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27.10.1913 Zweites Blatt
 
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Nr. 252 Zweites Blatt 163. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

TieGiehener ZanttlienblStter" werden dem «Anzeiger* viermal wöchentlich beigelcgt. daS Krcisblatt ffir den Kreis Eiehen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zeit­fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

mont«8, 21. ©Kober 1913

SrotatwnSdnick und Verlag der Bruhl'fchen Universitäts - Buch- und Sleindntckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: e^öl.

Redaktion: 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.

Rückgang der SoldatcnmihhanÄlungen.

Im Reichstag hat der Kriegsminister wiederholt erklärt/ daß die Zahl der Mißhandlungen von Untergebenen im Heer wie in der Marine ständig zurückgeht. Bestätigt wird diese Behauptung jetzt durch die in den Bierteljahrsheften der Sta­tistik des Deutschen Reiches abgedruckte Krim inal statt st ik für das deutsche Heer und die kaiserliche Marine". Danach sind im Jahre 1912 im Heere wegen Mißhandlung von Unter­gebenen 285 Bestrafungen erfolgt gegen 337 im Jahre 1911, also 52 weniger. In der Marine gelangten 1912 überhaupt nur 22 Fälle zur Aburteilung gegen 21 im Vorjahre. Dem Sinken der Zahl der Mißhandlungssälle steht leider eine Steigerung der Fahnenfluchtfälle gegenüber, an denen wohl in erster Linie die durch falsche Vorstellungen und Vorspiege­lungen genährte Sucht, es einmal mit der französischen Fremdenlegion zu versuchen, beteiligt ist. Ferner ist zu be­rücksichtigen, daß es sich hier um die Bestrafung der zurück­gekehrten Fahnenflüchtigen handelt. Ihre Zahl belief sich im Jahre 1912 im Heere auf 661 gegen 578 im Jahre 1911, sie war also um 83 höher. Ein Mehr war auch in der Marine zu verzeichnen, wo 87 Fälle gegen 69, also 18 mehr, zur Ab­urteilung gelangten. Insgesamt zeigt die Zahl der kriegs­gerichtlich abgeurteilten Straftaten eine Steigerung. Es wurden bestraft: Im Heere 1912 6606 Personen gegen 6319 im Vorjahr, also 287 mehr, in der Marine 1912 1933 gegen 1863 im Vorjahre, also 170 mehr.

Der neueKrupp-Prozeß".

~ Berlin, 25. Oft.

(Dritter Verhandlungstag.)

Am heutigen dritten Vcrhandlungstag in dem Prozesse gegen den Berliner Bureauoorsteher der Firma Krupp Maximilian Brandt und den Kruppschen Direktor Eccius jvegen Beamten- bestcchung und Beihilfe hierzu, wurde in

die Beweisaufnahme

Pottttsche Sage-schar«.

Derpatriotische" Herr Erzberger.

Bei der Beratung des Wchrbcitrags hat bekanntlich in erster Linie das Zentrum darauf hingewirkt, daß das Ein­kommen schon von 5000 Mark an erfaßt wurde: im Aus­schuß hat es diese Forderung durch eines ihrer Mitglieder wenn wir nicht irren, war es Herr Erzberger durch den Hinweis begründen lassen, daß auf diese Weise auch die p a t r i o t i s ch e n" O b e r l e h r e r, h ö h e r n Beamten und Offiziere getroffen, und daß diese dann ihre Rü­stungspropaganda einstellen würden. Diese für die Gesin­nung ihres Urhebers bezeichnende Insinuation ist damals schon von den beteiligten Kreisen scharf zurückgcwiesen wor­den; immerhin glaubte man, daß es sich um eine der üb­lichen Entgleisungen des Herrn Erzberger handle. Nun aber hatHerrErzbergerdiesenniedrigcn Vorwurf in einer Versammlung in seinem Wahlkreis wie­derholt. Er sagte da, das Zentrum habe die Herabsetzung der Einkommengrenze auf 5000 Mark beantragt, damit auch schon Leuten mit diesem Einkommen,z. B. den patrioti­schen Gymnasiallehrern und verabschiedeten Offizieren, die Gelegenheit nicht entzogen ist, ihren Patriotismus zu betä­tigen". Das mußte natürlich auf die oberschwäbischcn Bauern besondern Eindruck machen, wie denn auch schon früher ein Zentrumsblatt geschrieben hatte:Also Bauer, mach den Beutel auf und lege mit Freuden das Opfer auf den Altar des Vaterlandes! Der Beamte mit 10000 Mark wird dir zu deinem Opfer gratulieren, denn er selbst kann ja bei die­sem lumpigen Gehalt nichts beisteuern."

$emeinfam ist, so wird dazu demSchwäbischen Merkur" aus höheren Lehrerkreisen geschrieben, beiden Aeußemngcn das ver­werfliche Bestreben, Haß zwischen verschiedenen Ständen zu säen, und die unbeweisbare Insinuation, als ob die Beamten, speziell die höheren Lehrer, besonders geneigt wären, sich ihren Verpflich­tungen gegen den Staat zu entziehen. Neu ist bei Herrn Erz- bcrger die Heranziehung des Patriotismus. Fast könnte man. glauben, er wünsche sich eine Lehrerschaft, die nach dem Vorbilde derer um Scharrelmann jede Pflicht des Patriotismus in der Schule mißbilligt. Oder ist es die Bekundung vaterländischer Gesinnung in der Öffentlichkeit, die den höheren Lehrern ver­übelt wird? Daß dieses in erster Linie in Rede und Schrift ge­schieht, liegt beim Lehrer Wie beim Journalisten in seinem Bern. Ueberdies leisten die Lehrer Wie andere Beamte durch rBerufsi- treue und Erfüllung ihrer allgemeinen Staatsbürgerpflichten dem Staate so gut einen Dienst njie die Parlamentarier. Sie werden sich daher auch durch derartige Liebenswürdigkeit nicht irre machen lassen, ihren Beruf pflichtmäßig auszuüben und sonst ihre lieber» zeugung zu bekunden, wann und wo sie cs für gut halten. Herrn Erzberger aber bleibt der Ruhm-, ausgerechnet am Tage nach der Hundertjahrfeier das Wortpatriotisch" in höhnischem Ton gebraucht zu haben, wie Man cs in diesen Tagen nur von ganz anderer Seite zu hören pflegte.

trag führten, beizutreten.

Vom hessischen Landeslehrcrvcrein.

Am Samstag den 25. Oktober, fand in Frankfurt a. M. eine Obmännerversammlung des hessischen Lmwesletzervererns swtt Diese beschäftigte sich besonders nut der jefct im Finanzausschuß der Zwrittn Kammer zur Beratung stehenden Bcsollmngsrewnn. Rach eingeliender Besprechung und nach einem Vortrag des Abg. Bach-Mainz über den Stand der Gehallsrage wurde folgende Entschließung einstimmig angenommen.

E Samstag, den 25. Oktober in Frankfurt a M. vcisammelten Obmänner der 102 Bezirksvereinc dcs Hestychen ^andeslebrervereins richten unter Bezugnahme auf die wiedcr- bolttn Erklärungen von Vertretern aller Parteien Land- it imb auis dringendste die Bitte an die Regierung unddieWMMiern, bei den jetzt im Gange befindlichen endgültigen ?er Mjr^oerunc <vom Septem"bm 19b? ausgesprochenen For-

neu Jubiläumsstiftung für lungenkranke ^eyrer der Höhe des Einkommens anzupapen.

Vom vierten Aus s ch u ßd - r E r st - n K -m me r.

_ Aus Hessen.

Die staatliche Förderung von Kraftwagen- j I i n i e ii.

rb. Darmstadt, 26. Okt. Die Abg. Brauer, Köh- , ler und Genossen haben bezüglich der staatlichen Für- ; bet uns von Kraftwagenlinien folgende Anfrage , an die Regierung gerichtet: Bei Beratung der Regierungs- i Vorlage, betreffend Automobilverkehr Weinhciiü-Trösel, gab die Großh. Regierung in der 70. Sitzung der Zweiten Kam- i mer am 21. Mai d. Jahres die Erklärung ab, daß in diesem ' «erbst die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der die Unter- 1 stützung bestehender ober neu zu errichtender Linien regeln solle, erfolgen werde. Die Unterzeichneten fragen hiermit an, bis wann diese Vorlage zu erwarten ist?

Beteiligung des Staates an der hessischen Landes Hypotheken bank.

Darmstadt, 25.Okt. Die Regierung hat den Kam- Niern eine Vorlage zur Beratung und Beschlußfassung zugehen lassen, wonach die Regierung ermächtigt wird, für 5 Millionen neue Aktien der Hessischen Landes- Hypothekenbank zum Nennwerte zu erwerben und den hierfür erforderlichen Betrag im Wege der Staatsanleihe flüssig zu machen. Tie Anleihe ist zu dem Zinsfüße aufzu­nehmen, wie er der jeweiligen Lage des Geldmarktes ent­sprächt. Die Tilgung dieser Anleihe soll in der Art erfolgen, daß durch den Hanptvoranschlg der Staatseinnahmen und Ausgaben die sstdittel zum Ankauf einer entsprechenden An­zahl von Schuldverschreibungen bestimmt und demnächst ver­wendet werden. Dem Staat bleibt das Recht Vorbehalten, die Anleihe ganz oder teilweise auch zur Rückzahlung des Kapitalbetrages in jeder Zeit zu kündigen. Ten Gläubigern der Anleihe soll ein Kündigungsrecht nicht zustehen.

Die Revision der land ständischen Geschäfts­ordnung.

Die vom Sonderausschuß der Zwecken Kammer für die Revision der l a n d st ä n d i s ch e n Geschäftsordnung aus- gearbcitctc neue Gesetzesvorlage über die landständische Geschäfts­ordnung ist jetzt im Druck veröffentlicht Und als Initiativ­antrag der Abg. Köhler und 38 'Genossen ans den ver­schiedensten Parteien bei der Kammer eingebracht worden. Tie neue Geschäftsordnung ist sehr wesentlich eriueitert worden, näm­lich von früher 61 auj jetzt 90 Artikel. D.as Hauptinteresse bei der Vorlage wird sich in der bevorstehenden Kammerberatung auf die Vorschriften über die Verhandlungen der Kammern.reib, die Befugnisse des Präsidenten der Zweiten Kammer richten. Während diese Bestimmungen in der alten Geschäftsordnung nur 5 Artikel (3943'1 umfaßten, ist ihre Zahl in der neuen Geschäftsordnung auf 16 gestiegen, Artikel 4762. Die Disziplrnarbesngnisse des Kammerpräsidenten haben darin zwar eine genauere Präzisierung, aber bezüglich der sitzungspolizeilichen Befugnisse keine bemerkens­werte Erweiterung erfahren. Auch nach der neuen Geschäftsordnung Zoll dem Präsideicken nur das Recht zuM-sn, ein Mitglied bad Kammer,wenn es seine Stellung in der Kammer zu einer Be­leidigung oder Verleumdung der Regierung, der Stände oder einzelner Personen mißbraucht" zur Ordnung zu rufen und ihm nad) zweimaligem Ordnungsruf für die Dauer der Verhandlung über den speziellen Gegenstand das Wort zu entziehen, wenn es zuvor vom Präsidenten auf diese Folge aufmerksam gemacht wor­den ist. Bekanntlich batte vor zwei Jahren in einer Kanimer- verhandlung der soziald. 9(bg. Fulda trotz dieser Maßnahmen des Präsidenten .weiter gcsprockien und einen der anwesende Minister auch persönlich beleidigt, was zur Folge batte, haß die Fraktion des Bauernbundes einen Antrag zur Verschärfung der Diszivlinarbefugnisse des Präsidenten eckibrachte, der das Recht erhalten sollte, einen renitenten Abgeordneten eventuell auch ähnlich, wie int Preußischen Abgeordneten Hause aus dem Sit­zungssaal entfernen zn lassen. Dieser Antrag Mrde damals bis zur Revision der landständischen Geschäftsordnung zurückgestellt. Er wird aber, wie noch mehrere andere in Aussicht stehende An­träge zur Sache, bei der Beratung des Initiativantrages, im Kammerplenum mit zur Verhandlung kommen, und wahrscheinlich auch zu lebhaften Auseinandersetzungen führen.

Einguartierungslasten.

rb Darmstadt, 26. Okt. Die Zweite Ständekam- ntcr hatte im vorigen Frühjahre einen Antrag des Abg M> o l t b a n, betr. Einguartierungslasten in Mainz und den umliegenden Ortschaften angenommen. Der Antrag bezweckt eckte Minderung der jährlich wiederkehrenden Emguarttertrugs- lasten durch Errichtung von Baracken oder durch Gewährung höherer Einauartierungsgclder. Die Großh. Regierung hatte nach Ver­handlungen mit dem Generalkommando des IS. Arm^korps die Beschaffung von Baracken als untunlich bezeichnet und ine Ge­währung einer Entschädigung aus btr hessischen Staatskasse als einer nichhessischen, sondern ReichsangclegenlMt grunds.atzl.tch abgeiz lehnt Die 2. Kammer hatte darauf einstimmig beschlossen, die Re­gierung zu ersuchen, sie möge ihren Vertreter tut Bundesrat ver­anlassen bei der Heeresverwaltung darauf hmzilwirken, daß von Reickts wegen 1 die Vergütungssätze r(Snquartierun.g§gelber) ent­sprechend erhöht merbeu, 2. die in Frage kommenden Orte einer Oberen Servisklasse zugeteilt iverden. Dreiem Beichluß der Zwei- tm Kammer beantragt jetzt der Berichterstatter des 4 Anchchuises der Ersten Kammer, Geh. KommerzieuratDrG arl - Gwßen,tn voller Würdigung der Umstände und Berhaltmslc, die zu dem An-

- , 9/ nffU Der Vierte Ausschuß der Ersten eingetreten. Zunächst wird Polizeirat Kock vorgerufen. Do rs :

Sammer eaM^friner' lchim Sitzung Über eine W von B-Fi- «oben das KruWsch- Bureau m der BMttam langer- Zett

richten gegeben.

Hierauf werden die einzelnen richterlichen Protokolle ver­lesen. In dem ersten Protokoll von Anfangs Februar hält Brandt das iwr der Polizei abgelegte Geständnis in vollem Um» äug aufrecht und ergänzt es. Er sagt, daß er den Milckärpersonen Vorteile gewährt habe, um sic gefügig zu machen, erner, daß er gewußt habe, daß die Militärpersonen ihm nm unter Verletzung der Dienstpflicht Mitteilungen märten konnten: er habe aber nicht geglaubt, daß er sich dadurch strafbar mache, da es sich um die Fi r m a K rupP handelte und er wußte, daß diese alles im Interesse der Landesverteidigung Liegende geheim halten würde. In späteren Vernchrnungeii schränkte er verschiedene seiner Aussagen wieder ein. In einem weiteren Prock> koll spricht sich Brandt über .sein Verhältnis zu Herrn v. Metzen ans sowie über die Stellungnahme zu den Kornioalzern. Metzen habe ihn keineswegs auch nur ein eizigcs Mal gewarnt, er habe im Gegenteil in ihm den Eindruck erweckt, als ob er vollständig mit allem einverstanden wäre. Diese Stellungnahme habe von Metzen erst geändert, als er mit der Firma Krupp in Differenzen geraten sei. Der Angeklagte Brandt hat verschiedentlich Durcl>- schläge von den Schreibmaschinenabschriften der Kornwalzer machen müssen, die Metzen mit nach Hause genommen hat: er hat Metzen darauf mehrfach ersucht, diese Durchschläge ihm wieder - zngcbeu, doch stets ohne Erfolg. Metzen habe erklärt, die Durch­schläge könnten ihm bei seinem Prozeß gegen die Firma Krupp gute Dienste leisten. In weiteren Protokollen widerruft dann der Angeklagte mehrere seiner ftühercu Behausungen.

Hierauf wird der U n t er s u chu ng sr i cht e r Landrichter Wetzel als Zeuge aufgerufen. Dorf.: Sie haben im wesentlichen die Untersuchung gegen den Angeklagten Brandt geführt? Zeuge: Jawohl. Ich habe die Verhaftung Brandts und die Durchsuchung seiner Wohnung in Rahnsdorf sowie des Bureaus dcr Firma Knipp in der Voßstraßc zu Berlin und im Reichsmarineamt angeorbnet und geleitet. Bors.: Was hatten Sie für einen Eindruck von Brandt bei seiner Vernehmung? Zeuge: Er machte auf mich den Eindruck, als ob er unter der Last der Tatsachen völlig zu- sammengebrochen sei und nun reinen Tisch machen und alle:) sagen wolle. Bors.: Hatten Sie den Eindruck, daß er die volle Wahrheit sagte? Zeuge: Unbedingt. Vors.: Hat Brandt offen erklärt, er sei der Bestechung schuldig oder hat er gesagt, er habe nur kameradschaftlichen Verkehr mit den Militär Personen gepflogen, oder was hat er sonst erklärt, aus welchem Grunde er die Geschenke an die Militärs gemacht hat? Zeuge: Das kann ich im Augenblick nicht sagen, das muß aber in den Protokollen stehen. Ich hatte jedenfalls die Empfindung, daß er nach dem Prinzip handelte: Do ut des! Vors.: Sie meinten also, Brandt wollte sich revanchieren? Zeuge: Jawohl, er wollte sich den Beamten gegenüber erkenntlich zeigen. Vors.: Hat Brandt vielleicht auch angedeutet, was er auf Grund feiner Geschenke er­wartete? Zeuge: Das ergab sich wohl aus dem ganzen Zu­sammenhang. Brandt ging aber in dem Verkehr mit seinen Kame­raden sehr vorsichtig vor; er sondierte sie erst und ließ sic bei dem Zechen cllvas wärmer werden, ehe er sie ausnützte.

Vors.: Der Angeklagte hat später einen Teil seines Geständ­nisses widerrufen und erklärt, er wäre durch seinc^Verhaftung völlig bestürzt und niedergeschlagen gewesen, so daß er alles 'ausgesagt hätte, was man verlangt hatte.> Zeuge: Diesen Eindruck habe ich nicht im geringsten gehabt, fonbmt ich hatte den Eindruck, daß Brandt ein völliges Geständnis ablegcn wolle und daß er Vertrauen zu mir hatte, denn er sagte sich ganz richtig, daß er durch ein Geständnis die Untersuchungshaft abkürzen könne. Ich war daher sehr erstaunt, als jr in dem Prozeß eine beteiligt^ Person, nämlich Linde, verschwieg.

Vcrt. R.-A. Löwenstein: Haben Sic geglaubt, daß Brandt Ihnen alle die Personen genannt hat, oder konnte Brandt Ihre; Fragen nicht so auffassen, daß er Nur die.Personal nennen! solle, denen er Geschenke habe zukommcn lassen. Dem Linde hat er doch keine Geschenke gegeben. Zeuge: So viel ich weiß, habe ich gefragt, wo bid Personen zu fluchen seien, mit welchete er verkehrt habe, und ob ein Offizier dabei ist. Ich hatte den Eindruck, daß Brandt manchen überflüssigen Bericht nach Essen geschickt hat, nur um zu zeigen, daß er eifrig sei. Ich wollte nun! Wissen, wer als Lieferant dieser Komwalzer, die mir Vorlagen, in Betracht tarne. Bert. Löwenstein: Brandt kann Ihre Frage ja ganz gut so verstanden haben, als ob Sie nur wissenf wollten, welche Personen für strafbare Handlungen seinerseits in Frage kamen. Er hat ja beispielsweise auch mit Offizieren im Kriegsministerium verkehrt.

Sachverständiger Major Freiherr v. Waltershausen^ Ein solcher Verkehr hat nur ausnahmsweise stattgefunden und nur, 1 wenn Brandt in Vertretung des Herrn v. Metzen kam.Bert.: Diese VerhaMungen sind jedenfalls in völlig loyaler Weise ge>- führt worden. Bors.: Derartige Feststellungen sind doch wohl > Sache des Plädoyers. 53 ort: Es ist mir wichttg, das schon i jetzt sestzustcllen, da es sich darum handelt, ob Brandt ans Dank­barkeit den kameradschaftlichen Verkehr ausrechterhalten hat, oder ; nm die Herren zur Fortsetzung der Rachrichtcnlieseruiig zu bc- stimmen. x

. Hierauf wird dcr im Militärgerichtsversahrcn wegen Be>- ' stechung und Ungehorsams bereits zu zwei Monaten Gch'ängnisl und Dienstentlassung verurteilte Zeilgleutnant T i l i a n als Zeuge, 1 vernommen. Er sagt im wesentlichen, er habe sich weder durch dio : Darlehen, noch durch die Bezahlung der Zechen bestimmen lassen, dem Brandt Nachrichten zu geben, er habe die Nachrichten ledig- , 1 ich ans Freundschaft gn Brandt gegeben und hätte dies auch weiterhin getan, wenn Brandt ihm nicht ein Ersuchen um ein Darlehen abgeschlagen hätte. Der Zeuge bekundet noch, daß ec Brandt mit seinem Nachfolger Schleuder bekänntgemacht habe. Dieser, der Zeugleutnant Schleuder, ist in dem militärischen Verfahren mit verurteilt worden. Er mackft im wesentlichen bio i selben Aussagen wie Tilßan. Er habe ebenfalls geglaubt, daß cs : vor Krupp keine Geheimnisse gebe und daß man .Brandt alles ' sagen dürfe.

In der Nachmittagssitzung wurde zunächst der Zeuge Hin st vernommen, der ebenfalls bereits im ersten KriegsgerichtHkra^A : eine Rolle spielte. Er gäbt M, Nachrichten an Brandt gegencn* zu haben, die er dienstlich in.Erfahrung gebracht hatte, namens

waltung der Stiftungen gefaßten Beschluß der Zweiten Kammer, die Regierung zu ersuchen, eine amtliche Zusammenstellung der in verschiedenen Gesetzen zerstreuten Bestimmungen über die Stif­tungen zu veröffentlichen, beizutreten. Weiter trat der Ausschuß dem Beschluß der Zweiten Kammer in Betreff des Antrags Ade­lung bei, die Regierung zu ersuchen, auch in Zukunft die Hand baggerei im Rhein gebührenfrei zu lassen und darauf Rücksicht zu nehmen, daß den Baggerei-Kleiiibetrieben möglichst Lose zu^ geschlagen werden, die in nächster Nähe ihres Betriebssitzes liegen. Bezüglich des Antrags Diehl über das Weingesetz stimmte der Ausschuß dem Beschlüsse Zwellcr Kammer zu: die Regierung zu ersuchen, im Bundesrat zu beantragen: Die Reichsregierung möge bei einer Neuordnung der Handelsverträge solche Bcstim-' munden treffen, die den einheimischen Weinbau und Weinhandel vor einer Schädigung durch Ueberschwemmung mit ausländischen Weinen schützen und durch die event. Maßregeln im Sinne des Antrags Diehl durchgeführt werden könnten. Der 5lusschuß trat auch dem Beschluß der Zweiten Kammer, die Vor­stellungen des Vereins der Geometer 2. Klasse, bett. Denk­schrift über die Reorganisation des Vermcssnngäwclens der Ne­gierung zur Berücksichtigung zu überweisen, bei, desgleichen dem Beschluß aus Ablehnung des Antrags Ulrich über die Einrick)- tung einer obligatorischen staatlichen Mobiliarversicherung, sowie aus Erledigterklärung des Antrags Raab, bett, die Einreihung von Eberstadt in die Servisllasse D. des Reichsbeamten-Besol- dungsgesetzes.

schlüssen der Zwcllcn Kammer beraten. Er beschloß, dem zum s beobachten lassen? Zeuge: Jawohl, ick postierte vencknedene Antrag Grünewald über die Rechtsverhältnisse und die Per- Beamte vor dem Bureau und ließ unauffällig alles beobachten.

' Ich wußte nack einiger Zeit ganz genau Bescheid, wer in dem Bureau aus- und einging. Als ich genügend Material in den Händen zu haben glaubte, Ijicft ich in dem Bureau eine Durchsuchung ab und betolaanalmitc alles, waS ich für wesentlich hielt. Sodann wurde die Verhaftung Brandts vorgenommen, zugleich vernahm ich den Direktor Dräger und ließ dann Brandt nach dem Polizeipräsi­dium verbringen, wo ich ihn weiter vernahm. V o r s.: Me verhielt sich Brandt bei dieser ersten Vernehmung? Zeuge: Er tat erst ehr verwundert: als ich aber sagte, das; ich über alles Bescheid wüßte, und ihm die Namen der Militärpersoncn nannte, mit welchen er Verkehr hatte, brach er zusammen und erklärte, ein volles Geständnis ablegen zu wollen Vors.: Hat er das getan? Zeuge: Ich hatte jedenfalls den Eindruck, als ob er unter der Wucht der Tatsacheii zusammengebrochen sei und retten wollte, was noch zu retten mar, allein durch das Bekenntnis der Wahrteit. Vors.: Bekannte der Angellagte nun, daß er dcr Bestechung schuldig sei? Zeuge: Nein, soweit ging er nicht; er erklärte, er sei mit seinen früheren Kameraden zusammengewesen und habe sie mehrfach freigehallcn, dafür hätten sie ihm ab und zu Nack)-