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setzung Brandts nach Berlin und über dessen Tätigfcit aus Er lehnte cs ab, mit Erretten; v. Surfing roegen der Anstellung t :• Leutnants Hoge bei der Arntterievrür'uncfskommtnwn verhaut».!: zu "haben. Es müsse unb düngt eine mißverständliche Auffassung einer scherzlrasten Aeußerung vorliegen
Tie Vernehmung wird nicht zu Ende geführt. Nach 3'2 Uhr wird die Verhandlung aus Momag 9 Uhr vertagt.
Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 31. Oktober.
W u d) c r.
Unter der Dinklage bc3 Wuchers in zwei Fällen hatte sich der hiesige "Althändler H. G. zu verantworten. In dein einen Falle batte er sich für zwei Ringe, die er für Mk. 10,— gekauft hatte, am folgenden Tage bei dem Nürfkauf von dem Verkäufer eine Vergütung von 3 Mk. zahlen lassen. In dem anderen Falle standen Leistuna und Gegenleistung in noch auffälligerem Mißverhältnis. G. hatte hier einen kinematogravhifchen Avvarat für 25 Mk. gekauft und sich dabei als Rnckkaicksvreis, unter der VorauSfehung, daß der Rückkauf in der Zeit von etwa einem Monat erfolge, 18 Mk. versprechen laßen. Bestrafung wegen Wuchers erfolgte mir in diesem zweiten Falle, da nur hier daS weitere Erfordernis der Ausbeutung einer Notlage gegeben war. DaS Gericht hielt eine i^efänguisstrafe von drei Tagen und eine Geldstrafe von 10 Mk. hierfür für angebracht. Weiter erkannte es noch auf eine Geldstrafe von 3 Mk., da der Angeklagte das Buch, das er als Trödler zu führen hatte, nicht ordnungsmäßig geführt hatte.
Betrügerische Wechselgeschäfte
werdeii dem Kaufmann 5k. ö. S in Nidda, früher in Bellmuth, in der Anklage zum Vorwmf gemacht. S., der Prokurist eines Basalt- werkcS war, trat mit der Firma R. in Mannheim auf deren Zeitungsannonce hin, in der sic gegen Hingabe von Wechsel- akzeptcii Geld suchte, in Verbindimg. Er erhielt von ihr 10 000 Mk. in Akzepten und versprach, ihr dafür 5000 Akk. in bar und 5000 Mk. in Kundenwechseln zu verschaffen. In Wirklichkeit erhielt aber die Firma keine brauchbaren Gegenwerte, während sie selbst durch die Einlösung ihrer Akzepte um den Betrag von etwa Mark 6000 geschädigt ivurde. Die Kammer eraditele icdoch einen Betrug für nicht gegeben, da nidit feftgufteUen war. daß der 53er- mögeusverlust der Firma R. auf eine Täuschung des Angeklagten zii'ückzuführen ivar. Es erging daher Freisprechung. Zu demselben ErgebuiS führte die Verhandlung über die beiden weiteren Anklagepuukte, wonach S. den Bürgermeister 91. in Blofeld um Ttf. 3450 betrogen und einen ihm zur Diskontierung übergebenen Wechsel von Akk 3000 unterschlaaen haben soll Weacn btrfer
Gutachten zu dem Schluß, daß der strafausschließende § 51 des Str.-G.-B. für Professor Lehmann-Hohenberg nicht in Betracht kommen könne.
Die Vernehmung einer ganzen Anzahl von Zeugen und Sachverständigen wird vom Gericht abgelelmt. — Segen der Vor- öffentlichung des Artikels in der Äeimarischen Landeszeirung ,,Deutschland", steht deren früherer Chefredakteur, der fettige Zer- ningSoerlcger tGcorg Kohl Brackenheim WürNemberg) mit unter Anttage. Er ist jedoch wegen der weiden Entfernung vom Er- icheinen zur heutigen Hauptverhandlung entbunden worden. Er hat den Artikel im Vertrauen aus die Persönlichkeit seines Mitangeklagten ausgenommen.
Nach längerer Verhandlung stellt der Verteidiger R.-A. F r 0 e. b er umfangreiche Bewcisanträgc, zu deren Begründung er mein als eine Stunde braucht. Er beantragt die Ladung von 30 Zeugen, ^runter den Kronprinzen des Deutsche n Reiches. Er wird befunden, daß Tatsachen vorliegen, die geeignet sind. Den früheren Kanzler des Deutschen Reiches, Fürsten Bülow, • 'eneralmaior a la suite unwürdig erscheinen lassen, dem DreuBi schen Lsfizierkorps anzugel-ören, daß Fürst Bülow an dem Kaiser Verrat geübt habe.
Der Staatsanwalt beantragt, die Dewnsantrage der Vcr teibigung abzulehnen. Tie Stellung der BeweiSantrage zeige aber deutlich, daß der Angeklagte von vorn herein öaraui aus- gegangen ist, alle korrumpierten Zustände, wie er behauptet, tm Prozeß zur Sprache zu bringen. Tas war seine beleidigende Abricht und ba her lege er als Staatsanwalt viel Den daraus, cav.bicie Beweisantr gc gestellt wurden. Tas rocrde für die «traszumessung von großer Bedeutung sein. . _ _
Es wurde sodann beschlossen, die Sitzung auf 212 stunden auszusetzen. um dec Verteidigung Gelegenheit zu geben, die Anträge schriftlich zu fixieren.
Nach Wiedereintritt in die Verhandlung und längerer 'Beratung wurde :>er Beschluß de.- Gerichts verkündet, bad Protokoll über bic Schöffengericht: rcrl)andlung zu verlesen, in der der Bcschttlß gefaßt worden >var, den Angeklagten zur Beobachtung «eines Geistes- .ustandes in eine öffentliche Irrenanstalt zu überweis cm Alle übrigen BeweiSantrage wurden abgelehnt, da, einmal die Tatsache cL:> wahr unterstellt werde, daß gegen Ofsizierc ehrenrührige Beschuldigungen erhoben worden sind, ohne das; dagegen etwas unternommen wurde; ebenso mürben sämtliche Anträge zum <yall Lemmerzahl abgelehnt, weil die daraus bezüglichen Behauptungen gleichialls als wahr unterstellt werden.
Es erfolgte sodann die Verlesung des erwähnten Protokolls der Schösfcngerichtssitzung, womit die Berveisausnahme geschlossen wurde.
Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, der Ange- fiagte habe den Prozeß zweifellos absichtlich heraufbeschworen in der .Ucbcrjcugung, den Beweis für bie_ 'in Deutschland angeblich herrschende Korruption erbringen zu können. T-er Staatsanwalt ging dann auf die einzelnen Beleidigungen näher (in und beantragte gegen den Angeklagten Lehmann-Hohenberg wegen Beleidigung des Osfizierkorvs sechs Wochen, wegen Beleidigung des Generalmajors Wischer vier Wochen, wegen Beleidigung des kom- manbierenhen Generals acht Tage Gefängnis: wegen Beleidigung des Amtsrichters Lemmerzahl hält er eine Geldstrafe von 200 Mk. für angemessen. — Ten .Angeklagten Verleger Kohl bittet der Staatsanwalt zu 50 Mark Geldstrafe zu verurteilen.
Ter Verteidiger Rechtsanwalt Tr. F r 0 e b e r (Jena) plädierte auf Freisprechung beider Angeklagten.
besagt: Ter Angeklagte Professor Lehmann-Hohenberg wird wegen Beleidigung in zwei Fällen verurteilt, im dritten freigeipnxhen, die Beleidigung des Offizierkorps wird darin erblickt, daß der Angetlagte sich nicht darauf beschränkte, irgendwelche konkrete Tatsachen in Bezug auf Offiziere anzuführen, sondern daß er weiter gegangen ist und dem Ofstzierkorps den Borwurf mangelhafter Ehre gemacht hat. Er hat durch verattgemeinernde Stritt 1 das preußische Offizierkorps der öffentlichen Mißachtung preisgegeben. — Beim Fall Wischer war das kurze Gutachten des Zeugen einer Erläuterung bedürftig, die der Zeuge in glaubwürdiger Weise gegeben hat. Es hat sich nicht ergeben, daß er die erforderliche Manneseyre vermissen ließ. Es könne ihnt nicht zugemutet werden, fein Gutachten in der Presse zu nnberruten. In der Angelegenheit der Beleidigung des kommandierenden Generals ist die Einstellung des Verfahrens beschlossen worden, weil von dem Angeklagten eine andere Person getroffen wurde als er treffen wollte. — Bei dem Fall Lemmerzahl ist an.zuer- fennen, daß der Angeklagte bei dem von dem Amtsgericht in Weimar eiiigeschlagencn Verfahren zu der Ansicht kommen konnte, daß gegen ibn parteiisch verfahren wurde. Die Einsendungen des Angeklagten waren in Wahrung berechtigter Interessen gemacht, daran ist nicht zu zrveifeln. Die Ausdrücke sind zwar außerordentlich scharf, so 5. B. der Ausdruck „unanständig". Aber es läßt sich darin noch nicht die Absicht der Beleidigung erkennen. Bei der Strafzumessung ist zu erwägen, daß die Beleidigung sehr schwer war, da ein allgemein geachteter Stand der öffentlichen Mißackstung preisgegeben ist. Es ist aber dem Angeklagten der gute Glaube zuzubilligen. Wegen des ersten Falles tvird der Angettagte zu 100 Mark, wegen des Falles Wischer zu 200 Mark ober 60 Tagen S?aft verurteilt. Ter Angeklagte Verleger stohl wird wegen Beleidigung zu 100 Mark evtl. 10 Tagen vast verurteilt.
Ein provozierter militärischer SeleiSigiingsprozeh.
zj. Weimar, 1. Nov.
Unter großem Andrange von Juristen, Aerzten uns Sd-rift- stellern begannen heute früh kur; nach 3 Uhr vor der Ltrafkamm 7 des hiesigen Landgerichts die Verhandlungen gegen den ehemaligen Professor an der Mieter Universität, Lehmann-Hohenberg, dec sich unter der Anklage der einfacher unb verleumderischen De leibigung des preußischen Ofstzierkorps, des Sachverständigen bi preußi'ck eii Kriegsministeriums in dem großen Dortmunder $>üger Prozeß, des jetzigen stommanoeurs der 13. Feldartillerie-Brigcfae in Münster, General Wischer, und des Großher.zogl. tuet mar ifdicn Amtsrichters Lemmerzahl (Weimar, zu verantworten hat. Der Strafantrag ist auf Grund der §§ 185, 186, 196, 200, 72 und 47 StrGB. von dem früheren preußischen .Eriegsminister General v. Einem unb dem Großhcrzogl. weimarischen Staats-1 Minister Dr. Rothe gestellt worden.
Professor Lehmann-Hohenberg ist der Vorsitzende der Deutschen Mittelstands-Vereinigung, Landesverband Thüringen, und der Deutschen Rechtshort Vereinigung. Als solcher hat der Angeklagte wiederholt in Aussehen erregenden Prozessen eine Rolle gespielt, da er in dem Kampfe um eine Reform des Strafgesetzbuches nachzuweifen versuchte, daß die gegenwärtigen Zustände auf dem Gebiete der Rechtsprechung militäriicher und Zimtgerichte unb ins-, besondere auch auf dem Gebiete des Irren- unb Entmündigungswesens unhaltbar seien.
Seine Erfahrungen in dem Hüger-Prozeß schilderte nun Pro fessor Lehmann.Hohenberg in einem Artikel, den er in der Weimarischen Landeszeitung „Deutschland" vom 29. November 1908 unter der Ueberfchrift „Ein Wort aus dem deutschen Volke" er scheinen ließ. In diesem Artikel wurde darüber Klage geführt, baß im Deutschen Reiche feine Gerechtigkeit berrfdx Als Beispiel wurde der Fall des Kaufmanns Grosser herangezogen, der, wie erinnerlich, nach jahrelangen Bermögenspro.zessen gegen seine hochgestellten Familienangehörigen, — von allen Instanzen abge- wiesen, — während der letzten Verhandlung vor dem Reichsgericht einen Reichsgerichtsrat schwer verletzte unb den Protokollführer erschoß. Professor Lehmann-Hohenberg gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß Grosser das Opfer schwerer Rechtsbeugungen geworden sei und sagte unter deutlicher Ampielmtb auf den Fall des früheren Obersten Häger u. a.: „Sonst galt es in bürgerlichen Kreisen und noch mehr in denen der Offiziere, eine Ehrverletzung durch Anzeige bei Gericht oder Genugtuung jnit der Waffe von sich abzuhalten; heute Tann man im Amte bleiben ober als Offizier kommandieren, selbst wenn man als Halunke ober Meineidiger gebranbinarfr worden ist. Das ist keine Uebertreibung, sondern Tatsache, bic belegt werden kann. Ebenso besprach der Angeklagte den Fall Hüger in einem Leitartikel, der von ihm selbst herausgegebenen Zeitschrift „Rechtshort" unter her Uebcrschrift „Gibt es noch eine Offiziers- ehreTiefer Artikel behandelte den seinerzeit wochenlang vor dem Dortmunder Landgericht verhandelten Hüger-Prozeß, in dem der frühere Oberst des Felbartillerie Regiments in Ulm, Häger, eine gerichtliche Klarstellung seiner Verabschiedung herbeizuführen sich bemühte. Die wegen dieser beiden Artikel erhobene Mlage sollte am 23. September 1910 vor dem Amtsgericht Weimar unter dem Vorsitz des Amtsrichters Lemmerzahl verhandelt werden. Damals wurde beschlossen, die Verhandlung zu vertagen unb Professor Lehmann-Hohenberg ausgegeben, an Stelle der von ihm als voreingenommen ertlärten Irrenanstalt Jena eine andere als Beobachtungsstation auszuwählen, um der zwangsweisen Ueberfährung in eine solche nach Ablauf von ztvei Monaten zu entgehen.
Die Nechtsgültigkeit dieses Beschlusses wurde damals in der juristischen Fachpresie wie in ber Tagespresse Gegenstand eingehender Erörterungen. Tatsächlich erfolgte auch nicksts »veiteres gegen Professor Lehmann--Hoheul»erg, der inzwischen "pme weitere Publitätion erscheinen ließ, die sich an das Grosch-rzoglich Wefa marische Amtsgericht in Weimar richtete, und in ber ber Angeklagte das Verfahren gegen ihn einer f dürfen Mritit unterzog. Zum Schluß stellte Professor Lehmatin-Hoheiiberg den Antrag, den Amtsrichter Lemmerzahl wegen Rechtsbeugung feiner amtlichen Funktionen zu entheben. Wegen dieses Artikels wurde nunmehr ein weiteres Verfahren gegen Professor Lehmann-Hohenberg auf Antrag des Großhcrzogl. Weimarischen Justizministeriums an- hängig gemacht, so daß er sich heute wegen dreier verschiedener Vergehen der Beleidigung zu verantworten hatte.
Als Zeugen waren u. a. geladen: General Wischer (Münster i. W.), Oberst a. D. Häger (Münster i. W.>, Oberleutnant a. D. Tr. Wirk 1 Braunschweig<, Graf^ Rhode «Freiburg i. B/, Oberst v. Lepe! (Weimar» und äls Sachverstätibige Sanitätdrat Tr. Ganser «Dresden) und Erzellen.; v. Lindenau (Leipzig).
Den Vorsitz in der Verhandlung führt Landgerichtsdirektor Obbarius, die Anilagc vertritt der Erste Staatsanwalt Blochmann, während die Verteidigung des Angeklagten Rechtsanwalt Dr. tfrrocber (Jena) übernommen hat.
Professor Lehmann-Hot)'nberg ist ein hochgewachsener, würdig aussehender Mann mit schneeweißem .Haupt und Barthaar. Er steht gegenwärtig int 62. Lebensjahr und war nacheinander Professor in Bonn, Breslau unb Kiel.
Der Eröffnungsbeschluß gegen ihn lautet nicht nur auf einfache und vttleunwerisclfe Beleidigung des preußischen Cimicr korps unb des Generals Wischer, sondern auch des tonimanbicrcuben Generals v. Scktefser Bonadel in Dassel als früheren Vorgesetzten des jetzigen Generals Wif'cknw, da ber Angeklagte in seinem ,Lüger"-Artikel dem General v. Sckxffer-Boliadel Unkenntnis ber ehrengerichtlichen Bestimmungen unb voreingenommenes Ver^ halten nachgesagl hat.
Zur Persotialfeststellung gibt Professor Lehmann Hol)enberg an, daß er Johann Georg heiße, im Jahre. 1851 in Königsberg geboren sei und im Jahre 1900 wegen Beleidigung des früheren preußischen .striegsministers v. Goßler zu 600 Mark Geldstrafe venirteilt worden fei. Während seiner vieler Amtstätigkeit nt der Angettagte 11. a. auch mit dem bekannten Sozial- Politiker Oberstleutnant a. D. Moritz v. Egidh in Berührung gekommen, den er längere Zeit moralisch unb materiell unterstützte, wobei er einen großen Teil seines Vermögens einbüßte. Er begründete auch die „Kieler Neueste Nachrichten", wobei er fahnd) in einen Konflikt mit ber Regierung loegen einer abfälligen Kritik des damaligen pr-eußischen .striegsministers v. (Hohler geriet. Nack) einem Riesen Prozeß kam es zu seiner Verabschiedung, iedoch behielt er seinen Professorentitel bei und bekam den höchsten Pensionssatz zugebillrgr. Seit dem Jahre 1904 lebt der Angettagte in Weimar, wo er im Jahre 1906 den Allgemeinen Deutschen Kulturbund gründete.
Neben der Anslrebung der über die Fran Amtsgerichtsrat Burd.me, x.,liciinnncn> verhängten Entmündigung ist dem An geklagten, wieder hervorhebt, auch gelungen, dem Schuldirektor Tr Heine in Saalfeld, der wegen angeblichen C.umtlaiilcnivchn-1- auf ein Gutachten des Geh Medizinalrats Professor Dl Bins wanflcr (Fena) hin entmündigt worden war, in einem fünf jähiigen^Mamvie zu seinem Recht zu verlielfen, worauf Herne wieder Scknildirektor im Meiningschen wurde.
Der zur heutigen Verhandlung vorgela^ne Sachverständige Sanitätsrat Tr. Wanfer (Dresden> kommt denn auch in seinem
Fälle hatte die Staatsanwaltschaft selbst im Laufe der Verhandlung die Klage fallen lanen.
Viehseuchen vergeben.
Ter Viehhändler A. A. in ießen hatte im Mai d. Is. einen ViebtranSport vom hiesigen Vahobof wegaebractit, ohne dem loüieiamt Oie erfordert ick en ‘)lu8iveife erbracht zu haben: Mk. 15 etrafe oder 3 Tage Geiängnis.— Die gleiche Strafe wurde gegen den "Dlanrer H. :'t. in Hönie.en ansgefvrocheu, rocil er von Preußen Schweine au4ae)nhrt batte, ohne sie in einem von Klauenvieh nicht bestellten Dehöste zu quarantämeren.
Freisprechung
von der Anklage loencn fahrlässiger Tötung erfolgte in der Sache gegen den Maurermeister I. W. in Rockenberg. W., brr zugleich eine Ziearlei betrieb, hatte nnterlafien, sur den vorsck ristSmäßigen Abbau seiner Lehmgrube in eotonen zu ioraen. Hierdurch soll der Tod des ZieielcioorarbeiterS Bartl) verursacht worden sein, ber be m Unterhöhlen einer ?• m hohen Lehm wand durch daS verabftürien der Vehinmafic sckuver verletzt wurde. Die Kammer erachtete den Angeklagten für den Unfall des Barth nicht für verantwortlich und sprach ihn daher frei.
ftcridyufaaL
11 Marburg, 31. Okt. E i n Wucherprozeß. Die Strafkammer verhandelte beute längere Zeit negen einen flauf- mann aus Soangcnberg, der in einer HyvotHekenvermitUungSsache einen Einwohner anL f?l(Iniiith3banfen bewuchert haben sollte. Das Gericht erkannte aus Fieilorcchung, weil festgestellt wurde, daß der Angeklagte bei dein Geschäft sogar zu kurz gekommen war.
Sport.
X Schwimm- und W ass ersport-Derein. In der (ehten Versammlung wurde beschlossen, am Sonntag, 30. November l. Zs., vormittags 10 Uhr, em Anschwi in m e 11 im Volks bad abviballen Ferner wurde der Jahresbeitrag für Mitglieder unter 18 fahren auf Alk. 2,—, über 1* Fahre an» Mk. 4,— lcigeietzt. Gutscheine zu ermäßigtem Preise für Einzelschwimmbäder sind 'Montags und DonnerSlagS luähvcnb der UeDungfitunben bei dem Vorsitzenden, sonne in den Persammlungen für Mitglieder zu erhalten Die nächste Versammlung findet am Montag, den 3. Nov., abends 9 Uhr, im Restaurant .Raiferhof* statt.
Univcrfüät$«21acbricbten«
— Der außerordentl-che 'Urofafior und Direktor der medizinischen Poliklinik au der Universität Freiburg i. B. Tr. Paul M 0 rawi tz bat einen Ruf als Ordinarius und Direktor der medizniischen Klinik nach Greifswald als Nachfolger von Pro- feffor A. Stegter erhallen.
— Zum chirurgischen Chefarzt des DiakoniffenkrankenhausoS in Freiburg i. Br. ist anstelle ocS verstorbenen Ptofcffors Tr (ttoldmann Vrofesior' Tr. Gerhard potz von der Universität Würzburg gewählt worden.
Der Privatdozent für mittlere nntf neuere Geschichte Dr. phil. Alfred »ermann in Bonn ist als Nach'oluer von Prof. Hötzsch an die Kgl. Akademie zu Vosen berufen luoiben.
PcrmifcbtcSe
* Zur Erinnerung an die Jahrhundertfeier der Völkerschlacht bei Leipzig stifteten der Privatmann Jakob Landsried und Geh. Kotnmerzienrat Wilhelm Landfried 10000 Mark, deren Zinserlrckgnis alljährlich, wenn tunlich am 18. Oktober, zu einem Besuche des Riederwald-Denkmals durch ältere Schüler der Voll.« schulen in Heidelberg verwendet werden soll. Rach Fertigstellung des geplanten Bismarck-Rational-Denkmals auf der Elisenhöhe sollen beide Denkmäler abwechselnd besucht werden.
* Familiendrama. Aus München, 1. Rov., meldet ein Privattelegramm: Ter Arzt Hallmever ist mit durchschnittener Kehle in seiner Wohnung aufge- sunden worden. Er hatte vorher seiner Frau, seinem zehnjährigen Sohn und seiner zwölfjährigen Tochter ebenfalls den Hals durchschnitten. Das Motiv der Tat ist Unglück« liche Spekulation.
* Groß feuer in Hamburg. In einer Kork- steinfabrik im Hamburger Industrieviertel brach in einem großen Laderaum Feuer aus, das sich über die Hauptgebäude und die angrenzenden Nebengebäude ausbreitete. Schließlich bildete die Fläche von 80 Metern Breite und 30 Metern Tiefe ein einziges Feuermeer, das erst nach mehrstündiger Arbeit der Feuerwehr auf seinen Herd beschränkt wurde.
* Juwele ndieb stahl. Aus K ü st r i n wird gemeldet: Bei dem Juwelier Koch haben in der Nacht Diebe ein- gebrochen und Wertsachen im Betrage von 10 000 Mark gestohlen. Ten Wachhund haben sie vergiftet.
*Der be st oh lene Polizeipräsident. Dem ehemaligen Polizeipräsidenten voll Paris und jetzigen Abgeordneten Lepine wurde in einem Abteil des Amsterdam-Pariser Schnellzuges eine Briestafche gestohlen, die angeblich Werte von etwa 16000 Mark enthielt.
vüchertisch.
— Schillers Gespräche und andere Zeugnisse aus feinem Umgang. Volkstümliche Auswahl von Flodoatd Frhrn. von Biedermann. In Leinen 3 Mk. Ein Buch, reckt für das deutsche Volk geeignet, das ja immer wieder in guten und erst recht in bösen Stunden zu feinem Schiller uirüdlcbren wird. Ein würdiges (Gegenstück zu Eckermaniis Goetheges^räckfen: Uott höchst merkwürdiger Selbstbekenntnisse und Uneile Schillers unb mit einer erstaunlichen Fülle von Zeugnissen Großer und Kleiner, Alter und Junger aus) den Kinder - und Lehrjahren bis zu den Meisicriahren. All der wohlgeordnete Reichtum gibt jedem genußvolle C-falegenHeit, in das Verständnis des großen Dichters tiefer einzudringen, den edlen Menschen in seiner Eigenart würdigen zu lernen und einem großen Kreise interessanter Menschen nahe zu treten. Die Ausgabe ist wirttich volkstümlich: preiswürdäg-rn jeher Beziehung, nicht nur dem Inhalte nach.
Meteorologifche veobachtungen der Station Giehcn.
Wetter
12 9
10.5
11,1
Okt
Nov.
IW:;
2. 2"
2. v"
3. 7-
750,2
749,6
747,9
töchste Temperatur am
Niedrigste . ,
Niederschlag: 0,1 mm.
69
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2
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Bed. Himmel
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