zuckte, 'irnb der kleine bcrocglidye Mund mit ungeheurer Geschwindigkeit seine Aussprudelungen vollführte, die oberen Teile wie ein schöner, sonniger Olymp noch zu lächeln und selbst die blitzenden Augen nicht zu dräuen schienen, so daß, wer vor der unteren Macht erschrak, durch die obere Macht getröstet ward.
B l ü ch c r. Trotz seines Alters trug er eine herrliche Gestalt, g-^oß und schnell, mit den sckwnstcn und rundesten Gliedern vom Kopf bis zum Fuß, seine Arme, Beine und Schenkel noch fast wie die eines Jünglings, scharf und fest gezeichnet. Ain meisten erstaunte sein Gesicht. Es hatte zwei verschiedene Wellen, die selbst bei Scherz und Spaß, welchen,' er sich ganz frisch und soldatisch mit jedem ergab, ihre Farben nicht wechselten: auf Stirn, Nase und in den Augen konnten Götter wohnen: mit Kinn und Mund trieben die gewöhnlichen Sterblichen ihr Wesen. Daß ich es sage: in jener oberen Region war nicht allein Schönl-eit und Hoheit ausgedrückt, sondern auch eine tiefe Schwermut, die ich der schwarz- dunllen Augen wegen, die der finsteren Mecresbläue glichen, fast einen Mecrschwermut nennen möchte: denn wie freundlich diese Augen auch zu lachen und zu Winten verstanden, sie verdunkelten sich oft auck' plötzlich zn einem' fürchterlich.m Zorn . . . Mund und Kinn aber gaben einen ganz anderen Eindruck, obgleich mit den oberen Teilen des Gesichts in Uebercinstimnrung. Hier säst immer die Husarenlist gesammelt, deren Zügenspiel bisweilen sogar bis in die Augen hinauflief, und etwas wie von einem Marder, der auf seinen Fang lauscht.
G n e i f e n a u. Sein Bau >var stattlich und feine Glieder löwenartig, Schultern und Brust breit, von der Hüfte bis zur Fußsohle, alles stark, rund und, wo es fein mußte, an Fristen und Gelenken, alles zierlich und beweglich gebildet: er stand und schritt Ivie ein geborener Held. Diesen Leib kräftigsten Wuchses, etwas über Mittellänge, krönte ein prächtiger Kopf: eine offene, breite, heitere Stirn,'volles, dunkles Haupthaar, schönste, groste blaue Augen, die ebenso freundlich als trotzig blicken und blitzen konnten, eine gerade Nase, voller Mund, rundes Kinn, Ausdruck von Männlichkeit und Schönheit in allen Zügen. . . Dieser schöne Mensch war eine leidensclzaftliche und feurige Natur, und kühne Triebe und Gedanken fluteten unaufhörlich in ihm hin und her. Und ebenso war sein Angesicht, wenn er nicht zuweilen, — was ihm selten begegnete — in eine halbträumende und sinnende Abspannung fiel, immer von einer wallenden und geistigen Flut übergossen, welche seine Gesichtszüge selten stillstehcn liest. . . Diese Geistigkeit, die sich auf dem edlen Antlitz in den leichtesten,
beweglichsten Wechseln malte und abspiegelte, drückte sich in ollen Gefühlen, Stimmungen, bei der Liebe und des Zorns, der Freude und des Unmuts auf das liebenswürdigste und gewaltigste ans. Dieser Kopf, der gewöhnlich rasche Kühnheit und fliegende Freudigkeit aussprach, hatte doch auch seine Augenblicke, wenn gelungene (hthvürfe, und edle Hoffnungen durch Feigheit oder Schlechtigkeit der Neidischen oder Dummen gehemmt oder vereitelt waren, wo er eben durch Jirnigkeit des Herzens und bic. Gewalt der Gefühle beschattet und bewölkt war, dast er den Mann, welchen man nur als einen Vierziger vor sich zu sehen geglaubt hatte, in einem plötzlichen 'Dunkel gleichsam wie einen alternden Greis zeigte. Ich habe keinen so geschwinden Wechsel an einem' Manne gesehen. Aber sobald der Svnneirschein der Lust und. Hoffnung wieder schien, stand der kühne und geistige Jüngling" in voller männlicher Herrlichkeit wieder vor dir.
Hardenberg. Er war ein Mann etwas über Mittelgröße, mit runden, festen Gliedern, einem prächtigen Kopf und herrlichen leuchtenden blauen Augen, als ein Sechzigjähriger noch aufrecht, fest rind schön, von der Natur mit einem Hellen, lichten Geist ausgerüstet, Leichtigkeit, Freundlichkeit und Liebenswürdigkeit in seinem ganzen Wesen; Geschwindigkeit in der 'Auffassung, mit vielen Kenntnissen verbunden uni) mit leichter Darstellung auf dem Papier. Sein Auftritt war offen und leicht, adlig und vornehm im besten Sinne des Wortes, so frei und ungezwungen wie unser Reichsfreiherr vom Stein. Er war ein edler, wirklich großherziger Edelrn'crnn, ohne kleinlichen Neid und Groll, so dast er auch auf seiner. Hohe nicht den Stachel gefühlt hat, sich an seinen Feinden zu rächen. Er war, was man einen edlen Kavalier nennen konnte: aber in anderen Stücken, namentlich in Puncto Puneti, war er leider auch ein ganzer voller Kavalier: er war nicht allein ein vir nxorius, sondern auch ein vir mulie- brius: Weiber hatten eine zu mächtige Gewalt über diesen schönen, edlen Mann.
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ff. Eine Preisaufgabe für Film'schauspieler „Leute mit ausdrucksvollen Gesichtern" traten auf der großen internationalen Kinematographenausstellung, die in diesen Tagen in London stattfindet, in einen Wettbewerb, auf dem es galt, sich als Filmfckanspiclcr ersten Ranges zu erweisen. Ein vielköpfiges Publikum stellte die Preisrichter dar. Die Herren Preisrichter waren manchmal in den Ausdrücken ihrer Kritik „maßlos". .Schal-
Recht des Bundesrats, int Reichstag das Wort zu ergreifen, über die Beschlußfähigkeit, die Entscheidung nach absoluter Stimmenmehrheit usw., tvährend Artikel 27 der Reichs- Verfassung bestimmt, daß der Reichstag alle feine Geschäfte und die Disziplin selber regelt. Zur anderen Gruppe gehören die Landtage von Bayern, Württemberg, Baden und Sachsen, sowie die drei freien Städte, in denen itod) heute umfangreiche Teile der Geschäftsordnung in der Verfassung und anderen Gesetzen enthalten sind, so daß den gesetzgebenden Körperschastett nur ein eng begrenzter Raum für selbständige Vorschriften für die Ausübung der Geschäftsordnung überlassen ist.
Es kann als festgestellt erachtet werden, daß alle diese Geschäftsordnungen im wesentlichen nach dem französischen Vorbild gearbeitet worden sind, das wiederum mannigfache Zuge aus dem englischen Parlamentsrecht enthält. Namentlich die unter dem Einfluß Mirabeaus geschaffene erste Geschäftsordnung der französischen Konstituante vom 29. Juli 1789 läßt diesen Einfluß deutlich 'erkennen. Auch die Reglements der Deputiertenkantmer und der Pairs- Coiitnter vom Jahre 1814 haben zweifellos bei der Ausarbeitung der ersten Geschäftsordnung für die Kammern der süddeutschen Staaten als Muster gedient, wie Mitter- maier im Rotteck-Wellerschen Staatslexikon seinerzeit näher nachg'ewiesen hat.
Int Groß Herzogtum Hessen kommt für die Ordnung der Geschäfte in beiden Kammern die Verfassungsurkunde vom 17. Dez. 1820 mit den verschiedenen späteren Abänderungen und bann das Gesetz vom 17. Juni 1876 mit den .Abänderungen v. 1894 u. 1901 in Betracht, welche letztere sich jedoch nur auf die anderweitige Regelung der Diäten und einiger Funktionen des Kammervorstandes beziehen. Während nun sonst in Hesseit die neuen Gesetzesvorlagen stets von der Regierung vorbereitet und zumeist zuerst der zweiten Kammer zur Beratung vorgelegt werden, hat die Regierung in dieser Frage der zweiten M(immer auch die Initiative für die Schaffung einer Novelle zu dem Gesetz überlassen.
So sehr man sich nun aber auch darüber einig fein mag, daß eine Revision der land ständisch en Geschäftsordnung unumgänglich notwendig ist, so verschiedenartig sind doch die Fragen über das Wie der Durchführung. Tie Hauptschwierigkeit der Revision 'dürfte in dem Umstand liegen, daß das Gesetz seine Bestimmungen gleichzeitig für b e i b e Stände kämme rn zu treffen hat und somit eine ganze Reihe allgemeiner Vorschriften enthalten muß. Aber auch für die Abänderung der BestitUmnngen über die zweite Kammer allein bestehen erhebliche Schwierigkeiten, als deren wichtigste die im Art. 41 festgelegten Vorschriften über die diszipDinaren Befugnisse des Kammer - präsidenten gelten können. Wie noch erinnerlich sein dürfte, haben im vorigen Landtag die Bauernbündler einen An trag Brauer u. Geu. eingebracht, der wohl durch das ungehörige Benehmen des Abg. Dr. Fulda den Regierungsvertretern und dem Präsidenten gegenüber veranlaßt war und den Zweck hatte, dessen Befugnisse ähnlich, wie dies im Jahre 1910 im preußischen Landtag geschehen ist, zu erweitern. Dieser, von radikaler Seite als „Hausknechtsparagraph" gestempelte Antrag wurde von der Regierung als „berncksichtigenswert" bezeichnet, hat aber nach unserer Kenntnis der Verhältnisse keine Aussicht auf Perwirktichnng. Weiter harrt einer anderen Regelung der schon 1894 äb- geänderte Artikel 54, worin 'bestimmt wird, daß die Tagegelder für mehr als 21/» Kilometer von Darmstadt entfernt wohnende Abgeordnete 9 Mk. und die Uebemachtungs- gebühr 3 Ml. beträgt. Mau empfindet es als eine Ungerechtigkeit, daß den' in Darmstadt selber wohnenden Volksvertretern keinerlei Vergütung gewährt wird. Hier dürfte eine Aenderung dahin "getroffen werden, daß auch den Darmstädter Abgeordneten eine bescheidene Vergütung zu
ge'billigt und eine kleine Erhöhung der vorerwähnten Ent- schädigungssätze beschlossen wird, gegen die sich auch die Regierung nicht ablehnend geäußert hat. Neben einer an- derweiteii Regeluttg der Siimmenzahlen bei Abstimmungen und sonstigen Entscheidungen der Kammevn, die schon durch die mit dem neuen Wahlgesetz erfolgte Erhöhung der Mit glieder beider Ständekammern bedingt ist (die jetzige Geschäftsordnung setzt die Stimmenmehrheit für die zweite Kammer auf 26 und die der ersten Kammer auf 12 fest) ist es schon häufig von allen Parteien der zweiten Kammer als Mißstand empfunden worden, daß in der sonst recht ausführlichen Geschäftsordnung keinerlei Bestimmung über die Fraktionen des Hauses und bereit Beteiligung, resp. Anrechten auf bie Sitze in den einzelnen Ausschüssen vorhanden ist. Die jetzige Verteilung^dieser Sitze nach der Stärke der Fraktionen'beruht lediglich auf einem stillschweigenden Ucbcreinfomntcn, während wohl in allen anderen'parlamentarischen Geschäftsordnungen auch darüber genaue Vorschriften enthalten sind.
Ueber die weiter noch geplanten Abänderungen der Geschäftsordnung! wird erst eine nähere Erörterung geboten sein, wenn sie nach den demnächstigen Beratungen' des Sonderausschusses endgültig festgestellt worden sind
Die Sieger und ihre ßreunde.
Die Bulgaren haben bis jetzt nur einen ziemlich nüchternen Bericht veröffentlicht über den Hergang des Sturmes auf Adria- nopel im! Verlauf dreier Tage. Heute sagt eine unbestätigte Meldung, über 50 000 Gefangene seien in ihre Hände gefallen, darunter auch eine große Anzahl deutscher Offiziere. Was cs damit für eine Bewandnis hat, wird man ja bald vernehmen. Der Sieger zeigt sich großmütig: das bulgarische Parlament, das den Fall Adrianopel natürlich gebührend feiert, zeigt sich großmütig und läßt an die armen Einwohner der eroberten Stadt ohne Unterschied der Nationalität Gaben austeilen. Wie es in der Stadt Adrianopel aussieht, darüber schweigen die Berichte vorläufig. Vielleicht ist das Feuer, das die Türken angezündet hatten, bald gelöscht worden. Adrianopel war nicht weniger als 552 Jahre in türkischem' Besitz. Sultan Nßurad I. hatte es int Jahre 1361 erobert, fünf Jahre darauf erkor er sie zu seiner Residenz, und bis 1453, d. h. bis zur Einnahme Konstantinopels, blieb cs der Sitz der ttirkischen Sultane.
Auch an der T s ch a t a l d s ch a l i n i e scheint es den Türken sehr schlecht zu gehen, während die angebliche Uebergabe Dschavid- Paschas, wie wir vermutet hatten, sich wirklich als erfunden herausgestellt hat.
Wir erhalten folgende Meldungen':
Belgrad, 27. März. Während der Erstürmung von Adrianopel sandte Schuekri Pascha seinen Adjutanten zum 20. serbischen Regiment, um1 mit dem Kommandeur der serbischen Armee' über die Ucb er gab e der Festung zu verhandeln. General 'Stepanowitsch lehnte das Anerbieten mit der Begründung ab, daß er nicht Höchstkommandierender sei. Er setzte den General Iwanow in Kenntnis, der erklärte, daß er die Uebergabeverhandlungen selbst führen wolle. — Die serbische Timök-Division besetzte die Forts des nordwestlichen Settors, deren Besatzungen sich ergaben. Die serbisch^ Donau-Division ging mit der Vorhut bis an die Brücke bei Karagatsch vor, wo die türkischen Truppen sich ebenfalls den Serben ergäben.
Sofia, 27. März. Seit dem frühen Morgen ist die ganze Stadt in Bewegung, alle Gebäude tragen Flaggen- s ch m u ck. Der Platz vor der Kathedrale und die dahin- führenben Straßen sind mit einer freubig gestimmten Menge gefüllt. In der Kathedrale wurde ein Requiem für
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Die heutige Nummer umfaßt 12 Seiten.
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Die landftandische Geschäftsordnung in Hessen.
Es besteht schon seit einer langen Reihe von Jahren kein Zweifel darüber, daß die ganze Art und Weife, in her in 'unfern beiden Ständekammern die Handhabung der parlameattarischen Geschäfte geregelt ist, nicht mehr den Anforderungen an eine praktische, moderne gesetzgebende .Körperschaft entspricht. Schon in der 30. Landtagsperiode von 1896—99 war das Bedürfnis nach einer gründlichen . Neuregelung der alten, im Jahre 1874 geschaffenen land- ständischen Geschäftsordnung allgemein anerkannt worden und zu Beginn des 31. Landtags wurden denn auch neben den vier verfassungsmäßig sestgelegten parlamentarischen Ausschüssen in der Zweiten Kammer noch drei Sonderausschüsse gebildet, nämlich einer für die Beratung der Gesetzentwürfe über die Errichtung einer hessischen Pfandbrief bank, einer Landeskredittaffe und der Sparkassen, einer für die Vorberatung des Initiativantrags Haas und Gen. auf Errichtung einer Lcmdwirtschaftslämmer unb einer zur Vorberatung ber Anträge, betr. die Abänderung der land- ständifchen Geschäftsordnung vom 17. Juni 1874.
Seitdem die Zweite Kammer überhaupt dazu geschritten ist, für einzelne wichtige Gesetzesmaterien besondere Ausschüsse zu bestellen, hat kein anderer Ausschuß der Zweiten Kammer ein so eigenartiges Schicksal gehabt, wie dieser letzterwähnte. Er trat damals nach seiner Konstituierung unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Schmitt zu einer kurzen Beratung zusammen, um alsbald zu der Erkenntnis zu kommen, daß er nicht in Der Lage sei, bie, ihm gestellte Ausgabe zu erfüllen, baß diese vielmehr nur nach Erledigung der Wahlrechtsreform resp. in Verbindung mit dieser gelöst werden könne, die bekanntlich schon lange vorher ebenfalls auf dem ständigen Wunschzettel der Zweiten Kam- mer stand. Seitdem ist der landständische Ausschuß zwar regelmäßig bei jeder neuen Kammertagung wieder gewählt und konstituiG't worden, zu einer Beratung ist es aber nie gekommen, weil eben das neue Wahlgesetz nicht zustande gebracht werden konnte. Nachdem nun aber das Gesetz über die Landstäude am 3. Juni 1911 Gesetzeskraft erlangt hat, ist auch für diesen Ausschuß die Zeit zum Handeln gekommen unb er ist an seine Aufgabe hevan- getreten, indem, wie fchon mitgeteilt, der Kammerpräsident als Ausschußvorsitzeuder einen vorläufigen Entwurf zu einer Revision der landständischen Geschäftsordnung ausgearbeitet hat, der in Verbindung mit den Rückäußerungen der Regierung und des Präsidenten der Ersten Kammer die Grundlage für feine weiteren Beratungen bilden wird.
Diese landständifche Geschäftsordnung ist ein gar eigenartiges, verwickeltes Ding. Die rechtliche Regelung der Geschäftsordnung ist in den verschiedenen gesetzgebenden Körperschaften Deutschlands in verschiedener Weise erfolgt. Während sie in den meisten Bundesstaaten durch eine autonome Satzung geschah, die sich die betreffenden Parlamente selber mit Zustimmung der anderen gesetzgebenden Faktoren geschaffen haben, ist die Geschäftsordnung bei uns in Hessen ähnlich Ivie in mehreren anderen Ländern durch (besetz geregelt. Von Körperschaften mit autonomer Regelung der Geschäftsordnung sind zwei Gruppen vorhanden: auf der einen Seite Diejenigen Parlamente, bei denen das Verfassnngsgesetz nur wenige .'grundlegende Bestimmungen für die Geschäftsordnung feststellt unb es im übrigen oer betreffenden Körperschaft überlassen blieb, bic Autonomie des Parlaments für die Ordnung feiner Geschäfte ausdrücklich zur Anerkennung zu 'bringen. Dahin gehören der Deutsche Reichstag, der preußische Landtag, die beiden Neuß', Schaumburg-Lippe und Elsaß-Lothringen. Die Verfassung des Deutschen Reiches enthält z. B. Vorschriften über das
Kleine Bildnisse aus gro&er Zeit.
Mit eindring end er Beobachtung und fester Künstlerhand hat Ernst Morii Arndt, der wackere Vaterlandssänger, die kraftvollen Umrisse der Persönlichkeiten gezeichnet, denen er in den großen Tagen des Böllerfrühlings, in der Arbeit für Preußen Deutschlands Wiederauferstehung begegnet ist. Eine unverglcick>- liche Porträtgaleric der. Befreiungskriege bilden diese Zeichnungen Arndts, Meisterstticke ihrer Art, die in unserer ganzen Literanir unübertrosfcii und dock noch immer nicht nach. Gebühr gewürdigt find. Leiblich und geistig erstehen barm bie Helden jener Tage mit vollendeter Anschaulichkeit vor unserem Auge. Wir greifen int Folgenden die Hauptstücke der herrlichen Schilderungen Arndts heraus.
Scharnhorst. Schlank und eher hager als wohlbeleibt trat er, ja schlenderte er sogar unsoldatisch einher, gewöhnlich etwas vornüber geneigt. Sein Gesicht war von edler Form und mit stillen edlen Zügen ausgeprägt; sein blaues Auge groß, offen, geistreich und sckön. Doch hielt er das Bister seines Antlitzes gewöhnlich geschlossen, sei st das Auge halb geschlossen, gleiche einem Manue, der nicht Idem aufjagt, sonbern auf Ideen auSruht. Doch 'tummelten sich Ideen in diesenr Hellen Kopse immer herum; er hatte aber gelernt, seine Gefühle und Gedansen mit einem nur halb bnrchsi ästigen Schleier zu umhüngen, während es in fernem1 Jmterit föchte. Doch wie sicher und fest geschlossen er sein Angesicht unb die Geberden desselben auch hielt, er machte den Eindruck des schlichten, besonnenen Mannes, man sah teilte Bor- legschlösser vor demselben . . . Auch seine Rede luar btcicm ge maß: langsam und fast lautlos schritt sie einher, sprach aber in fast dehnendem Tone whnste Gedanken oft mit sprichwörtlicher Kürze aus. _ , _ . ., ,v., .
Stein. Auf dem' oberen Teile des ^teiNschen Antlitzes vohnten fast immer die glanzvollen und sturmlosen Götter. Seine brächttge breite Stirn, seine geistreichen, freunvlichen Augen, seine gewaltige Nase verfüitdigten Ruhe, Tiefsinn und Herrschaft. Davon machte der untere Teil des Gesichts einen großen itlvinch; der Mund war offenbar der oberen Macht gegenüber zu Hem und sein geschnitten, auch das Kinn nicht stark genug. Hier hatte» gewöhnliche Sterbliche ihre Wohnung, hier trieben Zorn und Jähzorn ihr Spiel, und oft die plötzlichste .Heftigkeit, die gottlob, venn man ihr fest begegnete, sich bald wieder beruhigte. Aber das ist wahr, daß, wenn dieser schwächere untere Teil im Zorn
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Nr. 72 Erster Blatt 163. Jahrgang Freitag, 28. März 1913
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Zeitfragen ^«1 ” ” H W ” ” ▼ V V V W W H Chefredakteur: A Goetz.
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