Ausgabe 
31.5.1913 Drittes Blatt
 
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Lebens- itnb Kapitalversicherungen sind bei der Vcrmögcnsfcst- ttcllung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt hinsichtlich der Rentenversicherungen, aus denen der Berechtigte noch nicht in den Rentenbezug eingetreten ist. Zu § 8 (Freilassung von Mo­bilien und Hausrat ) fordert ein sozialdemokratischer Antrag die B e st e u e r u n g von Schmuck- und Kunst- iverken. Die Feststellung des Wertes sei nicht so schwer, zu- mal eine Deklarationspflicht bestehe. Ter Schatzsekretär wendet sich gegen den Antrag, der eine große Erschiverung bedeuten wurde, namentlich bei den Kunstwerken. Man wolle den deut­schen Besitz an Kunstwerken nicht durch gesetzgeberisch- Maß­nahmen zum Verkaufe treiben. Gerade der ehrliche Steuerzahler ser nidht leicht in der Lage, den Wert anzugeben.

Die Vertreter verschiedener Parteien bekämpfen ebenfalls den Antrag, der ganz außergewöhnliche Schwierigkeiten nach sich zrehen würde. Der Antrag wird gegen die Stimmen der So­zialdemokratie a b g e l c h n t.

Nach § 9 gilt das zu einem Lehen, Fideikommiß oder Stammgut gehörige Vermögen als Vermögen ihres Inhabers, und der Inhaber ist berechtigt, den Betrag des Wehrbeitrags, soweit er nicht auf die Nutzung entfällt, aus dem Fideikommiß- vermögen zu entnehmen und ohne besondere Genehmigung Dritter daö Vermögen in gleicher Höhe dinglich zu belasten. Die So­zialdemokratie fordert, diese Güter zum andert­halbfachen Satze h e r a n z u z i e h e n , mit der Begründung, daß es sich hier itm qualifizierten Besitz handelt, der nicht weg- genommen werden kann. Der Antrag wird mit allen gegen die Stimmen der Sozialdemokratie abgelehnt.

wirtschaftet. 12 Millionen Dollars war Gladps Erbe- gewesen. 5 Millionen Dollars waren sclwn vor der Hochzeit auf den Namen des Ehemannes festgelegt worden. (Die Braut hatte sich also regelrecht ihren Bräutigam erlauft.) Blieben also noch 7 Mil­lionen Dollars. Nach der Heirat bekam der Ehemann weitere 2 Millionen Dollars. Also hatte Gladys jetzt nur noch 5 Mil­lionen Dollars. Wer anstatt nun sein verblaßtes Wappenschild mit den Millionen zu vergolden, die ihm von seiner Fran über­schrieben worden waren, überließ der lustige Graf cs seiner besseren Hälfte, die Schecks auszuschreiben und die zahlreichen Neuerungen, Umbauten, Landankäufe zu bezahlen. i$r aber finanzierte seine liederlichen Freunde und soll auch einen Teil seines Geldes in die Kasse einiger ungarischer Patrioten haben fließen lasßm, die sich mit dein wahnwitzigen Plane trugen, ihn nach dem Ableben Kaiser Franz Josefs auf den ungarischen Thron zu erheben. Was tut man nicht, wenn man Königin werden kann? Die gute Gladys gab also noch ein weiteres Milliönchen aus ihrer eigenen Tgschc für die ungarischen Patrioten. Sie ist nicht Königin geworden, wird auch niemals Königin 1 verben, aber Geld ist sie los.

.Kurz und gut, allmählich wurde die Sache brenzlich. Gladys hatte weitaus den größten Teil ihres Vermögens ihrem Manne zediert, ein anderer großer Teil war in Grundstücken fcstgelcgt. Juwelen hatten auch riesige Summen verschlungen (Familien­juwelen hatten die Szcchenyis nämlich bis dato nicht). Da legten sich die Mutter und die Brüder ins Mittel, lind es soll zu einer höchst ernsten Unterredung zwischen der alten Nßrs. Vanderbilt und den Szachenvis gekommen sein. Das Fazit aber ist, daß die Familie Laszlo-Szechenyi London zu il/rem ständigen Wohnsitze auf ausdrücklichen Befehl der Schwiegermama erkiesen wird, daß dein Ehepaar ferner von dem Rest des Vermögens nur noch die Nutznießung zusteht, daß im übrigen aber alles für die Kinder festgelegt wird, die sonst vielleicht dereinst mal arm wie Kirchen­mäuse werden könnten.

*

Das Männerideal der Suffragette.

Die amerikanischen Suffragetten betrachten das Stimmrecht, nach dem sie streben, als Mittel zur Wclt- vcrbesserung, und die Weltverbesserung soll natürlich beim Nächstliegenden, will sagen: beim Manne beginnen. Hierüber hat eine der Führerinnen der amerikanischen Frauenbewegung, dre junge Miß Elisabeth Aldrich, die sich namentlich in den Dienst des Klnderschutzes gestellt hat, jüngst in einem großen New Yorker Blatte bemerkenswerte Aeußerungen getan. Wie stvht das Männerideal der Suffragetten aus? Ganz anders als der Mann der Gegenwart, und zwar körperlich wie geistig: an­stelle des grausamen, selbstsüchtigen, herschsüchtigen Mannes von heute wird em Wesen treten, das kein Raubtier ift, sondern durch

Die SrckungKyorlage im vudgctausschutz.

cts m. < , -, - . " Berlin, 30. Mai.

» i Budgetausschuß des Reichstags fuhr heute vormittag rn der Beratung des Gesetzentwurfs betr. beit Wehrbeitrag fort, .nachdem vorher noch der Berständigungsausschnß seine gestern nachmittag aufgenommenen Beratungen fortgesetzt hatte. Reichsschatzsekretär Kühn erklärte zu Beginn über die gestrigen Besprechungen, die Regierung habe an der Beratung mit gearbeitet, gegen die gemachten Vorschläge icdoch zum Teil wesentliche Bedenken erhoben . und icdenfalls den verbündeten Regierungen die Stellungnahme durchaus Vorbehalten. Auch die anwesenden Partei- v e r t r eter hätte n ihren Parteien die Zustinrmung zu ihren Anregungen noch frei gelassen. Ein Fort- schrlttier und ein Sozialdemokrat beschweren sich entschieden über die,N i ch t e i n h a l t u n g d e r B e r t r a u l i ch k e i t. Sollen die Beiprechungen fortgesetzt werden, so müssen sie e n t w e d e r w i r k - l i ch v e r t ra u I ich o d e r wi r k l i ck ö f f e n t l i ch gehalten wer- dcn. Der Berichterstatter und der Vorsitzende stellen noch fest, daß es sich bei der g e st r i g e n Besprechung nur n m F o r m ul rerungs versuche gehandelt habe, wäh- rend dre endgültige Entscheidung erst am Mitt- noch fallen soll, da die Berechnungen des Schatz­amts für Samstag zugesagt seien. Montag und Dienstag tagt der Ausschuß nicht wegen der preußischen Land­tagswahlen.

Redaktion, Expedition und Druckerei; Schul« straße 7. Expedition und Verlag: e=$s^ 51. Redaktion:^^! 12. Tel.-Adr.:AnzeigerGießen.

Der Berichterstatter beantragte zur Sachq, da er auf Grund der Beiprechungen noch nicht mit formulierten Vorschlägen an die Regierung herantreten könne, die Weiterberatung des 8 1 über die Staffelung vorläufig auszusetzen und zu § 2 übcr- zugehen. Der Antrag wurde angenommen. Nach kurzen Be­merkungen nahm der Ausschuß die 24 unverändert an. Sie setzen fest, was als Vermögen im Sinne dieses Gesetzes zu gelten habe: Grundvermögen, Betriebsvermögen nnd Kapi­talvermögen werden ohne Erörterung angenommen. Zu § 5, der aufzahlt, was unter § 2 fallendes Kapitalvermögen in Betracht kommt, erklärte ein Reg ierungs Vertreter auf An- srage, daß unter den an erster Stelle aufgezählten Gerechtigkeiten auch Mutungen zu verstehen seien.

Ein fortschrittlicher Redner begründete dann den An- trag, den Punkt 4 des § 5 wie folgt zu fassen: Als Kavital- vermogen kommt insbesondere in Betracht: Bares Geld deutsck>er Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine, soweit sie nicht zur Bestreitung der laufenden Ausgaben dienen.

| Ein Nationalliberaler erblickt darin eine Durch­brechung des ganzen Prinzips. Es handle sich ins­besondere um die Frage, inwieweit Erträgnisse des Einkommens schon als Vermögen gerechnet werden sollen. Der Schatzsekre- tär erklärt, es sei nicht beabsichtigt, die Be­stände bei den Banken, die zu laufenden Zahlun-

E gen für Haushaltungszwecke bestimmt sind, als | Vermögen zu rechnen. Der volksparteiliche Antrag ivird in der Form angenommen, daß es nunmehr heißen soll: bares Geld, Banknoten und Kassenscheine, ausgenommen die aus \ den laufenden Jahreseinkünften vorhandenen Bestände, soweit sie zur Bestreitung laufender Ausgaben dienen - Ein weiterer Antrag der Volks Partei geht dahin, N als Kapitalvermögen auch in Bctrackck kommen sollen: noch mcht fällige Ansprüche aus Lebens- und Kapitalversicherungen oder Rmt«ioersicherumgen, aus denen der Berechtigte noch nicht in den Rentenbezug eingetreten ist. Demgegenüber wird eingewendet, daß dies zu einer ungerechten Doppelbesteuerung führen könne, da die bundesstaatlichen Einkommensteuern verschie­den verfahren bei der Vestenernng der Lebensversicherungen. Außerdem würde für solche Anträge die Veranlagung der Steuer immer weiter erschwert. Auch der Schatzsekrctär wendet sich gegen den Antrag wegen der Verschiedenheit der Steuer- gesctzgebung in den einzelnen Staaten und auch aus sachlichen Gründen, da eine Lebensversicherung keineswegs lein gesichertes Vermögen darstelle. Ein Volkspart.iliches .Oiüglied verweist darauf, daß der Antrag seiner Partei dem

ii geltenden Recht in Preußen entspreche. Die Lebensversicherungen besitzen oft einen ganz erheblichen Rückkaufswert. Der An - 't'-ag der Volks Partei wird gegen die Stimmen der An­tragsteller und der Sozialdemokraten abgelehnt. § 5 ivird

W angenommen und ebenso der § 7, dessen Streichung mit Rück- , stcht auf den oben erwähnten Antrag die Volkspartei beantragt batte. Dieser § 7 lautet: Noch nicht fällige Ansprüche aus ........

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Süd-Anlage i ndarbeiten. Kunst Schnitzerei, Ltden nalerei usw. gen des Haushalts

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Samstag, 3. Nai M3

Rotationsdruck und Berlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindrnckerei.

R. Lange, Gießen.

x §25 Drittes

Erscheint Sagilch mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener Fmnilienblötter" werden dem «Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das ^rcreisdlatt für den Kreis Gießen" zwennal wöchentlich. DieLcmdwirtschskllichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.

damals auf denVertragswillen"' beim Abschluß des Bundes­vertrags bezogen. Die Konsequenz der heutigen Ausführungen von der Regierungsseite sei die Steuerfreiheit der Mit- glreder des Senats der Hansa st ädte, da auch diese Träger der Souveränität seien.

Ein Volksparteiler wendet sich ebenfalls gegen die Auf- wliung der Regterungsvertreter, die im Widerspruch stehe mit der Auffaßung des preußisck)en Ministers, daß die ausdrückliche Feststellung der Steuerfreiheit im Gesetz notwendig sei. Ter r'< könne nicht maßgebend fein, denn er Müßte

christlich niedergelegt werden. Er gebe zu, daß ein Teil deck fürstlichen Vermögens eine Art Auswandsvermögcn für Repräsen­tationszwecke darstelle. Dem entspreche der Antrag seiner Partei, wonach das der Repräsentation wie der Kunstpflege dienende Kronvermögen nicht bei- t _r ,a 9 s p f l i ch t i g sein soll. Dadurch würde auch die Steuer- Pflicht der Fürsten als selbstverständlich festgestellt werden.

o, ©os 10^6010 trat gibt der Befriedigung darüber Uusdruck, daß der Staatssekretär im Zusammenhang mit dem Antrag der Sozialdemokratie mitgeteilt habe, daß die Landes- fürsten nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes ihre Beiträge leisten wollen. Die Landesfürsten feiert nicht Souveräne des Deutschen Reiches.

Ein Nationalliberaler hält die Aufsassung der Re- gierung mcht für zweifelsfrei, wiewohl die Auffassung, als ob rc\L Schriftlichkeit des Vertragswillens wesentlich sei, zutreffe. Evrnio sei die Auffassung nicht richtig, als ob die (Senioren der Hanf astädte träger der Souveränität seien: das sei nur der Senat als Ganzes, als höhere Einheit. Man dürfe nicht immer das Retck) mir als ei Np Fortwirkung eines Vertragsabschlusses be­zeichnen, das Reich sei etwas eigenes geworden und schasse sich ferne eigenen Rechtsgrundlagen. Deshalb dürfe man nicht immer wieder auf ben Bnndesvertrag zurückgreisen. Er halte es nicht für zweckmäßig, bei dieser Frage die ganze staatsrechtliche Frage aufzurollen. Wesentlich sei ihm das Materielle, daß, wie auch immer das Gesetz werde, die Fürsten sich den Bestimmungen unter­werfen.

; _ Der Staatssekretär erklärt, es solle nach den Grundsätzen des Gesetzes bei den Bundesfürsten verfahren werden, aber nicht in oem Sinne, daß etwa die Aufnahme des Vermögens von den­selben Personen und nach den Bestimmungen des Gesetzes erfolge. Nach Maßgabe der Gesetzesbestimmungen bedeute: nach Maßgabe der Bestimmungen des publizierten Gesetzes.

Der Staatssekretär des R e i ch s j u st i z a m t e s be­gründet daraus nochmals eingehend seine Auffassung.

Die Beratung wird abgebrochen und auf morgen vormittag 9 Uhr vertagt.

Der Ausschuß für da8 Jugendgcrichtsge'etz

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und durch harmonisch entwickelt ist und körperlich dem Ideal der alten Griechen nahesteht Die heutige Jugend wird Übrigens Gelegenheit haben, tue Prophezeiungen der amerikanischen Suff- W"e mit der Wirklichkeit zu vergleichen, denn Fräulein Aldrich stellt das Erfcheinen des Männerideals der Suffragette für nahe 3eit, für das Jahr 1940 nämlich, in Aussicht. Bei der genauen Beschreibung dieses Zukunftsmannes beginnt sie bezeichnender- Weife mit der Kleidung: vom Jahre 1940 an gehen alle Männer weiß gekleidet (was schon der selige Mark'Twain mit Vor- liebe tat), und weder im Sommer noch im Winter wird man Manner mit dunkler Kleidung sehen.

Hierüber gibt es zwei Gründe: das gute Aussehen unb die VhOiene denn ein dunkelgekleideter Mann kann sauber aussehen nnd doch schmutzig sein, während man weiße Kleidung nur so lauge tragen kann, wie sie rein ist, was niemand 'bestreiten kann. Dreier Mann der Zukuiist bringt der Hygiene und dein was, die Suffragette als Schönheit ansieht, noch weitere Ovfer- er geht nicht nur glatt rasiert, wie es die meisten Amerikaner bereits jehzt tun, sondern schneidet sich das Haupthaar ebenso kurz ab, wie den Bart. Fräulein Aldrich fügt naiverweise hin- ju:Die Frauen werden das Haar nie kurz tragen, weil es nicht tleidsam ist." Das Männerideal der Suffragette ist ferner kein einseitiger Athlet mit gewaltigen Oberarmmuskeln aber dünnen Beinen, fondern von sanftem Körperbau, bei dem alle Muskeln gleichwertig ausgebildet sind, so daß Fräulein Aldrich den Adonis als den Typus dieses Mannes hinstellt. Was für eine Geistes­beschaffenheit entspricht nun diesem Körper und dieser Kleidung^ Alle Manner werden in Zukunft heiraten und sich in erster Linie ocr Familie widmen, ja die Sorge' um die Kinder wird die Haupttatigkeit des Zukunftsmanneü bilden und es wird die Regel sein, daß der Mann den Kinderwagen schiebt ;' i Dieser Zukunftsmann flucht auch nicht, noch kaut er Tabak, und bei foldjen Tugenden versteht es sich von selbst, daß er die Füße nicht auf ben Tisch legt. Wenn er von der Arbeit heimkommt, ist er nicht brummig, ilitb wenn er Witze macht, sind es gute Wwe: Schwiegermutter- und Me-Jungfern-Witze werden im £V WO nicht mehr gemacht werden. Aus diese oder ähnliche Werse beschneidet Fraulern Mdrich alle übrigen angernaßten /Vorrechtes des Mannes. Sie sieht auch ein, daß der Mann für drese Verzichtleistungen irgendwie entschädigt werden muß, ~ 4at f,c etwcis wirklich hübsches gesunden, was zum Schlüsse ihrer merftvurdigen Abhandlung entnommen sei:Er >vlrd die verlorene Kunst des Liebesbriefschreibens neu beleben. A- telegraphiert oder telephoniert nicht mehr ansie", sondern cyrckt ihr einen Liebesbrief. So wird, wie man sieht, vollständige Verständigung zwischen Mann und Weib erzielt, so daß keine mehr Furcht vorm Bruche eines Eheversprechens zu haben braucht!"

ftiunb der prächtigen Schilderungen ihres Gatten das Leben einer Prinzessin aus dem Märchenlande vor. Sie wollte airf dem alten shdelsschlosse in der ungarischen Pußta residieren, wollte die Liebe >md Zuneigung der treuen Landbewohner undUntertanen" ihres Cannes sich erwerben; in Budapest gedachte sie während der ?!3mtermonaie glänzend Haus zu machen, und vor allem hoffte ije wer wird es ihr verdenken! am Hofe Kaiser Franz Josefs eine Rolle zu spielen. Wie anders ist es gekommen! Die 4aiizen Privilegien, die sie durch ihre Heirat zu erlangen ge- ürdjte, verflossen in ein Nichts, und das einzige wahre Privileg, sie hatte, bestand darin, Schecks auszuschreiben, Wechsel ein- lulöfen und ihr Erbe mit vollen Händen hinauszustreuen. Tie (reuen Landbewohner erwiesen sich immer nach der Schilderung V.a>New Vork American", dem wir die volle Verantwortung iderlassen müssen als eine große Horde ungezogener unb un- lckildeter Barbaren, die üble Gerüche verbreiteten nnd sich dennoch i'cht scheuten, mit ihren schmutzbesudelten Stiefeln in den von lec Dollarprinzeß glänzend ausgestatteten Räumlichkeiten des tcklosses hermnzustapsen. Ilebrigens das Schloß!Schloß" war iiit? sehr euphemistische Bezeichnung für das Gebäude, in das sie

Herrin einzog. Wasserleitung gab's nicht. Bäder? Na, wer abet in Ungarn? Unb nicht besser war es mit den übrigen Räum- ichÄten! Tie adelstolzen Glieder der Familie Szechenyi aber ßnahmen sich bei alledem, als ob dem amerikanischien Geldnrüdel ine riesengroße Ehre durch die Aufnahme in ihren Bund er­wiesen worden sei. Stundenlang müßte sie Reden und Vorträge Iber die ruhmvolle Vergangenh it her Szechenyis anhören. Dann i'rlaiigte man von ihr, daß sie Ungarisch lernen sollte! Ungarisch? ne'hat's versuch:: aber sie soll einen Kinnbackenkrampf bekommen l'Jbm und nmßte das Studium bald aufgeben. Das trug natürlich hebt dazu bei, ihr die/Liebe ihrer nngarifd>en Miverlvandten zu tuerben. Und mit der Rolle bei Hose war's auch Essig! Tenn |lttn8 Verkehren die Szeckpnyis als eines der stolzesten ungarisckiien '^'schlechter überhaupt nicht am Hofe zu Wien und dann wäre das pborene Fräulein Vanderbilt wegen ihrer Unebenbürtigkeit zu rirHossestlick-keilen gar nidic zngelassen worden. Mittlerweile ward Mt Vater Vanderbilts nachgelassenem Gelde lustig drauf los ge-

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'3u § 11, der von dem Kreis der beitragspflich­tig e n P e r s o n e n handelt, liegen verschiedene Anträge der S o z i a l d em o k r a t^e n , K o n s e r v a t i v e n und des Z e n - trums vor. Die Sozialdemokratie verlangt, daß die Beseitigung der Ausnahmestellung der fürst­lichen Personen im Gesetze ausdrücklich festgestellt werde. Es müsse der Eharalter der Freiwilligkeit der fürst­lichen Beiträge beseitigt werden.

Der Schatzsekretär erwidert, die rechtliche Steuer­freiheit der Fürsten stehe außer Zweifel. Das Reich habe an der persönlichen Rechtsstellung der Fürsten nichts ändern wollen. In der Steuerhoheit des Reiches sei ein Recht auf die Besteuerung der Bundesfürsten nicht eingeschlossen. Im vorliegenden Falle komme es jedoch darauf gar nickt an. Man könnte sachliche Gründe für die Steuerfreiheit anführen, denn das Vermögen der Fürsten werde vielfach im Interesse der Allgemeinheit verwendet. Aber auch dies komme nicht in Betracht, da die Firsten tatsächlich aus eigenem Antriebe sich bereit erklärt haben, den Vorschriften des Gesetzes entsprechend einen freiwilligen Beitrag zu entrichten. Er habe guten Grund zu der Annahme, daß dabei nicht kleinlich verfahren werde und eine Abrundung jedenfalls nicht nach unten hin, erfolge. Materiell sei es also ohne jede Bedeutung, weitere Bestimmungen zu treffen. Rechtlich würde übrigens gerade durch die ausdrückliche Anführung der Fürsten die spnstige Steuerfreiheit der Fürsten anerkannt. Für die nicht- regierenden fürstlichen Häuser stehe die Steuerpslicht fest.

Ter Staatssekretär des Reichsjustizamts bestätigt diese Ausführungen vom juristischen Standpunkt aus. Die Person des Monarchen ftebe zweifellos außerhalb der Steuerpflicht: dieser Grundsatz folge aus der Stellung des Monarchen als der Verkörperung der Souveränität. Tiefer Grundsatz sei im großen und ganzen heute noch der herrschende, jedenfalls aber sei von diesem Grundsatz die Reichsverfassung ausgegangen. Im Reickts- tag sei wiederholt darüber gesprochen worden und man habe immer unterschieden zwischen direkten und indiretten Steuern ob ein Vorgang besteuert werde oder eine Person.

Ein Zentrumsmitglied hält den sozialdenwkratischen Antrag geradezu für unklug denn es werde damit der Stand­punkt preisgegeben, daß die Bundesfürsten an sich steuerpflichtig seien, wenn sie nicht ausdrücklich genannt werden. Er aber wolle diesen Standpunkt aufrechterhalten und stimme deshalb für den Antrag. Die Beweisführung für die Steuerfreiheit durch die Negierungsvertreter sei nicht durchschlagend, in der Berfassuüg sei nirgends etwas davon zu finden. In der Praxis habe inan auch nicht danach gehandelt, so bei der Erbsckafts- und der Wertzuwachssteuer. Kein einziger deutscher Bnndesfürst habe sich

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beendete am Freitag seine Arbeit. Man einigte sich bei dem be­sonders strittigen 8 2, bei dem es nicht zu einer Verständigung gekommen war, auf folgende Fassung:Für Strafsachen gegen jugendliche werden von der Landesiustizverwaltung, soweit ein Bedur.nis besteht, bei den Amtsgerichten besondere Abteilungen (B u g e n d g e r i ch te) gebildet. . Zu Schöffen bei den Ju­gendgerichten sind Personen zu berufen, die in der Jugenderziehung besonders erfahren sind, i n s b e s o n d e r e V o l k s s ch u! l e h r e r." Die Landesjustizver­waltung bestinimt die Zahl der erforderlichen Haupt- und Hilfs- schönen. Bei Bildung der Urliste sind die Volks- schullehrer in ein besonderes Verzeichnis auf­zunehmen. Die Namen der Personen, die der Ausschuß zu Jugendschöffen gewählt hat, werden in besondere Jahreslisten eingetragen.,

Im übrigen wurde an der Regierungsvorlage nichts geändert und der Rest deS Gesetzentwurfs nach den Kompromißanträgen der sämtlichen bürgerlichen Parteien angenommen. Die Hanpt- äitberung, die dem Paragraphen die eigentliche Bedeutung gibt, i)t das von Dr. Müller-Meiningen in Gemeinschaft mit Dr. van Half er durchgesetzte Obligatorium für die Be­rum ng der Volksschullehrer zu Jugendschöffen, während es nr- prünglich nur f a kn l t a t i v hieß, daß Volksschullehrer zu Jugend­schonen berufen werden dürfen.

Die argentinische SonSergesandtschast in Berlin.

Berlin, 30 Mai. Bei dem heutigen Festbankett zu Ehren der arge n t i n i, ch e n S o n d e r ge s a n d t s ch a f t eröffnete der' Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück die Reihe der '£rinf= Iprucke nnt Llnsprache, in der er sagte:Das heutige Fest

LVaneZr-RrÄttSseha«.

Die Leiden einer Dottarprinzcsff».

Eine sehr heftige Sprache führt derNew Vork American" über den Zwist im ungarisck-en Gvasenhausc Szechenyi, der aufs neue zeigt, daß amerikanisck-e Dollarprinzessinnen gerade gut genug sind, die verblaßten Wappen adliger Glücksritter zu vergolden, baß aber das Eheideal, das sie in Pracht und Herrlichkeit er» träumten, in der nüchternen Wirklichkeit ganz anders aussieht.

Als Gladys Vanderbilt dem Grafen Szechimyi ihre Hand ivd damit bare 50 Millionen Mark reichte, da schwebte ihr auf