Ausgabe 
29.10.1913 Drittes Blatt
 
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Nr. 25<

Drittes Blatt

165. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener Zamiliendlätter" werden dem ^njeiger' viermal wöchentlich beigelegt, daS ..Kreisblatt fflr bett Kreis Gietzen" zweimal wöchentlich. DiecandVirtfchastlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhejjen

miHmodi, 29. ©Höbet (915

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch» und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- strafte 7. Expedition und Verlag: e^51.

Redaktion:e-8K112. Tel.-2ldr.:AnzeigerGieften»

Als der Vorsitzende nun mit der Verlesung der Briese oeginnen will, erhebt sich der Verteidiger des Angeklagten Brandt, Rechtsanwatt Dr. Löwenstein, und beantragt, die Verlesung so lange auszusetzen, bis der Verteidigung Gelegenheit geboten ist, sich wenigstens in großen Zügen über das beschlag­nahmte Material zu orientieren. Tas plötzliche Vorbringen dieser Urkunden sei gewissermaßen ein U e b e r s a l l gewesen, und zwar ein geplanter Uebersall durch den Zeugen v. Metzen, der ja der­gleichen auch bereits durch Artikel in der Presse angedeutet hatte. Ein solcher Uebersall dürfe vom Gericht aus keinen Fall unter­stützt werden. Wenn Herr v. Metzen auch Angeschuldigter gewesen ist, so sei er doch sckwn seit Wochen außer Verfolgung gesetzt und wüßte ganz genau, daß das Material, was er bisher zurückgehaltcn hatte, für den Gang des Prozesses von Bedeutung sein konnte. Sonst hätte er es heute gar nicht vorgebracht. Die Verteidigung hat das Recht, nach Schluß der Voruntersuchung von dem gesäurten Aktenmaterial Kenntnis zu nehmen: ein Abweichen von dieser Regel imrrbc eine die Revision begründende Beschrän­kung der Verteidigung sein. Außerdem dürfen in der Hauptverhandlung nur solche Urkunden verlesen werden, die zum Belvcise dienen sollen, und die Verteidigung könne sich zu dieser Frage natürlich nicht äußern, wenn sie nicht wisse, was in den Briesen stehe.

Justizrat v. G o r d o n unterstützt den Antrag. Direktor Eccius sei noch heute Direktor der Firma Krupp, und alles, was der Zeuge v. Metzen hier vorgelegl habe, sei Eigentum der Firma Krupp, der Zeuge habe cs sich nur angeeignet. Die Firma Krupp ist für dieses Material, das vielleicht geheim sein kann, verant­wortlich und auch Direktor Eeeius ist dafür verantwortlich, daß dieses Material nicht ohne sorgfältigste Prüfung vor die breiteste Oefsentlichkeit gebracht wird.

Ter Oberstaatsanwalt widerspricht dicsenl An­träge. Es müssen zunächst hier alle Briefe verlesen werden, da sie auf Grund der öffentlichen Verhandlung beschlagnahmt sind. Sodann muß vertagt werden, damit die Prozeßbeteiligten Zeit zu Erklärungen gewinnen.

Rach halbstündiger Beratung verkündet der Vorsitzende Land­gerichtsdirektor K a r st e n den Beschluß des Gerichts dahin, daß es loünschenswert sei, wenn sich der Vorsitzende selbst erst einmal über den Inhalt der Briefe orien­tiere, da er den Zeugen v. Metzen dazu vernehmen müsse. Die A k t e n e i n s i ch t durch Verteidigung und Staatsanwalt­schaft könne ja dann damit verbunden werden.

Es wird daher die Sitzung auf Donnerstag früh vertagt.

Zitzung öcs Krei$au$fd}uffe$ öe$ Kreifes Sieben.

Gießen, 26. Okt.

In der Kreisausschußsitzung am Samstag wurde unter dem Vorsitz des Regierungsrats Weicker über folgende Verwaltungs­streitsachen verhandelt:

1. Einwendung des Wilhelm Gilbert III u. A. z n Grüningen gegen die Wählerliste fürdie Ge­rn e i n d e r a t s w a h l zu Gr ü n i n g e n. Gegen die obenge­nannte Wählerliste haben Wilh. Gilbert III u. A. zu Grüningen Einwendung erhoben und beantragt, Entscheidung dahin zu tref­fen, daß Wilh. Heiwr. Jshe.iiu' in der Wählerliste zu streichen, sowie Heinrich Reitz und Ludwig Schmidt III in dieselbe aufzu- nehmeu seien. Die Einwendung »vurde damit begründet, daß 1. Isheim erst seit Oktober 1912 wieder in Grüningen wohne, nachdem er vorher 2 Jahre beim Militär gedient, habe. Die Vor­schrift des dreijährigen Wohnens in der Gemeinde sei also bei Isheim, der übrigens auch nrcht wie vorgeschrieben gemeindesteuer- pflichtig seit 1. April 1912 war, nicht gewahrt: 2. sowohl Heinrich Reitz als auch Ludwig Schmidt III länger als drei Jahre in Grüningen wohnhaft seien. Der Großh. Bürger­meister von Grüningen bat auf diese Einwendungen ablehnenden Bescheid erlassen, mit dem sich die Reklamanten aber nicht zufrie­den geben. Sie haben Klage beim Kreisausschuß eingereicht und um Stattgebung ihrer Anträge gebeten. Die Beweisaufnahme ergab, daß die letztgenannte Behauptung zutrifst, weshalb Entscheidung dahin gefällt wurde, daß Reitz und Schnaidt in die Wählerliste aufzunehmen seien. Bezüglich Isheim lautete das Urteil dahin, daß er in der Liste zu streichen sei, da aus ihn die «Voraussetzungen des Artikel 38 der Landgemeindeordnung nicht zutreffen, die dar­in bestehen, daß wahlberechtigt nur diejenigen männlichen, die deutsche Reichsangehörigkeit besitzendeil und über 25 Jahre alten Einwohner sind, die am Wahltage mindestens drei Jahre in der Gemeinde wohnen und ovm 1. April des dem Rechnungsjahre, in dem die Wahl ftattfindet, vorhergehenden Jahres an gemeinde- steuerpflichtig sind. Bei dieser Entscheidung wurde davon ausge­gangen, daß das in Artikel' 38 L.G.O. verlangte dreijährige Wohnen" in der Gemeinde nicht gleichbedeutend sei mit Wohn­sitz haben und daß Personen, die zum Zwecke der Ableistung ihrer Militärdienstpflicht abwesend gewesen seien, erst wieder drei Jahre in der Gemeinde wohnen müssen, um das Wahlrecht aus­üben zu können.

2. B ü r g e r m e i ft e r w a h l zu Daubringen. Am 23. September l. Js. fand zu Daubringen Bürgermeisterwahl statt, bei der an Stelle des seitl?erigen Bürgermeisters Walter Wilhelm Hilberg mit 86 gegen 84 Stimmen gewählt wurde. Gegen die Wahl wurde von Wilhelm Albach zu Daubringen form- und frist­gerecht Einwendung erhoben, über die der Kreisausschuß zu ver­handeln hatte. In der Einwendung wird behauptet, daß Wahlbe- einflussungen vorgekommen seien, Freibier gespendet und beim Wahlakt selbst insofern Legen die gesetzlichen Bestimmungen ver­stoßen worden sei, als die Mitglieder des Wahlvorstandes nicht sosort, sondern erst dann vom Wahlvorsteher verpstichtet worden seien, als schon einige Wähler ihre Stimmzettel abgegeben gehabt hätten. Zur Beweisführung über die behaupteten Gesetzesverlet­zungen war eine Reihe Zeugen geladen. Rach stattgehabter Be­weisaufnahme sowie Anhörung der Parteien und Beteiligten er­kannte der Kreisausschuß zu Recht, daß die Einwendungen des Wilhelm Albach gegen die Bürgermeisterwahl zu Daubringen für begründet und die am 23. September 1913 zu Daubringen statt­gehabte Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären sei.

3 Einwendungen des Ludwig Heß zu Mün­ster g e g e n d i e Wählerliste zur G e m e i n d e r a t s w a h l zu Münster. Ludwig Heß zu Münster hat gegen die Wähler­liste zur Münsterer Gemeinderatswahl reklamiert, weil er vom Bürgermeister nicht in diese Liste ausgenommen worden ist, weil ferner in die Lifte des höchstbesteuerten Drittels her Wählbaren Leute ausgenommen worden sind, die zum Gemeinderat nicht wählbar sind, und in der Wählerliste bei den Namen von Per­sonen, die nicht wählbar sind, dies nicht wie in der Landge­meindeordnung vorgeschrieben, angemerkt worden ist. Der Gr. Bürgermeister, an den diese Einwendung zunächst zu richten war und auch gerichtet worden ist, hat dieselbe abschlägig beschieden. Diesen abschlägigen Bescheid hat Heß durch Klage im Verwaltungs­streitverfahren angefochten, über die der Kreisausschuß zu ent­scheiden hatte. Nachdem die.Parteien zur Sache gehört waren, wurde ein Urteil dahin gcffällt, daß die Einwendungen des Lud­wig Heß zu Minster Legen die Wählerliste zur Gemeinderatswahl zu Münster, insoweit sie sich gegen die Liste des höchstbesteuerten Drittels der Wählbaren und gegen die Wählerliste richten, für teilweise begründet, insoweit sie fein persönliches Wahlrecht be- tresfen, für unbegründet zu erklären sei.

Der neueUrnpp-Prozeh".

Berlin, 28. Okt.

Nach Eröffnung der Sitzung um 94 Uhr gibt der Ober staatsanwalt eine längere Erklärung ab, in der er die in ber Presse wicdergegebenc Darstellung seiner gestrigen Polem mit dem Zeugen Geheimen Finanzrat Hugenberg dahin richtig stellt, daß er nicht von Subalternbeamten, sondern von Beamten im allgemeinen gesprochen habe, denn es gibt im amtlichen Per kehr keine Subaltern beamten, sondern nur mittlere Beamte. Di' falsch wiedergegebene Darstellung könnte aber, den Eindruck er wecken, als ob er von Beamten zweiter Klasse gesprochen habe Er habe dem Beamtenstand in keiner Weise zu nahe treten wollen.

Daraus wird in die Verhandlung eingetreten und zwar wird zuerst der Zeuge

Herr von Metzen vernommen. Dieser war von 1896 bis 1903 Feld-Artillerie Ofsizier, trat dann in die Dienste der Firma Krupp und kam 1906 nach Berlin, wo er die Geschäfte mit den militärischen Belzörden »ermittelte und die in Berlin befindlichen ausländischen Kom­missionäre aussuchte, um ihre Wünsche entgegenzunehmen. Er bezog wälyrend dieser Zeit ein Gehalt von 25 000 Mark. Pro­visionen ftanben ihm nicht zur Verfügung. Bevor von Mützen seine Stellung in Berlin antrat, soll, wie der Zeuge aussagt, Direktor Eeeius ihn gefragt hab eil, ob er wisse, daß die Firma in Berlin einen Agenten unterhalte, der vertrauliche Zeuge glaubt, Direktor Eeeius habe sich des Ausdrucksunterirdische" be­dient Auskünfte erteile. Bei seinem.erstell Besuch bei seinem Vorgänger Herrn v. Schütz habe er auch genaue Auskünfte über das im Berliner Bureau beschäftigte Personal erhalten. Ucber Brandt habe sich Herr v. Schütz dahin geäußert, daß er sehr geschickt sei in der Ausnutzung früherer Bekanntschaften mit kleineren Militärbeamten. Dies habe ihn den Zeugen sosort sehr bedenklich gestimmt. Gelegentlich einer neuen Besprechung mit Herrn von (Äcius habe er diesem erklärt, er dürfe nicht zu­geben, daß Brandt feine frühere Tätigkeit weiter ausübe: man müsse dem Brandt eine offizielle Stellung geben, ober ihn von Berlin abberufen. Der Zeuge verliest sodann die Abschrift eines Briefes, der von ihm am 23. Auguft 1909 an den Direktor Eccius gerichtet worden war, in dem, er ebenfalls auf die Stellung Brandts zu sprechen kommt. Brandt habe mit ihm die Frage der Kornwalzer besprochen und gleichzeitig eine Liguidation vorgelegt, er habe aber Brandt an Direktor Eeeius verwiesen. In seiner Antwort habe Direktor Eccius wegen eines neuen Vertrages mit Brandt Stellung genommen, und Brandt fei beauftragt worden, nach Essen zu kommen.

Angeklagter Eccius erklärt auf Befragen, daß es möglich sei, daß derartige Briese gewechselt worden seien.

Der Oberstaatsanwalt gibt seinem Besremden darüber Ausdruck, daß derartig wichtiges Material der Voruntersuchung vorenthalten sei: dies sei für die Voruntersuchung ein schwerer schaden. Der Oberstaatsanwalt bittet daher, die Verhandlung ab- zubrechen. . .

Zeuge von Metzen erklärt sodann, daß etwa 30 Briese, bereit Inhalt sich auf Branbts Tätigkeit bezöge, vorhanden seien.

Der Oberstaatsanwalt erklärt sodann, daß er gegen Herrn von Metzen begründetes Mißtrauen habe, zumal er auch in der Presse von einem Haupt schlag gesprochen und daraus hingewiesen habe, daß er als Hauptbelaftungszeuge im Prozeß eineeigenartige Rolle" spielen werde. Nach dem Verbleib des gesamten Materials befragt, teilt der Zeuge von Metzen mit, daß er die Kornwalzer alle abgeliefert habe, als er seinen Prozeß mit der Firma Shmbp gehabt habe wegen s°iner Entlassung. Er habe verständlicherweise ein Interesse daran gehabt, zu beweisen, daß Vieles bei der Firma Krupp geschehe, was hundertmal schlimmer gewesen sei als das, wäs er in Italien begangen haben sollte. Zu seiner Zeit sei nichts Unrechtes begangen worden, nicht einmal etwasUn faires". Das Gesamtdirektorium hätte mit diesen Verhältnissen vertraut sein müssen. Als bei i hm, dem Zeugen, eine Haussuchung in Essen st a 11 f a n b, hab e sich das Material bei seinem Rechtsanwalt befunden, und als spater bei ihm eine Haussuchung vorgenommen wurde, sei es bei seinem Vater gewesen.

Die Verteidigung Justizrat Gordon und Dr. Lö­wenstein erklären es siir dringend notwendig, daß die Verhandlung abgebrochen werde, damit ihnen Gelegen­heit geboten werde, diesen Briefwechsel mit ihren Klienten zu be­sprechen.

Der Oberstaatsanwalt stellt den Antrag, baß die gesamte Korrespondenz beschlagnahmt werde. Die Frage des Justizrats Gordon, ob Zeuge von Metzen noch weiteres Material im Besitz habe, Was er vorlegen müsse, verneint der Zeuge. Die Durchschläge seiner Nieder schristen be­fänden sich in seinem Arbeitszimmer, die Origi­nale in einem großen Kuvertim Sofa, dieübrigen Sachen seien in seinem A k t e n s ch r an k. In seinem Prozeß mit der Firma Krupp habe er keine Ver­anlassung gehabt, dieses Material herauszu­geben, aber jetzt ft ehe er unter dem Eide, da liege, die Sache anders für ihn.

Das Gericht beschließt nach längerer Beratung, durch die Ber­liner Kriminalpolizei eine H a u s f u ch u n g bei Herrn von Metzln vornehmen zu lassen und den gesamten Schrift wechselzwischenihmundderFirma Krupp, besonders zwischen ihm und einigen Direktoren des Werkes, be­schlagnahmen z u I a f i en.

Wir erhalten noch folgende Meldung:

Bei der Vernchnmng des Zeugen von Metzen kam es zu einem d r a m a t i s ch e n Z toi scheu fa l l. Der Zeuge kam auf tinen Briefwechsel zwilchen ihm und dem Angeklagten Eccius ru sprechen von dem er einen Auszug bei sich trug und aus dem hertrorainq,' daß Eccius Kenntnis von der Tätigkeit Brandts gc= hnht habe Der Oberstaatsanwalt warf daraus dem Zeugen vor, daß er wissentlich dem Gericht das wichtigste Material in der Voruntersuchung vorenthalten habe, was nicht .im Einklang mit feiner Absicht stehe, der reinen Wahrheit zu dienen. ^$m untere,,e her Gerechtigkeit für die Angeklagten beantrage er Beschlagnahme d s IriefroeSint Original fomic d°s s°nKg-n Maior als, drr Korimial;erabschristen uw., da der Verdacht borliegc, daß der S ff Ss Material dem Gericht vorenchalten habe. Da? Glicht beschloß, die Wolmung des Zeugen zu durchsuckfvn nach £ genannten S<f>riftnKd>irfmatenaliroild>en chm nnd dem 64-uhhfArn Direktorium und einzelnen Direktoren IM Original Meritt Die Beschlagnahme des Schriftn-echsels und die S&StÄVSeitMntVtpirb burd, die Berliner Kriminal, valizei ansgefnlni «erben. Die ciSung würbe baraur bis 2 Uhr natümtttag« unKTtatot^e,. Bra6uttg bie Stang nricber b<üin i her Zeuge freiwillig heraiwgegebem em weiterer Teil Än gefunden worden. Auch die int Sofa versteckten SrTginSe feien jur .Stelle geschafft.

Aus Stadt und Land.

Gießen, 29. Oktober 1913.

B. Dekanatssynode. Die diesjährige Synode del» evangelischen Dekanats Gießen begann heute 10 Uhr vorm. in denl Konfir:nandensaal der Iohanncskirche. Hanptgegen- stand wird das Referat von Pfarrer Wagner-Beuern sein über die Frage: Inwiefern birgt das iveltliche Vereinswesen Gefahren für das kirchliche Gemeindeleben in sich und wie kann diesen Gefahren seitens der Organe der Einzelgemeinden begegnet werden?

Vom Konzertverein wird uns geschrieben: Unter Hinweis auf das mehrfach abgedruckte Programm und die Einladungen zum Abonnement sei in Erinnerung gebracht, daß am nächsten Sonntag, den 2. November, das erste Konzert in diesem Winter in der neuen Aula stattsindet. Die Konzertleitung hat an den Anfang einen »Wüllner-Abend" gestellt. Ter Wunsch vieler und die Tatsache, daß sich der Künstler hier sehr lange nicht hören ließ, waren dafür maß­gebend. Die große Schar der Verehrer WütlnerS und es find ihrer sehr viele weiß, was sie zu erwarten hat: Einen Vortragskünstler von so überwältigender Kraft der Darstellung und Macht des Wollens und Könnens, daß et sich aus der Menge der Sänger weit herauShcbt. Weil er selber mit ganzer Seele empfindet, was er gestaltet, werden seine Darbietungen mit zwingender Gewalt zu künstlerischer Erlebnissen für den Zuhörer, größer als wir sie gemeinhin bei den Vorträgen anderer, selbst hervorragender Sänger und Sängerinnen erleben. Die innige Verschmelzung von Wort und Ton ist da§ bewundernswürdigste an Wüllners ins Große deutenden Kunst, die sich aus dem Gebiete des Melodramas vor eine Reihe der dankbarsten Aufgaben gestellt sieht. Wir werden Gelegenheit haben, ihn auch von dieser Seite künst­lerischen Schaffens kennen zu lernen, bei dem ihn die un­erhörte Gewalt seines Einfühlcus in den gewählten Stoß' befähigt, sich alle und jede 9(n§t>rucf§mittcl dienstbar zu machen. Auf das Liedprogramm folgt als Schlußstein Wildenbruchs Hexenlied mit der prachtvollen Musik von Max von Schillings, mit dessen hinreißendem, stellenweise ins Musikalische gesteigerten Vortrag Dr. Wüllner allenthalben erschütternde Wirkungen erzielte.

** Zur Erhaltung und Vermehrung der heimischen V o g e l w e l t im £)bertaunu§Trei§' hat Land­rat von Marx bemerkenswerte Anregungen gegeben. Er fordert zur Schaffung geeigneter Nistgelegenheiten und Fut­terplätze für den Winter auf und gibt hierzu eine Reihe von Belehrungen, deren Befolgung Kreis-Obstbauinspektor Ho topp überwachen soll. Der Kreis stellt jedem Interes­senten eine beliebige Anzahl Msthöhlen zum Selbstkosten­preis zur Verfügung. Durch diesen, im großen geplanten Vogelschutz hofft man dem Ueberhandnehmen der schädlichen Insekten wirksam begegnen zu können.

Unseren Anzeigenkunden zur gefälligen Beachtung.

Um den größeren Anzeigen für die Samstagsnümmer. eine sorgfältige Satzausstattung zu sichern, empfiehlt es sich dringend, die Ausgabe ein bis zwei Tage vorher Ku bewirken. Bei der großen Menge der Anzeigen kann nur bei rechtzeitiger Bestellung eine wirkungsvolle Anordnung gewährleistet werden.

Verlag der Gießener Anzeiger;.

Landkreis Gießen.

NI. R ü d d i n g s l) a n s e n, 27. Okt. Wie überall, so sand auch hier eine würdige Feier des Gedenktages der Schlacht von Leipzig, sowie das Pflanzen einer FriedenSeiche statt. Am Samstag nnd SomUag abend ivnrden im großen Schul faale einige Stücke anfgesührt unter der Leitung der Lehrer Engel und Becker. Fran Lehrer Engel hatte beim Ansertigen der Kostüme viele Stunden geopfert. Auch Lehrer Hammel trug das {einige zum Gelingen der Sache bei. Flott und sicher war das Aiiftrelen sämtlicher niitwirkender Schuler und Schülerinnen. Zur Auf» sührnng gelangten :Ans Preußens Freiheitsmorgen- nndRenate". Den Schluß bildete ein freudiges Stück:Aschenbrödel". Die Zwischenpausen wurden durch Lieder der Schüler ausgefüllt. Am Schlüsse dankte Schulvorstand Müssig den Lehrern, sowie Fran Engel für die genußreichen Stunden.

Kreis Büdingen.

O r t e n b e r g , 26. Okt. Im Sitzungssaale des Spar­kassegebäudes fand gestern die Mitgliederversammlung der Be z i r ks s p a r kas se unter dem Vorsitz des Landtags- abgeordneten Dr. W e b e r - Kouradsdorf statt. Fast sämt-» liche Gemeinden waren vertreten. Ter ausgegebene Rechen­schaftsbericht zeigt ein Kapitalvermögen von 3 332 030.70 Mark, dem 3 263 151.73 Mk. Kapitalschulden gegenüberstehen. Der Reingewinn von 1912 beziffert sich auf 12 025.80 Mk.: der Reservefonds beträgt zu Ende 1912 184 397.57 Mark. Neben Zuwendung von namhaften Geschenken für gemein­nützige Anstalten, .Heilzwecke usw. wurden an die Gemein­den des Bezirks 1380 Mk. für Zuschuß zu den Kosten ber In­dustrieschulen verwendet. Durchgängig erweist sich in allen Rubriken des Rechenschaftsberichts ein erfreuliches Wachs­tum der Kasse. Als Vertreter der Regierung nahm K?eisrat Boeckmann-Büdingen an den Verhandlungen teil. Im Gast­haus zur Post vereinigten sich die Mitglieder zu einem Mit­tagessen, wobei es an ernsten und heiteren Tischreden, Kreis­rat Boeckmann, Landtagsabgeordneter Dr. Weber und Di­rektor Lenz, nicht fehlte. Die Vorschußkasse dahier hat an Stelle des nach Reinheim abgezogenen Rechners Käm­merer den Gerichtsschreibereigehilfen Wehner von hier er­wählt.

Kreis Lauterbach.

~ Lauterbach, 28. Okt. Im Alter von 69 Jahren verstarb am SamStag Fräulein Marie Riedesel, Freiin zu Eifenbach. Die Verstorbene war eine große Wohltäterin der