Nr. 258
Zweites Blatt
165. Jahrgang
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
Montag, 3. November 1913
Rotationsdruck und Verlag der Brübl'schen Unioersitäts - Buch- und Sleindmckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 51.
Redaktion: 112. Tel.-Adr.:AnteigerGießen«
Tie „Giehener Zamtlienblätter" werden dem »Anzeiger^ Diennal wöchentlich beigelegt, dar „Kreisblatt für den Kreis Siehrn" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
5rfparnismöglid)feiten im hessischen Staatshaushalt.
Aus varlamentarischcn Kreisen schreibt man uns:
Wir haben schon seit Beginn des vorigen Jahres dem logenanntcn „Pcreinfachungsausschuß", dessen eigentlicher Zweck darin besteht, Wege auszufinden, die zu dem Ziele füh- ren Jollen, daß das ganze Hessische Staatsverwaltungs- und Kassenwesen, tvcsentlich vereinfacht und verbessert und dadurch verbilligt locrden kann. Ucber diese sehr zu begrüßende Absicht besteht bei der Großherzogl. Regierung sowie in der Volksvertretung völlige Einigkeit. Rach einigen regierungsseitigen Ausführungen jüngster Zeit, die auch dem Vereinfachungsausschuß vorliegcn, ist es jedoch bis heute, nahezu am Schlüsse des Jahres 1913, zu greifbaren Ergebnissen aus dem bezeichneten Gebiete noch nicht gekommen.
Es ist und muß zugegegeben werden, daß bisher verschiedene Ursachen zusammenwirkend, dem Erfolge der bekannten guten Absicht hinderlich gewesen sind. Dagegen drängt aber um so schärfer mit jedem Tage die von der Regierung den Ständen zugegangenc Beamtenbesoldnngsvorlage zu durchgreifenden Vereinfachungen und Verbilligungen des Staatsverwaltungs- und Kasscnwesens: damit es möglich wird, der Vorlage zu entsprechen, ohne die Steuerkraft des Landes noch weiter wie seither in die Höhe treiben zu müssen und dadurch die große Masse der Bevölkerung in Aufregung zu versetzen.
Aligesichts solcher dringender Faktoren kann ein längeres, unsicheres Hin- und Herschwanken, bei der Regierung sowohl, wie beim Vereinfachungsausschuß nichts nützen, sondern nur schädigen nach allen Richtungen. Es sollten daher mit Ernst llnd Kraft die bereits zu Tage getretenen Vereiufachungsvorschläge, abgesehen und losgelöst von jeder bürokratischen Voreingenommenheit und zimperlichen Gleichgültigkeit in einzelnen Kreisen, auf ihren tatsächlichen Bestand einer scharfen und gerechten Prüfung unterzogen werden, damit sich aus dem Widerstreit persönlicher Meinungen die greifbaren Vorteile solcher Vorschläge für Land und Volk herausschälen lassen und zu wirksamer Betätigung gelangen, oder weitergeführt werden können.
Beispielsweise kommt hier der bereits seit dem 28. Juli 1912 vorliegende Antrag, die Erhebung der Staats- st e u e r n durch die Gemeinden in Betracht. Der Antrag konnte bisher noch nicht im Finanzausschuß der Zweiten Kammer zur Verhandlung gebracht werden. Der Inhalt des Antrags ist klipp und klar ein vollständiger Bruch mit dem seit alter Zeit in Hessen geübten Staatssteuererhe- bnngswesen. Es ist daher sehr leicht erklärlich, daß nicht nur in den fraglichen Regierungskreisen, sondern ebenso sehr auch in der breiten Masse der Bevölkerung, dem Anträge int ersten Anlauf Widerspruch entgegengesetzt wird. Allein, iit der dem Antrag beigegebenen Begründung, sowie der inzwischen von feiten der Regierung gegen diesen Antrag erfolgten Regierungsantwort, und, in einer daraufhin erfolgten weiteren Erläuterung zu fraglicher Regierungsantwort, ist hinreichend Beweismaterial enthalten, wodurch es jedem unbefangenen Beurteiler nicht schwer werden kann, den tatsächlichen unbestreitbaren Sachbestand des Antrags zu erkennen und sich darüber ein zutreffendes Urteil zu bilden.
Eine solche Beurteilung ist von größter Bedeutung, denn die Volksvertretung kann unmöglich ein Interesse daran haben, oder sich dazu berechtigt fühlen, nachweisbare tlnd tatsächlich nicht zu bestreikende Vereinfaebungen der Staatsverwaltung und Ersparnisse, die sicher sich auf 2,63 Proz. vom ganzen Staatssteuerergebnis beziffern, einfach irgendwelcher untergeordneten Umstände wegen der Bevölkerung zu entziehen. Ein solcher Schritt wäre für die Volksvertretung eben auch dann nicht entschuldbar, wenn innerhalb der Großh. Regierung selbst Veränderungen notwendig erscheinen würden oder vorauszusehen sein sollten.
Der neue „Urupp-Proz»h".
Berlin, 1. Nov.
Zu Beginn der heutigen Verhandlung erklärte der Oberstaatsanwalt in Bezug auf seine gestrige Feststellung, betreffend des Neichsmarineamts, das; in einem Teile der Presseberichte ein wesentlicher Punkt fehle. Er habe seine Feststellungen erst getroffen, nachdem er Herrn von Metzen unö den Angeklagten Brandt ausdrücklich gefragt hatte, ob von ihrer Seite etivas anderes behauptet worden ist, als von Seiten des Neichsmarine- amtes. Er stelle nochmals ausdrücklich fest, daß nichts Entgegenstehendes behauptet ist.
Rechtsanwalt 2r. L ö w c n st c i n bringt darauf zur Sprache, in einem Zeitungsartikel sei behauptet worden, daß Brandt zum Schreibtisch des Herrn v. Metzen Nachschlüssel gehabt habe. Zeuge n. Metzen erklärt, keinerlei Anlaß zu einem derartigen Verdacht gehabt zu haben. Rechtsanwalt Tr. Löwenstein bemerkt darauf, daß er im Laufe dieser Verhandlung noch nachweisen werde, daß Herr v. Metzen einen solchen Verdacht ausgesprochen hat.
Es wird nun in die Vernehmung des Zeugen Kaufmann Win gen eingetreten. Er bekundet: v. M.'tzen. habe bald nachdem sie sich in Italien kennen gelernt hätten, von den großen Chancen gesprochen, die die italienische Vertretung Krupps in Italien habe, und bemerkt, er fahre nach Essen, um dort eine Anregung zu geben, durch die das italienische Geschäft noch weiter gehoben werden würde. Er habe sich dafür interessiert, da er früher selbst gern der Vertreter Krupps in Italien geworden sei. In einer Unter-- redung habe Herr v. Metzen geäußert, er (der Zeuge) könne nur dann a l s Vertreter in Frage kommen, wenn er Geld genug habe, um ihn für seinen Vermögensausfall zu entschädigen. Er sei ganz überrascht gewesen, daß ein Herr, wie v. Metzen, der bei Krupp eine einflußreiche und angenehme Stellung bekleidete und Reserveoffizier sei, eine solche Bemerkung machen konnte. Seiner persönlichen Ueberraschung habe er aber nicht Ausdruck gegeben, weil er fürchtete, daß v. Metzen ihn sonst in Essen an schwärzen würde, v. Metzen reiste dann nach Essen und nach seiner Rückkehr betonte er, seine Vorschläge hätten in Essen sehr gute Aufnahme gefunden: es sei nun eine sehr erhebliche Ausdehnung des italienischen Geschäftes zu erwarten. In einer Unterredung in Rom, an der auch sein Vertreter, Herr Fabers, teilgenommeu habe, habe Herr v. Metzen das Gespräch auf diesen Punkt gebracht und für den Verkauf der italienischen Vertretung 100000 Franks gefordert. Der Zeuge läßt sich eingehend über die weiteren Verhandlungen bis zum Abschluß des Vertrages aus und bemerkt, er habe nicht die Absicht gehabt, Herrn v. Metzen lvegen des Vertrages bei der Firma zu denunzieren. Er schildert dann weiter, daß er nach Essen fuhr, um dort zu sondieren, ob er überhaupt in Frage kommen könne. Er habe den Eindruck gewonnen, daß dieses sehr wohl der Fall sein könnte. Nach seiner Rückkehr nach Italien habe der Zeuge mit mehreren Personen, darunter auch dem deutschen Konsul in Mailand, über seine Verhandlungen mit Herrn v. Metzen gesprochen.
@3 folgt nun die Gegenüberstellung der beiden Zeugen, o. Metzen bleibt dabei, daß Herr Win gen zuerst an ihn herangetreten fei; e£ set aber möglich, daß Gingen eine von ihm gemachte Bemerkung über die Gewährung einer Provision so aufgesaßt habe, als wollte er damals das italienische Geschäft verkaufen.
Zeuge Wingcn hält demgegenüber ebenfalks mit Bestimmtheit seine Aussage aufrecht. Er erklärt ivcitcr, bet einer Unterredung mit Dr. Mühlon sei es fast zur Unterzeichnung des Vertrages gekommen. Er sollte nur eine Bescheinigung beibringen, daß man in Rom nichts gegen seine Person einziovenden habe und daß die Behörden bereit seien, durch ihn mit der Firma nrupp zu verhandeln. Diese letztere Bescheinigung sei aber nicht zu erlangen gewesen, da man direkten Verkehr ohne Mittelsperson pflegen wollte. Bald daraus sei Herr v. Metzen, wie er annehme, in Essen gegen ihn a u f g e trete n iiu- habe von den Uebcrredungskünsten gesprochen, auf die er hineus* gefallen sei, und habe die Sackte so dargestellt, als ob er die Firma vor ihm, der ihn habe bestechen wollen, ivarnen müsse.
Der Oberstaatsanwalt erklärt erregt, daß der Zeuge derartige Kombinationen nicht als Zeugnis vorzutragen berede tigt sei. .
Ter Zeuge sagt weiter aus, später sei er zufällig wieder nach Deutschland gekommen und habe telegraphisch gebeten, ihn in Essen zu empfangen. Es wurde ihm geantwortet, fein Besuch wäre nicht erwünscht. Trotzdem sei er tags daraus nach Essen gefahren und von Dr. Mühlon sehr kalt empfangen worden.
Es wird nun Direktor Mühlon vernommen, der seit 190V in Krupps Diensten steht. Im Jahre 1912 vertrat er zur fraglichen Zeit etwa 6 Monate lang Herrn Eeeius. Er habe Herrn v. Metzen die italienische Vertretung angeboten, weil er ihn für geeignet hielt. Gelegentlich feiner Anwesenheit in Berlin habe er mit Brandt über die Berliner Vertretung gesprochen; dabei habe Brandt ihm gesagt, er halte einen Vertreter wie Herrn v. Metzen für überflüssig: die großen Sachen mache der Generaldirektor Dräger, und die kleineren könne er besorgen, 5 um al er auch bei den Referenten Zutritt habe. Es war in dieser Unterredung nicht die Rede davon, daß Brandt sich zur Erlangung von Informationen an Militärpersonen wende. Zeuge habe Brandt versprochen, wenn die Geschäfte der Berliner .Vertretung in der vorgeschlagenen Weise geführt würden, ihn im Gelwlt besser zir stellen. Eine Gehaltserhöhung wäre and) bald nach feiner Rückkehr in Essen erfolgt. Tie Gehaltserhöhung sei nicht wegen der Kornwalzertätigkeit erfolgt.
Es wird nun das Schreiben vom 22. Juli erörtert, in dem sich v. Metzen ausführlick) über die Brandtsche Tätigkeit äußert und von der besprochenen Erhöhung der Bezüge Brandts abrät, da sonst die Version nicht mehr aufrechtzuerhalten sei, daß die Firma mit den Aufwend un gen Brandts nichts zu tun hat. Der Zeuge erklärt, daß dieser Brief aus ihn einen sehr üblen Eindruck gemacht habe. Er sei daraufhin sofort nad) Berlin gereift, ohne jedoch vorher die Sad)e im Direktorium zur Sprache gebracht zu haben. In Berlin hatte Zeuge zunächst eine Unterredung mit Herrn v. Metzen. Dieser sagte, er habe den Bries schreiben müssen, weil in Berlin sehr üble Dinge vor sich gingen und er Brandt nicht traue. Er wolle mit der Sache nichts zu tun haben, Brandt aber wolle ihn in die Sa die herein,; i eben. Bleibe er aus dem Spiel, so habe er gegen die Tätigkeit Brandts nichts cinzuwenden. v. Metzen habe später gesagt, Brandt befasse sid; nur mit der Einholung von Informationen und es sei am besten, wenn er Um Bbrlijnt wegNme. Weiter sagte er^ Brandt sei im Besitze eines Nachschlüssels, und man möchte Schritte dagegen tun, damit der Firma Krupp Feine Unannehmlichkeiten bereitet werden könnten. In einer Unterredung mit Brandt erklärte dieser, v. Metzen behandle ihn schleckst. Er wäre ftoh, wenn er Weggehen könnte, denn er wolle ein anständiger Mensch bleiben. Er wolle gern aus seine Repräsentationszulage verzichten, wenn er die Geheimberichte nicht mehr zu liefern brauche. Aus die Frage des Zeugen, was er denn eigentlich mache, sagte er, er' verkehre mit Kameraden und erklärte weiter, was er getan habe, habe er im Einverständnis mit der Firma getan. Er selbst finde nichts darin, aber Herr v. Metzen habe ihm das Herz schwer gemacht. Brandt habe sodann von Nachrichten gesprodsen, die er von Zetigfeldwebeln und Milttärbeamten erhalten habe. Der Zeuge erklärt weiter, et habe Brandt gesagt, er solle die Geheimberichte lassen und den Verkehr langsam abbrechen. Er sei ein geschätzter Beamter, wenn er nidsts Unrechtes tue. Mit Bezug auf die Unterredung in Essen mit Brandt und v. Metzen erklärt der Zeuge, er habe Brandt gefragt, was eigentlich los sei. Dieser habe ihm erklärt, er wolle mit den Geheimberichten u ichts mehr zu tun haben. Dabei verlangte der Zeuge, daß die Sache durchaus sauber sein müsse, sonst hätte sie überhaupt keinen Wert. Brandt fei daraus einigermaßen um- gefallen und habe erklärt, er werde b i e Sache weiter machen. Es sei nidsts dabei, wenn er anständig behandelt werde, v. Metzen erklärte, er wolle nichts davon wissen, wie Brandt die Berichte zu Stande bringe.
Der Zeuge berichtet barm weiter, nachdem er in Berlin die Feststellung getroffen hätte, brachte er die Angelegenheit Brandts in einer Direktorialsitzung in Essen zur Sprache. Des Jubiläums der Firma Krupp wegen wurde die Sache nicht weiter verhandelt. In der nächsten Direktorialsitzung kam man über- cin, daß Brandt öon Berlin weg müsse. Ucber das Wann war man allerdings verschiedener Auffassung. Man sagte sich, wird Brandt abberufen, bann hätte es ben Anschein, als hätte man ein schlechtes Gewissen, lasse man ihn aber weiter auf seinem Posten, so sei bas ebenfalls nicht in Ordnung. Cs wurde in der Folgezeit versucht, eine Versetzung Brandts in das Grusonwerk in Magdeburg einzuleiten.
Der Zeuge erzählt bann weiter, daß ihn Herr von Metzen bei seinem Besuche in Essen vor Herrn Wingen gewarnt und ihm weiter mit geteilt habe, Wingen habe ben Versuch gemacht, ihm bie italienische Vertretung abzukausen. Der Zeuge habe erregt gesagt, lassen Sie sich in bieser Weise beleidigen?
Der Zeuge gibt hierbei auf Befragen des Oberstaatsanwalts Auskunft über bie Art und Weise, wlie er bie leitenden Herren der Firma Krupp nach seiner Rückkehr aus Berlin über die Korn- walzer unterrichtet habe. Der Zeuge erklärt, er habe ben Herren erzählt, bie Gehei mbericht e beruhten auf einerzwei felhaftenGrunblage unb es könne ein großer Schaben entstehen, wenn bie Sache herauskomme. Er habe weiter gesagt, die Firma müsse mit allem rechnen. Branbt revanchiere sich für die Nachrichten. Er habe zwar gesagt, er gebe kein Geld, aber wenn er es trotzdem tue, so solle es ihn, den Zeugen, nicht wundern.
Der Oberstaatsanwalt stellt darauf fest, daß er bei der Vernehmung der Zeugen Hugenberg und Haux sich vergeblich bemüht habe, das, was d e r Z e u g e b e k u n d e t e, f e st z u st e l l e n; darauf erklärt dieser, es sei auch möglich, daß diese Bemerkung vor der Tirektorialsitzung im Gespräche mit einzelnen Herren von ihm gefallen sei.
Zeuge Hugenberg erklärt gegenüber dem Vorwurf des Staatsanwalts, er habe bei seiner Vernehmung das angegeben, was ihm als das Wichtigste im Gedächtnis geblieben sei. _ Im geschäftlichen Leben sei man nidjt immer in der Lage, auf der Grundlage eines oollftänbigen Tatbestandes zu urteilen; man mache seine Beschlüsse nicht auf Grund der klaren Ertcnnt- nis der Dinge, sondern instinktiv. Er übernehme für bie Behandlung ber Angelegenheit auch jede Verantwortung.
Darauf wirb ber Generalvertreter der Firma Krupp, Dr. Dräger vernommen. Er sprach sich insbesondere über die Ber-
Line Bismarck-Gedächtnisrede
des Herrn von vechmann Hollweg.
In der Versammlung des.Vereins zur Errichtung eines Bismarck-Nation al-Denkmals auf der Elisen- h ö h e bei Bingerbrück hielt am Samstag im Bürgersaal des Berliner Rathauses der Reichskanzler folgende Rede:
Ich banke dem Herrn Staatsminister Freiherrn v. Rheinbaben aufrichtig für die freundlichen Worte, mit denen er mich begrüßt hat. Als ich seinerzeit aufgefordert wurde, das Ehrenpräsidium dieser Organisation zu übernehmen, nahm ich es mit großem Tanke an. Wenn je ein Ehrenpräsidium Ehre in sich schließt, so hier; denn im Verein 'mit den Männern, die sich an die Spitze der Organisation gestellt und die schon bisher ein unendliches Mas; vom Mühe und Arbeit auf sich genommen haben, mitwirken zu dürfen an der Errichtung eines Tenkmals, das Deutschland Bismarck setzt, ist allerdings ein Amt, das die größte Ehre mit sich bringt. Wieviel noch zu tun bleibt, hat Erzellen; v. Rheinbaben uns allen gesagt. Ich wüßte aber nicht, wie dieses großen vaterländischen Erinnerungen geweihte Jahr einen besseren Abschluß finden könnte, als in dem Appell, Bismarcks eingeb enf z u sein unb Su bleiben. Tas Werk ber Befreiung Deutschlanbs von ber Fremdherrschaft, alle Mühen unb Siege, bereit wir in erhebenben Feiern gebucht haben, wären vergebens gewesen ohne bas Werk ber Einigung, das uns Bismarck gebracht hat. Daher bars sein Name am wenigsten fehlen in ber Reihe ber großen Deutschen, beren wir in biesen Tagen gedenken. Darum aber sollen auch alle, bie sich Deutsche nennen dürfen, zusammenhalten, wenn es gilt, mit einem Teukmal hoch über dem Rhein ein Wahrzeichen aus- surirfiten nicht nur der Dankbarkeit gegen Bismarck, sondern auch als ein Symbol heißer Vaterlandsliebe und einer zu jedem Opfer bereiten Hingabe an die Nation, in der Bismarcks Leben aufging. Diesen Bismarckschen Geist, ber sein heiligstes Vermächtnis an Deutschland ist, soll uns bas Denkmal mahnenb unb warnenb verkörpern Möge von ben heutigen Verhandlungen im Herzen der deutschen Reichshauptstadt die einmütige und begeisterte Förderung dieses vaterländischen Werkes! einen neu en, kräfttg en Anstoß erhalten' Ta^ ist mein Wunsch. Auch ta) fchttetze mit der Bitte: Helfen'Sie uns, dieses Werk bald zu einer würdigen Vollendung °U ^Dann erstattete der Landtagsabgeordnete Beumer- Düsseldorf Bericht über die bisherige Tätigkeit des Vereins. Er bemerkte dgbei, daß die gesamten Baukosten des Denkmals et w a 3 Mi 11 ion en M ar k betragen würden. Vorhanden seien etwa 1 200 000 Mark. Wenn die fehlen
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
den 1800 000 Mark nicht aufgebracht werden könnten, wären wir das verächtlichste Volk der Erde.
Nachdem Geheimer Baurat Hoffmann-Darm^ stadt, Vorsitzender des Werkausschusses, nähere Mitteilungen über die Verträge mit den ausführenden Künstlern gemacht hatte, hielten Geheimrat Professor Muthesius Berlin und Professor Wilhelm Kreis-Düsseldorf Vorträge über die endgültige Gestaltung des Kreis-Ledererschen Tent- malsentwurfes. K'reis erläuterte seine Ausführungen durch zahlreiche Lichtbilder alter Werke, die ihm bei dem Entwürfe manche Anregung und manchen schönen Gedanken brachten.
Der Regierungsantritt des Herzogs Gruft August.
Die amtlichen „Braunschweigischen Anzeigen" veröffentlichen folgendes Patent des .Herzogs E r n st A u g u st zu Braunschweig und Lüneburg:
Von Gottes Gnaden, wir Ernst August, Herzog zu Braunschweig unb Lüneburg, königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, tun hiermit funb und zu wissen: aNchdent die Hindernisse, welche seit dem Ableben des hochseligen Herzogs Wilhelm der Ausübung der Regierung des Herzogtums seitens der Berechtigten aus dem fürstlichen Gesamthause Braunschweig-Lüneburg entgegenstan- ben, burchGottes gnäbigcFügung in beglückenderWeise beseitigt finb, haben wir bie uns durch ben hochherzigen Berzickst unseres innigst geliebten burchlauchtigsten Vaters, des Herzogs Ernst August, Königliche Hoheit, angcfallcne Regierung bes Herzogtums mit bem heutigen Tage angetreten. Es brängt uns zunächst, bem Gcsühle tiefer, tiefer Dankbarkeit Ausbruck zu geben gegenüber bem hochseligen Prinzen Albrecht von Preußen, König!. Hoheit, und gegenüber Sr. Hoh. bem Herzog JohannAlbrecht z u Mecklenburg, ben Erlauchten Regenten des Herzogtums die getreu ihrer Zusage beim Antritt ihrer Regentschaft bas Wohl bes herzoglichen Landes stetig unb kräfttg aeförbert, uns bie Ueber- nahme unb bie Erfüllung unserer hohen schweren Pflichten in allen Wegen erleichtert haben. Wir versichern sodann bei unserem fürstlichen Worte, baß wir bie Lanbesverfassung unb alle i hreBe st immungenbeobachten,aufrechterhalten unb beschützen wollen. Als b e u t s ch e r F ü r st werben wir stets in unerschütterlicher Treue zum Reich unb s ein c m erhabenen Oberhaupte stehen unb im Verhältnisse zu unseren hohen Bcrbünbeten allezeit unsere Verpflichtungen erfüllen, bie uns burch bie Reichsverfassung unb bie ihr zu Grunbe liegenden Bündnisverträge auferlcgt sind.
Wir geloben, auf dieser Grundlage ber Gerechtigkeit unb Fürsorge alle unsere Kräfte dem Wohle des Laubes zu weihen unb bitten Gott um seinen gnäbigen Beistand, damit unsere Regierung dem Herzogtum zum Segen gereiche. Mit hoher Freude haben wir aus den vielseitig und bedeutungsvollen Anzeichen entnommen, daß die Herzen ber Braunschweiger uns unb ber Herzogin, unserer vielgeliebten Gemahlin, entgegenschlagen. Auch unsere Herzen empfinben warm für bas braunschweiger Volk, und wir hoffen zuversichtlich, daß aus diesem Gefühle ein unzerstörbares Band gegenseitiger Liebe und Treue erwachsen werde. Wir erwarten andererseits von den erfahrenen Beamten, allen Geistlichen unb ferner weiter von allen Angehörigen bes Herzogtums, daß sie uns als ihrem rechtmäßigen Laubesherrn Treue unb Gehorsam erweisen unb uns nach Kräften in ber Erfüllung unserer Pflichten zur Wohlfahrt ber Gesamtheit unterstützen werben. Wegen Ableistung ber verfassungsmäßigen Huldigung erfolgen bie erforderlichen besonderen Verfügungen. Urkundlich unserer eigenhändigen Unterschrift mit beigebnicftcm Siegel, gegeben Rathenow, am 1. November 1913. (Unterschrift.) Ernst August, Hartwieg, O. Wolff-Radkau.
Eine Sonderausgabe der „Braunschweigischen Anzeigen" veröffentlicht einen Straferlaß des Herzogs Ernst August. ^Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen und Geldstrafen bis zu 150 Mark werden erlassen; außerdem sind Straferlasse in besonderen Einzelfällen vorgesehen.


