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30.5.1913 Zweites Blatt
 
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da die freie nationalliberale 9$emntgung von ocr Notwendigkeit der Kinigung des Liberalismus überzeugt sei. Der Redner be­sprach dann noch kurz die Grundsätze der sozialdemokrati­schen Partei und schilderte ihren Werdegang. Im wesentlichen besteht das Erfurter Programm aus der Forderung der lieber- führung alles Privateigentums in allgemeinen Besitz. Bebel hat einmal gesagt, die Sozialdemokratie erstrebe auf politischem Gebiet die Republik, aus wirtschaftlichem Gebiet den Sozialismus und auf religiösem Gebiet den Atl^eismus. In der Sozialdemokratie gibt es neuerdings zwei Richtungen, den Marxismus und den Revisionismus, die verschiedene Wege gehen, aber beide an dem sozialdem. Endziel sesthalten. Die nationalliberale Partei be­kämpft vor allem die Sozialdemokratie und das Zentrum. An den Konservativen beklagen wir den Einfluß des Bundes der Land­wirte. Mit der Fortschrittspartei buben wir eine gemein,amc Weltanschauung, und wir wollen alles tun, auch in Hessen die liberale Einigung weiter zu betreiben. (Lebh. Beifall.)

In der Aussprache betonte Prof. Dr. Körte, baü. schon vor 1848 eine liberale Bewegung vorhanden gewesen w\, hie namentlich in Baden ihren Sitz gehabt hätte. Auch nach 186/ war ein Teil der Liberalen unversöhnlich gegen Bismarck, ^rcse Richtung hat sich bei dem Anfang der Zollpolitik aus den Reihen der Rationallibcralen abgesondert. Der Liberalismus hat die indi­viduelle Freiheit der Persönlichkeit zu weit getrieben. Die Sorge für die wirtschaftlich Schwachen haben leider nicht der Liberalen zuerst vertreten, sondern neben den Sozialdemokraten die KoMer- vativen um Stöcker. Erst später hat sich der Nationalliberalismus zu der sozialen Gesetzgebung und dem Schutze der nationalen Arbeit bekannt.

Die Meder-Modauer Genossenschaftskrise.

bs. Darmstadt, 29. Mai.

Das Plaidoyer des Staatsanwaltes.

(Fortsetzung.)

Der Staatsanwalt spricht heute ausschließlich über den An­geklagten Ihrig und macht etwa folgende Ausführungen:

Er bespricht zunächst die Stellung Jhrigs, die in allen Dingen dominierend gewesen sei. Das Vertrauen, das man ihm entgegen­gebracht hatte, hat er cntgegengenommen, ja er hat es sogar gesucht. Er war derVorgesetzte", der in allem die Oberhand hatte, er war der spiritus rector. Er nahm eine Doppelstellung ein, die ihn in Konflikte bringen mußte. Wieviele aber im Leben nehmen nicht auch eine Doppelstellung ein, wenn da immer Konflikte entstünden, wäre es schlimm. Der redliche Mann aber weiß diese Konflikte zu lösen. Ihrig aber hat diese Doppelstellung gesucht und verfolgt. Der Mangel an Wahrhaftigkeit ist, ich muß es aussprechen, eine Eigenschaft Jhrigs. Die Frage der geschäft­lichen Moral ist eine schwere. Das Leitmotiv eines Geschäftes ist Gewinn. Gewinn bedeutet aber Verlust für andere. Aber die Grenze des Moralischen muß inncgehalten werden. Sie gilt als überschritten, wo ein Vertrauen getäuscht wird. Wenn mich jemand nach dem Wege fragt, ich weiß ihn, gebe aber keine Aus­kunft, so bin ich vielleicht unhöflich, handele aber nicht un­moralisch. Wenn ich aber verirrte Kinder im Walde finde, und ich führe sie statt hinaus nur noch tiefer hinein, meine Herren, wie handele ich da? So ist es auch hier. Waren die Bauern von Nieder-Modau nicht auch Kinder, die voll Vertrauen zu Ihrig kamen? Ich finde nicht, daß dem Angeklagten zugute kommt die Fülle der Arbeit. Wer die Akten durchstudiert, trifft auf eine merkwürdige Erscheinung. Für die Bank wird alles gesichert, für Nieder-Modau aber wird nichts getan. Ein Zehntel der Sorge, die für die Sanierung Isaaks verwendet worden war, hätte genügt, um Nieder-Modau vor bent Untergange zu bewahren. In einer ganzen Reihe von Fällen wird immer gegen Nieder-Modau ent­schieden. Jhrigs Verhalten wurde durch das Ziel beherrscht: Ver- tusckmng und Sicherung. Charakteristisch ist das Wort: Wenn

die Bank gesichert ist, dann ist cs mir gleichgültig, was aus Nieder I Modau wird. Für das Urteil ist es wichtig zu fragen: was > wußte der Angeklagte Ihrig? Er war sehr gut unterrichtet; jcit 1905 nimmt er Einblick in die Verhältnisse. Dazu kommt sein genialer sachmännischer Blick. Daß er ein Dummtopf sei, wäre der letzte Vorwurf, den ich gegen ihn erheben würde. Ter hier vernommene Bankdirektor Stein hatte, obwohl er nicht so die Verhältnisse kannte wie Ihrig, doch sofort recht gedeutet. Von Ihrig läßt sich sagen: allwissend war er nicht, doch joicl war ihm bewußt. Ich behaupte, der Angeklagte wußte, daß in Nieder- Modau durch Unredlichkeit ein enormer Sckiaden gcstistet war. Er kannte auch die inneren Verhältnisse, die zu den Wechselgeschäften führten. Was mußte der Bankdirektor sagen, wenn Wechsel Adams an die Stelle Nieder-Modaus traten? Daß er das Verhältnis Pallmann-Nicder-Modau nicht bedacht habe, ist mir nicht glaublich. Er hat sich Gedanken gemacht. Wenn er aber so blind war, wie er meiner Ansicht nach sehend war, so mußten ihm die Augen geöffnet worden sein nach dem Bericht des Revisors Braner. Ich stelle fest: der Angeklagte Ihrig kannte bereits 1906 sowohl den Umfang der greulichen Mißwirtschaft wie die Unredlichkeiten zum Schaden Nieder-Modaus. Nochmals frage ich: Was hätte ein redlicher Mann getan? Diese Frage stellen heißt, sie schon beantworten.

Was geschieht nun? Vertuschung und Sicherung. War es das Milieu, das den Bankdirektor Ihrig abgehalten hat, ein­zuschreiten? Er hielt es wieder mit Vertuschung und Sicherung. Was tut er? Er entsendet Beck, trotzdem er Kenntnis über Beck hatte. Es ist eine eigenartige Gruppe von Schützlingen, die der Angeklagte Ihrig unter seine Fittiche nimmt. _ Der Staats­anwalt geht dann näher auf Einzelheiten ein und fährt dann fort: Wenn man Verfehlungen in solchem Umsange kennt, dann wird sich der laienhafte Menschenverstand nicht ausreden lassen, daß hier schon eine Begünstigung vorliegt. Ihrig hat das Konto Adam eigentlich selbst erfunden. AlleWerte" wurden darauf gebucht. Dachte er so, so halte ich das für eine geniale Transaktion. Ich möchte das dieIdee des wirtschaftlichen Abflußrohres" be­zeichnen. Daß die dorthin geleiteten Werte nicht wohlriechender daraus hervorkamen, war selbstverständlich. Der Staatsanwalt bespricht dann die Maßnahmen Jhrigs, um Sicherheiten für die Bank hereinzubekommen. Dann kommt er auf die Bilanzen zu sprechen.

Eine Bilanz soll nichts weiter sein als ein Momentbild. Daraus ergibt sich die Forderung, daß nur gegenwärtige Werte berechtigt waren, ausgenommen zu werden, alle zukünftigen Ge­winne mußten aber ausgeschieden werden, sie dürfen niemals zur Kompensation eines gegenwärtigen Ausfalles benutzt werden. Eine Bilanz soll gewissermaßen eine Bremse für den Optimismus des Kaufmanns fein. Bei der Frage, ob die beiden Schuld- urkunden zu aktivieren feien, stehen wir vor einer schwierigen Frage. Ich verneine die Frage der Aktivierung. Was hat Ihrig bei dem Zustandekommen dieser Urkunden gesagt? Der Staatsanwalt verliest die einzelnen Zeugenaussagen hierzu. Ihrig hat jeden einzelnen der Unterzeichner zu überreden gesucht, und zwars mit der ihm eigenen Kunst der Menschenbehandlung. Konnte der An- geUagte Ihrig etwas von dem glauben, was er den Leuten vor­geredet hatte? Ich bedauere, darauf mit Nein antworten zu müssen. Perron mit seinem plumpen Bauernverstand begriff, daß von einer Abrentung keine Rede fein konnte. Die in Aussicht gestellte Bankhilfe blieb aus. Wie konnte man vor ernsthaften Männern von einem Schächtelchen sprechen, das 60 000 Mk. ent­halten sollte? Aber Ihrig war für die Leute der Hexenmeister, der alles konnte. Er hat diesen Nimbus gern um sich verbreitet. Konnten diese Urkunden als rechtlich einwandfrei gelten? Ter Herr Sachverständige hat diese Urkunden unvorsichtig genannt. Ich stehe nicht an, diesen Ausdruck sehr vorsichtig zu nennen. Ich behaupte, daß die Urkunden bewußt zweideutig abgesaßt worden i waren. Ihrig ist auch über den Vorwurf des Zeugen Jacobi, I daß die Unterschriften durch Arglist und Täuschung abgerungen

worden seien, hinweggegangen. Wer läßt sich das bieten, ohne schuldbewußt zu sein? Wir kennen die Szene, wo Ihrig vor den Zahlen saß. Grinste ihm nicht da das Medusenhaupt des Ver­lustes entgegen, das nach kurzer Zeit die ganze so blühende Gegend versteinern sollte?

Der Staatsanwalt geht dann auf die Tätigkeit des Beck bei der Bilanzverschleierung kurz ein. Dieser Angeklagte käme hier noch als mitielbarer Täter in Frage. Auch könne man bei einzelner: Vorstandsmitgliedern den dolus eventualis annehmen. Tann bespricht er die geschäftliche Ausdehnung der Kasse und die Werbung neuer Mitglieder. Leute, die mit der Laitdwirtschaft in keinem Zusammenhänge stünden, waren Mitglieder geworden. Mer nur, weil Ihrig den Stand der,Kasse in den rosigsten Farben schilderte. Man drängte sich auf dieses Schiss, das dem Untergang geweiht war. In einer Versammlung wurde dem Angeklagten Ihrig sogar ein Hoch dargebracht. Mußte Ihrig nicht daran denken: Morituri te salutanl? Tas Berrusckungs- spstem ist so durch Jahre hindurch verfolgt worden und "barauf beruht das Unglück. Hier liegt also eine Bilanzfälschung mit wirtschaftlich tödlichem Ausgange vor. Das Unglück Nieder Modau ist proportional den: Sicherungsgewinn der Genossenschaftsbank. Schwindelte es Jchrig nicht, wie er den Genossenschastsgedanken verknüpfte mit Nieder-Modau?

Ich habe drei Punfte nachzuweisen, die den Betrug beton fm sollen. 1. Der rechtswidrige Vermögensvorteil liegt in der Besser­stellung der Genossenschaftsbank. 2. Die Jrrtumserregung ist zu fuchen a) in dem Vorhalten des Schächtelchens, b) in der Art des Schuldner sprechens und c) in dem Verschweigen der Zession der Urkunden. 3. Tie Schädigung.

Dann behandelt der Staatsanwalt die Begünstigung, der sich der Angeklagte Ihrig schuldig gemacht haben soll. Diese sieht der Anklagevertreter in der Tatsache, daß Ihrig die Brüder Perron und den Lehrer Schuchmann von der Erstattung der Anzeige abgehalten hat. Es stehe fest, daß Ihrig das Strafverfahren gegen Ihrig verhindern wollte. In dieser Handlung sei das letzte Glied einer Kette zu erblicken. Dann fährt er fort: Ich stelle nochmals fest: Der Direktor Ihrig wußte von allen Verfehlungen Adams, abgesehen vielleicht von den Fälschungen. Die Verhandlung hat ihm in dieser Beziehung nichts neues gebracht. In dem Verhalten Jhrigs erblicke ich ein Verlassen aller rechtlichen Grundsätze. Ich beantrage daher, ihn zn bestrafen wegen zwei Bilanzsälschungen, wegen eines Betrugs und wegen einer Begünstigung. Ich beantrage wegen der Bilanzfälschung 1908 6 Monate Gefängnis und 1500 Mark Geldstrafe, wegen Bilanzfälschung 1909 die gleiche Strafe, wegen des Betruges 4 Monate Gefängnis, im ganzen 1 Jahr Gefängnis und 3000 Mark Geldstrafe.

In seinen Schlußworten führt der Staatsanwalt aus:

Wir dienen der Rechtsordnung, weil sic eine Säule der moralischen Ordnung ist. Aus ihrer Verläßlichkeit beruht alles Vertrauen. Es ist hier soviel geredet vom Kredit. Kredit ist aber dasselbe wie Vertrauen. Das ist fein Wortspiel. Wodurch ist der Zusammeiibruch erfolgt? Durch den Zusammenbruch des Kredites, durch den Zusammenbruch des Vertrauens. Justifta fundamentum regnorum! Die Sitzung wird aus morgen vertagt.

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