlußlinien an die Hinterlanbbahn. In unmittelbarem Zusammenhänge mit dem iir letzter Zeit besonders eifrig betriebenen Projekt der Hinterlandbahn, die von Wetzlar und Gießen ans den langgestreckten westlichen Teil deS Kreises Biedenkopf durchschneiden soll, steht der Plan, die Bahn durch die Biedenköpser Berge ins Edertal weiter zu führen. Während die Stadtverordnetenversammlung in Biedenkopf die ursprünglich in Aussicht genommene Linie Biedenkops-Fronhausen Battenberg wegen der Geländeschwierigkcitcil fallen gelassen hat und dafür die Linie B i e d e n i o p f - E i f a H a tz s e l d bevor- ; zugt, ift jetzt noch ein weiterer Vorschlag aufgetaucht. Er geht dahin, von Station Brungeisl auseri im Kreise Marburg auS die Bahn durch die nördlichsten Crtc dieses Kreises z. B. Warzenbach, Treisbach, Niederasphe, Lberasphe und an den weiter dort liegenden großen Ortschasten vorbei nach Allen-dorf in die Edev-takbahn und zugleich j in die Strecke Frankenberg-Bestwig cinmüubcn zu | lassen. Tic Interessenten der Strecke haben bereits eine I Eingabe an Laiidtagsabg. Prof. Tr. Bredt gerichtet, worin I dieser gebeten wird, dieser Angelegenheit feine Unterstützung an gedeihen zu lassen. — Dazu sei noch mitgeteilt, daß Reichstagsaba. Dr Werner beim preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten für die Einmündung bcr Hinterland!) ah n in Wie ecu cingclretcn ift. lieber bic Linienführung kann noch nichts bestimmtes gesagt werden, da die Angelegenheit noch in der Schwebe ist. Auch für die Erri ch i n n g e i n e <' N o r d b a h n h o f s in Gießen ist Llbg. Tr. Werner eingetreten.
LU. 93 e u ii f u n g. Prof. Dr. Haller hat gnm 1. Oktober einen Nuf nach Tübingen erhalten.
** Im o b e r h e s s i s ch c n K n n st v e r c i n sind die beiden Sammlungen von D. Greiner-Jugenheim und R. Fries-Gießen nur noch morgen und am Montag aus- i gestellt. — Von Dienstag ab ist die Ausstellung iwgc" f vollständigen Wechsels der Gemälde vier Tage geschlof|en.'
•• Stabtt hc ater. ES sei nochmals auf die am Montag ftattfinbcn.be letzte Vorstellung der Spielzeit hin- gewiesen,-die als Benefiz-Vorstellung für Ober-Regisseur» Tworkowski Mar Dreyers Schauspiel ,5)ie Siebzehn- 1 jährigen* bringt. Herr DworkowSki, der an seinem Ehren- obend den .Werner* spielt, hat sich besonders durch seine stimmungsvollen und sorgfältigen Inszenierungen Verdienste erworben; wir erinnern an seine Jnszeniernngen von .Viel Lärm um nichts*, des Strindberg-AbenbS, von „HerobcS und Mariamne', ,£)cbba Gabler*, „Hinter Ntauern* und „Revisor*. Besonderes Jnteresfe erhält bekanntlich der Abend badurch, daß die Gattin deS Benefizianten als Llnne-Marie gastieren wird. Außerdem gibt bic Vorstellung den Herren stliewer und Jensen, sowie Fraulein de Bruye Gelegenheit, 'ich nochmals in größeren Aufgaben dem Gießener Publikum zn zeigen.
** Stenographie. Eng verknüpft mit bcr Beantwortung der Frage bcr Berufswahl bei einem aus bcr Schule entlassenen I Hnabe« ober Mäbchen ist bie Frage: welche Kenntnisse muß er ober | es sich aneignen, nm in seinem Beruf vorwärts zu kommen? Uub bn ist es für alle bic, bic im kaufmännischen ober im Bureaubernse H tätig ioerbcii wolle», unbebingt bic Kenntnis bcr Kurzschrift, bic ■ Icibcr heute noch nicht in ben Schulen als Lebrgegenstan? cingeführt ■ iit, die aber int moderum kaufmännischen Gksi. in ber Bchörbcn und bcr Rechtsanwällc unbebingt qeforbert wirb. ■ Bei ben meisten Stellenangeboten Hübet sich heute als Bcbingung | bic Kenntnis ber Stenographie: überall werben tüchtige Steno-■ graphen anberen Bcivcrbcrn vorgezogen, und eS kann daher ben ■ Eltern aus bcr Schule entlassener Knaben obci Mabckicn, bic sich 1 bim Bnrcau ober Kaufmannsbcrus wibmen wollen, nicht cinbring- ■ lick) -genug geraten iverben, ihre Kinder bie sich liier immer bietende Gclegcndeit zur Deilnahrnc an ben Kurzschn tknrscn benutzen zu I lassen. Der (-zabclsbergcr-Stenograpbcn-Berein gegt 1861) imb$ der Tarneitnereikt Gabclsbcrgcr eröfsnen am kommenden Montags im Postkeller einen Kursus für Anfänger, auf ben an dieser Stelle bingenncicn sei (vergl. Anzeige). I
** Ihre silberne Hochzeit feiern morgen Schuh- ? wacher Philipp Appel und seine Ehefrau Marie, geb. Schneider.
*♦ Zu dem Bericht überdiedeutschsoziale Versammlung sei noch mitgeteilt, daß die Abstimnning über den I e s n i t e na n t r a g deS Zentrums nicht namentlich war.
Landkreis Gießen.
(b) Wicseck, P. März. In der heutigen Gent c i u d c r a t s s i tz u n g wurde die Rechnung der Gern c i n d c k r a n k e n ka ff c, die mit einer Einnahme von .>691 Mk. und einer Äusgalu? von 8331 Mk., also mit einem Verlust der Gemeinde von 2640 Mk. abschließt, geprüft und für richtig befunden U. a. mürben ausgegeben für ärztliche Bemühung 1919,52 Mk., für Arzneien 977,90 Mk, für Kur- und Verpflegungskosten 1078,52 Mk. Zn dem Baugesuch des H. Römer III. an der Möscrsttaße wurde beschlossen, die in der Baufluchtlinie der Möserstraße geplante Seitenstraße F1F von 10 auf 9 Meter Breite zu reduzieren, und zwar soll bic Verschmälerung auf bei) 3<itc erfolgen, bic an die Ho freite des H. Römer III- aiischließt. Das auf Submission vergebene Holz wurde genehmigt, trotzdem der Preis gegen den des Vorjahres etwas zurückbleibt. Die T i e u st st n n b c n bcs Gern c i u d c e i n n c h m c r s wurden folgendermaßen festgesetzt: Montag und Mittwoch von morgens 8 bis 12 unb Samstag von morgens 8 bis 12 und nachmittags von 3 bis 6 Uhr. lieber die E n t s ch ä d i g u u g der Gru u d ffück


